Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassung

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Portugal / 1. Allgemeines

Rz. 24 Der portugiesische Código Civil geht – wie auch andere romanische Rechte – vom Grundsatz der Vertragsfreiheit im Ehegüterrecht aus. So finden sich im Kapitel über die "Wirkungen der Ehe in Bezug auf das Vermögen der Ehegatten" zum Güterrecht zunächst die Regelungen über die (vorehelichen) "Eheverträge" (Convenções antenupciais – Art. 1698–1716 CC), anschließend die zu...mehr

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Litauen / a) Nichtigerklärung der Ehe

Rz. 12 Liegen die vorgenannten Voraussetzungen nicht vor, kann die Ehe für nichtig erklärt werden. Weitere Gründe für eine Nichtigerklärung der Ehe sind die unterlassene Information des anderen Ehepartners wegen einer Geschlechtskrankheit oder Aids-Infektion (Art. 3.37 Abs. 1 ZGB), die Scheinehe (Art. 3.39 ZGB) und das Fehlen des freien Willens zur Eheschließung (Art. 3.40 Z...mehr

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Litauen / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 81 Mit Inkrafttreten des ZGB im Jahre 2001 wurde die nichteheliche Lebensgemeinschaft (partnerystė) in Litauen durch Gesetz eingeführt. Die Rechtsverhältnisse der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind in Art. 3.229–3.235 ZGB geregelt. Diese Normen bestimmen die Vermögensverhältnisse zwischen Mann und Frau, die ihre nichteheliche Lebensgemeinschaft gemäß der gesetzlichen...mehr

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Slowenien / II. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 58 Der mittellose und unverschuldet[73] erwerbslose Ehegatte hat einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinem Ehegatten (Art. 100 Abs. 1).[74] Die Beurteilung der fehlenden Versorgung des Ehegatten umfasst auch eine Prognose der sozialen Sicherheit und somit eine Beurteilung von Umständen, deren Vorliegen in der Zukunft mehr oder weniger gewiss ist.[75] Ein Unterhaltsanspru...mehr

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Russland / VIII. Bleiberecht und Staatsangehörigkeit

Rz. 44 Personen, die mit einem russischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Russland verheiratet sind, haben außerhalb der jährlichen Einwanderungsquote Anspruch auf eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis (rasrešenie na vremennoe proživanie) für die Dauer von bis zu drei Jahren in dem Subjekt der RF, in dem sich der Wohnsitz des Ehegatten befindet (Art. 6 Abs. 1, Abs. 3, 4...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Fragen der Vereinbarkeit des von der ausschüttenden EU-Kapitalgesellschaft zu betreibenden Feststellungsverfahrens gemäß § 27 Abs. 8 KStG mit höherrangigem Recht hinsichtlich des grundsätzlichen Erfordernisses des Verfahrens, der Antragstellung und ‐frist, der Anforderungen an den Nachweis einer Einlagenrückgewähr und der Mitwirkungs- und Antragsrechte des Anteil...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.10  Erzwingungsstreik

Der Erzwingungsstreik ist der von der Verfassung geschützte Streik, der von der Arbeitgeberseite mit den entsprechenden Gegenmaßnahmen beantwortet werden kann. Dieser kann in der Form eines Flächenstreiks oder eines Teil- bzw. Schwerpunktstreiks geführt werden.mehr

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Arbeitskampf / 3 Arbeitgebermaßnahmen

Ebenso wie seitens der Verfassung (Art. 9 Abs. 3 GG) den Beschäftigten das Recht zum Streik eingeräumt wird, haben auch die Arbeitgeber das Recht, auf einen Streik zu reagieren bzw. selbst als Tarifvertragspartei einen Arbeitskampf einzuleiten, z. B. durch eine Angriffsaussperrung. Für den Arbeitskampf stehen auf Arbeitgeberseite im Wesentlichen die Aussperrung und die suspe...mehr

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Arbeitskampf / 2.5 Arbeitskampf in der Kirche

In den Kirchen und ihren Einrichtungen hat es viele Jahrzehnte keine Streiks gegeben. Nach Ansicht der Kirchen sind Streiks nicht kirchengemäß und damit unzulässig. Dies wird mit dem durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung garantierten Selbstverwaltungsrecht begründet. Bislang wurden die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes unter Einschalt...mehr

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Sommer, SGB V § 217c Wahl d... / 3 Literatur

Rz. 21 Finkenbusch, Die Träger der Krankenversicherung – Verfassung und Organisation, 6. Aufl. 2008. Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 217c SGB V. von Boetticher, Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, SGb 2009 S. 15.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Gute Sitten

