Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassung

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur

Die Hochzahl in den Fußnoten einer Kommentierung bezeichnet die Auflage.mehr

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zfs 08/2024, Ausschluss für... / 2 Aus den Gründen:

1. Der Kl. steht der geltend gemachte Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung nach 1.1, 1.3 AUB 2000 i.V.m. § 178 VVG nicht zu. a) Insofern kann dahinstehen, ob ein Anspruch bereits aufgrund der Tatsache ausgeschlossen ist, dass eine eventuelle Invalidität nicht binnen 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und gegenüber der Bekl. gelten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rn. 35 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts (s R 4.1 KStR 2015) unterliegen gem § 1 Abs 6 KStG iVm § 4 Abs 1 KStG mit ihrem forstwirtschaftlichen Betrieb nicht der KSt (kritisch Hiller, StW 2012, 107). Durch die Änderung des § 5 Abs 1 Nr 9 KStG (erfolgt durch Art 9 VereinsförderungsG vom 18.12.1989, BStBl I 1989, 499) sind zusät...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 5. Die verletzte Bestimmung muss sachlich einschlägig sein

Rz. 257 Gestattet das anwendbare Erbrecht eines südamerikanischen Staates dem deutschen Eigentümer des dort belegenen Grundstücks eine testamentarische Verfügung über lediglich ein Fünftel des Nachlasses, kann Art. 14 GG m.E. schon deshalb nicht verletzt sein, weil sich Art. 14 GG aufgrund des territorialen Geltungsbereichs der Eigentumsgarantie nicht auf ausländisches Vermö...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 4.7 Tätigkeiten für den Ausbildungszweck

Die Vorschrift des § 14 Abs. 3 BBiG enthält zunächst die mit § 13 BBiG korrespondierende Pflicht, Auszubildenden nur solche Tätigkeiten zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen. Die darüber hinausgehende Pflicht, den jeweiligen Auszubildenden nicht körperlich zu überfordern, bezieht sich auf das, was man dem einzelnen Auszubildenden in dessen aktueller Verfassung zumut...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 346 Erben erster Ordnung sind der Ehegatte und die Abkömmlinge. Das Ehegattenerbrecht kommt in gleicher Weise auch dem Ehegatten aus einer gleichgeschlechtlichen Ehe zu.[396] In zweiter Ordnung erben die Eltern bzw. weitere Vorfahren und der Ehegatte, in dritter die Geschwister, im Übrigen die weiteren Verwandten bis zur vierten Linie. Eheliche und uneheliche Verwandte s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Steuerbefreiungen

Tz. 13 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die persönliche Steuerbefreiung ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG (Anhang 3). Eine Steuerbefreiung i. S. der zitierten Vorschrift können nur rechtsfähige und nicht rechtsfähige Vereine in Anspruch nehmen, die nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG (Anhang 3) unbeschränkt steuerpflichtig sind. Außerdem müssen diese Vereinstypen die Vorau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zur Teilwertabschreibung

Rn. 115 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Verlustausschlussregelung des § 55 Abs 6 EStG gilt grundsätzlich auch für Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG, soweit der Grund und Boden nach § 55 Abs 1 und 2 EStG angesetzt worden ist (§ 55 Abs 6 S 2 EStG; BFH vom 16.10.1997, BStBl II 1998, 185); dies gilt unabhängig davon, ob die Wertminderung lediglich auf ein Absinken d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sarrazin, Negative Steuern – Zur Wandlung des Steuerbegriffs, FS Haas (1996), 305; Eichenhofer, Kindergeld und Europarecht, StuW 1997, 341; Kulmsee, Reform der Familienbesteuerung, DStZ 1998, 14; Czicz, Problemfälle beim Familienleistungsausgleich, DStR 1998, 996; Dostmann, Drei Jahre einkommensteuerliches Kindergeld, DStR 1998, 884; Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht (1999...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 9 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht gilt für inländischen Grundbesitz, das heißt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Grundstücke sowie diesen gleichgestellte Betriebsgrundstücke.[2] § 19 Abs. 1 GrStG verpflichtet Änderungen in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise steuerbefreiten Steuergegenstandes anzuzeigen, während § 19 Ab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung etc. (§§ 100a ff. StPO)

