Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4 438

Bei Inanspruchnahme der Thesaurierungsbegünstigung ermittelt das Finanzamt den sog. nachversteuerungspflichtigen Betrag (= Begünstigungsbetrag abzgl. Einkommensteuer von 28,25 % und Solidaritätszuschlag) und stellt diesen gesondert und einheitlich fest (der nachversteuerungspflichtige Betrag beträgt damit rund 70 % des Begünstigungsbetrages). Liegt der Saldo Entnahmen/Einlag...mehr

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Ergebnisverwendung / 4.2.2.3 Verwendung des Bilanzgewinns

Rz. 64 Ausgangsgröße und Verwendungsmöglichkeiten § 174 Abs. 1 Satz 1 AktG überträgt der Hauptversammlung die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. "Sie ist hierbei an den festgestellten Jahresabschluss gebunden".[1] Rz. 65 Der Bilanzgewinn, über dessen Verwendung die Hauptversammlung beschließt, entspricht dem Betrag, der nach § 158 Abs. 1 Nr. 5 AktG in der ...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.2.2 Ergebnisverwendung bei der rechtsfähigen Gesellschaft

Rz. 16 Die §§ 708–718 BGB regeln das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft. Sie enthalten u. a. auch Regelungen zum Gewinnanteil [1] und zur Gewinnverteilung.[2] Durch den Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter von gesetzlichen Regelungen der §§ 708–718 BGB grundsätzlich beliebig abweichen.[3] Im Folgenden werden led...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 11.8.2006 (BR-Drucks. 542/06)

Rz. 26 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, i...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 25.9.2006 (BT-Drucks. 16/2710)

Rz. 29 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) [...] „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hä...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.3.2 Verlustvortrag, Zinsvortrag und EBITDA-Vortrag (§ 15 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 258 Anders als nach dem UmwStG 1995 geht der Verlustvortrag in keinem Fall mehr auf die übernehmende Körperschaft über. Ebenso wie bei der Verschmelzung[1] erlischt der Verlustvortrag bei der Aufspaltung komplett (§ 15 Abs. 1 S. 1, § 12 Abs. 2 Hs. 2, § 4 Abs. 2 UmwStG). Bei der Abspaltung vermindert sich der Verlustvortrag im Verhältnis der gemeinen Werte des übergehende...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.5.2 Höhe und Dotierung der gesetzlichen Rücklage

Höhe und Dotierung der gesetzlich vorgeschriebenen Rücklage sind in § 150 Abs. 2 AktG geregelt. Hiernach ist der zwanzigste Teil, also 5 %, des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in die Rücklage einzustellen, bis diese zusammen mit der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nrn. 1–3 HGB mindestens 10 % des Grundkapitals erreicht. Die Satzung kann einen höheren...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.7 Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung

§ 158 Abs. 1 AktG bestimmt, wie die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem in § 275 Abs. 1 und 2 HGB vorgesehenen Schema bei einer AG fortzusetzen ist, um eine Überleitung zum Bilanzgewinn herzustellen.[1] Dies gilt allerdings nicht für Kleinstgesellschaften, wenn sie von den Erleichterungen Gebrauch machen.[2] Die Fortführung der Gewinn- und Verlustrechnungen ist im Normalfal...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.5.4 Verwendung der gesetzlichen Rücklage bei Übersteigen der 10 %-Grenze

Übersteigt die gesetzliche Rücklage zusammen mit der maßgeblichen Kapitalrücklage die Grenze von 10 % des Grundkapitals, kann diese verwandt werden zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag gedeckt ist,[1] oder zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr, der nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist,[2] oder zur Kapitalerhöhu...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.5.3 Verwendung der gesetzlichen Rücklage bei Nichterreichen der Grenze von 10 %

§ 150 Abs. 3 AktG regelt die Verwendung der gesetzlichen Rücklage, wenn diese zusammen mit der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nrn. 1–3 HGB nicht 10 % des Grundkapitals beträgt.[1] In diesem Fall darf die gesetzliche Rücklage grundsätzlich nicht angetastet werden. Eine Ausnahme von dieser Regel gilt nur für den Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit dieser nicht durch ein...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Anwendung des § 8b Abs. 6 Satz 2 KStG auf eine Sparkasse in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts

