Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Restgewinn des Vorjahres
  • Vorhandener Restbetrag
  • Gewinnregulierung

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto"
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Gewinnvortrag vor Verwendung 0860 2970   Gewinnvortrag
Verlustvortrag vor Verwendung 0868 2978   Verlustvortrag
Saldenvorträge, Sachkonto 9000 9000   Saldenvortrag, Sachkonten

So kontieren Sie richtig!

Ist im letzten Geschäftsjahr der GmbH noch ein Restgewinn übrig geblieben, kann dieser ins nächste Geschäftsjahr vorgetragen werden. Die Buchung erfolgt dann auf das Konto "Saldenvorträge, Sachkonten" 9000 (SKR 03 und SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Gewinnvortrag vor Verwendung" 0860 (SKR 03) bzw. 2970 (SKR 04).

 
So buchen Sie richtig

Buchungssatz:

Saldenvorträge, Sachkonten

an Gewinnvortrag vor Verwendung

Die Buchung eines in Betracht kommenden Verlustvortrags erfolgt auf das Konto "Verlustvortrag vor Verwendung" 0868 (SKR 03) bzw. 2978 (SKR 04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Saldenvorträge, Sachkonten" 9000 (SKR 03 und SKR 04).

 
So buchen Sie richtig

Verlustvortrag vor Verwendung

an Saldenvorträge, Sachkonten

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gewinnvortrag

Nach Deckung sämtlicher Kosten ist der X-GmbH im Geschäftsjahr 01 ein Restgewinn von 15.000 EUR verblieben. Dieser wird auf das Geschäftsjahr 02 vorgetragen.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
9000/9000 Saldenvorträge, Sachkonten 15.000 0860/2970 Gewinnvortrag vor Verwendung 15.000

3 Es muss Restgewinn aus dem Vorjahr übrig sein

Ein Gewinnvortrag setzt voraus, dass ein Restgewinn des letzten Geschäftsjahres übrig bleibt. Dieser Restgewinn wird dann im Rahmen der Bilanzierung auf die Bilanz des kommenden Geschäftsjahres vorgetragen.

Möglich ist ein solcher Gewinnvortrag nur, wenn die betreffende GmbH alle Kosten gedeckt und der Gewinn allen Rücklagen bereits zugewiesen wurde und somit ein Restgewinn vorhanden ist.

4 Erst ist ein eventueller Vorjahresverlust zu decken

Gegebenenfalls muss erst ein Verlust aus dem vorherigen Geschäftsjahr gedeckt werden. Hat die GmbH beispielsweise Verluste erlitten, kann diese Regulierung ebenfalls angewendet werden. In derartigen Fällen handelt es sich nicht um einen Gewinnvortrag, sondern um einen Verlustvortrag, der wiederum mit dem Gewinn des folgenden Geschäftsjahres zu verrechnen ist. Somit ist der Gewinnvortrag ein Instrument der Gewinnregulierung.

5 Beim Gewinnvortrag handelt es sich um Eigenkapital

Der Gewinnvortrag zählt zum Eigenkapital. Der Gewinnvortrag bietet eine gute Möglichkeit, vorhersehbare Ausgaben im folgenden Geschäftsjahr zu berücksichtigen und damit eventuelle Verluste auszugleichen.

 

Verlustvortrag

Die X-GmbH erzielt in 01 einen Verlust von 15.000 EUR. Einen Verlustrücktrag lehnte das Finanzamt ab. Dieser Verlust wird auf das Geschäftsjahr 02 vorgetragen.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0868/2978 Verlustvortrag vor Verwendung 15.000 9000/9000 Saldenvortrag, Sachkonten 15.000

6 Verlustvortrag: Welche Grenzen zu beachten sind

Ein Verlustvortrag ist nur möglich, wenn das Finanzamt ihn in einem Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum Schluss des Kalenderjahres gesondert feststellt.[1]

Hinsichtlich des Verlustvortrags müssen Kapitalgesellschaften aber folgende Grenzen beachten:

  • Unbeschränkt vortragsfähig sind Verluste bis 1 Mio. EUR.
  • Ein darüber hinausgehender Verlust ist bis zu 60 % der verbleibenden positiven Einkünfte abzugsfähig.
 

Berechnung des Verlustvortrags

Die X-GmbH erzielte in 02 einen Verlust von 3 Mio. EUR. Das Finanzamt hat einen Verlustrücktrag nach 01 abgelehnt. In 03 betragen die positiven Einkünfte der X-GmbH voraussichtlich 4 Mio. EUR. Es kommt folgender Verlustvortrag in Betracht:

 
Uneingeschränkt nach 03 vortragsfähig: 1,0 Mio. EUR
Verbleibender Gesamtbetrag der Einkünfte: 3,0 Mio. EUR
Davon abzugsfähig 60 %: 1,8 Mio. EUR
Insgesamt in 03 abzugsfähig: 2,8 Mio. EUR

7 Besonderheiten des Verlustvortrags

Ein Gesellschafterwechsel kann den steuerlichen Verlustabzug gefährden. Denn wenn innerhalb von 5 Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte an einen Erwerber oder diesem nahe stehende Personen übertragen werden, sind insoweit die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (nicht genutzte Verluste) nicht mehr abziehbar.[1]

Außerdem kann nur die GmbH und nicht die Gesellschafter den Verlustabzug geltend machen.

 

Höhe Verlustabzug und Deckelung

Höhe:

Die Höhe des Verlustabzugs wurde in den Gesetzen zur Umsetzung steuerlicher Hilfemaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise für die Veranlagungszeiträume 2022 und 2023 vorübergehend auf 10.000.000 EUR und bei Ehegatten, welche nach §§ 26,26 b EStG zusammen veranlagt werden, auf 20.000.000 EUR angehoben.

Deckelung:

Mit Beschluss vom 26.8.2010 hat der BFH[2] die Begrenzung des 1 Mio. EUR übersteigenden Verlusts auf 60 % verfassungsrechtlich in Frage gestellt. Diese Bedenken hat er aber mit dem Urteil vom 22.8.2012[3] ausgeräumt, d. h., er hat die Deckelung auf 60 % bestätigt.

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