Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Feststellung des Verlustvortrags

A. Grundlagen Rn. 78 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Durch den Feststellungsbescheid wird über die Höhe des Verlustvortrags verbindlich entschieden. § 10d Abs 4 EStG stellt damit die Grundlage für den zeitlich unbeschränkten Vortrag von Verlusten dar (BFH v 09.05.2017, VIII R 40/15, BStBl II 2017, 1049 und BFH v 16.05.2018, XI R 50/17, BStBl II 2018, 752); hierzu auch s Baum, DStZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sonderkonstellationen

Rn. 71 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Regelung ist durchaus kritisch zu sehen; zu den verfassungsrechtlichen Bedenken s Rn 5 ff. Zwar gibt die Neuregelung keine zeitliche Grenze für den Verlustvortrag vor, so dass insofern das Nettoprinzip, wonach alle Verluste aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit Gewinnen aus der Tätigkeit verrechnet werden können müssen, im Grunde nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundlagen

Rn. 78 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Durch den Feststellungsbescheid wird über die Höhe des Verlustvortrags verbindlich entschieden. § 10d Abs 4 EStG stellt damit die Grundlage für den zeitlich unbeschränkten Vortrag von Verlusten dar (BFH v 09.05.2017, VIII R 40/15, BStBl II 2017, 1049 und BFH v 16.05.2018, XI R 50/17, BStBl II 2018, 752); hierzu auch s Baum, DStZ 1988, 512; z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Die Problematik der systematischen Einordnung des Verlustabzugs nach § 10d EStG, DStR 1965, 353; Eitel-Dreiss/Dreiss, Steuerliche Verlustbehandlung und Sanierung, DB 1980, 1858; Dötsch, StandortsicherungsG: Wahlweiser Verzicht auf den Verlustrücktrag bei der ESt und KSt, DStR 1993, 1639; Schiffers/Déjosez/Endriss/Reich, Optimale Nutzung des Wahlrechts beim Verlustrückt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besondere Verrechnungskreise

Rn. 27 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 § 2a Abs 1 S 1 EStG für ausländische Verluste und die §§ 15a,15b EStG iVm §§ 13 Abs 7, 15 Abs 4 S 1, 3, 6, 18 Abs 4 S 2, 20 Abs 1 S 2, Abs 6, 21 Abs 1 S 2 EStG, § 22 Nr 3 u Nr 2 iVm 23 Abs 3 S 7 f, § 34a Abs 8 EStG sehen besondere Verlustverrechnungsbeschränkungen (besondere Verrechnungskreise) vor. Die Regelungen bestimmen jeweils, dass die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsrechtliche Fragen

Rn. 4 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der VZ-übergreifende Verlustabzug (wegen des vorrangigen einkünfteübergreifenden Verlustausgleichs im VZ selbst s § 2 Abs 3 EStG) ist seit längerem Gegenstand einer intensiv geführten verfassungsrechtlichen Debatte. Im Beschluss BFH v 29.04.2005, XI B 127/04, BStBl II 2005, 609 hatte der BFH keine ernsthaften Bedenken gegen die Verfassungsmäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Zum Verlustabzug berechtigt sind neben unbeschränkt StPfl iSv § 1 Abs 1 EStG (einschließlich ihrer ausländischen Verluste) im Grundsatz auch beschränkt StPfl. Bei diesen waren bis zum VZ 2008 allerdings die Einschränkungen nach § 50 Abs 1 und 2 aF EStG zu beachten; bei Wechsel zwischen beschränkter StPfl und unbeschränkter StPfl gilt § 2 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Wirkung der Feststellung

Rn. 85 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Feststellungsbescheid entfaltet als selbstständiger VA Doppelwirkung. Die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrag erfolgt als selbstständige Besteuerungsgrundlage, § 157 AO, durch Grundlagenbescheid iSd § 171 Abs 10 AO und entfaltet damit Bindungswirkung für die folgenden Steuerbescheide (nächsten ESt-Bescheid und nächst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verlustabzug bei Ehegatten

Rn. 46 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Bei Einzelveranlagung von Ehegatten erfolgt gem § 26a EStG eine getrennte Ermittlung und Zurechnung der Verluste. Folglich können Verluste des einen Ehegatten nicht beim anderen Ehegatten berücksichtigt werden; zum Wechsel der Veranlagung s Rn 17. Ein Ehegatte kann bei Einzelveranlagung den Verlustabzug nach § 10d EStG allerdings auch für die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sonderfälle des Verlustabzugs

