Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 1. Unbillige Härte

Eine unbillige Härte i.S.v. § 94 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB XII kann vorliegen, wenn der Unterhaltspflichtige den Sozialhilfeempfänger vor Eintritt der Sozialhilfe über das zumutbare Maß hinaus betreut und gepflegt hat. Eine unbillige Härte, die den Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe in Höhe des fiktiven Pflegegelds ausschließt, kann auch darin bestehe...mehr

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AGS 4/2016, Fällige Beträge... / Leitsatz

Im einstweiligen Anordnungsverfahren auf Unterhalt sind bei Antragseinreichung fällige Beträge mitzubewerten. OLG Schleswig, Beschl. v. 4.1.2016 – 14 WF 122/15mehr

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AGS 4/2016, Fällige Beträge... / 3 Anmerkung

Seit 1992 gibt es keine "rückständigen Beträge" mehr, sondern nur bei Einreichung fällige Beträge. Da Unterhalt am ersten eines Monats im Voraus zu zahlen ist, ist der laufende Monat stets ein fälliger Monat. Deshalb waren hier bereits zwei fällige Monatsbeträge zu berücksichtigen. Dass fällige Beträge auch im einstweiligen Anordnungsverfahren zu berücksichtigen sind, ist un...mehr

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FF 4/2016, Abänderung einer... / Leitsatz

1. Ein Unterhaltsschuldner, der die Abänderbarkeit einer Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt vertraglich ausgeschlossen hat, kann sich zur Abwehr des Unterhaltsanspruchs nur dann auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen, wenn die Zahlung des vereinbarten Unterhaltsbetrags seine wirtschaftliche Existenz gefährden würde. 2. Die wirtschaftliche Existenz des Unterhalt...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / § 850d ZPO

Die Vorschrift des § 850d Abs. 1 ZPO ist auf die Vollstreckung der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangenen Unterhaltsansprüche ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen anzuwenden. Die Bestimmung des § 7 Abs. 3 S. 2 UVG verdrängt als spezielle Regelung des Vorrangs des unmittelbar Unterhaltsberechtigten das Rangverhältnis der Unterh...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / § 1573 BGB

Eine vorübergehende Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen unterbricht die "Unterhaltskette" beim Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB auch dann nicht, wenn seine Einkünfte infolge Arbeitslosigkeit so weit absinken, dass sich zeitweilig kein Unterschiedsbetrag mehr zwischen dem – durch den Einkommensrückgang beeinflussten – vollen Unterhalt nach den ehelichen Leb...mehr

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AGS 4/2016, Fällige Beträge... / 1 Sachverhalt

Mit Antrag vom 15.7.2015 beantragte die Antragstellerin im Wege der einstweiligen Anordnung die Zahlung rückständigen Ehegattenunterhalts seit Juni 2015 sowie zukünftig jeweils zum Dritten eines Monats im Voraus fälligen Unterhalt in Höhe von 771,00 EUR. Das AG hat den Antrag zurückgewiesen und den Verfahrenswert auf (12 x 771,00 EUR =) 9.252,00 EUR festgesetzt. Hiergegen hab...mehr

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FoVo 4/2016, Nachzahlungen:... / 3 Der Praxistipp

Freistellung nur in bestimmten Fällen möglich Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag einen von § 850k Abs. 1 bis 3 ZPO abweichenden pfändungsfreien Betrag festsetzen. Die §§ 850a, 850b, 850c, 850d Abs. 1 und 2, die §§ 850e, 850f, 850g und 850i sowie die §§ 851c und 851d ZPO sowie § 54 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3, Abs. 4 und 5 SGB I, § 17 Abs. 1 Satz 2 SGB XII und § 76 ES...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 3. Altersvorsorge und Elternunterhalt

Zinseinkünfte und die ersparte Miete bei Wohnen im eigenen Haus erhöhen die Leistungsfähigkeit für Elternunterhalt. Vermögen ist für Elternunterhalt einzusetzen, soweit der eigene angemessene Unterhalt nicht gefährdet ist. Für eine zusätzliche Altersvorsorge kann ein Erwerbstätiger grundsätzlich 5 % seines Bruttoeinkommens für die gesamte Zeit ab dem Beginn seiner Erwerbstät...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / § 1601 BGB

