Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Vereinfachungsregelung (Satz 2)

2 Aus Vereinfachungsgründen kann für die Zuordnung das eingezahlte Kapital zuzüglich der Rücklagen und Gewinnvorträge und abzüglich der Verlustvorträge entsprechend der ausländischen Bilanz des Unternehmens zugrunde gelegt werden, wenn das Unternehmen glaubhaft macht , 1. dass dieses Eigenkapital nicht erheblich von dem nach deutschem Steuerrecht anzusetzenden Eigenkapital...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Keine vergleichswertinhärenten Anhaltspunkte für eine bestimmte Einengung

... [3]Bieten diese Werte selbst keine Anhaltspunkte für eine bestimmte Einengung, ... Rz. 1021 [Autor/Stand] Vergleichswertinhärente Anhaltspunkte für eine bestimmte Einengung. Für den Fall, dass die Bandbreite nach § 1 Abs. 3a Satz 2 einzuengen ist, soll zunächst geprüft werden, ob die Werte der Fremdvergleichsbandbreite Anhaltspunkte für eine bestimmte Einengung liefern. W...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Folgewirkung der Zuordnung nach § 36 Abs. 3 BsGaV (Abs. 4)

(4) 1 Im Fall des § 36 Absatz 3 ist im Hinblick auf die Funktions- und Risikoanalyse für die Bestimmung der Einkünfte der Förderbetriebsstätte zu beachten, dass das Explorationsrecht der Förderbetriebsstätte zuzuordnen ist. 2 Dies gilt, solange der Staat, in dem die Förderbetriebsstätte liegt, von einer Zuordnung des Explorationsrechts zur Förderbetriebsstätte ausgeht. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verrechnung, Verrechnungsabrede und Aufrechnungsvertrag.

Rn 5 Von der Aufrechnung zu unterscheiden ist die sog Verrechnung. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit steht es den Parteien frei, über die im Gesetz vorgesehenen Fälle des Erlöschens eines Schuldverhältnisses hinaus weitere Tatbestände zu vereinbaren (›Erfüllungsersetzungsvertrag‹). Hierunter fällt auch eine Verrechnungsabrede, tw auch als Aufrechnungsvertrag bezeichnet...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Rz. 13.3 [Autor/Stand] Konkretisierung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Durch Art. 7 UntStRefG 2008 v. 14.8.2007[2] wurde § 1 Abs. 1 um zwei Sätze erweitert, die den Fremdvergleichsgrundsatz gesetzlich definieren. Hintergrund der Änderung war, dass der Gesetzgeber zum einen das Bedürfnis hatte, den Fremdvergleichsgrundsatz gesetzlich zu regeln.[3] Inhaltlich wird der Fremdver...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Organisationsformen des Einkaufs

Rz. 1202 [Autor/Stand] Zentralisierung der Einkaufsfunktion. Der Zentralisierung der Beschaffungsfunktion kommt in der Unternehmens- und Konzernpraxis eine große Bedeutung zu. Dies deswegen, weil sich durch die Bündelung der Nachfragemacht einer ganzen Unternehmensgruppe – mitunter erhebliche – Synergieeffekte durch die Nutzung von Größenvorteilen (insbesondere in Form von m...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anwendung der bisher anerkannten Grundsätze auf später begründete Förderbetriebsstätten (Abs. 2)

(2) Das Bergbauunternehmen oder das Erdöl- oder Erdgasunternehmen kann, ungeachtet § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes, Absatz 1 auch auf Förderbetriebsstätten anwenden, für die das Explorationsrecht bereits im Jahr 2013 oder 2014 angeschafft oder hergestellt wurde, wenn es 1. nachweist, dass es für seine Kalkulation von der Anwendung der bisher von der Finanzbehörde aner...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Abgrenzung von Haupt- und Hilfsfunktionen/Gewichtung von Funktionen

Rz. 616 [Autor/Stand] Delegationsfähigkeit als Abgrenzungskriterium. Wie im Folgenden noch näher gezeigt werden wird, lassen sich betriebliche Funktionen qualitativ in Haupt- und Hilfsfunktionen untergliedern. Hauptfunktionen sind solche betrieblichen Tätigkeiten und Aufgaben, die für den Wertschöpfungsprozess erfolgsmäßig den (relativ) wichtigsten Anteil beisteuern. Sie ken...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Umstrukturierungen.

