Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FoVo 12/2016, Pfändung der Ansprüche eines Subunternehmers

Subunternehmer als Werkunternehmer Im Rahmen der arbeitsteiligen Wirtschaft führt der Auftragnehmer eines Werkvertrags häufig nicht alle Leistungen persönlich aus, sondern beauftragt Subunternehmer. Er fungiert dann als Generalunternehmer. Dies ist in der aktuellen Situation insbesondere das Modell von Bauträgern, die über keine eigenen Baufachkräfte verfügen, sondern sich di...mehr

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FoVo 12/2016, Pfändungsschu... / 3 Der Praxistipp

Die maßgeblichen rechtlichen Regelungen Werden nicht wiederkehrende bezahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, gepfändet, so hat das Gericht dem Schuldner nach § 850i Abs. 1 ZPO auf Antrag während eines angemessenen Zeitraums so viel zu belassen, wie nach freier Schätzung des Gerichtes verble...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des ... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich gegen die am 18.12.2015 erlassene Entscheidung des Familiengerichts, mit der dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben und der von den Beteiligten am 17.2.2015 im Verfahren des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg – 133 F 19369/14 – abgeschlossene Vergleich über Trennungsunterhalt dahingehend abgeändert wurde, dass die Antragstellerin mit Wirku...mehr

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AGS 12/2016, Versicherungsf... / 1 Sachverhalt

Die Lebenspartnerin des Klägers unterhält bei der Beklagten seit dem 2.5.2011 eine Rechtsschutzversicherung, die auch den Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht beinhaltet. Der Kläger wohnt seit November 2013 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit der Versicherungsnehmerin in häuslicher Gemeinschaft bei dort angemeldetem Erstwohnsitz zusammen. Am 29.9.2011 schloss der Kl...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge (2): Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen Sonderausgabenabzug, Rente oder dauernde Last?

Leitsatz 1. Die Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag ist als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen. Dies gilt selbst dann, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Abgrenzung zur Vermögensverwaltung (§ 14 S. 3 AO)

Rz. 9 Trotz Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 14 AO ist eine selbstständige und nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, wenn die Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse über eine Vermögensverwaltung nicht hinausgeht. Der Begriff der Vermögensverwaltung stellt daher ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs wird in der AO im Recht der steuerbegünstigten Zwecke[1] verwendet. Er hat jedoch eine über die AO und über den Bereich der steuerbegünstigten Körperschaften hinausreichende Bedeutung.[2] Er wird daher bereits im Rahmen der allgemeinen steuerlichen Begriffsbestimmungen und nicht erst bei der Regelung der steuerbegünsti...mehr

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Vorsteueraufteilung für ein Strom und Wärme produzierendes Blockheizkraftwerk

Leitsatz 1. Unterhält der Unternehmer einen der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden landwirtschaftlichen Betrieb und einen weiteren der Regelbesteuerung unterliegenden Gewerbebetrieb, richtet sich die Aufteilung der Vorsteuerbeträge für gemischt genutzte Eingangsleistungen (hier: BHKW) nach § 15 Abs. 4 UStG. 2. Sachgerecht i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG ist dabei – entge...mehr

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§ 9 Beendigung der Nachlass... / ff) Rang titulierter Verbindlichkeiten, § 1991 Abs. 3 BGB

Rz. 82 Nach § 1991 Abs. 3 BGB wirkt "die rechtskräftige Verurteilung des Erben zur Befriedigung eines Gläubigers einem anderen Gläubiger gegenüber wie die Befriedigung". Nach h.M. soll sich hieraus eine Verpflichtung des Erben/Nachlasspflegers ergeben, den Gläubiger, der das rechtskräftige Urteil gegen ihn erzielt hat, vor den übrigen Gläubigern zu befriedigen bzw. Vollstrec...mehr

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§ 29 Haftung des sonstigen Pflegers