Leitsatz Die für Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts geltende Vorschrift des § 8b Abs. 6 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), die den persönlichen Geltungsbereich von § 8b Abs. 1 bis 5 KStG (und damit auch z.B. von Abs. 3 Satz 3 zur Einkommenserhöhung bei Teilwertabschreibungen) erweitert, ist weder durch Auslegung noch im Wege der A...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.6.1 Vorteile

Liegt eine Verlustsituation vor, gelingt es mittels der atypisch stillen Gesellschaft zumindest den Teil des Verlustes, der auf den Stillen entfällt, aus der Ebene der GmbH herauszulösen. Dort wäre der Verlust sonst gefangen und würde durch einen Verlustvortrag erst in späteren Jahren wieder erzielte Gewinne der GmbH mindern. So aber gelangt der Verlustanteil des Stillen bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Anwendung des § 8c KStG auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag

Tz. 76a Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auff der Fin-Verw: Der fortführungsgebundene Verlustvortrag ist nach Auff der Fin-Verw ein nicht genutzter Verlust iSd § 8c KStG, der durch einen weiteren schädlichen Beteiligungserwerb iSd § 8c Abs 1 KStG grds untergeht. Es kann aber ein erneuter Antrag nach § 8d KStG gestellt werden; dann werden die gesamten nicht genutzten Verluste einsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Rechtliche Umqualifizierung des nicht verbrauchten Verlustabzugs iSd § 8c KStG in einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag (§ 8d Abs 1 S 6 KStG)

Tz. 40 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8d Abs 1 S 6 KStG wird der Verlustvortrag, der zum Schluss des VZ verbleibt, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt, zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag. Unterjähriger schädlicher Beteiligungserwerb: Nach dem Wortlaut des § 8d Abs 1 S 6 KStG werden nicht nur die nicht genutzten Verluste zum Zeitpunkt des schädlichen Beteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8d KStG Fortführungsgebundener Verlustvortrag

Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8d KStG allgemein: Bakeberg/Krüger, Ges-Entw zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung von Kö: eine erste Analyse von § 8d KStG-E, BB 2016, 2967; Bergmann/Süß, Neues zum Verlustuntergang: Erste Überlegungen zum Entw eines § 8d KStG, DStR 2016, 2185; Dreßler/Rogall, Regierungsentw zur Einführung des § 8d KStG, DB 2016, 2375; Frey/Thü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Fortführungsgebundener Verlustvortrag (§ 8d Abs 1 S 6–9 KStG)

7.1 Rechtliche Umqualifizierung des nicht verbrauchten Verlustabzugs iSd § 8c KStG in einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag (§ 8d Abs 1 S 6 KStG) Tz. 40 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8d Abs 1 S 6 KStG wird der Verlustvortrag, der zum Schluss des VZ verbleibt, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt, zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag. Unterjähriger schä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Vorrangige Verminderung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags in Sanierungsfällen (§ 8d Abs 1 S 9 KStG)

Tz. 46a Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Mit dem Ges gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) wurde die St-Befreiung von Sanierungsgewinnen in § 3a und § 3c Abs 4 EStG sowie § 7b GewStG neu geregelt (ausführlich dazu s § 8c KStG Tz 379ff sowie s § 8 Abs 1 KStG Tz 280ff). Nach dem durch dieses Änd-Ges neu eingefügten §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Gesonderte Feststellung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags (§ 8d Abs 1 S 7 KStG)

Tz. 43 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der verbleibende Verlustvortrag zum Ende des VZ, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt, wird zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag (§ 8d Abs 1 S 6 KStG, s Tz 40ff). Dieser wird nach § 8d Abs 1 S 7 KStG erstmals auf den Schluss dieses VZ gesondert ausgewiesen und festgestellt. Hierauf sollen die formellen Regelungen des § 10d Abs...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.5 Verlustvortrag