Rz. 6 Ein Verstoß gegen die guten Sitten liegt vor, wenn ein Verhalten nach seinem durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck ermittelten Gesamtcharakter gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.[1] Bei der inhaltlichen Ausfüllung dieser Formel ist ein objektiver Maßstab anzulegen, der sich in erster Linie aus den in der Gesamtrec...mehr

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ZErb 09/2020, Anmerkung zu ... / III. Unzulässigkeit der Regelungen zur Verkehrswertbestimmung von Erbbaurechten in normergänzenden allgemeinen Verwaltungsbestimmungen

1. Vorschriften zum jeweiligen Anwendungsbereich gehören zu jedem normativen Regelwerk. Sie sind sogar die wichtigsten Vorschriften innerhalb eines solchen Regelwerks. Denn sie stellen klar, auf welche Sachverhalte das normative Re­gelwerk Anwendung findet und auf welche Sachverhalte nicht. Deshalb finden sich die Regelungen zum jeweiligen Anwendungsbereich auch grundsätzlic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 331 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber ist im Rahmen des Gebots der weltanschaulich-religiösen Neutralität dazu angehalten, eine dadurch ebenfalls gebotene Belastungsgleichheit zwischen den Religionsgesellschaften herzustellen.[2] Diese Anforderung wird für Zwecke der Grundsteuer in § 3 GrStG umgesetzt. In § 3 Abs. 1 Nr. 4 GrStG hat der Gesetzgeber alle Religionsgesellschafte...mehr

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FF 09/2020, Zur alleinigen ... / A. Vorbemerkung

Etwas überraschend hat der BGH[1] mit dem o.g. Vorlagebeschluss dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Verfassung es gebiete, unter bestimmten Voraussetzungen dem als Erwachsenen Adoptierten die Möglichkeit zu geben, allein den bisherigen Geburtsnamen fortzuführen. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Probleme bei der Anfechtung einer im Adoptionsbeschluss enthaltenen oder unte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Religionsgesellschaften

Rz. 346 [Autor/Stand] Von der Grundsteuer befreit ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 GrStG der Grundbesitz, der von einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, einem ihrer Orden, einer ihrer religiösen Genossenschaften oder einem ihrer Verbände (subjektive Voraussetzung) für Zwecke der religiösen Unterweisung, der Wissenschaft, des Unterric...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

Rz. 296 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG ist von der Grundsteuer derjenige Grundbesitz befreit, der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 220 [Autor/Stand] Von der Grundsteuer befreit ist Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GrStG (s. Rz. 281 ff.) oder der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsäch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 GrStG geht zurück auf eine entsprechende Regelung im Grundsteuergesetz vom 1.12.1936 (GrStG 1936).[2] In § 4 GrStG 1936 war ursprünglich die Befreiung von der Grundsteuer in der Weise geregelt, dass die jeweiligen Tatbestände zum einen auf bestimmte Rechtsträger (Nr. 1 bis 6 und Nr. 10 der Vorschrift) und zum anderen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Körperschaften nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Rz. 23 Wegen des Bezugs auf die §§ 51 – 68 AO gilt die Steuerermäßigung nur für die in § 51 AO definierten Körperschaften. Danach sind unter Körperschaften die Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG zu verstehen. Funktionale Untergliederungen (Abteilungen) von Körperschaften gelten dabei nicht als selbstständige Steuersubjekte.[1] Rz. 24 Zu de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Liste der wichtigsten steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 77 Abfallbeseitigung: Von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Müll- und Abwasserbeseitigung, eingeschaltete Kapitalgesellschaften sind wegen fehlender Selbstlosigkeit[1] nicht gemeinnützig tätig.[2] Es ist danach unerheblich, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung "die Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Dienste des öffentli...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Leitsatz 1. Unter der Existenzgrundlage i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ist nur die materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verstehen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 18.05.2017 – VI R 9/16, BFHE 258, 142, BStBl II 2017, 988). 2. Die in § 33b EStG normierten (einschränkenden) Voraussetzungen für den Behinderten-Pauschbetrag sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Nor...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Beendigung der Steuerpflicht durch Tod, Wohnsitzwechsel oder Austritt

Rz. 20 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die KiSt-Pflicht endet durch Tod, Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts im Gebiet der Religionsgemeinschaft. Das gilt auch für > Auslandsbeamte, selbst wenn diese nach § 1 Abs 2 EStG während ihres Auslandseinsatzes unbeschränkt steuerpflichtig bleiben (OFD BN vom 17.06.2004 – St 153-S 2440 – 2/04, DB 2004, 2020). Sie endet...mehr

