Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Entwicklung der Steuersatzvorschriften im Unionsrecht

8.2.1 Vergebliche Vorschläge der EU-Kommission im Jahr 2003 Rz. 92 Das derzeitige MwSt-System in der EU stellt im Grunde lediglich eine Übergangsregelung dar, die später durch das sog. endgültige MwSt-System abgelöst werden soll. Weil ein Übergang zum endgültigen MwSt-System auf absehbare Zeit jedoch nicht realistisch ist, hat die EU-Kommission im Jahr 2003 Vorschläge bezügli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Harmonisierung der Steuersätze innerhalb der EU

8.1 Entwicklung der gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen Rz. 91 Die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen für die Anzahl der Steuersätze, ihre Höhe und ihren Anwendungsbereich ergaben sich für die Zeit v. 1.1.1979 bis 31.12.2006 insbesondere aus Art. 12 und 28 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie. Ab 1.1.1993 ergeben sie sich nach zwischenzeitlichen Änderungen (Rz. 94ff) aktuell aus Art....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Auswirkungen von Steuersatzänderungen

4.1 Wiederanhebung der Steuersätze ab 1.1.2021 Rz. 67h Die Absenkung des allgemeinen Steuersatzes von 19 % auf 16 % und des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf 5 % durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020[1] galt nur für Umsätze im zweiten Halbjahr 2020 (Rz 30ff.). Für Umsätze ab dem 1.1.2021 sind deshalb die USt-Sätze – ohne erneute Aktivitäten des Gesetzgebers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Anwendung der Mehrwertsteuersätze in den EU-Mitgliedstaaten

10.1 Übersicht über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten Rz. 114 Die Umsatzsteuersätze der EU-Mitgliedstaaten (Stand 1.3.2026) ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. Die Übersicht geht zurück auf eine Zusammenstellung des Haufe-Verlags (Stand: 1.3.2026)[1] Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (Nullsteuersatz) sind hier nicht aufgeführt. Übersicht über die MwSt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Anzahl und Höhe der Steuersätze

3.1 Zwei-Steuersatz-System, ergänzt um einen Nullsteuersatz Rz. 8 Der Gesetzgeber hatte sich bereits bei der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 für lediglich zwei Steuersätze entschieden. Dementsprechend sah die Vorschrift des § 12 UStG bis zum 31.12.2022 nur zwei Steuersätze vor. Erst zum 1.1.2023 wurde durch das Jahressteuergesetz 2022[1] erstmals ein Nullsteue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Konsequenzen bei Anwendung eines unzutreffenden Steuersatzes

7.1 Fälschliche Anwendung des ermäßigten Steuersatzes statt zutreffend des allgemeinen Steuersatzes 7.1.1 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der leistende Unternehmer die Steuer schuldet Rz. 75 Unternehmer, die auf eine von ihnen ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung statt zutreffend den allgemeinen Steuersatz fälschlicherweise (irrtümlich oder bewusst) den er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.14 Übergangs- und Vereinfachungsregelungen

Rz. 67e Die Verwaltung hat sich im BMF-Schreiben v. 30.6.2020 [1] zu weiteren mit dem Übergang auf die abgesenkten Steuersätze verbundenen umsatzsteuerlichen Fragen in bestimmten Branchen geäußert und weitere Vereinfachungsregelungen getroffen. Dies betrifft ein vereinfachtes Verfahren bei der Erstattung von Pfandbeträgen (Rz. 31 des BMF v. 30.6.2020); die Umsatzbesteuerung von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Wiederanhebung der Steuersätze ab 1.1.2021

Rz. 67h Die Absenkung des allgemeinen Steuersatzes von 19 % auf 16 % und des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf 5 % durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020[1] galt nur für Umsätze im zweiten Halbjahr 2020 (Rz 30ff.). Für Umsätze ab dem 1.1.2021 sind deshalb die USt-Sätze – ohne erneute Aktivitäten des Gesetzgebers – automatisch wieder auf 19 % (allgemeiner St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.1 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der leistende Unternehmer die Steuer schuldet

Rz. 75 Unternehmer, die auf eine von ihnen ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung statt zutreffend den allgemeinen Steuersatz fälschlicherweise (irrtümlich oder bewusst) den ermäßigten Steuersatz angewendet haben, schulden gleichwohl die USt zum allgemeinen Steuersatz. Die Steuer berechnet sich in diesem Fall ausgehend vom tatsächlich vereinnahmten Preis für die Warenl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.7 Eintragungen in die USt-Vordrucke

