Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

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Sonderbilanzen und Status / 9.2.2 Steuerbilanzrecht

Rz. 104 Steuerlich sind beim Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft die §§ 3 ff. UmwStG entsprechend anzuwenden (§ 9 UmwStG). Es wird die Aufstellung einer Schlussbilanz der formwechselnden Kapitalgesellschaft und eine Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft als Rechtsträger neuer Form angeordnet. Beim Formwechsel einer Personengesellschaft in ei...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.2.1 Handelsbilanzrecht

Rz. 99 § 24 UmwG regelt die Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger. Die Übernahmebilanz des übertragenden Rechtsträgers bei Verschmelzung oder Spaltung zur Aufnahme ist keine Sonderbilanz, da die Übernahme ein laufender Geschäftsvorfall ist.[1] Die Übernahmebilanz kann man allerdings als eine Sonderbilanz im weiteren Sinn verstehen, da ihr ein außergewöhnlicher und sel...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.1.1.2 Steuerbilanzrecht

Rz. 97 Steuerlich kommt es grundsätzlich zur Aufdeckung der stillen Reserven beim übertragenden Rechtsträger in dessen Schlussbilanz.[1] Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber der Ansatz des Buch- oder Zwischenwerts beantragt werden, sodass es nicht zu einer Aufdeckung von stillen Reserven kommt.[2] Während handelsrechtlich stets dem übernehmenden Rechtsträger das Wahlrec...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.2.1 Handelsbilanzrecht

Rz. 102 Die Rechnungslegung beim Formwechsel unterschied sich erheblich von der in den Fällen der Verschmelzung und Spaltung.[1] Nach § 192 Abs. 2 UmwG a. F. war beim Formwechsel ein Vermögensstatus, der den „wirklichen Wert“ der Gegenstände und Verbindlichkeiten auswies, erforderlich. Diese Regelung wurde aber im Jahr 2007 abgeschafft, weil der Vermögensstatus nicht den not...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.2.1 Einlagen in eine Personenhandelsgesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 27 Steuerlich wird der Begriff der Einlage in § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG definiert. Danach sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige im Laufe des Wirtschaftsjahres dem Betrieb zugeführt hat. Unter den Begriff der Wirtschaftsgüter fallen Bareinlagen und sonstige Wirtschaftsgüter. Einlagefähig sind nur bilanzierbare Wirtschaftsgüter, bei denen eine betriebl...mehr

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Dach (WEMoG) / 7 Dachterrasse

Die Dachterrasse ist grundsätzlich Gemeinschaftseigentum, kann aber durch Teilungserklärung grundsätzlich zu Sondereigentum erklärt werden. Praxis-Beispiel Abgrenzung Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum Das Sondereigentum an einer Dachterrasse erstreckt sich grundsätzlich jedoch allenfalls auf den Bodenbelag; die darunterliegenden Schichten der Abdichtung und Isolierung s...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Grunderwerbsteuerpflichtige Anteilsübertragung zwischen Tochtergesellschaften

Ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang gem. § 1 Abs. 3 Nr. 3 bzw. Nr. 4 GrEStG ist gegeben, wenn eine Gesellschaft ihre Anteile an einer Tochtergesellschaft, in deren Vermögen sich Grundbesitz befindet, auf eine andere Tochtergesellschaft überträgt. Insoweit ist es ohne Bedeutung, dass die Muttergesellschaft den bestimmenden Einfluss behält und sich der Grundbesitz (nach w...mehr

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Dach (WEMoG) / 3 Dachboden/Speicherausbau

Dachböden oder Speicher dürfen regelmäßig nicht für Wohnzwecke genutzt werden.[1] Die Umwandlung eines Speicherraums stellt eine bauliche Veränderung sowie eine Änderung der nach der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung vorgegebenen Zweckbestimmung dar. Der Ausbau in einen Wohnraum bedarf bezüglich des Elements der baulichen Veränderung zwar nur eines mehrheitlichen Gestat...mehr

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Wohnungseigentum (WEMoG)

Begriff Der Begriff Wohnungseigentum ist in § 1 Abs. 2 WEG definiert. Danach handelt es sich um das "Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört". Das Sondereigentum an der Wohnung erstreckt sich auch auf Nebenräume, wie z. B. Keller- oder Speicherräume. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.20...mehr

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Existenzgründungsberatung –... / 2.6.2 Beteiligungsgesellschaften

