Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnvortrag/Verlust... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Ist im letzten Geschäftsjahr der GmbH noch ein Restgewinn übrig geblieben, kann dieser ins näch...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnvortrag/Verlust... / 7 Besonderheiten des Verlustvortrags

Ein Gesellschafterwechsel kann den steuerlichen Verlustabzug gefährden. Denn wenn innerhalb von 5 Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte an einen Erwerber oder diesem nahe stehende Personen übertragen werden, sind insoweit die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (nicht genutzte...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnvortrag/Verlust... / 5 Beim Gewinnvortrag handelt es sich um Eigenkapital

Der Gewinnvortrag zählt zum Eigenkapital. Der Gewinnvortrag bietet eine gute Möglichkeit, vorhersehbare Ausgaben im folgenden Geschäftsjahr zu berücksichtigen und damit eventuelle Verluste auszugleichen. Verlustvortrag Die X-GmbH erzielt in 01 einen Verlust von 15.000 EUR. Einen Verlustrücktrag lehnte das Finanzamt ab. Dieser Verlust wird auf das Geschäftsjahr 02 vorgetragen....mehr

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GmbH, Gewinnvortrag/Verlust... / 4 Voraussetzung für Gewinnvortrag: Erst ist ein eventueller Vorjahresverlust zu decken

Gewinnvortrag: Gegebenenfalls muss erst ein Verlust aus dem vorherigen Geschäftsjahr gedeckt werden. Hat die GmbH beispielsweise Verluste erlitten, kann diese Regulierung ebenfalls angewendet werden. In derartigen Fällen handelt es sich nicht um einen Gewinnvortrag, sondern um einen Verlustvortrag, der wiederum mit dem Gewinn des folgenden Geschäftsjahres zu verrechnen ist. ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnvortrag/Verlust... / 3 Voraussetzung für Gewinnvortrag: Es muss Restgewinn aus dem Vorjahr übrig sein

Ein Gewinnvortrag setzt voraus, dass ein Restgewinn des letzten Geschäftsjahres übrig bleibt. Dieser Restgewinn wird dann im Rahmen der Bilanzierung auf die Bilanz des kommenden Geschäftsjahres vorgetragen. Möglich ist ein solcher Gewinnvortrag nur, wenn die betreffende GmbH alle Kosten gedeckt und der Gewinn allen Rücklagen bereits zugewiesen wurde und somit ein Restgewinn v...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnvortrag/Verlust... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gewinnvortrag

Nach Deckung sämtlicher Kosten ist der X-GmbH im Geschäftsjahr 01 ein Restgewinn von 15.000 EUR verblieben. Dieser wird auf das Geschäftsjahr 02 vorgetragen. Buchungsvorschlag:mehr

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GmbH, Gewinnvortrag/Verlust... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Restgewinn des Vorjahres Vorhandener Restbetrag Gewinnregulierungmehr

Beitrag aus Controlling Office
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Rücklagen

Rücklagen können bei der GmbH in Form von Gewinn- und Kapitalrücklagen vorkommen. In beiden Fällen handelt es sich um Eigenkapital. In die Kapitalrücklage sind alle Einlagen der Gesellschafter einzustellen, die kein Stammkapital sind. Es kann sich handeln um ein Ausgabeaufgeld oder Agio, das bei einer Sachgründung oder der Ausgabe neuer Anteile anfällt, Nachschüsse nach den §§...mehr

Beitrag aus Controlling Office
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Latente Steuern

Latente Steuern sind im Regelfall nur für Handelsbilanzen mittelgroßer und großer GmbHs von Bedeutung. Die Bilanzierung latenter Steuern kommt immer dann in Betracht, wenn der Gewinn laut Handelsbilanz von dem laut Steuerbilanz abweicht, weil die steuer- und handelsrechtlichen Wertansätze für Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten voneinander ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 3 – Eigenkapital/ Rückstellungen

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GmbH, Kapitalherabsetzung / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Die Verminderung des Stammkapitals kann auf verschiedene Weise buchungstechnisch erfasst werden. So können diese gegen d...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnausschüttung / 3.2 Gegenstand des Gewinnanspruchs ist der Jahresüberschuss

Im Normalfall ist Gegenstand des Gewinnanspruchs des Gesellschafters der Jahresüberschuss mit folgenden Modifikationen:mehr

