Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.2 Person des Rückgriffsverpflichteten und Ausnahme von der Anwendung des § 8a Abs 1 S 2, 2. Alternative KStG idF des StandOG

Tz. 230 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Dem Wortlaut des § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG ist nicht zu entnehmen, ob der AE bzw die diesem nahe stehende Person, auf die der Kreditgewährende Dritte zurückgreifen kann, ebenfalls nicht anrechnungsberechtigt sein muss. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 23) ist § 8a KStG idF des StandOG unabhängig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.4 Person des Rückgriffsverpflichteten iSd § 8a Abs 1 S 2, 2. Alternative KStG idF des sog Korb II-Gesetzes

Tz. 239 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG idF des sog Korb II-Gesetzes erfasst alle Fälle, in denen der FK-Geber ein Dritter ist, der auf den AE (s Tz 143 und 153 ff) bzw auf eine diesem nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG (s Tz 216 ff) zurückgreifen kann. Ob der rückgriffsgesicherte Dritte, der AE oder die nahe stehende Person im Inl stpfl ist, ist unerheblich. Nicht ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kürzung der Heimunterbringungskosten um einen Haushaltsersparnisbetrag

Leitsatz Werden Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastungen angesetzt, so sind nur die Mehraufwendungen gegenüber der normalen Lebensführung anzusetzen. Ersparte Aufwendungen, z. B. für Verpflegung oder Miete mindern bei einer Heimunterbringung die in Ansatz zu bringenden Kosten. Sachverhalt Die Kläger zogen im Jahr 2013 in ein Pflegeheim. Die Klägerin war nach ...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.3.2 Unterhaltsanspruch ohne tatsächliche Unterhaltszahlung

Rz. 21 Nach Abs. 1 Nr. 3 letzter HS steht das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod eines Versicherten einer tatsächlichen Unterhaltszahlung im letzten Jahr vor seinem Tod gleich. Unterhaltsansprüche im Sinne dieser Regelung können nach den Vorschriften des Ehegesetzes v. 20.2.1946 (EheG 1946) oder aus sonstigen Gründen bestehen....mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.3.1 Tatsächliche Unterhaltszahlung im letzten Jahr vor dem Tod des Versicherten

Rz. 14 Nach Abs. 1 Nr. 3 ist für einen Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten eine tatsächliche Unterhaltszahlung erforderlich. Zum "Unterhalt" im Sinne der Vorschrift zählen allerdings nur solche Leistungen des verstorbenen Versicherten, die dieser seinem geschiedenen Ehegatten nach der Scheidung unabhängig von einer Gegenleistung erb...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.3 Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten ohne Erfüllung der unterhaltsrechtlichen Voraussetzungen

Rz. 43 Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten besteht nach Abs. 3 auch ohne Vorliegen der unterhaltsrechtlichen Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 3, wenn der geschiedene Ehegatte im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod des Versicherten nur deshalb keinen Unterhaltsanspruch hatte, weil er durch Erwerbseinkommen (Arbeitsen...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.3 Unterhaltsrechtliche Voraussetzungen

Rz. 13 Eine kleine Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten nach Abs. 1 der Vorschrift hat Unterhaltszuschussfunktion. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Abs. 2 oder 3 besteht Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente mit Unterhaltsersatzfunktion. Die Hinterbliebenenrente an den geschiedenen Ehegatten soll also grundsätzlich den durch den Tod ein...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / b) Beteiligte

Sofern der Pflichtige seiner Auskunftspflicht nicht (oder nicht rechtzeitig) nachkommt, kann dies einen Anspruch des Gläubigers auf Schadensersatz begründen.[78] Der Berechtigte kann – und zwar ohne Rücksicht auf die Beschränkungen bei Geltendmachung von rückständigem Unterhalt – zusätzlichen Unterhalt als Verzugsschaden nach § 286 BGB geltend machen; der Verzug bezieht sich...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / cc) Ausnahmen