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ZErb 08/2020, Entscheidungs... / 2. Thesaurierungsentscheidung und Verfassungsrecht

Diese andere Rechtsquelle könnte für den Erben Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG sein, der sein Erbenerwerbsrecht als Ausfluss der Testierfreiheit des Erblasers eigenständig ab dem Erbfall schützt. Die gemäß Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG geschützte Testierfreiheit des Erblassers schafft womöglich ab dem Erbfall auch das Erbschaftserwerbsrecht des Erben als dessen persönliche Rechtsposition.[1...mehr

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ZErb 08/2020, Entscheidungs... / 2. Die nachlassbezogenen jährlichen Ertragssteuern des Erben nach dem Erbfall

Die Ertragssteuern, die bis zum Erbfall noch in der Person des Erblassers entstanden und Erblasserschulden sind, hat Dauervollstrecker schon im Rahmen seiner Abwicklungsaufgaben mit Nachlassmitteln zu bezahlen.[56] Wie ist es jedoch für die Ertragsteuern ab dem Erbfall, die nach dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge tagegenau und gesetzlich zwingend beim Erben entstehen?[5...mehr

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ZErb 08/2020, Entscheidungs... / IV. Ein kurzer Blick auf Erbengemeinschaft und Gleichbehandlungsgrundsatz

Wir wollen unser obiges Beispiel aus Abschnitt III. abwandeln. Der zweite Miterbe wehrt sich gegen die Auszahlung an den bedürftigen ersten Mitereben und trägt vor, dass dann oder stattdessen seine oder alle Steuern aus dem Nachlass bezahlt werden müssten, die durch die Vermietung der Immobilien entstehen (Einkünfte aus VuV). Das OLG Frankfurt/Main thematisierte dies im Ansat...mehr

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Gleichstellung / 1.1 Verfassungs- und europarechtliche Grundlagen der Frauenförderung

Nach Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Zudem darf nach Art. 3 Abs. 3 Satz 1 "niemand wegen seines Geschlechts […] benachteiligt oder bevorzugt werden". Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG begründet ein grundrechtliches Abwehrrecht gegen unmittelbare rechtliche Diskriminierungen von Männern und Frauen und ist immer dann einschlägig, wenn staatliche Regelunge...mehr

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Fehlzeitenmanagement / 6.3 Fehlzeiten- und Rückkehrgespräche

Unabhängig davon, ob der Mitarbeiter das erste Mal krankheitsbedingt ausgefallen ist oder sich seine (Kurz-)Erkrankungen wiederholen, der Vorgesetzte sollte auf jeden Fall immer direkt ein Gespräch führen. Selbstverständlich je nach Erkrankung und deren Dauer mit den entsprechenden Inhalten und Konsequenzen. Vielleicht können Sie sich sogar auf eine in Ihrem Betrieb vorhande...mehr

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Gleichstellung / 3.2.3 Auswahlentscheidungen bei Einstellung, beruflichem Aufstieg und der Vergabe von Ausbildungsplätzen (§ 8 BGleiG)

Nach § 8 BGleiG sind Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind (vgl. § 3 Nr. 10 BGleiG), bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Qualifikation) bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen.[1] Diese einzelfallbezogene Quotenregelung gilt bei der Vergabe von Au...mehr

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ZErb 07/2020, Bundesverbind... / III. Anspruch aus § 1004 BGB i.V.m. der Gewährung von Teilleistungen nach dem 31.7.1945 (§ 28 Abs. 1 S. 3 AKG)

Schließlich resultiert ein Anspruch gegen den Bund aus § 1004 BGB i.V.m. der Gewährung von Teilleistungen, welche zu einer Abkoppelung von der engen Fristenregelung bei der Anmeldung i.S.v. § 28 AKG führt. Hierbei und bei der Zugrundelegung einer unzuständigen Dienststelle (Absatz 1, S. 3) sind die lokalen Verhältnisse in Verfassung und Verwaltung zu durchmustern, was auch i...mehr

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FF 0708/2020, Verfassungsbe... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] 1. Der anwaltlich nicht vertretene Beschwerdeführer wendet sich mit seiner – mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundenen – Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und 2, § 7 Abs. 1 und 2 und § 8 der Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1.5.2020 (BayMBl Nr. 239, im Folgenden: Dritte BayIfSM...mehr

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FF 0708/2020, Verfassungsbe... / Leitsatz

