Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.2 Abführung des "ganzen Gewinns" bei Leistung von Ausgleichszahlungen (Abs. 2).

Rz. 365a Werden an außenstehende Gesellschafter Ausgleichszahlungen geleistet, stellt sich die Frage, ob dann noch der "ganze Gewinn" an den Organträger abgeführt wird, da durch die Ausgleichszahlungen ein Teil des Gewinns (vor Ergebnisabführung) an die außenstehenden Gesellschafter übertragen wird.[1] Unschädlich ist dabei jedenfalls eine Ausgleichszahlung, die dem Mindestb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.1 Grundlagen

Rz. 417 Grundsätzlich folgt das Steuerrecht dem Handelsrecht. Das bedeutet, dass ein Ergebnisabführungsvertrag keine steuerliche Wirkung entfalten kann, wenn er tatsächlich nicht durchgeführt oder der Betrag des handelsrechtlich höchstens abführungsfähigen Jahresüberschusses überschritten wurde. Steuerlich kann ein solcher Fehler allerdings nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 4-6...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.4 Mehrfachberücksichtigung der negativen Einkünfte

Rz. 511 Weitere Voraussetzung ist, dass die negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft in einem ausl. Staat bei der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Nach der Fassung der Vorschrift vor der Änderung durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] war Voraussetzung, dass das negative Einkommen in einem a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.3 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

Rz. 45 Innerhalb der EU führen das Erfordernis des Organträgers mit Geschäftsleitung im Inland und der "doppelte Inlandsbezug" bei der Organgesellschaft zu der Frage, ob eine unzulässige Diskriminierung ausl. Tochtergesellschaften vorliegt. Erleidet eine inl. Tochtergesellschaft Verluste und besteht zu der inl. Muttergesellschaft ein Organschaftsverhältnis, kann der Organträ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.3.2 Verlustabzug

Rz. 577 Bei der Einkommensermittlung nach § 8 KStG ist auch der Verlustabzug nach § 10d EStG zu berücksichtigen. Der Verlustabzug (Verlustvortrag oder -rücktrag) mindert daher das Einkommen. Nach § 15 S. 1 Nr. 1 KStG ist bei der Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft der Verlustabzug nach § 10d EStG jedoch ausgeschlossen. Gemeint ist damit ein vororganschaftlicher V...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.5 Rechtsfolge: Nichtabziehbarkeit der Verluste

Rz. 526 Rechtsfolge ist, dass die negativen Einkünfte im Rahmen der Besteuerung des Organträgers außer Betracht bleiben. Handelt es sich um negative Einkünfte der Organgesellschaft, ist das dem Organträger zuzurechnende Einkommen ohne Berücksichtigung dieser negativen Einkünfte zu ermitteln. Das zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft wird also nicht negativ sein, sond...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.4 EU-Vorschlag für eine Gruppenbesteuerung

Rz. 63a Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Regelung unterbreitet, die einer grenzüberschreitenden Organschaft entspricht.[1] Nach der Richtlinie sind obligatorisch für inländische oder multinationale Gruppen von Körperschaften bzw. Betriebsstätten, die in einem EU-Mitgliedsstaat steuerlich ansässig sind, und in mindestens 2 der 4 letzten Geschäftsjahre einen jähr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.6 Abwicklungsgewinne

Rz. 462 Der Ergebnisabführungsvertrag erfasst nicht die während der Liquidation der Organgesellschaft erzielten Ergebnisse.[1] Nach § 301 AktG ist der Jahresüberschuss abzuführen, nach § 302 AktG der Jahresfehlbetrag auszugleichen. Beide Begriffe verweisen auf die Bilanzierung bzw. Gewinnermittlung nach den §§ 238ff. HGB. Im Rahmen der Liquidation der Organgesellschaft wird ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.3 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 500 Der sachliche Regelungsbereich der Vorschrift hat sich durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] geändert. Die bis dahin geltende Fassung der Vorschrift erfasste das negative Einkommen des Organträgers, dem Wortlaut nach also nur den Fall, dass der Organträger ein negatives Einkommen auswies. Das Gesetz enthielt keine besonderen Voraussetzungen zur Einkommensquelle. Der Geset...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.6.1 Zweck und Reichweite der Regelung