Eine Ausnahme von der Sperrfrist ist anzunehmen, wenn sich die erste Auskunft auf den Trennungsunterhalt bezogen hat und es jetzt um den nachehelichen Unterhalt geht; denn hier ist das Prinzip der Nichtidentität zu berücksichtigen.[22] Im Einzelfall kann allerdings dennoch das Rechtsschutzinteresse fehlen, sofern die Tatsachen aufgrund der schon erteilten Auskunft als bekann...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / b) Einstweilige Anordnung

Soweit angenommen wird, ein Auskunftsantrag könne nicht im Wege der einstweiligen Anordnung verfolgt werden,[96] begegnet das in dieser Allgemeinheit Bedenken. Richtig ist sicherlich, dass § 246 FamFG – in Abweichung von § 49 FamFG – eine Sonderregelung für die Zahlung von Unterhalt und die Zahlung eines Kostenvorschusses darstellt; geht man vom Wortlaut des Abs. 1 aus ("Verp...mehr

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FF 5/2016, Konkrete Bedarfs... / 2 Aus den Gründen:

Die Beschwerde des Antragsgegners ist überwiegend unbegründet, die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin teilweise begründet. 1. Nach Zurückverweisung der Sache durch den Bundesgerichtshof im Beschl. v. 30.9.2015 (XII ZB 1/15) hat der Senat den konkreten Bedarf der Antragstellerin zu ermitteln, um ausgehend davon prüfen zu können, ob in der Unterhaltsvereinbarung im notarie...mehr

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Jansen, SGB VI § 243a Rente... / 2.1 Ausschluss von Hinterbliebenenrentenansprüchen

Rz. 3 Nach der Gesetzesbegründung zu § 243a soll ein Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten nach § 243 generell ausgeschlossen werden, wenn sich der Unterhaltsanspruch des überlebenden geschiedenen Ehegatten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets bestimmt, weil das für das Beitrittsgebiet maßgebende spezielle Unterhaltsrecht nur in...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / b) Stufenantrag

Ob die Neuregelung des § 235 Abs. 2 FamFG (siehe oben unter III. 1. a) tatsächlich – entsprechend den Überlegungen des Gesetzgebers – zeitaufwändige Stufenklagen zukünftig weitgehend entbehrlich macht, muss sich in der Praxis erst noch zeigen; nach bisherigem Eindruck ist kein nennenswerter Rückgang festzustellen. Wichtig bleibt, dass im Rahmen des Stufenantrags der Zahlungsa...mehr

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FF 5/2016, Konkrete Bedarfs... / Leitsatz

1. Bei der Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Die für das Maß des Unterhalts ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse bestimmen sich dabei grundsätzlich nach den für den allgemeinen Lebensbedarf genutzten Einkünften. 2. Der für eine Korrektur unangemessener Vermögensbildung heranzuziehende Maßstab darf nicht dazu f...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) am 1.7.1977 findet bei einer Ehescheidung nach den Regelungen der §§ 1587 bis 1587p BGB (bis 31.8.2009) bzw. denen des Versorgungsausgleichsgesetzes (ab 1.9.2009) ein Versorgungsausgleich statt. Grundidee des Versorgungsausgleichs ist die gleichmäßige Aufteilung der in einer Eh...mehr

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Jung, SGB XII § 23 Sozialhi... / 2.3.2 Einreise zur Arbeitssuche

Rz. 52a Abs. 3 Satz 1 2. Alternative normiert den Leistungsausschluss für Ausländer, die sich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten und ihr Aufenthaltsrecht daraus herleiten. Dieser Ausschluss von Leistungen wurde durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 2.12.2006 mit Wirkung zum 7.12.2006 in Abs. 3 eingefügt und sollte kl...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / b) Auskunftsantragsteller

Hier ist das Interesse des Berechtigten maßgebend, den geltend zu machenden Unterhalt zu erhalten. Der Wertansatz beträgt in der Regel nur einen Bruchteil des Anspruchs, dessen Geltendmachung die Auskunft erleichtern soll.[130]mehr