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GmbH, Gewinnausschüttung / 3.1 Die Gesellschafterversammlung beschließt die Gewinnverwendung

§ 29 Abs. 1 GmbHG regelt die Gewinnverwendung. Danach bestimmt die Gesellschafterversammlung – soweit in der Satzung nichts anderes geregelt ist – mit einfacher Mehrheit, ob und in welcher Höhe ausschüttungsfähige Überschüsse an die Gesellschafter verteilt werden. Zwar haben die Gesellschafter nach Satz 1 1. Halbsatz der Vorschrift Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.1 Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr (Pos. 18 GKV, 17 UKV)

Rz. 206 Der Posten erfasst einen vorjährigen Bilanzverlust oder einen Gewinnverteilungsrest des Vorjahres. Ein Gewinnvortrag (vgl. § 174 Abs. 2 Nr. 4 AktG) wird zum Jahresüberschuss hinzuaddiert bzw. beim Jahresfehlbetrag subtrahiert. Bei einem Verlustvortrag verhält es sich umgekehrt. Ein direkter Zusammenhang zum steuerlichen Verlustausgleich (§ 10d EStG) besteht nicht.mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2.3 Darstellung der Ergebnisverwendung

Rz. 31 Zur Darstellung der Ergebnisverwendung ist für AG und KGaA in der GuV-Rechnung oder im Anhang das nachfolgende Gliederungsschema obligatorisch (§ 158 Abs. 1 AktG). Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. § 267a HGB, welche in der Rechtsform der AG oder KGaA geführt werden, sind jedoch von der Darstellung der Ergebnisverwendungsrechnung befreit, sofern sie für die Aufste...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Pos. 17 GKV, 16 UKV)

Rz. 204 Das Jahresergebnis (positiv: Jahresüberschuss, negativ: Jahresfehlbetrag) ergibt sich aus der Differenz aus dem Ergebnis nach Steuern (Position Nr. 15 GKV/Nr. 14 UKV) und den sonstigen Steuern (Position Nr. 16 GKV/Nr. 15 UKV); ggf. sind auch noch "Aufwendungen aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags" sowie "Erträge...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.2 Entnahmen aus der Kapitalrücklage (Pos. 19 GKV, 18 UKV)

Rz. 207 Dieser Posten weist ergebniswirksame Entnahmen aus der Kapitalrücklage zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder Verlustvortrags nach den Vorschriften des § 150 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1, Nr. 2 AktG aus. Weiterhin sind hierunter Entnahmen auszuweisen, die bei einer vereinfachten Kapitalherabsetzung nach § 229 Abs. 2 AktG zum Ausgleich von Wertminderungen oder der Deckung ...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 2.5.2 Eigen- und Fremdkapital

Rz. 19 Die Passivseite der Bilanz zeigt das Kapital des Unternehmens. Das Unternehmenskapital erfährt eine weitergehende Differenzierung nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber in Eigen- und Fremdkapital. Während das Eigenkapital dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung steht, stellt das Fremdkapital i. d. R. eine Verpflichtung gegenüber Dritten dar und steht dem Unternehmen...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 7 Eigenkapitalspiegel

Rz. 66 Der Eigenkapitalspiegel gehört gem. § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Bestandteil des Jahresabschlusses von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Damit erfolgt eine Angleichung der Berichtspflicht an den Konzernabschluss, bei dem der Eigenkapitalspiegel nach § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB bereits verpf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussgliederung / 2.4 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 11 Hinsichtlich der Anforderungen an das Bilanzgliederungsschema unterscheidet § 266 Abs. 1 Sätze 2, 3 HGB 2 Kategorien, die zum einen für kleine Gesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB und zum anderen für mittelgroße und große Gesellschaften nach § 267 Abs. 2, 3 HGB gelten. Mittelgroße und große Gesellschaften haben ebenso wie alle kapitalmarktorientierten AGs bzw. KGaAs g...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.5.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 36 Das Gesamtkostenverfahren erfasst alle Aufwendungen und Erträge der Periode unabhängig davon, ob die erstellten Produkte verkauft oder gelagert worden sind; sie wird auch als Produktionsrechnung bezeichnet.[1] Sämtliche betrieblichen Aufwendungen einer Periode sind nach primären Aufwandsarten gegliedert, d. h. Material-, Personal-, Abschreibungs-, Zins-, Steuer- und s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.2 Zusammenfassung mehrerer Geschäftsbetriebe (Abs. 2)