Schrifttum: Bäumerich, Verschlüsselte Smartphones als Herausforderung für die Strafverfolgung, NJW 2017, 2718; Fahr, Die Neuregelung der Telekommunikation, DStR 2008, 375; Meyer-Mews, Die Verwendung im Strafverfahren erlangter Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung im Besteuerungsverfahren, DStR 2015, 204; Rebehn, Abhören, Mitlesen, Lauschen, Spähen, AnwBl. 2011, ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / C. Grundsätze und Methoden der Unternehmensbewertung aus betriebswirtschaftlicher Sicht

Rz. 27 Die Unternehmensbewertung stellt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis eine vielschichtige und mit diversen (praktischen wie intellektuellen) Herausforderungen verbundene Materie dar. Dies liegt u.a. daran, dass eine Vielzahl von unterschiedlichen, teilweise ineinandergreifenden und somit insgesamt recht komplexen Fragestellungen zu beantworten sind. Das beginn...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 3.4 Ertragswertverfahren

Hohe Akzeptanz Das Ertragswertverfahren ist trotz der Popularität des DCF-Verfahrens noch immer das am häufigsten angewandte Bewertungsverfahren in Deutschland. Die Akzeptanz des Verfahrens innerhalb der Gerichtsbarkeit und der Finanzbehörden geben Anwendungssicherheit. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 10.6.2009[1] festgestellt, dass "die Ertragswertmethode allg...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.7 Optionsrentner (Abs. 1 Nr. 6 i. d. F. bis zum 10.5.2019)

Rz. 63 Die durch Art. 1 Nr. 1 i. V. m. Art. 2 des 10. SGB V-ÄndG ab 29.3.2002 angefügte Regelung des Abs. 1 Nr. 6 gewährte bis dahin freiwillig versicherten Rentnern die Option (daher wird der Ausdruck Optionsrentner verwandt), statt der ab 1.4.2002 eintretenden Krankenversicherungspflicht als Rentner die freiwillige Versicherung durch Erklärung des Beitritts mit Rückwirkung...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.14 Bezieher von Waisenrente oder entsprechender Versorgung (Abs. 1 Nr. 11b)

Rz. 280a Nach der bis zum 31.12.2016 geltenden Rechtslage waren Halb- oder Vollwaisenrentner in der gesetzlichen Krankenversicherung nur nach Nr. 11 versicherungspflichtig, wenn sie selbst oder die Person, von der die gesetzliche Rente abgleitet wurde, die Vorversicherungszeit für die KVdR erfüllten. Andernfalls kam für Halb- oder Vollwaisenrentner eine beitragsfreie Familie...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Büchel/Grintsch/Neidert, Die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, DRV 2003, 105. Grahn/Schmidt, Änderungen im Sozialrecht durch die "Hartz-Gesetze", SGb 2003, 207. Hanau, Einzelfragen und -antworten zu den beid...mehr

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§ 10C Bionorica SE – Praxis... / 3.1.2 Praxis-Beispiel: Systematik der Wesentlichkeitsanalyse

Rz. 10 Praxis-Beispiel Für die Durchführung des IRO-Assessments wurde den Fachabteilungen ein mithilfe des externen Beraters konzipiertes Template zur Verfügung gestellt (Abb. 2). Das Template ist gem. der aus den ESRS vorgegebenen 10 Themenstandards aufgeteilt und, sofern vorhanden, noch in (Unter-)Unterthemen aufgeschlüsselt. Um den identifizierten Themen am Ende einen Wert...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 1.2 Verfassungs- und europarechtliche Fragen

Rz. 5 Die Einführung einer Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft wirft verschiedene verfassungsrechtliche Fragen auf, die im Ergebnis m. E. aber nicht zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes führen. Gleichheitsrechtlich bedenklich könnte sein, dass nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG nur Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften zur Option berechtigt sind...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5 Verfassung der Finanzgerichte

1 Allgemeines Rz. 1 § 5 FGO enthält für die Finanzgerichte in Abs. 1 Regelungen zur personellen Zusammensetzung, in Abs. 2 zur Organisation nebst gerichtsinterner Geschäftsverteilung und in Abs. 3 und 4 zur Besetzung der Spruchkörper. Die Vorschrift gilt nicht für den BFH, dessen Organisation in § 10 FGO geregelt ist. Sie wird ergänzt durch die über § 4 FGO entsprechend anwend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4 Besetzung der Senate (§ 5 Abs. 3 FGO)

