Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Glaubensgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Eine Glaubensgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, die von einer gemeinsamen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung getragen wird. Die Freiheit des Bekenntnisses zu einer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung wird durch Art 4 GG geschützt. Nach Art 140 GG iVm Art 137 Weimarer Reichsverfassung (WRV) ist die Freiheit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerfreie Beträge

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Jedem Stpfl steht von Verfassungs wegen ein steuerfreier > Grundfreibetrag Rz 1 zu. Zu Einzelheiten > Existenzminimum. Der > Grundfreibetrag wird ebenso wie der > Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Berechnung der LSt über die > Steuerklassen berücksichtigt, weil er in den > Lohnsteuertarif eingearbeitet ist. Das Existenzminimum für > Kinder wi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Auslegung des Merkmals "Zwangsmittel"

Rz. 64 [Autor/Stand] Für die Frage, auf welche Maßnahmen sich die Zwangsmittel beziehen, gibt der Wortlaut nichts her. Verstöße gegen das Verbot des Zwangs zur strafrechtlichen Selbstbelastung können aber bereits dann vorliegen, wenn die Willensentschließung und -betätigung des Beschuldigten beeinträchtigt wird. Derartige Konfliktsituationen können im Wege einer verfassungsk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 8 Abs 5 KStG bleiben bei Kö und Pers-Vereinigungen Beiträge, die aufgr der Satzung von den Mitgliedern lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden, außer Ansatz. Die Vorschrift stellt somit eine sachliche StBefreiung für diese Mitgliederbeiträge dar (s Lehmann in F/D, KStG, § 8 Rn 559 und Rn 574, und s Kümpel in R/H/N,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Geschützte Informationen

a) "Tatsachen" und "Beweismittel" Rz. 187 [Autor/Stand] Schutzobjekt im Sinne dieser Vorschrift sind Tatsachen und Beweismittel, die der Stpfl. der FinB vor Einleitung oder in Unkenntnis der Einleitung des Strafverfahrens in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten offenbart hat, soweit sie der StA oder dem Gericht in einem Strafverfahren aus den Steuerakten bekannt werden. Rz. ...mehr

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FF 03/2024, Sachverhaltserm... / aa) Hauptsacheverfahren

Nach § 37 FamFG entscheidet das Gericht nach seiner freien Überzeugung auf Basis des gesamten Inhalts des Verfahrens. Anders als im Zivilprozess kennt das FamFG keinen Mündlichkeitsgrundsatz, so dass der Akteninhalt nicht im Rahmen der mündlichen Verhandlung erörtern worden sein muss.[81] Über persönliche Anhörungen und Gerichtstermine muss das Gericht nach § 28 Abs. 4 FamFG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Besteuerungsfolgen bei den Beteiligten (Mitglieder/Bezugsberechtigte)

Tz. 36 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Soweit die Realgemeinde Gewinne aus einem nach vorstehenden Ausführungen gew Bereich an ihre Beteiligten/Mitglieder oder sonstige vergleichbare Bezugsberechtigte ausschüttet, ist im Einzelfall zu prüfen, auf welcher Grundlage ein derartiger Gewinntransfer erfolgt. Erhalten die Mitglieder die Bezüge wegen einer kap-mäßigen Beteiligung und ist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bekanntwerden

a) "In einem Strafverfahren" Rz. 211 [Autor/Stand] Die vom Stpfl. offenbarten Tatsachen oder Beweismittel müssen "in einem Strafverfahren" bekannt werden. Gemeint ist das Strafverfahren gegen diesen Stpfl. (s. nachst. Rz. 215). Gelangen sie der StA oder dem Gericht in einem anderen Verfahren, z.B. in einem Zivilprozess, zur Kenntnis, greift das Verwertungsverbot des Abs. 2 ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 3 Abs 1 KStG sind Pers-Vereinigungen, nichtrechtsfähige Anstalten, Stiftungen ua Zweckvermögen kstpfl, wenn ihr Einkommen weder nach dem KStG noch nach dem EStG unmittelbar bei einem anderen Stpfl zu besteuern ist.Die für stliche Zwecke maßgebende Legaldefinition der "Pers-Vereinigungen" ergibt sich aus § 14a AO. Tz. 4 Stand: EL 113 – E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Strafrechtliche Verwertungsverbote

a) Anwendung oder Androhung unzulässigen Zwangs Rz. 155 [Autor/Stand] Wird der Stpfl. entgegen dem Verbot in § 393 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO von der FinB durch Einsatz steuerlicher Zwangsmittel trotz Kenntnis von der drohenden Selbstbelastung zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren gezwungen, unterliegen die betreffenden Tatsachenfeststellungen dem strafprozessuales Verwertungsv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Grundsätze der Ermessensausübung

