Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Vereinfachungsregelung (Satz 2)

2 Aus Vereinfachungsgründen kann für die Zuordnung das eingezahlte Kapital zuzüglich der Rücklagen und Gewinnvorträge und abzüglich der Verlustvorträge entsprechend der ausländischen Bilanz des Unternehmens zugrunde gelegt werden, wenn das Unternehmen glaubhaft macht , 1. dass dieses Eigenkapital nicht erheblich von dem nach deutschem Steuerrecht anzusetzenden Eigenkapital...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Umwandlung in GmbH & Co. KG

Rz. 199 [Autor/Stand] Grundüberlegungen. Die Umwandlung der Beteiligungskapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft (i.d.R. aus Haftungsgründen eine GmbH & Co. KG) durch (i) übertragende Verschmelzung zur Neugründung oder Aufnahme (§§ 2 ff. UmwG)[2] bzw. (ii) durch identitätswahrenden Formwechsel (§§ 190 ff. UmwG)[3] führt zu einer Herausstrukturierung aus dem Anwendung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Vorbemerkungen

Rz. 2721 [Autor/Stand] Gestaltungspotenzial von Finanzierungsbeziehungen. Finanzierungsbeziehungen bergen ein besonderes Potenzial für (verrechnungspreisbezogene) steuerliche Gestaltungen. Dies liegt in der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen sowie dem Umstand begründet, dass (vermeintlich) nur "auf dem Papier" Vereinbarungen mit z.T. erheblichen Gewinnauswirku...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aktiva.

Rn 3 Aktiva sind grds alle vererblichen Vermögensgegenstände sowie Surrogate (zB Lastenausgleichsansprüche für vor dem Erbfall entstandene Schäden, auch wenn sie erst in der Person des Erben entstanden, s BGH FamRZ 77, 128, 129; Rückgewähr- oder Entschädigungsansprüche für Grundstücke in der früheren DDR nach dem Vermögensgesetz, wenn der Erbfall nach dem 29.9.90 eingetreten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / h) Verhältnis zu den §§ 7–13

Rz. 36 [Autor/Stand] Einkünftekorrektur. Ein Steuerinländer kann Geschäftsbeziehungen zu einer von ihm beherrschten ausländischen Zwischengesellschaft unterhalten. Werden im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen Entgelte vereinbart, die zwischen fremden Dritten unüblich sind, so können dadurch die Einkünfte des Steuerinländers im Inland gemindert sein. Für diesen Fall enthält §...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]) — Auszug —, BStBl. I 2023, Sondernr. 1

Rz. 12 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis — Auszugmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar — Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Arlt, Die Anknüpfung der Vermögenszuwachsbesteuerung an die Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG — Probleme bei "Drittstaatenfällen" durch die Einbeziehun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aus- und Fortbildungskosten... / 1.2 Abgrenzung Erststudium/erstmalige Berufsausbildung

Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt.[1] Bei diesen handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung. Denn das Erlernen der Grundlagen eines Berufs dient dem Erwerb einer selbstständigen und gesicherten Position im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.2.2 Müheloses Einkommen

Generell nicht zum Einkommen im Sinne der Regelung gehört sog. "müheloses" Einkommen, also Einkommen, das nicht durch die Verwertung der Arbeitskraft erzielt worden ist. Die Anrechnung solcher Einkommen verstieße bei einer beitragsfinanzierten Leistung gegen das Versicherungsprinzip. Hierunter fallen beispielsweise Kapital- bzw. Zinseinnahmen, Schenkungen, Gewinne aus Lotto, T...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / III. Fazit

Es konnte gezeigt werden, dass das überarbeitete Grundlagenschreiben zum Umfang der Kapitaleinkünfte, zu ihrer Abgrenzung gegenüber anderen Einkunftsarten, zum KapESt-Abzugsverfahren und zur Abgeltungsteuer Neuerungen in wesentlichen Punkten enthält: Die rückwirkend erfolgte Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkungen für Verluste aus Termingeschäften und dem Ausfall bestimmt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanz- und Kapitalflusspla... / 2.2 Bilanz als eine Säule der Finanzplanung

