Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Eigenkapital des ausländischen Unternehmens (Abs. 2)

(1) Bestimmung nach deutschem Steuerrecht (Satz 1) (2) 1 Für die Zuordnung von Dotationskapital nach der Kapitalaufteilungsmethode ist die Höhe des Eigenkapitals des ausländischen Unternehmens nach deutschem Steuerrecht zu bestimmen. Rz. 3208 [Autor/Stand] Maßgeblichkeit des deutschen Steuerrechts. Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BsGaV soll das zuzurechnende Eigenkapital des Unter...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Obergrenze: Anwendung der Kapitalaufteilungsmethode (Abs. 2)

(1) Zuordnung eines höheren Dotationskapitals (Satz 1) (2) 1 Einer ausländischen Betriebsstätte kann ein höheres Dotationskapital als nach Absatz 1 zugeordnet werden, soweit die höhere Dotation im Einzelfall zu einem Ergebnis der Betriebsstätte führt, das dem Fremdvergleichsgrundsatz besser entspricht. Rz. 3234 [Autor/Stand] Anerkennung eines höheren Dotationskapitals. § 1...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Erfordernisse des ausländischen Versicherungsaufsichtsrechts (Abs. 3)

(3) 1 Ein höheres Dotationskapital als nach Absatz 2 darf der ausländischen Versicherungsbetriebsstätte nur zugeordnet werden, soweit dies das ausländische Versicherungsaufsichtsrecht erfordert und das inländische Versicherungsunternehmen den entsprechenden Regelungen für seine ausländische Versicherungsbetriebsstätte folgt. 2 Satz 1 ist nur anzuwenden, soweit dem übrig...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Verrechnungspreisdokumentation im Lichte der Grundfreiheiten

Rz. 48 [Autor/Stand] Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten im Allgemeinen. Eng verbunden mit der Problematik der Korrektur von Verrechnungspreisen sind die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.[2] Aus unionsrechtlicher Perspektive kommt dieser Thematik jedenfalls dann eine besondere Bedeutung zu, wenn in Bezug auf den grenzüberschreitenden Sachverhalt höhere Hürde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bestimmbarkeit.

Rn 13 Auch bei der Sicherungsabtretung (künftiger) mehrerer Forderungen (in AGB) muss die (antizipierte) Abtretung das Volumen der abgetretenen Forderungen angeben u die erfassten Forderungen müssen individuell bestimmbar bezeichnet werden, sonst ist die Sicherungsabtretung nichtig (BGHZ 26, 185, 189 f; BGH NJW 11, 2713 Rz 6; 00, 276, 277; Kobl WM 18, 1882, Köln VersR 13, 12...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelne Genehmigungserfordernisse.

Rn 2 Nr 1: Zum entgeltlichen wie dem unentgeltlichen Erwerb eines Erwerbsgeschäfts (oder eines Teils davon) ist ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund des Erwerbs die Genehmigung des BtG erforderlich. Ein Erwerbsgeschäft ist jede mit der Absicht der Gewinnerzielung selbstständig ausgeübte berufliche Tätigkeit (RGZ 133, 7, 11), wobei der Gegenstand, die bisherige und die zukünfti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gewerbliches Inventar.

Rn 2 Dauernde Einrichtung des Gebäudes für den gewerblichen Betrieb kann sich aus seiner Bauart, Einteilung, Gliederung bzw Eigenart oder auf Grund seiner Ausstattung mit betriebsdienlichen Maschinen und sonstigen Gerätschaften ergeben (BGHZ 62, 49, 50; 124, 380, 392; BGH NJW 06, 993, 994). Bejaht worden ist dies zB bei einem Bürobetrieb (LG Mannheim BB 76, 1152), einer Gast...mehr

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zfs 09/2025, Ausschluss der... / 1 Aus den Gründen:

Der Kl. hat gegen die Bekl. die geltend gemachten Zahlungs-, Freistellungs- und Feststellungsansprüche aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag über eine (Reparaturkostenversicherung) in Verbindung mit § 1 VVG. 1. Zunächst kann der Kl. von der Bekl. die Freistellung von den Kosten der Firma 01 (Porschezentrum) aus der Rechnung vom 31.8.2021 in Höhe von 4.506,10 EUR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unterscheidung.

