Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / Zusammenfassung

Begriff Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Dabei ist der Leiharbeitnehmer verpflichtet – unter Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum Verleiher –, für den Betrieb des Entleihers nach dessen Weisungen zu arbei...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage EMU / 2 Angaben zum Beteiligten

Zeilen 3–6 In diesen Zeilen sind anzugeben der Name bzw. die Firma des Beteiligten (Zeile 3), bei natürlichen Personen die ID-Nummer des Beteiligten (Zeile 5), die Wirtschafts-Identifikationsnummer des Beteiligten bei natürlichen Personen und Körperschaften, und die Steuernummer des Beteiligten (Zeile 6). Die Zeile 4 bleibt frei. Zeile 7 In dieser Zeile ist der auf den einzelnen Mit...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-K / 2.5 Wertpapierleihe nach § 8b Absatz 10 KStG

Vor Zeilen 81–84 Die Zeilen 81–84 erfassen einen Sonderfall. Sie sind auszufüllen, wenn die Personengesellschaft Vertragspartei eines Wertpapierpensionsgeschäfts oder -sachdarlehens bzw. eines ähnlichen Geschäfts i. S. d. § 8b Abs. 10 KStG ist.[1] An sich ist diese Vorschrift nur anwendbar, wenn überlassender und übernehmender ("anderer") Rechtsträger Körperschaften sind. Der...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.2 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Zeile 1 Hier sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einzutragen. Für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblicher Art kommt eine Eintragung in dieser Zeile nicht in Betracht, da diese Körperschaften nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können. Für diese Körperschafts...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 In dieser Zeile ist das Datum anzugeben, zu dem die unbeschränkte Steuerpflicht im laufenden Wirtschaftsjahr 2025 begonnen hat. Es kann sich um eine Gründung, aber auch um einen Zuzug aus dem Ausland, beispielsweise einer steuerbegünstigten Körperschaft mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, handeln. Möglich ist auch, dass ein neuer Betrieb gewerblicher Art gegründet ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage OT / 4 Werte der Organgesellschaft, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Zeilen 25a–25b In diesen Zeilen sind Mehr- und Minderabführungen aus organschaftlicher Zeit nach § 14 Abs. 4 KStG einzutragen. Mehr- und Minderabführungen entstehen aus der Differenz zwischen der handelsrechtlichen Ergebnisabführung einerseits und den in das Einkommen der Organgesellschaft eingegangenen Vermögensänderungen andererseits. Außerbilanzielle Zu- und Abrechnungen, ...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 2.2 Rechtsbeziehung zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer

Zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer besteht keine direkte vertragliche Beziehung. Auch nach Überlassung an einen Dritten bleibt der Leiharbeitnehmer vielmehr Arbeitnehmer des Verleihers. Zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer wird kein Arbeitsverhältnis begründet, sofern die Arbeitnehmerüberlassung nicht illegal ist. Die Beziehungen zwischen Entleiher und Leiharb...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 3 Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Bei dem Dreiecksverhältnis Arbeitnehmerüberlassung kann sowohl der Betriebsrat des Verleiherunternehmens oder der Betriebsrat des Entleiherunternehmens zu beteiligen sein. Hinweis Rechte von Leiharbeitnehmern nach dem BetrVG Leiharbeitnehmer bleiben auch während der Zeit der Überlassung an einen Drittbetrieb dem Betrieb des Verleihers zugeordnet.[1] Dort hat der Leiharbeitnehm...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 23 Einbringung nach § 24 UmwStG durch eine Körperschaft in eine Personengesellschaft

Vor Zeilen 147a-147c In diesen Zeilen sind Angaben zu der übertragenden Körperschaft im Falle der Einbringung nach § 24 UmwStG zu machen. Die für die übernehmende Personengesellschaft erforderlichen Daten sind in Zeilen 130, 130a enthalten. Vgl. Erl. zu diesen Zeilen. Bei der Eintragung ist das Urteil des BFH v. 1.2.2024 zu beachten.[1] In diesem Urteil hatte der BFH aaO entsch...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Zin... / 5 Verrechenbares EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 39-46 In diesen Zeilen wird das EBITDA für das laufende Wirtschaftsjahr ermittelt. Dafür werden in den einzelnen Zeilen den Einkünften vor Zinsen aus Zeile 295a der Anlage GK die einzelnen Beträge hinzugerechnet bzw. abgezogen, um auf das steuerliche EBITDA für die Zinsschranke zu kommen. In den Zeilen 39 bis 45 sind zunächst 100 % der jeweiligen Beträge einzutrage...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck K... / 8 Weitere Angaben