Rn 28 Ist bei einer Verschmelzung der aufnehmende Rechtsträger der bisherige Verw, lässt dies die Verw-Stellung unberührt (AG Bad Homburg NZM 12, 201). Dies gilt auch im umgekehrten Fall (BGH ZMR 14, 654 Rz 16) und auch dann, wenn ein Rechtsträger aus seinem Vermögen einen Teil ausgliedert und ihn auf einen von ihm gegründeten neuen Rechtsträger gg Gewährung von Anteilen ode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Anmeldung zur Eintragung einer bereits in einem Register eingetragenen Gesellschaft unter einer anderen Rechtsform einer rechtsfähigen Personengesellschaft in ein anderes Register (Statuswechsel) kann nur bei dem Gericht erfolgen, das das Register führt, in dem die Gesellschaft eingetragen ist. (2) Wird ein Statuswechsel angemeldet, trägt das Gericht die Rechtsform e...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Ziele, Begriff und Bedeutung der Wegzugsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Zielsetzung der Wegzugsbesteuerung. Das deutsche Ertragsteuerrecht ist verfassungsrechtlich durch das Prinzip einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geprägt. Das dieses konkretisierende Realisationsprinzip gebietet, dass Wertzuwächse im Ausgangspunkt erst bei einer transaktionsbedingten Gewinnrealisierung steuerrechtlich erfasst w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gewöhnliche und außergewöhnliche Maßnahmen.

Rn 4 Nach II 1, 2 sind gewöhnliche und außergewöhnliche Maßnahmen der Geschäftsführung zu unterscheiden. Das dient dem Schutz derjenigen Gesellschafter, die abweichend vom gesetzlichen Regelfall von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind, wodurch vermieden wird, dass das von ihrer Gesellschaft getragene Unternehmen ohne ihr Zutun in seinem Zuschnitt wesentlich verändert wi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 15 Übereinstimmend mit dem Parteiwillen behandelt § 117 II das dissimulierte Geschäft als gültig. Dazu müssen die Parteien einvernehmlich ein anderes Rechtsgeschäft gewollt haben. Außerdem müssen sämtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen des Geschäfts, wie Formen und Genehmigungserfordernisse, erfüllt sein (BGH NJW 83, 1844 [BGH 27.04.1983 - VIII ZR 328/81]). Das verdeckte Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unechte GoA.

Rn 8 Die Eigengeschäftsführung eines objektiv fremden Geschäfts ist nicht vom Willen getragen, ein Geschäft für einen anderen zu besorgen, und daher keine GoA. Besondere Regelungen gibt es insoweit nur für den Fall, dass sich jemand ein fremdes Geschäft als eigenes anmaßt. Bei einem Irrtum über die Fremdheit des Geschäfts finden die Regeln der GoA keine Anwendung. Störungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft sind alle Gesellschafter berechtigt und verpflichtet. (2) Die Befugnis zur Geschäftsführung erstreckt sich auf alle Geschäfte, die die Teilnahme der Gesellschaft am Rechtsverkehr gewöhnlich mit sich bringt. Zur Vornahme von Geschäften, die darüber hinausgehen, ist ein Beschluss aller Gesellschafter erforderlich. (3) Die Geschäfts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Beteiligung von Verwaltungsträgern.

Rn 26 Darüber hinaus ist die Anwendbarkeit der GoA auch im Öffentlichen Recht anerkannt (etwa BVerwGE 18, 221; 80, 170; BGH NJW 04, 513). Eine öffentlich-rechtliche GoA liegt nur vor, wenn das Geschäft bei Vornahme durch den Geschäftsherrn dem Öffentlichen Recht zuzuordnen wäre (BGHZ 191, 325; 138, 281; BGH NJW 71, 1218: privatrechtliche GoA bei Erfüllung der Streupflicht du...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Zur Vertretung der Gesellschaft sind alle Gesellschafter gemeinsam befugt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag bestimmt etwas anderes. (2) Die zur Gesamtvertretung nach Absatz 1 befugten Gesellschafter können einzelne von ihnen zur Vornahme bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften ermächtigen. (3) Die Vertretungsbefugnis der Gesellschafter erstreckt sic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ersetzung der Zustimmung (Abs 2).

Rn 20 Nach II kann die durch den Ehegatten verweigerte Zustimmung durch das FamG ersetzt werden. Dazu muss das Geschäft den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspr und der Ehegatte sie ohne ausreichenden Grund verweigert haben oder durch Krankheit oder Abwesenheit an der Zustimmung gehindert gewesen sein. Ersetzt werden kann auch die Genehmigung bereits getätigte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Übersicht.