4.1 Grundsatz der Kollegialentscheidung (§ 5 Abs. 3 S. 1 FGO) Rz. 6 Die Senate entscheiden grundsätzlich in der Besetzung von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern[1], was Ausdruck des Kollegialprinzips ist. Gehören dem Senat Richter auf Probe oder kraft Auftrags an oder ist ein Richter an den Senat abgeordnet, ist dies im Geschäftsverteilungsplan kenntlich zu ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 5 Einzelrichterentscheidungen nach § 5 Abs. 4 FGO

Rz. 16 § 5 Abs. 4 FGO sieht die Möglichkeit vor, ein Übergewicht der ehrenamtlichen Richter gegenüber dem Berufsrichter zu schaffen. Zurzeit hat allerdings kein Bundesland von der Ermächtigung des § 5 Abs. 4 FGO Gebrauch gemacht.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2 Personeller Bestand der Finanzgerichte (§ 5 Abs. 1 FGO)

Rz. 2 Ein FG besteht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FGO aus einem Präsidenten, den Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern in erforderlicher Anzahl. Jedes FG muss einen Präsidenten haben. Dieser hat eine Doppelstellung inne, zum einen als Richter, der den Vorsitz in einem Senat hat, zum anderen als Leiter der Gerichtsverwaltung, der insb. nach § 31 FGO die Dienstaufsicht ausübt.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 5 FGO enthält für die Finanzgerichte in Abs. 1 Regelungen zur personellen Zusammensetzung, in Abs. 2 zur Organisation nebst gerichtsinterner Geschäftsverteilung und in Abs. 3 und 4 zur Besetzung der Spruchkörper. Die Vorschrift gilt nicht für den BFH, dessen Organisation in § 10 FGO geregelt ist. Sie wird ergänzt durch die über § 4 FGO entsprechend anwendbaren Vorschr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Senatsverfassung (§ 5 Abs. 2 FGO)

Rz. 4 Finanzgerichte sind obere Landesgerichte.[1] Sie stehen auf einer Ebene mit Oberlandesgerichten oder Oberverwaltungsgerichten. Infolgedessen sieht § 5 Abs. 2 Satz 1 FGO – wie bei diesen – vor, dass bei ihnen Senate gebildet werden.[2] Wer die Anzahl der Senate bei den einzelnen FG bestimmt, ist von den Ländern in den Ausführungsgesetzen zur FGO unterschiedlich geregelt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.2 Erforderlichkeit der Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter, insbesondere keine Mitwirkung nach § 5 Abs. 3 S. 2 FGO

Rz. 10 Die ehrenamtlichen Richter [1] wirken grundsätzlich bei allen Urteilen mit, wobei es unerheblich ist, ob mit oder ohne mündliche Verhandlung[2] entschieden wird. Nur wenn der Einzelrichter i. S . von § 5 Abs. 3 S. 1 FGO entscheidet, sind die ehrenamtlichen Richter vom Urteilsverfahren ausgeschlossen. Rz. 11 Bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung [3] und auc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4.1 Grundsatz der Kollegialentscheidung (§ 5 Abs. 3 S. 1 FGO)

Rz. 6 Die Senate entscheiden grundsätzlich in der Besetzung von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern[1], was Ausdruck des Kollegialprinzips ist. Gehören dem Senat Richter auf Probe oder kraft Auftrags an oder ist ein Richter an den Senat abgeordnet, ist dies im Geschäftsverteilungsplan kenntlich zu machen.[2] Bei einer gerichtlichen Entscheidung darf nur ein ...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 5 Besonderheiten im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst gelten anderen Grenzen für die Äußerung von Meinungen als in privaten Arbeitsverhältnissen. Denn Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst treffen besondere Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Die Tarifnorm nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L sieht vor, dass sich Beschäftigte durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des...mehr

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zfs 07/2024, Psychische Feh... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Ansprüche nach einem Verkehrsunfall. Der am 1952 geborene Kläger nimmt die Beklagte als Kfz-Haftpflichtversicherer auf materiellen und immateriellen Schadenersatz sowie umfassende Feststellung aus einem Verkehrsunfall in Anspruch. Am 23.8.2014 gegen 21:00 Uhr kam der Kläger auf der A-Straße in P. mit seinem Motorrad zu Fall, nachdem ihm durch ein be...mehr

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ZErb 07/2024, Ausgleichungs... / d. Dogmatisches Fundament: Ausgleich durch praktische Konkordanz

