Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.6 Rechtsfolgen

Tz. 338 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch die Anordnung in § 8b Abs 6 S 1 KStG "Die Abs 1–5 gelten auch für ..., die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus der MU-Schaft zugerechnet werden" werden im Ergebnis bei MU in der Rechtsform einer nach § 8b Abs 1 oder 2 KStG begünstigten Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen iSd Abs 1–5 des § 8b KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.4 Zurechnung von Bezügen, Gewinnen und Gewinnminderungen im Rahmen eines Gewinnanteils

Tz. 336 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 6 S 1 KStG sind die Abs 1–5für die dort genannten Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen anzuwenden, die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus einer MU-Schaft zugerechnet werden. Fraglich erscheint, ob der Begriff Gewinnanteil nur den Gewinnanteil iSd § 15 Abs 1 Nr 2 S 1, 1. HS EStG umfasst oder auch die Sondervergütungen iSd § 15 Ab...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Frankfurter Testament

Rz. 718 Eine höhere Akzeptanz bei den Betroffenen hat in der Regel das von Felix entwickelte "Frankfurter Testament",[1118] das ebenfalls darauf abzielt, eine wirtschaftliche (und auch rechtliche) Gleichstellung der Abkömmlinge bzw. eine dem Willen des Erblassers entsprechende Vermögensverteilung zu gewährleisten und gleichzeitig die Verwirklichung von Einkommensteuertatbest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.2 Erdienbarkeit bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 650 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 21.12.1994, BStBl II 1995, 419; v 05.04.1995, BStBl II 1995, 478 und v 07.02.2018, DStRE 2018, 890) muss der Erdienenszeitraum bei beherrschenden Ges-GF "im Interesse der Rechtssicherheit" mindestens zehn Jahre ab Erteilung der Pensionszusage betragen. Dies korrespondiere mit § 1 Abs 1 BetrAVG (aF) u...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / l) Finanzamt; Sozialversicherungsrecht

Rz. 120 Der Nachlasspfleger hat sämtliche an ihn gerichteten und bei ihm eingehenden Steuerbescheide zu prüfen, um im Interesse der Erben ggf. Rechtsmittel einzulegen. Der Nachlasspfleger ist berechtigt, wenn ihm die eigene Sachkunde fehlt, einen Steuerberater zu beauftragen. Üblich und sachgemäß ist, den bislang mandatierten Bevollmächtigten weiter zu beauftragen. Rz. 121 De...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.3 Kraft Gesetzes anzurechnende Zeiten

Kraft Gesetzes müssen bestimmte Zeiten als Beschäftigungszeit anerkannt werden. Insbesondere ist die Zeit des Grundwehrdienstes und der Wehrübungen nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz die Zeit einer Fachausbildung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) als Beschäftigungszeit anzurechnen, wenn der entlassene Soldat im Anschluss an den Grundwehrdienst/die Fachausbildung mindesten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Art des Nachweises (Form, Inhalt und Empfänger)

Tz. 90 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 An die Form des Nachw werden keine Voraussetzungen in § 22 Abs 3 UmwStG getroffen (die Fin-Verw verlangt allerdings eine "schriftliche" Erklärung, s Schr des BMF v 04.09.2007, BStBl I 2007, 698 unter Nr 2, ebenso ab 01.01.2012 s UmwSt-Erl 2011 Rn 22.30; was angesichts der Rechtsfolgen eines fehlenden Nachw schon aus Sicherheitsgründen anzurat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Tatbestand und erstmalige Anwendung

Tz. 117 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Aus der Rechtsfolge des § 22 Abs 8 S 1 UmwStG, dass es nämlich (nur) um die Anwendung des § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 und Abs 2 S 6 UmwStG als Folgewirkung des Austritts von Großbritannien und Nordirland aus der EU geht, ergibt sich der Tatbestand der Vorschrift. Der Regelungsbereich umfasst nämlich bereits erfolgte Einbringungen nach den §§ 20, 21 o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Ende der beschränkten Steuerpflicht, nachträgliche Betriebsausgaben/Werbungskosten