Rn 4 Während §§ 677 ff Regeln für die echte GoA enthält, beschäftigt sich § 687 II mit der unechten GoA (Geschäftsanmaßung), bei der ein fremdes Geschäft in Kenntnis der Fremdheit als eigenes geführt wird. IRd echten GoA, bei der ein Geschäft für einen anderen geführt wird, lassen sich die berechtigte und die unberechtigte Geschäftsführung unterscheiden. Maßstab für die Abgr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Handeln für einen anderen.

Rn 11 Eine Tätigkeit für einen anderen liegt nur vor, wenn das Bewusstsein und der Wille vorhanden sind, ein fremdes Geschäft zu besorgen. Dazu ist erforderlich, dass das ausgeführte Geschäft einem fremden Rechts- und Interessenkreis zuzurechnen ist (hM RGZ 97, 61). Darüber hinaus muss der Geschäftsführer den Willen haben, in den fremden Rechts- und Interessenkreis einzugrei...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.2.2 Zeitpunkt des Nachweises

Für den Fall, dass das eAU-Verfahren nicht gilt, sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG als Regelfall vor, dass der Arbeitnehmer den papierenen Nachweis an dem Arbeitstag erbringt, der auf die ersten 3 Kalendertage der Arbeitsunfähigkeit folgt. Die Berechnung dieser Frist kann im Einzelfall problematisch werden. Praxis-Beispiel Beschäftigung nur an einzelnen Arbeitstagen Der Arbeitnehme...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Anknüpfung weiterer Vorschriften des Steuerrechts

Rz. 2831 [Autor/Stand] Gewerbesteuer. Der auf eine Betriebsstätte entfallende Gewinn eines Unternehmens ist auch für die Gewerbesteuer von Bedeutung. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GewStG ist die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um den Teil des Gewerbeertrags zu kürzen, "der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt". In diesem Zusammenhang ist ausschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Betriebsbezogener Eingriff.

Rn 83 Nach stRspr muss ein betriebsbezogener Eingriff vorliegen (s nur BGHZ 29, 65, 74; NJW 04, 356, 357; NJW-RR 05, 673, 675; NJW 13, 2760 Rz 16 mwN; WRP 14, 1067 Rz 12; NZBau 20, 609 [BGH 03.06.2020 - XIII ZR 22/19] Rz 29; krit zB K Schmidt JuS 93, 985, 988), dh die Verletzungshandlung muss sich gg den Betrieb als solchen und seine Organisation, ggf auch gg einzelne Geschä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Quantitative Ermittlung

Rz. 830 [Autor/Stand] Mehrjahresanalysen. Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode finden sich in der Praxis meist Mehrjahresanalysen bei der Ableitung vergleichbarer Nettomargen. Allerdings werden solche Mehrjahresanalysen weder von den OECD-Leitlinien noch den VWG-VP zwingend vorgeschrieben. Vielmehr wird mit den Formulierungen "ist es häufig nützlich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Verlagerung von zumindest einem wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgut

Rz. 1314 [Autor/Stand] Beurteilung der Wesentlichkeit auf Grundlage einer qualitativen Analyse. Nach § 1 Abs. 3 Satz 10 Halbs. 2 a.F. war eine Einzelbewertung der im Rahmen einer Funktionsverlagerung übertragenen oder zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter schließlich auch dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft machte, dass zumindest ein genau bezeichnetes wes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung gilt für vertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. (2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit.

Rn 7 Der Begriff der gewerblichen Tätigkeit ist zwar unter Berücksichtigung der im Handelsrecht entwickelten Grundsätze zu definieren – ist jedoch weiter als dieser (vgl HP/Schmidt-Räntsch § 13 Rz 5). Ein Gewerbe liegt danach vor, wenn eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und sich diese nach außen hin manifes...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 3.7 Unterstützung bei einer geschlechtlichen Transition am Arbeitsplatz

Arbeitgebende könnten auch einen klaren Prozess zur Unterstützung von Mitarbeitenden entwickeln, die ihren Geschlechtseintrag ändern. Dies könnte eine individuelle Beratung oder der Hinweis auf örtliche Beratungsstellen sowie eine bewusste Unterstützung zu folgenden Kommunikationsprozessen im Unternehmen beinhalten. Beispielmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Arbeitsplatzwegfall.

Rn 75 Der Arbeitsplatz kann wegfallen durch außerbetriebliche (Auftragsrückgang, Rohstoffmangel, Liefersperren) oder innerbetriebliche Ursachen, typischerweise auf Basis einer Unternehmerentscheidung (Bader NZA-Beil 2/10, 85; Kleinebrinck DB 08, 1858; Gilberg NZA 03, 817), zB zur Stilllegung eines Betriebes oder Betriebsteils (BAG NJW 19, 2955), Einführung neuer Arbeits- bzw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Besonderheiten im Umwandlungsrecht.

