Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Auswirkung auf Verlustabzüge der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Tz. 79a Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Sofern die Verluste nicht noch im Umw-Jahr von der Übertragerin durch Ansatz von Zwischenwerten oder gW genutzt werden können, kann dem Untergang der Verluste durch angepasste Wahl der Verschmelzungsrichtung begegnet werden. Wird eine Gewinn-Kap-Ges auf eine Verlust-Kap-Ges verschmolzen, so bleibt der Verlustabzug der Verlust-Kap-Ges vorbeh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bestimmung der bedeutsamsten Risiken und typische Sachverhalte

Rz. 516 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer wählen besonders wichtige Prüfungssachverhalte für ihre Berichterstattung im Bestätigungsvermerk nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen aus. Bei dieser Auswahl gehen sie schrittweise vor. Auswahlgrundlage bilden in Schritt 1 alle Sachverhalte, die Abschlussprüfer mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben. In Schritt 2 sel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.2.1 Grundsatz: Nichtabziehbarkeit eines Übernahmeverlusts (§ 4 Abs 6 S 1 UmwStG)

Tz. 129 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 4 Abs 6 S 1 UmwStG bleibt ein Übernahmeverlust 2. Stufe (s Tz 126) außer Ansatz, soweit dieser auf Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen als MU der übernehmenden Pers-Ges entfällt (s UmwSt-Erl 2025, Rn 04.40). Hierbei handelt es sich um eine Korrektur außerhalb der Bil. GlA s Bohnhardt (in H/M/B, 6. Aufl, § 4 UmwStG Rn 308) und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsfragen

Rn. 534a Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Die vorstehenden Ausführungen (ab s Rn 532 – 534) beziehen sich auf die Ermittlung von Sachverhalten durch den Kaufmann und die damit häufig verbundenen Ermessensentscheidungen und Schätzungserfordernisse. Ein anderer Anwendungsbereich der objektiven versus subjektive Fehlerhaftigkeit bezieht sich auf die rechtliche Interpretation von Sach...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.4 Behandlung von Verlusten

Mit dem ATADUmsG, d. h. ab 2022, erfolgt erstmals eine gesetzliche Regelung. § 20 Abs. 2 AStG findet hiernach nur auf positive Einkünfte i. S. d. Vorschrift Anwendung. Negative Einkünfte i. S. d. Vorschrift sind entsprechend § 10 Abs. 3 Satz 5 AStG nur im Rahmen der sinngemäßen Anwendung des § 10d EStG zu berücksichtigen, d. h. ein Verlustvortrag ist nur innerhalb derselben ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.2.4 Ausgleich bei negativen Einkünften

Rz. 152 Grundsätzlich gilt, dass bei negativen Einkünften beider Ehegatten überhaupt keine Steuerschuld anfällt. Schwierigkeiten entstehen jedoch dann, wenn der eine Ehegatte negative Einkünfte und der andere positive Einkünfte zu verzeichnen hat. Es ist festzuhalten, dass der Ehegatte, der die negativen Einkünfte hat, keinen Anspruch auf Ausgleich der Erstattung geltend mach...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.3 Pflichten bei der Mitwirkung zur Zusammenveranlagung

Rz. 156 Da die Eheleute in dem Jahr, in welchem sie sich getrennt haben, grundsätzlich noch die gemeinsame Veranlagung wählen können, und auch oftmals noch nicht die Steuererklärung für das Vorjahr abgegeben haben, stellt sich die Frage nach den Mitwirkungspflichten der Ehegatten zur gemeinsamen Veranlagung. Aus dem Wesen der Ehe ergibt sich für beide Ehegatten grundsätzlich ...mehr

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Verluste – ABC IntStR / 2 Inhalt

Soweit sie den Tatbestand des § 34d EStG erfüllen, sind auch Verluste "ausländische Einkünfte". Besteht ein DBA, richtet es sich nach dessen Bestimmungen, ob und inwieweit sie im Inland berücksichtigt werden können. Nach der "Symmetriethese" des BFH erfasst die Freistellung von Einkünften auch Verluste, sodass sie im Inland steuerlich nicht von positiven Einkünften abgezogen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verluste, ausländische – AB... / 2 Inhalt