Rz. 528 Für die Prüfung der Vereinbarkeit der Vorschrift mit höherrangigem Recht bzw. dem Recht der DBA sind Regelungsgrund und Reichweite der Vorschrift zu bestimmen. Hinsichtlich des Zwecks der Regelung besteht eine überraschende Diskrepanz zwischen der Begründung der Gesetzentwürfe und dem Wortlaut der Vorschrift, wie er schließlich vom Parlament verabschiedet worden ist....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.1 Zweck der Organschaft

Rz. 1 Das Institut der Organschaft ist das Herzstück des deutschen "Konzernsteuerrechts".[1] Allerdings kann man nicht von einem echten Konzernsteuerrecht sprechen. Bei den zu diesem Bereich zählenden Rechtsinstituten, insbes. der verdeckten Gewinnausschüttung, der verdeckten Einlage und der Organschaft, handelt es sich mehr um vereinzelte Sonderregelungen für die Besteuerun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.5 Vorzeitige Beendigung des Ergebnisabführungsvertrags

Rz. 679 Der Ergebnisabführungsvertrag muss nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG für mindestens 5 Jahre (60 Monate) abgeschlossen und in dieser Zeit auch tatsächlich durchgeführt werden. Die Organschaft muss also mindestens 5 Jahre bestehen. Endet die Organschaft vor Ablauf dieses Zeitraums, kann der Ergebnisabführungsvertrag nicht mehr durchgeführt werden; die Wirkungen der Orga...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 3.1 Besonderheiten des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs

Für den gewerbesteuerlichen Verlustabzug gibt es folgende Besonderheiten: Im Gegensatz zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer ist kein Verlustrücktrag in das Vorjahr möglich; die Gewerbesteuer kennt nur einen Verlustvortrag. Da in den Gewerbeverlust auch Hinzurechnungen und Kürzungen einfließen, stimmt der gewerbesteuerliche Verlustvortrag i. d. R. nie mit dem Verlustvortrag i...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 3.2 Voraussetzung für den Verlustabzug

Voraussetzung für den gewerbesteuerlichen Verlustabzug ist, dass sog. "Unternehmensidentität" und "Unternehmeridentität" vorliegen. Im Einzelnen heißt das: Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gewerbebetrieb mit dem Gewerbebetrieb, der im Jahr der Entstehung des Verlustes bestanden hat, identisch ist. Maßgebend sind hierbei die Art der Betäti...mehr

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Beginn der sachlichen Gewer... / 2. BFH v. 30.8.2022 – X R 17/21

Im Fall des X. Senats des BFH vom 30.8.2022[20], bei dem ein Unternehmer einen Imbissbetrieb eines anderen Gewerbetreibenden im Ganzen nach § 2 Abs. 5 GewStG übernahm, dieses Ladenlokal sanierte und im Anschluss eröffnete, versagte der BFH den Abzug der Sanierungskosten als Aufwand bei der Ermittlung des Gewerbeertrags, da diese vor Eröffnung des Lokals entstanden sind. Dies ist ...mehr

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Gesetzliche Änderungen bei ... / 9. Untergang von EBITDA-Vortrag und Zinsvortrag bei Teilbetriebsabgang

Durch § 4h Abs. 5 S. 1 EStG wird – insbesondere für Personenunternehmen (Mitunternehmerschaften) – geregelt, dass durch eine Betriebsveräußerung/-aufgabe ein (noch nicht verbrauchter) EBITDA-Vortrag und ein (noch nicht verbrauchter) Zinsvortrag untergehen. Bei einem Mitunternehmerwechsel gehen der EBITDA-Vortrag und der Zinsvortrag quotenentsprechend anteilig unter (§ 4h Abs. 5...mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen: Wann dürfen Sie Gewinne ausschütten?