Rn. 52a Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nicht entnommene Gewinne aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit werden auf Antrag mit einem ermäßigtem Steuersatz besteuert, § 34a Abs 1 S 1 EStG (sog Thesaurierungsbegünstigung). Diese Gewinne werden gem § 10d Abs 1 S 2 EStG ab VZ 2008 vom Verlustabzug ausgeschlossen, auch kann kein Verlustvortrag generiert werden, s BMF v 12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Stellung des Verlustabzugs bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Rn. 44 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Zur Rechtslage bis VZ 1998 einschließlich s Vorauflage. Rn. 45 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Seit VZ 1999 ist die Rechtsfolge des Verlustrück- bzw Verlustvortrags der Abzug der negativen Einkünfte vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, ag Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen (wie Steuerbegünstigung für Baudenkmale und s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Veranlagungszeitraum 2004–2019

Rn. 10 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die zeitlichen Anwendungsbestimmungen zu § 10d EStG korrespondieren mit § 52 Abs 2a EStG, der die Aufhebung von § 2 Abs 3 S 2–8 EStG mit Wirkung zum VZ 2004 vorsieht. § 10d EStG idF StEntlG 1999/2000/2002 ist letztmalig anzuwenden auf den VZ 2003; § 52 Abs 25 S 3 EStG. § 10d EStG nF kommt somit erstmalig zur Anwendung für Verluste, die im VZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ab Veranlagungszeitraum 2020

Rn. 14 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 IRd Corona-Sofortmaßnahmen des BMF konnten StPfl, die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, einen pauschal ermittelten Verlustrücktrag aus 2020 in Anspruch nehmen und so die Vorauszahlungen für den VZ 2019 nachträglich herabsetzen (BMF v 24.04.2020, BStBl I 2020, 496, aufgehoben durch BMF v 22.10.2020, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Korrektur gem § 10d Abs 4 S 4 ff EStG

Rn. 87 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für Fälle, in denen sich enthält § 10d Abs 4 S 4 und 5 EStG eine eigenständige Anpassungs- und Korrekturvorschrift (neu gefasst durch JStG 2010 v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768). Bis zum 13.12.2010 waren Feststellungsbescheide zu er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entwicklung der Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewerbesteuer

Rn. 76 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Beschränkung des Verlustvortrags gilt nach § 10a S 1 und 2 GewStG auch für die GewSt. Danach wird der maßgebende Gewerbeertrag bis zu einem Betrag von EUR 1 Mio um die Fehlbeträge (Verluste) aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen gekürzt. Auch die darüber hinausgehende Deckelung mit 60 % (VZ 2024–2027: 70 %) des übersteigenden Betrags i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verhältnis zu §§ 8c, 8d KStG/§ 8 Abs 4 KStG aF

Rn. 31 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Zum Verhältnis von § 8 Abs 4 KStG aF s Vorauflage. Für die Neuregelung ist das Verhältnis der beiden Vorschriften ausdrücklich im Gesetz aufgenommen worden. § 8c KStG ist vorrangig gegenüber § 10d EStG anzuwenden; bis zum schädlichen Beteiligungserwerb entstandene nicht genutzte Verluste sind nicht mehr abziehbar. Zu den Fällen des unterjähri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verlustabzug

Rn. 32 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die nach allg Grundsätzen ermittelten negativen Einkünfte, die nicht mit positiven Einkünften des VZ ausgeglichen werden konnten, werden in den Verlustabzug einbezogen. Der Verlustabzug ermöglicht die interperiodische steuerliche Berücksichtigung von Verlusten, indem nicht ausgeglichene negative Einkünfte eines VZ mit den positiven Einkünft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. (Teil-)Verzicht auf den Verlustrücktrag

Rn. 60 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nach § 10d Abs 1 S 5 und 6 EStG bestand bis VZ 2022 die Möglichkeit, auf den Verlustrücktrag durch widerruflichen Antrag ganz oder teilweise zu verzichten. In dem Antrag war die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben. Der Antrag konnte der Höhe nach und/oder bezogen auf einzelne Einkunftsarten beschränkt werden, s R 10d Abs 3 S 2, 3 EStR 2012; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gestaltungsansätze