1. Der Staat darf Regelungen treffen, die auch den vermutlich gesünderen und weniger gefährdeten Menschen in gewissem Umfang Freiheitsbeschränkungen abverlangen, wenn gerade hierdurch auch den stärker gefährdeten Menschen, die sich ansonsten über längere Zeit vollständig aus dem Leben in der Gemeinschaft zurückziehen müssten, ein gewisses Maß an gesellschaftlicher Teilhabe u...mehr

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ZErb 07/2020, Bundesverbind... / a) Gemengelage von Recht und Politik

Die Rechtslage zur Zeit des "Dritten Reiches" ist außerordentlich schwer zu ermitteln. Es begegnet eine Mischung aus Gesetzen, Verordnungen, schriftlichen oder geheimen Führeranordnungen.[10] Das NS-Recht ist dadurch gekennzeichnet, dass die in einem bürgerlichen Rechtsstaat selbstverständlichen formellen Grundsätze der Normenhierarchie und einer entsprechenden Kompetenzordnu...mehr

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zfs 07/2020, Hauptverhandlu... / I. Bewertung

Das Gericht sieht bei einem Verzicht auf den entscheidenden Belastungszeugen von einer bestmöglichen Sachaufklärung ab. Dem Betroffenen wird es dadurch verunmöglicht Fragen zu Einzelheiten der Messvorbereitung und -aufstellung, der Fahrtrichtung des Betroffenen sowie zu typischen Fehlerquellen der Messdurchführung zu stellen. Das Procedere der Gerichte verstößt daher gegen d...mehr

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Ermittlung des Aufgabegewinns bei beschränkt abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Leitsatz 1. Für die Berechnung des Gewinns aus der Aufgabe einer freiberuflichen Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 16 Abs. 2 EStG ist der sich nach Abzug der AfA gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG ergebende Buchwert des häuslichen Arbeitszimmers auch dann maßgeblich, wenn die Abziehbarkeit der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer während der Ausübung der fr...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 7. Steuerliche Rahmenbedingungen von Ehe und Familie

Vorgestellt wurde unter Ziff. 1[21] bereits die Grundsatzentscheidung des BVerfG von 1957[22] zu Art. 6 Abs. 1 als "Institutsgarantie" im Sinne einer "verbindlichen Wertentscheidung für den gesamten Bereich der Ehe und Familie.". Es ging dort um die Schlechterstellung der Ehegatten durch die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer im Sinne des § 26 EStG a.F., die das BVerfG ...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 9. Die Eherechtsreform und ihre Konsequenzen

Vom Verschuldens- zum Zerrüttungsprinzip – eine säkulare Wende in der Familienrechtspolitik, die der Gesetzgeber trotz aller Widerstände mit dem 1. Eherechtsreformgesetz vom 14.6.1976, in Kraft seit 1.7.1977,[49] tatsächlich vollzogen hatte. Das deswegen sowohl im Rahmen von Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG als auch im Rahmen diverser Verfassungsbeschwerden angerufen...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 8. Sozialversicherung und Kindergeld

Ähnliche Argumentationsmuster wie in dem vorangegangenen Abschnitt, bei dem es um die steuerlichen Rahmenbedingungen von Ehe und Familie ging, hat das BVerfG auch hinsichtlich der Kindergeldgewährung und der Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts verwandt und damit einen "Gleichklang" zwischen diesen das Familieneinkommen wesentlich bestimmenden Faktoren hergestellt. Spe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 1. Kritik im Schrifttum

Rz. 324 [Autor/Stand] Die Reaktionen des Schrifttums auf die ab 1.1.2009 anzuwendenden Neuregelungen durch das ErbStRG 2009[2] und deren Verfassungsmäßigkeit zeigten ein geteiltes Meinungsbild. Auffallend war die relativ große Zahl der kritischen Stimmen.[3] Weinmann [4] führte aus, dass die Entscheidung des BVerfG v. 7.11.2006[5] dem Gesetzgeber als "Steilvorlage" für eine d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 268 Risikopool / 3 Literatur und Materialien

Rz. 15 Baumann, Auswahl von 50 bis 80 Krankheiten zur Berücksichtigung im morbiditätsorientierten RSA, ErsK 2008 S. 69. Bericht der Bundesregierung über die Untersuchung zu den Wirkungen des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung, BT-Drs. 14/5681. Glaeske, Anpassung des Klassifikationsmodells RxGroups an die speziellen Voraussetzungen in der GKV (Guta...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 3. Vor und außerhalb der Ehe: Nichteheliche Kinder

