Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Geldleistungen.

Rn 14 Die Geldleistungen sind einer Mitarbeit in Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers gleichgestellt, wobei sie nach einem objektiven, allgemein gültigen Maßstab festzulegen sind. Die Erheblichkeit der Geldleistung bestimmt sich nach den Vermögensverhältnissen des Erblassers (MüKo/Ann § 2057a Rz 22; aA Grüneberg/Weidlich § 2057a Rz 8 – objektiver allg gültiger Maßsta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abs 4.

Rn 4 Die Genehigungspflicht besteht gem S 1 abweichend von § 1853 S 1 Nr 1 nur, wenn der Miet- oder Pachtvertrag über das 19. Lebensjahr des Kindes fortbestehen soll. Der Eintritt des Kindes in den Vertrag kraft Gesetzes (§ 566) bedarf nach dem eindeutigen Wortlaut keiner Genehmigung (vgl BTDrs 19/24445, 184). Rn 4a Keiner Genehmigung bedarf es in den drei Ausnahmefällen des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Konnexität.

Rn 10 Die Ansprüche des Schuldners und des Gläubigers müssen auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Nicht erforderlich ist, dass die Ansprüche auf demselben Schuldverhältnis oder demselben Vertrag beruhen, es genügt vielmehr, wenn ihnen ein innerlich zusammenhängendes einheitliches Lebensverhältnis zugrunde liegt (BGHZ 115, 103; 92, 196; Grüneberg/Grüneberg § 273 Rz 9...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Mitwirkung eines Dritten.

Rn 21 Eng verknüpft mit dem Unmöglichkeitseinwand ist die Frage, wie es sich auswirkt, dass der Vollstreckungsschuldner auf die Mitwirkung eines Dritten angewiesen ist. Das Erfordernis der Mitwirkung eines Dritten ist unproblematisch, sofern der Schuldner dessen Verhalten beeinflussen kann (BayObLG NJW-RR 89, 462, 463 [BayObLG 12.12.1988 - BReg. 2 Z 49/88]; Rostock MDR 17, 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. ›Wichtiger Grund‹ in der Person des Untermieters als Kündigungsausschluss, § 540 I 2 letzter Hs.

Rn 12 Ein derartiger wichtiger Grund wird ua bei drohender Überbelegung oder sonstiger Unzumutbarkeit der Drittüberlassung angenommen. Bei der hier notwendigen einzelfallbezogenen Interessenabwägung (Hamm NJW 82, 2876 [OLG Hamm 17.08.1982 - 4 Re Miet 1/82]) ist ein wichtiger Grund nur dann anzunehmen, wenn die gesetzlich im Mietvertrag geschützten Interessen des Vermieters d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Ausgleichsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.

Rn 10 Kann das Bestehen eines Arbeitsvertrages nicht festgestellt werden, kann uU ein familienrechtlicher Vertrag sui generis Grundlage der Mitarbeit gewesen sein, dessen Geschäftsgrundlage nach dem Scheitern der Ehe entfallen ist. Bei Gütertrennung bejaht die Rspr Ausgleichsansprüche bei erheblichen, unterhaltsrechtlich nicht geschuldeten und über das Übliche klar hinausgeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mitarbeitspflicht als Ausnahme.

Rn 5 Eine Pflicht zur Mitarbeit ist gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben. Sie kann aber in Ausnahmefällen unterhaltsrechtlich geboten sein oder sich aus der ehelichen Beistandspflicht (§ 1353) ergeben (Staud/Voppel Rz 34), etwa beim Aufbau eines Betriebes (BGH FamRZ 59, 454), bei fehlenden Mitteln für die Einstellung einer Hilfskraft (BGHZ 46, 385) oder vorübergehendem Perso...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Umwandlung.

