Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Begriff der Beförderung

Rz. 32 § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist nur auf Leistungen anzuwenden, bei denen es sich um eine Beförderung (von Personen bzw. – bei Beförderungen im Fährverkehr auch – von Gütern) handelt. Der Begriff der Beförderung ist überall erfüllt, wo eine der Raumüberwindung für Personen oder Güter dienende Tätigkeit entfaltet wird. Die Raumüberwindung in Gestalt einer Rundfahrt (sogar o...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.2 Rückgabe – Rücklieferung

Rz. 191 Das Rückgängigmachen (die Rückgabe des Liefergegenstandes) ist von der Rücklieferung genau zu trennen. Insbesondere in dem Fall, in dem nach der ursprünglichen Verschaffung der Verfügungsmacht zwischen den Geschäftspartnern eine Übertragung der Verfügungsmacht auf den früheren Lieferer vereinbart oder auf Anforderung gewährt wird, ist die Unterscheidung notwendig, ob...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.1 Allgemeines

Rz. 314 Führt ein Arbeitgeber gegenüber seinem Personal eine Lieferung oder eine sonstige Leistung aus, kann dies grundsätzlich im Rahmen der folgenden Umsätze erfolgen: Die Leistung des Arbeitgebers erfolgt ohne Gegenleistung durch das Personal, aber im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers.[1] Diese Leistung ist nicht steuerbar. Die Leistung des Arbeitgebers...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Abgrenzung Leistungsaustausch vom Schadensersatz

Rz. 207 Zwischen einer Leistung und dem erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnisses, in dem gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, erbracht wurd...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.5 Vorträge, Reden, Gutachten, technische Darstellungen

Rz. 72 Für Vorträge, Reden, Gutachten und technische Darstellungen gilt Folgendes[1]: Vorträge und Reden sind zwar urheberrechtlich geschützte Sprachwerke. Wer einen Vortrag oder eine Rede hält, räumt damit jedoch einem anderen keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte ein. Das Gleiche gilt für Vorlesungen, das Abhalten von Seminaren, die Erteilung von Unterricht sowie die Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5 Verwertung von Lichtbildwerken und Lichtbildern

Rz. 99 Urheberrechtlich geschützt sind ferner Lichtbildwerke, einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden.[1] Der Urheberrechtsschutz, der dem Lichtbildner zusteht[2], beschränkt sich auch hier auf Lichtbildwerke, die persönliche geistige Schöpfungen sein müssen. Dagegen genießen gewöhnliche Lichtbilder (nicht-individuelle Fotografien[3]), die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.3 Besondere Bestimmungen für Filme (§ 88 bis § 95 UrhG)

Rz. 46 Für Filme[1] gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften über Urheberrechte[2] und verwandte Schutzrechte[3], soweit sich aus den Sonderbestimmungen der § 88 bis § 95 UrhG nichts anderes ergibt. Rz. 47 Filmwerke [4]: Ein Filmwerk unterscheidet sich von anderen Werkarten[5] vor allem durch den großen Kreis der an seiner Herstellung beteiligten Personen. Als solche ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Nebenleistungen

Rz. 36 Abgesehen von der Steuerermäßigung für Beförderungen im Fährverkehr, die sich sowohl auf Personen als auch auf Güter erstreckt[1], kommt die Steuervergünstigung für die Beförderung von Gütern nur dann in Betracht, wenn es sich um eine – unselbstständige – Nebenleistung zu einer Personenbeförderung handelt. Eine Leistung ist grundsätzlich dann als Nebenleistung zu eine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Urheberrechtlich geschützte Werke

Rz. 56 Die Rechte, die nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG steuerbegünstigt eingeräumt, übertragen oder wahrgenommen werden, können sich nur auf Werke im urheberrechtlichen Sinne beziehen. Werke im urheberrechtlichen Sinne sind nach § 2 Abs. 2 UrhG nur persönliche geistige Schöpfungen. Urheber ist dabei nach § 7 UrhG der Schöpfer des Werks. Als Urheber geschützter Werke we...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Verzinsung des Vergütungsbetrags

Rz. 142 Der zu vergütende Betrag unterliegt der Verzinsung.[1] Der Zinslauf beginnt[2] grundsätzlich mit Ablauf von vier Monaten und zehn Arbeitstagen nach Eingang des Vergütungsantrags beim BZSt. Damit ist die Verzinsung günstiger als für einen Unternehmer im allgemeinen Besteuerungsverfahren, der in seiner Umsatzsteuererklärung einen Vorsteuerüberhang geltend macht.[3] Hie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Verwertung von Werken der bildenden Künste und der angewandten Kunst