Tz. 188 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die beschr KSt-Pflicht endet, wenn das ausl KSt-Subjekt erlischt (maßgebend ist diesbezüglich das ausl ZivilR) oder wenn es durch Änderungen seines Status mit einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse nicht mehr vergleichbar ist (Übergang zur Besteuerung der dahinter stehenden Personen, zum Typenvergleich s Tz 8). Sie endet ferner, wenn...mehr

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Allgemeine Pflichten / 2 Pflicht zur gewissenhaften und ordnungsgemäßen Leistungserfüllung (§ 41 Satz 1 BT-V)

§ 41 Satz 1 BT-V stellt klar, dass die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen ist. Nicht ausdrücklich normiert ist der von den Beschäftigten zu erfüllende Leistungsmaßstab. Unter "gewissenhaft" wird nach der allgemeinen Definition im Duden "mit großer Genauigkeit und Sorgfalt vorgehend" verstanden.[1] Dies umfasst aus Sicht des Arb...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / c) Vorbehaltsnießbrauch an Personengesellschaften

Rz. 23 Beim Vorbehaltsnießbrauch an Personengesellschaften mit betrieblichen Einkünften (sog. Mitunternehmerschaften) hängt die ertragsteuerliche Beurteilung auch davon ab, ob der Nießbraucher, der Übernehmer oder beide ertragsteuerlich als Mitunternehmer anzusehen sind. Insbesondere für die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG ist Voraussetzung, dass der Erwerber Mitunt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.4 Veräußerung (Fiktion) bei Körperschaften wegen Beschränkung des inländischen Besteuerungsrechts an den Anteilen (§ 12 Abs 1 KStG)

Tz. 28b Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bei einer einbringenden Kö stellt sich die Frage, ob die fiktive Veräußerung hinsichtlich der im BV der Kö befindlichen sperrfristverhafteten Anteile iSd § 12 Abs 1 S 1 KStG eine schädliche Verfügung gem § 22 Abs 1 S 1 UmwStG darstellt. Diese Frage kann nicht bloß unter Hinw auf die fehlenden Tatbestandsmerkmale einer tats Veräußerung (s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.6 Anwendung bei Forderungen aus Rechtshandlungen, die wirtschaftlich einer Darlehensgewährung entsprechen (§ 8b Abs 3 S 8 KStG)

Tz. 264 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 3 S 8 (vor der Änderung durch das KöMoG: S 7) KStG gelten die S 4 bis 7 (vor der Änderung durch das KöMoG: die S 4 bis 6) des § 8b Abs 3 KStG entspr für Forderungen aus Rechtshandlungen, die einer Darlehensgewährung wirtsch vergleichbar sind. Unklar ist, was unter einer Darlehensgewährung wirtsch vergleichbaren Rechtshandlung ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.1 Ab Veranlagungszeitraum 2011: elektronische Steuererklärungen

Tz. 24 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1a KStG idF des Steuerbürokratieabbauges sind die KSt-Erklärung und die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach §§ 27 Abs 2, 28 Abs 1 S 4 und 38 Abs 1 iVm 34 Abs 14 KStG nach amtl vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Nach § 34 Abs 13a S 2 KStG (idF des Steuerbürokr...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / I. Grundsätzliches – Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 und Folgeänderungen

Rz. 5 Mit Beschl. v. 7.11.2006 hatte das BVerfG das bis zum 31.12.2008 geltende Erbschaftsteuerrecht, vornehmlich aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsansätze von Betriebs-, Grund- und Kapitalvermögen, für verfassungswidrig erklärt, da es nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren sei. Daraufhin trat am 1.1.2009 das Gesetz zur Reform d...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / III. Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 und Abs. 10 ErbStG)

Rz. 404 Auf das begünstigte Vermögen kommt im Rahmen der Regelverschonung der 85 v.H.-Abschlag zur Anwendung, so dass 15 v.H. des begünstigten Vermögens im Übertragungszeitpunkt zu besteuern ist (§ 13a Abs. 1 ErbStG). Wird die Optionsverschonung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewählt, ist das gesamte begünstigte Unternehmensvermögen im Übertragungszeitpunkt...mehr

