Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.7 Umwandlungen

Rz. 99 Bei Umwandlungsvorgängen (Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung) wird steuerlich regelmäßig zur Vermeidung von Steuerzahlungen die Fortführung der Buchwerte des übertragenden Rechtsträgers vereinbart (§ 11 Abs. 1 und 2 UmwStG). Handelsrechtlich gelten die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsgrundsätze (§ 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG), sodass grds. der Ansatz zu Anschaffungskost...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.3.1.1 Einkommensteuer

Rz. 134 Aus Sicht des Stiftungsgründers ist bei einer Unternehmensstiftung von einem einkommensteuerrechtlichen Rechtsträgerwechsel auszugehen mit der Folge, dass es bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zur Aufdeckung der stillen Reserven kommt. Dieser Aufdeckungszwang gilt nicht für die Überführung von steuerfunktionalen Einheiten (Betrieb, Teilbetrieb, Mituntern...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Aktivierungswahlrecht und Passivierungspflicht

Rz. 25 Das Temporary-Konzept und die daraus abgeleitete Verbindlichkeitsmethode liegen den Regelungen von § 274 HGB zugrunde. Im Gegensatz zu den international verbreiteten Regelungen (IAS 12) sieht § 274 HGB jedoch für einen Aktivüberhang an latenten Steuern lediglich ein Aktivierungswahlrecht vor. Für einen Passivüberhang latenter Steuern besteht eine Passivierungspflicht....mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.3.1.2 Gewerbesteuerliche Aspekte

Rz. 141 Bei Übertragung eines vollständigen Betriebs liegt gem. § 2 Abs. 5 GewStG i. V. m. § 5 Abs. 2 GewStG ein Unternehmerwechsel vor, der zur Einstellung des Gewerbebetriebs beim Stifter und zur Neugründung eines Gewerbetriebs bei der Stiftung führt. Etwaige gewerbesteuerliche Verlustvorträge gehen unter. Bei der Einbringung von (Teilen von) Mitunternehmeranteilen (sog. B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Steuerfreiheit

Rn. 36 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Ist der gesetzliche Tatbestand des § 3a Abs 1 S 1 EStG erfüllt, folgt hieraus grds die Steuerfreiheit des jeweiligen Sanierungsertrags. Im Gegensatz zum Sanierungserlass sind weder ein Antrag noch ein Ermessen der FinVerw vorgesehen. Dies kann sich jedoch nur auf solche Sanierungserträge beziehen, die nicht ohnehin, insb nach DBA, steuerbefre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Rechtsfolgen nach § 3a Abs 3 S 4 und 5 EStG

Rn. 41 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der in § 3a Abs 3 S 4 EStG genannte verbleibende Sanierungsertrag, ist der um die nach § 3c Abs 4 EStG nicht abziehbaren Beträge geminderte und mit den Positionen aus § 3a Abs 3 S 2 und 3 EStG verrechnete Betrag (Sanierungsertrag). Der verbleibende Sanierungsertrag unterliegt der Steuerbefreiung nach § 3a Abs 1 S 1 EStG. § 3 Abs 3 S 5 EStG re...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verfahrensvorschriften (§ 3a Abs 4 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Im Falle des Sanierungsertrages bei einer Mitunternehmerschaft oder bei Gewinneinkünften eines Einzelunternehmers regelt § 3a Abs 4 S 1 EStG, dass der Sanierungsertrag sowie die mindernden Beträge nach § 3a Abs 3 S 2 Nr 1–6 und 13 EStG für den Einzelunternehmer gesondert und für den Mitunternehmer einheitlich und gesondert festzustellen sind...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3 Modifizierung des für die Anwendung des § 3c Abs 4 S 4 EStG maßgebenden Betrags (§ 15 S 1 Nr 1 S 3 KStG)