Nach deutschem Recht sind grundsätzlich weder Verluste einer ausl. Tochtergesellschaft noch Verluste einer ausl. Betriebsstätte im Inland ohne Einschränkungen zu berücksichtigen. Tochterkapitalgesellschaften sind eigenständige Stpfl. Die Verlustberücksichtigung zwischen verschiedenen Stpfl. ist im Inland jedoch nur bei einer Organschaft möglich. Die Tatsache, dass im Ausland...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausgleichsposten i. S. d. §... / 4 Beratungshinweise

Die Bildung des Ausgleichspostens vermeidet den sofortigen Ausweis eines Gewinns und dessen Versteuerung. Dies vermeidet einen sofortigen Liquiditätsabfluss durch die Steuer auf den fiktiven Gewinn. Da der Gewinn bei Auflösung des Ausgleichspostens nicht um fiktive Zinsen erhöht wird, ist die Bildung des Ausgleichspostens regelmäßig vorteilhaft. Soll in dem Wirtschaftsjahr, ...mehr

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Unternehmenskrise V: Sanier... / 2.2 Fallstudie: Durchführung einer Sale-and-lease-back-Transaktion bei der Klamm AG

Ausgangssituation Die Aktivseite der Bilanz der Klamm AG hat vor der Durchführung einer Sale-and-lease-back-Transaktion die folgende Struktur:mehr

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Unternehmenskrise IV: Sanie... / 1.3 Schuldenerlass durch Forderungsverzicht

Als weitere finanzielle Sanierungsmaßnahme des Kreditmanagements ist der gesamte oder teilweise Verzicht auf Zins- und Tilgungszahlungen durch die Gläubiger aufzufassen. Ein Schuldenerlass durch Forderungsverzicht der Gläubiger vermindert die Zins- und Tilgungszahlungen nicht nur temporär, sondern abschließend und verbessert somit die Liquiditäts- und die Erfolgslage des Unt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hybride Finanzierungen (Ink... / 2 Inhalt

§ 4k EStG soll verhindern, dass durch Inkongruenz der Besteuerungssysteme zweier oder mehr Staaten unberechtigte Steuervorteile entstehen.[1] Die Vorschrift ist unbeschadet der Regelungen eines DBA anwendbar, ist also "treaty overriding". Für eine durch Inkongruenzen verursachte Doppelbesteuerung enthält die Vorschrift keine Regelung. Eine Doppelbesteuerung ist durch Verstän...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenskrise V: Sanier... / 2.1 Veräußerung von Vermögensgegenständen

Für Krisenunternehmen besteht die Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung durch Liquidierung von Finanzierungsmitteln, die in Vermögenswerten gebunden sind. Anders ausgedrückt kann das Unternehmen im Zuge eines Aktivtauschs durch die Veräußerung von Vermögensgegenständen Kapital freisetzen und sich liquide Mittel beschaffen. Die veräußerbaren Vermögensobjekte können dabei aus...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 340 Gewinnvortrag/Verlustvortrag

Der Gewinn- bzw. Verlustvortrag ist im Rahmen der beschlossenen Gewinnverwendung hierher zu übertragen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 342 Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Erfolgt die Aufstellung der Bilanz unter vollständiger bzw. teilweiser Ergebnisverwendung (§ 268 Abs. 1 HGB), werden die vorausgehenden Konten 340 und 341 über das Konto 342 abgeschlossen (+ = Habenbuchung; – = Sollbuchung):mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 34 Ergebnis

340 Gewinnvortrag/Verlustvortrag Der Gewinn- bzw. Verlustvortrag ist im Rahmen der beschlossenen Gewinnverwendung hierher zu übertragen. 341 Jahresüberschuss/-fehlbetrag Über dieses Konto werden sämtliche Ertrags- und Aufwandskonten zum Jahresende abgeschlossen. Der Saldo des Kontos...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 3Eigenkapital/Rückstellungen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 9Abschlusskonten sowie ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren

Die Klasse 9 dient der Eröffnung und dem Abschluss der Bilanzkonten (Klassen 0 bis 4) sowie dem Abschluss der Erfolgskonten (Klassen 6 und 8). Dabei wird für den Abschluss – ausgehend vom Jahresergebnis – unter Berücksichtigung des Gewinn-/ Verlustvortrags aus dem Vorjahr und der Rücklagendotierung bzw. -auflösung das Bilanzergebnis entwickelt. Da das Umsatzkostenverfahren in...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 295 Aktive latente Steuern

Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so kann eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung als "Aktive latente Steuern" in der Bilanz angesetzt werden. Steuerliche Verlustvor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.2 Unangemessene Schritte zur Verlustnutzung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a