Erwirtschaftet eine GmbH in einem Wirtschaftsjahr einen Gewinn, muss sie zunächst Verluste der Vorjahre ausgleichen. Die Verwendung des darüber hinausgehenden Gewinns liegt grundsätzlich in der Hand der Gesellschaft. Sie hat, wenn nicht etwas anderes im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesetz vorgeschrieben ist, folgende Möglichkeiten: Der Gewinn wird an die Gesellschafter aus...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.2 Komplementär-GmbH

Rz. 131 Körperschaftsteuerliche Konsequenzen entstehen durch die Gründung der GmbH nicht unmittelbar. Die den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen entsprechenden Einlagen der Gesellschafter sind steuerneutral. Entsprechendes gilt auch, wenn ein Aufgeld (Agio) erhoben wird. Diese Vermögensmehrung stellt eine Einlage dar. Vorstehende Grundsätze gelten auch bei einer auslän...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verlustvortrag (§ 20 Abs 6 S 2 EStG)

Rn. 1515 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Verluste vermindern nach § 20 Abs 6 S 2 EStG die Einkünfte, die der StPfl in den folgenden VZ aus KapVerm erzielt. Das bedeutet, dass Verluste, die nach Anwendung der Verlustregelungen des § 20 Abs 6 S 4–6 EStG ausgleichsfähig sind, zunächst mit Einkünften aus KapVerm im VZ der Entstehung (§ 20 Abs 6 S 1 EStG) und sodann in den Folgejahren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verlustvortrag

Rn. 1505 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein zum Jahresende nicht ausgeglichener Verlust im Verlustverrechnungstopf verbleibt bei der auszahlenden Stelle (zB Kreditinstitut) und ist von dieser auf das nächste Kj zu übertragen. Er steht für die Verrechnung mit positiven Einkünften aus KapVerm im/in Folgejahr/en zur Verfügung. Erteilt die auszahlende Stelle eine Verlustbescheinigun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Sinngemäße Anwendung des § 10d Abs 4 EStG (§ 20 Abs 6 S 3 EStG)

Rn. 1520 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 20 Abs 6 S 3 EStG ist § 10d Abs 4 EStG entsprechend anzuwenden. Gemäß § 10d Abs 4 S 4 EStG sind bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie den Steuerfestsetzungen des VZ, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des VZ, in dem ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verlustverrechnung im Veranlagungsverfahren (§ 32d Abs 3 u 4 EStG)

Rn. 1508 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Für die Verlustverrechnung iRd Veranlagungsverfahrens sind die allgemeinen Vorschriften zu Verlusten aus KapVerm in § 20 Abs 6 EStG anzuwenden: Verlustverrechnungsreihenfolge, Einschränkung der Verrechenbarkeit mit anderen Einkunftsarten, Einschränkung der Verrechenbarkeit von Aktienverlusten, zeitliche Streckung von Verlusten, gesonderte Fests...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Gewerbeverlust

Tz. 44 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ergibt sich nach den Hinzurechnungen und Kürzungen ein Fehlbetrag (Verlust), ist dieser im Rahmen einer Verlustfeststellung festzustellen. Der festgestellte Fehlbetrag kann dann mit den maßgebenden Gewerbeerträgen der Folgejahre im Rahmen der Mindestbesteuerung verrechnet werden (§ 10a Satz 1 und 2 GewStG, Anhang 7). Ein Verlustrücktrag in d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Eingeschränkter Verlustvor- und -rücktrag (§ 23 Abs 3 S 8 EStG)

Rn. 263 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der im Zuge des StEntlG 1999/2000/2002 eingeführte eingeschränkte Verlustvor- und -rücktrag für Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften ist eine Reaktion auf BVerfG BGBl I 1998, 3430, das den völligen Ausschluss jeder Verlustverrechnungsmöglichkeit bei den Einkünften aus § 22 Nr 3 EStG als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gewerte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ge) Veräußerung von Wertpapieren im Laufe eines Zinszahlungszeitraums mit laufendem Zinsschein (Stückzinsen)

Rn. 702 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Werden Wertpapiere im Laufe eines Zinszahlungszeitraums mit dem laufenden Zinsschein veräußert, hat der Erwerber dem Veräußerer idR den Zinsbetrag (sogenannte Stückzinsen) zu vergüten, der auf die Zeit seit dem Beginn des laufenden Zinszahlungszeitraums bis zur Veräußerung entfällt. Gezahlte Stückzinsen sind für den Erwerber von Wertpapieren...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einbringungsbedingter Übergang des Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