a) Umfassende Abwägung Rz. 55 [Autor/Stand] Im Rahmen der Ermessensentscheidung sind alle Umstände, die im konkreten Fall für und gegen eine Aussetzung des Steuerstrafverfahrens sprechen, gegeneinander abzuwägen. Dabei ist bei der Ausübung des Ermessens auf die Funktion des § 396 AO (s. Rz. 13 ff.) und auf die allgemein für das Prozessrecht geltenden Grundsätze zurückzugreife...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Wiederaufnahme des Verfahrens

a) Wiederaufnahme nach § 359 StPO Rz. 81 [Autor/Stand] Aufgrund der uneingeschränkten Vorfragenkompetenz der Strafgerichte kann es in der Praxis zu divergierenden Entscheidungen im Strafverfahren und im Besteuerungsverfahren kommen (s. Rz. 10 ff.). In diesem Zusammenhang stellt sich sodann die Frage, ob die für den Stpfl. günstigeren Feststellungen des FG die Möglichkeit der ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.2 Rechtsfolge

Rz. 29 Rechtsfolge ist, dass ein Steuerbescheid gegen den Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, erlassen, aufgehoben oder geändert werden kann. Gleiches gilt für einen Feststellungsbescheid, also insbesondere für den Gewinnfeststellungsbescheid einer Personengesellschaft, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden Körperschaft im Gesamthandsve...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Steuerpflichtiger Erwerb (§ 10 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 2 Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der in § 10 ErbStG näher umrissene steuerpflichtige Erwerb. § 10 ErbStG selbst ist zweigeteilt. Während § 10 Abs. 1 –4 und Abs. 10 ErbStG den aus dem steuerpflichtigen Vorgang erwachsenden Vermögensvorteil erfasst, regelt § 10 Abs. 5– 9 ErbStG, welche Vermögensminderungen gegen den Erwerb zum Abzug gebracht werde...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.4 Wichtiger Grund

Rz. 36 Hat der Leistungsberechtigte die Voraussetzungen einer der Grundtatbestände in § 31 (soweit gefordert, trotz (schriftlicher) Belehrung über die Rechtsfolgen, Abs. 1 und ohne vorgeschriebene Form Abs. 2 Nr. 2) erfüllt, tritt die Rechtsfolge nach § 31a dennoch nicht ein, wenn er für sein Verhalten einen wichtigen Grund nachweist (Abs. 1 Satz 2). Damit wird nicht nur dem...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.1 Minderungsbewehrte Aufforderung zur Mitwirkung

Rz. 44b Nach Abs. 1 Nr. 1 verletzen erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 1.7.2023 ihre Pflichten, wenn sie sich trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ohne wichtigen Grund weigern, einer Aufforderung gemäß § 15 Abs. 5 oder Abs. 6 nachzukommen, also einer Aufforderung des Jobcenters zur Vornahme von notwendigen Mitwirkungshandlungen wie Eigen...mehr

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ZErb 02/2024, Aufwendungen ... / 3. Steuerrechtliche Analyse

Gem. § 10 Nr. 1 S. 1 KStG sind Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken des Steuerpflichtigen, die durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind, nichtabziehbare Betriebsausgaben. Dies bedeutet, dass diese Aufwendungen außerbilanziell bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Körperschaft wieder hinzuzurechnen sind, soweit sie d...mehr

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ZErb 02/2024, Aufwendungen ... / 1. Einführung und Problemstellung

Die Literatur geht einheitlich davon aus, dass das Abzugsverbot nach § 10 Nr. 1 S. 1 KStG für Aufwendungen durch Stiftungsgeschäft[2] oder Satzung bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich nicht anwendbar ist, weil der Zweck von Kapitalgesellschaften regelmäßig auf die Erzielung von Gewinnen gerichtet sei und daher Aufwendungen i.S.d. § 10 Nr. 1 S. 1 KStG regelmäßig nicht vork...mehr

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FF 02/2024, Kindeswille ein... / 2 Anmerkung

Ihr gegen die Ausgangsentscheidung eingelegtes Rechtsmittel, mit dem sie sich nur noch gegen die zugunsten des Vaters erfolgte Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wendet, begründet die Mutter mit dem – aus ihrer Sicht – nicht ausreichend beachteten Willen des gemeinsamen 9-jährigen Sohnes und greift damit ein in Kindschaftssachen typisches Argument auf, dem vermeint...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / 3. Translation von Recht im deutsch-französischen Sprachengeflecht

