Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Computer, Notebook, Tablet-PC / 9 Wie die Kosten der Garantieerweiterung richtig gebucht werden

Gem. § 255 HGB gehören zu den Anschaffungskosten alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand (z. B. EDV-Hardware) zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Eine Nebenleistung liegt nur vor, wenn sie nur ein Mittel ist, um die...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.9 Überzahlung bei der mittelbaren Grundstücksschenkung

Nicht immer wird bei der Geldhingabe schon feststehen, wie viel der Kaufpreis des Grundstücks betragen wird. Stellt es sich im Nachhinein heraus, dass der Kaufpreis geringer war als der geschenkte Geldbetrag, so liegt auch noch eine überschießende Geldschenkung vor.[1] Der Umfang der überschießenden Geldschenkung steht aber erst mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes nach dem A...mehr

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Balkonkraftwerke (Miete) / 3.6 Steuern

Umsatzsteuer Gemäß § 12 Abs. 3 UStG sind Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung von maximal 30 Kilowatt einschließlich der für ihren Betrieb wesentlichen Komponenten von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung ist, dass sie in der Nähe u. a. von Privatwohnungen und Wohnungen installiert werden. Entsprechendes gilt für die Kosten der Installation der Photovoltaikanlage. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.3 Umsatz- und Lohnkomponente

Rz. 62 Alternativ können Zuwendungen bis zur Höhe von 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter abziehbar sein, § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) KStG. Rz. 63 Begriff und Höhe der Umsätze i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) KStG richten sich nach dem UStG; maßgebend sind daher die Entgelte.[1] Zu den Umsätzen i. S. d. Vorschrift ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 15a [Medizinischer Dienst der Krankenversicherung]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Nach § 4 Nr. 15a UStG sind steuerfrei die auf Gesetz beruhenden Leistungen der Medizinischen Dienste[1] und des Medizinischen Dienstes Bund[2] untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfälle

Rz. 30 Erstellt ein Krankenpfleger im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für Zwecke der Pflegeversicherung Gutachten zur Feststellung von Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit der Versicherten, ist diese Tätigkeit nicht als Leistung des Medizinischen Dienstes nach § 4 Nr. 15a UStG steuerbefreit. Zwar darf der Medizinische Dienst – wie beispielsweise ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 15a UStG war durch Art. 12 des Gesetzes zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze[1] neu in das UStG aufgenommen worden, und zwar rückwirkend mWv 1.1.1991.[2] Das Gesetz geht zurück auf den Gesetzentwurf für ein Jahressteuergesetz 1996[3], der jedoch noch keinen Vorschlag für eine Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 15a UStG enthielt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 15a UStG sind steuerfrei die auf Gesetz beruhenden Leistungen der Medizinischen Dienste[1] und des Medizinischen Dienstes Bund[2] untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Nach § 278 Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 7 Ein besonderer buchmäßiger Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 15a UStG fallenden Umsätze nicht vorgesehen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten (§ 22 UStG) zu beachten. Rz. 8 einstweilen freimehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 13 Die Steuerbefreiung umfasst die auf Gesetz beruhenden Leistungen der begünstigten Einrichtungen untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Rz. 14 Steuerfrei sind also nur die gesetzlich geregelten Leistung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 5 § 4 Nr. 15a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL .[1] Danach dürfte § 4 Nr. 15a UStG richtlinienkonform sein. Die Steuerbefreiung hätte im Übrigen auch auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL gestützt werden können. Die Medizinischen Dienste sind Personenzusammenschlüsse der Krankenkassen bzw. der Spitzenverbände der Krankenkassen und erbringen ihren M...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Nach § 4 Nr. 15a UStG sind steuerfrei die auf Gesetz beruhenden Leistungen der Medizinischen Dienste[1] und des Medizinischen Dienstes Bund[2] untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsam...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Begünstigte Unternehmer

Rz. 9 Steuerfrei sind nur die Leistungen der Medizinischen Dienste[1] und des Medizinischen Dienstes Bund.[2] Rz. 10 Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD – früher auch als Vertrauensärztlicher Dienst – VäD – bekannt) ist nach § 278 SGB V in jedem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Rz. 11 einstweilen frei Rz. 12 Der Medizinische Dienst Bu...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 1 Problematik

Bei der Einräumung von Eintrittsberechtigungen zu einer Veranstaltung richtet sich der Leistungsort grundsätzlich nach dem Veranstaltungsort, d. h. dem Ort, an dem die Veranstaltung tatsächlich stattfindet (sog. Veranstaltungsortprinzip). Dieses Prinzip findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt, der die Veranstaltun...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.3 B2B-Konstellationen