Rn 13 Für die Einordnung als Wohnraummietverhältnis ist der vereinbarte Nutzungszweck entscheidend (stRspr, etwa BGH ZMR 21, 468 Rz 23; NJW 20, 331 Rz 21). Wohnraummiete liegt vor, wenn die Räume dem Mieter vertragsgemäß zur Befriedigung seiner eigenen Wohnbedürfnisse und/oder der Wohnbedürfnisse seiner Familie dienen sollen (BGH ZMR 21, 468 Rz 23; NJW 20, 331 Rz 231). Wohnr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Konnexität.

Rn 10 Die Ansprüche des Schuldners und des Gläubigers müssen auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Nicht erforderlich ist, dass die Ansprüche auf demselben Schuldverhältnis oder demselben Vertrag beruhen, es genügt vielmehr, wenn ihnen ein innerlich zusammenhängendes einheitliches Lebensverhältnis zugrunde liegt (BGHZ 115, 103; 92, 196; Grüneberg/Grüneberg § 273 Rz 9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Ausgleichsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.

Rn 10 Kann das Bestehen eines Arbeitsvertrages nicht festgestellt werden, kann uU ein familienrechtlicher Vertrag sui generis Grundlage der Mitarbeit gewesen sein, dessen Geschäftsgrundlage nach dem Scheitern der Ehe entfallen ist. Bei Gütertrennung bejaht die Rspr Ausgleichsansprüche bei erheblichen, unterhaltsrechtlich nicht geschuldeten und über das Übliche klar hinausgeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Befreiungen (I–III).

Rn 2 Nach I kann eine vollständige oder tw Befreiung von der Anlagepflicht nach § 1841; der Verpflichtung zu einer Sperrvereinbarung gem § 1845 und den Genehmigungspflichten nach §§ 1848, 1849 I 1 Nr 1 u 2, 2, erfolgen, soweit die Vermögensverwaltung nur einen geringen Umfang hat, sodass eine Vermögensgefährdung regelmäßig nicht zu befürchten ist. Nach I besteht eine gesetzl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abs 4.

Rn 4 Die Genehigungspflicht besteht gem S 1 abweichend von § 1853 S 1 Nr 1 nur, wenn der Miet- oder Pachtvertrag über das 19. Lebensjahr des Kindes fortbestehen soll. Der Eintritt des Kindes in den Vertrag kraft Gesetzes (§ 566) bedarf nach dem eindeutigen Wortlaut keiner Genehmigung (vgl BTDrs 19/24445, 184). Rn 4a Keiner Genehmigung bedarf es in den drei Ausnahmefällen des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Umwandlung.

Rn 102 Eine formwechselnde Umwandlung einer einen Mietvertrag abschließenden Kommanditgesellschaft in eine rechtsfähige Außengesellschaft bürgerlichen Rechtes (BGH ZMR 01, 338) und der Wechsel im Gesellschafterbestand haben keinen Einfluss auf den Fortbestand der mit der Gesellschaft bestehenden Rechtsverhältnisse (s.a. BGH NZM 10, 280). Sie berühren die Identität der Gesell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Geldleistungen.

Rn 14 Die Geldleistungen sind einer Mitarbeit in Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers gleichgestellt, wobei sie nach einem objektiven, allgemein gültigen Maßstab festzulegen sind. Die Erheblichkeit der Geldleistung bestimmt sich nach den Vermögensverhältnissen des Erblassers (MüKo/Fest § 2057a Rz 22; aA Grüneberg/Weidlich § 2057a Rz 8 – objektiver allg gültiger Maßst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. ›Wichtiger Grund‹ in der Person des Untermieters als Kündigungsausschluss, § 540 I 2 letzter Hs.

Rn 12 Ein derartiger wichtiger Grund wird ua bei drohender Überbelegung oder sonstiger Unzumutbarkeit der Drittüberlassung angenommen. Bei der hier notwendigen einzelfallbezogenen Interessenabwägung (Hamm NJW 82, 2876 [OLG Hamm 17.08.1982 - 4 Re Miet 1/82]) ist ein wichtiger Grund nur dann anzunehmen, wenn die gesetzlich im Mietvertrag geschützten Interessen des Vermieters d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gebrauchsrecht.