Rz. 93 Zu den Werken, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG geschützt sind, gehören die Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und die Entwürfe solcher Werke. Bei Werken der bildenden Künste muss es sich um eine eigenpersönliche geistige Schöpfung handeln, die mit den Darlegungsmitteln der Kunst durch formgebende Tätigkeit hervorg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.5.2 Änderungen in § 61 UStDV

Rz. 57b Durch Art. 9 Nr. 6 Buchst. a der Mantelverordnung 2017 wurde mWv 20.7.2017[1] in § 61 Abs. 1 UStDV folgender Satz 2 angefügt: Der Vergütungsantrag gilt nur dann als vorgelegt, wenn der Unternehmer 1. alle Angaben gemacht hat, die in den Art. 8 und 9 Abs. 1 der Richtlinie 2008/9/EG des Rates v. 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der MwSt gemäß der Richtlinie 2006/1...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Umsätze mit Telefonkarten und Multifunktionskarten

Rz. 15 Bei der Ausgabe von Multifunktionskarten variieren je nach Kartenherausgeber die Nutzungsmöglichkeiten zwischen einer und mehreren Leistungen sowie zwischen einer und mehreren Funktionen. Oft bietet ein Kartenherausgeber ein Leistungspaket und eine Funktionsvielfalt an. So haben die Karten unterschiedliche Funktionen bzw. wirtschaftlichen Gehalt. Kredit- oder Scheckka...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Deckelung der Vorsteuervergütung

Rz. 116 Vorsteuern sind stets nur in dem EU-Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Erstattungsland gelten. Die Vorsteuervergütung ist in allen EU-Mitgliedstaaten beschränkt auf den Umfang, der für den Vorsteuerabzug nach dem jeweiligen nationalen Recht für di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.2 Leistungen im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers

Rz. 317 Leistungen im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegen dann vor, wenn diese Leistungen durch das betriebliche Interesse veranlasst sind. Diese Maßnahmen können auch die Befriedigung eines privaten Bedarfs des Personals zur Folge haben, diese Folge wird aber durch die mit den Maßnahmen angestrebten betrieblichen Zwecke überlagert.[1] Dies ist regelmäßig dann ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.1 Dichter und Schriftsteller

Rz. 65 Für Dichter/Schriftsteller kommt die Steuerermäßigung in Betracht, soweit sie einem anderen Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken einräumen. Zu den geschützten Sprachwerken gehören z. B. Romane, Epen, Sagen, Erzählungen, Märchen, Fabeln, Novellen, Kurzgeschichten, Essays, Satiren, Anekdoten, Biografien, Autobiografien, Reiseberichte, Aphorismen, Trakta...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1.4 Neueinfügung § 61a UStDV

Rz. 31 Die Vorschrift regelte ab 1.1.2010 das Vergütungsverfahren für Antragsteller, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind. Die Regelung entsprach weitestgehend dem bis dahin geltenden Recht. Rz. 32 Abs. 1 bestimmte, dass nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer ihren Vergütungsantrag grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim BZSt einreichen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6.2 Änderung in § 59 UStDV

Rz. 57g Durch Art. 15 Nr. 9 des Gesetzes v. 12.12.2019 wurde § 59 S. 2 UStDV mWv 1.1.2020 wie folgt gefasst: "Ein im Ausland ansässiger Unternehmer im Sinne des Satzes 1 ist ein Unternehmer, der im Inland, auf der Insel Helgoland und in einem der in § 1 Absatz 3 des Gesetzes bezeichneten Gebiete weder einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seinen Sitz, seine Geschäf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4.2 Änderungen in § 60 UStDV – Anzahl der jährlichen Vergütungsanträge

Rz. 44 In § 60 UStDV wurde folgender neuer S. 3 eingefügt: "Hat der Unternehmer Vergütungszeiträume von mindestens drei Monaten nach S. 1 gewählt, kann er daneben noch einen Vergütungsantrag für das Kj. stellen." Rz. 45 Nach der vorherigen Fassung von § 60 UStDV konnte der im Ausland ansässige Unternehmer wählen, ob er im Kj. Vorsteuervergütungsanträge entweder für einen Zeit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Übertragung von Rechten

Rz. 119 Die Übertragung von Rechten kann sich grds. nur auf Nutzungsrechte beziehen, die aus dem UrhG abgeleitet werden können, weil das Urheberrecht selbst grds. weder eingeräumt noch übertragen werden kann. Die Übertragung des Urheberrechts ist nur möglich im Wege der Erbfolge.[1] Rz. 120 Nur im Bereich der verwandten Schutzrechte ist eine Übertragung von Rechten möglich. S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Steuerpflichtige Leistungen

