Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzinsung (Altregelung für Wj, die vor dem 01.01.2022 enden)

Rn. 958 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für Verbindlichkeiten sieht § 6 Abs 1 Nr 3 S 1 EStG eine Abzinsung mit dem Zinssatz von 5,5 % vor. Gegen die Höhe des Zinssatzes bestehen nach Auffassung des FG Hamburg zu Recht ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, weshalb es in dem entsprechenden Fall vorläufigen Rechtsschutz gewährte (vgl FG Hamburg v 31.01.2019, 2 V 112/18, EF...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ansatz latenter Steuern

Tz. 140 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Latente Steuern sind nach § 274 Abs. 1 HGB und den Regeln des IFRS für KMU gemäß dem Temporary-Konzept für temporäre Differenzen zwischen den Werten von Vermögensgegenständen bzw. -werten und Schulden nach HGB bzw. IFRS für KMU und den entsprechenden steuerlichen Werten sowie für steuerlich bestehende Verlustvorträge abzugrenzen (vgl. Herzig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Die Entwicklung des EStG bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges

Rn. 1 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Das erste Reichseinkommensteuergesetz vom 29.03.1920, RGBl I 20, 359, hat große praktische Bedeutung nie erlangt, einmal wegen des darin festgelegten Schanzschen Einkommensbegriffs (Reinvermögenszugangstheorie), sodann aber wegen der zunehmenden Geldentwertung zu Beginn der zwanziger Jahre, die auch eine Revision der estlichen Vorschriften erf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 195. Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318

Rn. 215 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Schrifttum: Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f u § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653. Der Deutsche Bundestag hat das AIFM-StAnpG mit, betr speziell das EStG,mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen beim Verlustausgleich/-abzug

Rn. 129a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Laut Beschluß des Kabinetts vom 10.02.1999 wurde auf die ursprünglich geplante Mindestbesteuerung mit Hilfe der Unterscheidung von aktiven und passiven Einkünften verzichtet. Gem § 2 Abs 3 EStG sieht die Regelung im Grundsatz folgendermaßen aus:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dgb) Mehrperiodische Betrachtung

Rn. 726 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Ausgehend von dem Bilanzbeispiel in s Rn 724 ist in den folgenden beiden Schemata der Fall einer gelungenen Sanierung der Tochter-KapGes – deshalb mehrperiodische Betrachtung – dargestellt. Schema 3: Zwischenperiodischer Vergleich bei Anteilen im körperschaftsteuerlichen BVmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dg) Praxishinweise zur Steuergestaltung und -abwehr

Rn. 722 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die eher verwirrende, unter s Rn 695 aufgegliederte BFH-Rspr zur Bilanzsanierung von Tochter-KapGes erleichtert die Steuerplanung nicht gerade. Hinzu kommt das Erfordernis, immer beide Besteuerungsebenen in das Kalkül einzubeziehen. Andererseits hat das StEntlG 1999/2000/2002 eine weitgehend korrespondierende Bilanzierung bei Mutter und Toc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dga) Einperiodische Sicht

Rn. 725 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zunächst zu den Besteuerungsfolgen bei Planung der Insolvenz. Hier ist die Besteuerungsebene der Gesellschaft ohne Relevanz, weil der dortige Verlustvortrag verlorengeht. Für den (bilanzierenden) Gesellschafter sind die Belastungseffekte der Insolvenz in Schema 1 und 2 dargestellt. Schema 1: Insolvenz der Tochter-KapGes in einem körperschafts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 139. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz) v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840 u Haushaltbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076

Rn. 159 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Betrifft im Wesentlichenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Alternative Sanierungstechniken: Gestaltungspotenzial

Rn. 711 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Zu weiteren Wertungswidersprüchen des vorstehend dargestellten Regelungszusammenhangs zwischen dem Beschluss BFH BStBl II 1998, 307 (Einlagebeschluss) einerseits und der Gesetzesneufassung ab 1999 andererseits kommt es bei Vergleich des Forderungsverzichtes (auf eine wertlose Forderung) des Gesellschafters mit anderen Gestaltungen zur Errei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Bewertung latenter Steuern