Rn 102 Eine formwechselnde Umwandlung einer einen Mietvertrag abschließenden Kommanditgesellschaft in eine rechtsfähige Außengesellschaft bürgerlichen Rechtes (BGH ZMR 01, 338) und der Wechsel im Gesellschafterbestand haben keinen Einfluss auf den Fortbestand der mit der Gesellschaft bestehenden Rechtsverhältnisse (s.a. BGH NZM 10, 280). Sie berühren die Identität der Gesell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei den Amtsgerichten werden Abteilungen für Familiensachen (Familiengerichte) gebildet. (2) 1Werden mehrere Abteilungen für Familiensachen gebildet, so sollen alle Familiensachen, die denselben Personenkreis betreffen, derselben Abteilung zugewiesen werden. 2Wird eine Ehesache rechtshängig, während eine andere Familiensache, die denselben Personenkreis oder ein gemeinsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Befreiungen (I–III).

Rn 2 Nach I kann eine vollständige oder tw Befreiung von der Anlagepflicht nach § 1841; der Verpflichtung zu einer Sperrvereinbarung gem § 1845 und den Genehmigungspflichten nach §§ 1848, 1849 I 1 Nr 1 u 2, 2, erfolgen, soweit die Vermögensverwaltung nur einen geringen Umfang hat, sodass eine Vermögensgefährdung regelmäßig nicht zu befürchten ist. Nach I besteht eine gesetzl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gebrauchsrecht.

Rn 153 Der Mieter hat an der Mietsache und an den mitvermieteten Sachen (Rn 108) ein Gebrauchsrecht (BGH ZMR 79, 238), keine -pflicht (BGH NZM 11, 151 [BGH 08.12.2010 - VIII ZR 93/10] Rz 14). Er kann die Mietsache ganz oder teilweise unbenutzt lassen, auch wenn dies dem Interesse des Vermieters entgegenläuft; zur Zahlung der Miete bleibt er freilich verpflichtet (§ 537 I 1)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Problemstellung.

Rn 17 Die Möglichkeit einer Anordnung der Urkundenvorlegung nach § 142 und ebenso § 144 für Augenschein und Sachverständige werfen die Frage auf, wie zu verfahren ist, wenn prozessrechtlich relevante Tatsachen einem gewissen Geheimnisschutz unterliegen (Betriebs-, Geschäfts- und Unternehmensgeheimnis, Bankgeheimnis, Fernmeldegeheimnis, Redaktionsgeheimnis, Steuergeheimnis). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, § 143 III.

Rn 8 Diese ist nach § 143 III 1 ggü dem Empfänger anzufechten. Kann eine Erklärung alternativ ggü einer Privatperson oder einer Behörde erfolgen, §§ 875 I 2, 876 3, 880 II 3, 1168 II 1, 1180 I 2, 1183 2, muss die Anfechtung an die Privatperson gerichtet werden (Medicus/Petersen AT Rz 719; s.a. Rn 9). Umstr sind die Fälle, in denen die Willenserklärung an zwei Personen gerich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) begründet ein auftragsähnliches gesetzliches Schuldverhältnis. Grundlage der GoA ist eine Tätigkeit einer Person (Geschäftsführer) für eine andere (Geschäftsherr), die weder auf einem Auftrag noch einer sonstigen Berechtigung beruht (BGH VIII ZR 302/07, Rz 18). Rn 2 Willenserklärungen sind für das Entstehen des gesetzlichen Schuldv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ersatz von Aufwendungen.

Rn 8 Entspr den Ausführungen zu § 670 Rn 3 handelt es sich bei Aufwendungen um freiwillige Vermögensopfer, die der Geschäftsführer zum Zwecke der Ausführung des Geschäfts erbracht hat (MüKo/Schäfer § 683 Rz 22). Mangels Erforderlichkeit sind Aufwendungen anlässlich gesetzlich verbotener Tätigkeiten nicht zu ersetzen (BGHZ 37, 258; 111, 308). Gleiches gilt für Anwaltskosten b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 736d BGB – Rechtstellung der Liquidatoren. (zum 1.1.24)

Gesetzestext (1) Die Liquidatoren haben, auch wenn sie vom Gericht berufen sind, den Weisungen Folge zu leisten, welche die Beteiligten in Bezug auf die Geschäftsführung beschließen. Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu entscheide, bedarf der Beschluss der Zustimmung der Beteiligte nach § 736a Absatz 2 Nummer 2 und 4. (2) Die Liquidatoren haben die la...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Form und Inhalt.