Tz. 18i Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 15 S 1 Nr 1 S 3 KStG ist der für § 3c Abs 4 S 4 EStG maßgebende Betrag der sich nach Anwendung von Nr 1a ergebende verminderte Sanierungsertrag. § 3c Abs 4 EStG regelt ein eigenständiges – von § 3a EStG abgekoppeltes – Abzugsverbot für BV-Minderungen und BA, die in unmittelbarem wirtsch Zusammenhang mit einem stfreien Sanierungsertrag...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Grundlagen der Steuerlatenzen

Rz. 13 Es existieren zwei Konzepte der Abbildung von Steuerlatenzen: das (ältere) Timing-Konzept und das (jüngere) Temporary-Konzept, die sich beide auf die US-amerikanische Bilanzierungspraxis zurückführen lassen. Zur methodischen Umsetzung stehen die Abgrenzungsmethode und die Verbindlichkeitenmethode zur Verfügung. Rz. 14 Das in § 274 HGB angewandte Timing-Konzept ist GuV-o...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.3.1. Grundsätzliches

Rz. 167 Einen Verstoß gegen die Behaltensfrist stellt gem. Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 auch die Tätigung von Überentnahmen durch den Erwerber dar. Nach dem Gesetzestext liegt eine schädliche Überentnahme vor, wenn der Erwerber bis zum Ende des letzten in die Fünfjahresfrist fallenden Wirtschaftsjahres Entnahmen tätigt, die die Summe seiner Einlagen und der ihm zuzurechnenden Gewinne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Der Sanierungserlass des BMF

Rn. 1 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der Ausgangspunkt für die Einführung der Regelung des § 3a EStG ist das Vorliegen eines sog "Sanierungsgewinns". Dieser entsteht insb dann, wenn Gläubiger im Rahmen einer Sanierung auf Forderungen gegenüber einem überschuldeten oder insolvenzbedrohten Schuldner ganz oder teilweise verzichten. Der durch die wirtschaftliche Entlastung eintreten...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ausdrückliche und konkludente Angaben

Rz. 215 [Autor/Stand] Eine Falschangabe über Tatsachen kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch schlüssiges Verhalten (konkludent) gemacht werden[2]. Aus dem Wortlaut des § 370 AO folgt keine Beschränkung auf ausdrückliche Erklärungen[3]. Für die Einbeziehung konkludent geäußerter Inhalte spricht bei § 370 Abs. 1 AO vielmehr die 2. Tatalternative der Nr. 1 selbst. Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Thies, Spaltung eines international tätigen, börsennotierten Konzerns und die "Schädliche Veräußerung" iSv § 15 Abs 3, 2–5 UmwStG, DB 1999, 2179; Blumers, Demerger – Die Spaltung börsennotierter Gesellschaften (national und international), DB 2000, 589; Haarmann, Der Begriff des Teilbetriebs im dt StR, in FS Widmann 2000, 375; Rödder/Wochinger, Konzentration auf Kerngeschäftsfe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Regelungsinhalt und Regelungssinn

Tz. 7 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Während die §§ 11–13 UmwStG für die Verschmelzung die stlichen Folgen für die übertragende und die übernehmende Kö sowie für die AE der Übertragerin vollumfänglich regeln, erklärt § 15 Abs 1 S 1 UmwStG die §§ 11–13 UmwStG vorbehaltlich des § 15 Abs 1 S 2 und des § 16 UmwStG für entspr anwendbar, macht aber in seinem Abs 2 eine st-neutrale Spa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Aufschub des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 15 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 R 55 Abs 3 KStR 1990 sah die Möglichkeit vor, in dem GAV zu vereinbaren, dass er erst in Kraft treten soll, wenn ein vorhandener abzb Verlust iSd § 10d EStG der OG bei ihrer KSt-Veranlagung für spätere Jahre voll berücksichtigt ist. Die H-Reg-Eintragung solcher unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossener Verträge wird von den Regist...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2.2 Steuerlatenzen bei Organschaft