Beteiligungsgesellschaften beteiligen sich an nicht börsennotierten Unternehmen (meist mit einer Minderheitsbeteiligung von 25 bis 40 %). Bei den Beteiligungsgesellschaften handelt es sich oft um Tochtergesellschaften von Großunternehmen, Versicherungsgesellschaften oder Kreditinstituten. Kapitalbeteiligungsgesellschaften Kapitalbeteiligungsgesellschaften beteiligen sich an la...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 21. Umwandlung Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 22 Nach ganz h.M. hat die Festlegung als Wohnungs- oder Teileigentum Vereinbarungscharakter.[20] Durch Benutzungsregelungen ist allerdings möglich, die Nutzung von Wohnungseigentum zu gewerblichen Zwecken oder umgekehrt die Nutzung von gewerblichen Räumen zu Wohnzwecken zu gestatten. Selbst wenn dies der Fall ist, bedarf es für den grundbuchlichen Vollzug einer rechtlich...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / 3. § 250 BauGB n.F. – "Umwandlungs-/Aufteilungsverbot" nach dem Baulandmobilisierungsgesetz

Rz. 12 Zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor der Umwandlung bestehender Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, ist nach einem sehr umstrittenen Gesetzgebungsverfahren ein neuer Genehmigungsvorbehalt in § 250 BauGB n.F. aufgenommen worden. Das Gesetz ist am 23.6.2021 in Kraft getreten, aber jeweils durch Rechtsverordnung umzusetzen. Im Land Berlin ist die Verordnung bereits...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.1.1 Selbstständigkeit im Sinne der KSK

Selbstständig tätig im Sinne der KSK sind aufgrund der Rechtsprechung des BSG nur natürliche Personen und GbRs. Nicht selbstständig tätig werden gegenüber dem Auftraggeber dagegen: alle juristischen Personen (GmbH, AG, Ltd. etc.) KGs und GmbH & Co KGs oHGs. Da die Selbstständigkeit des beauftragten Künstlers Voraussetzung ist für die Abgabepflicht, sind Zahlungen z. B. an eine GmbH...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / 2. § 172 BauGB

Rz. 9 Die Vorschrift gibt seit dem 1.1.1998 den Landesregierungen die Ermächtigung, durch Rechtsverordnung in allen oder einzelnen in der Verordnung aufgeführten Milieuschutzgebieten die Begründung von Sondereigentum an Gebäuden, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dienen, genehmigungspflichtig zu machen.[17] Rz. 10 Die Genehmigungspflicht betrifft bei Gebäuden, die ganz o...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / C. Wohnungsbindung

Rz. 18 Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen i.d.R. den Bestimmungen des WohnungsbindungsG bzw. ab 2002 des WohnraumförderungsG einschließlich Vermietung, Selbstnutzung und insbesondere Miethöhe.[35] Ist nach Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden, ist eine Eigenbedarfskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) ausgeschlossen. Die Umwandlung ist der zustän...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 16. Schicksal bisheriger Sondernutzungsrechte in Fällen der Quasi-Realteilung

Rz. 37 WEG-Reform: Die WEG-Reform hält keine Neuregelungen zur Überführung von Sondernutzungsrechten an Freiflächen oder Stellplätzen in Sondereigentum bereit. Dies erfolgt auch nicht automatisch. Eine solche Umwandlung richtet sich vielmehr nach allgemeinen Grundsätzen. Da mit Sondernutzungsrechten belegte Flächen im Gemeinschaftseigentum stehen, müsste also Gemeinschaftsei...mehr

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§ 11 Wohnungserbbaurecht (§... / 1. Form und Gestaltung

Rz. 7 Insbesondere Gemeinden haben früher oft Baugrundstücke nur im Wege der Erbbaurechtsbestellung vergeben, um sich langfristig Einfluss auf die städtebauliche Entwicklung zu sichern. In Zeiten knapper Kassen wurde und wird nunmehr oft auch das Stammgrundstück an die Erbbauberechtigten veräußert. Wurden Wohnungserbbaurechte begründet, ist die Überführung in "normales" Wohn...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 2. Anwendungsbereich

Rz. 53 Sondernutzungsrechte haben einen vielfältigen Anwendungsbereich: Der praktisch häufigste Anwendungsfall betraf bisher Grundstücksfreiflächen. Diese waren nach bisher geltender Rechtslage nicht sondereigentumsfähig. Dennoch bestand ein praktisches Bedürfnis, einzelnen Eigentümern oder, seltener, einer Gruppe von Eigentümern z.B. Gartenflächen, oberirdische Kfz-Stellplä...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / I. Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen

Rz. 5 § 309 Nr. 9 BGB erfasst nur Dauerschuldverhältnisse[11] – allerdings nicht alle, sondern solche, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen zum Gegenstand haben – wie bspw. Verträge eines Verbrauchers mit Mobilfunkanbietern, Streamingdiensten, Fitnessstudios,[12] Stromlieferanten mit Online-Partnerbörsen sowi...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / 5. Sonstiges

Rz. 6 Je nach Charakter der Anlage kann eine Vielzahl von Detailregelungen erforderlich sein, für die sich kein Muster als generelle Empfehlung eignet.[3] Häufig wird ein mehr oder minder ausführlicher Katalog von bestimmten Tätigkeiten/Einrichtungen beigefügt, die in den Teileigentumseinheiten nicht betrieben werden dürfen, zum Beispiel:mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 3. Vereinbarungen und Beschlüsse (§ 10 Abs. 1, 2, 3 WEG)

Rz. 71 Vereinbarungen betreffen das generelle Grundverhältnis der Wohnungseigentümer zueinander. Ihre Gesamtheit bestimmt neben den nicht abbedungenen gesetzlichen Gemeinschaftsregelungen die Gemeinschaftsordnung. Eine präzisere begriffliche Abgrenzung zu sonstigen Regelungsgegenständen ist kaum möglich. Es gilt die Faustregel: "Vereinbarung" ist das, was präzise als Vereinb...mehr

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U / Untersuchungshaft des Beschuldigten [Rdn 4461]

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U / Urkundenbeweis, Allgemeines [Rdn 3162]

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Weilbach, GrEStG Einführung / 3 Grunderwerbsteuer und Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 7 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können nach § 227 AO ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die unbillige Härte kann in der Sache selbst liegen, aber auch in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen begründet sein. Dementsprechend können im Rahmen des Festsetz...mehr

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Elektronische Rechnungsstel... / Zusammenfassung

Überblick Seit 2011 können Rechnungen auch in elektronischer Form erstellt und archiviert werden. Um die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu gewährleisten sind gewisse Normen einzuhalten. Zu unterscheiden sind folgende Fälle: Erstellung elektronischer Belege, Empfang elektronischer Belege und Umwandlung von Papierbelegen in elektronische Belege (= Digitalisieren, Scannen). Worau...mehr

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Elektronische Rechnungsstel... / 4.2 Anforderungen an die Archivierung

Bei der Aufbewahrung von Unterlagen sind nachstehende Anforderungen zu gewährleisten: Eingehende elektronische Belege müssen in dem Format aufbewahrt werden, in dem sie empfangen wurden. Bei Umwandlung (Konvertierung) in ein unternehmenseigenes Format (Inhouse-Format) sind beide Versionen zu archivieren und zu verknüpfen. Werden die Daten verschlüsselt gespeichert (Kryptografie...mehr

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Elektronische Rechnungsstel... / 4.3 Maschinelle Auswertbarkeit

§ 147 Abs. 2 AO verlangt eine maschinelle Auswertbarkeit. Darunter fallen: Sortieren, Filtern, Verknüpfen, Summieren der eigentlichen Nutzdaten (z. B. Rechnungssumme) sowie Strukturdaten (XML-Daten, Datensatznummer, Erfassungsdatum, Festschreibedatum etc.) Volltextsuche (= Suchen nach bestimmten Begriffen im gesamten Dokument) Eine nachträgliche Reduzierung einer bereits besteh...mehr

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Grenzen für die Übernahme des Gründungsaufwands durch die GmbH

Zusammenfassung Eine GmbH kann ihre Gründungskosten im angemessenen Umfang selbst tragen. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall (z.B. dem Vorhandensein von Kapitalrücklagen) ab. Zum Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG wurde in eine GmbH umgewandelt. Die damit einhergehende Neugründung der GmbH wurde zum Handelsregister angemeldet. Mit der Anmeldung wurde die Satzung der GmbH beim ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 4.3 Anlagen zur Weiterleitung fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe sowie elektrischer Energie (§ 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GewStG)

Rz. 36 Gemeinden, in denen sich nur Anlagen zur Weiterleitung fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe sowie elektrischer Energie befinden, sind von der Zerlegung ausgeschlossen, sofern die genannten Stoffe bzw. die elektrische Energie in der Gemeinde nicht abgegeben werden. Zu diesen Anlagen gehören z. B. Gas- und Wasserleitungen, elektrische Leitungen, Fernwärmeleitungen,...mehr

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Virtuelle Versammlungen in Pandemiezeiten

