Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.6 Andere Gewinnrücklagen

Rz. 24 Die Bilanzposition "andere Gewinnrücklagen" bildet einen Sammelposten für diejenigen Rücklagen, die aus dem Ergebnis gebildet werden und den vorgenannten 3 Unterposten der Gewinnrücklagen nicht zuzuordnen sind. Zu den "anderen Gewinnrücklagen" gehören Beträge, die in den Zuständigkeitsbereich von Kapitalgesellschaften nach § 58 Abs. 2 AktG fallen; sie sind Ergebnisverw...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.1.4 Besonderheiten bei Genossenschaften

Rz. 19 Bei Genossenschaften ist gemäß § 337 HGB anstelle des gezeichneten Kapitals der Betrag der Geschäftsguthaben der Genossen auszuweisen, wobei der Betrag der mit Ablauf des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Genossen gesondert anzugeben ist. Für den Fall, dass rückständige fällige Einzahlungen in der Bilanz als Geschäftsguthaben ausgewiesen werden, schreibt der Gesetzgeber...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 1.2 Ausweis von Rücklagen als Bestandteile des Eigenkapitals

Rz. 2 Der Gesetzgeber folgt der Haupteinteilung der Rücklagenarten in Kapital- und Gewinnrücklagen; nach § 266 Abs. 3 A HGB ist das Eigenkapital bilanziell wie folgt auszuweisen (auf der Passivseite): Rücklagen sind also Unterpositionen (B...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.3.2 GmbH & Co. KG

Rz. 29 Für eine GmbH & Co. KG schreibt § 264c Abs. 2 Satz 1 HGB verbindlich folgende Untergliederung des Eigenkapitals vor: Bezüglich der Kapitalanteile ist § 264c Abs. 2 Sätze 2 und 6 HGB zu beachten, nach dem hier die Kapitalanteile...mehr

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Zinsschranke / 5.2 Nutzung des Zinsvortrags

Der Zinsvortrag kann grundsätzlich jedes Jahr genutzt werden, soweit die Voraussetzungen dazu gegeben sind. Sofern einer der drei oben dargestellten Befreiungstatbestände der Zinsschranke[1] in den Folgejahren eintritt, führte dies bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2023 dazu, dass neben dem vollen Zinsabzug des laufenden Jahres auch der gesamte Zinsvortrag der vergangen...mehr

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Zinsschranke / 7 Untergang des EBITDA- und Zinsvortrags

Beim EBITDA- und Zinsvortrag handelt es sich um eine betriebsbezogene und nicht um eine personenbezogene Größe. Damit entspricht der EBITDA- bzw. der Zinsvortrag eher dem gewerbesteuerlichen als dem einkommensteuerlichen oder körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag. Bei Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften sind damit nicht die Mitunternehmer Träger des E...mehr

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Zinsschranke / 6 Gesonderte Feststellung des EBITDA- und Zinsvortrags

Der EBITDA- und Zinsvortrag ist gesondert festzustellen.[1] Die Vorschrift des § 10d Abs. 4 EStG zur gesonderten Feststellung von verbleibenden Verlustvorträgen ist hierbei sinngemäß anzuwenden.[2] Dies bedeutet, dass der EBITDA sowie der Zinsvortrag analog § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG auf den Schluss eines Veranlagungszeitraums festzustellen ist. Entsprechend der Vorschrift des...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 6.6 Verlustvortrag

Ein Verlustvortrag der übertragenden Kapitalgesellschaft gemäß § 10d EStG und auch nicht ausgeglichene negative Einkünfte im Jahr der Umwandlung gehen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG nicht im Rahmen der Gesamt- oder Sonderrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über. Zur Vermeidung oder Nutzung eines Verlustvortrages ist es daher sinnvoll, das Buchwertprivileg nicht ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.5 Zwischenwertansatz

Im Rahmen einer steueroptimalen Gestaltung der Umwandlung kann ein Wertansatz über dem Buchwert, aber unter den gemeinen Werten sinnvoll sein. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass verrechenbare Verluste, verbleibende Verlustvorträge oder vom übertragenden Rechtsträger nicht ausgeglichene negative Einkünfte gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG nicht auf die übernehmend...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 11.3 Übernahmefolgegewinne auf Grund von Pensionsrückstellungen