Rz. 39 Ein Kennzeichen für eine mitteilungspflichtige Steuergestaltung liegt unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests vor, wenn ein Beteiligter unangemessene rechtliche Schritte unternimmt, um Verluste nutzen zu können. Zweck der Regelung ist, Maßnahmen zu erfassen, die zu einer "Statusverbesserung" hinsichtlich der Verluste führen, also zu einer Nutzung der Verluste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.3 Umwandlung von Einkünften in Vermögen, Schenkungen, Einnahmen und Einkünfte, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b

Rz. 52 Ein Kennzeichen liegt vor, wenn eine Gestaltung Einkünfte in Vermögen, Schenkungen oder andere nicht oder niedriger besteuerte Einnahmen oder nicht steuerbare Einkünfte umwandelt. Der Grund für die Meldepflicht besteht darin, dass durch solche Gestaltungen hoch besteuerte Einkünfte in Besteuerungsgrundlagen umgewandelt werden können, die einer niedrigeren Steuerbelast...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.6 Grenzüberschreitende Zahlungen bei Steuerbefreiung oder Präferenzbesteuerung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e

Rz. 83 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e AO bilden Gestaltungen unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen, wenn eine als Betriebsausgaben abzugsfähige Zahlung an ein verbundenes Unternehmen erfolgt und die Zahlung bei dem empfangenden Unternehmen in seinem Ansässigkeitsstaat vollständig von der Steuer befreit ist oder einer steuerlichen Präferenzregel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / b) Auf- und Abspaltungen

Im Hinblick auf die steuerneutrale Gestaltung von Auf- und Abspaltungen (§ 15 UmwStG) enthält der UmwSt-E 2025 einige praxisrelevante Präzisierungen und Klarstellungen. Dazu im Einzelnen: Teilbetriebserfordernis: Nach dem nationalen Teilbetriebsbegriff erfordert die steuerbegünstigte Übertragung von Teilbetrieben die Mitübertragung der für den Teilbetrieb funktional wesentlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rz. 57 Bei der Ermittlung des Einkommens sind bei unbeschränkt Stpfl. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Bei beschränkt Stpfl. ist dieser Abzug durch § 50 Abs. 1 S. 4 EStG stark eingeschränkt. Hierin kommt der Objektsteuercharakter der beschr. Steuerpflicht besonders stark zum Ausdruck, da es sich bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 9. Uneinbringliche und wertlose Wirtschaftsgüter i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG (Zeile 15)

Verlustverrechnungskreis für uneinbringliche Forderungen und Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i.S.d. § 20 Abs. 1 EStG: In Zeile 15 sind die Verluste anzugeben, die in den Anwendungsbereich des Verlustverrechnungskreises für Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter, aus der Übertragung w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 8. Verluste aus Termingeschäften (Zeile 14)

Verluste aus Termingeschäften werden in Zeile 14 gesondert erfasst und sind insoweit nicht in Zeile 8 enthalten. Die Angaben dienen der Umsetzung des ab 2021 neu eingeführten Verlustverrechnungskreises für Termingeschäfte gem. § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Verluste aus Termingeschäften, insb. aus der Veräußerung, der Glattstellung und dem Verfall von Optionen, konnten seit VZ 202...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (A.IV.)

Rz. 327 [Autor/Zitation] Wird die Bilanz vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, ist ein Gewinn- oder Verlustvortrag unter Posten A.VI. gesondert auszuweisen. Die Höhe des Postens ist abhängig von den für das Vorjahr gefassten Beschlüssen zur Ergebnisverwendung. Zu Einzelheiten s. § 268 Rz. 23. Rz. 328 [Autor/Zitation] Der Gewinnvortrag ergibt sich aus dem Beschluss v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags, § § 22 Nr 3 S 4 Hs 2 EStG

Rn. 506 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch das JStG 2007 (BGBl I 2006, 2878) wurde mit Wirkung ab 01.01.2007 in § 22 Nr 3 S 4 EStG ein Hs 2 eingefügt, wonach § 10d Abs 4 EStG entsprechend anzuwenden ist. Dies bedeutet, dass die am Schluss eines VZ verbleibenden Verlustvorträge jeweils gesondert festzustellen sind. Der Gesetzgeber hatte damit im Interesse einer reibungslosen Han...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Teilweise Gewinnverwendung und Fehlbetrag nach Abs. 3