Rz. 1 Ergänzungspfleger (§ 1909 BGB), Abwesenheitspfleger (§ 1911 BGB),[1] Pfleger für eine Leibesfrucht (§ 1912 BGB), Pfleger für unbekannte Beteiligte (§ 1913 BGB), Pfleger für gesammeltes Vermögen (§ 1914 BGB) sowie die Besonderen Vertreter für Grundstückssachen (siehe § 24) haben ebenfalls über §§ 1915 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 1833 BGB für Pflichtverletzungen in ihrem Ve...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / IV. Unterhalt für betreuende, nicht verheiratete Eltern

1. Fehlende gesetzliche Regelung Einen eigenständigen Unterhaltsanspruch des betreuenden, nicht verheirateten Elternteils kannte das Recht der DDR nicht: Zwar wurde die unterhaltsrechtliche Diskriminierung des außerhalb einer bestehenden Ehe seiner Eltern geborenen Kindes schon frühzeitig beseitigt. Die ursprünglich noch bestehenden Sonderregelungen für den Unterhaltsanspruch ...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / III. Nachehelicher Unterhalt

1. Die gesetzliche Regelung a) Gesetzestext Die Kernbestimmung zum nachehelichen Unterhalt findet sich in § 29 FGB. Von einer für die Dauer von lediglich drei Tagen geltenden Änderung zum 1.10.1990 abgesehen,[27] blieb die Regelung seit dem Inkrafttreten des Familiengesetzbuches im Jahr 1965 unverändert. Sie lautet: Zitat § 29 FGB. Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (1) Ist ein...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Die Unterhaltspraxis

Die Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt wurde nachhaltig durch zwei frühe, bereits in den 1950er Jahren und damit noch vor Erlass des Familiengesetzbuches ergangene, stark ideologisch durchsetzte höchstrichterliche Entscheidungen geprägt. Mit diesen beiden Entscheidungen dürfte die Grundlage für die überaus rigide Beschränkung des nachehelichen Unterhalts gelegt worde...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 3. Insbesondere der Betreuungsunterhalt

Bei diesen Grundsätzen blieb es auch dann, wenn die Unterhaltsbedürftigkeit aus der Notwendigkeit der Pflege und Erziehung der Kinder resultierte: Obwohl die Geburt eines Kindes als ein für das nacheheliche Unterhaltsrecht besonders bedeutsamer Umstand im Gesetz eigens benannt wurde – § 30 Abs. 1 FGB –, bestand für die geschiedenen Ehegatten[81] keine Wahlmöglichkeit, ob sie...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / d) Unwirksamkeit von außergerichtlichen Unterhaltsvereinbarungen

Der Antrag auf nachehelichen Unterhalt konnte in der DDR nur im Scheidungsverfahren gestellt werden (§ 29 Abs. 3 S. 1 FGB) und auch nur dort konnten rechtswirksame Vereinbarungen über den Unterhalt nach Scheidung getroffen werden (§ 30 Abs. 3 FGB). Gemeint war damit nicht lediglich, dass der Unterhaltsanspruch nur im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren ...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / a) Gesetzestext

Die Kernbestimmung zum nachehelichen Unterhalt findet sich in § 29 FGB. Von einer für die Dauer von lediglich drei Tagen geltenden Änderung zum 1.10.1990 abgesehen,[27] blieb die Regelung seit dem Inkrafttreten des Familiengesetzbuches im Jahr 1965 unverändert. Sie lautet: Zitat § 29 FGB. Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (1) Ist ein geschiedener Ehegatte wegen Krankheit, we...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / e) Strikte Anspruchsbegrenzung

In der Tat war die rigorose Anspruchsbegrenzung das prägende Charakteristikum des nachehelichen Unterhaltsrechts der DDR: (aa) Das betrifft in erster Linie die von Gesetzes wegen vorgesehene Befristung des Anspruchs auf grundsätzlich zwei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung (§ 29 Abs. 1 FGB). Der Unterhaltsanspruch bestand überhaupt nur dann, wenn die Ehegatten vor der Erheb...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / c) Unterhaltsrechtliche Generalklausel