Rz. 76 Die Besonderheiten steuerlicher Organschaften, nämlich das Auseinanderfallen von wirtschaftlicher Verursachung (Organgesellschaft) und zivilrechtlicher Verbindlichkeit (Organträger), führen dazu, dass prinzipiell zwei Methoden der Abbildung von Steuerlatenzen von Organgesellschaften möglich sind, die der formalen und der wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgen. Rz. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Zuordnung des Veräußerungsgewinnes zu bestimmten Wirtschaftsgütern

. . ., soweit der Steuerpflichtige nachweist, . . . Rz. 315 [Autor/Stand] Umkehr der Beweislast. Die Vorschrift ist überaus problematisch. Sie zielt auf eine Umkehr der Beweislast, was insoweit dem Rechtsgedanken des § 90 Abs. 2 AO entspricht, als die Zwischengesellschaft eine ausländische sein muss. Die andere Gesellschaft wird in der Mehrzahl der Fälle eine ausländische sei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beispiele für Steuervorteile

Rz. 436 [Autor/Stand] Als Beispiele für Vorteile i.S.d. § 370 Abs. 1 AO seien angeführt: Stundung (§ 222 AO), s. auch Rz. 433, 1573; Zahlungsaufschub (§ 223 AO), s. auch Rz. 433; Steuererlass (§ 227 AO, § 32 TabStG),[2] s. Rz. 433, 1574; zur Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen und Ausfuhrlieferungen s. Rz. 448, 1406 ff.; Aussetzung der Vollziehung (§ 361 Abs. 2 AO, § 69 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Grotherr, Organschaftsfragen bei Ausl-Beziehungen, FS Flick (1997), 757; Förster/Ottersbach, Nachgeschaltete Ausl-Beteiligungen von inl BetrSt beschr stpfl Kö, IStR 1998, 521; Pyszka, Kstliche Organschaft bei einer OG mit BetrSt oder Beteiligungen an Pers-Ges im Ausl: Überlegungen zum Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO), IStR 1998, 333; Walter/Stümper, Neue Organschaftsfalle bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.1 Allgemeines

Tz. 18a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das Ges gegen schädliche StPraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) wurde § 15 S 1 Nr 1 KStG um die S 2 und 3 erweitert. Die neuen S 2 und 3 hängen mit der Einfügung eines § 3a EStG und der Erweiterung des § 3c EStG um einen Abs 4 zusammen, die gem § 8 Abs 1 KStG auch bei der KSt zu beachten s...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Unsaldierter Ausweis (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 43 Ein unsaldierter Ausweis eröffnet dem Bilanzleser einen besseren Einblick in die Vermögenslage der Ges. als die Anwendung der Gesamtdifferenzenbetrachtung, da es sich um die transparenteste und umfassendste Abbildung von Steuerlatenzen handelt. Dies ist auch die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften verwendete Ausweismethode,[1] sodass der unsaldierte Ausw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Reaktion des Gesetzgebers

Rn. 5 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Als Reaktion auf den Beschluss des GrS wurden § 3a EStG und – als gewerbesteuerliche Parallelnorm – § 7b GewStG eingeführt (Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074). Der Gesetzgeber hielt die gesetzliche Normierung für notwendig, um die Rechtssicherheit für die Unternehme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.5 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG, wenn der Betrieb gewerblicher Art von seinem Umfang her nicht mit dem Eigenbetrieb identisch ist

Tz. 324b Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach hM (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 36; s Urt des FG Ddf v 16.11.2010, Az: 6 K 3643/09 F; s Schiffers, DStZ 2019, 705; und s Bott/Gastl, DStZ 2012, 570; aA s Schüttler/Engels/Schmidt, DStR 2012, 1069) sind hinsichtlich der Rücklagenbildung (s Tz 307 ff) die für einen Regiebetrieb geltenden Grundsätze auch anzuwenden, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 334 [Autor/Stand] Ein wichtiger Anwendungsfall des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist die unterlassene Anzeige und Richtigstellung nach § 153 Abs. 1 AO. Nr. 1 betrifft die Richtigstellung unrichtiger oder unvollständiger Erklärungen; Nr. 2 die Anzeige und Berichtigung, wenn eine durch Verwendung von Steuerzeichen oder -stemplern zu entrichtende Steuer nicht in der richtigen Höhe ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Entsprechende Anwendung des § 11 Abs 2 UmwStG auch bei einer Spaltung (Abs 1 S 1)