Besteht bei einer Kapitalgesellschaft, die in ein Personenunternehmen umgewandelt werden soll, eine Pensionszusage, so ist zu prüfen ob die Pensionszusage fortgeführt oder abgefunden werden soll und welche Rechtsform zur Fortführung der Pensionsrückstellung berechtigt bzw. die gewinnerhöhende Auflösung der Rückstellung vermeidet. Ist die Pensionszusage nicht zwingend als Alters...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 9.5 Übernahmeverlust

Der Teilbetrag des Übernahmeverlustes, der sich durch Abspaltung der nach § 7 UmwStG zu besteuernden Gewinnrücklagen ergeben hat, ist nach § 4 Abs. 6 Satz 4 UmwStG bei einer natürlichen Person als Gesellschafterin der übernehmenden Personengesellschaft bis zur Höhe der Bezüge i. S. des § 7 UmwStG zu 60 % abziehbar;[1] bei beteiligten Körperschaften nicht abziehbar (es sei denn...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 1.4 Ertragsteuerrechtliche Vorteile durch Umwandlung

Werden die Gewinne der Kapitalgesellschaft regelmäßig zeitnah ausgeschüttet, so kann eine Versteuerung bei der Personengesellschaft günstiger sein. Praxis-Beispiel Sachverhalt Die X-GmbH erzielt jährliche Gewinne in Höhe von 100.000 EUR. Diese werden immer in vollem Umfang an den Alleingesellschafter A ausgeschüttet. Erträge aus dem Unternehmen werden durchschnittlich mit Steu...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft

Bei der Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf ein Einzelunternehmen sind in der Übertragungsbilanz der Körperschaft nach dem Wortlaut des Gesetzes folgende Wertansätze möglich: Abbildung 3 Das Bewertungswahlrecht ist gesellschafts-, nicht gesellschafterbezogen auszuüben. Bei einer Personengesellschaft als übernehmendem Rechtsträger müssen die Vor...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 11.5 Forderung im Privatvermögen des Alleingesellschafters

Wird eine Einmann-GmbH auf das Einzelunternehmen ihres Alleingesellschafters verschmolzen, so gelten die oben aufgeführten Grundsätze zum Übernahmefolgegewinn entsprechend, weil das Zivilrecht nicht zwischen dem Betriebsvermögen und dem Privatvermögen einer Person unterscheidet. Eine logische Sekunde vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag gilt eine Darlehensforderung des G...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.6 Anwendung der §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG bei Umwandlungen

Bisher ist hierzu durch einschlägige Rechtsprechung noch nicht geklärt, welche Auswirkungen die §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG in Umwandlungsfällen nach sich ziehen, wenn wahlweise ein Ansatz zu Zwischenwerten oder zu gemeinen Werten erfolgt, weil durch die Auflösung stiller Reserven z. B. eine Nutzung vorhandener Verlustvorträge beim übertragenden Rechtsträger beabsichtigt ist.[1]...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / d) Verluste (Zeilen 12–15)

In den Zeilen 12 bis 15 sind die Angaben zu den Verlusten nach § 20 Abs. 6 EStG zu machen. Die Zuordnung der Verluste zu Zeile 12 führt zur Berücksichtigung allgemeiner Verluste i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG und die Angaben zur Zeile 13 sind für die Ermittlung des gesonderten Verlustverrechnungskreises aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG notw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Übernehmerin mit nicht genutzten Verlusten bzw. fortführungsgebundenem Verlustvortrag (§§ 8c, 8d KStG)

Tz. 230a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Verfügt die übernehmende Gesellschaft über nicht genutzte Verluste (s § 8c Abs 1 KStG), sind diese – vorbehaltlich der Verschonungsregelungen – vollständig nicht mehr abzb, wenn ein schädlicher Beteiligungserwerb vorliegt (s § 8c Abs 1 S 1 KStG). Durch eine Einbringung nach § 20 UmwStG mit der entspr Ausgabe neuer Anteile kann bei dem über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kutt/Möllmann, Verlustnutzung bei unterjährigem Beteiligungserwerb, DB 2009, 2564; Neyer, Verlustnutzung nach unterjährigem Anteilserwerb: Verwertungsverbot und Verschonungsregeln, DStR 2010, 1600; Neyer, Verlustverrechnungsverbot gem § 8c KStG auch für Gewinne im Jahr der Anteilsübertragung? DStR 2011, 654; Grieser/Faller, Unterjähriger Beteiligungserwerb im Lichte von § 8c KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Vollständiger Wegfall des Verlustvortrags bei einem schädlichen Beteiligungserwerb von mehr als 50 % auch verfassungswidrig?