Rz. 51 Die Senkung der USt-Sätze im zweiten Halbjahr 2020 kam auch für die Verwaltung überraschend. Deshalb sahen weder die Formulare für die USt-Voranmeldung 2020 (Vordruckmuster USt 1 A) noch für die USt-Jahreserklärung 2020 (Vordruckmuster USt 2 A) besondere Zeilen und Kennzahlen für Umsätze zu den abgesenkten Steuersätzen von 16 % bzw. 5 % vor. In den elektronisch abzuge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Forderungen nach Einführung eines erhöhten Steuersatzes (sog. Luxussteuersatz)

Rz. 18 Seit Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 sind auch wiederholt Überlegungen angestellt worden, einen erhöhten Steuersatz (sog. Luxussteuersatz) einzuführen. Erhöhte Steuersätze sind früher in mehreren EU-Mitgliedstaaten (z. B. Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal und Spanien) auf bestimmte Konsumgüter des gehobenen Bedarfs (z. B....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3 Bis 5.4.2022 geltendes Unionsrecht bezüglich der Steuersätze

Rz. 96 Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben des Unionsrechts hinsichtlich der Höhe und der Anwendung der MwSt-Sätze zu beachten. Diese Vorgaben ergeben sich aus Art. 96 bis 129 MwStSystRL und des Anhangs III der MwStSystRL i. d. F. ab 1.6.2009. Die dort aufgeführten Regelungen galten bis 5.4.2022. MWv 6.4.2022 sind die Regelungen der Art. 96 bis 129 MwStSys...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Forderungen nach Einführung weiterer ermäßigter Steuersätze und Anwendung des Nullsteuersatzes auf weitere Umsatzarten

Rz. 14 Bei der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 hat sich der Gesetzgeber – um eine praktikable Gesetzesanwendung nicht infrage zu stellen – für eine Beschränkung auf zwei Steuersätze entschieden und sich nachdrücklich gegen weitere Steuersätze ausgesprochen. Entscheidend dazu beigetragen hat der Eindruck, den der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags bei ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Forderungen nach einem einheitlichen Steuersatz

Rz. 10 Im Verlauf der Diskussion im Vorfeld der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 war zunächst zwar mehrfach die Forderung nach einem einheitlichen Steuersatz erhoben worden. Der Vorteil eines einheitlichen Steuersatzes läge in erster Linie in seinem Vereinfachungseffekt, weil zahlreiche Abgrenzungsschwierigkeiten, die mit jeder Differenzierung zwangsläufig ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Vergebliche Vorschläge der EU-Kommission im Jahr 2003

Rz. 92 Das derzeitige MwSt-System in der EU stellt im Grunde lediglich eine Übergangsregelung dar, die später durch das sog. endgültige MwSt-System abgelöst werden soll. Weil ein Übergang zum endgültigen MwSt-System auf absehbare Zeit jedoch nicht realistisch ist, hat die EU-Kommission im Jahr 2003 Vorschläge bezüglich der Anwendung der Steuersätze im Rahmen der sog. Übergan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.4 BMF-Schreiben

Rz. 36 Bei den bisherigen Anhebungen der USt-Sätze hat die Verwaltung in einem sog. BMF-Einführungsschreiben zu den zahlreichen mit der Umstellung verbundenen umsatzsteuerlichen Fragen Stellung genommen.[1] Auch zu den durch die befristete Absenkung der USt-Sätze im zweiten Halbjahr 2020 aufgeworfenen Fragen hat das BMF nach rekordverdächtig schneller Abstimmung mit den ober...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Tabellarische Übersicht über die Steuersätze in Deutschland seit Einführung der MwSt

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Belastungswirkung der USt mit zwei Steuersätzen

Rz. 20 Untersuchungen über die Belastungswirkungen der deutschen USt mit den bis 31.12.2022 vorhandenen zwei Steuersätzen haben ergeben, dass die MwSt-Belastung der privaten Haushalte im Großen und Ganzen proportional zum Einkommen verläuft, also weder progressiv noch regressiv ist. Dieses Ergebnis ist auf die Struktur der – unterschiedlich besteuerten – Verbrauchsausgaben u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2 Weitere Informationen über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten

Rz. 116 Eine umfangreiche Zusammenstellung der EU-Kommission enthält zahlreiche Informationen und Tabellen über die Anwendungen der MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten.[1] Dort sind – neben den aktuellen MwSt-Sätzen in den EU-Mitgliedstaaten – folgende Aufstellungen abrufbar: Besteuerung von Gegenständen und Dienstleistungen der Kategorien von Anhang III der MwStSystRL in de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 1.1 Warum einen Steuerberater einschalten?