Tz. 73 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Auch die Verpflichtung der übertragenden Kö zur Erstellung einer stlichen Schlussbil auf den stlichen Übertragungsstichtag ergibt sich aus dem Verweis in § 15 Abs 1 S 1 UmwStG auf § 11 UmwStG. Insoweit gelten auch die Grundsätze der sog Zweibil-Theorie entspr (s § 11 UmwStG Tz 16). Das in der stlichen Schlussbil iSv § 15 UmwStG auszuweisende...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 121 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 bzw. unter § 13 Abs. 2 (früher § 7 Abs. 6a und zuvor § 10 Abs. 6 Satz 2 a.F.). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) pas...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor[2]. Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß h...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach IFRS / 6.4.4 Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Rz. 89 Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sind nach IFRS 9 zunächst mit dem fair value anzusetzen. Die Aktivierung einer Forderung hat zu dem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem das Unternehmen Vertragspartner geworden ist und hieraus ein Anspruch auf Empfang von liquiden Mitteln entstanden ist.[1] Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzieru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / VI. Insolvenz eines Ehegatten

Veranlagungswahlrecht geht als Verwaltungsrecht auf den Insolvenzverwalter über: Der BGH geht davon aus, dass in der Insolvenz eines Ehegatten das Wahlrecht hinsichtlich der Einzel- oder Zusammenveranlagung vom Insolvenzverwalter ausgeübt wird, denn es handelt sich nicht um ein höchstpersönliches Recht, sondern um ein Verwaltungsrecht[71]. Beachten Sie: Dieser darf die Zustimmu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 2. Auf- und Abspaltungen

Im Hinblick auf die steuerneutrale Gestaltung von Auf- und Abspaltungen (§ 15 UmwStG) enthält der UmwSt-E 2025 einige praxisrelevante Präzisierungen und Klarstellungen. Dazu im Einzelnen: Teilbetriebserfordernis: Nach dem nationalen Teilbetriebsbegriff erfordert die steuerbegünstigte Übertragung von Teilbetrieben die Mitübertragung der für den Teilbetrieb funktional wesentlic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.3 Verlustvortrag

Praxis-Beispiel Verlustvortrag Zum 31.12.2024 wurden Verluste aus Aktienveräußerungsgeschäften[2] i. H. v. 10.000 EUR durch das Finanzamt gesondert festgestellt.[3] In 2025 erzielt der Anleger 5.000 EUR Gewinne aus Aktienveräußerungen, die bei der Bank dem Steuerabzug unterworfen wurden. Die Aktienveräußerungsgewinne werden hierfür gesondert in der Steuerbescheinigung ausgewi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.1.2 Allgemeine Verlustverrechnungsregelung

Positive und negative Kapitaleinkünfte werden grundsätzlich im laufenden Jahr miteinander verrechnet. Verbleiben hiernach Verluste aus Kapitalvermögen, dürfen diese nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Der Gesetzgeber lässt lediglich den Verlustvortrag innerhalb der Einkunftsart des § 20 ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.1.1 Überblick

Die Verlustverrechnung für Kapitaleinkünfte, für die der Abgeltungsteuersatz anzuwenden ist, ergibt sich aus § 20 Abs. 6 EStG. Die Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 EStG greift nicht für Kapitaleinkünfte, die nach § 32d Abs. 2 Nr. 1-3 EStG tariflich besteuert werden.[1] Das Verlustverrechnungsverbot gilt demgegenüber, wenn ein Antrag nach § 32d Abs. 6 EStG gestellt wurde (Gü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.1.3 Aktienveräußerungsverluste