Zeile 16 In Zeile 16 ist durch Eintragen einer Schlüsselzahl anzugeben, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um ein Kreditinstitut, ein Wertpapierinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 8b Abs. 7 S. 1 KStG oder ein Finanzunternehmen § 8b Abs. 7 S. 2 KStG handelt. Diese Angabe hat Auswirkungen auf die mögliche Steuerfreiheit von Einkünften aus Beteiligungen bzw....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.3 Umsetzung der Regelungsempfehlung der OECD i. R. d. ATAD II

Rz. 26 Die Veröffentlichung der Abschlussberichte stellte nicht das Ende des BEPS-Prozesses, sondern lediglich ein Etappenziel dar.[1] Mit der Veröffentlichung der Abschlussberichte hat die Implementierungsphase der Maßnahmen begonnen. Während die EU rechtlich verbindlich für ihre Mitgliedsstaaten auf Grundlage des Art. 288 AEUV Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse erlas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.2.4 Abweichende steuerliche Zuordnung der Erträge

Rz. 135 Die vom deutschen Recht abweichende steuerliche Zuordnung (oder Zurechnung, s. Abschn. 4.2.4, Rz. 132 ff.) der den Aufwendungen entsprechenden Erträge muss ursächlich für deren Nichtbesteuerung sein.[1] Zu einer abweichenden steuerlichen Zuordnung der, den Aufwendungen entsprechenden Erträge kann es für Zwecke des § 4k Abs. 3 EStG insbesondere bei Zuordnungskonflikte...mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer – Führung einer MWSt-Nummer

In Irland ansässige Unternehmer müssen sich ab einem Jahresumsatz von 37.500 EUR bei Dienstleistungen bzw. 75.000 EUR bei Lieferungen registrieren lassen. In anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer, die Versendungslieferungen tätigen, benötigen eine irische MWSt-Nummer, wenn der Wert ihrer Verkäufe an Kunden in Irland mehr als 35.000 EUR beträgt. Wenn diese Unternehm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.1 Überblick

Rz. 72 § 4k Abs. 2 S. 1 EStG sieht zwei Tatbestandsalternativen vor, in denen ein Betriebsausgabenabzugsverbot beim inländischen Stpfl. versagt werden soll. Dabei werden sowohl Leistungsbeziehungen zwischen einem hybriden Rechtsträger und seinem Anteilseigner als auch Leistungsbeziehungen zwischen mehreren Betriebsstätten eines Unternehmens erfasst. Das Betriebsausgabenabzug...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.2 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge

Rz. 83 Anders als § 4k Abs. 1 EStG sieht § 4k Abs. 2 EStG eine Korrektur der Besteuerungsinkongruenz nur im Fall einer tatsächlichen Nichtbesteuerung der korrespondierenden Erträge vor. Rz. 84 Fälle der Niedrigerbesteuerung werden, anders als im Fall § 4k Abs. 1 EStG, von § 4k Abs. 2 EStG – im Einklang mit Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 3 Buchst. e ATAD – nicht erfasst.[1] Daraus fo...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.2 Verlustausgleichsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen nach § 15b EStG

Vor Zeilen 47-64 In den Zeilen 47–64 ist das (Bilanz-)Ergebnis um weitere Beträge zu korrigieren, die aufgrund steuerlicher Vorschriften den Gewinn nicht mindern dürfen bzw. in einem späteren VZ als dem der handelsrechtlichen Entstehung (dem laufenden VZ) den steuerlichen Gewinn mindern. Dabei handelt es sich um bestimmte Verluste, die bei ihrer Entstehung den Gewinn nicht min...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.3 Ausnahme bei doppelt berücksichtigten Erträgen (Abs. 2 S. 3)

Rz. 106 § 4k Abs. 2 S. 3 EStG setzt Art. 9 i. V. m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. b ATAD in nationales Recht um. Rz. 107 Die Regelung sieht eine Ausnahme von dem Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 4k Abs. 2 S. 1 EStG vor, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Stpfl. gegenüberstehen, die sowohl im Inland als auch nachweislich in dem Staat des Gläubigers oder, wenn es ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.2.3 Abweichende steuerliche Zurechnung der Erträge