Ausgewählte Literaturhinweise: Dreßler, § 8c S 2 KStG ist potenziell verfassungswidrig – Neuer Vorlagebeschl 2 K 245/17 des FG HH, DB 2017, 2629; Kessler/Egelhof/Probst, Vorlage an BVerfG: Verfassungswidrigkeit von § 8c KStG für schädliche Beteiligungserwerbe von mehr als 50 % – Anm zum Vorlage-Beschl des FG HH v 29.08.2017, DStR 2017, 2377; Kögel, BVerfG-Vorlage zur Verfassung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.2 Ausschluss der Verrechnung von Verlustvorträgen mit einem Einbringungsgewinn bei rückbezogener Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 4 S 1 UmwStG)

Tz. 292b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Entspr Anwendung von § 2 Abs 4 S 1 UmwStG in Einbringungsfällen Bei der gebotenen analogen Anwendung des § 2 Abs 4 S 1 UmwStG, der die Sphäre des übertragenden Rechtsträgers betrifft, in den Sacheinlagefällen des § 20 UmwStG ist der Begriff des Übertragungsgewinns durch "Einbringungsgewinn" und der Begriff des übertragenden Rechtsträgers du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Reihenfolge der Verwendung der stillen Reserven zum Verlusterhalt

Tz. 294 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Da die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c Abs 1 KStG vd Arten von Verlusten usw betrifft (s Tz 45), bedarf es für den Fall, dass die Summe der noch nicht genutzten Verluste und Zinsvorträge höher als die für die Inanspruchnahme der Verschonungsregelung in § 8c Abs 1 S 5–8 KStG zur Verfügung stehenden stillen Reserven ist, einer Regelung daz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Förster/Hechtner, Neue ges Rahmenbedingungen im Sanierungs-St-Recht, DB 2019, 10; Pohl, Ges Umsetzung des Sanierungs-Erl – Besonderheiten im KSt-Recht, GmbH-StB 2019, 135; Suchanek/Herbst, Die Sanierungsklausel des § 8c Abs1a KStG – Ein ges-geberisches "Relikt" kommt wieder zur Anwendung, Ubg 2019, 146. Tz. 370 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Durch das Ges gegen schädliche St-Prakti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.4 Schädlicher Beteiligungserwerb an dem Organträger

Tz. 193 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt ein schädlicher Beteiligungserwerb an den Anteilen am OT, liegt zunächst einmal hinsichtlich eines beim OT noch nicht genutzten Verlustabzugs (einschl der dem OT bereits zugerechneten Vorjahresverluste seiner OG'en) und hinsichtlich eines unterjährigen Verlusts des OT ein Anwendungsfall des § 8c Abs 1 S 1 KStG vor. Insoweit gelten d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Keine Berücksichtigung des durch einen mit steuerlicher Rückwirkung versehenen Umwandlungsvorgang nachträglich zugeführten Betriebsvermögens (§ 8c Abs 1 S 8 KStG)

Tz. 291 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1 S 8 KStG ist bei der Ermittlung der stillen Reserven nur das BV zu berücksichtigen, das der Kö ohne stliche Rückwirkung, insbes ohne Anwendung des § 2 Abs 1 UmwStG zuzurechnen ist. Das ist das BV, das in dem Zeitpunkt der Eintragung der Umwandlung in das H-Reg vorhanden ist. § 8c Abs 1 S 8 KStG unterscheidet nicht danach, ob ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Ausweislich der Überschrift zu § 31 KStG gehören zu den entspr anzuwendenden Vorschriften des EStG zur Durchführung der Besteuerung auch die Vorschriften bzgl der St-Erklärungspflicht. Somit ergibt sich die Pflicht zur Abgabe der KSt-Erklärung in entspr Anwendung des § 25 Abs 3 EStG unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen in § 5b E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7 Verhältnis von § 8c Abs 1a KStG zu § 8d KStG