Mit einer Bilanz werden Vermögen und Kapital eines Unternehmens gegenübergestellt. Das Vermögen befindet sich auf der Aktivseite der Bilanz, das Kapital auf der Passivseite. Die Summen von Vermögen und Kapital müssen immer gleich sein. Beim Vermögen unterscheidet man im Wesentlichen in Anlagevermögen, z. B. Gebäude, Maschinen, IT oder Fahrzeuge und Umlaufvermögen, z. B. Forde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einzelfragen zur Abgeltungs... / 1. Keine Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und beim Ausfall von Wirtschaftsgütern (§ 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG a.F.)

Gegenüber der bisherigen Verwaltungsauffassung fällt eine Änderung besonders ins Gewicht: Die gesetzliche Grundlage für die betragsmäßige Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und beim Ausfall von Wirtschaftsgütern (§ 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG a.F.) ist durch das JStG 2024 v. 2.12.2024[4] rückwirkend ersatzlos aufgehoben worden.[5] Damit dürfen Verluste aus Term...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 3: Verordnung über d... /   Anlage Formblatt Gewinn- und Verlustrechnung

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 3: Verordnung über d... /   Anlage Formblatt Bilanz (Muster)

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnvortrag/Verlust... / 6 Verlustvortrag: Welche Grenzen zu beachten sind

Ein Verlustvortrag ist nur möglich, wenn das Finanzamt ihn in einem Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum Schluss des Kalenderjahres gesondert feststellt.[1] Hinsichtlich des Verlustvortrags müssen Kapitalgesellschaften aber folgende Grenzen beachten: Unbeschränkt vortragsfähig sind Verluste bis 1 Mio. EUR. Ein darüber hinausgehender Ve...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnvortrag/Verlustvortrag

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Restgewinn des Vorjahres Vorhandener Restbetrag Gewinnregulierung 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnvortrag/Verlust... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Ist im letzten Geschäftsjahr der GmbH noch ein Restgewinn übrig geblieben, kann dieser ins näch...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnvortrag/Verlust... / 7 Besonderheiten des Verlustvortrags

Ein Gesellschafterwechsel kann den steuerlichen Verlustabzug gefährden. Denn wenn innerhalb von 5 Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte an einen Erwerber oder diesem nahe stehende Personen übertragen werden, sind insoweit die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (nicht genutzte...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnvortrag/Verlust... / 5 Beim Gewinnvortrag handelt es sich um Eigenkapital

Der Gewinnvortrag zählt zum Eigenkapital. Der Gewinnvortrag bietet eine gute Möglichkeit, vorhersehbare Ausgaben im folgenden Geschäftsjahr zu berücksichtigen und damit eventuelle Verluste auszugleichen. Verlustvortrag Die X-GmbH erzielt in 01 einen Verlust von 15.000 EUR. Einen Verlustrücktrag lehnte das Finanzamt ab. Dieser Verlust wird auf das Geschäftsjahr 02 vorgetragen....mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnvortrag/Verlust... / 4 Voraussetzung für Gewinnvortrag: Erst ist ein eventueller Vorjahresverlust zu decken

Gewinnvortrag: Gegebenenfalls muss erst ein Verlust aus dem vorherigen Geschäftsjahr gedeckt werden. Hat die GmbH beispielsweise Verluste erlitten, kann diese Regulierung ebenfalls angewendet werden. In derartigen Fällen handelt es sich nicht um einen Gewinnvortrag, sondern um einen Verlustvortrag, der wiederum mit dem Gewinn des folgenden Geschäftsjahres zu verrechnen ist. ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnvortrag/Verlust... / 3 Voraussetzung für Gewinnvortrag: Es muss Restgewinn aus dem Vorjahr übrig sein

Ein Gewinnvortrag setzt voraus, dass ein Restgewinn des letzten Geschäftsjahres übrig bleibt. Dieser Restgewinn wird dann im Rahmen der Bilanzierung auf die Bilanz des kommenden Geschäftsjahres vorgetragen. Möglich ist ein solcher Gewinnvortrag nur, wenn die betreffende GmbH alle Kosten gedeckt und der Gewinn allen Rücklagen bereits zugewiesen wurde und somit ein Restgewinn v...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnvortrag/Verlust... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gewinnvortrag