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ZErb 12/2023, Ausgleich von... / c. Behandlung beim Nacherben

Für den Nacherben stellt sich die Frage, ob (1) die von ihm nach Eintritt des Nacherbfalls zu leistenden Erstattungsansprüche bei ihm ertragsteuerliche Relevanz besitzen und (2) , falls ja, ob erst mit dem Nacherbfall oder bereits zuvor. Ertragsteuerliche Relevanz ist eo ipso zu verneinen für alle Aufwendungen, die nicht der Erzielung steuerbarer Einkünfte dienen. Weiter stel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3.5 Anteilseinbringungen außerhalb der nach § 22 Abs 1 S 6 Hs 2 UmwStG "unschädlichen" Vorgänge

Tz. 42a Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 22 Abs 1 S 6 Hs 2 UmwStG enthält eine Ausnahme vom Veräußerungsbegriff des § 22 Abs 1 S 1 UmwStG für die dort (abschließend) bezeichneten Bw-Einbringungen (s Urt des BFH v 24.10.2018, BStBl II 2019, 45 unter Rn 19 und s Tz 33). Den Tatbestand der Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG durch Einbringung der erhaltenen Anteile, welche nicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.1 Allgemeines

Tz. 325 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 6 KStG gelten die Abs 1–5 auch für die dort genannten Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen, die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus einer MU-Schaft zugerechnet werden, sowie für Gewinne und Verluste, soweit sie bei der Veräußerung oder Aufgabe eines MU-Anteils auf Anteile iSd Abs 2 entfallen. Damit gilt für die Zeit nach Inkrafttr...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / E. Auszug aus der InsO

Rz. 5 § 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht (1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder z...mehr

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Anhang

1. Klausur: Pflichtteilsrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E ist am 3.5.2022 verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit seiner Ehefrau F, mit der er im Güterstand der Gütertrennung lebte. Im Rahmen des Ehevertrages hatte F auch auf ihr Pflichtteilsrecht am dereinstigen Nachlass des E verzichtet. In erst...mehr

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zfs 12/2023, Haftungsvertei... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässigen, insbesondere form- und fristgerecht eingelegten Berufungen der Beklagten zu 1) und zu 2) haben in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht ist im Ergebnis zu Recht von einer vollständigen Haftung der Beklagten gegenüber der Klägerin für den streitgegenständlichen Bahnunfall ausgegangen. Die Beklagten haften unstreitig als Gesamtschuldner für die von der Kl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.1 Pensionszahlung und Weiterbeschäftigung ("Pension neben Gehalt")

Tz. 688 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Im Hinblick auf die faktische Unternehmerstellung eines beherrschenden Ges-GF gibt es häufig Fälle, in denen Ges-GF trotz Erreichens der vertraglich vereinbarten Altersgrenze weiterhin für die GmbH tätig sein wollen oder müssen (zB weil ein geeigneter Nachfolger in der Geschäftsführung noch nicht vorhanden ist, bisher kein Käufer für die Gm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Erhöhung des steuerlichen Einlagekto

Tz. 35 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das stliche Einlagekto erhöht sich insbes um die (von den AE) nicht in das Nenn-Kap geleisteten, auch um die verdeckten Einlagen. Verdeckte Einlagen erhöhen das Einlagekto unabhängig davon, ob sie nach § 8 Abs 3 S 3 KStG bei der Einkommensermittlung abgezogen werden oder ausnahmsweise nach § 8 Abs 3 S 4 KStG einkommenswirksam sind (dazu s Tz ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Sachgründung / 3 Einbringung von Unternehmen