Von der Gesetzestechnik her hat man sich im FGB, ähnlich wie etwa in der Schweiz mit Art. 125 ZGB,[36] für eine unterhaltsrechtliche Generalklausel entschieden: Anders als das heute in den §§ 1570 ff. BGB der Fall ist, werden im FGB daher nicht einzelne Unterhaltstatbestände normiert, bei deren Vorliegen dem geschiedenen Ehegatten Unterhalt zugesprochen werden kann, sondern ...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / b) Grundsätzlich verschuldensunabhängiger Unterhaltsanspruch

Das nacheheliche Unterhaltsrecht war, wie die Bestimmung zeigt, von seinen Voraussetzungen her grundsätzlich verschuldensunabhängig ausgestaltet. Dadurch sollte verhindert werden, dass die Ehe sich "in einem gewissen Rahmen wieder zu einem Versorgungsinstitut [entwickelt] und damit in den Beziehungen zwischen den Ehegatten materielle Motive in den Vordergrund rücken."[28] Un...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 1. Fehlende gesetzliche Regelung

Einen eigenständigen Unterhaltsanspruch des betreuenden, nicht verheirateten Elternteils kannte das Recht der DDR nicht: Zwar wurde die unterhaltsrechtliche Diskriminierung des außerhalb einer bestehenden Ehe seiner Eltern geborenen Kindes schon frühzeitig beseitigt. Die ursprünglich noch bestehenden Sonderregelungen für den Unterhaltsanspruch des nichtehelichen Kindes wurden...mehr

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FF 11/2016, Vereinbarungen zum reformierten Versorgungsausgleich

Christof Münch2. Auflage 2015, 286 Seiten, 39 EUR, C.H.Beck Verlag Notare waren und bleiben auch führend für den Abschluss von Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, denn Verträge zwischen Eheleuten (und eingetragenen Partnerschaften, §§ 7, 20 Abs. 3 LPartG) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung (§ 7 Abs. 1 VersAusglG). Nur Ausnahmsweise genügt die Aufna...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Hohe Frauenerwerbsquote

Die Situation in der DDR war durch eine ausgesprochen hohe Frauenerwerbsquote gekennzeichnet. Diese lag zuletzt bei annähernd etwa 90 % aller erwerbsfähigen Frauen.[7] In der familienrechtlichen Literatur der DDR wurde diese Tatsache – vielfach ideologisch unterfüttert – stets als ein besonders wichtiges, die gesetzlichen Regelungen des Unterhaltsrechts prägendes Merkmal bre...mehr

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AGS 11/2016, Verfahrenswert... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Wird im Wege der einstweiligen Anordnung ein Verfahrenskostenvorschuss verlangt, so ist dies eine Vorwegnahme der Hauptsache. Ist der Verfahrenskostenvorschuss einmal gezahlt, dann werden die Gerichtsgebühren für das Hauptsacheverfahren eingezahlt und der Anwalt wird bevorschusst. Damit startet dann das Hauptverfahren. Ob später die einstwe...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 1. Die gesetzliche Regelung

a) Gesetzestext Die Kernbestimmung zum nachehelichen Unterhalt findet sich in § 29 FGB. Von einer für die Dauer von lediglich drei Tagen geltenden Änderung zum 1.10.1990 abgesehen,[27] blieb die Regelung seit dem Inkrafttreten des Familiengesetzbuches im Jahr 1965 unverändert. Sie lautet: Zitat § 29 FGB. Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (1) Ist ein geschiedener Ehegatte wege...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 2. Diskussion

Dieser Befund überrascht. Denn der Anteil der Kinder, die außerhalb einer bestehenden Ehe der Eltern geboren werden, ist in Ostdeutschland außerordentlich hoch und übertraf die westdeutsche Quote zumeist um mehr als das Doppelte: Bereits im Jahr 1966, bei Inkrafttreten des FGB, betrug die Nichtehelichenquote in der DDR 10 %. Der Anteil der nichtehelichen Geburten stieg in de...mehr