Rn 5 Die Wirksamkeit des Auftrags ist grds an keine Form gebunden. Ein Auftrag ist notariell zu beurkunden, wenn dieser eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung zur Übertragung oder zum Erwerb von Grundstücken begründet (§ 311b I; BGHZ 19, 69; 85, 245; 127, 168). Die Heranziehung anderer Formvorschriften (zB §§ 766, 780) kommt idR nicht in Betracht, da durch den Auftrag keine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Stellvertretung.

Rn 11 Die VRRL geht auf die Frage der Stellvertretung eines Verbrauchers nicht ein. Als zulässig und naheliegend erscheint es daher, bei der Vertretung des Verbrauchers auf die zu § 312 I aF entwickelten Grundsätze entsprechend zurückzugreifen. Bei einer Vertretung des Verbrauchers durch einen Verbraucher wurde danach zwischen der Vollmachtserteilung und dem vom Vertreter ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtshandlungen in Benachteiligungsabsicht, die dem Dritten bekannt war (Abs 2).

Rn 9 Anders als nach I sind hier auch entgeltliche Geschäfte umfasst. Die praktische Bedeutung dieser Regelung ist gering, da entgeltliche Geschäfte zumeist nicht vermögensmindernd wirken. In Betracht kommen insb entgeltliche Geschäfte mit Dritten oder Darlehensgewährungen an Dritte, deren Zahlungsunfähigkeit bewusst in Kauf genommen wird, sowie die Veräußerung von Vermögen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 673 BGB – Tod des Beauftragten.

Gesetzestext 1Der Auftrag erlischt im Zweifel durch den Tod des Beauftragten. 2Erlischt der Auftrag, so hat der Erbe des Beauftragten den Tod dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortzusetzen, bis der Auftraggeber anderweit Fürsorge treffen kann; der Auftrag gilt insoweit als fortb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte.

Rn 11 Eine Einteilung kann nach den Wirkungen erfolgen. Wesentliches Merkmal der Verfügung ist die unmittelbare Einwirkung auf den Bestand eines Rechts durch dessen Übertragung, Belastung, Änderung oder Aufhebung, im Gegensatz zu den Verpflichtungsgeschäften, durch welche die Rechtslage einer Person im Verhältnis zu einer anderen geändert wird (BGH NJW 99, 1026 [BGH 03.12.19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Irrtümliche Eigengeschäftsführung.

Rn 2 § 687 I erklärt die Regeln der GoA für nicht anwendbar, wenn bei der Übernahme eines objektiv fremden Geschäfts das Bewusstsein fehlt, es auch als fremdes zu besorgen (Veräußerung gestohlener Sachen durch Gutgläubigen: RGZ 105, 84). Auf ein Verschulden des Geschäftsführers hinsichtlich der Fehlvorstellung kommt es insoweit nicht an (Soergel/Beuthien § 687 Rz 3). Hält de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Handelndenhaftung nach § 54 S 2.

Rn 18 § 54 2 (ab 1.1.24 § 54 II, s Rn 1) garantiert, dass jedenfalls eine natürliche Person für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten (einschließlich der Sekundäransprüche) haftet (aA Schwab NZG 12, 481: auch gesetzliche), und gleicht die fehlende Registerpublizität aus (BGH NJW-RR 03, 1265). Handelnde sind sowohl organschaftliche als auch nichtorganschaftliche Vertreter des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wird ein Vertrag zwischen Personen geschlossen, die sich in demselben Staat befinden, so kann sich eine natürliche Person, die nach den Sachvorschriften des Rechts dieses Staates rechts-, geschäfts- und handlungsfähig wäre, nur dann auf ihre aus den Sachvorschriften des Rechts eines anderen Staates abgeleitete Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit berufen, wenn der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Geschäftseinheitswille.