Für Aktienveräußerungsverluste gilt ein eigenes Verrechnungsverbot.[1] Diese dürfen nur mit Aktienveräußerungsgewinnen ausgeglichen bzw. verrechnet werden. Da das Verlustverrechnungsverbot ausdrücklich nur für Aktienveräußerungsverluste gilt, sind ähnliche Investitionen wie z. B. Aktienzertifikate, Aktienfonds (so die Gesetzesbegründung), oder Bezugsrechte hiervon nicht betro...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 7.2 Verrechenbarkeit

Der Steuerpflichtige darf nicht im Entstehungsjahr ausgeglichene Verluste mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums und der folgenden Veranlagungszeiträume nach Maßgabe des § 10d EStG verrechnen. Möglich ist nach § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG ein Verlustrücktrag ins Vorjahr und anschließend ein unbegrenzter Verlustvortra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 7.3 Verlustrücktrag

Der Steuerpflichtige kann den Verlustrücktrag betragsgemäß nicht begrenzen. Jedoch kann auf den Verlustrücktrag verzichtet werden.[1] Wird der im Verlustabzugsjahr erzielte Gesamtgewinn durch Verlustrücktrag oder Verlustvortrag unter die Freigrenze von 1.000 EUR "gedrückt", bleiben die um den Verlustabzug geminderten Einkünfte steuerpflichtig.[2] Praxis-Beispiel Begrenzung de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.5 Zeilen 18–26a

In den Zeilen 18–26a sind die Kapitalerträge einzutragen, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben.[1] Hinweis Investmentfonds im Auslandsdepot Eine Ausnahme gilt hierbei für Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht in den Zeilen 18–26a der Anlage KAP 2025, sondern in den entsprechenden Zeilen der Anlage KAP-INV zu erklären...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.2.2 Verluste im Rahmen der Veranlagung

Unterliegen die Kapitaleinkünfte nicht dem Steuerabzug (z. B. ausländische Depots, Verkauf von Lebensversicherungen oder GmbH-Beteiligungen, die nicht unter § 17 EStG fallen) bzw. ist deren Berücksichtung bei Steuerabzug untersagt[1], können die Verluste nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden. Die Reihenfolge der Verlustverrechnung gibt die Rz. 11...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 3.4.2 Verlustvortrag oder Verlustbescheinigung

Der im Jahr nicht ausgeglichene Verlust wird durch das Kreditinstitut auf das nächste Kalenderjahr übertragen.[1] Im Ergebnis wird damit der Verlustvortrag auf Ebene der Bank vorgenommen. Ein Verlustfeststellungsbescheid ist nicht erforderlich. Praxis-Beispiel Verlustvortrag auf Bankebene An dieser Stelle ist vorab auf den BFH-Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit der Verlustverr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.3 Beginn der Festsetzungsfrist

Die Festsetzungsfrist beginnt nach der Grundregel des § 170 Abs. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Hauptanwendungsfall ist die Antragsveranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. Der Zeitpunkt der Entstehung der Steuern ergibt sich aus § 38 AO i. V. m. den einzelnen Steuergesetzen. Die Einkommensteuer entsteht gem. § 36 Abs. 1 EStG mit Ablauf ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tatsächliche und latente St... / 4 Ansatz

IAS 12 folgt dem Konzept der temporary differences. Zu latenten Steuern führen danach alle Wertunterschiede zwischen IFRS-Bilanz und Steuerbilanz, die sich im Zeitablauf steuerwirksam auflösen, in der Regel unabhängig davon, wie diese Differenzen entstanden sind. Beispiel Die Tax Base GmbH hat zum 31.12.00 ihre unbebauten Grundstücke (Buchwert 10 Mio. EUR) von einem Sachverst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tatsächliche und latente St... / 8 Zusammenfassung