Tz. 368 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Sowohl die Sanierungsklausel iSd § 8c Abs 1a KStG als auch der fortführungsgebundene Verlustvortrag iSd § 8d KStG führen zu einer Verlustverschonung und damit zu einer Ausnahme des Verlustuntergangs nach § 8c Abs 1 KStG. Beide Regelungen haben allerdings sowohl unterschiedliche Voraussetzungen als auch unterschiedliche Vor- und Nachteile (s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.5 Umfang und Zeitpunkt des Verlustuntergangs

Tz. 147 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Vom vollständigen Untergang betroffen ist der in dem Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs (Zeitpunkt des Überschreitens der 50 %-Grenze, s Tz 85ff) vorhandene noch nicht genutzte Verlustabzug. Verluste, die vor dem Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs entstanden sind, dürfen mit danach entstehenden Gewinnen weder ausgeglich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.1 Allgemeines

Tz. 379 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ausführlich zu § 3a und § 3c Abs 4 EStG s § 8 Abs 1 KStG Tz 280ff. Nach § 52 Abs 4a EStG idF des Ges gegen schädliche St-Praktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen waren der neue § 3a und § 3c Abs 4 EStG grds erstmals in Fällen anzuwenden, in denen die Schulden ganz oder teilweise nach dem 08.02.2017 erlassen wurden. Zudem war Art 6 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.7 Verlustfeststellung nach § 10d Abs 4 EStG bei schädlichem Beteiligungserwerb in abweichendem Wirtschaftsjahr

Tz. 170 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine andere Frage ist, wie § 8c Abs 1 KStG in der gesonderten Feststellung nach § 10d Abs 4 EStG zu behandeln ist, die auch in Fällen eines abw Wj stets auf das Ende eines VZ (31.12.) vorzunehmen ist. Das FG Ba-Wü (s rkr Urt des FG Ba-Wü v 15.12.2005, EFG 2006, 761) hat zu § 8 Abs 4 KStG entschieden, dass der Verlustuntergang auch dann bei d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.3.2 Abweichendes Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft

Tz. 186 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die vorstehenden Grundsätze gelten nach Verw-Auff (s Rn 37 S 4 des BMF-Schr v 28.11.2017) auch für das Zusammentreffen eines negativen Organeinkommens und eines unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerbs in einem vom Kj abw Wj. Hier geht der anteilige lfd Verlust der OG gem § 8c Abs 1 KStG unter, der auf die Zeit ab dem Beginn des Wj bis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.1 Allgemeines

Tz. 175 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8c Abs 1 KStG enthält keine Aussagen zu seiner Anwendung in Organschaftsfällen. Nach Rn 37 S 2 des BMF-Schr v 28.11.2017 unterliegt der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c Abs 1 KStG auch "das noch nicht zugerechnete negative Organeinkommen, soweit es aufgr eines schädlichen Beteiligungserwerbs an einem OT zu einem mittelbaren schädlichen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 45 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Von der Abzugsbeschränkung betroffen sind nach Verw-Auff (s Rn 2 des BMF-Schr v 28.11.2017; zust s Frotscher, in F/D, § 8c KStG Rn 76) folgende Verluste (tw str, s Zerwas/Fröhlich, DStR 2007, 1933, 1937 und s Kußmaul/Richter/Tcherveniachki, GmbHR 2008, 1009, 1014): Verlustabzug iSd § 10d EStG (Verlustvor- und -rücktrag, einschl der Verlustvor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4 Definition der in der Verlust-Kö vorhandenen stillen Reserven auf der Grundlage des gemeinen Werts der erworbenen Anteile

Tz. 265 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8c Abs 1 S 6 KStG fingiert, dass der Kaufpreis der Beteiligung an der Verlust-Kö dem (anteiligen oder gesamten) gW des BV der Verlust-Kö entspricht. Nach dem Gesetzeswortlaut werden nicht (auch nicht alternativ) die tats stillen Reserven im BV der Verlust-Kö ermittelt, sondern die aus dem Kaufpreis der erworbenen Beteiligung abgeleiteten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Ermittlung und steuerliche Behandlung eines Übertragungsgewinns/-verlusts