Tz. 143 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Zur Bewertung der latenten Steuern sind die temporären Differenzen und die steuerlichen Verlustvorträge mit einem Steuersatz zu multiplizieren. Dieser ist sowohl nach HGB als auch nach IFRS für KMU derjenige Steuersatz, der im Zeitpunkt der Realisierung der erwarteten Steuerbe- oder -entlastung gültig ist (§ 274 Abs. 2 Satz 1 HGB; Senger, in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 77. Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990, vom 23.09.1990, BGBl II 90, 885 (speziell 974)

Rn. 91 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit der Herstellung der Deutschen Einheit – stl ab 01.01.1991 – sind die DDR-spezifischen Bestimmungen des EStG für 1990, aufgeführt unter Nr 75, gegenstandslos geworden. Es entfallen daher ab 1991 folgende Paragraphen: In die §§ 42 Abs 4, 42a Abs 2 u 46 Abs 2 Nr 8a w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 161. Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) v 12.08.2008, BGBl I 2008, 1672

Rn. 181 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Der Bundesrat hat am 04.07.2008 dem MoRaKG zugestimmt. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz am 30.06.2008 gebilligt. Kern des MoRaKG ist das in Art 1 enthaltene Gesetz zur Förderung v Wagniskapitalbeteiligungen (WKBG). Weitere Art enthalten Änderungen des UBBG, EStG, KStG, GewStG u FinanzdienstleistungsaufsichtsG. Insb wird die die Wagnisbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich

Rn. 1384 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Hauptanwendungsfälle sind folgende Sachverhalte: Schenkung (auch im Wege der vorweggenommenen Erbfolge), (unmittelbare) Erbfolge, Herausgabe eines Betriebes oder Mitunternehmeranteils durch die Erben an einen Vermächtnisnehmer (BFH BStBl II 1995, 714; BFH BStBl II 1991, 350; BMF v 11.01.1993, BStBl I 1993, 62 Rz 68 "Erbengemeinschaft"), Nießb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5.3.1 Besonderheiten in der Bilanz

Die Bilanz einer Genossenschaft gleicht in ihrer Form im Wesentlichen der einer jeden Kapitalgesellschaft. § 337 HGB beinhaltet jedoch Normen, die die Besonderheiten im Ausweis des Geschäftsguthabens und der Rücklagen einer Genossenschaft betreffen. Geschäftsguthaben Genossenschaften haben an der Stelle des gezeichneten Kapitals den Betrag der Geschäftsguthaben der Mitglieder ...mehr

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Verlustnutzungsstrategien n... / 2. Verlustvortrag

Nach § 10d Abs. 2 S. 1 EStG sind nicht ausgeglichene negative Einkünfte eines Jahres in einen Verlustvortrag zu überführen. Dieser darf in den folgenden Jahren i.H.v. 1 Mio. EUR unbeschränkt und darüber hinaus – infolge der Mindestbesteuerung – i.H.v. 70 % des 1 Mio. EUR übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden. Ehegatten: Auch insoweit kommt es gem. § 10d Abs...mehr

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Verlustnutzungsstrategien n... / II. Hintergrund

Über die Art und Weise einer veranlagungszeitraumübergreifenden Verlustnutzung entscheidet die zentrale Vorschrift des § 10d EStG. Weitere spezielle Verlustverrechnungsregelungen: § 10d EStG wird jedoch von zahlreichen weiteren speziellen Verlustverrechnungsregelungen flankiert. So finden sich im EStG eigene Verlustverrechnungsregelungen in § 15 Abs. 4 S. 2, 3 und 7 EStG, § 1...mehr

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Verlustnutzungsstrategien n... / IV. Fazit

Die Nutzung von Verlusten natürlicher Personen ist zunächst an die Person des Verlustverursachers gebunden und wird so durch eine strenge Auslegung des Prinzips der Individualbesteuerung limitiert. Eine weitere Limitierung ergibt sich sowohl betraglicher als auch zeitlicher Natur für die Möglichkeiten eines Verlustrücktrags, so dass sich steuerplanerisch insbesondere eine pe...mehr

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Verlustnutzungsstrategien n... / a) Langfrist-Strategie

Zur Nutzung bestehender Verlustvorträge könnte zunächst angedacht werden, Bilanzierungswahlrechte dergestalt auszuüben, dass diese keine weiteren Verluste zur Folge haben bzw. sich gewinnerhöhend auswirken, um dergestalt bestehende Verlustvorträge aufzubrauchen.[8] Zielführend kann daher z.B. bereits ein Verzicht auf Sonderabschreibungen sein, um eine Verlustsituation nicht her...mehr