Dass es im deutsch-französischen Sprachengeflecht[9] auch zu Anpassungen des ursprünglichen Rechts gekommen ist, wird mit dem Begriff der traditionellen Rezeption[10] nicht mehr gänzlich erfasst. Daher wäre es ratsam gewesen, von Translation zu entsprechen, wofür sich Elsass-Lothringen vorzüglich als Forschungsgebiet ausweist. Dies haben wir bereits dargelegt und begründet i...mehr

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zfs 02/2024, Nichterhebung ... / 2 Aus den Gründen:

II. "1. a) Die "Rechtsbeschwerde" des Betroffenen war als weitere Beschwerde auszulegen, da diese das statthafte Rechtsmittel (§ 66 Abs. 4 Satz 1 GKG) darstellt." b) Die weitere Beschwerde ist zulässig. Sie richtet sich gegen eine Entscheidung des LG als Beschwerdegericht gemäß § 66 Abs. 2 GKG und wurde durch dieses in der angefochtenen Entscheidung zugelassen. Der Beschwerdef...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinsordnungen und ihre B... / 3.7 Hinweise zur rechtlichen Qualität von Vereinsordnungen

Hinweis Problem der Satzungsqualität An dieser Stelle soll nochmals auf das Problem der Satzungsqualität eingegangen werden. Wie oben bereits erwähnt, gibt es zwischen den Vereinsordnungen zwei grundlegende Unterschiede hinsichtlich der rechtlichen Qualität: Soll die Vereinsordnung Bestandteil der Satzung sein? Oder: Soll die Vereinsordnung "unterhalb" der Satzung stehen? Das hei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 3 Literatur

Rz. 21 Balling, Digitaler Aufbruch – 20 Reformvorschläge, mit denen die Digitalisierung des Gesundheitssystems endlich gelingt, f&w 2017, 890. Buchheim, Die elektronische Patientenakte als Datenfundus für Pharmaindustrie und Gesundheitssektor – Zugleich ein Spiegel datenschutzrechtlicher Grundprobleme, PharmR 2022, 546. Chojetzki, Amtsermittlungspflicht versus Bürokratieabbau ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.4.2 Missbrauchsregel i. S. d. § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG

Rz. 10 Auch die in § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG enthaltene Missbrauchsregel hält den Anforderungen der Verfassung stand. Zwar bewirkt § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz i. S. d. Art. 3 Abs. 1 GG, s. dazu die Ausführungen oben unter Rz. 9. Hierdurch sollen jedoch missbräuchliche Steuergestaltungen verhindert werden, die darauf abzielen, Ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.4.1 Proportionaltarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG

Rz. 9 Gegen den besonderen proportionalen Steuertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Zwar führt § 32d Abs. 1 S. 1 EStG zu einem Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz i. S. d. Art. 3 Abs. 1 GG. Während für die Einkünfte aus Kapitalvermögen ein proportionaler Sonde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.2.2 Verhältnis zu den Vorschriften des KStG

Rz. 8c § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG: § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG bildet eine Ausnahmevorschrift zu § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG, wonach Ausschüttungen, die der Einkommensverwendung zugeordnet werden, den Gewinn der Gesellschaft grds. nicht mindern dürfen.[1] § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG soll verhindern, dass Gewinn der Besteuerung entzogen wird, im Falle des § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG wird er aber nur e...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.4 Sicherung der Unterkunft/drohende Wohnungslosigkeit

Rz. 394 Hauptsachverhalt für die Übernahme von Schulden ist die Sicherung der Wohnung bzw. die Abwendung einer drohenden Wohnungslosigkeit. Diese Sicherung bzw. Abwendung muss kausal auf nicht gezahlten Mietzins zurückgeführt werden können. Das setzt einen erheblichen Mietrückstand voraus; in Betracht kommen auch nicht gezahlte Nebenkosten. Bei einem sozialgerichtlichen Eilv...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.1 Umzug mit/ohne Zusicherung

Rz. 307 Ein Umzug stellt in Bezug auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung eine leistungserhebliche Änderung dar (SG München, Urteil v. 18.11.2016, S 46 AS 2740/11). Das gilt zumindest im Regelfall auch, wenn ein Umzug innerhalb der Karenzzeit nach Abs. 1 Satz 2 ff. durchgeführt wird. Will der erwerbsfähige Leistungsberechtigte umziehen, soll er vor dem Abschluss des Mi...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Sitzverlegung