Rz. 132 Die vom deutschen Recht abweichende steuerliche Zurechnung (oder Zuordnung, s. Abschn. 4.2.4, Rz. 135ff.) der den Aufwendungen entsprechenden Erträge muss ursächlich für deren Nichtbesteuerung sein.[1] Zu einer abweichenden steuerlichen Zurechnung der den Aufwendungen entsprechender Erträge kann es für Zwecke des § 4k Abs. 3 EStG kommen, wenn ein Rechtsträger in seine...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 3.1 Korrekturen bei Beteiligungen an Personengesellschaften

Zeilen 14-20 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 21 Soweit das Ergebnis aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft im Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag enthalten ist, ist es auszuscheiden und durch die steuerlich zuzurechnenden Gewinn- bzw. Verlustanteile nach Maßgabe der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung nach den §§ 179, 180 AO zu ersetze...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 sowie zum Steuerbescheid. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.1 Aufwendungen

Rz. 78 Anders als § 4k Abs. 1 S. 1 EStG, der sich nur gegen Aufwendungen in Zusammenhang mit Kapitalvermögen richtet, erfasst § 4k Abs. 2 S. 1 EStG sämtliche Aufwendungen.[1] Rz. 79 Aufwendungen sind sämtliche Wertabflüsse, die nicht Entnahmen sind. Aufwendungen können entweder zahlungswirksam oder zahlungsunwirksam sein. § 4k Abs. 2 S. 1 EStG erfasst somit grundsätzlich Aufwe...mehr

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Reaktionsmöglichkeiten des ... / 3 Sofortmaßnahmen

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Leitfaden 2025 - Anlage SAN / 2.1 Verbleibender Sanierungsertrag

Zeile 1 In dieser Zeile ist der im Jahr 2025 entstandene Sanierungsertrag einzutragen. Der Sanierungsertrag besteht aus Vermögensmehrungen durch Erlass von Schulden oder entsprechende Betriebseinnahmen. Der Betrag ist aus Zeile 29 der Anlage ZVE zu entnehmen. Zeile 2 In Zeile 2 sind Betriebsvermögensminderungen und Betriebsausgaben einzutragen, die im Sanierungsjahr 2025 entstan...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WiFö / 2.5 Grundbesitz

Vor Zeilen 33–39 In diesen Zeilen wird abgefragt, ob die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Grundbesitz hält, ob Geschäfts- und Gewerberäume vorübergehend vermietet bzw. verpachtet werden und ob dies schädlich oder unschädlich ist. Zeile 33 In dieser Zeile ist durch Angabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Grundbesitz hat. Ist das nicht der ...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 3 Die Ladenvollmacht

Um eine Unterform der Handlungsvollmacht handelt es sich bei der Ladenvollmacht (§ 56 HGB). Es gelten auch hier die vorgenannten Grundsätze. Die Ladenvollmacht ist im Vergleich zur "einfachen" Handlungsvollmacht schon aufgrund der Außenwirkung in ihrem Umfang weiter eingeschränkt. Bei Angestellten im Warenlager oder im Ladengeschäft kann eine bestehende Vollmacht nur in Bezu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.2 Qualifikation- oder Zurechnungskonflikt

Rz. 48 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist das Vorliegen einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens. Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Tatbestandsalternativen. Rz. 49 Liegt weder ein Qualifikations- noch ein Zurechnungskonflikt vor, ist die Anwendung des § 4k Abs. 1 S. 1...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-K / 2.3 Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft und Gewinnminderungen mit Bezug zu Anteilen an einer Körperschaft

Vor Zeilen 21–23 In Zeilen 21–23 sind nur Besteuerungsgrundlagen aus der Gesamthandsbilanz einzutragen. Zu Ergänzungs- und Sonderbilanzen vgl. Zeilen 331 ff. Nicht erfasst werden auf Anteile an einer Körperschaft entfallende Veräußerungsgewinne und Vermögensminderungen, wenn die Anteile zum Betriebsvermögen eines Betriebs, Teilbetriebs oder einer Mitunternehmerschaft gehören ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-K / 3.3 Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft und Gewinnminderungen mit Bezug zu Anteilen an einer Körperschaft

Vor Zeilen 321–343 Diese Zeilen nehmen Besteuerungsgrundlagen auf, die den in Zeilen 21–23 entsprechen. Während jedoch die Zeilen 21–23 nur die Werte der Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft berücksichtigen, werden in den Zeilen 321ff. auch die Besteuerungsgrundlagen der Ergänzungs- und Sonderbilanzen der jeweiligen an der Personengesellschaft oder Gemeinschaft beteilig...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Zin... / 2 Allgemeine Angaben