Nach Deckung sämtlicher Kosten ist der X-GmbH im Geschäftsjahr 01 ein Restgewinn von 15.000 EUR verblieben. Dieser wird auf das Geschäftsjahr 02 vorgetragen. Buchungsvorschlag:mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnvortrag/Verlust... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Restgewinn des Vorjahres Vorhandener Restbetrag Gewinnregulierungmehr

Beitrag aus Controlling Office
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Rücklagen

Rücklagen können bei der GmbH in Form von Gewinn- und Kapitalrücklagen vorkommen. In beiden Fällen handelt es sich um Eigenkapital. In die Kapitalrücklage sind alle Einlagen der Gesellschafter einzustellen, die kein Stammkapital sind. Es kann sich handeln um ein Ausgabeaufgeld oder Agio, das bei einer Sachgründung oder der Ausgabe neuer Anteile anfällt, Nachschüsse nach den §§...mehr

Beitrag aus Controlling Office
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Latente Steuern

Latente Steuern sind im Regelfall nur für Handelsbilanzen mittelgroßer und großer GmbHs von Bedeutung. Die Bilanzierung latenter Steuern kommt immer dann in Betracht, wenn der Gewinn laut Handelsbilanz von dem laut Steuerbilanz abweicht, weil die steuer- und handelsrechtlichen Wertansätze für Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten voneinander ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 3 – Eigenkapital/ Rückstellungen

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Kapitalherabsetzung / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Die Verminderung des Stammkapitals kann auf verschiedene Weise buchungstechnisch erfasst werden. So können diese gegen d...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnausschüttung / 3.2 Gegenstand des Gewinnanspruchs ist der Jahresüberschuss

Im Normalfall ist Gegenstand des Gewinnanspruchs des Gesellschafters der Jahresüberschuss mit folgenden Modifikationen:mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnausschüttung / 3.1 Die Gesellschafterversammlung beschließt die Gewinnverwendung

§ 29 Abs. 1 GmbHG regelt die Gewinnverwendung. Danach bestimmt die Gesellschafterversammlung – soweit in der Satzung nichts anderes geregelt ist – mit einfacher Mehrheit, ob und in welcher Höhe ausschüttungsfähige Überschüsse an die Gesellschafter verteilt werden. Zwar haben die Gesellschafter nach Satz 1 1. Halbsatz der Vorschrift Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.1 Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr (Pos. 18 GKV, 17 UKV)

Rz. 206 Der Posten erfasst einen vorjährigen Bilanzverlust oder einen Gewinnverteilungsrest des Vorjahres. Ein Gewinnvortrag (vgl. § 174 Abs. 2 Nr. 4 AktG) wird zum Jahresüberschuss hinzuaddiert bzw. beim Jahresfehlbetrag subtrahiert. Bei einem Verlustvortrag verhält es sich umgekehrt. Ein direkter Zusammenhang zum steuerlichen Verlustausgleich (§ 10d EStG) besteht nicht.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2.3 Darstellung der Ergebnisverwendung

Rz. 31 Zur Darstellung der Ergebnisverwendung ist für AG und KGaA in der GuV-Rechnung oder im Anhang das nachfolgende Gliederungsschema obligatorisch (§ 158 Abs. 1 AktG). Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. § 267a HGB, welche in der Rechtsform der AG oder KGaA geführt werden, sind jedoch von der Darstellung der Ergebnisverwendungsrechnung befreit, sofern sie für die Aufste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Pos. 17 GKV, 16 UKV)

Rz. 204 Das Jahresergebnis (positiv: Jahresüberschuss, negativ: Jahresfehlbetrag) ergibt sich aus der Differenz aus dem Ergebnis nach Steuern (Position Nr. 15 GKV/Nr. 14 UKV) und den sonstigen Steuern (Position Nr. 16 GKV/Nr. 15 UKV); ggf. sind auch noch "Aufwendungen aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags" sowie "Erträge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.2 Entnahmen aus der Kapitalrücklage (Pos. 19 GKV, 18 UKV)