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FF 5/2016, Der Familienanwalt und Computerprogramme

Klaus Schnitzler Im letzten Jahr haben die Vorsitzende Richterin am OLG Köln Gabriele Ey (Editorial: Digitale Berechnungen in Gerichtsbeschlüssen, FF 2015, 381) und die Vorsitzende Richterin am OLG München Dr. Isabell Götz bei der 18. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrechts im DAI (FUR 2015, 309) sowie beim DFGT in Brühl im Oktober 2015 unmissverständlich deutlic...mehr

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AGS 5/2016, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner war unter dem im Rubrum genannten Aktenzeichen ein Familienverfahren wegen Trennungsunterhalts anhängig, sowie ein Scheidungsverfahren. In der mündlichen Verhandlung zum Unterhaltsverfahren haben die damaligen Eheleute nach ausführlicher Erörterung der gesamten familiären und finanziellen Situation einen Vergleich zur Regelu...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.4 Witwenrente/Witwerrente nach dem vorletzten geschiedenen Ehegatten

Rz. 51 Geschiedene Ehegatten, die nach dem Tod des Versicherten wieder geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, können nach Abs. 4 der Vorschrift bei Auflösung Ehe oder bei Aufhebung bzw. Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der Voraussetzungen der Abs. 1, 2 oder 3 eine Witwenrente/Witwerrente nach dem vorletzten geschiedenen Ehe...mehr

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AGS 5/2016, Kostenentscheid... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des am 3.12.2004 geborenen Kindes L. Ihre Beziehung ist seit Herbst 2005 beendet. Seit Dezember 2006 hat der Antragsgegner nahezu keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter. Am 11.9.2009 schrieb er per Mail, dass er das Kind nie wollte und auch nie etwas mit ihm zu tun haben wollte. Am 8.10.2009 verleugnete er seine ...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / c) Sonderfälle, entsprechende Anwendung

Die vorstehenden Grundsätze werden auf Fälle der Verpflichtung des Auskunftsschuldners zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (§§ 1605 Abs. 1 S. 3, 260, 261 BGB) entsprechend angewandt.[131] Ein Geheimhaltungsinteresse begründet grundsätzlich kein besonderes Abwehrinteresse; denn das Interesse des Anspruchstellers an Unterhalt geht regelmäßig dem Geheimhaltungsinteresse...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / 1. Normzweck

Der Unterhaltsgläubiger ist in der Regel über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltsschuldners nicht (oder nur unzureichend) unterrichtet; deshalb kann er sich nur durch eine Auskunft die – für die Bezifferung des Anspruchs erforderliche – Kenntnis von den tatsächlichen Verhältnissen verschaffen. Für den Unterhaltsanspruch von Verwandten ergibt sich die Ausk...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / bb) Im Verfahren

Die verfahrensrechtliche Auskunftspflicht ist in § 235 FamFG geregelt. Die Bestimmung steht (wie früher § 643 ZPO) in einem Spannungsverhältnis zwischen Amtsermittlungs- und Beibringungsgrundsatz. Die Vorschrift geht weiter als § 1605 BGB, der sich nur über das Einkommen und das Vermögen verhält; § 235 FamFG erfasst auch negative Einkommensbestandteile. Nach § 235 Abs. 3 Fam...mehr

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FoVo 5/2016, Von der Behand... / 3 Der Praxistipp

Sachgerechte Prüfung der Anspruchsgrundlagen fehlt Zu kritisieren ist, dass es das AG in seiner mehr als knappen Entscheidung an der Prüfung der einschlägigen Anspruchsgrundlagen fehlen lässt und es wohl auch deshalb zu einem falschen Ergebnis gelangt. § 765a ZPO war als Auffangnorm zunächst einmal gar nicht einschlägig. Vorrangig war § 850k Abs. 4 ZPO zu prüfen. Leistungen de...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / 1. Sachverhalt