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AGS 11/2016, Bewertung des ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist grundsätzlich zutreffend. Für das Obsiegen und Unterliegen kommt es nicht darauf an, wie die jeweiligen Ansprüche im Rahmen des GKG für die Gerichtsgebühren bewertet werden. Das Obsiegen hat nichts damit zu tun, wie ein Anspruch zu bewerten ist. So ist unstreitig auch ein Unterliegen mit einem Zinsanspruch oder einem Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher K...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / I. Einleitung

Der Betreuungsunterhalt gilt als die "Gretchenfrage" des Unterhaltsrechts.[1] Denn hierbei handelt es sich zwar um einen Anspruch des geschiedenen Ehegatten bzw. des betreuenden Elternteils, der wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes ganz oder teilweise daran gehindert ist, sich selbst zu unterhalten und der deshalb vom anderen Ehegatten bzw. dem anderen Elt...mehr

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FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 4. Staatliche Daseinsvorsorge

Ein dritter, für das Unterhaltsrecht außerordentlich bedeutsamer Umstand kommt hinzu:[18] Die Unterstützung von betreuenden Eltern – in der ostdeutschen Praxis handelte es sich hierbei fast ausschließlich um betreuende Mütter[19] – war ein besonderes Anliegen der staatlichen Sozialpolitik, was in der familienrechtlichen Literatur der DDR entsprechend breit gewürdigt wurde.[2...mehr

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FF 11/2016, Eintragung eine... / 1 Aus den Gründen:

[18] Die Staatsangehörigkeit des Kindes ist vielmehr im vorliegenden Verfahren zu klären und setzt nicht voraus, dass diese zuvor in einem Verfahren nach § 30 Abs. 3 StAG (vgl. insoweit OVG Münster FamRZ 2015, 866; VG Köln FamRZ 2014, 1558) festgestellt worden ist. Ist nur die Abstammung als Vorfrage der Staatsangehörigkeit zweifelhaft und würde sich aus ihr ohne spezifische...mehr

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FF 11/2016, Versorgungsausg... / 2 Anmerkung

Kontext der Entscheidung Zwischen Ehezeitende und Durchführung des Versorgungsausgleichs sind mehrere Jahre vergangen. Der Ehemann bezieht bereits eine ungekürzte Rente aus kapitalgedeckten Anrechten, die zu teilen sind. Mit der Durchführung des Versorgungsausgleichs wird seine Rente gekürzt. Wie sind nach Ehezeitende eintretende rechtliche und tatsächliche Wertänderungen der...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Exkurs: Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und Außenprüfung

Rz. 270 [Autor/Stand] Keine Außenprüfung "bei der Zwischengesellschaft". Nach § 193 Abs. 1 und 2 AO ist eine Außenprüfung nur bei "Steuerpflichtigen" möglich. Die Zwischengesellschaften i.S. des §§ 7 ff. sind als solche idR keine Stpfl. i.S. des § 193 AO.[2] Sie können es nur sein, wenn und soweit sie selbst beschränkt steuerpflichtige Einkünfte erzielen. Ist diese Vorausset...mehr

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FoVo 11/2016, Wenn Arbeiten... / 3 Der Praxistipp

Fehler: Gläubigerin hat nicht Stellung genommen Die Gläubigerin hat sich hier selbst um einen Vollstreckungserfolg in Höhe des freigegebenen Betrages gebracht. Für die Freigabe der Erstattungsleistung der Krankenkasse fehlt es nämlich an einer Rechtsgrundlage. Das AG nennt in seiner Entscheidung eine solche Rechtsgrundlage auch nicht. Es wäre seitens des Gläubigers notwendig ...mehr

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zfs 11/2016, Umfang der Hin... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Bekl. eine Unfallversicherung. Am 1.2.2012 erlitt er bei einem Verkehrsunfall Kopfverletzungen. Sein behandelnder Arzt bescheinigte ihm am 2.4.2013 unfallbedingte Dauerbeeinträchtigungen in Form von Narbenbeschwerden und Schwindel (Anl. K5, AH I 33). Die Bekl. erbrachte vorprozessual Leistungen auf der Grundlage eines von ihr angenommenen Grads der ...mehr