Leitsatz Bringt eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Betrieb nach § 24 UmwStG in eine GmbH & Co. KG ein und beschränkt sich ihre Tätigkeit fortan auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung an der aufnehmenden Gesellschaft sowie das Halten der Beteiligung an der Komplementär-GmbH, steht § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG der Annahme von Unternehmensidentität i.S. des § 10a GewStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verluste aus Aktiengeschäften (§ 20 Abs 6 S 4 EStG)

Rn. 1525 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Für Verluste aus der privaten Veräußerung von Aktien iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG sieht § 20 Abs 6 S 4 EStG eine weitere Beschränkung vor. Diese dürfen nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden (§ 20 Abs 6 S 4 EStG). Verluste aus der Veräußerung von American Depository Receipts ( ADR ; verbriefen die Rechtsstellung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Möglichkeiten der Verlustverrechnung

Rn. 1503 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Es gibt zwei Möglichkeiten des Verlustvortrags: erstens im Veranlagungsverfahren und zweitens bei den die KapErtr auszahlenden Stellen (zB Kreditinstitute). Verluste aus KapVerm, die der KapSt unterliegen, verbleiben am Jahresende grundsätzlich im Verlustverrechnungstopf der auszahlenden Stelle (zB beim depotführenden Kreditinstitut) und w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Übergangsregelung für Altverluste (§ 23 Abs 3 S 9 und 10 EStG aF)

Rn. 271 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gemäß § 23 Abs 3 S 9 und 10 EStG aF können Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, auf die § 23 EStG in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung anzuwenden ist, auch mit Einkünften aus KapVerm iSd § 20 Abs 2 EStG ausgeglichen bzw nach Maßgabe des § 10d EStG von Einkünften aus KapVerm iSd § 20 Abs 2 EStG in den folgenden VZ abgezogen w...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beispiele

Tz. 55 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Beispiel 1 Der Tanzsportverein "Rot-Weiß" erzielt nach Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO; Anhang 1b) im Jahr 01 einen Gewinn von 5 660 EUR. Die Bruttoeinnahmen für 01 betragen mehr als 45 000 EUR. Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

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Finanz- und Kapitalflusspla... / 2.2 Bilanz als eine Säule der Finanzplanung

Mit einer Bilanz werden Vermögen und Kapital eines Unternehmens gegenübergestellt. Das Vermögen befindet sich auf der Aktivseite der Bilanz, das Kapital auf der Passivseite. Die Summen von Vermögen und Kapital müssen immer gleich sein. Beim Vermögen unterscheidet man im Wesentlichen in Anlagevermögen, z. B. Gebäude, Maschinen, IT oder Fahrzeuge und Umlaufvermögen, z. B. Forde...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.1 Eigenkapital

Rz. 145 Angaben im Zusammenhang mit der Ergebnisverwendung Verschiedene Wahlpflichtangaben im Anhang sollen die Ergebnisverwendung für den Bilanzleser transparenter machen. Das gilt speziell dann, wenn gemäß dem Wahlrecht in § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB der Jahresabschluss bereits unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.5 Informationen zur Bilanz

Rz. 268 Unter den "Informationen zur Bilanz" verlangt die Kerntaxonomie bei freiwilliger Befüllung dieses Abschnitts, insbesondere Angaben zu folgenden Bereichen (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5037–5237):mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.3 Ergebnisverwendung

Rz. 211 Gemäß § 275 HGB endet das gesetzliche Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Was mit dem erzielten Ergebnis geschehen soll, ergibt sich nicht hieraus. Zwar eröffnet § 268 Abs. 1 HGB allen Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, die Bilanz auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwen...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 124 Die bereits im Rahmen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften erläuterte Fiktion der steuerlichen Rückwirkung (vgl. Rz. 67) gilt ebenfalls für die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus entspricht die steuerliche Behandlung in Grundzügen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften. Nachfolgend ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.2 Steuerliche Rückwirkung (Rückwirkungsfiktion § 2 UmwStG)

Rz. 67 Steuerlicher Übertragungsstichtag und Rückwirkungszeitraum Das zivilrechtliche Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt gem. § 20 Abs. 1 UmwG die Eintragung im jeweiligen Register. Der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten, wird jedoch handelsrechtlich durch den im Verschme...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.4 Passive Steuerabgrenzung