Zusammenfassung In Pandemiezeiten sind für Genossenschaften und AGs virtuelle Beschlüsse sogar bei Umwandlungen möglich. Bei GmbHs und Personengesellschaften entscheidet die Satzung. Zum Sachverhalt Der vom BGH entschiedenen Fall betraf die Verschmelzung von zwei Genossenschaften. Der Verschmelzungsbeschluss war nicht in Präsenz, sondern in einer virtuellen Vertreterversammlun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Pfändungsschutz bei Umwandlung in P-Konto (§ 899 Abs. 1 Satz 2, 3)

Rz. 7 § 899 Abs. 1 Satz 2 ZPO stellt klar, dass die Umstellung eines gepfändeten Zahlungskontos auf ein P-Konto innerhalb von 1 Monat seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner in gleicher Weise Pfändungsschutz nach § 899 Abs. 1 Satz 1 ZPO entfaltet, wie ihn das auf einem bereits vorhandenen P-Konto gepfändete Guthaben genießt. Zugunsten der Kreditinst...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Zusammenfassung

Die Norm wurde mit Wirkung zum 1.12.2021 durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG; BGBl. I 2020, S. 2466) eingeführt. Die Vorschrift enthält Regelungen für Konten, die einen negativen Saldo aufweisen. Es wird zum einen geregelt, unter welchen Bedingungen für solche Konten ein Verbot der Aufrechnung und Verrechnung besteht (Absätze 1 und 2). Zum anderen w...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 4. Betriebsaufspaltung/Umwandlung/Organschaft

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.3 Besondere Anwendungsfälle

Rz. 162 Der praktisch wohl häufigste Fall der Anwendung des § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 1 EStG (und wohl auch der Fall, der den Gesetzgeber zur Schaffung der Vorschrift veranlasst hat) ist der Fall der Beteiligung eines unbeschränkt Stpfl. an einer ausl. Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft), wenn in DBA-Fällen Sondervergütungen (insbes. Darlehenszinsen) von der Personengese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2 Zivilrechtliche (gesellschaftsrechtliche) Wirksamkeit der Umwandlung

Tz. 120 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Der Umwandlungsvorgang muss – ungeachtet der Rechtsfähigkeit der daran beteiligten Rechtsträger – auch ansonsten zivilrechtlich wirksam vollzogen werden. Das ergibt sich daraus, dass das UmwStG eine Umwandlung nach dem UmwG voraussetzt (§ 1 Abs 1 und 3 UmwStG). Die Wirkungen der Umwandlung werden gem §§ 20 Abs 1, 131 Abs 1, 202 Abs 1 UmwG reg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Auswirkungen der Umwandlung auf eine an der Überträgerin bestehende Unterbeteiligung

Ausgewählte Literaturhinweise: Schindhelm/Pickhardt-Poremba/Hilling, Das zivil- und strechtliche Schicksal der Unterbeteiligung bei "Umwandlung" der Hauptgesellschaft (Teil II), DStR 2003, 1469; Stegemann/Middendorf, Das Schicksal der Unterbeteiligung bei Formwechsel der Hauptgesellschaft, BB 2006, 1084. Tz. 121 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Besteht an dem Anteil an der Überträgeri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Umwandlungsfähigkeit der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger

Tz. 119 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Um einen Umwandlungsvorgang erfolgreich durchführen zu können, ist gesellschaftsrechtlich die Umwandlungsfähigkeit der daran beteiligten Rechtsträger erforderlich; dh, sie müssen umwandlungsrechtlich als solche für den betreffenden Umwandlungsvorgang zugelassen sein. Umwandlungsfähig sind vor allem jur Pers, vgl die insoweit zentrale Vorschr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.11 Durch die Umwandlung entstehendes Sonderbetriebsvermögen

Tz. 75 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Von den Gesellschaftern der übernehmenden Pers-Ges bereits an die übertragende Kap-Ges (entgeltlich oder unentgeltlich) überlassene WG werden infolge der Umwandlung zu Sonder-BV bei der Pers-Ges umqualifiziert. Dies gilt auch für gegenüber der Kap-Ges bestehende Darlehensforderungen. Hieraus resultiert eine iRd § 4 Abs 4a EStG zu berücksichti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.16 Organschaftliche Ausgleichsposten bei Umwandlung des Organträgers

Tz. 155 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Bei einer Verschmelzungmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4 Nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag, aber vor der Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister beschlossene Gewinnausschüttungen und Leistungen in der Interimszeit