Rn. 75 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Gestaltungen zur Vermeidung der Mindestbesteuerung sind im Rahmen der Nutzung der Verluste grds kein Gestaltungsmissbrauch iSd § 42 AO, s zum Stand Rspr Korn/Strahl, KÖSDI 2025, 14 466 Rz 56 f. Sie bieten sich insb an durch eine gezielte Steuerung der Gewinnrealisierung in Folgejahren, sofern in diesen mit Verlusten gerechnet wird, bzw durch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Feststellung der Verluste ab 31.12.2004

Rn. 84 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für VZ vor 2004 s Vorauflage. Die Feststellung der Verlustvortrages erfolgt ab VZ 2004 grds nicht mehr wie in den Vor-VZ getrennt nach Einkunftsarten, es sei denn, es handelt sich um Verluste aus Einkunftsarten, die besonderen Verrechnungsbeschränkungen unterliegen. Sämtliche Verluste sind somit ab dem 31.12.2004 nach neuem Recht als ein Betra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Durchführung des Verlustrücktrags

Rn. 53 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Durchgeführt wird der Verlustrücktrag antragslos durch Änderung des ESt-Bescheids des VZ, in den der Verlust zurückgetragen wird. Einer gesonderten Feststellung des Verlustrücktrags wie für den Verlustvortrag, s Rn 77 ff, bedarf es daher nicht. Über die Steuerfestsetzung ist verbindlich im Steuerfestsetzungsverfahren für das Verlustrücktragsj...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Durchführung des vorläufigen Verlustrücktrags für 2020

Rn. 10 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Durchgeführt wird der vorläufige Verlustrücktrag nur auf Antrag des StPfl, § 111 Abs 1 S 1 EStG . Der Antrag kann noch vor dem FG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt oder zurückgenommen werden, aber nicht mehr im Revisionsverfahren (s BFH v 17.04.1996, I R 78/95, BFH/NV 1996, 362 mwN; Happe/Lindberg in Frotscher/Geurts, § 111 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Verhältnis zu § 3a EStG

Rn. 31a Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen wurde nunmehr durch das "JStG 2019" (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) gesetzlich durch § 3a EStG kodifiziert, nachdem die zuvor bestehende Erlasslage (BMF v 27.03.2003, BStBl I 2003, 240) als mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit unvereinbar eingestuft wurde (BFH v 28.11.2016, GrS 1/15, BStBl II 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Morawitz, Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019 mittels pauschalierten Verlustrücktrags zur Stärkung der Liquidität in Zeiten der Corona-Pandemie, DStR 2020, 914; Korn, Gesetzesänderungen sowie Verwaltungsanweisungen für Steuererleichterungen in der Corona-Krise und Handlungsbedarf, KÖSDI 2020, 21 812; Kussmaul/Naumann/Schumann, Hilfsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie, StB...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Mindestbesteuerung und andere steuerliche Restriktionen

Rz. 52 Bei der bilanziellen Berücksichtigung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen sind bestehende steuerliche Restriktionen in der Nutzung dieser steuerlichen Verlustvorträge zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl im Fall der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen als auch im Fall der Saldierung mit passiven Steuerlatenzen im Zug der Gesamtdiffe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Steuerliche Verlustvorträge

2.4.1 Grundlagen Rz. 47 § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB stellt eine gesetzliche Regelung zur Aktivierung steuerlicher Verlustvorträge dar.[1] Das Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern beinhaltet die Aktivierung zukünftiger Steuerentlastungen aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen. Allerdings wird das Aktivierungswahlrecht für steuerliche Verlustvorträge auf die in den n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1 Grundlagen

Rz. 47 § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB stellt eine gesetzliche Regelung zur Aktivierung steuerlicher Verlustvorträge dar.[1] Das Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern beinhaltet die Aktivierung zukünftiger Steuerentlastungen aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen. Allerdings wird das Aktivierungswahlrecht für steuerliche Verlustvorträge auf die in den nächsten fünf Jah...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3 Zinsvorträge, Steuergutschriften

Rz. 60 Der Gesetzgeber hat erkennen lassen, dass die Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen auch diesen gleichgestellte andere steuerliche Vorteile umfasst.[1] Der aus der sog. Zinsschranke nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG stammende Zinsvortrag entfaltet ähnliche steuerliche Wirkungen wie der steuerliche Verlustvortrag, sodass dessen Aktivierung bzw. Saldier...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Grundsatz der Gesamtdifferenzenbetrachtung (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 35 Der Grundsatz der Gesamtdifferenzenbetrachtung bedeutet, dass sämtliche aus jeweils zunächst einzeln zu berechnenden temporären Differenzen bzw. steuerlichen Verlustvorträgen resultierenden aktiven und passiven Steuerlatenzen zusammengefasst und nur der Saldo hieraus ausgewiesen wird.[1] Hieran wird deutlich, dass sich das Aktivierungswahlrecht von § 274 Abs. 1 Satz 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2.3 Beendigung von Organschaften