Wer die Geschäfte einer GmbH führt, muss sich auf regelmäßige Rechtsänderungen in den unterschiedlichsten Gebieten einstellen. Darunter steht mit an erster Stelle das Steuerrecht. Die GmbH ist selbst Trägerin von steuerlichen Rechten und Pflichten. Als Steuerpflichtige ist sie zu entsprechenden Aufzeichnungen und Erklärungen verpflichtet. Sie unterliegt dem Körperschaftsteuerg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Übersicht über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten

Rz. 114 Die Umsatzsteuersätze der EU-Mitgliedstaaten (Stand 1.3.2026) ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. Die Übersicht geht zurück auf eine Zusammenstellung des Haufe-Verlags (Stand: 1.3.2026)[1] Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (Nullsteuersatz) sind hier nicht aufgeführt. Übersicht über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten (Stand: 1.3.2026)mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.4 Weitere Erhöhung der Steuersätze nicht auszuschließen

Rz. 28 Obwohl die Bundesrepublik Deutschland mit der Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes von 16 % auf 19 % zum 1.1.2007 beim Vergleich der EU-Mitgliedstaaten (Rz. 114) in das Mittelfeld aufgerückt ist, sind für die Zukunft weitere Erhöhungen der Umsatzsteuersätze nicht auszuschließen. Die Notwendigkeit hierzu kann sich aus vielerlei Gründen ergeben. In erster Linie sind kü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Gescheiterter Vorschlag der EU-Kommission v. 18.1.2018 zur Festlegung der MwSt-Sätze

Rz. 106f Zunächst hat die EU-Kommission ihre Ankündigungen aus ihrem Aktionsplan v. 7.4.2016 (Rz. 106d) eingehalten und am 4.10.2017 Vorschläge zur Änderung der MwStSystRL sowie zweier Durchführungsverordnungen vorgelegt, mit denen sie den Übergang zum generellen Bestimmungslandprinzip bei innergemeinschaftlichen Lieferungen einleiten wollte. Hierbei sollte es sich um die gr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Bisherige Vorstellungen der EU-Kommission zu einer Steuersatzharmonisierung

Rz. 106a Im Mittelpunkt der Strategie der EU-Kommission seit Beginn der 2000er-Jahre standen Vereinfachung, Modernisierung, einheitlichere Anwendung der geltenden Regelungen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden.[1] Die EU-Kommission konzentrierte ihre Kräfte darauf, die Besteuerung nach dem derzeitigen MwSt-System (der "Übergangsregelung") möglichst p...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2 Änderung der MwStSystRL zum 1.6.2009

Rz. 94 Auch in den nachfolgenden Jahren konnten sich die EU-Mitgliedstaaten nicht auf eine grundlegende Neuregelung des EU-Rechts in Bezug auf die Steuersätze oder gar auf eine weitgehende Harmonisierung der Steuersätze und deren Anwendung verständigen. In ihrer Mitteilung v. 5.7.2007[1] an den Rat und das Europäische Parlament vertritt die EU-Kommission die Auffassung, dass...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.3 Umstellungsaufwand

Rz. 35 Für die betroffenen Unternehmer bedeutete die befristete Steuersatzsenkung einen erheblichen Umstellungsaufwand, der sehr kurzfristig zu bewältigen war. In der Literatur wurde kritisiert, dass eine nur auf sechs Monate befristete Steuersatzsenkung bei den Unternehmen für umfangreiche Abrechnungsprobleme sorgen wird und einen unvertretbaren Umstellungsaufwand bei der N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigentum / 3.1.9 Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG)

Verfügt der Verwalter über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG), muss er sie angeben. Ist dies nicht der Fall, muss er sie nicht beantragen, um seinen Pflichten nach dem Teledienstmediengesetz nachzukommen. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer wird nur dann benötigt, wenn nach dem Umsatzsteuergesetz innergemeinschaftliche Lieferungen g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigentum / 3.1.12 Muster eines Impressums