IAS 12 behandelt vor allem die Bilanzierung latenter Steuern. Latente Steuern ergeben sich bei Verlustvorträgen und bei temporären Abweichungen von steuerbilanziellen Werten. Weist etwa die IFRS-Bilanz höhere Gebäudebuchwerte aus, weil nur in der Steuerbilanz Sonderabschreibungen vorgenommen wurden oder nur in der IFRS-Bilanz eine Neubewertung durchgeführt wurde, so ergibt s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tatsächliche und latente St... / 5 Bewertung

Die Höhe der latenten Steueransprüche oder Steuerschulden ergibt sich aus der Multiplikation der Bewertungsunterschiede mit dem Steuersatz. Da latente Steuern zukunftsgerichtet sind, wäre es folgerichtig, die erwarteten zukünftigen Steuersätze zu verwenden. Im Interesse der Zuverlässigkeit (reliability) sieht IAS 12.47 jedoch nur die Anwendung der zum Bilanzstichtag gültigen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tatsächliche und latente St... / 1 Überblick und Vergleich zum Handelsrecht

IAS 12 regelt Ausweis, Ansatz und Bewertung von Steueransprüchen und Steuerschulden. Hierbei wird unterschieden zwischen tatsächlichen Steuererstattungsansprüchen und -schulden aus der Differenz von vorausgezahlter und veranlagter Steuer (current taxes) und latenten Ansprüchen und Schulden aus steuerlichen Verlustvorträgen oder temporären Bewertungsunterschieden zwischen IFRS-...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tatsächliche und latente St... / 7 Notes

Die Anhangangaben zu Steuern sind in IAS 12.79 ff. geregelt. Sie betreffen zu einem großen Teil die GuV. Während der Unterschied zwischen tatsächlichen und latenten Steueransprüchen und Steuerschulden in der Bilanz selbst darzustellen ist, weist die GuV regelmäßig nur einen zusammengefassten Posten Steueraufwand oder Steuerertrag aus. Die Unterscheidung zwischen tatsächliche...mehr

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Checkliste wesentlicher Abweichungen der IFRS vom HGB

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Einführung von IFRS / 3 Eröffnungsbilanz nach IFRS 1

IFRS 1 "First Time Adoption of International Financial Reporting Standards" behandelt den Übergang vom bisherigen Rechnungslegungsrecht (z. B. HGB) in die Welt des internationalen Standards. IFRS 1 enthält zwei Hauptregelungen: In der IFRS-Eröffnungsbilanz ist regelmäßig so zu bilanzieren und zu bewerten, als ob immer schon nach IFRS verfahren worden wäre (Grundsatz der retro...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.6 Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag

Rz. 250 Da § 23 Abs. 5 UmwStG von § 24 Abs. 4 UmwStG nicht auch für entsprechend anwendbar erklärt wird, gelten die allgemeinen Besteuerungsgrundsätze des § 10a GewStG. Die übernehmende Personengesellschaft kann damit einen etwaigen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag des Einbringenden nutzen, soweit Unternehmens- und Unternehmeridentität vorliegen.[1] Rz. 251 Bislang strittig...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7 Verlust- und Zinsvortrag

Rz. 59 Ggf. vorhandene Zins- oder EBITDA-Vorträge nach § 4h Abs. 1 Satz 2 bzw. 3 EStG [1] und ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag[2] gehen mit dem Formwechsel unter. Verrechenbare Verluste der Mitunternehmer i. S. d. § 15a EStG gehen ebenfalls verloren, da die Verrechnung mit Gewinnen aus der untergehenden Beteiligung an der Personengesellschaft nicht mehr möglich ist.[3]mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.1 Allgemeines

Rz. 176 § 24 Abs. 4 Hs. 1 UmwStG erklärt § 23 Abs. 1, 3, 4 und 6 UmwStG für entsprechend anwendbar. § 23 UmwStG regelt die Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft. Die Steuerfolgen hängen entscheidend davon ab, ob die übernehmende Gesellschaft im Einbringungszeitpunkt für das eingebrachte Betriebsvermögen den bisherigen Buchwert, einen Zwischenwert oder den ...mehr