Rz. 84 Die Organschaften zugrunde liegenden Ergebnisabführungsverträge sind im Regelfall zeitlich befristet (fünf Jahre) und verlängern sich danach zumeist um ein Jahr, soweit nicht gekündigt wird. Darüber hinaus ist für Sonderfälle regelmäßig ein außerordentliches Kündigungsrecht vorgesehen. Hierzu rechnet als Hauptanwendungsfall die Veräußerung der Gesellschaftsanteile der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Anforderungen an aktive latente Steuern

Rz. 113 Die Unsicherheit bzgl. der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern hat den Gesetzgeber bewogen, lediglich ein Aktivierungswahlrecht für den Aktivüberhang vorzusehen. Insb. bei der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen zeigen die Erfahrungen aus den IFRS, dass bei der Bilanzierung häufig Fehler auftreten und der Nachweis der Wahrscheinlichkeit zu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Aktivierungswahlrecht und Passivierungspflicht

Rz. 25 Das Temporary-Konzept und die daraus abgeleitete Verbindlichkeitsmethode liegen den Regelungen von § 274 HGB zugrunde. Im Gegensatz zu den international verbreiteten Regelungen (IAS 12) sieht § 274 HGB jedoch für einen Aktivüberhang an latenten Steuern lediglich ein Aktivierungswahlrecht vor. Für einen Passivüberhang latenter Steuern besteht eine Passivierungspflicht....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.7 Umwandlungen

Rz. 99 Bei Umwandlungsvorgängen (Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung) wird steuerlich regelmäßig zur Vermeidung von Steuerzahlungen die Fortführung der Buchwerte des übertragenden Rechtsträgers vereinbart (§ 11 Abs. 1 und 2 UmwStG). Handelsrechtlich gelten die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsgrundsätze (§ 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG), sodass grds. der Ansatz zu Anschaffungskost...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Grundlagen der Steuerlatenzen

Rz. 13 Es existieren zwei Konzepte der Abbildung von Steuerlatenzen: das (ältere) Timing-Konzept und das (jüngere) Temporary-Konzept, die sich beide auf die US-amerikanische Bilanzierungspraxis zurückführen lassen. Zur methodischen Umsetzung stehen die Abgrenzungsmethode und die Verbindlichkeitenmethode zur Verfügung. Rz. 14 Das in § 274 HGB angewandte Timing-Konzept ist GuV-o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2.2 Steuerlatenzen bei Organschaft

Rz. 76 Die Besonderheiten steuerlicher Organschaften, nämlich das Auseinanderfallen von wirtschaftlicher Verursachung (Organgesellschaft) und zivilrechtlicher Verbindlichkeit (Organträger), führen dazu, dass prinzipiell zwei Methoden der Abbildung von Steuerlatenzen von Organgesellschaften möglich sind, die der formalen und der wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgen. Rz. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Rechtliche Entstehung bzw. wirtschaftliche Verursachung

Rz. 35 Eine Verbindlichkeitsrückstellung erfordert weiterhin, dass sie am Abschlussstichtag rechtlich entstanden oder wirtschaftlich verursacht ist. Bei Auseinanderfallen der beiden Zeitpunkte ist für die Passivierungspflicht der jeweils frühere maßgeblich.[1] Der Zeitpunkt der Fälligkeit der Verpflichtung ist demgegenüber für die Passivierung ohne Bedeutung. Er spielt aber...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Unsaldierter Ausweis (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 43 Ein unsaldierter Ausweis eröffnet dem Bilanzleser einen besseren Einblick in die Vermögenslage der Ges. als die Anwendung der Gesamtdifferenzenbetrachtung, da es sich um die transparenteste und umfassendste Abbildung von Steuerlatenzen handelt. Dies ist auch die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften verwendete Ausweismethode,[1] sodass der unsaldierte Ausw...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Wachstumsförderung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.7 § 8d KStG (Fortführungsgebundener Verlustvortrag)