Wird ein Unternehmen eingebracht, legt das Registergericht die Bilanzwerte für die Sachgründung zugrunde. Ist das eingebrachte Unternehmen kein prüfungspflichtiges Unternehmen, reicht eine von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bescheinigte Bilanz. Eine von einem Wirtschaftsprüfer testierte Bilanz ist nur für prüfungspflichtige Unternehmen erforderlich. Das Umwandlung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum gewerbesteuerlichen Bankenprivileg

Leitsatz Die Inanspruchnahme des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs setzt nicht voraus, dass das Unternehmen mit Bankgeschäften höhere Gewinne erzielt als mit sonstigen Geschäften; maßgeblich ist, dass die Aktivposten aus Bankgeschäften und dem Erwerb von Geldforderungen die Aktivposten aus anderen Geschäften überwiegen. Das gilt (jedenfalls in den Erhebungszeiträumen 2008 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Einzelfragen zum Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen (zu § 12 Abs. 3 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2023 ist für die Lieferung und Installation im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen ein Nullsteuersatz eingeführt worden. Nachdem die Finanzverwaltung schon im Februar 2023 umfassend zu den Grundsätzen der Anwendung des neuen Steuersatzes Stellung genommen hatte, hat sie jetzt noch ergänzend dazu ein Schreiben zu Einzelfragen veröffentlicht. Im M...mehr

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Arbeitsschutz-Managementsys... / 3 Merkmale, Struktur und Inhalte der ISO 45.001

Die ISO 45.001 geht von einem Managementsystem aus, dem der PDCA-Zyklus zugrunde liegt. Bezogen auf ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS) bedeutet dies: Planen: SGA-Risiken und SGA-Chancen und andere Risiken und Chancen bestimmen und bewerten, erforderliche SGA-Ziele und Prozesse festlegen, um Ergebnisse in Übereinstimmung mit der SGA-Poli...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 3.2 Grundlegende Aspekte vor Beschaffung und Inbetriebnahme

Unternehmen müssen im Vorfeld einer möglichen Anschaffung von Drohnen abwägen, ob und wie der Einsatz von Drohnen unter Berücksichtigung der rechtlichen und sicherheitstechnischen Einsatzbedingungen Arbeitsschutzmaßnahmen tatsächlich effektiver und sicherer gestaltet. In diesem Zusammenhang ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Vor Anschaffung der Drohne sind insbes...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltiger Ankauf notleidender Darlehensforderungen nicht ohne Weiteres originär gewerbliche Tätigkeit

Leitsatz 1. Bei einem Forderungskäufer kommt es zur Beurteilung der Frage der Nachhaltigkeit seiner Tätigkeit nicht auf die Verwertungs‐, sondern auf die Beschaffungsseite an (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Der nachhaltige Ankauf von notleidenden Darlehensforderungen nebst Sicherungsrechten begründet nicht ohne Weiteres die Annahme einer originär gewerblichen Tätigkeit d...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 4 Sicherheitsmanagement beim Drohneneinsatz

Sind die richtigen Drohnen erst einmal angeschafft und die grundlegenden Sicherheitsstrukturen und -prozesse eingeführt, so können die Geräte für Arbeitsprozesse oder aber den Arbeitsschutz eingesetzt werden. Wie kann ein Unternehmen vor und während des Drohneneinsatzes selbst für genügend Sicherheit sorgen? Was muss es dabei bedenken? Grundlegende Fragen, die sich ein Untern...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandsrechnung bei Verkau... / 1 Besonderheiten bei Rechnungen aufgrund von Verkäufen in EU-Mitgliedstaaten

Verkäufe an Unternehmen, die sich in einem EU Mitgliedstaat befinden, stellen innergemeinschaftliche Lieferungen dar. Diese sind dann umsatzsteuerfrei[1], wenn etliche – teils recht umständliche – Formalitäten erfüllt sind. Bürokratische Erleichterungen wären hier sicherlich – wie in vielen anderen Bereichen des Steuerrechts – wünschenswert. Zu den wichtigsten gehört die Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Arbeitsschutz-Managementsys... / 4.4 Integration von Fragen der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens in ein SGA-Management (ISO 45.003:2021: Occupational health and safety management – Psychological health and safety at work – Guidelines for managing psychosocial risks)