Die Ehefrau verlangte von ihrem geschiedenen Ehemann nachehelichen Unterhalt; im Rahmen eines Stufenantrags nahm sie ihn auf Auskunft über seine Einkünfte und auf Vorlage von Belegen in Anspruch. Das AG hat dem Antrag in vollem Umfang stattgegeben; dabei hat es den geschiedenen Ehemann (Antragsgegner) u.a. zur Vorlage seiner Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2011 und ...mehr

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FF 5/2016, Anspruch auf Min... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 27.4.2015, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragsteller, seine minderjährige Tochter und seinen minderjährigen Sohn, laufenden und rückständigen Kindesunterhalt zu zahlen. Er wurde verpflichtet, an seine Tochter – die Antragstellerin zu 1. – zu Händen der Mutter laufend...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / aa) Außergerichtlich

Auskunft ist grundsätzlich nur auf Verlangen zu erteilen. Allerdings ist streitig, ob und unter welchen Voraussetzungen für Unterhaltsgläubiger und -schuldner eine Verpflichtung besteht, die jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnisse – und insbesondere deren Veränderung – unaufgefordert zu offenbaren. Schon die Regelung in § 1605 BGB zeigt, dass das Gesetz keine allgem...mehr

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FF 5/2016, Verwirkung wegen... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten streiten über Ansprüche auf Zahlung laufenden und rückständigen Trennungsunterhalts. Die Beteiligten schlossen unter dem 23.10.2010 miteinander die Ehe. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Seit dem 9.9.2011 leben die Beteiligten voneinander getrennt. Die Beteiligten sind türkischstämmig. Während der Ehe ging der Antragsteller einer Teilzeitbeschäft...mehr

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AGS 5/2016, Antrag und Wide... / 3 Anmerkung

I. Die Werte von Antrag und Widerantrag werden nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG grundsätzlich zusammengerechnet; insoweit bestätigt diese Regelung die allgemeine Vorschrift des § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Eine dem § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG entsprechende Einschränkung enthält § 39 Abs. 1 FamGKG allerdings nicht; gleichwohl dürfte das Additionsverbot auch hier gelten, wenn sich der Antr...mehr

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FoVo 5/2016, Freier Zugriff... / 2 II. Aus der Entscheidung/Praxistipp

Rentenvorschuss ist zu verteilen Das Amtsgericht hat den Antrag der Schuldnerin nach §§ 765a, 850k Abs. 4 ZPO für zulässig und teilweise begründet erachtet. Hinsichtlich der Rentenleistungen gelte Folgendes: Mit der Zahlung werde der monatliche Sockelfreibetrag von 1.073,88 EUR auf dem Pfändungsschutzkonto im Monat Januar 2016 überschritten. Nachzahlungen von Arbeitseinkommen...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / a) Auskunftsantragsgegner

In der Praxis stehen diejenigen Fälle im Vordergrund, in denen der Unterhaltsschuldner zur Erteilung von Auskünften verurteilt worden ist und dagegen Beschwerde einlegen will. Seine Beschwer ist davon abhängig, in welchem Umfang er durch die Erteilung der Auskunft belastet ist.[112] Entscheidend ist nicht das Interesse des Schuldners daran, die Hauptleistung (Unterhalt) nich...mehr

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Jansen, SGB VI § 243a Rente... / 2.2 Unterhaltsanspruch nach dem Recht des Beitrittsgebiets

Rz. 4 Voraussetzung für die Anwendung des § 243a Satz 1 ist, dass sich der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten nach dem Recht bestimmt, das im Beitrittsgebiet anzuwenden war und keine Entsprechung in den alten Bundesländern gefunden hatte. Dies ist der Fall, wenn im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod des versicherten geschiedenen Ehegatten ein Unterh...mehr