Rz. 24 [Autor/Zitation] Nicht gesetzlich geregelt ist die Frage, wie eine teilweise Ergebnisverwendung darzustellen ist, wenn dadurch ein gesondert auszuweisender Fehlbetrag auf der Aktivseite nach Abs. 3 (vgl. Rz. 34 ff.) entsteht oder sich erhöht. Aus dem gesonderten Ausweis eines solchen Postens ergibt sich, dass als Saldo der Eigenkapitalposten auf der Passivseite minimal...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Vorträge und Rückträge von Steuerverlusten und Steuergutschriften

Tz. 170 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Vorteile aus einem steuerlichen Verlustrücktrag werden in der Zwischenberichtsperiode erfasst, in der der zugehörige steuerlich nutzbare Verlust entsteht (IAS 34.IE.B20). Wenn zB im ersten Halbjahr bei einem Tochterunternehmen ein steuerlich nutzbarer Verlust entstanden ist, der über einen Verlustrücktrag zu einer Steuererstattung führt,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Gesetzliches Gliederungsschema

Rz. 22 [Autor/Zitation] Als lex specialis zu § 266 Abs. 3 Buchst. A schreibt § 264c Abs. 2 Satz 1 nachfolgende Aufgliederung für das Eigenkapital einer Personenhandelsgesellschaft vor: Rz. 23 [Autor/Zitation] Die Position "Kapitalanteile" (§ 264c Abs. 2 Satz 2) ersetzt im Bilanzglied...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Verwendung der Mindestreserve

Rz. 287 [Autor/Zitation] Insoweit die Mindestreserve angegriffen werden soll, darf die gesetzliche Rücklage nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr verwendet werden (§ 150 Abs. 3 AktG) – allerdings ist vorher ein etwaiger Gewinnvortrag aus dem Vorjahr (wenn ein Jahresfehlbetrag ausgeglichen werden soll) bzw. ein Jahre...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Steuerliche Verlustnutzung

Rz. 46 [Autor/Zitation] Im Rahmen der steuerlichen Einkommensermittlung können Verluste vorgetragen und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Diese Verlustverrechnung kann in künftigen Rechnungsperioden zu einer Minderung der Steuerlast führen, weshalb steuerlichen Verlustvorträgen ein wirtschaftlicher Wert zukommt. Obwohl es sich nicht um Differenzen im eigentlichen Sinn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Voraussetzungen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Abs. 3 knüpft die Pflicht zum Ausweis eines aktivischen Fehlbetrags an die Voraussetzungen, dass das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht ist und die Passivposten die Aktivposten übersteigen. Dabei sind die Begriffe "Eigenkapital" und "Verluste" weder nicht näher definiert noch ist das Verhältnis der beiden Voraussetzungen zueinander geklärt. Rz. 38 [A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 421 [Autor/Zitation] Nach Nr. 29 ist zunächst darüber zu berichten, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen. Rz. 422 [Autor/Zitation] Die Angaben zu den Differenzen umfasst einen Bericht über die Art der VG, der RAP oder Schuldposten (zB Garantierückstellungen), die zu latenten Steuern führen. Gleichartige VG und Schulden dürf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Gesetzliche Rücklage bei der GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Rz. 294 [Autor/Zitation] Das Recht der GmbH kennt grds. keine Pflicht zur Bildung gesetzlicher Rücklagen. Die UG (haftungsbeschränkt) muss allerdings eine gesetzliche Rücklage ansparen, wenn ihr Stammkapital weniger als 25.000 EUR beträgt (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Sie ist mit 25 % des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses zu dotieren. Rz. 295 [Autor...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsatz

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung führt dazu, dass anstelle der Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" und "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" der Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" ausgewiesen wird. Dabei ist ein in diesen Posten einbezogener Gewinn- oder Verlustvortrag grds. in der Bilanz gesondert anzugeben (Abs. 1 Satz 2 Halbs....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Schema zur Ermittlung des Maximalbetrags

Rz. 90 [Autor/Zitation] Nach Abs. 8 dürfen Gewinne nur insoweit ausgeschüttet werden, als nach der Ausschüttung immer noch frei verfügbare Rücklagen in Höhe der ausgezahlten Gewinne vorhanden sind. Dabei werden Gewinn- und Verlustvortrag eingerechnet. Frei verfügbare Rücklagen liegen vor, wenn deren Ausschüttung keine gesetzlichen oder satzungsmäßigen bzw. gesellschaftsvertrag...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zwingende beschleunigte Zuführung zur Rücklage