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Verlustnutzungsstrategien n... / aa) Transfer betrieblicher Sachgesamtheiten

Die Kurzfrist-Strategie könnte zunächst mittels Vorschriften des Umwandlungssteuergesetzes für betriebliche Sachgesamtheiten realisiert werden, da Umwandlungen nach Auffassung der Finanzverwaltung einen Veräußerungsvorgang darstellen.[11] Mögliche Umsetzung: Für die jeweils infragestehende Umwandlungsmaßnahme würde sodann kein Antrag auf Buchwertfortführung gestellt, um den d...mehr

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Verlustnutzungsstrategien n... / 3. Verlustuntergang?

Keine Verlustuntergangsregelungen bei natürlichen Personen: Während bei Körperschaften die Regelungen des § 8c KStG bei einem schädlichen Beteiligungserwerb zu einem Untergang der bestehenden Verluste der infragestehenden Körperschaft führen, existieren solche Regelungen im Bereich natürlicher Personen denklogisch nicht. Verlustvorträge sind an Person des Verlustverursachers ...mehr

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Verlustnutzungsstrategien n... / 3. Beeinflussung der Verlustart vor Entstehung

Es könnte zudem angedacht werden, die Verluste vor deren Entstehung bereits steueroptimiert zu strukturieren. Vorteile der Kommanditgesellschaft und von § 15a EStG: Sollte so z.B. ein Betrieb gegründet werden, bei dem man zunächst mit Anlaufverlusten rechnet, kann eine Kommanditgesellschaft Vorteile gegenüber einem Einzelunternehmen bieten. Während die Verluste des Einzelunte...mehr

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Verlustnutzungsstrategien n... / III. Verlustnutzungsstrategien

Damit stellt sich im Kontext der Nachfolgeberatung oftmals die Frage, wie vor einer möglichen Vermögensübertragung bestehende Verlustvorträge ggf. nutzbar gemacht werden können. Daher sollen im Folgenden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt werden, Verluste auch für künftige Generationen zu erhalten bzw. diese nutzbar zu machen. 1. Ausübung von Wahlrechten bzw. deren Nichtausüb...mehr

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Verlustnutzungsstrategien n... / b) Kurzfrist-Strategie

Während die vorstehende Maßnahme eine Langfrist-Strategie darstellt, könnte als Kurzfrist-Strategie ein Umwandlungsvorgang in Betracht gezogen werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, Verlustvorträge durch bewusste Gewinnrealisierungen zu nutzen, um den daraus folgenden Step-Up der Buchwerte in Form von künftigen Abschreibungen nutzbar zu machen. Das dadurch generierte Abschreibu...mehr

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Verlustnutzungsstrategien n... / bb) Transfer einzelner Wirtschaftsgüter

Auch kann in diesem Zusammenhang überlegt werden, anstelle betrieblicher Sachgesamtheiten lediglich einzelne Wirtschaftsgüter zu transferieren, um isoliert für diese eine Realisierung stiller Reserven zur Nutzung bestehender Verlustvorträge herbeizuführen. Mögliche Umsetzung: Hier könnte angedacht werden, einzelne werthaltige Wirtschaftsgüter verdeckt in eine Kapitalgesellsch...mehr

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Verlustnutzungsstrategien n... / a) Schrittweise Verlustberücksichtigung

Bei der Berechnung des verbleibenden Verlustabzugs von Ehegatten ist nach R 10d Abs. 6 S. 1 EStR zunächst ein Ausgleich mit den anderen Einkünften des Ehegatten vorzunehmen, der die negativen Einkünfte erzielt hat. Verbleibt danach ein negativer Betrag, ist dieser gem. R 10d Abs. 6 S. 2 EStR mit dem positiven Betrag des anderen Ehegatten auszugleichen. Ist der Gesamtbetrag der...mehr

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Verlustnutzungsstrategien n... / dd) Bewusstes Herbeiführen einer Sperrfristverletzung