Rz. 1485 Die Sitzverlegung ist in Art. 13 und 14 EWIV-VO geregelt. Wird der Sitz der EWIV innerhalb des Landes der Registrierung der EWIV verlegt, ändert die Verlegung also nicht das auf den Gründungsvertrag und die innere Verfassung der Vereinigung subsidiär anwendbare nationale Recht, so genügt dafür ein Mitgliederbeschluss unter den im Gründungsvertrag vorgesehenen Beding...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Löschung von Kohleabbaugerechtigkeiten

Rz. 6 Im Hinblick auf die ungeklärte Rechtslage bei Kohleabbaurechten bestimmt § 5 Abs. 2 GBBerG, dass eingetragene Kohleabbaugerechtigkeiten und deren Nebenrechte mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 25.12.1993 erloschen sind. Damit wurde der gesetzliche Erlöschenstatbestand für diese schon während der Zeit der DDR faktisch gegenstandslosen Rechte geschaffen. Die Nutzung des ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Auf Umwandlungen einer EWIV anwendbares Recht

Rz. 1519 Die Verordnung verhält sich überhaupt nicht zum Umwandlungsrecht. Auch das EWIV-Ausführungsgesetz (EWIV-AusfG) regelt nicht das Umwandlungsrecht. Es stellt sich dann die Frage, ob auf Umwandlungen das nationale Recht des Sitzstaates der EWIV anwendbar wäre. Dies wäre der Fall, wenn eine Umwandlung die Gründung oder innere Verfassung der Vereinigung betreffen würde. ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Anwendbares Recht

Rz. 1404 Zunächst sind auf die EWIV die Bestimmungen der Verordnung anzuwenden. Diese regeln insb. die Gründung und die innere Verfassung der EWIV . Damit ist der Regelungsinhalt der EWIV-VO gering. Vorbehaltlich der Verordnung ist das innerstaatliche Recht des Staates anzuwenden, in dem die Vereinigung nach dem Gründungsvertrag ihren Sitz hat, und zwar einerseits auf den Grün...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Anwendbarkeit der Ortsform

Rz. 90 In Rspr. und Lit. ist umstritten, ob bzw. in welchem Umfang das Wahlrecht in Art. 11 Abs. 1 EGBGB auf die Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge anwendbar ist. Rz. 91 Im Schrifttum bestehen im Wesentlichen drei Auffassungen: Nach der ersten Ansicht gilt Art. 11 Abs. 1 EGBGB uneingeschränkt auch im Gesellschaftsrecht,[116] da Art. 11 Abs. 4 EGBGB seinem Wortlaut n...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / III. Satzung der GmbH

Rz. 179 Die Satzung[477] oder – in der Terminologie des Gesetzes – der Gesellschaftsvertrag regelt die Verfassung der GmbH. Jenseits der Mindestbestandteile gem. § 3 GmbHG haben die Gesellschafter einen großen Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung. 1. Zwingende Regelungen a) Firma Rz. 180 Die Firma als Name der Gesellschaft ist gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG zwingender Bestan...mehr

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zfs 01/2024, Zur Bemessung ... / 3 Anmerkung:

Der BGH entwickelt seine Rechtsprechung zur Bemessung des Hinterbliebenengeldes konsequent fort. Nachdem er die Praxis in seinen Urteilen vom 6.12.2022 (VI ZR 168/21 und VI ZR 73/21) sozusagen eingenordet und festgestellt hat, wie sich das Verhältnis von Ansprüchen aus § 823 Abs. 1 BGB einerseits sowie § 844 Abs. 3 BGB, § 10 Abs. 3 StVG andererseits gestaltet, und in seinem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verfassungskonformität des 6 %igen Rechnungszinsfußes

Rn. 202 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das BVerfG (BVerfG vom 28.11.1984, 1 BvR 1157/82, Rz 49) hatte im Jahr 1984 anlässlich der ihm vorgelegten Frage, ob die Anhebung des Zinssatzes von 5,5 % auf 6 % noch verfassungskonform sei, darauf hingewiesen, dass nicht jeglicher gesetzliche Rechnungszinsfuß zu billigen sei. Es führte aus: Zitat "Sollten sich in Zukunft die wirklichen Verh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Europaweite Niederlassungsfreiheit

Rz. 1402 Der im Gründungsvertrag genannte Sitz muss in der Gemeinschaft gelegen sein. Als Sitz ist entweder der Ort, an dem die Vereinigung ihre Hauptverwaltung hat, oder der Ort, an dem eines der Mitglieder der Vereinigung seine Hauptverwaltung hat, zu bestimmen. Bei einer natürlichen Person ist dies der Ort, an dem diese ihrer Haupttätigkeit nachgeht, sofern die Vereinigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Saa... / Schrifttum:

Bräutigam, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität einer Steuerart, DStR 2021, 1330; Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346; Grootens, Die Reform der Grundsteuer, NWB-EV 2019, 228;Grootens, Umsetzung der Grundsteuerreform in den Ländern – Der Flickenteppich kommt!, ErbStB 2021, 80; Hey, Stellungnahme zu d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / b) Mindestinhalt

Rz. 1428 Der Gründungsvertrag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten (Art. 5 EWIV-VO):mehr

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zfs 01/2024, Zur Bemessung ... / Leitsatz

1. Im Rahmen der umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Hinterbliebenen nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie sich auf seine seelische Verfassung in prägender Weise ausgewirkt haben. 2. Der Umstand, dass der Schädiger seine strafrechtliche Verantwortung für den Tod des Angehörigen in Abrede stellt, allein vermag ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Internationales und eu... / 5. Versuch einer Fünften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie

Rz. 152 Der Entwurf zu einer Fünften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie (Strukturrichtlinie) betrifft die innere Verfassung von Aktiengesellschaften. Hauptelemente waren zunächst die Einführung des (deutschen) dualistischen Systems mit Vorstand und Aufsichtsrat in allen Mitgliedstaaten der EU, und zwar zumindest als Option. Eine zweite Neuerung war die Einführung der Arbeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE)

Rz. 76 Als weitere supranationale Gesellschaftsform bietet das Europarecht die SE an. Die maßgebliche EG-Verordnung Nr. 2157/2001 vom 8.10.2001 (ABl EG L 294/1; SE-VO) ist am 8.10.2004 in Kraft getreten. Nach dieser Verordnung (VO) richtet sich primär die rechtliche Verfassung einer SE. Im Übrigen enthält das jeweils anwendbare nationale Gesellschaftsrecht (Art. 9 SE-VO) Reg...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Satzungsänderungen

Rz. 363 Nach der ganz h.M. liegt eine Satzungsänderung bereits bei jeder Änderung des Textes vor.[1222] Demgegenüber kann der Notar bloße Schreibfehler, die sich aus der ursprünglichen Urkunde ergeben, als offensichtliche Unrichtigkeiten i.S.v. § 44a Abs. 2 BeurkG in einem Nachtragsvermerk berichtigen.[1223] Dies erscheint jedoch als reiner Formalismus, zumal das Vorlesen de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Begriff der Offenkundigkeit

Rz. 175 Der Nachweis der Offenkundigkeit ist nur möglich für Eintragungsvoraussetzungen, die nicht in "Erklärungen" bestehen.[436] Offenkundig im Sinn des § 29 GBO sind bereits – abweichend von der allgemeinen Definition der allen lebenserfahrenen Menschen ohne weiteres bekannten Tatsachen[437] – alle dem zuständigen GBA zweifelsfrei bekannten Tatsachen [438] sowie Rechtslage...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Saa... / III. Rechtsbehelf gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid

Rz. 180 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag richtet sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung, da der Bescheid vom zuständigen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamt erlassen wird. Folglich gelten hierfür die Vorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347 ff. AO. Der statthafte Rechtsbehelf gegen de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Rechtsfähigkeit

Rz. 45 Das Gesellschaftsstatut ist seiner Reichweite nach umfassend und gilt grundsätzlich für alle gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse.[176] Neben der Rechtsnatur, der Gründung, der Firma, der Vertretungsmacht der Organe, der Verfassung und inneren Organisation regelt es daher auch den Beginn und den Umfang der Rechtsfähigkeit.[177] Nach einem ausländischen Gesellschaftss...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Saa... / I. Überblick

Rz. 25 [Autor/Stand] Das GrStG-Saar weicht nicht von den Bestimmungen des Bundesmodells zum Bewertungsrecht ab. Folglich ermitteln die saarländischen Finanzämter im ersten Schritt den Grundsteuerwert nach den allgemeinen Grundsätzen des Bundesmodells. Dies geschieht für unbebaute Grundstücke durch Multiplikation der Fläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert. Bei den bebauten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Konsequenzen für das Kollisionsrecht

Rz. 60 Die Bedeutung und die Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH für das deutsche internationale Gesellschaftsrecht bleiben freilich umstritten.[230] Natürlich hat der EuGH keine kollisionsrechtliche Aussage zur Ermittlung des maßgeblichen Gesellschaftsrechts getroffen.[231] Die Art. 49 und 54 AEUV verpflichten aber die Mitgliedstaaten dazu, dass ihre Rechtssätze im Erg...mehr