Eine der gesetzlichen Unterhaltspflicht nach §§ 1601 ff. BGB entsprechende Unterhaltspflicht kann sich aus einem Vertrag ergeben. Eine Vereinbarung, mit welcher ein Mann die Einwilligung zu einer heterologen künstlichen Befruchtung einer Frau mit dem Ziel erteilt, die Vaterstellung für das zu zeugende Kind zu übernehmen, enthält regelmäßig zugleich einen von familienrechtlic...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / § 113 FamFG i.V.m. § 114 ZPO – BVerfG: Verfahrenskostenhilfe für einstweilige Unterhaltsanordnung

Das BVerfG[37] beanstandet einen Beschluss eines AG, weil dieses nicht beachtet hatte, dass Verfahrenskostenhilfe für eine einstweilige Anordnung über Unterhalt zu gewähren ist, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung schwieriger Rechtsfragen abhängt. Nur die endgültige, nicht schon die vorläufige Bewilligung einer Berufsausbildungsbeihilfe dürfte dem Au...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 1. Abänderung einer ausländischen Unterhaltsentscheidung

Der BGH[38] nimmt in einem Abänderungsverfahren, das eine nach irischem Recht von der Mutter erwirkte Entscheidung über den Unterhalt eines minderjährigen Kindes zum Gegenstand hat, zu den dabei nacheinander zu prüfenden Fragen Stellung, zusammengefasst in folgenden Leitsätzen: Die (Inzident-)Anerkennung einer vor dem 18.6.2011 ergangenen und ursprünglich in den Anwendungsber...mehr

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Zerb 4/2016, Zur Frage der ... / Aus den Gründen

Die Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landgerichts im Wesentlichen wie folgt begründet: Ein Rückforderungsanspruch nach Widerruf einer Schenkung gemäß § 530 BGB bestehe nicht, da die Verein...mehr

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FF 4/2016, Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB

BGH, Beschl. v. 9.3.2016 – XII ZB 693/14 (AG Kelheim, Beschl. v. 16.6.2014 – 1 F 33/13; OLG Nürnberg, Beschl. v. 3.12.2014 – 7 UF 988/14) Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine eventuelle Verpflichtung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit nach § 1603 Ab...mehr

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FoVo 4/2016, Gerichtsvollzieheraufträge sind seit dem 1.4.2016 nur noch mit verbindlichem Formular zulässig – Die gütliche Einigung ganz praktisch

Zum 1.4.2016 ist es nun soweit: Der Auftrag an den Gerichtsvollzieher hat nach § 753 Abs. 3 ZPO i.V.m. der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) eine verbindliche Form erhalten. FoVo hat hierüber schon ausführlich berichtet:mehr

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FF 4/2016, Einschränkungen ... / 1. Nachhaltige Ablehnung des Umgangs durch das Kind

Häufig ergeben sich Umgangseinschränkungen in der familiengerichtlichen Praxis aufgrund einer ablehnenden Haltung des Kindes.[31] Hierbei handelt es sich um eine Fallkonstellation, die menschlich, kinderpsychologisch und juristisch nur schwer zu bewältigen ist. Ein wesentlicher Aspekt bei der Prüfung des Kindeswohls (§ 1697a BGB) ist der Kindeswille.[32] Der Wille des Kindes ...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / § 1578b BGB

Die Herabsetzung des Unterhalts stellt das mildere Mittel im Verhältnis zur Befristung dar.[28]mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 2. Nachforderung "vergessenen" Vorsorgeunterhalts

Die Vermutung, dass Gegenstand des Erstverfahrens der volle, nicht nur ein Teilbetrag des geschuldeten Unterhalts war, gilt grundsätzlich auch, wenn die Unterhaltsberechnung ausnahmsweise nicht zweistufig vorzunehmen ist, etwa wegen der Geltendmachung eines konkreten Unterhaltsbedarfs oder wenn der Unterhaltspflichtige Altersvorsorgeunterhalt ohne Verletzung des Halbteilungs...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 3. Reichweite der Präklusion