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zfs 11/2016, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… 1. Entgegen der Auffassung des BG ergibt sich eine unangemessene Benachteiligung des VN allerdings nicht bereits daraus, dass § 4 Abs. 4 MB/KT keinen Zeitpunkt benennt, zu dem der VR sein Anpassungsrecht spätestens ausüben muss, nachdem er von einer Minderung des Nettoeinkommens Kenntnis erlangt hat." [14] a) Zwar kann der VR nach dem Wortlaut dieser Bestimmung Tagess...mehr

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AGS 11/2016, Keine Kürzung ... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Aufgrund der Festsetzung vom 13.10.2010 steht dem Antragsteller eine – bereits gezahlte – Vergütung von 1.884,96 EUR zu; die nachträglich bekannt gewordenen Zahlungen der Mandantin von insgesamt 2.332,60 EUR sind im Ergebnis auf diese Vergütung nicht anzurechnen. 1. Die am 13.10.2010 v...mehr

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zfs 11/2016, Keine Verletzu... / Sachverhalt

Die Kl. nehmen die Bekl. auf Feststellung der Verpflichtung zur Gewährung von Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung in Anspruch. Der Kl. Ziff. 2 unterhält bei der Bekl. unter der Vertragsnummer … eine Rechtsschutzversicherung, der die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) zugrunde liegen. Die Kl. schlossen am 4.7.2007 mit der … einen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Sonstige Rechtsfolgeprobleme der Zurechnung (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 101 [Autor/Stand] Ertragsteuern der Untergesellschaft. Die Tatsache, dass nach § 14 Abs. 1 nur Einkünfte oder ggf. Zwischeneinkünfte Gegenstand der Zurechnung sind (vgl. Anm. 83), wirft die Frage auf, ob bei der Anwendung der §§ 7–12 auf der Ebene der Obergesellschaft auch die Steuern der Untergesellschaft gem. § 10 Abs. 1 abziehbar bzw. gem. § 12 Abs. 1 anrechenbar sind...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Besuchsreisen

Stand: EL 110 – ET: 10/2016 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Besuch von Angehörigen . Zum Besuch des Ehegatten am Beschäftigungsort > Doppelte Haushaltsführung Rz 115 ff [121]; BFH 251, 344 = BStBl 2016 II, 179 lehnt den WK-Abzug in solchen Fällen grundsätzlich ab. Zum Nachweis von Familienheimfahrten des Unterhalt leistenden Stpfl > Unterhaltsleistungen Rz 185.mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Identifizierung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit

Tz. 77 Stand: EL 30 – ET: 09/2016 Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ist in IAS 36.6 definiert als kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit ist immer dann zu identifizi...mehr

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Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags gemäß § 33a Abs. 1 EStG

Leitsatz Das Elterngeld zählt bei der Berechnung des abzugsfähigen Unterhaltshöchstbetrags in vollem Umfang und damit einschließlich des Sockelbetrags (§ 2 Abs. 4 BEEG) zu den anrechenbaren Bezügen des Unterhaltsempfängers i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG i.d.F. des BürgEntlG KV. Normenkette § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG i.d.F. des BürgEntlG KV, § 2 Abs. 4, § 11 Satz 1, BEEG Sach...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Unterhalt aus der Masse (§ 40 Satz 2 i. V. m. § 100)

Rn 15 Von Unterhaltsansprüchen gegen den Schuldner zu unterscheiden ist die Möglichkeit, dem Schuldner und seiner Familie nach § 100 Unterhalt aus der Masse zu gewähren, wenn die Gläubigerversammlung bzw. der Gläubigerausschuss dies beschließt. Die Entscheidung ob und in welcher Höhe Unterhalt geleistet wird, steht im Ermessen der Beteiligten.[27] Wird aus der Masse ein solc...mehr

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FF 10/2016, Unterhalt wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes – ein Fallbeispiel