Die Arbeitsbedingungen werden zunehmend durch Belastungen und Risiken geprägt, die sich auf die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten auswirken, und psychische Erkrankungen sind immer häufiger der Grund für Fehlzeiten. Psychische Belastungen können zu Beanspruchungen führen, die sich positiv (z. B. in Form von Abwechslung, Lernfortschritt oder Erfolgse...mehr

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Arbeitsschutz-Managementsys... / 2 Intentionen der ISO 45.001

Wesentliche Intentionen der Entwicklung und Implementierung einer internationalen Norm für Arbeitsschutz-Managementsysteme waren/sind: Bereitstellung eines zeitgemäßen, international anerkannten AMS-Standards, der von jeder Organisation (jedem Unternehmen) unabhängig von der Größe, Art und Tätigkeit anwendbar ist; Schaffung international einheitlicher (anerkannter) Anforderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebentätigkeiten des GmbH-G... / 2 Zustimmung der GmbH

Nebentätigkeiten, die Belange der GmbH betreffen, dürfen in der Regel nur mit Zustimmung der GmbH ausgeübt werden. Das können z. B. sein: die Ausübung eines Amtes in einer Partei oder einem Berufsverband eine exponierte Tätigkeit in einem Verein mit Auswirkungen auf die Geschäfte der GmbH Vortragstätigkeit oder eine beratende Tätigkeit auf dem Gebiet der GmbH Dazu kann vereinbar...mehr

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Arbeitsschutz-Managementsys... / 1 Der steinige Weg zur ISO 45.001

Die Idee der Entwicklung einer internationalen Norm für Arbeitsschutz-Managementsysteme entstand bereits in den 1980er-Jahren. Auslöser waren insbesondere Untersuchungen großer Havarien, die organisatorische Missstände und Managementfehler als entscheidende Unfallursachen aufzeigten und Organisationsverschulden leitender Personen nahelegen, sowie die steigende praktische Rel...mehr

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Arbeitsschutz-Managementsys... / Zusammenfassung

Überblick Nach einem langen und steinigen Vorlauf wurde im März 2018 die internationale Norm für Arbeitsschutz-Managementsysteme (AMS), die ISO 45.001:2018 "Occupational health and safety management systems – Requirements with guidance for use" sowie (zeitversetzt) die übersetzte Fassung als DIN ISO 45.001:2018 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 1.5 Geo-Zonen: Räumliche Einschränkungen

Weiterhin gelten für bestimmte Lufträume Einschränkungen. Diese "No-Fly-Zonen" dürfen von Drohnen gar nicht oder nur eingeschränkt überflogen werden. Sie werden als "Geo-Zonen", "Geografische Gebiete" oder UAS-Zonen bezeichnet. Die Geo-Zonen werden in Deutschland durch die Luftverkehrsordnung bestimmt und umfassen folgende Orte: Flugplätze und Flughäfen, Einsatzorte von Militä...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 2.4 Betriebsbegehungen

Mit Drohnen können Unternehmen in Zukunft auch Betriebsbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen unterstützen oder diese, um Zeit und Geld zu sparen, teilweise ganz ersetzen. Denn oft ist die Terminkoordination schwierig, weil bei den Begehungen Personen aus verschiedenen Betriebsbereichen oder sogar von außerhalb des Betriebs vor Ort sein müssen. Um Zeit für Terminfindungen, A...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 3.3 Wichtige Maßnahmen im Vorfeld der Inbetriebnahme

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung müssen zunächst Schutzmaßnahmen für einen sicheren Umgang mit Drohnen festgelegt werden, z. B.: Es müssen klare Regeln für den Einsatz und Umgang mit den Drohnen formuliert werden, am besten in Form einer Betriebsanweisung. Die Verantwortlichkeiten und Verantwortlichen für den Betrieb der Drohnen müssen benannt werden. Es muss sichergestel...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 3.1 Gefährdungen durch Drohnen