Rn 51 § 613a greift auch bei Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung, § 324 UmwG. Seine Voraussetzungen sind jeweils selbstständig zu prüfen (BAG NZA 00, 1115 [BAG 25.05.2000 - 8 AZR 416/99]). Zusätzlich gelten § 21a III BetrVG (Übergangsmandat des Betriebsrats, Vermutung für einheitlichen Betrieb bei einheitlicher Organisation), §§ 322, 323 I UmwG (kündigungsrecht...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Von materiellen Wirtschaftsgütern

1. die weder materielle Wirtschaftsgüter oder ... Rz. 2695 [Autor/Stand] Materielle Wirtschaftsgüter. Der Begriff des Wirtschaftsguts ist gesetzlich nicht definiert. Nach ständiger Rspr. sind Wirtschaftsgüter Sachen (§ 90 BGB), Rechte und tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten und Vorteile, die einer selbständigen Bewertung zugänglichen sind, einen wesentlichen mehrjäh...mehr

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Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.4.4 Kündigungsfrist für Hausangestellte/Hausgehilfen

Für Hausangestellte und Hausgehilfen gilt lediglich die Grundkündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB . Der Abs. 2 BGB findet mangels Betrieb/Unternehmen bei ausschließlicher Durchführung des Arbeitsverhältnisses im Privathaushalt keine Anwendung. Dies ist auch verfassungskonform und verstößt insbesondere nicht gegen das ILO Übereinkommen Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bestimmte Gegenstände des Schuldnervermögens.

Rn 3 ›Bestimmte Gegenstände‹ iSv § 1383 sind alle geldwerten Objekte, die Gegenstand einer rechtsgeschäftlichen Verfügung sein können, nicht dagegen Rechte, wie die Beteiligung an einer Personengesellschaft (Grüneberg/Siede Rz 5) oder Anrechte an einer Kapitallebensversicherung (BGH FamRZ 95, 1272). Übertragungsfähig sind auch Sachinbegriffe wie gewerbliche Unternehmen oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Versetzung auf leidensgerechten Arbeitsplatz.

Rn 63 Ist ein zumutbarer (nicht: höherwertiger, BAG NZA 07, 1041 [BAG 19.04.2007 - 2 AZR 239/06]) Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen vorhanden und für den vermindert leistungsfähigen ArbN geeignet (leidensgerechter Arbeitsplatz), so muss der ArbG ihn dort weiterbeschäftigen (BAG NZA 10, 1234 [BAG 10.06.2010 - 2 AZR 1020/08]), ggf den Arbeitsplatz sogar mittels Weisungs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 – Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Höchstbetrag der Dotation (Satz 2)

2 Das Dotationskapital darf jedoch den Betrag nicht übersteigen, der sich entsprechend § 12 Absatz 1 bis 3 nach der Kapitalaufteilungsmethode ergibt. Rz. 3235 [Autor/Stand] Höchstbetrag. Das nach § 13 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 BsGaV ermittelte Dotationskapital darf den Höchstbetrag nicht übersteigen, der sich ergibt, wenn die Kapitalaufteilungsmethode nach § 12 Abs. 1 bis ...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 2.3.2 Datenschutz und Privatsphäre

Informationen über die vorherige Geschlechtszuordnung oder den alten Vornamen müssen streng vertraulich behandelt werden. Arbeitgebende dürfen diese Daten nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person offenlegen, dies gilt auch intern im Unternehmen. Der Schutz von personenbezogenen Daten, insbesondere von Informationen über frühere Geschlechtseinträge und V...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Lizenzierung von Vorrats- oder Sperrpatenten

Rz. 2634 [Autor/Stand] Vorrats- oder Sperrpatente. In der Unternehmenspraxis ist häufig der Fall anzutreffen, dass Erfindungen als Patente geschützt werden, die gleichwohl nicht selbst unternehmerisch verwendet werden. Es ist dann zu klären, ob auch für solche Patente eine Vergütung zwischen nahestehenden Unternehmen verrechnet werden kann. Die VWG 1983 sehen in Tz. 5.1.1 au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Maßgebender Eigentumsbegriff

Rz. 2607 [Autor/Stand] Rechtliches Eigentum. Für die Klärung der Frage einer Übertragung oder Überlassung kommt es also darauf an, welcher Gesellschaft das Eigentum an den Wirtschaftsgütern zuzuordnen ist. Nach deutschem Steuerrecht sind Wirtschaftsgüter nur im ersten Prüfungsschritt dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzuordnen.[2] Insofern bietet sich zunächst die Art des Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Beeinträchtigung bzw Unterbrechung von Versorgungseinrichtungen.