Rn 153 Der Mieter hat an der Mietsache und an den mitvermieteten Sachen (Rn 108) ein Gebrauchsrecht (BGH ZMR 79, 238), keine -pflicht (BGH NZM 11, 151 [BGH 08.12.2010 - VIII ZR 93/10] Rz 14). Er kann die Mietsache ganz oder tw unbenutzt lassen, auch wenn dies dem Interesse des Vermieters entgegenläuft; zur Zahlung der Miete bleibt er freilich verpflichtet (§ 537 I 1). Eine G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mitarbeitspflicht als Ausnahme.

Rn 5 Eine Pflicht zur Mitarbeit ist gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben. Sie kann aber in Ausnahmefällen unterhaltsrechtlich geboten sein oder sich aus der ehelichen Beistandspflicht (§ 1353) ergeben (Staud/Voppel Rz 34), etwa beim Aufbau eines Betriebes (BGH FamRZ 59, 454), bei fehlenden Mitteln für die Einstellung einer Hilfskraft (BGHZ 46, 385) oder vorübergehendem Perso...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Stellvertretung.

Rn 11 Die VRRL geht auf die Frage der Stellvertretung eines Verbrauchers nicht ein. Als zulässig und naheliegend erscheint es daher, bei der Vertretung des Verbrauchers auf die zu § 312 I aF entwickelten Grundsätze entspr zurückzugreifen. Bei einer Vertretung des Verbrauchers durch einen Verbraucher wurde danach zwischen der Vollmachtserteilung und dem vom Vertreter abgeschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Geschäftseinheitswille.

Rn 8 § 139 setzt die Teilnichtigkeit eines einheitlichen Rechtsgeschäfts voraus. Es liegt vor, wenn verschiedene Vereinbarungen durch den gemeinsamen Parteiwillen miteinander verknüpft wurden oder wenn der objektive Sinn mehrerer Vereinbarungen eine Einheit verlangt bzw eine tatsächliche Vermutung für ein einheitliches Rechtsgeschäft spricht. Entscheidender Maßstab ist aber ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte.

Rn 11 Eine Einteilung kann nach den Wirkungen erfolgen. Wesentliches Merkmal der Verfügung ist die unmittelbare Einwirkung auf den Bestand eines Rechts durch dessen Übertragung, Belastung, Änderung oder Aufhebung, im Gegensatz zu den Verpflichtungsgeschäften, durch welche die Rechtslage einer Person im Verhältnis zu einer anderen geändert wird (BGH NJW 99, 1026 [BGH 03.12.19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ersatz von Aufwendungen.

Rn 8 Entspr den Ausführungen zu § 670 Rn 3 handelt es sich bei Aufwendungen um freiwillige Vermögensopfer, die der Geschäftsführer zum Zwecke der Ausführung des Geschäfts erbracht hat (MüKo/Schäfer § 683 Rz 25). Mangels Erforderlichkeit sind Aufwendungen anlässlich gesetzlich verbotener Tätigkeiten nicht zu ersetzen (BGHZ 37, 258; 111, 308). Gleiches gilt für Anwaltskosten b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage § 1361b BGB 4 Garantie Vor §§ 145 ff BGB 3 AGB § 305c BGB 19; § 307 BGB 35; § 309 BGB 12, 15, 32 des Hauptmieters § 540 BGB 16 Verbrauchsgüterkauf § 479 BGB 1 Zusicherungshaftung § 276 BGB 31 Garantie des Verkäufers § 443 BGB 8 Beschaffenheit § 443 BGB 14 Haltbarkeit § 443 BGB 17 selbstständige~ § 443 BGB 10 unselbstständige~ § 443 BGB 11 Verjährung § 443 BGB 10 Garantiehaftung §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsätze.

Rn 8 Jede Partei hat ihre Interessen grds selbst wahrzunehmen (BGH NJW 06, 2618 Tz 28). Eine Täuschung durch Unterlassen (Verschweigen) erfolgt deshalb nur, wenn eine Offenbarungspflicht hinsichtlich des verschwiegenen Umstands besteht (BGH NJW-RR 98, 1406 [BGH 04.03.1998 - VIII ZR 378/96]; BAG NJW 94, 1364 [BAG 11.11.1993 - 2 AZR 467/93]). Die Verletzung einer gesetzlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Form und Inhalt.

