Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassung

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FF 11/2022, Verfassung und ... / aa) Rechtsprechung des BVerfG zum vormaligen (bis Ende Juni 2021 geltenden) Recht:

Die Regelung des § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG war auch im Hinblick auf Verfahren nach § 1666 BGB verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Auf die erneute Anhörung kann aus verfassungsrechtlicher Sicht verzichtet werden, wenn die Anhörung in erster Instanz erst kurze Zeit zurückliegt, keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten sind und es nicht auf den persönlichen Eindruck ankommt....mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / IV. Fazit

Die Verfassungsbeschwerde, insbesondere die gegen fachgerichtliche Entscheidungen gerichtete, meist sogenannte Urteilsverfassungsbeschwerde, dürfte der wohl wichtigste Grund dafür sein, dass es sich bei dem Bundesverfassungsgericht um ein Bürgergericht handelt, mit dem "jedermann" sich mit der Behauptung der Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten an das...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / aa) Maßstab nach Art. 6 Abs. 2 GG (Maßnahmen ohne Trennung von der Familie)

Eine dem Elternrecht genügende Entscheidung kann nur aufgrund der Abwägung aller Umstände des Einzelfalls getroffen werden, bei der allerdings auch zu berücksichtigen ist, dass die Abwägung nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist. Das Verfahren muss grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässi...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / c) Maßstab der verfassungsrechtlichen Prüfung

Handelt es sich bei der fachgerichtlichen Entscheidung um einen Eingriff in das Elternrecht ohne Trennung des Kindes von der Familie, ergibt sich der Maßstab allein aus Art. 6 Abs. 2 GG; es erfolgt nur eine zurückgenommene verfassungsrechtliche Prüfung. Ist mit dem Eingriff in das Elternrecht die Trennung des Kindes von der Familie verbunden, unterliegt die Maßnahmen einer s...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / aa) Sachverhalt

Das Familiengericht schloss den Umgang des Beschwerdeführers mit seiner Tochter für die Dauer eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs aus. Den Umgang mit seinem Sohn regelte es dahingehend, dass dieser in begleiteter Form "in einer Jugendhilfeeinrichtung" stattfindet. Im Verfahren hatte die Tochter (11) geäußert, den Beschwe...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / bb) Entscheidung des BVerfG

Im Rahmen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens hat das Bundesverfassungsgericht von Amts wegen eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der es die Wirkung der vom Oberlandesgericht getroffenen einstweiligen Anordnung vorläufig außer Kraft setze. Die Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG waren erfüllt, weil die Verfassungsbeschwerde offensic...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / a) Fachrechtliche Grundlagen (§§ 1666, 1666a BGB)

Sorgerechtsentscheidungen auf der Grundlage von § 1666 BGB (i.V.m. § 1666a BGB) können auf der Rechtsfolgenebene nach § 1666 Abs. 3 BGB mit Eingriffen in die elterliche Sorge von höchst unterschiedlicher Intensität einhergehen; das Spektrum reicht von der Auflage (§ 1666 Abs. 3 Nr. 1, 2 BGB) bis zum teilweisen oder vollständigen Entzug der elterlichen Sorge (§ 1666 Abs. 3 Nr...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / bb) Maßstab nach Art. 6 Abs. 2, Abs. 3 GG (Maßnahme zur Trennung des Kindes von der Familie)

Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt eine räumliche Trennung des Kindes von seinen Eltern nur, wenn das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre. Eine solche Gefährdung des Kindes ist dann anzunehmen, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen läss...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / 2. Sonstige Eingriffe in Art. 6 Abs. 2 S. 1 oder Art. 6 Abs. 1 GG

Verfassungsbeschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen, die nicht an eine Kindeswohlgefährdung anknüpfen, betreffen häufig solche über die Verteilung der elterlichen Sorge zwischen den Eltern nach § 1671, § 1628 BGB sowie gerichtliche Regelungen des Umgangs gemäß § 1684 BGB (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) und § 1685 BGB (Art. 6 Abs. 1 GG). Für die verfassungsgerichtliche Pr...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / aa) Sachverhalt

Beschwerdeführerin ist die Mutter eines Kindes, das beim Vater lebt. Das Kind lehnte den Kontakt zur Mutter ab. Erstinstanzlich haben zwei Sachverständige unabhängig voneinander wahnhaftes Verhalten des Vaters in Bezug auf die Mutter angenommen und ausgeführt, dass er das Kind in dieses Verhalten einbeziehe. Dadurch werde das Kindeswohl gefährdet. Das Familiengericht übertru...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / cc) Maßstab bei der Prüfung von Entscheidungen, die den Anspruch des Kindes auf Schutz durch den Staat (Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG) betreffen