Ausgewählter Literaturhinweis: Stimpel, Behandlung von Umw-Kosten bei Verschmelzungen und Spaltungen von Kap-Ges, GmbHR 2012, 199; Ronneberger, Umw-Kosten bei der Verschmelzung von Kap-Ges, NWB 2017, 954; Krohn, Kosten für den Vermögensübergang – Ein unterschätztes Prüfungsfeld iRv aktuellen Bp, DB 2018, 1755. Tz. 117 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wenn in der stlichen Übertragungsb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haßa/Gosmann, Zweifelsfragen zu Konzernklausel und Verschonungsregel des § 8c KStG, DB 2010, 1198; Neyer, Verlustnutzung durch Anteilsübertragung: Anwendung der neuen Verschonungsregeln auf Konzernsachverhalte, BB 2010, 1055; Rödder/von Freeden, Stille Reserven für Zwecke des § 8c KStG bei unmittelbarem und zugleich mittelbarem (mehrstufigem) Beteiligungserwerb, Ubg 2010, 551;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dreßler, § 8c S 2 KStG ist potenziell verfassungswidrig – Neuer Vorlagebeschl 2 K 245/17 des FG HH, DB 2017, 2629; Kessler/Egelhof/Probst, Vorlage an BVerfG: Verfassungswidrigkeit von § 8c KStG für schädliche Beteiligungserwerbe von mehr als 50 % – Anm zum Vorlage-Beschl des FG HH v 29.08.2017, DStR 2017, 2377; Kögel, BVerfG-Vorlage zur Verfassungswidrigkeit von § 8c S 2 KStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6. Besteuerung des Übertragungsgewinns

Tz. 132 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Ein durch die Bewertung über dem Bw sich ergebender Übertragungsgewinn unterliegt, soweit nicht für einzelne WG Sonderregelungen (insbes § 8b Abs 2 KStG [s Tz 141], DBA-Freistellung [s Tz 112]) eingreifen, bei der Überträgerin ungemildert der KSt und GewSt (s § 18 Abs 1 S 1 UmwStG). GlA s IDW (Ubg 2011, 549, 554), s Förster (in FS Schaumbur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8c KStG allgemein:

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.6 Stille Reserven bei mehrstufigem Beteiligungserwerb

Tz. 270 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bei mehrstufigen Beteiligungen können unmittelbare schädliche Beteiligungserwerbe zugleich mittelbare schädliche Beteiligungserwerbe auf einer anderen Ebene zur Folge haben. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Stille-Reserven-Klausel sind grds für jede Verlust-Kö gesondert zu prüfen. Dabei sind allein die in der Verlust-Kö vorhandenen im Inl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kessler/Hinz, Kernbereiche der Verlustverrechnung – Verfassungswidrigkeit von § 8c KStG, DB 2011, 1771; Roth, Ist die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG verfassungswidrig? – Zugleich Anm zu dem Vorlagebeschl des FG HH v 04.04.2011–2 K 33/10, Ubg 2011, 527; Blumenberg/Crezelius, § 8c KStG nach der Entsch des BVerfG, DB 2017, 1405; Bode, BVerfG: Verfassungswidrigkeit des Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Verlusterhaltung in Höhe der übersteigenden stillen Reserven (§ 8c Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 253 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8c Abs 1 S 5 KStG kann ein (eigentlich) nabzb nicht genutzter Verlust – abw von § 8c Abs 1 S 1 KStG – abgezogen werden, soweit er die gesamten zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs vorhandenen im Inl stpfl stillen Reserven des BV der Kö nicht übersteigt. Woraus die stillen Reserven resultieren, ist unerheblich (s Gröger, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.8 Stille-Reserven-Klausel und Organschaft

Tz. 278 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bei Bestehen einer Organschaft stellt sich, je nachdem, ob die Beteiligung am OT oder an einer OG erworben wird, die Frage, auf welche stillen Reserven in welcher Gesellschaft es für die Anwendung des § 8c Abs 1 S 5 KStG ankommt. Nach umstr Verw-Auff (s Rn 59 des BMF-Schr v 28.11.2017) ist auch in Organschaftsfällen für jede Verlustgesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.6 Anrechnung von Kapitalertragsteuer in Fällen des § 8 Abs 9 KStG