I. Einleitung Dieser Beitrag soll als Arbeitshilfe dienen, indem er den Praktiker für ausgewählte Probleme sensibilisiert, die sich im Zusammenhang mit der Prüfung des Anspruchs eines ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteils nach § 1615l BGB ergeben können. Dazu werden die Fragen, die sich im Rahmen der Überlegungen zur Lösung eines Beispielsfalles stellen, komprimiert...mehr

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FF 10/2016, Unterhalt wegen... / III. Überlegungen zur Lösung des Falles

Wie ist es um den Anspruch der F auf Betreuungsunterhalt nach der Trennung von M bestellt? 1. Situation bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des K Dem Grunde nach kann F von M bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des K Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 S. 2 und 3 BGB verlangen (sog. "Basisunterhalt"). Nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB steht der Mutter eines nich...mehr

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FF 10/2016, Unterhalt wegen... / I. Einleitung

Dieser Beitrag soll als Arbeitshilfe dienen, indem er den Praktiker für ausgewählte Probleme sensibilisiert, die sich im Zusammenhang mit der Prüfung des Anspruchs eines ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteils nach § 1615l BGB ergeben können. Dazu werden die Fragen, die sich im Rahmen der Überlegungen zur Lösung eines Beispielsfalles stellen, komprimiert erörtert.mehr

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FF 10/2016, Unterhalt wegen... / II. Fallbeispiel

Ausgangspunkt der Überlegungen ist dieser fiktive Sachverhalt: Praxis-Beispiel F lernt zu Beginn ihres Lehramtsstudiums den M kennen und zieht mit ihm zusammen. Beide pflegen dank eines außergewöhnlich hohen Einkommens des M einen sehr aufwändigen Lebensstil. F, die in beiden Staatsexamina gute Noten erzielt, wird von M schwanger. Kurz nach dem zweiten Staatsexamen bringt sie...mehr

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FF 10/2016, Unterhalt wegen... / 3. Situation nach dem Tod des M

Durch den Umstand, dass M im Januar 2015 verstirbt, entfällt der Betreuungsunterhaltsanspruch der F nicht. Nach § 1615l Abs. 3 S. 4 BGB erlischt der Anspruch nicht mit dem Tod des Vaters.[31] Es handelt sich um eine Nachlassverbindlichkeit, für die nunmehr N als Alleinerbe des M haftet, § 1967 BGB.[32] Allerdings führt die Eheschließung zwischen F und S im Juni 2015 zum Erlös...mehr

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FF 10/2016, Unterhalt wegen... / 1. Situation bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des K

Dem Grunde nach kann F von M bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des K Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 S. 2 und 3 BGB verlangen (sog. "Basisunterhalt"). Nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB steht der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes über die Dauer des Mutterschutzes hinaus ein Unterhaltsanspruch gegen den Vater zu, wenn von ihr wegen der Pflege und Erziehun...mehr

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FF 10/2016, Unterhalt wegen... / 2. Situation ab dem dritten Geburtstag des K

Über die Vollendung des dritten Lebensjahres des K hinaus kann F von M nur noch Betreuungsunterhalt verlangen, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht, § 1615l Abs. 2 S. 4 BGB (sog. "Billigkeitsbetreuungsunterhalt"). Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen, § 1615l Abs. 2 S. 5 BGB. Jegl...mehr

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FF 10/2016, Familienunterha... / 2 Anmerkung

Leitsatz Der Familienunterhalt ist bei einem stationär pflegebedürftigen Ehegatten hinsichtlich des persönlichen Bedarfs, der vor allem durch die Heim- und Pflegekosten bestimmt wird, ausnahmsweise durch Zahlung einer Geldrente zu leisten. Der Anspruch setzt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Diesem ist mindestens ein Eigenbedarf in Höhe des eheangemessen...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / 4. Der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren

Hier kommen verschiedene Gegenstandswerte in Betracht Für den Anwalt stellt sich die Sachlage anders dar. Für ihn können die geringwertigeren Stufen von Bedeutung sein. Im Gegensatz zum Gericht können beim Anwalt nämlich mehrere Gebühren anfallen (Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr), so dass es hier für die einzelnen Gebühren zu unterschiedlichen Gegenstandswerten komm...mehr