Ein vom Gericht im vorausgegangenen Verfahren zur Frage der Herabsetzung des Unterhalts auf den angemessenen Bedarf nach § 1578b BGB übersehener Umstand kann für sich genommen nicht die Abänderung der Entscheidung eröffnen. Ist die Abänderung hingegen aus anderen Gründen eröffnet, so ist die Berücksichtigung des Umstands nur dann ausgeschlossen (präkludiert), wenn dieser ber...mehr

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FF 4/2016, Verzicht auf kün... / Leitsatz

1. Die Beurteilung, ob eine unzulässige Unterschreitung des angemessenen Unterhalts und damit ein nach § 134 BGB unwirksamer Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt vorliegt, setzt voraus, dass zunächst die Höhe dieses angemessenen Unterhaltsanspruchs im hierfür erforderlichen Umfang festgestellt worden ist. (Rn 17) 2. Sonstige ehevertragliche Regelungen, die dem Unterhalts...mehr

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zfs 4/2016, Individuelle Ri... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt die Feststellung, dass die Bekl. bei dem von ihm beabsichtigten Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung keinen Risikozuschlag erheben darf. Er unterhält bei der Bekl. seit dem 1.4.1998 eine Krankheitskostenversicherung nach den Tarifen VS und V (im Folgenden Herkunftstarif). In seinem Antrag vom 14.4.1998 hatte er bei den Gesundheitsfragen "Nierenste...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Während § 18 den Rechtsanspruch allein sorgeberechtigter Mütter und Väter auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen von Kindern und Jugendlichen normiert, verpflichtet § 52 a das Jugendamt zur Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung v...mehr

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Vereine: Steuerliche Behandlung von Vereinsfesten

Kommentar Ist nach einer Vereinsfeier das letzte Glas gespült und die letzte Bierbank verstaut, müssen noch die steuerlichen Folgen der Veranstaltung aufgearbeitet werden. Für diese Zwecke hat das Bayerische Landesamt für Steuern eine Kurzinformation veröffentlicht, anhand derer sich steuerbegünstigte Vereine einen ersten Überblick über die Steuerfolgen von Festveranstaltung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewährung von Differenzkindergeld

Leitsatz Die Ermittlung des sogenannten "Differenzkindergeldes" erfolgt anhand einer Gesamtbetrachtung aller kindergeldberechtigten Kinder, nicht anhand einer Einzelbetrachtung für jedes Kind. Sachverhalt Die Klägerin hat 6 Kinder: 1 (geb. 1993), 2 (geb. 1995), 3 (geb. 1998), 4 (geb. 2009), 5 (geb. 2003) und 6 (geb. 2006). Sämtliche Kinder gingen im Streitzeitraum zur Schule....mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Existenzsicherung

1 Der Beitrag behandelt die Aspekte der Leistungsbeziehungen in einem intakten Familienverband mit den Veränderungen im Fall einer Trennung sowie Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit dem Unterhaltsregress durch den Leistungsträger ergeben. A. Einleitung An keiner Stelle sind alle Beteiligten so untrennbar in die Wechselwirkungen zweier Rechtsgebiete verstrickt, wie a...mehr

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FF 3/2016, Abänderung eines Titels auf nachehelichen Unterhalt

BGB § 1578b; FamFG § 238 Leitsatz 1. War ein Vergleich der tatsächlichen mit der fiktiven Einkommenssituation im vorangehenden Abänderungsverfahren nicht entscheidungserheblich, weil der Unterhaltspflichtige seinerzeit den Krankenvorsorgeunterhalt nicht in Abrede gestellt hatte, so kann die Alttatsache im jetzigen Abänderungsverfahren noch berücksichtigt werden, wenn dieses au...mehr

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FF 3/2016, Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung zum nachehelichen Unterhalt