Rz. 250 Erzielt die ausländische Gesellschaft negative Zwischeneinkünfte, so werden diese nicht dem Stpfl. hinzugerechnet.[1] Nach § 10 Abs. 3 S. 5 f. AStG i. V. m. § 10d EStG werden diese negativen Einkünfte vielmehr auf Ebene der ausländischen Gesellschaft vorgetragen. Ein Verlustrücktrag ist nicht mehr zulässig.[2] Rz. 251 Diese vorzutragenden negativen Einkünfte werden im...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Verlusterhalt in Höhe der stillen Reserven (§ 8d Abs 2 S 1 Hs 2 KStG)

Tz. 79 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 8d Abs 2 S 1 Hs 2 KStG geht bei Eintritt eines der in Abs 2 genannten schädlichen Ereignisse ein nach Abs 1 festgestellter fortführungsgebundener Verlustvortrag unter, wobei aber § 8c Abs 1 S 5–8 KStG (sog Stille-Reserven-Klausel, dazu s § 8c KStG Tz 250ff) entpr gilt. Das bedeutet, dass der vom Untergang bedrohte fortführungsgebunden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Verhältnis des § 8d KStG zur Mindestgewinnbesteuerung

Tz. 46 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 8d Abs 1 S 7 KStG verweist nur auf § 10d Abs 4 EStG und nicht auch auf die Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung in § 10d Abs 2 EStG. Nach dem Ges-Wortlaut kann uE daher (ungewollt?) der fortführungsgebundene Verlustvortrag unbegrenzt vorgetragen und neben dem Verlustvortrag nach § 10d Abs 2 EStG unter Ausschöpfung der darin genannten Hö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Rechtsfolge: Untergang des fortführungsgebundenen Verlustvortrags (§ 8d Abs 2 S 1 KStG)

9.1 Allgemeines Tz. 77 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Einstellung des Geschäftsbetriebs sowie der Eintritt eines anderen schädlichen Ereignisses iSd § 8d Abs 2 S 2 KStG führen grds zum vollständigen Untergang des nach § 8d Abs 1 S 7 KStG zum Schluss des dem schädlichen Ereignis iSd Abs 2 vorangegangenen VZ festgestellten fortführungsgebundenen Verlustvortrags (s BT-Drs 18/104...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 77 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Einstellung des Geschäftsbetriebs sowie der Eintritt eines anderen schädlichen Ereignisses iSd § 8d Abs 2 S 2 KStG führen grds zum vollständigen Untergang des nach § 8d Abs 1 S 7 KStG zum Schluss des dem schädlichen Ereignis iSd Abs 2 vorangegangenen VZ festgestellten fortführungsgebundenen Verlustvortrags (s BT-Drs 18/10495, 15); vorbeh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8d KStG allgemein:

Bakeberg/Krüger, Ges-Entw zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung von Kö: eine erste Analyse von § 8d KStG-E, BB 2016, 2967; Bergmann/Süß, Neues zum Verlustuntergang: Erste Überlegungen zum Entw eines § 8d KStG, DStR 2016, 2185; Dreßler/Rogall, Regierungsentw zur Einführung des § 8d KStG, DB 2016, 2375; Frey/Thürmer, Erste Anm und Vorschläge zur Konzeption des "fo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.6 Untergang von Verlustvorträgen

Tz. 91 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 23 Abs 5 UmwStG kann ein vortragsfähiger Gewerbeverlust nach § 10a GewStG der Pers-Ges nicht von der optierenden Gesellschaft genutzt werden. Entspr gilt für den Zins- und einen EBITDA-Vortrag sowie für Verluste nach § 2a, § 15 Abs 4, § 15a und § 15b EStG . GlA s Rn 47 des Schr des BMF v 10.11.2021 (BStBl I 2021, 2212), s Schiffers/Jac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Entsprechende Anwendung des § 8d KStG bei der Gewerbesteuer