In B2B-Konstellationen greift grds. das Empfängerortprinzip. Diese Grundregel gilt auch für Online-Seminare und Veranstaltungsleistungen, die nicht in der Einräumung einer Eintrittsberechtigung bestehen. Die Steuerbarkeit richtet sich demnach nach dem Sitz des Unternehmens, das die Leistung empfängt. Liegt in einer B2B-Beziehung ein Präsenzseminar vor, gilt nach § 3a Abs. 3 Nr...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.5 Steuerschuldner

Besonderheiten können sich ergeben, wenn der Sachverhalt einen Auslandsbezug aufweist. Findet bei einem grenzüberschreitenden Umsatz bzw. ausländischen Leistungsort kein Reverse-Charge-Verfahren Anwendung, muss sich derjenige, der die Veranstaltungsleistung erbringt bzw. die Eintrittsberechtigung einräumt, dort umsatzsteuerlich registrieren. Grundsätzlich ist der leistende Un...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.2.2 Online-Seminare

Anders ist dies bei Onlineseminaren (Webinare usw.). Es mangelt an der physischen Zusammenkunft und der Unternehmer kann die Leistung von einem beliebigen Standort aus erbringen. Der Kunde muss sich lediglich in das Seminar einwählen. Einen konkreten Veranstaltungsort festzustellen, würde mitunter schwierig bis unmöglich sein und erhebliche Gestaltungsspielräume eröffnen. So...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.8 Überblick

Digitale Veranstaltungen: Auf Unionsebene wurden Anpassungen bei den Regelungen zur Leistungsortbestimmung vorgenommen.[1] Art. 53, 54 MwStSystRL wurden dahingehend angepasst, dass Online-Seminare berücksichtigt wurden und die Leistungsorte grds. nunmehr am Sitz oder Wohnsitz des Empfängers belegen sein sollen. Dies wurde auch im deutschen UStG nachvollzogen. Das BMF-Schreibe...mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 8 Will der Geschädigte seinen Schaden fiktiv auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens abrechnen, ist nach § 249 Abs. 2 S. 2 BGB von einem dort angegebenen Brutto-Wiederbeschaffungswert eine darin enthaltene Mehrwertsteuer abzuziehen. Weist das Sachverständigengutachten – in solchen Fällen – lediglich pauschal einen Brutto-Wiederbeschaffungswert aus, so besteht ...mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 69 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Mit Recht hatte das Berufungsgericht die Klage für zulässig erachtet. Die Klägerin war als Eigentümerin der beschädigten Einrichtungen Inhaberin des streitgegenständlichen Schadensersatzanspruchs und als solche prozessführungsbefugt. Dass die Verwaltung des fraglichen Autobahnabschnitts gemäß Art...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.1 Änderung der deutschen Beurteilung

In Folge der Rechtsprechung und geänderten Unionsrechts hat sich auch die Auffassung der deutschen Finanzverwaltung in Bezug auf Veranstaltungsleistungen in den vergangenen Jahren erheblich verändert.[1] Aufgrund einer Entscheidung des EuGH in 2019 änderte das BMF die Verwaltungsauffassung betreffend unterrichtende oder wissenschaftliche Veranstaltungen (z. B. Seminare), die...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.7 Verpflegungsleistungen

Ein besonderes Augenmerk sollte man auf die Verpflegungsleistungen, die regelmäßig mit Veranstaltungsleistungen einhergehen, legen. Ob es sich bei der Verpflegung um eine eigene Leistung handelt, hängt davon ab, welchen Beitrag diese zu der Veranstaltungsleistung leistet und welchen Umfang sie einnimmt. Bei geringfügigen Verpflegungsleistungen, die das allgemeine Wohlbefinde...mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / a) Der Fall (verallgemeinert)

Rz. 7 Der Sachverständige ermittelte einen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (eines vier Jahre alten Passat TDI Trendline) von 11.900 EUR brutto und einen Restwert von 5.000 EUR. Der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kläger erwarb bei einem gewerblichen Kfz-Händler ein im Sinne des § 25a UStG differenzbesteuertes Ersatzfahrzeug (einen fünf Jahre alten Audi A 4 TDI) zum Pre...mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 33 Die Revision war unbegründet. Mit Recht bejahte das Berufungsgericht einen Anspruch des Klägers auf Ersatz der anteiligen Umsatzsteuer. Rz. 34 Nach der Rechtsprechung des Senats stehen dem Geschädigten im Allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines "gleichwertigen" Ersatzfahrzeugs. Unter den zu...mehr