Der Schutzanspruch des Kindes kann im äußersten Fall die Trennung des Kindes von der Familie gebieten. Voraussetzung ist, korrespondierend zu den Voraussetzungen des Eingriffs in das Elternrecht, eine nachhaltige Gefährdung des Kindeswohls. Diese liegt vor, wenn bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder sich eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit vora...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / I. Einleitung

Das Bundesverfassungsgericht ist ein Bürgergericht. Sein dementsprechendes Selbstverständnis gründet auf den rechtlichen Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, sich mittels Verfassungsbeschwerde (vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG) mit ihren Anliegen an das Gericht wenden zu können, und der tatsächlichen Inanspruchnahme dieser Möglichkeiten. Seit langem ge...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / 1. Allgemeines

a) Wie bereits angesprochen ist das Bundesverfassungsgericht ein Bürgergericht, weil nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG und § 90 Abs. 1 BVerfGG "jedermann" beschwerdeberechtigt ist. Es besteht zudem grundsätzlich kein Vertretungszwang, so dass die Bürgerinnen und Bürger die Verfassungsbeschwerde unmittelbar selbst erheben können. Die Ausnahme einer gebotenen Vertretung in einer m...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / bb) Entscheidung des BVerfG

Die Verfassungsbeschwerde war wegen unzureichender Begründung (vgl. § 23 Abs. 1 S. 2, § 92 BVerfGG – oben II.2.) unzulässig. Der Beschwerdeführer hatte die Berichte des Jugendamts und des Verfahrensbeistands nicht vorgelegt, auf die sich aber die Fachgerichte bezogen hatten. Außerdem berief er sich auf verschiedene Umstände, die gegen die Feststellungen der Fachgerichte sprä...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / bb) Rechtsprechung des BVerfG zur Neuregelung in (dem seit 1.7.2021 geltenden) § 68 Abs. 5 FamFG

Nach § 68 Abs. 5 FamFG finden § 68 Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 S. 1 keine Anwendung, wenn die Beschwerde ein Hauptsacheverfahren betrifft, in dem eine der folgenden Entscheidungen in Betracht kommt: 1. die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge nach den §§ 1666 und 1666a BGB, 2. der Ausschluss des Umgangsrechts nach § 1684 BGB oder 3. eine Verbleibensanordnung nach...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / 2. Anforderungen an die Begründung

Ein weiterer, ebenfalls nicht immer hinreichend beachteter Umstand bei der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Akten des Ausgangsverfahrens zur Beurteilung der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich nicht beizieht. Es müssen deshalb in der Begründung sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen dargelegt werden. Die Anf...mehr

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Föderalisierung der Grundst... / 2. Landesverfassungsrechtliche Vorgaben

a) Verfassungsbindung und gerichtliche Kontrolle Rz. 13 [Autor/Stand] Der Landesgesetzgeber ist bei der Abweichungsgesetzgebung (natürlich) auch an die Vorgaben der jeweiligen Landesverfassung gebunden. Deren Einhaltung kann aufgrund der einschlägigen Verfahrensarten des Landesrechts (Normenkontrolle, Verfassungsbeschwerde) von dem zuständigen Landesverfassungsgericht überprü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / 1. Bundesverfassungsrechtlicher Rahmen

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Abweichungsgesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers wird allein durch höherrangiges Recht limitiert. Dabei setzt die Verfassung des Bundes der liegenschaftsbezogenen Besteuerungsgewalt einen "zurückhaltenden Rahmen".[2] Das gilt auch und gerade für die Grundsteuer (zum Belastungsgrund s. Rz. 21). Mit der verfassungsrechtlichen Einführung der Abw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundsteuer

Schrifttum: Altemeier, Grundsteuerreform – Lösung der Probleme aus Sicht eines Bewertungspraktikers, DStZ 2021, 382; Arning, Das Niedersächsische Grundsteuergesetz im Bund-Länder-Vergleich, NdsVBl 2022, 33; Bahn, Bayerisches Grundsteuergesetz im Lichte der Steuergerechtigkeit und Verfassungsmäßigkeit, NWB 2022, 1484; Bräutigam, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zeugen Jehovas