Rn 8 § 139 setzt die Teilnichtigkeit eines einheitlichen Rechtsgeschäfts voraus. Die erforderliche Einheitlichkeit liegt vor, wenn das Rechtsgeschäft einem gesetzlichen Typus zugehört und einzelne Vertragsklauseln oder Nebenbestimmungen nichtig sind. Besteht ein zusammengesetztes Rechtsgeschäft aus je für sich selbstständig wirksamen Teilen (Notebookkauf und Softwarelizenzve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Finanzdienstleistungen.

Rn 66 Anlageberatung: Wendet sich ein Interessent wegen einer konkreten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut/Beratungsunternehmen und lässt dieses sich auf die Beratung ein, so kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126, 128; 100, 117, 122; BGH NJW 00, 3275). Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nach bereits getroffener An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften der §§ 677 bis 686 finden keine Anwendung, wenn jemand ein fremdes Geschäft in der Meinung besorgt, dass es sein eigenes sei. (2) 1Behandelt jemand ein fremdes Geschäft als sein eigenes, obwohl er weiß, dass er nicht dazu berechtigt ist, so kann der Geschäftsherr die sich aus den §§ 677, 678, 681, 682 ergebenden Ansprüche geltend machen. 2Macht er sie ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Mangelndes Urteilsvermögen.

Rn 61 Es liegt vor, wenn dem Betroffenen in erheblichem Maß die Fähigkeit fehlt, sich bei seinem rechtsgeschäftlichen Handeln von vernünftigen Beweggründen leiten zu lassen. Im Unterschied zu der erheblichen Willensschwäche, bei der der Betroffene die Tragweite des Rechtsgeschäfts durchschaut, sich aber wegen einer verminderten psychischen Widerstandsfähigkeit nicht sachgere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsätze.

Rn 8 Jede Partei hat ihre Interessen grds selbst wahrzunehmen (BGH NJW 06, 2618 Tz 28). Eine Täuschung durch Unterlassen (Verschweigen) erfolgt deshalb nur, wenn eine Offenbarungspflicht hinsichtlich des verschwiegenen Umstands besteht (BGH NJW-RR 98, 1406 [BGH 04.03.1998 - VIII ZR 378/96]; BAG NJW 94, 1364 [BAG 11.11.1993 - 2 AZR 467/93]). Die Verletzung einer gesetzlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 17 Grds erfasst der gesetzliche Formzwang das gesamte Rechtsgeschäft nebst Bezeichnung der Parteien (BGH NJW 02, 3391), mit allen dazugehörenden Essentialia und wesentlichen Vertragsbestimmungen (BGHZ 40, 262; BGH NJW 99, 2592; 05, 885; NJW-RR 94, 779), aber auch Nebenabreden (BGH DNotZ 66, 738; 71, 38 f), soweit sie Rechtswirkungen entfalten (BGH NJW 89, 898 [BGH 14.10.1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausnahmen vom Verbot des Selbstkontrahierens.

Rn 4 Geben Betreuer und Betreuter zwar jeweils für sich Erklärungen ab, die aber nicht wechselbezüglich sind, sondern sich auf einen Dritten beziehen (sog Parallelgeschäfte), etwa Veräußerung eines Nachlassgegenstandes durch den vertretungsberechtigten Betreuer und den Betreuer, die zu Miterben berufen sind, an einen Dritten (KGJ 40, 1), so liegt kein Verstoß gegen § 181 vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechenschaftslegung.