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§ 6 Nutzungsausfall und mer... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 116 Das BU hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts war von dem merkantilen Minderwert für den Fall, dass er ausgehend vom Bruttoverkaufspreis geschätzt wurde, ein dem "Umsatzsteueranteil" entsprechender Betrag abzuziehen. Rz. 117 Auf der Grundlage der von den Parteien nicht angegriffenen Feststellungen war davo...mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / a) Der Fall (verallgemeinert)

Rz. 2 Der Geschädigte hat (schuldlos) einen Verkehrsunfall, bei dem sein Kfz einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet. Der Sachverständige ermittelt einen Wiederbeschaffungswert von 11.900 EUR brutto. Was kann er vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegners bei fiktiver Schadensabrechnung ersetzt verlangen?mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 26 Der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision war aufgrund der schriftlichen Einwilligung der Klägerin statthaft (§ 566 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO), aber nicht begründet, weil die Rechtssache weder eine grundsätzliche Bedeutung hatte noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erforderte (§ 566...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.2.1 Präsenzseminare

Ist der Leistungsempfänger Nichtunternehmer bzw. handelt er nicht für sein Unternehmen (B2C), bestimmt sich der Leistungsort grds. danach, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt (Unternehmensortprinzip).[1] Dies greift jedoch nicht, sofern eine Ausnahme (hier § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG) einschlägig ist. Die Regelung spricht allgemein von Veranstaltungsle...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.6 Steuerfreiheit

Für die Veranstaltung von Kursen und sonstigen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder lehrender Art, wie die Veranstaltung von Seminaren oder fachlichen Kongressen, kommt eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG in Betracht. Hierunter fallen alle Leistungen, die als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung zu qualifizieren sind.[1] Dazu muss die L...mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 3 Ist das schädigende Ereignis nach dem 31.7.2002 eingetreten, bestimmt sich die Ersatzpflicht der Beklagten gemäß Art. 229 § 8 Abs. 1 EGBGB nach den Vorschriften der §§ 249 ff. BGB in der Fassung des zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften v. 19.7.2002 (BGBl I, 2674). Nach dieser gesetzlichen Neuregelung schließt der bei der Beschädigung einer Sach...mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 128 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Im Rahmen der vom Kläger gewählten fiktiven Schadensabrechnung war – trotz der von ihm tatsächlich vorgenommenen, aber nicht konkret abgerechneten Ersatzbeschaffung – nicht vom Brutto-, sondern vom Netto-Wiederbeschaffungswert auszugehen. Zur Ermittlung des daher in Abzug zu bringenden Umsatzsteu...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2 Gestaltungsempfehlungen

Bei der Prüfung des Leistungsortes und daran anschließend der Steuerbarkeit, ist zu differenzieren, ob es sich um eine physische oder virtuelle Veranstaltung handelt. Im Falle einer Präsenzveranstaltung ist weiter entscheidend, an welchem Ort die Veranstaltung tatsächlich stattfindet. Anzuraten ist weiter eine Differenzierung von B2C- und B2B-Konstellationen. Seit 2022 erübri...mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 106 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Die Revision des Klägers wandte sich mit Erfolg gegen die Auffassung des Berufungsgerichts, der Kläger müsse sich im Rahmen der fiktiven Schadensberechnung die – im regelbesteuerten Fahrzeugerwerb vom 16.1.2014 enthaltene – Umsatzsteuer von 926,05 EUR anrechnen lassen. Auch die vom Berufungsgerich...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 5 Die Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils bei Pkw in gewillkürtem Betriebsvermögen

Wird ein Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt, so zählen sämtliche Aufwendungen für den Pkw, einschließlich der AfA, zu den Betriebsausgaben. Für die Ermittlung und Bewertung des privaten Nutzungsanteils stehen grundsätzlich 2 Möglichkeiten zur Verfügung.[1] Die private Nutzung des Pkws, der zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit...mehr

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§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 12 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats kann ein Unfallgeschädigter fiktiv die vom Sachverständigen geschätzten (über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegenden) Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der Regel nur abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Mona...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 7 Hinweis zur Umsatzsteuer

Gem. § 15 UStG setzt die Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Vermögen voraus, dass die unternehmerische Nutzung mindestens 10 % beträgt. Liegt die unternehmerische Nutzung unter 10 %, scheidet der Vorsteuerabzug aus, sodass die Steuerfestsetzung geändert werden kann, wenn sie unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Praxis-Tipp Umsatzbesteuerung bei ertragsteuerlicher Privatnu...mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 18 Das angefochtene Urteil hielt einer revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Dem Kläger stand der geltend gemachte Betrag in Höhe der Umsatzsteuer für die Reparaturkosten nicht zu. Rz. 19 Nach der Rechtsprechung des Senats stehen dem Geschädigten im Allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung ei...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 UStG durch Drittlandsunternehmer (USTB 2026, Heft 4, S. 118)