Sollten bereits in der Vergangenheit Wirtschaftsgüter zum Buchwert unter Auslösung von Sperrfristen übertragen worden sein, könnte auch angedacht werden, bewusst eine Sperrfristverletzung herbeizuführen. Mögliche Umsetzung: So könnten etwa Sperrfristverletzungen rund um die umwandlungssteuerlichen Sperrfristen im Kontext des § 22 UmwStG zielführend sein. Im Regelungszusammenh...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.6.1 Gestaltungen auf Ebene der Gesellschaft

Rz. 46 Weist die GmbH in der Krise Verluste in einer Höhe aus, die voraussichtlich auf absehbare Zeit nicht durch entsprechend hohe Gewinne auszugleichen ist, so kann – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Verschmelzung der Verlust-GmbH mit einer Gewinn-GmbH erwogen werden. Gemäß der aktuellen Fassung des UmwStG kann ein verbleibender Verlustvortrag der Verlust-GmbH nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.2 Beschränkung des Abzugs der Abschreibungsverluste

Rz. 36 Abs. 3 S. 2 a. F. schließt grundsätzlich die Geltendmachung des Abschreibungsverlusts aus der Vermietung und Verpachtung derjenigen Gebäude und Gebäudeteile aus, die in der Anfangsbilanz zum Zeitpunkt des Übergangs in die Steuerpflicht mit dem Teilwert (= Ausgangswert) angesetzt worden sind. Die Durchführung der Regelung erfordert daher eine getrennte Ermittlung des ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 2.3 Schema der Einkommensermittlung

Rz. 7 Aus der Systematik der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ergibt sich ein Schema zur Einkommensermittlung.[1] Dieses Schema hat für zwei Fragen materielle Bedeutung, nämlich für die Frage, welcher Betrag als "Gewinn aus Gewerbebetrieb" der GewSt zugrunde zu legen ist, und ob die abzugsfähigen Spenden einen vortragsfähigen Verlust erhöhen. Dabei besteht die Prob...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16 Strategien zur Vermeidung bzw. Verminderung der Offenlegung

Rz. 91 Während sich bei Kapitalgesellschaften die sanktionsbewehrte Offenlegung des Jahresabschlusses – abgesehen von den Fällen des § 264 Abs. 3 HGB – kaum vermeiden lässt, sondern allenfalls über die Beeinflussung der Größenklasse gem. § 267 HGB der Umfang der Offenlegung vermindert werden kann, werden in der Literatur verschiedene Strategien aufgezeigt, wie Personenhandel...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 8.3 Erleichterungen für Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute

Rz. 53 Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute können gem. § 9 Abs. 2 und 3 PublG bei der Offenlegung des Jahresabschlusses die folgenden Erleichterungen in Anspruch nehmen:[1] Anstelle der Gewinn- und Verlustrechnung kann nach § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG eine Anlage zur Jahresbilanz veröffentlicht werden. In dieser Anlage sind folgende Angaben zu machen: die Umsatzerlös...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / a) Überprüfung des Steuereinbehalts lt. Zeile 5 (§ 32d Abs. 4 EStG)

Der Stpfl. hat die Möglichkeit, für Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, eine Steuerfestsetzung wie sie in § 32d Abs. 3 Satz 2 EStG vorgesehen ist, zu beantragen. Der Steuersatz wird in diesen Fällen nach § 32d Abs. 1 EStG ermittelt. Von der Überprüfung des Steuereinbehalts ist die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG abzugrenzen, bei der ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.18 DRS 18 – Latente Steuern

Rz. 51 Der DRS 18 ersetzt den DRS 10 und wurde durch den Deutschen Standardisierungsrat (DSR) am 8.6.2010 verabschiedet. Die Bekanntmachung der deutschsprachigen Fassung gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ erfolgte am 3.9.2010. Eine größere Überarbeitung erfolgte mit DRÄS 11, bekannt gemacht am 2.6.2021 Rz. 52 Der DRS 18 konkretisiert die Vorschriften der §§ 274, 306 und 314 ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abweichende Festsetzung von Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen

1. Von dem für Leistungen im Sinne von § 22 Nr. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelten Verlustausgleichs- und ‐abzugsverbot in § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG ist keine Ausnahme aus sachlichen Billigkeitsgründen zu machen, wenn das reale Einkommen des Steuerpflichtigen im Verlustentstehungsjahr nicht ausreicht, um hieraus die festzusetzende Einkommensteuer zu zahlen....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.1 Steuerfolgen