Rn 5 Nach Ausführung des Geschäfts hat der Beauftragte Rechenschaft abzulegen. Die Rechenschaft muss klar und verständlich sowie vollständig und einer Nachprüfung zugänglich sein (RGZ 53, 252; BGHZ 109, 260). Vollständigkeit liegt grds nur vor, wenn Rechnungen und Belege vorgelegt werden (BGHZ 39, 87: fehlende Belege). Vorlagepflichtig sind Belege, soweit diese üblich und vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Gewinne aus Kapitalanlagen.

Rn 21 Unter § 252 fällt auch der durch das Schadensereignis verhinderte Gewinn aus Kapitalanlagen. Bei Schuldnerverzug des Schädigers bilden die Verzugszinsen nach § 288 die Untergrenze. Doch kann nach § 288 IV auch ein weiterer Schaden ersetzt verlangt werden. Hierunter fällt grds auch der Gewinn aus Spekulationsgeschäften (so schon RG JW 11, 35, jetzt BGH ZIP 02, 895, 896)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Rechtsfolgen.

Rn 41 Die Rechtsfolgen sind die gleichen wie bei der regulären Stellvertretung. Bei der dinglichen Übereignung (§ 929) erwirbt der Vertretene direkt, dh ohne Durchgangserwerb des Vertreters für eine juristische Sekunde Eigentum. Der Vertreter wirkt für den Vertretenen gem I an der dinglichen Einigung mit und fungiert bei der Übergabe entweder als Besitzdiener des Erwerbers (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art 11 ROM I 2, 4; Art 12 EGBGB 2; Art 6 EGBGB 11; Art 6 EGBGB 3; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art 17b EGBGB 1, 23 so...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1416 BGB – Gesamtgut.

Gesetzestext (1) 1Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). 2Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das einer der Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwirbt. (2) Die einzelnen Gegenstände werden gemeinschaftlich; sie brauchen nicht durch Rechtsgeschäft übertragen zu werden. (3) 1Wir...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gemeinnützigkeitsfähigkeit des Staates

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird immer wieder die Gemeinnützigkeitsfähigkeit der öffentlichen Hand diskutiert. Dass die öffentliche Hand zumindest in Teilbereichen gemeinnützig tätig ist, zeigen zahlreiche Betätigungen in gemeinnützigen Strukturen. Man denke beispielsweise an städtische Theater und Museen, aber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / acb) Beginn

Rn. 971 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Betriebsaufgabe beginnt nicht bereits mit dem inneren Entschluss des StPfl, seinen Betrieb demnächst aufzugeben und einzustellen, selbst wenn dieser Entschluss nach außen kundgetan wird (BFH v 05.07.1984, IV R 36/81, BStBl II 1984, 711). Schon aus Gründen der Klarheit, ist der Beginn der Betriebsaufgabe in der ersten, objektiv auf die A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2023, Unfall nach Be... / Leitsatz

1. Ein Fahrzeug, das ohne jede Fortbewegungs- und Transportfunktion nur wie ein Baum oder ein Fels als Anker für Winde und Seil im Rahmen eines Bergevorgangs dient, ist nicht in Betrieb im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG (in Fortschreibung zum Einsatz als Arbeitsmaschine BGH, Urt. v. 21.9.2021 – VI ZR 726/20, r+s 2021, 710 Rn 7 ff. m.w.N.; OLG Hamm, Beschl. v. 18.5.2021 – 9 W 14/2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ertragswert.

Rn 32 Für die Berechnung des Ertragswertes ist von dem Reinertrag auszugehen, den der Betrieb nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig gewähren kann (§ 2049 II). Landesrechtliche Vorschriften bleiben gem Art 137 EGBGB unberührt (Ertragswert = 25-facher, in Bayern 18-facher jährlicher Reingewinn; Steffen AgrarR 85, 99)....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Beendigung Betriebsaufspaltung

Rn. 995 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Einen Sonderfall der Betriebsaufgabe stellt die Beendigung der Betriebsaufspaltung dar. Eine Betriebsaufspaltung liegt nach der Rspr vor, wenn einem Betriebsunternehmen wesentliche Grundlagen für seinen Betrieb von einem Besitzunternehmen überlassen werden (sachliche Verflechtung) und die hinter dem Betriebs- und dem Besitzunternehmen stehen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Landgut.