Tz. 86 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Gem § 10a S 11 und 12 GewStG ist auf gewstliche Fehlbeträge von Kö § 8d KStG entspr anzuwenden. Auch die Grundsätze des BMF-Schr v 18.03.2021 zur Anwendung des § 8d KStG sind nach dem gleichlautenden Ländererl v 19.03.2021 (BStBl I 2021, 359) bei der GewSt entspr anzuwenden. Tz. 86a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Von dem Antragsrecht soll für gew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Verwendungsreihenfolge (§ 8d Abs 1 S 8 KStG)

Tz. 45 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der infolge eines Antrags nach § 8d KStG als fortführungsgebunden zu qualifizierende Verlustvortrag ist gem § 8d Abs 1 S 8 KStG vor dem nach § 10d Abs 4 EStG gesondert festgestellten Verlustvortrag vorrangig zu verwenden. Beispiel (in Anlehnung an Bsp 26 in Rn 57 des BMF-Schr v 18.03.2021): Für eine Verlust-Kö wurde zum 31.12.01 ein fortführu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Form und Frist des Antrags

Tz. 22 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8d Abs 1 S 5 KStG ist der Antrag in der St-Erklärung für den VZ zu stellen, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt; das ist der VZ, in dem das Wj des schädlichen Beteiligungserwerbs endet. Hierdurch wird klargestellt, dass für den Antrag nach § 8d KStG die Formvorschriften für die St-Erklärung insbes auch bei elektronischer Er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 47 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 8d Abs 2 KStG enthält eine abschließende Aufzählung von "Ereignissen", bei deren Eintritt der fortführungsgebundene Verlustvortrag insoweit untergeht, als die Verlust-Kö in ihrem BV nicht über stille Reserven verfügt. Wie bereits ausgeführt (s Tz 14ff), schreibt § 8d KStG diese "Ereignis-Prüfung" nicht nur für die Zeit nach dem schädlichen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Einstellung des Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 54 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 8) wird ein Geschäftsbetrieb eingestellt, wenn er nach den Grundsätzen der Betriebsaufgabe iSd § 16 EStG beendet wird. Erforderlich ist danach eine Willensentscheidung oder Handlung, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Zeitliche Anwendung

Tz. 91 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 34 Abs 6a S 1 KStG idF des Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung bei Kö ist § 8d KStG grds erstmals auf schädliche Beteiligungserwerbe iSd § 8c KStG anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 erfolgen. Bei einem vom Kj abw Wj, das im VZ 2016 endet, kommt es für die erstmalige Anwendung des § 8d KStG darauf an, ob der schä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Rücknahme des Antrags (Widerrufsmöglichkeit)

Tz. 26 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wie die Frage der Ausschlussfrist bei der Antragstellung (s Tz 24) war auch die Möglichkeit einer späteren Rücknahme des Antrags umstritten. Die ges Regelung des § 8d KStG selbst äußert sich – anders als zB § 32d Abs 2 Nr 3 S 5ff EStG – nicht dazu, ob der Antrag iSd § 8d Abs 1 S 5 KStG widerruflich ist. Andererseits ist aber auch nicht ausdr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Einschränkungen nach § 8d Abs 1 S 1 KStG

Tz. 14 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wie bereits ausgeführt (s Tz 9), setzt die Verlustrettung nach § 8d KStG nach seinem Abs 1 S 1 kumulativ voraus, dass die Verlust-Kö seit ihrer Gründung oder zumindest seit dem Beginn des dritten vorangegangenen VZ "ausschl denselben Geschäftsbetrieb unterhält" (s Tz 14b und s Tz 38ff) und "in diesem Zeitraum bis zum Schluss des VZ des schädli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Einschränkungen nach § 8d Abs 1 S 2 KStG

Tz. 18 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach dem erst später im Ges-Gebungsverfahren eingefügten § 8d Abs 1 S 2 KStG gilt S 1 nicht, dh eine Verlustrettung nach § 8d KStG kommt nicht in Betracht, für Verluste aus der Zeit vor einer Einstellung oder Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs oder wenn die Kö zu Beginn des dritten VZ, der dem VZ nach S 5 vorausgeht, OT war oder an einer MU-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Regelungsinhalt und Telos des § 8d KStG