Rz. 170 Die passiven latenten Steuern bilden einen "Sonderposten eigener Art". Gemäß § 285 Nr. 29 HGB ist im Anhang zu erläutern, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen. Einzugehen ist auch auf die Frage, ob eine Saldierung mit aktiven latenten Steuern stattgefunden hat.[1] Vgl. hinsichtlich des Umfangs der Angabepflicht Rz. 8...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.3 Aktive Steuerabgrenzung

Rz. 144 Die aktiven latenten Steuern bilden einen "Sonderposten eigener Art". Gemäß § 285 Nr. 29 HGB ist u. a. im Anhang zu erläutern, auf welchen Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen. Einzugehen ist auch auf die Frage, ob eine Saldierung mit passiven latenten Steuern stattgefunden hat.[1] Vgl. hinsichtlich des Umfangs der Angabepflicht ...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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Anhang nach HGB / 4.9 Angaben zu den Ausschüttungssperren nach § 268 Abs. 8 HGB

Rz. 246 Nach § 285 Nr. 28 HGB ist der Gesamtbetrag der Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB, aufgegliedert in die Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, in die Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern sowie in die Beträge aus der Bewertung von Vermögensgegenständen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum beizuleg...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 8.2 Verlustverrechnung

In der steuerrechtlichen Behandlung von Verlusten kommt ein weiterer Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zutage. Bei einer Personengesellschaft können die anteiligen Verluste der Gesellschaft von den Gesellschaftern grundsätzlich mit deren anderen Einkünften bei der Ermittlung der Einkommensteuer verrechnet werden. Lediglich bei Personengesellschaften mit...mehr

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Verhältnis zwischen Verlustfeststellungsbescheid und Steuerbescheid

Leitsatz 1. Die Frage, ob ein im Steuerbescheid der Höhe nach bindend ermittelter Altersentlastungsbetrag nach § 24a des Einkommensteuergesetzes verlusterhöhend wirkt, ist grundsätzlich im Rahmen der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zu entscheiden (vgl. Senatsurteil vom 30.06.2020 – IX R 3/19, BFHE 269, 314, BStBl II 2021, 859). 2. Dies gilt jedoch n...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16 Strategien zur Vermeidung bzw. Verminderung der Offenlegung

Rz. 91 Während sich bei Kapitalgesellschaften die sanktionsbewehrte Offenlegung des Jahresabschlusses – abgesehen von den Fällen des § 264 Abs. 3 HGB – kaum vermeiden lässt, sondern allenfalls über die Beeinflussung der Größenklasse gem. § 267 HGB der Umfang der Offenlegung vermindert werden kann, werden in der Literatur verschiedene Strategien aufgezeigt, wie Personenhandel...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Gewinnausschüttung / 3.2 Gegenstand des Gewinnanspruchs ist der Jahresüberschuss

Im Normalfall ist Gegenstand des Gewinnanspruchs des Gesellschafters der Jahresüberschuss mit folgenden Modifikationen:mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 8.3 Erleichterungen für Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute

Rz. 53 Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute können gem. § 9 Abs. 2, 3 PublG bei der Offenlegung des Jahresabschlusses die folgenden Erleichterungen in Anspruch nehmen:[1] Anstelle der Gewinn- und Verlustrechnung kann nach § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG eine Anlage zur Jahresbilanz veröffentlicht werden. In dieser Anlage sind folgende Angaben zu machen: die Umsatzerlöse i...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 3.1.2 Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln gemäß §§ 207 bis 220 AktG

Rz. 19 Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist in §§ 207 f. AktG geregelt. Nach § 207 Abs. 1 AktG fällt die Umwandlung von Kapital- und/oder Gewinnrücklagen in Grundkapital in die Beschlusskompetenz der Hauptversammlung. Eine derartige Kapitalerhöhung kommt bilanziell betrachtet durch einen Passivtausch zustande, sodass der Gesellschaft von außen keine neuen Finanzm...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 4.4 Exkurs: Kapitalveränderungen der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft

Rz. 50 Der mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 in das GmbHG aufgenommene § 5a GmbHG ermöglicht die Gründung einer sog. haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft. Die Gründung kann mit einem Stammkapital erfolgen, dass das in § 5 Abs. 1 GmbHG genannte Mindestkapital unterschreitet. Da nach § 5 Abs. 2 ...mehr