Rz. 18 Als steuerbare (und steuerpflichtige) Leistungen des unternehmerischen Bereichs der Parteien werden insbesondere angesehen: die Durchführung politischer Veranstaltungen (Wahl-, Informationsveranstaltungen) gegen Eintrittsgeld, die Durchführung geselliger und unterhaltender Veranstaltungen für die Öffentlichkeit und/oder für Mitglieder gegen Eintrittsgeld einschließlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Gegen Kostenerstattung

Rz. 15 Steuerfrei sind die Leistungen in objektiver Hinsicht neben der Beschränkung hinsichtlich der satzungsgemäßen Aufgaben nur dann, soweit sie (lediglich) gegen Kostenerstattung erbracht werden. Das Entgelt darf also die dem Leistenden (der Parteigliederung) entstandenen Kosten nicht übersteigen. Da die Steuerbefreiung auf "Umsätze" abzielt, kommt eine partielle Steuerbe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.7.2 Änderung in § 59 UStDV

Rz. 57j Durch Art. 16 Nr. 3 JStG 2020 wurde § 59 S. 1 Nr. 4 und 5 UStDV mWv 1.7.2021[1] durch folgende Nummern 4 bis 6 ersetzt: "4. im Inland als Steuerschuldner vor dem 1. Juli 2021 nur Umsätze im Sinne des § 3a Absatz 5 des Gesetzes erbracht und von dem Wahlrecht nach § 18 Absatz 4c des Gesetzes Gebrauch gemacht hat oder diese Umsätze in einem anderen Mitgliedstaat erklärt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Steuersatzänderungen

Rz. 122 Bei den Erhöhungen des ermäßigten Steuersatzes sind bisher immer Übergangsregelungen für Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, im Linienverkehr mit Kfz, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen und im Verkehr mit Taxen und Mietwagenverkehr getroffen worden, um den Unternehmern die Abgrenzung ihrer Einnahmen nach den unterschiedlichen Steuersätzen zu erleichtern....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Personenbeförderungen im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen

Rz. 59 Nach § 4 Abs. 3 PBefG sind Oberleitungsomnibusse (Obusse) elektrisch angetriebene, nicht an Schienen gebundene Straßenfahrzeuge, die ihre Antriebsenergie einer Fahrleitung entnehmen.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Änderungen durch das sog. Kroatiengesetz

Rz. 39 Durch Art. 11 des Gesetzes v. 25.7.2014[1] wurde mWv 1.1.2015 in § 59 S. 1 UStDV eine neue Nr. 5 angefügt, wonach das Vergütungsverfahren auch für den Fall anzuwenden ist, dass der Unternehmer "im Inland als Steuerschuldner nur Umsätze i. S. d. § 3a Abs. 5 des Gesetzes erbracht hat und von dem Wahlrecht nach § 18 Abs. 4e des Gesetzes Gebrauch gemacht hat". Rz. 40 einst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4.1 Änderung § 59 S. 2 UStDV – Neudefinition der Auslandsansässigkeit ab 30.12.2014

Rz. 42 In § 59 UStDV wurde S. 2 wie folgt neu gefasst: "Ein im Ausland ansässiger Unternehmer i. S. d. Satzes 1 ist ein Unternehmer, der im Inland, auf der Insel Helgoland und in einem der in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebiete weder einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung noch eine Betriebsstätte hat; ein im Ausland ansäs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4.5 Änderung in § 74a UStDV – Elektronische Übermittlung von Vorsteuervergütungsanträgen von im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmern ab 1.7.2016

Rz. 56 In § 74a UStDV wurde ein neuer Abs. 4 aufgenommen. Danach ist § 61a Abs. 1 und 2 UStDV in der am 30.12.2014 geltenden Fassung auf Anträge auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen anzuwenden, die nach dem 30.6.2016 gestellt werden. Rz. 57 § 74a Abs. 4 UStDV regelt damit die zeitliche Anwendung der Neuregelungen in § 61a Abs. 1 und 2 UStDV. Er legt fest, dass die Verpflichtun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.2 Journalisten und Autoren

Rz. 68 Zu den begünstigten Leistungen der Journalisten und Autoren gehören u. a. Kommentare zu politischen, kulturellen, sportlichen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, technischen und religiösen Ereignissen und Entwicklungen, Kunstkritiken einschl. Buch-, Theater-, Musik-, Schallplatten- und Filmkritiken sowie Reportagen, die über den bloßen Bericht hinaus eine kritische...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr

Rz. 54 Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr sind steuerermäßigt, auch wenn es sich bei den Schienenbahnen (Eisenbahnen) um Bergbahnen handelt. Der Ausschluss der Bergbahnen von der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes war durch das JStG 2008 mWv 1.1.2008 aufgegeben worden.[1] Stattdessen sind mWv 1.1.2008 auch Personenbeförderungen "mit Drahtseilbahnen und sonstigen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Kein Ausschluss von der Parteienfinanzierung

Rz. 15a Die Steuerbefreiung ist seit dem 29.7.2017 zusätzlich davon abhängig, dass die jeweilige Partei nicht gem. § 18 Abs. 7 PartG von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist. § 18 Abs. 7 PartG bestimmt: "Löst sich eine Partei auf oder wird sie verboten, scheidet sie ab dem Zeitpunkt der Auflösung aus der staatlichen Teilfinanzierung aus. Gleiches gilt bei eine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.4 Übersetzer

Rz. 71 Die Übersetzer fremdsprachiger Werke – z. B. Romane, Gedichte, Schauspiele, wissenschaftliche Bücher und Abhandlungen – räumen urheberrechtliche Nutzungsrechte ein, wenn die Werke in der Übersetzung z. B. veröffentlicht oder aufgeführt werden. Diese Leistungen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz. Unerheblich ist es, ob ein Sprachwerk einzeln – z. B. als Buch – oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Verwertung von Musikwerken

Rz. 89 Die Urheber von Musikwerken erbringen mit der Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an ihren Werken ebenfalls steuerbegünstigte Leistungen.[1] Urheberrechtlichen Schutz genießt auch elektronische Musik. Zu den urheberrechtlich geschützten Musikwerken bzw. Bearbeitungen gehören außerdem z. B. Klavierauszüge aus Orchesterwerken, Potpourris, in denen nicht nur ver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.9 Änderungen durch die sog. 6. Mantelverordnung

Rz. 57l Durch Art. 1 Nr. 2 i. V. m. Art. 11 Abs. 1 der sog. 6. Mantelverordnung[1] wurde mWv 23.12.2022 § 61 UStDV wie folgt geändert: In Abs. 2 S. 3 wurden die Wörter "als eingescannte Originale" durch die Wörter "auf elektronischem Weg" ersetzt. In Abs. 5 S. 3 wurden die Wörter "als eingescannte Originale" gestrichen und wurden die Wörter "dieser eingescannten Originale" d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs in anderen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 202 Da das Vorsteuervergütungsverfahren durch die EU-rechtlichen Regelungen weitestgehend harmonisiert ist, ähneln zumindest die formellen Voraussetzungen des Vergütungsverfahrens in anderen Mitgliedstaaten denen des deutschen Verfahrens. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass bestimmte Arten von Vorsteuern nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6.3 Änderung in § 61 UStDV

Rz. 57h Durch Art. 15 Nr. 10 des Gesetzes. v. 12.12.2019 wurden in § 61 Abs. 5 UStDV die S. 2 bis 4 mWv 1.1.2020 wie folgt neu gefasst: "Der Zinslauf beginnt mit Ablauf von vier Monaten und zehn Arbeitstagen nach Eingang des Vergütungsantrags beim Bundeszentralamt für Steuern. Übermittelt der Antragsteller Rechnungen oder Einfuhrbelege als eingescannte Originale abweichend v...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben

Rz. 14 Objektiv ist die Steuerbefreiung davon abhängig, dass die Leistungen im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben gegen Kostenerstattung ausgeführt werden. Nach § 6 PartG müssen Parteien eine schriftliche Satzung und ein schriftliches Programm haben. Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen, soweit die Satzung des jeweils nächst höheren Gebiets...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Steuerfreie Leistungen

Rz. 19 Steuerbar und steuerfrei sind nachhaltige entgeltliche Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen den selbstständigen Parteigliederungen, soweit die Leistungen im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben gegen Kostenerstattung erbracht werden. Dazu gehören z. B.: die entgeltliche Personalgestellung durch die Zentrale an die selbstständigen Untergliederungen, die zentrale Ü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Änderung § 59 S. 2 UStDV durch die sog. Mantelverordnung 2012 – Neudefinition der Auslandsansässigkeit ab 20.12.2012

Rz. 37 Durch Art. 4 Nr. 4 der Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen v. 11.12.2012[1] wurde mWv 20.12.2012 der vorherige § 59 S. 2 UStDV ("Ein im Ausland ansässiger Unternehmer i. S. d. Satzes 1 ist ....") durch die folgenden Sätze ersetzt: "Ein im Ausland ansässiger Unternehmer i. S. d. Satzes 1 ist ein Unternehmer, der im Inland, auf der Insel Hel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Änderungen durch die sog. Mantelverordnung 2014