BGB § 1578b; FamFG § 238 Leitsatz 1. Ein vom Gericht im vorausgegangenen Verfahren zur Frage der Herabsetzung des Unterhalts auf den angemessenen Bedarf übersehener Umstand kann für sich genommen nicht die Abänderung der Entscheidung eröffnen. (Rn 19) 2. Ist die Abänderung hingegen aus anderen Gründen eröffnet, so ist die Berücksichtigung des Umstands nur dann ausgeschlossen (p...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / C. Der Unterhaltsregress

1. Überblick Der Unterhaltsregress betrifft einen ganz anderen Aspekt – das Verhältnis der eigentlich subsidiär ausgestalteten existenzsichernden Leistungen zum einzusetzenden Einkommen und Vermögen des Leistungsempfängers. Hierzu zählen insbesondere (aber nicht ausschließlich) die Unterhaltsansprüche. Der Unterhaltsregress verfolgt in erster Linie den Zweck, die Erfüllung pri...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 1

Der Beitrag behandelt die Aspekte der Leistungsbeziehungen in einem intakten Familienverband mit den Veränderungen im Fall einer Trennung sowie Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit dem Unterhaltsregress durch den Leistungsträger ergeben.mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 4. Eingeschränkter Regress bei Unterhaltsansprüchen (Abs. 2)

§ 33 Abs. 2 SGB II beschränkt den Unterhaltsregress, indem das Gesetz für eine Reihe von Fällen den Anspruchsübergang ausschließt. Die Vorschrift gilt nur für gesetzliche Ansprüche, nicht jedoch für auf einem Austauschverhältnis (z.B. Altenteil) beruhende Forderungen. Kein Anspruchsübergang erfolgt bei den in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Personen. Denn während d...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / D. Ausblick

Die vorstehenden Ausführungen schlagen einen großen Bogen von den elementaren Grundlagen bis hin zu schwierigen und teilweise umstrittenen Einzelfragen des Regresses. Sie sollen verdeutlichen, dass Sozialrecht und Unterhaltsrecht keine Paralleluniversen bilden. Beide Rechtsgebiete stehen nicht nebeneinander, sondern lassen sich über ihre vielfältigen Berührungspunkte zu eine...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 3. Reichweite des Anspruchsübergangs (Abs. 1 S. 1, S. 4)

Keineswegs einheitlich geregelt sind die vom Anspruchsübergang erfassten Ansprüche. Während die cessio legis im SGB XII, UVG, BAföG und SGB III auf Unterhaltsansprüche beschränkt ist, gehen nach § 33 SGB II alle Ansprüche des Leistungsempfängers auf das Job-Center über. Dies betrifft zivilrechtliche Ansprüche – u.a. Pflichtteils- und Zugewinnansprüche sowie das Recht auf Sch...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / B. Sozialleistungen im Familieneinkommen

Diese Beobachtung führt zum ersten Problemkreis: Wie gestalten sich die Einkommensverhältnisse und sozialrechtlichen Abhängigkeiten bei einer intakten Familie und welche Veränderungen ergeben sich im Fall einer Trennung? Als Beispiel dient eine vierköpfige Familie mit einem Alleinverdiener und zwei noch kleineren Kindern sowie einem Bruttoeinkommen von 2.400 EUR. Die Bedeutung...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 1. Überblick

Der Unterhaltsregress betrifft einen ganz anderen Aspekt – das Verhältnis der eigentlich subsidiär ausgestalteten existenzsichernden Leistungen zum einzusetzenden Einkommen und Vermögen des Leistungsempfängers. Hierzu zählen insbesondere (aber nicht ausschließlich) die Unterhaltsansprüche. Der Unterhaltsregress verfolgt in erster Linie den Zweck, die Erfüllung privatrechtlich...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 2. Voraussetzungen des Anspruchsübergangs (§ 33 Abs. 1 SGB II)