Dienen Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen auf eine größere Zahl von Jahren gesehen nicht der Erzielung positiver Einkünfte oder Überschüsse, ­fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse selbst dann nicht unter eine Einkunftsart, wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 1 EStG einordnen ließen. Insbesondere für die Annahme eines Gewerbebetriebs ist die Gewinnerzielungsabsicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Minderung eines verbleibenden Verlustvortrags (§ 16 S 1 iVm § 15 Abs 3 UmwStG)

Tz. 17 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für den verbleibenden Verlustabzug einer Kö, deren BV durch Auf- oder Abspaltung auf eine Pers-Ges übertragen wird, stellt sich die Rechtslage wie folgt dar:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.2.5 Zusätzliche Regelungen des § 15 Abs 2–4 UmwStG

Tz. 133 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 15 Abs 1 S 1 UmwStG iVm § 11 Abs 1 S 1 UmwStG verlangt die Aufstellung einer St-Bil auf den stlichen Übertragungsstichtag durch die übertragende gGmbH. Hierzu sowie zur Behandlung bei der übernehmenden gGmbH s UmwSt-Erl 2011 Rn 11.02. § 15 Abs 2 UmwStG schließt die Anwendung des § 11 Abs 1 UmwStG (Wahlrecht zwischen Bw-, gW oder Zwischenwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 ... nachgeordneter Körperschaften der übertragenden Körperschaft

Tz. 13 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zu einem Untergang von gewstlichen Fehlbeträgen kann es seit der UntStRef 2008 auch für Kö kommen, an denen die übertragende Kö beteiligt ist. Bei ihr kann die übertragende Umw der AE-Kö ggf zu einem sog schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c Abs 1 KStG führen. Umwandlungen stellen unabhängig davon, ob der Vermögensübergang zu Bw, zu Zwisc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 ... der übernehmenden Körperschaft

Tz. 23 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine Umw nach §§ 11ff UmwStG kann auch bei der übernehmenden Kö zu einem maßgeblichen AE-Wechsel führen und die Rechtsfolgen des § 8c Abs 1 KStG auslösen. Betroffen hiervon sind Verluste der übernehmenden Kö, die vor der Umw vorhanden waren (s BMF-Schr v 28.11.2017, BStBl I 2017, 1645, Rn 7). Werden die AE der übertragenden Kö durch die Umw ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Gesellschaftsebene

Tz. 182 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird das Vermögen einer beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse als Ganzes auf eine andere Kö desselben ausl Staates durch einen Vorgang übertragen, der einer Verschmelzung iSd § 2 UmwG vergleichbar ist, sind die inl übergehenden WG des übertragenden Rechtsträgers gem § 12 Abs 2 S 1 KStG aF mit dem Bw anzusetzen, soweit sie spä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.2.3 Entsprechende Anwendung des § 12 UmwStG bei der Übernehmerin

Tz. 131 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 12 Abs 1 UmwStG regelt den Wertansatz der von der Übertragerin übergehenden WG in der St-Bil der Übernehmerin nach dem Prinzip der Bw-Verknüpfung (s UmwSt-Erl 2025 Rn 12.01). Diese Bw-Verknüpfung ist zwingend. Für die Anwendung des § 12 Abs 1 UmwStG ist bei der stfreien Übernehmerin von den gleichen vier Fallgr auszugehen wie bei der Anwen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 19 UmwStG regelt die gewstlichen Folgen für den Vermögensübergang durch Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung oder Vermögensübergang von einer auf eine andere Kö. Die Ausgliederung gem § 123 Abs 3 UmwG (s § 1 Abs 1 S 2 UmwStG) und der Formwechsel in eine Kö anderer Rechtsform fallen dagegen nicht in den Anwendungsbereich der Vorschrift. Fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 ... der übertragenden Körperschaft

Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nach § 19 Abs 2 UmwStG gelten § 12 Abs 3 und § 15 Abs 3 UmwStG für die vortragsfähigen Fehlbeträge der übertragenden Kö entspr. § 19 Abs 2 UmwStG ist durch das SEStEG an die geänderten § 12 Abs 3 und § 15 Abs 3 UmwStG angepasst worden. Diese Vorschriften, die vorher für Verschmelzungen und Spaltungen zwischen Kö, bei denen die Anmeldung zur E...mehr