Zeilen 1–4 Diese Zeilen bleiben frei, da die Zinsschranke keine gesonderte Anwendung auf einzelne Betriebe mehr vorsieht.mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 4 Auskunftsanspruch

Damit das Gleichstellungsgebot vom Verleiher umgesetzt werden kann, braucht er die entsprechenden Informationen des Entleihers. Insofern sieht das AÜG einen Auskunftsanspruch des Verleihers vor. Nach § 12 Abs. 1 Satz 4 AÜG sind die wesentlichen Arbeitsbedingungen des Entleihers daher in den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag aufzunehmen.[1] Weiter hat auch der Leiharbeitnehmer ei...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zeile 11 Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wech...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 3 Im Wirtschaftsjahr erfolgte Gewinnausschüttungen/Leistungen

Vor Zeilen 7–16 In den Zeilen 7–16 sind Angaben zu Gewinnausschüttungen und sonstigen Leistungen der steuerpflichtigen Körperschaft zu machen. Steuerlich maßgebend ist das Datum des Abflusses bei der Körperschaft, nicht das Datum des Gewinnverwendungsbeschlusses. Dieser Teil der Anlage KSt 1 F kommt nur für Körperschaften in Betracht, die Gewinnausschüttungen vornehmen können...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.6 Rückzahlung des Nennkapitals (§ 28 Abs. 2 KStG)

Zeile 36g In dieser Zeile ist in Spalte 3 die Zwischensumme des steuerlichen Einlagekontos zu bilden. Damit kann in Zeile 37c ermittelt werden, in welcher Höhe die Rückzahlung des Nennkapitals mit dem steuerlichen Einlagekonto verrechnet werden kann. Zeile 37 In den Zeilen 37–37c ist zu berücksichtigen, dass das herabgesetzte Nennkapital, soweit es in das steuerliche Eigenkapit...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 4.5 Einkommen

Zeile 68 In dieser Zeile ergibt sich als Zwischenergebnis das Einkommen. Zeile 68a In den Zeilen ist der Freibetrag nach § 25 KStG zu berücksichtigen. Der Freibetrag steht nur Vereinen und Genossenschaften zu, die ausschließlich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. Durch Eingabe einer Schlüsselzahl ist anzugeben, ob die Voraussetzungen des Freibetrags des § 25 KStG...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 20 Angaben für Zwecke der Steuerermäßigung nach § 35 EStG

Zeile 143 Diese Zeile betrifft den Fall, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb in Zeile 39 einen Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs enthält, der nach § 18 Abs. 3 UmwStG gewerbesteuerpflichtig ist, weil die Betriebsveräußerung oder -aufgabe innerhalb von 5 Jahren nach einer Umwandlung erfolgt ist. Dieser Gewinn unterliegt nach § 18 Abs. 3 Satz 3 UmwStG nicht d...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage AEV / 3 Negative Einkünfte/Gewinnminderungen des laufenden Veranlagungszeitraums

Zeile 9 In dieser Zeile sind die negativen Einkünfte des Jahres 2025 aus Drittstaaten aus jeweils dem gleichen Staat und jeweils der gleichen Art einzutragen, sofern sie von dem Steuerpflichtigen direkt erzielt worden sind. Sind die Einkünfte über eine Personengesellschaft erzielt worden, sind die Beträge nicht in Zeile 9, sondern in Zeile 10 einzutragen. Der Betrag ist nach Z...mehr

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Telemedizin in der betriebs... / 3.1.6 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine Aufgabe des Arbeitgebers, um für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach ihrer Abwesenheit wieder in den Betrieb einzugliedern sowie einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Während es oft schwierig ist, alternative Arbeitsplätze und Tätigkeiten für Betroffene per Telemedizin zu identifizieren, gibt es...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Bet... / 3 Zerlegungsmaßstab

Zeilen 7–11 In diesen Zeilen sind der anzuwendende Zerlegungsmaßstab und der Anteil der Betriebsstätte hieran anzugeben. Die erforderlichen Angaben entsprechen den Zeilen 20-29 der Erklärung GewSt 1 D. Vgl. daher Erl. zu dieser Erklärung. Zeile 12 In dieser Zeile ist der Unternehmerlohn bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften anzugeben. Nach § 31 Abs. 5 GewStG ist für ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 14 Zinsschranke

