Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach griechischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Griechenland vergütet aktuell daher nur an Antragsteller aus der Schweiz oder aus Norwegen. Britische Unternehmen...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach estnischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Es gibt hierzu keine offiziellen Veröffentlichungen, doch wird i. d. R. an Unternehmen aus Island, Israel, Norwegen...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach lettischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Aktuell wird nur an Unternehmen aus Großbritannien, Island, Monaco, Norwegen und der Schweiz die Vorsteuer vergütet...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Unternehmen

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Unternehmen ist das sachliche Substrat der Unternehmertätigkeit. Es umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (§ 2 Abs. 1 S. 2 UStG), es ist tätigkeitsbezogen. Mehrere Betriebe bzw. die einzelnen Tätigkeitsbereiche des Unternehmers bilden nur ein (Gesamt-) Unternehmen – sog. Einheitstheorie. Dies gilt auch dann, wenn der U...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach portugiesischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Portugal unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Portugal umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Portugal ste...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach rumänischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Rumänien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Rumänien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Rumänien steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht u...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach zyprischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Zypern unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Zypern umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Zypern steuerbare Lieferungen von Gegenständen (z. B. Lieferungen ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach maltesischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Malta unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Malta umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Malta steuerbare Lief...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach polnischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Polen unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Polen umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Polen steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter die S...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach litauischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Litauen unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Litauen umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Litauen steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unte...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach irischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Irland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Irland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Irland steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter die ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach estnischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Estland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Estland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Estland steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach bulgarischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Bulgarien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Bulgarien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Bulgarien ste...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach schwedischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Schweden unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Schweden umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Schweden steuer...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach niederländischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in den Niederlanden unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in den Niederlanden umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführe...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach dänischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Dänemark unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Dänemark umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Dänemark steuerbar...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach lettischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Lettland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Lettland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Lettland steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht un...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach luxemburgischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Luxemburg unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Luxemburg umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Luxemburg steuerbare Lieferungen von Gegenständen, in Lu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach finnischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Finnland unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Finnland umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Finnland steuerbare Lieferungen von Gegenständen, die nicht un...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 2 Unternehmer, Unternehmen

Literatur Zu § 2 Abs. 1 UStG: Alvermann, Unternehmensgründung und Umstrukturierung, UStB 2005, 28. Blöse, "Stolperfalle" Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers nicht unterschätzen, GStB 2012, 119. Burhoff, Der Strohmann ist kein Unternehmer, PStR 2003, 193. Carl, Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Wandel/BFH erweitert unternehmerische Tätigkeit von juristischen Personen d...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach italienischem Recht eine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Italien Vorsteuerbeträge nur vergütet, wenn das andere Land dies ebenfalls an italienische U...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach belgischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Belgien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Belgien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Belgien steuerbare ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Soforthilfen für kleine Unternehmen

Tz. 52 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Kleine Unternehmen konnten im Rahmen der ersten Monate der Corona-Pandemie Soforthilfen (= Zuschüsse) erhalten, wenn sie aufgrund der Corona-Krise in eine existenzielle Notlage geraten waren. Die Soforthilfen standen für alle Wirtschaftsbereiche sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu zehn Beschäftigten zur Verfügung. ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach spanischem Verständnis ein Unternehmen, das weder den Sitz noch die Geschäftsleitung noch eine feste Niederlassung in Spanien unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Spanien umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Spanien steuerbare ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5.1.4 Entnahme von Wirtschaftsgütern aus dem Unternehmen

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein weiterer Fall der Vorsteuerberichtigung ist die Entnahme eines Wirtschaftsgutes aus dem Unternehmen für unternehmensfremde Zwecke. Bei einer solchen Entnahme liegt nach § 15a Abs. 3 UStG eine Änderung der Verhältnisse vor, wenn die Entnahme nicht als unentgeltliche Wertabgabe nach § 3b UStG zu besteuern ist. Dies ist z. B. gegeben bei der...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach irischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Anträge können für ganze Kj. oder für Perioden von mindestens drei Kalendermonaten gestellt werden. Der Mindestvergütu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach schwedischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Schweden grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Rumänien die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen FinBeh einzureichen (i...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Malta die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen FinBeh einzureichen (in D...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach dänischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Dänemark grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können fü...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Organisatorische Mehrbelastung der Unternehmen

Rz. 220 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Absenkung stellt die Unternehmen vor einen nicht unerheblichen administrativen Mehraufwand, der in der Kürze der Zeit eigentlich nicht zu leisten ist: Die Buchhaltung muss angepasst werden. Die Kassensysteme müssen angepasst werden. Der Lieferzeitpunkt muss genauestens dokumentiert werden. Und all das steht zum Jahreswechsel 2020/21 noch ein...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach luxemburgischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Luxemburg vergütet grundsätzlich an Antragsteller aus allen Drittstaaten. Anträge können für ganze Kj. gestell...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach französischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Der Mindestvergütungsbetrag in einem Antrag für weniger als ein, aber mindestens ein Vierteljahr muss 400 EUR be...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Polen die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen FinBeh einzureichen (in D...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Litauen die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen FinBeh einzureichen (in...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach finnischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Finnland vergütet grundsätzlich an Antragsteller aus allen Drittstaaten. Anträge können für ganze Kj. oder für Peri...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Irland die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen FinBeh einzureichen (in ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Griechenland die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen FinBeh einzureiche...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 89 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Italien die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen FinBeh einzureichen (in...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Bulgarien die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen FinBeh einzureichen (...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Schweden die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen FinBeh einzureichen (i...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Zypern die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen Finanzbehörde einzureich...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Estland die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen FinBeh einzureichen (in...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach belgischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Belgien grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können fü...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Nicht-EU-Unternehmen

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten können einen Vorsteuervergütungsantrag nach der 13. Richtlinie einreichen. Die Vorsteuervergütung setzt nach maltesischem Recht keine Gegenseitigkeit mit dem Sitzstaat des Antragstellers voraus. Dies bedeutet, dass Malta grundsätzlich an Antragsteller aus allen Staaten Vorsteuern vergütet. Anträge können fü...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Dänemark die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal, der für ihn bei der im Heimatstaat zuständigen FinBeh einzur...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Luxemburg die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen FinBeh einzureichen (...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.1 EU-Unternehmen

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist in Lettland die Vergütung von Vorsteuerbeträgen nach der Richtlinie 2008/9/EG möglich. Wie in anderen Mitgliedstaaten üblich, hat der Antragsteller einen digitalen Vorsteuervergütungsantrag im Portal der für ihn im Heimatstaat zuständigen FinBeh einzureichen (i...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Besondere Umsatzsteuerregelungen für bestimmte Unternehmen

9.1 Besteuerung von Reiseleistungen Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Frankreich hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306–Art. 310 MwStSystRL) umgesetzt (vgl. Art. 257 ter, III und Art. 266, 1-e CGI). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schuld...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Besondere Umsatzsteuerregelungen für bestimmte Unternehmen

9.1 Besteuerung von Reiseleistungen Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Lettland hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (vgl. Art. 136 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsums...mehr