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Zeugen Jehovas (selber nennen sie sich "Jehovas Zeugen") sind eine christliche, chiliastisch ausgerichtete und nichttrinitarische Religionsgemeinschaft, die sich kirchlich organisiert. Gegründet wurden die Zeugen Jehovas in den USA. Nachdem sie sich zunächst als "Ernste Bibelforscher" bezeichneten, erfolgte 1931 ihre Umbenennung in "Jehovas Zeu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Föderalisierung der Grundst... / II. Fortbestehende Abweichungsbefugnis

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Nichtabweichung in den genannten Ländern ist der aktuell geltende Ist-Stand. Das Recht der jeweiligen Länder vom Bund abzuweichen, besteht aber fort und kann jederzeit neu ausgeübt werden. Der aktuelle Verzicht auf eine abweichende Landesgesetzgebung bindet die Länder nicht dauerhaft. Demokratie ist Herrschaft auf Zeit und der aktuelle Gesetzgeber ve...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Steuerliche Vergünstigungen können nach dem Abschn. "Steuerbegünstigte Zwecke", §§ 51–68 AO (Anhang 1b) grundsätzlich nur von unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die das KStG (§ 1 KStG, Anhang 3) erfasst, in Anspruch genommen werden. Eine steuerliche Vergünstigung wird für den Personenkrei...mehr

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Föderalisierung der Grundst... / III. Reichweite der landesgesetzlichen Abweichungskompetenz

Rz. 6 [Autor/Stand] Um die Reichweite möglicher Abweichungen der Länder bei der Grundsteuer abschätzen zu können, ist an dieser Stelle ein kurzer Blick auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen erforderlich (eingehend dazu VerfR GrStG Rz. 6 ff.), zumal insoweit partiell Dissens besteht.[2] Nur im Verfassungsvergleich vor und nach der Grundgesetz-Änderung vom 15.11.2019 "über...mehr

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FF 11/2022, Rechtsprechung ... / Adoption

BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 5.8.2022 – 1 BvR 2329/21 Zeigt die Verfassungsbeschwerde weder die Möglichkeit einer Verfassungswidrigkeit von § 197 Abs. 3 FamFG noch von dessen Auslegung und Anwendung durch das Familiengericht in einer Grundrechte des Beschwerdeführers verletzenden Weise auf, kann nicht in der Sache entschieden werden, ob die Ablehnung des Wiederaufnahmeantra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Bsp für vorab entstandene WK

Rn. 91 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorab entstandene WK sind bei allen Überschusseinkünften denkbar. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit können sie zB vorliegen bei Bewerbungskosten, Umschulungsmaßnahmen (von arbeitsloser Industriekauffrau zur Fahrlehrerin (BFH v 04.12.2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403), Kosten für ein berufsbegleitendes Hochschulstudium (BFH v 17....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Grundsätze des steuerlichen Kindergelds nach dem X. Abschnitt des EStG

Rn. 10 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der X. Abschnitt des EStG beinhaltet die Regelungen über das einkommensteuerrechtliche Kindergeld. Dieses stellt nach der Auffassung des BVerfG v 09.04.2003, 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01, NJW 2003, 2733; BVerfG v 08.06.2004, 2 BvL 5/00, HFR 2004, 1139) zugleich eine Sozialleistung dar. Soweit das Kindergeld über die Steuerfreistellung des elter...mehr

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Föderalisierung der Grundst... / II. Abweichungen bei der Belastungsgrundentscheidung

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Abweichungsbefugnis der Länder ist inhaltlich nicht begrenzt (s. bereits Rz. 6 ff.) und erstreckt sich auch auf die Belastungsentscheidung des Landesgesetzgebers für die Grundsteuer. Der Streit über zulässige Belastungsgründe und Belastungsprinzipien geht bei der neuen Grundsteuer weiter.[2] Er wird letztlich vor den Verfassungsgerichten ausgefochten...mehr

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FF 11/2022, Elektronische E... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit Endbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aschaffenburg vom 21.12.2021 ist der Antragsgegner verpflichtet worden, an die Antragstellerin für die gemeinsamen minderjährigen Kinder … jeweils monatlichen Kindesunterhalt zu zahlen. [2] Der Beschluss ist dem Antragsgegner am 23.12.2021 unter Beifügung einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung (§ 39 Fam...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.16 Entschädigungs- und Sicherungseinrichtungen der Kredit- und Versicherungswirtschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 16 GewStG)

Rz. 250 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 16 KStG sind KSt-Subjekte steuerbefreit, die von einem Verband der Kreditinstitute getragen werden und nach ihrer Satzung (und, wie sinngemäß ergänzt werden muss, nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung) nach dem Anlegerentschädigungsgesetz v. 16.7.1998[1] ausschließlich den Zweck haben, die Erfüllung der Verpflichtung der Kredit- und Finanzdien...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2.3 Kassen ohne Rechtsanspruch (Unterstützungskassen)