Rz. 207 Dieser Posten weist ergebniswirksame Entnahmen aus der Kapitalrücklage zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder Verlustvortrags nach den Vorschriften des § 150 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1, Nr. 2 AktG aus. Weiterhin sind hierunter Entnahmen auszuweisen, die bei einer vereinfachten Kapitalherabsetzung nach § 229 Abs. 2 AktG zum Ausgleich von Wertminderungen oder der Deckung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Planung und Sicherung der U... / 7.2.2 GmbH-Anteil

Der Gesellschafterwechsel ohne Entgelt führt dazu, dass der neue Gesellschafter in die Fußstapfen des alten Gesellschafters tritt und ihm die Anschaffungskosten zugerechnet werden (bei späterem Verkauf führt das zur Minderung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 2 EStG). Der neue Gesellschafter hat (wie vorher sein Rechtsvorgänger) bei einer Gewinnausschüttung Einkünfte au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussgliederung / 2.5.2 Eigen- und Fremdkapital

Rz. 19 Die Passivseite der Bilanz zeigt das Kapital des Unternehmens. Das Unternehmenskapital erfährt eine weitergehende Differenzierung nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber in Eigen- und Fremdkapital. Während das Eigenkapital dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung steht, stellt das Fremdkapital i. d. R. eine Verpflichtung gegenüber Dritten dar und steht dem Unternehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussgliederung / 7 Eigenkapitalspiegel

Rz. 66 Der Eigenkapitalspiegel gehört gem. § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Bestandteil des Jahresabschlusses von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Damit erfolgt eine Angleichung der Berichtspflicht an den Konzernabschluss, bei dem der Eigenkapitalspiegel nach § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB bereits verpf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussgliederung / 2.4 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 11 Hinsichtlich der Anforderungen an das Bilanzgliederungsschema unterscheidet § 266 Abs. 1 Sätze 2, 3 HGB 2 Kategorien, die zum einen für kleine Gesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB und zum anderen für mittelgroße und große Gesellschaften nach § 267 Abs. 2, 3 HGB gelten. Mittelgroße und große Gesellschaften haben ebenso wie alle kapitalmarktorientierten AGs bzw. KGaAs g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussgliederung / 3.5.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 36 Das Gesamtkostenverfahren erfasst alle Aufwendungen und Erträge der Periode unabhängig davon, ob die erstellten Produkte verkauft oder gelagert worden sind; sie wird auch als Produktionsrechnung bezeichnet.[1] Sämtliche betrieblichen Aufwendungen einer Periode sind nach primären Aufwandsarten gegliedert, d. h. Material-, Personal-, Abschreibungs-, Zins-, Steuer- und s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.2 Zusammenfassung mehrerer Geschäftsbetriebe (Abs. 2)

Rz. 17 Unterhält eine Körperschaft mehrere Veranstaltungen und Einrichtungen, die den Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erfüllen, bilden diese Veranstaltungen und Einrichtungen zusammen nach Abs. 2 einen ("den") wirtschaftlichen ­Geschäftsbetrieb. Diese Vorschrift, die durch das Vereinsförderungsgesetz v. 18.12.1989[1] mit Wirkung ab 1.1.1990 eingefügt worden is...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investitionssofortprogramm:... / 2 Wirkung des Investitionsboosters

Steuerlich wird eine degressive Abschreibung in Höhe des 3-fachen der linearen Abschreibung (höchstens 30 %) temporär für vom 1.7.2026–31.12.2027 angeschaffte Wirtschaftsgüter, erlaubt. Bei diesem Investitionsbooster handelt es sich um ein rein steuerliches Wahlrecht. Handelsrechtlich gibt es weder eine Beschränkung der degressiven Abschreibung auf bewegliche Anlagegegenstän...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / 3. Änderungen im Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer

Die bisherigen Ausführungen zum Umgang mit Verlusten i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG a.F. wurden aus dem überarbeiteten BMF-Schreiben entfernt. Nach den Ausführungen in Rz. 118 des BMF-Schreibens gelten für die Verlustverrechnung in der Veranlagung nunmehr folgende Regelungen:mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Pensionsverpf... / 7 Abzinsung von Pensionsrückstellungen: Zu beachtende Besonderheiten

Die Verpflichtungen für Pensionsrückstellungen müssen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen Geschäftsjahre abgezinst werden. Für vor dem 1.1.2016 beginnende Wirtschaftsjahre war dieser relevante Zinssatz über einen Zeitraum von 7 Jahren zu ermitteln. Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist diese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / 2. Folgen der Abschaffung

Infolge der Streichung der bisherigen Regelungen in § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG sind bestehende Verlustvorträge aus Termingeschäften und Forderungsausfällen/dem wertlosen Verfall von Wirtschaftsgütern i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG nach § 52 Abs. 28 Satz 25 und 26 EStG in allen offenen Fällen uneingeschränkt mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar (vgl. BT-Drucks. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / 1. Änderungen durch das JStG 2024

Bisher sahen die Regelungen in § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG a.F. einen gesonderten Verlustverrechnungskreis für Verluste aus Termingeschäften sowie für Verluste aus Forderungsausfällen und hiermit vergleichbaren Verlusten vor. Beide Verlustausgleichsbeschränkungen unterlagen einer betragsmäßigen Beschränkung von jährlich jeweils maximal 20.000 EUR und sahen i.Ü. eine "Strec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.3 Nichtberücksichtigung von Verlusten und Zins- bzw. EBITDA-Vortrag (§ 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG)

Rz. 99 § 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG enthält von dem Grundsatz, dass der übernehmende Rechtsträger in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft eintritt, eine Ausnahme. Danach gehen verrechenbare Verluste, verbleibende Verlustvorträge, von der übertragenden Körperschaft nicht ausgeglichene negative Einkünfte, ein Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 S. 5 EStG und ein EBITDA-Vortrag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.1 Gesamtrechtsnachfolge (§ 4 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 80 Die Verschmelzung stellt sich als Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang dar. Aus der Sicht der übertragenden Körperschaft liegt ein Veräußerungsgeschäft und aus der Sicht des übernehmenden Rechtsträgers ein Anschaffungsgeschäft vor. Der gegenteiligen Auffassung, wonach sich der Vermögensübergang im Rahmen der Verschmelzung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge vollzieht, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 1 Regelungsinhalt

Rz. 1 § 4 UmwStG behandelt die Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person aus der Sicht der übernehmenden Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter bzw. aus der Sicht der übernehmenden natürlichen Person. § 4 UmwStG ergänzt § 3 UmwStG, der die Regelungen für die steuerliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft enthält....mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Verschmelzung auf eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 4 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Verschmelzung auf eine andere steuerpflichtige Körperschaft – oder auf eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerfreie Körperschaft – ist für gGmbH grds. möglich. Dabei kommt für die gGmbH eine Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft in Betracht (nicht dagegen auf einen e. V.; s. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2.2 Anwendung des § 12 UmwStG bei der Übernehmerin

Tz. 24 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 12 Abs. 1 UmwStG regelt den Wertansatz der von der Übertragerin übergehenden WG in der Steuerbilanz der Übernehmerin nach dem Prinzip der Buchwert-Verknüpfung. Im Einzelnen ist für die Anwendung des § 12 Abs. 1 UmwStG bei der steuerfreien Übernehmerin von den gleichen vier Fallgruppen auszugehen wie bei der Anwendung des § 11 UmwStG bei der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 28 § 8a KStG steht in Konkurrenz zu anderen Regelungen, insbesondere zu § 4 Abs. 4a EStG und zu § 10d EStG. Das Verhältnis zu diesen Regelungen ergibt sich aus der Systematik der § 4h EStG, § 8a KStG, die Zinsen in bestimmter Höhe als (noch) nicht abzugsfähige Betriebsausgaben einordnen. Bei pauschalierender Gewinnermittlung ist die Zinsschranke nicht anwendbar. Das betr...mehr