Nach Art. 6 Abs. 5 GG sind und waren "unehelichen Kindern" durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. Bereits in seinem Beschl. v. 23.10.1958 hatte das BVerfG deutlich gemacht, dass diese Verfassungsbestimmung einen bindenden Auftrag an den Gesetzgeb...mehr

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zfs 05/2020, zfs Aktuell / Erfolgloser Eilantrag im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (BVerfG, Beschl. v. 7.4.2020 – 1 BvR 755/20)

Mit Beschl. v. 7.4.2020 hat die 3. Kammer des Ersten Senats einen Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung der bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen und über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie abgelehnt. Der Antragssteller hielt die Verbote Freunde zu treffen, seine Eltern zu besuchen, zu demonstrieren oder neue Menschen kennen...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / I. Einleitung

Seit Aufnahme seiner rechtsprechenden Tätigkeit im Jahr 1951 hat das BVerfG in mehr als 230.000 Fällen Verfassungsbeschwerden verbeschieden und sich in knapp 4000 Fällen im Rahmen von abstrakten und konkreten Normenkontrollverfahren als Hüter der Verfassung positioniert.[1] Welchen Anteil hierbei die Rechtsprechung zum Familienrecht, genauer gesagt: zu Art. 6 GG, hatte, ist ...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / II. Formulierung der Beweisfragen

Darüber, wie in einer Kindschaftssache die Beweisfragen im Beweisbeschluss zu formulieren sind,[34] besteht in der Literatur keine Einigkeit.[35] Einerseits wird die Auffassung vertreten, die Beweisfragen seien so konkret wie möglich zu formulieren. Dies ermögliche dem Familienrichter, den Sachverständigen anzuleiten und zu prüfen, ob eine bestimmte Berufsgruppe für den spez...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung etc. (§§ 100a ff. StPO)

Schrifttum: Bäumerich, Verschlüsselte Smartphones als Herausforderung für die Strafverfolgung, NJW 2017, 2718; Fahr, Die Neuregelung der Telekommunikation, DStR 2008, 375; Meyer-Mews, Die Verwendung im Strafverfahren erlangter Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung im Besteuerungsverfahren, DStR 2015, 204; Rebehn, Abhören, Mitlesen, Lauschen, Spähen, AnwBl. 2011, ...mehr

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Krisenprävention und -bewäl... / Zusammenfassung

Überblick Krisen können unterschiedliche Ursachen und Auswirkungen haben. Häufig lassen sie sich nicht nur auf einen bestimmten Auslöser zurückführen. Bei intern bedingten Krisen können Unternehmen zumeist selbständig vorbeugen und leichter Gegenmaßnahmen einleiten als bei exogen ausgelösten Krisen. Der Controller ist bei allen Krisen ein unverzichtbarer Business Partner und ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 1 Unabhängige... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 20 Recht zur Ablehnung der Berufung

Rz. 1 Die Übernahme des Amts eines ehrenamtlichen Richters gehört zu den staatsbürgerlichen Pflichten, denen man sich grundsätzlich nicht entziehen kann. Die in § 20 Abs. 1 FGO genannten Personen können ohne Begründung die Berufung ablehnen. Nr. 1: Das Recht zur Ablehnung steht nicht nur Amtsträgern der großen christlichen Kirchen, sondern Vertretern aller Religionsgemeinscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorschriften zur Erfassung und zur Bewertung eines Erbbaurechts haben alle bisherigen BewG enthalten (vgl. § 34 Abs. 2 RBewG 1925, § 54 Abs. 2 RBewG 1931, § 50 Abs. 1 Satz 3 u. Absatz 2 RBewG 1934 i.V.m.. § 46 BewDB 1935, § 68 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m.. § 70 Abs. 1 BewG 1965). Die bis 2024 geltende Vorschrift zum Erbbaurecht enthält § 92 BewG, der durch das Bew...mehr

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Sommer, SGB V § 139a Instit... / 2.1 Organisation und Verfassung (Abs. 1)

2.1.1 Gründung Rz. 9 Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird vom G-BA gegründet, der zugleich Träger des Instituts ist (Satz 1). Damit ist das Institut mittelbar an die gemeinsame Selbstverwaltung angebunden, da der G-BA von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft ...mehr

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Sommer, SGB V § 139a Instit... / 2.1.1 Gründung

Rz. 9 Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird vom G-BA gegründet, der zugleich Träger des Instituts ist (Satz 1). Damit ist das Institut mittelbar an die gemeinsame Selbstverwaltung angebunden, da der G-BA von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzen...mehr