Die angeführte Rechtsprechung des BVerfG und BGH lässt darauf schließen, dass die Gerichte das Pflichtteilsrecht und die Testierfreiheit bzw. die Verfügungsbefugnis des Erblassers durch Abwägung in Ausgleich bringen. Das BVerfG nennt in seiner Entscheidung zum Pflichtteilsrecht in Fällen der gewillkürten Erbfolge[51] folgende Abwägungsgüter: Auf der einen Seite steht die ver...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Haftung

Rz. 949 Hinweis Siehe zur Sorgfalt im Prozess § 3 Rdn 314 ff. Rz. 950 Soweit der Geschädigte Vermögenseinbußen (wie Mindereinkommen, Fortfall privatärztlicher Versorgung) erleidet, ist ein Schadenersatzanspruch gegenüber seinem Rechtsberater wegen Verletzung der Beratungspflichten (pVV des Mandatsvertrages) denkbar.[1026] Anwaltliche Kenntnisse[1027] haben sich auch auf das (...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / II. Kirchensteuer

Rz. 50 Ist Lohn-/Einkommensteuer zu erstatten, gilt dies auch für die hierauf entfallende Kirchensteuer. Zu beachten ist gleichzeitig, dass bei der Ermittlung des Netto-Verdienstausfallschadens auch eine etwaige Kirchensteuerpflicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist. Rz. 51 Soweit der BGH [56] im Jahre 1987 noch von einer grundsätzlich zu vermutenden Kirchensteuerpflich...mehr

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ZErb 07/2024, Ausgleichungs... / c. Stellungnahme zur Rechtsprechungspraxis

Im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben lässt sich lediglich das Gebot einer Mindestbeteiligung am Nachlass ableiten. Von Verfassung wegen besteht demnach keine bestimmte wertmäßig-konkrete Untergrenze, die bei der Bemessung des Pflichtteils eingehalten werden muss. Die oben skizzierte Rechtsprechung des BGH zu § 2330 BGB scheint mit dieser verfassungsrechtlichen ...mehr

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zfs 07/2024, Rechtsstaatlic... / Leitsatz

1a. Art 88 Abs. 1 S. 2 ThürVerf gewährleistet für das Strafverfahren über den Anspruch auf rechtliches Gehör hinaus, sich zu verteidigen. Art 88 Abs. 1 S. 3 ThürVerf gewährleistet für alle gerichtlichen Verfahren, sich eines rechtlichen Beistandes bedienen zu können. 1b. Das inhaltlich mit seiner grundgesetzlichen Gewährleistung deckungsgleiche Rechtsstaatsprinzip des Art 44 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier M.Sc. Gabriel Hörnicke, LL.M. Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2.12.10 Erzwingungsstreik

Der Erzwingungsstreik ist der von der Verfassung geschützte Streik, der von der Arbeitgeberseite mit den entsprechenden Gegenmaßnahmen beantwortet werden kann. Dieser kann in der Form eines Flächenstreiks oder eines Teil- bzw. Schwerpunktstreiks geführt werden.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 3 Arbeitgebermaßnahmen

Ebenso wie seitens der Verfassung (Art. 9 Abs. 3 GG) den Beschäftigten das Recht zum Streik eingeräumt wird, haben auch die Arbeitgeber das Recht, auf einen Streik zu reagieren bzw. selbst als Tarifvertragspartei einen Arbeitskampf einzuleiten, z. B. durch eine Angriffsaussperrung. Für den Arbeitskampf stehen auf Arbeitgeberseite im Wesentlichen die Aussperrung und die suspe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2.5 Arbeitskampf in der Kirche

In den Kirchen und ihren Einrichtungen hat es viele Jahrzehnte keine Streiks gegeben. Nach Ansicht der Kirchen sind Streiks nicht kirchengemäß und damit unzulässig. Dies wird mit dem durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung garantierten Selbstverwaltungsrecht begründet. Bislang wurden die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes unter Einschalt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.9 Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege

Rz. 18 Das Gebot zur Zusammenarbeit greift § 5 Abs. 2 SGB XII auf. § 5 Abs. 1 SGB XII stellt klar, dass die Stellung der freien Träger, nämlich der Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sowie der Verbände der freien Wohlfahrtspflege als Träger eigener sozialer Aufgaben und ihre Tätigkeit, zur Erfüllung dieser Aufgaben durch die Regelungen des SGB XII ni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit: Chancen im ... / 1 Staatsziel – Nachhaltigkeit im Grundgesetz