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zfs 5/2016, Erstattungsfähi... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Bekl. seit 1996 eine private Krankheitskostenversicherung. Dem Vertrag liegen die MB/KK 2009 der Bekl. zugrunde, es gilt der Krankheitskostentarif A 1 1. Der Kl. ist an Multipler Sklerose erkrankt, die sich u.a. in einer Muskelschwäche des linken Beins auswirkt. Die Parteien streiten darum, ob die Bekl. verpflichtet ist, die Kosten für ein Untersche...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 33a EStG: Berechnung abziehbarer Unterhaltsleistungen bei Selbstständigen

Leitsatz 1. Bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden, deren Einkünfte naturgemäß stärkeren Schwankungen unterliegen, ist bei der Ermittlung des Nettoeinkommens regelmäßig ein Dreijahresdurchschnitt zu bilden (Bestätigung des Senatsurteils vom 28.3.2012, VI R 31/11, BFHE 237, 79, BStBl II 2012, 769). 2. Steuerzahlungen sind von dem hiernach zugrunde zu legenden unterhaltsrele...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 49 Übergang... / 2.1.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 4 Der Anspruch auf Übergangsgeld besteht in den übrigen Fällen des § 35 unabhängig davon, ob die Leistung stationär, teilstationär oder ambulant erbracht wird oder Arbeitsunfähigkeit besteht oder der Betroffene wegen der Leistung zur Teilhabe an der Ausübung einer ganztägigen Erwerbstätigkeit gehindert wird. Aus dem Sinn und Zweck der Norm, den Unterhalt zu sichern, der ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld: Keine Berücksichtigung einer Schmerzensgeldrente bei den finanziellen Mitteln eines volljährigen behinderten Kindes

Leitsatz Bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind über hinreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung seines persönlichen Unterhalts verfügt, ist eine Schmerzensgeldrente grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Normenkette § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG Sachverhalt Die Klägerin ist die Mutter des 1960 geborenen V, dessen Schwerbehindertenausweis einen Grad der Beh...mehr

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§ 1 Einleitung / II. Schiedsfähigkeit

Rz. 47 Wie auch sonst, können die Beteiligten sich auch in familienrechtlichen Streitigkeiten durch eine Schiedsvereinbarung auf ein Schiedsverfahren einigen. Sie können jedoch auch von vornherein schon im Ehe- oder Partnerschaftsvertrag eine Schiedsklausel aufnehmen und sich dadurch für den Fall späterer Streitigkeiten dem Spruch eines Schiedsgerichts unterwerfen. Rz. 48 Gru...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Abzweigung des Kindergelds an das Kind bei fehlender Unterhaltsverpflichtung

Leitsatz Ein Kind kann die (anteilige) Abzweigung des Kindergelds an sich selbst nicht beanspruchen, wenn der Kindergeldberechtigte aufgrund der hinreichenden eigenen Einkünfte des Kindes nicht mehr unterhaltsverpflichtet ist. Sachverhalt Eine Bankauszubildende forderte von der Familienkasse, dass das an ihre Mutter gezahlte Kindergeld anteilig an sie abgezweigt wird. Zur Beg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Begriff "wirtschaftlicher Zusammenhang" in § 34c Abs. 1 Satz 4 EstG

Leitsatz 1. Ob Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen mit den ausländischen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen i.S.d. § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bestimmt sich nach dem Veranlassungsprinzip (§ 4 Abs. 4 EStG). 2. Weisen die Aufwendungen sowohl mit ausländischen Einkünften i.S.d. § 34d EStG als auch mit inländischen Einkünft...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerfreie Betreuungsleistungen

Leitsatz Betreuungsleistungen einer juristischen Person sind unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL steuerfrei, wenn ihr die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen nach § 45 SGB VIII erteilt wurde und die Kosten für diese Leistungen über einen Träger der freien Jugendhilfe abgerechnet und damit mittelbar von öffent...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsaufwendungen gegenüber volljährigen Kindern bei Haushaltsgemeinschaft