Rz. 33 Als Kassen, "die den Leistungsempfängern keinen Rechtsanspruch gewähren", sind in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG allein die rechtsfähigen Unterstützungskassen aufgeführt. Die in den früheren Fassungen der Befreiungsvorschrift genannten "sonstigen rechtsfähigen Hilfskassen für Fälle der Not oder Arbeitslosigkeit" sind nicht mehr gesondert aufgeführt, weil sie von dem Begriff de...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2.4.4 Verfassungsrechtliche Risiken und fachliche Bedenken

Rz. 113 Die Ausgestaltung der Grundsteuer als reine Flächensteuer i. S. d. BayGrStG birgt erhebliche verfassungsrechtliche Risiken. Auf die Darstellung zu den grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Flächenmodelle auf der Grundlage des Äquivalenzprinzips wird hingewiesen (vgl. Rz. 62-66). Auch hinsichtlich des BayGrStG bestehen Zweifel, ob die für die s...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 4.1 Saarland

Rz. 282 Das Saarland hat mit dem Gesetz zur Einführung einer Landesgrundsteuer (Saarländisches Grundsteuergesetz, GrStG-Saar) v. 15.9.2021[1] punktuell von der Abweichungsbefugnis nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht. Durch § 1 Abs. 1 GrStG-Saar werden für im Saarland belegene Grundstücke des Grundvermögens von § 15 Abs. 1 GrStG abweichende Steuermesszahlen best...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.4.4 Verfassungsrechtliche Risiken und fachliche Bedenken

Rz. 167 Die für die Flächenmodelle bestehenden verfassungsrechtlichen Risiken (Rz. 62-66), insbesondere der fehlende Begründungszusammenhang zwischen Belastungsgrund und Bemessungsgrundlage (Rz. 63) sowie die Willkürlichkeit der Äquivalenzzahlen (Rz. 64), gelten auch für das auf dem reinen Flächenmodell aufbauende hamburgische "Wohnlagemodell". Die lagebezogene Differenzierun...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 4.2 Sachsen

Rz. 285 Sachsen hat zunächst mit dem Sächsischen Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz – SächsGrStMG) v. 3.2.2021[1] punktuell von der Abweichungsbefugnis nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht. Durch das SächsGrStMG v. 3.2.2021 wurden für im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke des Grundve...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / VI. Hamburg

Rz. 6 SPL-Anweisung 2022–1 Leitlinie der Geschwindigkeitsüberwachung – Überwachung des Straßenverkehrs Stand: 29.3.2022 Vorwort Verkehrssituation und -entwicklung in Hamburg Hamburg hat aufgrund seiner geographischen Lage und verkehrlichen Bedeutung eine besondere Gewichtung in der Metropolregion. Die vorliegenden Prognosen zum Mobilitätsverhalten signalisieren dabei eine steige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.4.3 Systematik des "Wohnlagemodells"

Rz. 134 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des hamburgischen "Wohnlagemodells" nach §§ 1-5 HambGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Feststellung der Grundsteuerwerte Rz. 135 Auf der ersten Stufe des hamburgischen "Wohnlagemodells...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 386 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. KiSt ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 359). Die KiSt wird i. d. R. im ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht

Leitsatz 1. Die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG. 2. Die Regelung bewirkt auch keinen Verstoß gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit. Normenkette § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, Satz 2 Buchst. b, § 21 ErbStG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 63 Abs. 1 AEUV, Art. 2 EGFreizügAbk Schweiz Sachverhal...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 162 Revisions... / 2 Revisible Normen

Rz. 5 Das revisible Recht muss verletzt sein. Das ist dann der Fall, wenn eine revisible Vorschrift nicht oder unrichtig angewandt worden ist (§ 202 SGG i. V. m. § 546 ZPO). Nicht angewandt ist eine Vorschrift, wenn sie in den Gründen überhaupt nicht erwähnt wird; ferner, wenn sie zwar erwähnt wird, aber als für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht bedeutsam angesehen wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Durchsuchungsbeschluss

Rz. 163 [Autor/Stand] Der Durchsuchungsbeschluss muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Auch ein mündlicher Beschluss ist im Einzelfall möglich[2], wenn ein schriftlicher Beschluss in angemessener Zeit nicht herbeigeführt werden kann.[3] Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die technischen Möglichkeiten nicht gegeben sind (mangelnde Fax- oder E-Mail-Möglichkeit) oder ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Begriff der Familienstiftung (Abs. 2)