Rn 5 Die Wirksamkeit des Auftrags ist grds an keine Form gebunden. Ein Auftrag ist notariell zu beurkunden, wenn dieser eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung zur Übertragung oder zum Erwerb von Grundstücken begründet (§ 311b I; BGHZ 19, 69; 85, 245; 127, 168). Die Heranziehung anderer Formvorschriften (zB §§ 766, 780) kommt idR nicht in Betracht, da durch den Auftrag keine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Landgut.

Rn 3 Landgut ist die wirtschaftliche Einheit, die zum selbstständigen und dauernden, auch nebenberuflichen Betrieb geeignet ist, sowie die dazugehörenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke, die Hofstelle einschl Wohn- und Wirtschaftsgebäude und das Zubehör iSd § 98 Nr 2 (BGH NJW 64, 1414 [BGH 04.05.1964 - III ZR 159/63]; München ZEV 09, 301). Der Begriff ›Landgut‹ e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kein Getrenntleben, III.

Rn 4 Nach III gilt die Regelung nicht, wenn die Eheleute getrennt leben. Die Möglichkeit, den anderen mit zu verpflichten, setzt also die Führung eines gemeinsamen Haushalts voraus. Wegen des Trennungsbegriffs kann auf § 1567 verwiesen werden, so dass auch das Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung die Verpflichtungsmöglichkeit entfallen lässt (Staud/Voppel Rz 100 mwN). Habe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 673 BGB – Tod des Beauftragten.

Gesetzestext 1Der Auftrag erlischt im Zweifel durch den Tod des Beauftragten. 2Erlischt der Auftrag, so hat der Erbe des Beauftragten den Tod dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortzusetzen, bis der Auftraggeber anderweit Fürsorge treffen kann; der Auftrag gilt insoweit als fortb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, § 143 III.

Rn 8 Diese ist nach § 143 III 1 ggü dem Empfänger anzufechten. Kann eine Erklärung alternativ ggü einer Privatperson oder einer Behörde erfolgen, §§ 875 I 2, 876 3, 880 II 3, 1168 II 1, 1180 I 2, 1183 2, muss die Anfechtung an die Privatperson gerichtet werden (Medicus/Petersen AT Rz 719; s.a. Rn 9). Umstr sind die Fälle, in denen die Willenserklärung an zwei Personen gerich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Gewinne aus Kapitalanlagen.

Rn 21 Unter § 252 fällt auch der durch das Schadensereignis verhinderte Gewinn aus Kapitalanlagen. Bei Schuldnerverzug des Schädigers bilden die Verzugszinsen nach § 288 die Untergrenze. Doch kann nach § 288 IV auch ein weiterer Schaden ersetzt verlangt werden. Hierunter fällt grds auch der Gewinn aus Spekulationsgeschäften (so schon RG JW 11, 35, jetzt BGH ZIP 02, 895, 896)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) begründet ein auftragsähnliches gesetzliches Schuldverhältnis. Grundlage der GoA ist eine Tätigkeit einer Person (Geschäftsführer) für eine andere (Geschäftsherr), die weder auf einem Auftrag noch einer sonstigen Berechtigung beruht (BGH NJW 09, 2590 [BGH 27.05.2009 - VIII ZR 302/07] Rz 18). Rn 2 Willenserklärungen sind für das Ent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften der §§ 677 bis 686 finden keine Anwendung, wenn jemand ein fremdes Geschäft in der Meinung besorgt, dass es sein eigenes sei. (2) 1Behandelt jemand ein fremdes Geschäft als sein eigenes, obwohl er weiß, dass er nicht dazu berechtigt ist, so kann der Geschäftsherr die sich aus den §§ 677, 678, 681, 682 ergebenden Ansprüche geltend machen. 2Macht er sie ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Rechtsfolgen.