Rn 38 Erste Fallgruppe der mittelbaren Substanzverletzungen ist die Beeinträchtigung bzw Unterbrechung von Versorgungseinrichtungen. Der BGH hat bei Produktionsstillstand durch Unterbrechung der Stromversorgung – neben einer Verletzung des Rechts am Unternehmen – eine Eigentumsverletzung abgelehnt (BGHZ 29, 65, 75), eine solche beim Verderb auszubrütender Eier aufgrund derse...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Eingeschränkter Leistungsumfang nach ARB

Rz. 44 Die Vergütung für eine Beratung – mag sie nun auf einer Gebührenvereinbarung oder auf den Vorschriften des BGB beruhen – ist in erster Linie vom Mandanten zu tragen. Dieser wiederum kann seine Anwaltskosten, soweit sie nicht der Unfallgegner erstattet, bei seinem Rechtschutzversicherer geltend machen.[14] Dabei ist allerdings eine mögliche Einschränkung des Leistungsu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung eines materiellen Wirtschaftsguts zur Bau- und Montagebetriebsstätte (Abs. 1)

(1) 1 Ein materielles Wirtschaftsgut, das in einer Bau- und Montagebetriebsstätte genutzt wird, ist dieser nur dann gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 zuzuordnen, wenn dort neben der Nutzung zusätzlich auch Personalfunktionen ausgeübt werden, die im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Herstellung, der Veräußerung oder der Verwertung des materiellen Wirtschaftsguts stehen. 2 Di...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Ermittlung des zutreffenden Werts im Einigungsbereich

Rz. 1285 [Autor/Stand] Aufteilung des jeweiligen Einigungsbereichs nach den allgemeinen Grundsätzen. Wurde nach den vorstehenden Grundsätzen ein Einigungsbereich i.S.d. § 1 Abs. 3a Satz 5 ermittelt, stellt sich die Frage, welcher Wert im Einigungsbereich als Verrechnungspreis für das Transferpaket anzusetzen ist. In den VWG 1983 wurde dazu ausgeführt, dass eine schematische ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Betriebsstätte und Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 25 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 International kann das Vorhandensein einer Betriebsstätte ua bei der Anwendung der sog 183-Tage-Klausel verschiedener DBA von Bedeutung sein. Bei nur vorübergehender nichtselbständiger Arbeit in einem DBA-Staat bleibt das Besteuerungsrecht nämlich idR beim Wohnsitzstaat, wenn – neben anderen Voraussetzungen – der Arbeitslohn nicht von einer ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Diversity und Selbstbestimm... / 2.3.6 Umgang mit geschlechtergetrennten Räumen

Unternehmen sind verpflichtet, allen Mitarbeitenden Zugang zu für sie notwendigen Räumen, wie Toiletten und Umkleideräumen, zu gewährleisten. Eine rechtliche Pflicht zur Einrichtung von geschlechterneutralen Optionen gibt es bisher nicht explizit. Eine grundrechtskonforme Auslegung beispielsweise der Arbeitsstättenverordnung gebietet aber jedenfalls, dass Unternehmen sichers...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Grundformen betrieblicher Risiken

Rz. 651 [Autor/Stand] Allgemeines. Im Rahmen der Ausübung von Produktions-, Vertriebs- und Dienstleistungsfunktionen sind insbesondere die nachfolgend aufgeführten Risiken bei der Risikoanalyse zu untersuchen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob und inwieweit das risikoübernehmende Unternehmen zu einer tatsächlichen Risikotragung in der Lage ist. Im Zusammenhang mit der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Abweichende Zuordnung von Geschäftsvorfällen (Abs. 2)

(2) 1 Abweichend von Absatz 1 ist ein Geschäftsvorfall nur dann einer anderen Betriebsstätte zuzuordnen als derjenigen, auf Grund deren Personalfunktion der Geschäftsvorfall zustande gekommen ist, wenn die Bedeutung einer in dieser anderen Betriebsstätte ausgeübten anderen Personalfunktion eindeutig gegenüber der Bedeutung der in Absatz 1 genannten Personalfunktion überwi...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 3.3 Geschlechtsspezifische Kleiderordnung

Im SBGG finden sich keine Aussagen zum Umgang mit geschlechterspezifischer Arbeits- und Dienstkleidung. Arbeitnehmende haben als Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch darauf, selbst zu entscheiden, welche Kleidung sie tragen. Dem steht das berechtigte Interesse der Arbeitgebenden im Sinne einer Corporate Identity oder einheitlichen Uniform oder Dienst...mehr