Zeile 295a In diese Zeile ist die Zwischensumme der bisherigen Einkünfteermittlung einzutragen. Zeile 296 In dieser Zeile werden zunächst alle Zinsaufwendungen, die den Gewinn handels- oder steuerbilanziell (Zeile 11) verringert haben, hinzugerechnet. Dies dient der korrekten Anwendung der Zinsschranke. Besteht Organschaft, sind diese Zeilen nur von dem Organträger auszufüllen,...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1.6 Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher

Nach § 11 Abs. 5 Satz 1 AÜG darf der Entleiher Leiharbeitnehmer grundsätzlich nicht tätig werden lassen, wenn sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist.mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Zin... / 4 Fortführungsgebundener Zinsvortrag nach § 8d i. V. m. § 8a KStG

Zeilen 28-31 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 32–38 In den Zeilen 32–38 wird der fortführungsgebundene Zinsvortrag gem. § 8d i. V. m. § 8a KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag entsteht, wenn der Steuerpflichtige im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stel...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck K... / 3 Allgemeine Angaben

Zeile 1 Diese Zeile enthält die Angabe des Körperschaftsteuersubjekts (Steuerpflichtigen). Körperschaftsteuersubjekt ist jedes körperschaftlich organisierte Gebilde, das nach § 1 Abs. 1 KStG selbstständig der Körperschaftsteuer unterliegt, auch wenn keine Rechtsfähigkeit besteht. Körperschaftsteuersubjekte werden in den Vordrucken vereinfacht als "Körperschaften" bezeichnet. ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.13 Verminderung des Sonderausweises und des steuerlichen Einlagekontos nach § 28 Abs. 3 KStG

Zeile 63 Zeile 63 zeigt den Bestand des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises. Bei der Verschmelzung oder Aufspaltung müssten diese Beträge notwendig 0 sein, da der übertragende Betrieb gewerblicher Art erlischt und daher kein steuerliches Einlagekonto und keinen Sonderausweis mehr haben kann. Es fehlt eine Zeile, die für diese Fälle die entsprechenden Abgänge da...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 3.11 Korrekturen nach § 2 Abs. 4 Sätze 3 und 4 UmwStG bei Verwendung der Anlage ÖHK

Zeile 52 § 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG ist bei Eigengesellschaften und Betrieben gewerblicher Art, die Organträger sind, spartengerecht anzuwenden. Es ist also bei einer Verschmelzung oder Einbringung je Sparte festzustellen, ob die Rückwirkung den Ausgleich von Gewinnen des übertragenden Rechtsträgers mit Verlusten des übernehmenden Rechtsträgers je Sparte ermöglicht. Dies wir...mehr

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Leitfaden 2025 – Anlage Gen... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck enthält Angaben zur Steuerbefreiung von Genossenschaften und Vereinen. Die Anlage Geno/Ver ist als Anlage zu dem Vordruck KSt 1 sowie zum Steuerbescheid konzipiert. Alle Eintragungen sind, soweit im jeweiligen Formular nicht anders angegeben, vorzeichengerecht vorzunehmen, negative Beträge also mit Minuszeichen. Die Anlage ist in 2 Abschnitte unterteilt. Abschnitt...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 3 Nur bei Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von Körperschaften, die nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit sind und die ihren Gewinn mach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahme-Überschussrechnung) ermitteln

Vor Zeilen 2-3 In den Zeilen 2-3 sind besondere Angaben zu machen, wenn die stpfl. Körperschaft ein Betrieb gewerblicher Art in der Form des Regiebetriebs ist, sowie bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von nicht steuerbefreiten und steuerbefreiten Körperschaften, deren Steuerfreiheit auf einer anderen Vorschrift als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG beruht. Zum Begriff des Regiebetri...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.14 Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 10 InvStG

Zeile 28a Bestimmte Einkünfte, die über einen Investmentfonds bezogen werden, sind auf Antrag des Investmentfonds steuerfrei und unterliegen auch keinem Steuerabzug. Es handelt sich um Investmenterträge nach § 8 Abs. 1, 2 InvStG (z. B. Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, Halten von Investmentanteilen im Rahmen von Altersvorsorge- un...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 299 In dieser Zeile sind die verrechenbaren Verluste gem. § 15a EStG abzuziehen, die durch Anwachsung bei der Körperschaft entstanden sind, zu berücksichtigen sind. Derartige Verluste können nur bei Personengesellschaften entstehen. Allerdings können sie im Wege der Anwachsung auf eine Körperschaft übertragen werden, wenn sie zuvor bei der anwachsenden Personengesellsch...mehr