Tz. 71 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 36 Abs 2 Nr 2 Buchst a EStG wird auf die ESt angerechnet die durch St-Abzug erhobene ESt, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Eink entfällt (s Tz 41 und Tz 42). Nach § 8 Abs 9 KStG wird bei Eigengesellschaften von jur Pers d öff Rechts der GdE für vd Tätigkeiten (Sparten) getrennt ermittelt (hierzu s § 8 Abs 9 KStG Tz 3ff)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.1 Allgemeines

Tz. 27 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 11 Abs 1 UmwStG ist neben insbes § 4 Abs 1 S 3 EStG und § 12 Abs 1 KStG Bestandteil des durch das SEStEG eingeführten Konzepts allg Entstrickungs- und Verstrickungsvorschriften. § 11 Abs 1 UmwStG schreibt eine Gewinnrealisierung auf der Basis des gW vor. Die Bewertung mit dem gW statt wie früher mit dem Tw zieht sich wie ein roter Faden du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.4 Beteiligungen an Personengesellschaften

Tz. 289 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für den Fall, dass der Verlust-Kap-Ges eine Pers-Ges nachgeordnet ist, enthält § 8c Abs 1 S 6 KStG keine eigene Regelung; wohl aber findet sich eine solche in Rn 54 des BMF-Schr v 28.11.2017. Danach gelten für Zwecke der KSt die Rn 51ff des BMF-Schr v 28.11.2017 entspr der Beteiligungsquote an der Pers-Ges anteilig, dh die in dem Erwerbspre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Allgemeines

Tz. 50 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die nicht genutzten Verluste einer Kö sind gem § 8c Abs 1 S 1 KStG nicht mehr abzb, wenn innerhalb von fünf Jahren unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % des gezeichneten Kap, der Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder Stimmrechte einer Kö an einen Erwerber oder an diesem nahestehende Pers übertragen werden oder wenn ein vergleichbarer Sa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haskamp, Gleichgerichtete Interessen iSd § 8c Abs 1 S 3 KStG – Zugleich Bespr des Urt des Nds FG v 26.02.2015–6 K 424/13, DStR 2015, 1593; Krüger/Bakeberg, Neues zu gleichgerichteten Interessen beim Unternehmenskauf – Zugleich Anm zum BFH-Urt v 22.11.2016 – I R 30/15, Ubg 2018, 523; Ronneberger, Wann hat eine Erwerbergr gleichgerichtete Interessen gem § 8c KStG?, NWB 2017, 313...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5 Ermittlung der stillen Reserven bei negativem Eigenkapital (§ 8c Abs 1 S 7 KStG)

Tz. 268 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das JStG 2010 ist § 8c Abs 1 KStG, um unzutr Ergebnisse aus der Anwendung der in der Stille-Reserven-Klausel enthaltenen Fiktion zu vermeiden, um einen neuen S ergänzt worden (§ 8c Abs 1 S 8 KStG idFd JStG 2010). Nach § 8c Abs 1 S 7 KStG sind, wenn das EK der Kö negativ ist, stille Reserven iSd § 8c Abs 1 S 5 KStG der Unterschiedsbetr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kupfer/Göller/Leibner, Droht der Untergang von Gewerbeverlusten nach § 10a GewStG bei MU-schaften? Ubg 2014, 361; Suchanek/Rüsch, Gewstliche Organschaft und Zinsschranke im Organschaftsfall – Die Wirkungen des § 8c KStG, DStZ 2014, 871; Suchanek/Rüsch, Verlustabzugsbeschränkung für Kö – Anm zum Entw eines BMF-Schr v 15.04.2014 zu § 8c KStG unter Berücksichtigung der Konzernkla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Der neue § 8c KStG sowie § 14 StFG

Tz. 4 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das URefG 2008 v 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) wurde ein neuer § 8c KStG als Ersatz für den wegfallenden § 8 Abs 4 KStG eingefügt, wobei in einer Übergangszeit bis 2012 der frühere § 8 Abs 4 KStG – ggf sogar neben § 8c KStG – anzuwenden sein konnte (s Tz 402ff, dort auch wegen der erstmaligen Anwendung). Tz. 5 Stand: EL 102 – ET: 06/202...mehr