Leitsatz Beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen für mit dem Steuerpflichtigen in einem gemeinsamen Haushalt lebende Kinder, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, kommt die Opfergrenze nur dann nicht zur Anwendung, wenn die Beteiligten eine sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft bilden. Die Opfergrenze ist hinsichtlich der Berücksichtigung weiterer unterhaltsberechtigter Kinder...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 1. Verzicht auf Unterhalt

Für die Beurteilung, ob ein gemäß §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3 i.V.m. §§ 1614, 134 BGB unwirksamer Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt vorliegt, kommt es nicht darauf an, was die Parteien gewollt haben, sondern ob der gesetzliche Unterhalt objektiv verkürzt wird. Der Unterhaltsberechtigte darf seine Rechte selbst dann nicht aufgeben, wenn ihm hierfür eine gleichwe...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 2. Befristung bei einer Vereinbarung lebenslangen Unterhalts

Zur Anpassung eines Ehevertrags führt der BGH[24] aus: Haben die Parteien in einem Ehevertrag eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung vereinbart, und hat sich die Rechtslage geändert (Möglichkeit der Befristung), bleibt es dem Unterhaltspflichtigen im Zweifel unbenommen, sich auf eine Störung der Geschäftsgrundlage zu berufen. Bei einer nach § 313 i.V.m. § 1578b Abs. 1 S. 1 ...mehr

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FF 4/2016, Verzicht auf kün... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten um Trennungsunterhalt für die Zeit von Januar 2012 bis Mai 2013. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner heirateten am 7.1.2005. Die Ehe blieb kinderlos. Ende Dezember 2011 trennten sich die Beteiligten. Durch Beschl. v. 13.2.2013, bezüglich des Scheidungsausspruchs rechtskräftig seit dem 7.5.2013, wurde ihre Ehe geschieden. [3] Die Beteil...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 1. Vereinbarung eines unbefristeten Unterhalts

Haben die Parteien in einem Scheidungsfolgenvergleich die Zahlung eines unbefristeten Ehegattenunterhalts vereinbart, kann sich der Unterhaltspflichtige nicht auf die Störung der Geschäftsgrundlage durch spätere Änderungen der Rechtslage (hier: Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Bedeutung der Ehedauer im Rahmen von Billigkeitsentscheidungen nach § 1573 Abs. 5 BGB a.F.) ...mehr

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FF 4/2016, Kriterien einer wirksamen Vereinbarung über Trennungsunterhalt

Zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 30.9.2015 – XII ZB 1/15 Eine Ehefrau ist mit dem vertraglich vereinbarten, gegen Währungsverfall stabilen Unterhalt von monatlich 3.370 EUR unzufrieden und klagt einen höheren "gesetzlichen" Trennungsunterhalt ein. Der BGH[1] gibt ihr Recht, weil der Verzicht, der in der Unterhaltsbeschränkung liege, gemäß § 1614 BGB unwirksam sei. Dar...mehr

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FF 4/2016, Abänderung einer... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 1.4.2015, mit dem die Unterhaltsverpflichtung des Antragstellers aus der Urkunde des Notars S. vom 23.4.1992 (UR-Nr. 76/1992) in der Fassung des Urteils des Senats vom 5.2.1999 – 13 UF 7513/98 – dahingehend geändert wurde, dass der Antragsteller ab dem 23.12.2014 nur noch ver...mehr

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AGS 4/2016, Fällige Beträge... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragstellerin ist gem. §§ 59, 55 Abs. 3 FamGKG zulässig. Die Beschwerde hat jedoch – soweit das AG nicht abgeholfen hat – in der Sache keinen Erfolg. Der Streitwert berechnet sich wie folgt. Praxis-Beispielmehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 2. Einkommensdifferenz durch Abzug des Kindesunterhalts

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB ist entsprechend den Grundsätzen für den nachehelichen Unterhalt gemäß § 1578 BGB zu bemessen. Ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB bzw. Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB kann auch dadurch entstehen, dass das Einkommen des für den Kindesunterhalt barunterhaltspflichtigen Ehegatten durch den Vorwega...mehr