Rn 41 Die Rechtsfolgen sind die gleichen wie bei der regulären Stellvertretung. Bei der dinglichen Übereignung (§ 929) erwirbt der Vertretene direkt, dh ohne Durchgangserwerb des Vertreters für eine juristische Sekunde Eigentum. Der Vertreter wirkt für den Vertretenen gem I an der dinglichen Einigung mit und fungiert bei der Übergabe entweder als Besitzdiener des Erwerbers (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Handelndenhaftung nach § 54 S 2.

Rn 18 § 54 II garantiert, dass jedenfalls eine natürliche Person für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten (einschließlich der Sekundäransprüche) haftet (aA Schwab NZG 12, 481: auch gesetzliche), und gleicht die fehlende Registerpublizität aus (BGH NJW-RR 03, 1265). Handelnde sind sowohl organschaftliche als auch nichtorganschaftliche Vertreter des Vereins (MüKo/Leuschner Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wird ein Vertrag zwischen Personen geschlossen, die sich in demselben Staat befinden, so kann sich eine natürliche Person, die nach den Sachvorschriften des Rechts dieses Staates rechts-, geschäfts- und handlungsfähig wäre, nur dann auf ihre aus den Sachvorschriften des Rechts eines anderen Staates abgeleitete Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit berufen, wenn der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechenschaftslegung.

Rn 5 Nach Ausführung des Geschäfts hat der Beauftragte Rechenschaft abzulegen. Die Rechenschaft muss klar und verständlich sowie vollständig und einer Nachprüfung zugänglich sein (RGZ 53, 252; BGHZ 109, 260). Vollständigkeit liegt grds nur vor, wenn Rechnungen und Belege vorgelegt werden (BGHZ 39, 87: fehlende Belege). Vorlagepflichtig sind Belege, soweit diese üblich und vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Mangelndes Urteilsvermögen.

Rn 61 Es liegt vor, wenn dem Betroffenen in erheblichem Maß die Fähigkeit fehlt, sich bei seinem rechtsgeschäftlichen Handeln von vernünftigen Beweggründen leiten zu lassen. Im Unterschied zu der erheblichen Willensschwäche, bei der der Betroffene die Tragweite des Rechtsgeschäfts durchschaut, sich aber wegen einer verminderten psychischen Widerstandsfähigkeit nicht sachgere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausnahmen vom Verbot des Selbstkontrahierens.

Rn 4 Geben Betreuer und Betreuter zwar jeweils für sich Erklärungen ab, die aber nicht wechselbezüglich sind, sondern sich auf einen Dritten beziehen (sog Parallelgeschäfte), etwa Veräußerung eines Nachlassgegenstandes durch den vertretungsberechtigten Betreuer und den Betreuer, die zu Miterben berufen sind, an einen Dritten (KGJ 40, 1), so liegt kein Verstoß gg § 181 vor. G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Finanzdienstleistungen.

Rn 66 Anlageberatung: Wendet sich ein Interessent wegen einer konkreten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut/Beratungsunternehmen und lässt dieses sich auf die Beratung ein, so kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126, 128; 100, 117, 122; BGH NJW 00, 3275; zum Finanzierungsberatungsvertrag s BGH BKR 24, 1095). Dies gilt auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausschluss (S 2).

Rn 6 Die mit § 1825 I 1 korrespondierende Ausschlussregelung des § 105a 2 nimmt solche Geschäfte von der Wirksamkeitsfiktion aus, die eine erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Geschäftsunfähigen bedeuten. Maßstab ist hierfür die individuelle Situation des Geschäftsunfähigen. Seine Person ist gefährdet, wenn sein Leben, Gesundheit oder Freiheit betroffen ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 17 Grds erfasst der gesetzliche Formzwang das gesamte Rechtsgeschäft nebst Bezeichnung der Parteien (BGH NJW 02, 3391), mit allen dazugehörenden Essentialia und wesentlichen Vertragsbestimmungen (BGHZ 40, 262; BGH NJW 99, 2592; 05, 885; NJW-RR 94, 779), aber auch Nebenabreden (BGH DNotZ 66, 738; 71, 38f), soweit sie Rechtswirkungen entfalten (BGH NJW 89, 898 [BGH 14.10.19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ertragswert.