Rz. 17 Unterhält eine Körperschaft mehrere Veranstaltungen und Einrichtungen, die den Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erfüllen, bilden diese Veranstaltungen und Einrichtungen zusammen nach Abs. 2 einen ("den") wirtschaftlichen ­Geschäftsbetrieb. Diese Vorschrift, die durch das Vereinsförderungsgesetz v. 18.12.1989[1] mit Wirkung ab 1.1.1990 eingefügt worden is...mehr

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Investitionssofortprogramm:... / 2 Wirkung des Investitionsboosters

Steuerlich wird eine degressive Abschreibung in Höhe des 3-fachen der linearen Abschreibung (höchstens 30 %) temporär für vom 1.7.2026–31.12.2027 angeschaffte Wirtschaftsgüter, erlaubt. Bei diesem Investitionsbooster handelt es sich um ein rein steuerliches Wahlrecht. Handelsrechtlich gibt es weder eine Beschränkung der degressiven Abschreibung auf bewegliche Anlagegegenstän...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / 3. Änderungen im Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer

Die bisherigen Ausführungen zum Umgang mit Verlusten i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG a.F. wurden aus dem überarbeiteten BMF-Schreiben entfernt. Nach den Ausführungen in Rz. 118 des BMF-Schreibens gelten für die Verlustverrechnung in der Veranlagung nunmehr folgende Regelungen:mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Pensionsverpf... / 7 Abzinsung von Pensionsrückstellungen: Zu beachtende Besonderheiten

Die Verpflichtungen für Pensionsrückstellungen müssen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen Geschäftsjahre abgezinst werden. Für vor dem 1.1.2016 beginnende Wirtschaftsjahre war dieser relevante Zinssatz über einen Zeitraum von 7 Jahren zu ermitteln. Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist diese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / 2. Folgen der Abschaffung

Infolge der Streichung der bisherigen Regelungen in § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG sind bestehende Verlustvorträge aus Termingeschäften und Forderungsausfällen/dem wertlosen Verfall von Wirtschaftsgütern i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG nach § 52 Abs. 28 Satz 25 und 26 EStG in allen offenen Fällen uneingeschränkt mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar (vgl. BT-Drucks. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / 1. Änderungen durch das JStG 2024

Bisher sahen die Regelungen in § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG a.F. einen gesonderten Verlustverrechnungskreis für Verluste aus Termingeschäften sowie für Verluste aus Forderungsausfällen und hiermit vergleichbaren Verlusten vor. Beide Verlustausgleichsbeschränkungen unterlagen einer betragsmäßigen Beschränkung von jährlich jeweils maximal 20.000 EUR und sahen i.Ü. eine "Strec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.3 Nichtberücksichtigung von Verlusten und Zins- bzw. EBITDA-Vortrag (§ 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG)

Rz. 99 § 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG enthält von dem Grundsatz, dass der übernehmende Rechtsträger in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft eintritt, eine Ausnahme. Danach gehen verrechenbare Verluste, verbleibende Verlustvorträge, von der übertragenden Körperschaft nicht ausgeglichene negative Einkünfte, ein Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 S. 5 EStG und ein EBITDA-Vortrag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.1 Gesamtrechtsnachfolge (§ 4 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 80 Die Verschmelzung stellt sich als Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang dar. Aus der Sicht der übertragenden Körperschaft liegt ein Veräußerungsgeschäft und aus der Sicht des übernehmenden Rechtsträgers ein Anschaffungsgeschäft vor. Der gegenteiligen Auffassung, wonach sich der Vermögensübergang im Rahmen der Verschmelzung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge vollzieht, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 1 Regelungsinhalt

Rz. 1 § 4 UmwStG behandelt die Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person aus der Sicht der übernehmenden Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter bzw. aus der Sicht der übernehmenden natürlichen Person. § 4 UmwStG ergänzt § 3 UmwStG, der die Regelungen für die steuerliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft enthält....mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Verschmelzung auf eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 4 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Verschmelzung auf eine andere steuerpflichtige Körperschaft – oder auf eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerfreie Körperschaft – ist für gGmbH grds. möglich. Dabei kommt für die gGmbH eine Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft in Betracht (nicht dagegen auf einen e. V.; s. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2.2 Anwendung des § 12 UmwStG bei der Übernehmerin