Voraussetzung für jeden Anspruchsübergang ist ein bestehender Unterhaltsanspruch – andernfalls greift die Vorschrift von vornherein ins Leere. Daher muss die Prüfung zwangsläufig mit der Feststellung eines Anspruchs nach den allgemeinen Regeln beginnen – Unterhaltsverhältnis, Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit. Ferner bedarf es zwischen Unterhaltspflicht und erbrac...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / A. Einleitung

An keiner Stelle sind alle Beteiligten so untrennbar in die Wechselwirkungen zweier Rechtsgebiete verstrickt, wie an der Nahtstelle von Existenzsicherungs- und Familienrecht. Wer einen Beleg sucht, findet ihn bereits in den Motiven des BGB. Diese beziehen sich zur Begründung der Unterhaltspflichten u.a. auf die Lasten für die öffentlichen Armenkassen.[1] Umgekehrt hat der Ge...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 5. Gerichtliche Durchsetzung und Rückübertragung (Abs. 4)

Steht der Unterhaltsberechtigte im Leistungsbezug, nimmt ihm der gesetzliche Forderungsübergang die Aktivlegitimation. Der Antrag ist in Höhe der bis zur Rechtshängigkeit – d.h. bis zur Zustellung der Antragsschrift – erbrachten Leistungen von vornherein unbegründet. Besteht ein hierüber hinausgehender Unterhaltsanspruch, ist der Berechtigte nicht gehindert, diesen gesondert...mehr

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FF 3/2016, Abänderung eines... / 2 Gründe:

I. Die Beteiligten waren seit 1974 bis zur rechtskräftigen Scheidung im September 2001 verheiratet und lebten seit Februar 2000 getrennt. Die Antragsgegnerin war während der Ehezeit, aus der zwei Kinder hervorgegangen sind, überwiegend nicht erwerbstätig. Sie ist gelernte Arzthelferin, hat nach der Trennung jedoch keine Erwerbstätigkeit mehr aufgenommen. Der Antragsteller za...mehr

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FF 3/2016, Aufstockungsunte... / 2 Anmerkung

Der Streitfall ist dadurch gekennzeichnet, dass dem unterhaltsberechtigten Ehegatten seit der Scheidung – zunächst neben einem Teilunterhalt gemäß § 1570 BGB – durchgängig Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB zuerkannt wurde; insoweit war der Anspruch durch Vergleich tituliert. Der unterhaltspflichtige Ehegatte verfügte durchgängig über höhere Einkünfte, als der unt...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um den Gebührenwert des – mit Klage und Widerklage – auf Abänderung eines Unterhaltsurteils gerichteten erstinstanzlichen Verfahrens. Der nacheheliche Unterhalt der Beklagten war mit dem abzuändernden Urteil vom 6.12.2006 für den Zeitraum seit September 2006 auf 2.138,48 EUR festgesetzt. Der Kläger hat mit der am 30.6.2008 eingegangenen Klageschrift zunä...mehr

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FF 3/2016, Abänderung einer... / 2 Anmerkung

Der BGH befasst sich in der vorstehenden Entscheidung mit einem Problem, das in der anwaltlichen Praxis häufig übersehen wird, was haftungsträchtig werden kann. § 1578b BGB, wonach Ehegattenunterhalt für die Zeit ab Ehescheidung der Höhe und/oder der Dauer nach begrenzt werden kann, hat sich erwartungsgemäß zu einem der Hauptstreitpunkte nach der Reform des Unterhaltsrechts e...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist in der Sache in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet und im Übrigen zurückzuweisen. 1. Maßgeblich für die Bestimmung des Streitwerts ist § 42 Abs. 1 S. 1 GKG in der zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage am 30.6.2008 geltenden Fassung. Dahingestellt bleiben kann, ob dies unmittelbar auf § 63 Abs. 1 S. 1 FamGKG beruht (vgl. KG v. 1.2.2...mehr

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FF 3/2016, Kompetenz von Jugendämtern und Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB

Praxis-Beispiel Fall: Ein Paar lebt in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Nach zwei Jahren bekommt die Frau am 25.2.2013 ein Kind aus dieser Beziehung. Gut ein Jahr später am 1.5.2014 endet die nichteheliche Lebensgemeinschaft, der Mann verlässt seine Freundin. Die Mutter, die keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, geht daraufhin zum örtlichen Jugendamt und macht Ansp...mehr