Der Einsatz von Drohnen im Betrieb birgt einige potenzielle Gefahren und Gefährdungen, aber auch mögliche Einschränkungen der Arbeitsqualität der Beschäftigten. Unternehmen sollten daher folgende Punkte beachten: Unsachgemäßer Kontakt mit den Propellern kann zu Verletzungen führen. Es besteht die Gefahr eines Kontrollverlustes über die Drohne, z. B. durch Systemfehler, Frequen...mehr

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Arbeitsschutz-Managementsys... / 4.1 Turnusmäßige Revision der ISO 45.001:2018 verzögert sich

Die Anwendung der ISO 45.001 hat sich in der Praxis bewährt. Über gravierende Schwierigkeiten bei der betrieblichen Anwendung oder der Zertifizierung von SGA-Managementsystemen wurde nicht berichtet. Die COVID-19-Pandemie hat sicherlich die Verbreitung verzögert und zu einer Fokussierung auf Infektionsgefahren geführt. Infolge der Pandemie wurde der Leitfaden zur Integration ...mehr

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Anlage G 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 278 Wichtig Gewerbetreibende müssen Anlage G ausfüllen Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen: Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben ...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 2 Vorteile für den Arbeitsschutz

Was sind nun die konkreten Vorteile einer Drohnennutzung für den Arbeitsschutz und das Sicherheitsmanagement in Unternehmen? Im Folgenden werden die wichtigsten Einsatzfelder vorgestellt. 2.1 Dokumentation Hierzu zählt zunächst einmal die Dokumentation von relevanten Ereignissen wie Unfällen. Mit den durch eine Drohne aufgenommenen Fotos können die Umstände am Ort des Unfallge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungswahlrechte / Zusammenfassung

Begriff Bilanzierungswahlrechte, auch "Ansatzwahlrechte" genannt, stellen es den Unternehmen frei, bestimmte Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter, Schulden (Verbindlichkeiten, Rückstellungen) oder Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz auszuweisen. Nach dem Vollständigkeitsgebot[1] muss der Jahresabschluss sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungspo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Sachgründung / 2 Bewertung von Gegenständen der Sachgründung

Sacheinlagen, mit denen die Gesellschafter ihre Einlageverpflichtung erfüllen, müssen realistisch und zu Marktgepflogenheiten bewertet werden. Praxis-Tipp Wert der Stammeinlagen klären Hier sollten der Rechtsberater, der Notar und das Registergericht offene Fragen vorab klären, um den Registereintrag reibungslos und ohne Haftungsrisiken vollziehen zu können. Der Wert der Stamm...mehr

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Arbeitsschutz-Managementsys... / 4.2 Neue Version der AMS-Norm: DIN EN ISO 45.001:2023-12

Die Rückmeldungen aus der Anwendung der ISO 45.001:2018 haben die verantwortlichen Kreise dazu bewogen, die turnusmäßig für 2023 anstehende Revision der Norm um weitere 2 bis 3 Jahre zu verschieben. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 175-00-02 AA "Management für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" im DIN-Normenausschuss Organisationspr...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 5 Grenzen der Einsatzmöglichkeiten

Drohnen haben für den Arbeitsschutz ein erhebliches Potenzial. Unternehmen, die sie häufiger im Jahr benutzen wollen, sollten daher einen Kauf in Erwägung ziehen. Ihr Einsatz hat aber auch Grenzen. So können Drohnen nicht bei jeder Wetterlage geflogen werden. Wind, Regen oder Nebel können einen Drohnenflug problematisch werden lassen oder ihn sogar ganz vereiteln. Hinzu kommt...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 1.3 Betriebskategorien

Die neue EU-Verordnung führte 2 grundlegende Kategorien ein: die Betriebskategorien für Flugoperationen und die Drohnen-Klassen. Im Rahmen der Betriebskategorien werden die Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in 3 Kategorien unterteilt, wobei sich je nach Kategorie der administrative Aufwand für den Betrieb deutlich unterscheidet. Die 3 Betriebskategorien für F...mehr