Rn 32 Für die Berechnung des Ertragswertes ist von dem Reinertrag auszugehen, den der Betrieb nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig gewähren kann (§ 2049 II). Landesrechtliche Vorschriften bleiben gem Art 137 EGBGB unberührt (Ertragswert = 25-facher, in Bayern 18-facher jährlicher Reingewinn; Steffen AgrarR 85, 99)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Liquidatoren haben, auch wenn sie vom Gericht berufen sind, den Weisungen Folge zu leisten, welche die Beteiligten in Bezug auf die Geschäftsführung beschließen. Hat nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu entscheiden, bedarf der Beschluss der Zustimmung der Beteiligten nach § 736a Absatz 2 Nummer 2 und 4. (2) Die Liquidatoren haben die laufenden Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 14 § 117 II regelt die Fälle, in denen die Parteien mit dem Scheingeschäft ein anderes, ernstlich gewolltes Geschäft (dissimuliertes Geschäft) verdecken wollen. Dann müssen die Wirksamkeitserfordernisse dieses Rechtsgeschäfts erfüllt sein. Hauptanwendungsfall ist die zur Kostenersparnis erfolgende Unterverbriefung beim Grundstückskauf (Schwarzkauf/Schwarzgeldabrede). Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Aufgaben der Liquidatoren, II.

Rn 6 Als Konkretisierung der Geschäftsführungsbefugnis (§ 736b) sind in II – identisch mit § 148 II HGB – grundlegende Aufgaben der Liquidatoren genannt. Diese Beschreibung ist nicht abschließend (s zudem etwa V, VI und § 738) und diese Aufgaben sind im Hinblick auf das Verhältnis der Gesellschafter untereinander dispositiv (§ 735 III). Rn 7 Der Begriff der zu beendenden, lau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele für Umgehungsgeschäfte.

Rn 33 Arbeitsrecht: Aufhebungsverträge sind nicht wegen Umgehung von § 613a nichtig, wenn sie auf das endgültige Ausscheiden des ArbN aus dem Betrieb gerichtet sind (BAG NZA 99, 424 [BAG 10.12.1998 - 8 AZR 324/97]). Eine Umgehung der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften über den Kündigungsschutz, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Pflicht zur Abführung von S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zustandekommen.

Rn 23 Die Parteien müssen sich eindeutig über die Anforderungen an die Kaufsache in Vertragsform einigen (zuletzt BGH NJW 24, 2246; 22, 686 Rz 35; 18, 150 Rz 16; ZIP 17, 2153 Rz 18; NJW 17, 2817 Rz 13), auch bei konkludenter Vereinbarung (BGH NJW 17, 2817 Rz 13; BTDrs 19/27424, 23). Einseitige, nicht wenigstens konkludent angenommene Erklärungen des Verkäufers (Saarbr BeckRS...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Leistungsformen (Abs 2 Nr 3).

Rn 13 Die Versorgungen müssen gem II Nr 3 Hs 1 grds auf eine Rente gerichtet sein, also auf eine an einen Versorgungsfall anküpfende regelmäßig wiederkehrende Geldzahlung (BGH FamRZ 23, 761 Rz 13; 24, 677 Rz 12). In Betracht kommen sowohl lebenslange (Regelfall) als auch zeitlich begrenzte Renten (BGH FamRZ 14, 1529 Rz 17). Für die Einbeziehung in den Wertausgleich bei der S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kündigungsfristen, Abs 1 u 2.

Rn 2 Soweit keine anderweitige Regelung (vgl III–VI) besteht, gilt die Grundkündigungsfrist des I von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats, bei Kündigung durch den ArbG ist II zu beachten. II sieht für die Arbeitgeberkündigung eine Verlängerung der Kündigungsfrist, gestaffelt nach der Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses, vor (keine Altersdiskriminierung [BAG ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Anzuwendender Kostenbegriff

Rz. 768 [Autor/Stand] Wertmäßiger Kostenbetriff. Die Kostenermittlung bei der Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ist generell an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu orientieren und erlaubt deshalb die Zugrundelegung des betriebswirtschaftlichen Kostenbegriffs. Dieser definiert Kosten als den in Geld bewerteten leistungsbedingten Güterverzehr eines Betriebs. Dabei rich...mehr