Tz. 24 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 12 Abs. 1 UmwStG regelt den Wertansatz der von der Übertragerin übergehenden WG in der Steuerbilanz der Übernehmerin nach dem Prinzip der Buchwert-Verknüpfung. Im Einzelnen ist für die Anwendung des § 12 Abs. 1 UmwStG bei der steuerfreien Übernehmerin von den gleichen vier Fallgruppen auszugehen wie bei der Anwendung des § 11 UmwStG bei der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 28 § 8a KStG steht in Konkurrenz zu anderen Regelungen, insbesondere zu § 4 Abs. 4a EStG und zu § 10d EStG. Das Verhältnis zu diesen Regelungen ergibt sich aus der Systematik der § 4h EStG, § 8a KStG, die Zinsen in bestimmter Höhe als (noch) nicht abzugsfähige Betriebsausgaben einordnen. Bei pauschalierender Gewinnermittlung ist die Zinsschranke nicht anwendbar. Das betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.3 Verfall des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (§ 8a Abs. 1 S. 3 KStG)

Rz. 118 Nach § 8a Abs. 1 S. 3 KStG gilt § 8c KStG für den Zinsvortrag entsprechend. Das bedeutet, dass der Zinsvortrag untergeht, wenn wegen eines schädlichen Beteiligungserwerbs auch ein Verlustvortrag untergehen würde. Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt vor, wenn innerhalb von 5 Jahren unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.3 Vereinbarkeit der Vorschrift mit höherrangigem Recht

Rz. 14 Die Zinsschranke nach § 4h EStG, § 8a KStG differenziert nicht nach inl. oder ausl. Betrieben, nach inl. oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen ist....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.6 Rechtsentwicklung

Rz. 41 Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] eingeführt und ersetzt § 8a KStG i. d. F. des Gesetzes v. 20.12.2001.[2] Rz. 42 Durch Gesetz v. 16.7.2009[3] wurde zwar nicht § 8a KStG geändert, wohl aber in § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG, der auch im Rahmen des § 8a KStG gilt, die Freigrenze von 1 Mio. EUR auf 3 Mio. EUR erhöht, allerdings nur für Wirtschaftsjahre, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.1 Maßgebliches Einkommen bei Körperschaften

Rz. 86 Das EBITDA errechnet sich nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG aus dem "maßgeblichen Gewinn", korrigiert um den Zinssaldo und bestimmte Abschreibungen. Für Körperschaften gilt § 4h Abs. 3 S. 1 EStG mit der Maßgabe, dass an die Stelle des "maßgeblichen Gewinns" das "maßgebliche Einkommen" tritt.[1] Aus systematischen Gründen ergibt sich aber ein Unterschied zwischen dem "maßgebli...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.2.2 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 8 Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung hat entsprechend dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) zu erfolgen.[1] Gem. § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG ist die Gewinn- und Verlustrechnung um folgende Angaben zu erweitern (Ergebnisverwendung): Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr Entnahmen aus der Kapitalrücklage Entna...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.4.4 Gewinnrücklagen

Rz. 20 In die Gewinnrücklagen dürfen nur Ergebnisanteile des abgeschlossenen oder eines früheren Geschäftsjahres eingestellt werden (§ 272 Abs. 3 Satz 1 HGB). Zunächst ist aus dem Ergebnis eine gesetzliche Rücklage nach § 150 Abs. 1 AktG zu bilden. § 150 Abs. 2 AktG bestimmt eine Dotierung von 5 % des Jahresüberschusses (abzüglich eines eventuellen Verlustvortrags), bis eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.3 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 14 § 4h EStG steht in Konkurrenz zu anderen Regelungen, insbesondere zu § 4 Abs. 4a EStG und § 10d EStG. Das Verhältnis zu diesen Regelungen ergibt sich aus der Systematik des § 4h EStG, der Zinsen in bestimmter Höhe als (noch) nicht abzugsfähige Betriebsausgaben einordnet. Rz. 14a Bei pauschalierender Gewinnermittlung ist die Zinsschranke nicht anwendbar. Das betrifft in...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.2 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 6a Die Zinsschranke nach § 4h EStG differenziert nicht nach inländischen oder ausl. Betrieben, nach inländischen oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7.5 Verfall des Zins- bzw. EBITDA-Vortrags bei Organschaft