Tz. 9 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8d Abs 1 S 1 KStG ist § 8c KStG nach einem schädlichen Beteiligungserwerb auf Antrag nicht anzuwenden, wenn die Kö seit ihrer Gründung oder zumindest seit dem Beginn des dritten VZ, der dem VZ des schädlichen Beteiligungserwerbs vorausgeht, ausschl denselben Geschäftsbetrieb unterhält und in diesem Zeitraum bis zum Schluss des VZ des s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Zum Begriff des Geschäftsbetriebs

Tz. 34 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der Definition des § 8d Abs 1 S 3 KStG umfasst ein Geschäftsbetrieb die von einer einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht getragenen, nachhaltigen, sich gegenseitig ergänzenden und fördernden Betätigungen der Kö und bestimmt sich nach qualitativen Merkmalen in einer Gesamtbetrachtung. § 8d Abs 1 S 4 KStG führt ergänzend dazu aus, dass qua...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verhältnis des § 8d KStG zu § 8c KStG und zu § 2 Abs 4 UmwStG

Tz. 4 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 8c und § 8d KStG stehen als zwei sich ergänzende, eigenständige Regelungen nebeneinander. Anders als beim früheren § 8 Abs 4 KStG aF ist dabei ein Zusammenhang zwischen der Anteilsübertragung und der strukturellen Veränderung auf Gesellschaftsebene nicht erforderlich (s Tz 36). Tz. 5 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8c KStG gehen nicht genu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Der Umfang des Antrags

Tz. 27 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wie sich im Rückschluss aus § 8d Abs 1 S 6 KStG (dazu s Tz 40ff) ergibt, ist die Wirkungsweise des § 8d KStG stets auf den gesamten Verlustvortrag gerichtet, der zum Schluss des VZ verbleibt, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt. Das Gesetz sieht für Sachverhalte, bei denen die Anwendung des § 8c KStG nur zu einem tw Untergang des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.7 Begründung einer Organträgerstellung der Verlustkörperschaft (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 5 KStG)

Tz. 73 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 8d Abs 2 S 2 Nr 5 KStG erklärt von seiner an die Schedulenbesteuerung abgeleiteten Grundidee her folgerichtig die Begründung einer OT-Stellung seitens der Verlust-Kö zum schädlichen Ereignis (s Ges-Begr, BR-Drs 544/16, 9), denn anschließend könnte ein fortführungsgebundener Verlustvortrag teloswidrig mit den dem OT zugerechneten "Fremd-Gew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Die Wirkungen des Antrags

Tz. 29 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Sofern die in § 8d KStG genannten Voraussetzungen vorliegen, treten die dort genannten Rechtsfolgen ein, dh § 8c KStG ist auf die betroffenen Verluste nicht anzuwenden (dies gilt allerdings auch für die Stille-Reserven-Klausel iSd § 8c Abs 1 S 5ff KStG; s Tz 7), und der Verlustvortrag, der zum Schluss des VZ verbleibt, in den der schädliche Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.6 Beteiligung der Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 4 KStG)

Tz. 67 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Entspr dem Telos der Norm erklärt § 8d Abs 2 S 2 Nr 4 KStG auch die Beteiligung der Verlust-Kö an einer MU-Schaft für st-schädlich (dazu auch s die Ges-Begr, BR-Drs 544/16, 9). Eine solche Beteiligung führt zum Untergang des verbleibenden fortführungsgebundenen Verlustvortrags und zwar unabhängig von der Beteiligungsquote (also auch Mini-Bete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 1 KStG)

Tz. 60 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs iSd § 8d Abs 2 S 2 Nr 1 KStG liegt vor, wenn die unternehmerische Entsch getroffen wurde, den Geschäftsbetrieb trotz fortbestehender Möglichkeit der Fortführung nicht weiterzuführen. Nach § 8d Abs 2 S 2 Nr 1 KStG (dazu s auch Ges-Begr, BR-Drs 544/16, 9) ist auch das nur zeitweise Ruhendstellen des Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Vor- und Nachteile des Antrags