Muster: Impressum einer GmbH ________-Verwaltungs-GmbH Hauptstraße 4 40215 Düsseldorf Tel.: (02 11) 12 34 56 78-9 Fax: (02 11) 12 34 56 78-10 E-Mail: kontakt@________-Verwaltung.de Geschäftsführer: Max Mustermann Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf Registernummer: HRB 10101 USt.-ID gemäß § 27a UStG: DE 123456789 [Wirtschafts-Identifikationsnummer, soweit sie vorliegt] Inhaltlich ...mehr

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Photovoltaikanlagen und Ums... / 3.3 Lösung

P ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist[1]; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehört die Erzeugung von Strom. Wichtig Kleinunternehmereigenschaft liegt vor P erfüllt die Voraussetzungen für die Kleinunternehmereigenschaft.[2] Bei Unternehmensgründung im Jahr 2022 darf der Gesamtumsatz – nach dem noch bis 31...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaikanlagen und Ums... / 2.3 Lösung

T ist Unternehmer, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist[1]; zu dem Rahmen ihrer unternehmerischen Betätigung gehört die Tischlerei sowie – wenn sie die Photovoltaikanlage selbst als Einzelunternehmerin betreibt – die gewerbliche Tätigkeit des Stromhandels; es liegt in diesem Fall ein einheitliches Unternehmen[2] vor. Da sie mit ihrer T...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaikanlagen und Ums... / 1 Problematik

Photovoltaikanlagen sind ein zentraler Bestandteil der dezentralen Stromerzeugung durch regenerative Energien. Häufig werden solche Anlagen auch von Personen betrieben, die keine weitergehende unternehmerische Betätigung ausüben. Mit dem Einspeisen von Strom in das Netz wird aber eine selbstständige, nachhaltige und auf Einnahmeerzielungsabsicht ausgerichtete Tätigkeit ausge...mehr

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Sale-and-lease-back-Verfahren / 3.1 Wirtschaftliches Eigentum verbleibt beim Leasing-Nehmer

Veräußert ein Unternehmer beispielsweise Gegenstände seines betrieblichen Anlagevermögens an einen anderen Unternehmer und least diese wieder zurück, liegt kein umsatzsteuerpflichtiger Umsatz vor, wenn das wirtschaftliche Eigentum weiterhin beim Veräußerer (= Leasing-Nehmer) der Anlagegegenstände verbleibt.[1] Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs handelt es sich in diesem Fall ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebenleistungen / 3.2 Übernachtungsleistungen

Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, unterliegt dem ermäßigten Steuersatz.[1] Ausdrücklich davon ausgenommen sind Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind.[2] Auch hier war strittig, ob der Gesetzgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebenleistungen / 2 Abgrenzung zur einheitlichen Leistung

Ein Haupt- und Nebenleistungsverhältnis kann nur dann vorliegen, wenn die von dem Unternehmer erbrachte Leistung nicht schon grds. eine einheitliche Leistung darstellt. Einheitliche Leistungen, die nicht in einzelne selbstständige Leistungen unterteilt werden dürfen, liegen dann vor, wenn sie wirtschaftlich zusammengehören und ein unteilbares Ganzes darstellen. Dabei ist imme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebenleistungen / 1 Definition und Rechtsfolgen der Nebenleistung

Eine Nebenleistung setzt grundsätzlich voraus, dass es sich um eine eigenständig zu erbringende Leistung handeln muss. Sie liegt vor, wenn ein Unternehmer in der Folge der vereinbarten Hauptleistung auch Leistungen erbringt, an denen der Leistungsempfänger kein eigenständiges Interesse hat. Eine solche unselbstständige Nebenleistung ist dann gegeben, wenn sie im Vergleich zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebenleistungen / 3.1 Grundstücke und Betriebsvorrichtungen

Die Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich ein steuerfreier Umsatz.[1] Davon ausgenommen ist aber u. a. die Verpachtung von Betriebsvorrichtungen.[2] Der EuGH [3] musste entscheiden, ob die Verpachtung eines Putenstalls (Grundstück) mit einer darin befindlichen Putenfütterungsanlage (Betriebsvorrichtung) zu einem einheitlichen Pachtzins zu einer Auftei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebenleistungen / 4 Weitere Praxisfälle zur Nebenleistung

Nebenleistungen, die das Schicksal der Hauptleistung teilen, liegen in der Praxis insbesondere in folgenden Fällen vor: Transportkosten und Transportversicherung im Zusammenhang mit ausgeführten Lieferungen, Nebenkosten im Zusammenhang mit der Vermietung von Grundstücken – hier ist insbesondere darauf zu achten, dass bei steuerpflichtiger Vermietung alle Nebenleistungen (unabh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG

Tz. 27 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG unterwirft die Vermietung der in Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz genannten Gegenstände dem ermäßigten Steuersatz, nachdem § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG deren Lieferung bereits dem ermäßigten Steuersatz unterwirft. Der maßgebliche Begriff in Nr. 2 ist derjenige der "Vermietung", der sich nach dem zivilrechtlichen Vermietungsbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG

Tz. 32 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Steuermäßigung für Leistungen auf kulturellem Gebiet wird in § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) geregelt. Ebenso wie die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG (Anhang 5) ist die Steuermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) auch auf die Leistungen der Kammermusikensembles und Chöre sowie für Veranstaltungen von ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG

Tz. 28 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG (Anhang 5) unterliegt die Aufzucht und das Halten von Vieh, sowie die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere dem ermäßigten Steuersatz. Tz. 29 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, fällt nicht unter den Beg...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 2. Vorsteuerpauschalierung (§ 23a Abs. 1 UStG)

Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Freibetrag, bis zu dem eine Vorsteuerpauschalierung nach § 23a UStG durchgeführt werden kann, wurde (ab VZ 2026) von bisher 45 000 EUR auf 50 000 EUR angehoben (§ 23a Abs. 2 UStG).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG

Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG (Anhang 5) wird für Leistungen von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen oder Gemeinschaften von steuerbegünstigten Körperschaften unter den nachfolgenden Voraussetzungen gewährt: Alle Mitglieder der nichtrechtsfähigen Personenvereinigung oder Gemeinschaft müssen steuerbegünstigte ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG

Tz. 35 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit dem 01.01.2010 gilt für kurzfristige Beherbergungsleistungen (nicht aber für Restaurationsumsätze) der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % (s. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, Anhang 5). Von dem ermäßigten Steuersatz profitieren Hotelbetriebe, Pensionen und vergleichbare Einrichtungen (z. B. Verbände/Vereine). Die Betreiber von Campingplätzen kön...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 1. Absenkung des USt-Satzes von Restaurations- und Verpflegungsbetrieben (§ 12 Abs. 1 Nr. 15 UStG)

Tz. 23 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Bereits während der Corona-Krise unterlagen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2023 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Mit der nun erfolgten Änderung des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG (Anhang 5) unterliegen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG

Tz. 34 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Steuerermäßigung kann auch für Leistungen, die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder sowie der Verabreichung von Heilbädern erbracht werden, zur Anwendung kommen. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist, hierzu s. Abschn. 12.11 Abs. 9 UStAE.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG

Tz. 36 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit dem 1.1.2026 gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurationsumsätze, d. h. für Restaurant- und für Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme von Getränken (s. o.). Die Restaurantleistungen werden in der Regel in eigenen Räumlichkeiten des Unternehmers erbracht (Restaurant) während die Verpflegungsdienstleistungen alle anderen Leis...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Europäische Rechtsgrundlage

Tz. 4 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wie gerade ausgeführt enthält das deutsche Umsatzsteuerrecht in § 12 Abs. 2 UStG (Anhang 5) eine Auflistung von Fallgruppen, in denen der ermäßigte 7 %-ige Umsatzsteuersatz zur Anwendung gelangt. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) gilt der ermäßigte Steuersatz für Leistungen gemeinnütziger Körperschaften (also auch gemeinnützige...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Deutsches Umsatzsteuerrecht

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 In § 12 Abs. 1 UStG (Anhang 5) wird der reguläre Umsatzsteuersatz geregelt, der mit 19 % im europäischen Mittel liegt. § 12 Abs. 2 UStG (Anhang 5) sieht verschiedene Situationen vor, in denen der ermäßigte 7 %-ige Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt. Tz. 3 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Hiernach erhalten Körperschaften, die ausschließlich und unm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Konsequenzen aus dem Abweichen der nationalen Rechtslage von der MwStSystRL und empfohlene Vorgehensweise

Tz. 13 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Für den Vereinsvorstand oder den Steuerberater des Vereins stellt sich nun die Frage, wie er im Hinblick auf die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Kenntnis der vorstehend dargestellten Problematik vorgehen soll. Hierzu muss zunächst etwas zur Bedeutung und Stellung der europäischen MwStSystRL im Verhältnis zum deutschen Steuerpflicht...mehr