Rz. 211 Wird eine Organschaft gebildet, gehen die Zins- und EBITDA-Vorträge weder bei dem Organträger noch bei der Organgesellschaft unter, da kein Rechtsträgerwechsel vorliegt. Ein fiktiver Rechtsträgerwechsel kann auch nicht darin gesehen werden, dass Organträger und Organgesellschaft nach § 15 S. 1 Nr. 3 KStG als "ein" Betrieb gelten. Für einen vororganschaftlichen Zins- ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.4 Vortrag des verrechenbaren EBITDA

Rz. 53d Wird das in einem Wirtschaftsjahr vorhandene verrechenbare EBITDA nicht ausgenutzt, ist es nach § 4h Abs. 1 S. 3 EStG in die folgenden 5 Wirtschaftsjahre vorzutragen ("EBITDA-Vortrag"). Die Höhe des EBITDA-Vortrags ermittelt sich aus dem verrechenbaren EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres, soweit es die um die Zinserträge verminderten Zinsaufwendungen ("Nettozinsa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 106 § 4h Abs. 3 S. 1 EStG enthält eine Definition des Begriffs des "maßgeblichen Gewinns", der nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG Ausgangswert für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug ist. Der "maßgebliche Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG bildet nicht unmittelbar die Bemessungsgrundlage, sondern wird durch Hinzu- und Abrechnungen verändert (Rz. 40ff.). ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3.2 Zulässigkeit der Bilanzänderung

Rz. 464 Bis zu der Gesetzesänderung v. 24.3.1999 (vgl. Rz. 465) war eine Bilanzänderung nur mit Zustimmung der Finanzbehörde zulässig.[1] Die Erteilung der Zustimmung lag im Ermessen der Finanzbehörde. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war die Zustimmung regelmäßig zu erteilen, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Stpfl. seine urspr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.3 Rechtsfolgen bei Personengesellschaften

Rz. 51 Für die Bemessungsgrundlage bei einer Personengesellschaft gilt ebenfalls der "maßgebende Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG, der auf dem stpfl. Gewinn beruht.[1] Insoweit sowie hinsichtlich der Auswirkungen von Abschreibungen, Zinsen, Teilwertabschreibungen und Zuschreibungen sowie steuerfreien Rücklagen gelten die Ausführungen in Rz. 42ff. entsprechend.[2] Rz. 5...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Fortführung der Steuerbegünstigung nach § 10f EStG durch den Erben als Gesamtrechtsnachfolger?

Streitig war, ob der Steuerpflichtige als Rechtsnachfolger seines Vaters des Abzugsbeträge nach § 10f EStG fortführen kann. Das FG lehnte dies ab, da es an einer gesetzlichen Grundlage für einen interpersonellen Übergang auf den Steuerpflichtigen fehlt. Dies folgt nach Auffassung des FG bereits aus dem Umstand, dass beim Erblasser bis zu seinem Tod nicht aufgezehrte Verlustv...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Anhang / 5.4.3 Die Passivseite der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Eigenkapital Angabe des gezeichneten Kapitals in DM, falls noch keine Umstellung auf EUR erfolgt ist.[1] Angabe des in andere Gewinnrücklagen eingestellten Eigenkapitalanteils von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen.[2] Gewinn- oder Verlustvortrag Das Eigenkapital wird als erster Posten der Passivseite ausgewiesen. Es unterteilt sich in die Posten Gezeichnetes Kapital Kapita...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.7 Vororganschaftliche Feststellung des vortragsfähigen Verlustes

Sollten zu Beginn des körperschaftsteuerlichen Organschaftsverhältnisses auf Ebene der Organgesellschaft ein steuerlicher Verlustvortrag i. S. d. § 10d EStG bestehen, ist dieser während der Organschaftszeit für diese nicht nutzbar,[1] er wird quasi "eingefroren". Mit Ende der Organschaft wird der steuerliche Verlustvortrag wieder nutzbar. Auf Ebene des Organträgers gibt es hi...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 3.4 Abzugsverbot für vororganschaftliche Gewerbeverluste

Gewerbeverluste, die die Organgesellschaft vor dem Wirksamwerden der Organschaft erlitten hat, können nicht als Verlustabzug bzw. Verlustvortrag auf den Organträger übertragen werden. Die Verluste sind während der Wirksamkeit der Organschaft nicht mehr abzugsfähig. Sie werden "eingefroren" und können nach dem Ende des Organschaftsverhältnisses wieder von der (vormaligen) Org...mehr