Rz. 41 Durch Art. 6 der Verordnung v. 22.12.2014[1] wurden mWv 30.12.2014 § 59 S. 2 UStDV neu gefasst sowie die §§ 60, 61 und 61a UStDV geändert und ein neuer § 74a Abs. 4 UStDV mit Bezug auf § 61a UStDV aufgenommen. 1.2.4.1 Änderung § 59 S. 2 UStDV – Neudefinition der Auslandsansässigkeit ab 30.12.2014 Rz. 42 In § 59 UStDV wurde S. 2 wie folgt neu gefasst: "Ein im Ausland ans...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.3 Im Vergütungszeitraum keine oder nur bestimmte Umsätze im Inland ausgeführt

Rz. 156 Die in § 59 UStDV geregelten Voraussetzungen, dass der Antragsteller im Inland keine oder nur bestimmte Umsätze ausgeführt haben darf, gilt auch für Drittlandsunternehmer.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.3 Presseagenturen

Rz. 70 Bei den Leistungen der Pressedienste und -agenturen, deren wesentlicher Inhalt in der Einräumung oder Übertragung der Verwertungsrechte – z. B. Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Senderecht – an dem in den sog. Pressediensten enthaltenen Material besteht, gilt Folgendes [1]: Die Bilderdienste sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG und § 72 UrhG geschützt. Die Einräumu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.7 Sonstige Sprachwerke

Rz. 88 Zu den geschützten Werken i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG können auch Sprachwerke gehören, in die ausschließlich handwerkliche, technische und wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen eingeflossen sind, z. B. technische Darstellungen und Handbücher, Darstellungen und Erläuterungen technischer Funktionen, Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen sowie Wartungs-, Pflege-...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Abtretung des Vergütungsanspruchs

Rz. 189 Der Vergütungsanspruch kann – sowohl bei Anträgen von EU-Unternehmern als auch von Drittlandsunternehmern – nach Ablauf des Vergütungszeitraums abgetreten werden. Die Abtretung muss der zuständigen Finanzbehörde auf amtl. Vordruck[1] angezeigt werden.[2] Tritt der ausländische Unternehmer seinen Anspruch im Einzelfall an den im Inland ansässigen leistenden Unternehme...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.4 Einzelfälle zur Abgrenzung von echtem Zuschuss und Leistungsaustausch

Rz. 129 Abrissverpflichtung: Übernimmt ein Erwerber eines Grundstücks eine Abrissverpflichtung, aufgrund derer sich der Kaufpreis für das Grundstück um die nachgewiesenen Abrisskosten mindert, liegt ein gegenseitiger Vertrag vor, der zu einem Leistungsaustausch führt, es liegt kein echter Zuschuss vor.[1] Zahlt eine Gemeinde hingegen einem Eigentümer eines bebauten Grundstüc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.2 Einheitlichkeit der Leistung als Grundsatz

Rz. 154 Ob eine einheitliche Leistung vorliegt, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, diese Entscheidung obliegt den nationalen Gerichten, die alle dazu notwendigen Tatsachenbeurteilungen vornehmen müssen.[1] Der EuGH hat den nationalen Gerichten alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die für die Entscheidung von Nutzen sein können.[2] Dabei hatte schon ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 8. EG-RL

Rz. 58 In der 8. RL des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war bis 31.12.2009 das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die RL, die nicht in der MwStSystRL aufge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.1 Umsatzsteuer

Rz. 11b Für die Frage, ob Entschädigungen nach § 405 AO umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig sind, kommt es auf den Grund der Entschädigung an. Die Entschädigung für Zeugen und ehrenamtliche Richter nach dem JVEG ist nach zutreffender Auffassung der Finanzverwaltung nicht umsatzsteuerbar. Es handelt sich um echten Schadenersatz, bei dem es an einem Leistungsaustausch feh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Verwertung pantomimischer Werke einschl. Werke der Tanzkunst

Rz. 91 Pantomimische Werke und solche der Tanzkunst sind die rein optische, nicht gesprochene Darstellung eines Gedankeninhalts durch Mimik und Bewegung. Urheberrechtlich geschützt ist die Gestaltung des Werks als solche.[1] Rz. 92 Das Wesen der pantomimischen Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst [2] liegt in der optischen Darstellung eines Gedankeninhalts durch Mimik ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Einräumung von Rechten

Rz. 116 Die Einräumung von Rechten bezieht sich auf Nutzungsrechte, Einwilligungsrechte und Vergütungsansprüche. Z. B. kann nach § 31 UrhG der Urheber einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht eingeräumt werden. Das einfache Nutzungsrecht berecht...mehr