10.3.4.1 Allgemeines Tz. 104 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach Rn 3 des zum UmwStG 1969 ergangenen Schr des BMF v 20.07.1970 (BStBl I 1970, 922) waren in der Interimszeit beschlossene oGA nicht in eine Entnahme umzudeuten, sondern weiterhin als Ausschüttung zu behandeln. Nach Rn 6 des zum UmwStG 1977 ergangenen Schr des BMF v 15.04.1986 (BStBl I 1986, 184) waren in der Interimsze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7 Gesellschafterbezogene Ermittlung und Verteilung des Übernahmegewinns/-verlusts bei Umwandlung auf eine Personengesellschaft

Tz. 78 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach der – uE zutr – Ansicht der Fin-Verw (s UmwSt-Erl 2011, Rn 04.19) sind die Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts (1. und 2. Stufe) idR gesellschafter- und nicht gesellschaftsbezogen vorzunehmen. MaW: Das nach § 4 Abs 4 S 1 UmwStG übergehende BV der übertragenden Kö ist nach Maßgabe der Beteiligungsverhältnisse an der übernehmenden Pe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Bewertungswahlrecht in der Handelsbilanz, wenn die Umwandlung unter das UmwG fällt

Tz. 9 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 17 Abs 2 S 2 UmwG, der die Bewertung in der H-Bil der Überträgerin regelt, gelten für die Schluss-Bil "die Vorschriften für die Jahres-Bil" entspr. Für den Regelfall bedeutet das den hr-lichen Zwang zum Bw-Ansatz. Wegen weiterer Einzelheiten s § 3 UmwStG Tz 53. § 24 UmwG, der die Wertansätze in der H-Bil der Übernehmerin regelt, wertet ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.5 Vergleichbare inländische Umwandlungen (§ 1 Abs 1 Nr 3 UmwStG)

Tz. 39 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Das UmwStG erfasst auch Umwandlungen iSd § 1 Abs 2 UmwG , soweit sie einer Umwandlung iSd § 1 Abs 1 UmwG entspr (s § 1 Abs 1 Nr 3 UmwStG), mit dieser also vergleichbar sind. Mit einer Umwandlung iSd § 1 Abs 1 UmwStG vergleichbar sein sollen nach Auff der Fin-Verw uU Entflechtungen nach § 6b VermG sowie einige in einzelnen Sparkassengesetzen de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 5.2 Umwandlung vermögenswirksamer Leistungen

§ 4 Satz 2 Buchst. c. TV-EUmw/VKA sieht vor, dass auch künftige Ansprüche auf vermögenswirksame Leistungen umgewandelt werden können. Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, dass den Beschäftigten des kommunalen öffentlichen Dienstes die Entgeltumwandlung umfassend ermöglicht werden soll. Wie bei allen anderen Entgeltbestandteilen ist jedoch Voraussetzung, dass der Besch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1.2 Ende der Körperschaftsteuerpflicht bei Umwandlungen iSd UmwStG

Tz. 114 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei Umwandlungen nach dem UmwStG sind drei Fallgruppen zu unterscheiden: Bei einer sog formwechselnden Umwandlung nach §§ 190ff UmwG zwischen Kö (zB GmbH in AG oder umgekehrt) findet keine Vermögensübertragung statt und das bisherige KSt-Subjekt besteht unverändert fort (s Urt des BFH v 19.08.1958, BStBl III 1958, 468). Bei formwechselnder Umw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mayer, Ergänzungs-Bil bei der Verschmelzung von Kap-Ges auf Pers-Ges, FR 2004, 698; Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.3 Übertragende Umwandlungen

2.4.3.3.1 Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge Tz. 103 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Ein maßgebliches Kriterium der Vergleichbarkeit des ausl oder grenzüberschreitenden Umwandlungsvorgangs mit den in § 1 UmwStG genannten inl Umwandlungsarten ist bei den übertragenden Umwandlungen die Art des Vermögensübergangs. Das UmwStG setzt in seinem Zweiten bis Fünften Teil die Übertragung des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.10 Pensionsrückstellungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Götz, Rückgedeckte Pensionszusagen an Ges-GF bei Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges, DStR 1998, 1946; Centrale-Gutachtendienst, Pensionsrückstellung bei Umwandlung einer GmbH in eine Partnerschaft, GmbHR 1999, 597; Gosch, Pensionszusage bei Umwandlung der Gesellschaftsform, BetrAV 2001, 137; Neumann, Behandlung von Pensionszusagen an Ges-GF ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Tz. 89 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten vor allem für grenzüberschreitende Umwandlungen der og Art sind derzeit erst im begrenzten Umfang gegeben. § 1 Abs 1 UmwG begrenzt den Anwendungsbereich des Gesetzes nur auf Rechtsträger mit Sitz im Inl und sieht in §§ 122aff UmwG nur die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kap-Ges vor. Allerdings...mehr