Staatsziele sind langfristige verfassungsrechtliche Ziele, die ein Staat erreichen möchte. Sie sind in der Verfassung verankert und dienen als Leitprinzipien für die staatliche Politik und Gesetzgebung. Staatsziele spiegeln die grundlegenden Werte und Ideale wider, auf denen eine Gesellschaft basiert, und sollen sicherstellen, dass staatliche Maßnahmen darauf ausgerichtet si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaften: Besonderhei... / 3.3 Zinsschranke bei einer Körperschaft

Mit der Regelung des § 8a KStG wurden bis 2007 Zinsaufwendungen einer Körperschaft bei einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung u. U. in eine vGA umqualifiziert. Im Rahmen des UntStRefG 2008 erhielt § 8a KStG i. V. m. § 4h EStG eine grundlegend neue Fassung – die sog. Zinsschranke. Damit wurden die bisherigen Beschränkungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung dem Grunde nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm, Der Abschluss des EAV im GmbH-Recht, BB 1981, 1491; Heidenhain, Änderung der bestehenden Ergebnisverwendungs-Verfassung in der GmbH mit einfacher Mehrheit? GmbHR 1987, 293; Timm, Gekl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Unbeschränkte Steuerpflicht & Typenvergleich

Tz. 20 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Sowohl die nicht rechtsfähige als auch die rechtsfähige Stiftung unterliegen der unbeschr StPflicht, wenn sich Sitz oder Geschäftsleitung im Inl befindet. Der Sitz bestimmt sich nach § 11 AO bei rechtsfähigen Stiftungen aus dem Stiftungsgeschäft. Der statuarische Sitz einer anerkannten Stiftung befindet sich zwangsläufig im Inl, da eine gren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2024, Unzulässige Ver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft eine vorläufige Umgangsregelung. I. [2] 1. Die acht und elf Jahre alten Kinder des Beschwerdeführers sind aus dessen Ehe mit der Mutter hervorgegangen. Die – mittlerweile geschiedenen – Eltern trennten sich, nachdem bei dem Beschwerdeführer im ersten Halbjahr 20...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 4. Niedrige Besteuerung

Rz. 99 [Autor/Stand] Niedrigbesteuerungsschwelle von 25 % bis 31.12.2023. Als weitere Tatbestandsvoraussetzung für die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung definierte § 8 Abs. 5 AStG i.d.F. ATADUmsG[2] die Voraussetzung einer niedrigen Besteuerung. Eine solche wurde bis 31.12.2023 (§ 21 Abs. 6) angenommen, wenn die Einkünfte, für welche die ausländische Gesellschaft Zwisc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2024, Klassiker der ... / I. Allgemeines – die Zugangsvoraussetzungen

Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a EGZPO – Beratungshilfe – wird auf Antrag gewährt, wennmehr

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zfs 06/2024, Umfang der (er... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. 1. Der gemäß § 62 OWiG zulässige Antrag ist nur aus dem im Tenor ersichtlichen Umfang begründet. a) Dem Betroffenen steht ein Anspruch auf Einsicht in sämtliche Wartungs- und Reparaturnachweise im Zusammenhang mit den Instandsetzungen des Messgeräts mit der Gerätenummer 8078 am 6.3.2023 und am 5.4.2023 zu. 1.) Dieser Anspruch ergibt sich unter Zugrundelegung der aktuell...mehr

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FoVo 06/2024, Die Pfändung ... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Die Vollstreckungserinnerung nach § 766 statt § 765a ZPO ist einschlägig Die Vollstreckungserinnerung ist nach § 766 Abs. 1 ZPO statthaft. Der Schuldner begehrt bei verständiger Würdigung seines Vorbringens nicht lediglich die Feststellung der Rechtswidrigkeit in der Vergangenheit liegender Pfändungsmaßnahmen. Er moniert die Rechtmäßigkeit der Pfändung seines Eigengeldes unte...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.6.2 Verletzung allgemeiner Erfahrungssätze

Rz. 13 Ein allgemeiner Erfahrungssatz ist verletzt, wenn das Gericht einen bestehenden Erfahrungssatz nicht berücksichtigt (BSG, SozR 1500 § 128 Nr. 4; BSG, SozR 1500 § 103 Nr. 25) oder einen tatsächlich nicht existierenden Erfahrungssatz angewendet hat (vgl. BSGE 36, 35, 36; BSG, SozR Nr. 72 und 89 zu § 128 SGG; BSG, SozR 1500 § 103 Nr. 25; BSG, SozR 4-2500 § 87 Nr. 12: nic...mehr