Rz. 325 [Autor/Zitation] Für die AG/KGaA gelten beim Bestehen eines Beherrschungs-, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags (§ 291 Abs. 1 Satz 1, § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) besondere Vorschriften zum Schutz der unternehmensvertraglich gebundenen Gesellschaft und ihrer Gläubiger (§§ 300 bis 303 AktG). Zielsetzung ist die Erhaltung des bilanzmäßigen Vermögens bei Begi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Personengesellschaften

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich von § 274 erstreckt sich auf alle Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a Abs. 1 iVm. § 267 Abs. 2 und Abs. 3. Damit ist die Vorschrift zwingend für mittelgroße und große Personengesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 anzuwenden. Kleine Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 sind gem. § 274a Nr. 4 von der Anwendung der Vors...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 140 [Autor/Zitation] Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden Kapital- oder Gewinnrücklagen verwendet, um das Kapital zu erhöhen (vgl. §§ 207–220 AktG; §§ 57c–57o GmbHG). Im Gegensatz zur Kapitalerhöhung gegen Einlagen fließen der Gesellschaft hierdurch keine neuen Mittel von außen zu. Es handelt sich vielmehr um einen reinen Umwandlungsvorgang von Rückla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 312 [Autor/Zitation] Nach § 266 Abs. 3 sind grds. alle das Eigenkapital betreffenden Posten in einer Gruppe (Passiva A.) zusammenzufassen. Danach ergibt sich folgende Gliederung:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 6 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 266 sieht für die Eigenkapitalposten den Ausweis ohne Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses vor, da auf der Passivseite unter A.IV. ein Gewinn- bzw. Verlustvortrag aus dem Vorjahr und unter A.V. der nicht durch Rücklagenbewegungen oder Ausschüttungen beeinflusste Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag auszuweisen i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XXII. Weitere gesetzlich vorgesehene Posten

Rz. 195 [Autor/Zitation] Das HGB und das AktG sehen weitere Posten vor, die beim Vorliegen entsprechender Sachverhalte gesondert auszuweisen sind. Soweit diese Posten als Untergliederung oder Davon-Vermerk zu bestimmten gesetzlichen Posten ausgestattet sind, sind sie bei den jeweiligen Posten behandelt. Darüber hinaus kommen insbes. in Betracht: § 277 Abs. 3 Satz 2: Erträge un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verlustausgleich und -abzug, § 22 Nr 3 S 3 und 4 EStG

Rn. 500 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 In § 22 Nr 3 S 3 und S 4 EStG finden sich spezielle Regelungen zum Verlustausgleich und Verlustabzug für die sonstigen Einkünften aus Leistung. Nach § 22 Nr 3 S 3 EStG gilt für den Fall, dass die WK die Einnahmen übersteigen, dass der übersteigende Betrag bei der Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden darf und auch nicht gem § 1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Tarif

Rz. 77 [Autor/Zitation] Die voraussichtliche Steuerbelastung bzw. -entlastung ist mit dem Steuersatz (und gewerbesteuerlichem Hebesatz) zu bemessen, der künftig im Zeitpunkt des Abbaus der zeitlichen Differenzen bzw. der Verrechnung des Verlustvortrags voraussichtlich Gültigkeit hat. Dies bedeutet, dass in den Fällen, in denen eine Steuersatzänderung erwartet wird, die neuen ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Inhalt des Steueraufwands

Tz. 155 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Unter Steueraufwand sind hier lediglich Ertragsteueraufwendungen zu verstehen. Die bilanzielle Abbildung von Ertragsteuern ist in IAS 12 geregelt, wohingegen für sonstige Steuern keine expliziten Vorschriften in den IFRS enthalten sind. Die sonstigen Steuern werden in der IFRS-Rechnungslegung vor dem Ergebnis vor Steuern ausgewiesen und könn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Gesamtdifferenzenbetrachtung, Aktivierungs- und Saldierungswahlrecht

Rz. 34 [Autor/Zitation] Grundsätzlich ist es denkbar, die Bilanzierung von latenten Steuern anhand von zwei unterschiedlichen Betrachtungsweisen vorzunehmen. Jeder Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz liegt jeweils ein einzelner Geschäftsvorfall zugrunde. Im Sinne einer Einzelbetrachtung könnte nun jede einzelne Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz eigenständi...mehr