• 2021 Fortführungsgebundener Verlustvortrag / BMF v. 18.3.2021, BStBl I 2021, 363; Erlasse v. 19.3.2021, BStBl I 2021, 359 / § 8d KStG Das BMF hat ein Anwendungsschreiben zu § 8d KStG erlassen (BMF v. 18.3.2021, BStBl I 2021, 363). In den Erlassen v. 19.3.2021 (BStBl I 2021, 359) wird dargelegt, dass die dortigen Grundsätze auch für den Bereich der GewSt gelten. Der Antrag a...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.7 § 10a GewStG (Gewerbeverlust)

• 2021 Gesondertes gewerbesteuerliches Antragsrecht für § 8d KStG / § 10a S. 12 GewStG Durch das JStG 2020 ist in § 10a S. 12 GewStG ein gesondertes gewerbesteuerliches Antragsrecht für § 8d KStG eingeführt worden. Danach ist auf Antrag auf die Fehlbeträge § 8d KStG entsprechend anzuwenden, wenn eine Feststellung nach § 8d Abs. 1 S. 8 KStG unterbleibt, weil keine nicht genutz...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.21 § 10d EStG (Verlustabzug)

• 2021 Finale Auslandsverluste/§ 10d EStG Aus dem Urteil des EuGH v. 17.12.2015 (EuGH, Urteil v. 17.12.2015, C-388/14, BFH/NV 2016 S. 365) wurde abgeleitet, dass der EuGH seine Rechtsprechung zur finalen Verlustberücksichtigung aufgegeben hat. Dem hat sich der BFH mit Urteil v. 22.2.2017 (BFH, Urteil v. 22.2.2017, I R 2/15, BFH/NV 2017 S. 975) angeschlossen. Er vertritt nunme...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.3 § 3a EStG (Sanierungserträge)

• 2022 Restschuldbefreiung nach Betriebsaufgabe/§ 3a Abs. 5 EStG Der Ertrag aus der Restschuldbefreiung ist steuerfrei. Ist die Restschuldbefreiung nach der Betriebsaufgabe erfolgt, stellt sich die Frage, ob als Sanierungsjahr das Jahr der Betriebsaufgabe anzusehen ist oder das Jahr, in dem die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Letzteres dürfte zutreffend sein. Die Restschul...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.12 § 15 KStG (Ermittlung des Einkommens bei Organschaft)

• 2021 Geltung von § 15 Nr. 1 KStG auch für andere Verlustvorträge als § 10d EStG / § 15 Nr. 1 KStG § 15 Nr. 1 KStG bestimmt, dass ein Verlustabzug i. S. d. § 10d EStG bei der Organgesellschaft nicht zulässig ist. Fraglich ist, ob § 15 Nr. 1 KStG auch für andere Verluste als § 10d EStG – wie z. B. § 2a EStG, § 15 Abs. 4 EStG, § 15a EStG oder § 15b EStG - gilt. Rechtsprechung ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.6 § 8c KStG (Verlustabzug bei Körperschaften)

• 2024 Verlustabzug nach § 8c KStG und nach § 8d KStG / Gestaltungsoptionen / § 8c KStG / § 8d KStG Neben den Standardüberlegungen zur Verlustvermeidung und Verlustnutzung bieten sich im Rahmen von §§ 8c, 8d KStG noch weitere Gestaltungsoptionen an. Im Rahmen von § 8c Abs. 1 KStG kommt ein gestreckter Beteiligungserwerb in Betracht (innerhalb von 5 Jahren werden nicht mehr al...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.3 Ausgewertete Beiträge 2024

Wölbert/Wangler, Verlustabzug nach § 8c und § 8d KStG und sich daraus ergebende Gestaltungsoptionen – Teil 1: Grundsätzliches Regelwerk des § 8c KStG, NWB 2024, 3196; Wölbert/Wangler, Verlustabzug nach § 8c und § 8d KStG und sich daraus ergebende Gestaltungsoptionen – Teil 2: Konzern-, Stille-Reserven- und Sanierungsklausel gem. § 8c KStG, NWB 2024, 3258; Wölbert/Wangler, Ve...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2022 Option zur Körperschaftsbesteuerung / Vorteilhaftigkeit / § 1a KStG Interessant ist die Option zur Körperschaftsbesteuerung für große mittelständische Unternehmen, die umfangreich thesaurieren. Der Break-even liegt etwa bei einer Ausschüttung des Jahresüberschusses von etwa 72 %. Bei einer geringeren Ausschüttung ist die Behandlung als Kapitalgesellschaft günstiger und...mehr