Tz. 30 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Mit dem Antrag iSd § 8d Abs 1 S 5 KStG ist ein Wechsel in ein gesondertes Verlustregime verbunden. Dies hat für die betroffene Kö nicht zwingend positive Folgen, sondern kann sich auch negativ auswirken. Dies ist durch die unterschiedlichen Wirkungsweisen von § 8c und § 8d KStG bedingt: § 8c KStG führt zwar zu einem definitiven Verlustuntergan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.8 Übertragung von Wirtschaftsgütern zu einem geringeren als dem gemeinen Wert auf die Verlustkörperschaft (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 6 KStG)

Tz. 76 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wenn § 8d Abs 2 S 2 Nr 6 KStG die Übertragung von WG zu einem geringeren als dem gW auf die Verlust-Kö als ein für die weitere Nutzung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags schädliches Ereignis bezeichnet, betrifft das sowohl die Übertragung einzelner WG auf die Verlust-Kö als auch die Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs, einer Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Einheitlicher bzw gesonderter Antrag für den körperschaftsteuerlichen und den gewerbesteuerlichen Verlustabzug

Tz. 25 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Von dem Antragsrecht kann nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 8 und s BT-Drs 18/9986, 13) für kstliche und gewstliche Zwecke nur einheitlich Gebrauch gemacht werden, obwohl die urspr in § 10a S 10 GewStG vorgesehene Formulierung "entspr Anwendung" eher für ein separates und eigenständiges Antragswahlrecht bei der GewSt gesprochen hat. Mit der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Nur ein Geschäftsbetrieb oder mehrere?

Tz. 38 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach bisheriger Verw-Auff zu § 8 Abs 4 KStG aF (s Rn 8 des BMF-Schr v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455) kann eine Kö nur einen einheitlichen Geschäftsbetrieb haben. Fraglich erscheint, ob das auch für § 8d KStG gilt. Gem § 8d Abs 1 S 1 KStG ist § 8c KStG auf Antrag nicht anzuwenden, wenn die Kö während des Beobachtungszeitraums A (hierzu s Tz 14...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.5 Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 3 KStG)

Tz. 65 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für die Frage, ob die Kö einen weiteren Geschäftsbetrieb aufgenommen (schädlich) oder lediglich ihren bisherigen Geschäftsbetrieb erweitert hat (unschädlich) gelten die vorstehenden Ausführungen zum Branchenwechsel entspr (s Tz 61ff). So stellt auch die Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 9) für § 8d Abs 2 S 2 Nr 2 und 3 KStG auf dieselben Grundsätze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Auswirkungen auf einen Zinsvortrag iSd § 8a Abs 1 KStG iVm § 4h Abs 1 S 5 EStG

Tz. 85 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Ein schädlicher Beteiligungserwerb iSd § 8c KStG führt auch zu einer entspr Kürzung des Zinsvortrags iSd § 8a Abs 1 KStG iVm § 4h Abs 1 S 5 EStG. Da ein Zinsvortrag wirtsch ähnlich wie ein Verlustvortrag wirkt, soll nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 6) der Antrag nach § 8d Abs 1 S 5 KStG auch für Zinsvorträge gelten. Dh es gelten dieselben...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.2 Hinzurechnungsbetrag

Rz. 210 Der Hinzurechnungsbetrag ist im Gegensatz zum bisherigen Recht gesondert festzustellen und entfaltet damit Bindungswirkung für die Veranlagung des Beteiligten. Er ist folglich nach neuem Recht im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Feststellungsbescheid und nicht erst im Rahmen der Einkommen-/Körperschaftsteuerfestsetzung des Stpfl. anzugreifen (s. dazu Rz. 465).[1] Rz....mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.1 Allgemeines

Rz. 1120 Im Zurechnungsbescheid sind die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung des § 15 AStG gesondert und ggf. einheitlich festzustellen. Auch für Zwecke der Anwendung des § 15 AStG wird festgestellt, ob, was, wem und wann zugerechnet wird. Dies ergibt sich aus dem Verweis auf § 18 Abs. 1 S. 1 AStG.[1] Im Einzelnen werden insbesondere folgende Besteuerungsgrundlagen im Zu...mehr