"(2) Familienstiftungen sind Stiftungen, ... ." Rz. 161 [Autor/Stand] Begriff "Familienstiftung". Unter die Zurechnungsvorschrift des § 15 fallen nur ausländische Familienstiftungen, einschl. jener Rechtsformen, welche in Abs. 2 und 3 der Familienstiftung gleichgestellt werden. § 15 Abs. 1 definiert, wann eine Familienstiftung als "ausländisch" gilt. § 15 Abs. 2 enthält für d...mehr

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zfs 10/2022, Abgrenzung Sch... / 2 Aus den Gründen:

[13] II. Die zulässige Berufung hat nur hinsichtlich des Feststellungsbegehrens Erfolg. [14] 1. Dass der Kläger seinen Zahlungsantrag zwischenzeitlich für erledigt erklärt und dies dann widerrufen hat, ist im Ergebnis unbeachtlich. Unabhängig von der Zulässigkeit eines solchen Widerrufs wäre die Rechtsfolge einer bis dahin lediglich einseitigen Erledigungserklärung die Umdeut...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zurechnung bei Bezugs-/Anfallsberechtigten (noch Satz 1)

"..., sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind, ..." Rz. 126 [Autor/Stand] "Sonstige" Zurechnung. Die Zurechnung nach § 15 unterliegt einer Rangfolge. Diese ergibt sich gesetzestechnisch aus dem Wort "sonst". Auf der ersten Stufe steht die Zurechnung beim Stifter, soweit dieser im Zeitpunkt der Zurechnung unbeschränkt steuerpfl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Verhältnis zu innerstaatlichen Rechtsvorschriften

Rz. 76 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 2 Nr. 1 KStG. Das Verhältnis von § 15 zu § 2 Nr. 1 KStG ist unter einem doppelten Gesichtspunkt zu betrachten: Mit Blick auf die Rechtsfolgen stehen die Vorschrift losgelöst nebeneinander. Die Zurechnung von Stiftungseinkünften erfolgt unabhängig davon, ob die Stiftung inländische Einkünfte (i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 49 EStG)...mehr

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ZErb 10/2022, Zu den Voraus... / 1 Gründe

I. Die am … 1932 geborene Erblasserin verstarb am frühen Morgen des 5.11.2019 (…) kinderlos und verwitwet. Sie hatte gemeinsam mit ihrem am … 2015 vorverstorbenen Ehemann unter dem 17.1.2004 handschriftlich ein gemeinschaftliches Testament verfasst, in welchem die Eheleute sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt hatten. Die Erblasserin war alleinige Berechtigte an einem Er...mehr

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ZErb 10/2022, Gedanken zu einer Reform der Reform der Erbschaftsbesteuerung erbender Ehe- und eingetragener Lebenspartner

Der Verfasser sieht eine europaweite Tendenz, die Erbschaftsteuer ganz oder für Ehe- und eingetragene Lebenspartner abzuschaffen. In Deutschland sei das derzeit kaum mehrheitsfähig. Die Besteuerung von Ehe- und Lebenspartnern sei jedoch (erneut) reformbedürftig. Für diese Reform wird eine Neustruktur vorgestellt, die auf die grundrechtlich angreifbare Steuerfreiheit des Fami...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Erbrechtliche Grundlagen

Rz. 400 Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser, nahe Familienangehörige (Kinder, Eltern) oder den Ehegatten von der Erbfolge auszuschließen. § 1938 BGB bestätigt, dass der Erblasser auch einzelne gesetzliche Erben enterben und es ansonsten bei der gesetzlichen Erbfolge belassen kann. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass sich die Enterbung nicht auf Abkömmlinge des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 3 Literatur

Rz. 17 Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung und Schließung von Sozialversicherungsträgern, NZS 2008 S. 238. Waibel, Verfassung und Selbstverwaltung der gewerblichen Berufsgenossenschaften, 4. Aufl. Köln 2012.mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.3 Formelle Gesetze

Formelle Gesetze kommen zustande im förmlichen Gesetzgebungsverfahren durch den Gesetzgeber Bundestag (Art. 77 Abs. 1 GG) bzw. Landtag. Dabei bricht Bundesrecht Landesrecht (Art. 31 GG). Es gibt formelle Gesetze privaten Rechts, die je nach Geltungsbereich für bestimmte Berufsgruppen oder nach bestimmter Schutzbedürftigkeit geschaffen wurden. Praxis-Beispiel §§ 105ff. GewO für...mehr