Rn 3 Landgut ist die wirtschaftliche Einheit, die zum selbstständigen und dauernden, auch nebenberuflichen Betrieb geeignet ist, sowie die dazugehörenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke, die Hofstelle einschl Wohn- und Wirtschaftsgebäude und das Zubehör iSd § 98 Nr 2 (BGH NJW 64, 1414 [BGH 04.05.1964 - III ZR 159/63]; München ZEV 09, 301 [OLG München 18.03.2009 -...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 17 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden die Steuermesszahlen des § 15 GrStG an die geänderten bewertungsrechtlichen Vorschriften und deren steuerliche Auswirkungen sowie redaktionell an die geänderte Schreibweise und eine zeitgemäße Sprache angepasst. Rz. 18 [Autor/Stand] Die Regelungen des § 15 GrStG gelten im Bundesmodell ausschließlich für die Grundstüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allmähliche Betriebsabwicklung

Rn. 1053 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Von der Betriebsaufgabe unterscheidet sich die allmähliche Betriebsabwicklung dadurch, dass die Verwertung der wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht in einem einheitlichen Vorgang erfolgt, sondern allmählich und über einen längeren Zeitraum (vgl Stahl, KÖSDI 2006, 15 125; Kanzler, FR 2007, 800). Es ist denkbar, dass die ersten Verwertungsv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Betriebsveräußerung durch eine PersGes

Rn. 174 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Veräußert eine PersGes ihren Gewerbebetrieb, gelten dieselben Grundsätze wie für die Veräußerung eines Einzelunternehmens (BFH v 03.10.1989, VIII R 142/84, BStBl II 1990, 420). Sie hat jedoch anders als ein Einzelunternehmen immer nur einen Betrieb, so dass die Veräußerung der geschäftlichen Tätigkeit einer PersGes immer eine Betriebsveräuß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausscheiden aus zweigliedriger PersGes

Rn. 1413 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Umstritten ist, ob und unter welchen Voraussetzungen das Ausscheiden des vorletzten Mitunternehmers aus einer PersGes eine echte oder eine unechte Realteilung darstellt. Die FinVerw sieht hierin eine Betriebsaufgabe auf Ebene der Mitunternehmerschaft und damit einen Fall der echten Realteilung, auch dann, wenn der Betrieb von dem verbleibe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff

Rn. 917 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Begriff der Betriebsaufgabe ist im Gesetz nicht definiert und bedarf daher der Auslegung (so bereits BFH v 09.02.1972, I R 205/66, BStBl II 1972, 455). Die nach dem Wortlaut weitestgehende Auslegung erfordert zumindest eine Handlung des StPfl, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbstständigen Organismus nicht mehr in seiner bish...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Abgrenzung

Rn. 1051 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nicht jede (ggf nur vorübergehende) Beendigung der betrieblichen Tätigkeit stellt eine Betriebsaufgabe iSd § 16 Abs 3 EStG dar. Sie ist vielmehr abzugrenzen von der allmählichen Abwicklung des Betriebs, die nicht in einem einheitlichen Vorgang erfolgt (s Rn 1053), einer vorübergehenden Betriebsunterbrechung (Betriebsstilllegung) (s Rn 1056),...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ff) Gleichstellung hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung sämtlicher WG

Rn. 1004 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Mit der Regelung in § 4 Abs 1 S 4 EStG soll die Beschränkung/der Ausschluss des Besteuerungsrechts einer Veräußerung gleichgestellt werden. Diese Regelung ähnelt der Fiktion in § 16 Abs 3 S 1 EStG, nach der die Aufgabe eines Betriebs als Veräußerung des Betriebs gilt. Bemerkenswert ist die unterschiedliche Terminologie: während § 16 Abs 1 ...mehr