Das bilanzielle Eigenkapital der GmbH besteht aus verschiedenen Komponenten. Deren Trennung ist wichtig, da sie unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften unterliegen. Verfügt eine GmbH über alle infrage kommenden Eigenkapitalteile, beginnt die Passivseite ihrer Bilanz gem. § 266 Abs. 3 HGB mit folgenden Positionen:
A. | Eigenkapital |
I. | Gezeichnetes Kapital |
II. | Kapitalrücklage |
III. | Gewinnrücklagen |
1. gesetzliche Rücklage | |
2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen | |
3. satzungsmäßige Rücklagen | |
4. andere Gewinnrücklagen | |
IV. | Gewinnvortrag/Verlustvortrag |
V. | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
Tab. 1 Ausweis des Eigenkapitals in der Bilanz
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