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FF 3/2016, Aufstockungsunte... / Leitsatz

Eine vorübergehende Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen unterbricht die "Unterhaltskette" beim Aufstockungsunterhalt auch dann nicht, wenn die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen infolge der Arbeitslosigkeit so weit absinken, dass sich zeitweilig kein Unterschiedsbetrag mehr zwischen dem – durch den Einkommensrückgang beeinflussten – vollen Unterhalt nach den eheliche...mehr

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FF 3/2016, FF 3/2016 / Kosten

Wird der vorgerichtlich erfolglos zur Anerkennung seiner Vaterschaft aufgeforderte Mann auf Antrag des Kindes als dessen Vater festgestellt, entspricht es billigem Ermessen, ihm die Gerichtskosten allein aufzuerlegen, wenn er sich zur Sache nicht eingelassen hat und auch im Übrigen keine Anhaltspunkte für einen Mehrverkehr der Kindesmutter in der Empfängniszeit vorliegen (OL...mehr

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FF 3/2016, Fritz Finke zum 70. Geburtstag

Geschäftsführender Ausschuss, Beirat, Verlag und Redaktion gratulieren Herrn Fritz Finke, Vorsitzender Richter am OLG Hamm a.D., nachträglich ganz herzlich zum 70. Geburtstag am 28.1.2016. Fritz Finke ist neben dem zu früh verstorbenen Dr. Helmut Büttner, Vorsitzender Richter am OLG Köln a.D., Professor Uwe Diederichsen, Universität Göttingen, und Professor Barbara Dauner-Lie...mehr

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zerb 3/2016, Die Zuweisung ... / Sachverhalt

Die Beteiligten sind aufgrund gesetzlicher Erbfolge in ungeteilter Erbengemeinschaft nach dem am 14.2.2008 verstorbenen J ... H ... verbunden, dem Ehemann der Beteiligten zu 2, geb. am ... 6.1949, und Vater der Beteiligten zu 1, geb. am ... 8.1970, einer ausgebildeten Landwirtin, und der S ... G ..., geb. am ... 8.1971 (Erbschein Anlage A 13 GA). Zum Nachlass gehört ein land...mehr

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zerb 3/2016, Die Zuweisung ... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist statthaft (§ 58 Abs. 1, § 59 Abs. 1 und 2, § 61 Abs. 1 FamFG), fristgerecht eingelegt (§ 63 Abs. 1 und 3 S. 1, § 15 Abs. 2 S. 1 FamFG) und nach Verlängerung der Begründungsfrist bis zum 18.7.2014 (§ 65 Abs. 2 FamFG) fristgerecht begründet worden, wobei die Wahrung der Begründungsfrist ohnehin keine Zulässigkeitsvoraussetzung ist (§ 65 Abs. 1 FamFG: "sol...mehr

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FF 3/2016, FF 3/2016 / Verfahrensrecht

a) Legt der in erster Instanz unterlegene Anspruchsteller in einem Verfahren, das die Verpflichtung zur Auskunftserteilung in einem Güterrechtsverfahren betrifft, Rechtsmittel ein, so richtet sich der Wert des Beschwerdegegenstands nach seinem wirtschaftlichen Interesse an der Erteilung der Auskunft (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 12.10.2011 – XII ZB 127/11, FamRZ 2011, 19...mehr

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FF 3/2016, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Wie bekannt, wurde zum 1.1.2015 die Anwaltsfortbildungsdauer gemäß § 15 Abs. 3 Fachanwaltsordnung von 10 auf 15 Zeitstunden erhöht. Man durfte gespannt sein, wie sich das DAI entscheiden würde: Belässt es das Fachinstitut im Rahmen seiner Arbeitstagung weiterhin bei lediglich 10 Fortbildungsstunden, hängt es die Mehrstunden der Jahresarbeitstagung an oder widmet es den 5 Meh...mehr