Zugleich Anmerkung zu Nds. FG, Urt. v. 13.11.2025 – 5 K 42/25 (Revision anhängig unter V R 1/26) StB Robert C. Prätzler, Kerikeri, Neuseeland Die Frage, ob die umsatzsteuerliche Sonderregelung für Reiseleistungen (Art. 306 ff. MwStSystRL, deutsche Umsetzung in § 25 UStG) auch von Unternehmern mit Sitz oder Niederlassung im Drittlandsgebiet angewendet werden kann, war erstmals...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkleistung/Werklieferung / 1 Allgemeines

Das Umsatzsteuergesetz kennt nur Lieferungen und sonstige Leistungen als steuerbare Leistungen i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Einheitliche Leistungen, die sowohl Elemente von Lieferungen als auch von sonstigen Leistungen enthalten, müssen für die korrekte umsatzsteuerliche Erfassung entweder den Lieferungen oder den sonstigen Leistungen zugeordnet werden. Auswirkungen ergeb...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / 2. Verwaltungsmeinung zu § 25 UStG und Drittlandsunternehmern

In Deutschland wurde über Jahrzehnte in der Literatur, Finanzverwaltung oder Finanzrechtsprechung nie hinterfragt, ob die Sonderregelung für Reiseleistungen auch von Drittlandsunternehmern angewendet werden kann. Dies änderte sich eher überraschend mit einem BMF-Schreiben aus dem Jahr 2021[1], das Drittlandsunternehmen explizit aus dem Anwendungsbereich ausnahm. Dieselbe Auf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nächster und letzter Halt ist der BFH nach dem mit Spannung erwarteten EuGH-Urteil in Bezug auf die Frage der Unionsrechtsmäßigkeit des gesetzlichen Aufteilungsgebots in § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG (USTB 2026, Heft 4, S. 115)

StB Dr. Eduard Forster[*] Im Urteil zum Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG bezüglich der unselbständigen Nebenleistungen im Zusammenhang mit Beherbergungen gibt der EuGH mehrfach Anlass, dass die Messe noch nicht endgültig gelesen ist, sondern vielmehr der BFH als vorlegendes Gericht das letzte Wort hat. Der EuGH hat in einem Urteil vom 5.3.2026 die zugrunde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reiseleistungen nach § 25 U... / 3. Gerichtliche Entscheidungen in Deutschland

Erste veröffentlichte finanzgerichtliche Entscheidungen zur konkreten Frage der Anwendbarkeit des § 25 UStG auf Unternehmen aus dem Drittlandsgebiet wurden im Jahr 2022 bekannt: Das FG Niedersachsen ging in zwei Entscheidungen zur Aussetzung der Vollziehung[4] auf die Problematik ein, die durch die geänderte Verwaltungsmeinung[5] entstanden war.[6] In beiden Beschlüssen gelan...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / a) Nationales Recht

Zunächst ist das nationale Recht maßgeblich. Keine Anwendungsbeschränkung im Wortlaut: § 25 UStG sieht im Wortlaut keine Beschränkung der Anwendung auf Unternehmen mit Ansässigkeit im Inland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet vor. Abs. 1 der Norm bezieht sich lediglich auf Unternehmer, die im eigenen Namen Reiseleistungen erbringen und dazu Vorleistungen verwenden, die sie v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reiseleistungen nach § 25 U... / 4. Eigene Auffassung

Das FG Niedersachsen begründet bereits sehr überzeugend, weshalb Drittlandsunternehmer nicht vom Anwendungsbereich des § 25 UStG ausgenommen sind. Dabei ist eine mehrstufige Betrachtung geboten. a) Nationales Recht Zunächst ist das nationale Recht maßgeblich. Keine Anwendungsbeschränkung im Wortlaut: § 25 UStG sieht im Wortlaut keine Beschränkung der Anwendung auf Unternehmen m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reiseleistungen nach § 25 U... / 6. Schlussbemerkung

Steuerpflichtige aus Drittstaaten, die nach dem 31.12.2026 in Deutschland Reiseleistungen erbringen, sollten das Revisionsverfahren vor dem BFH aufmerksam verfolgen. Das FG Niedersachsen hat grundsätzlich sehr überzeugend begründet, weshalb § 25 UStG auch auf Drittlandsunternehmer anwendbar ist. Wesentlich spannender für die Branche wird die Frage sein, ob, wann und in welche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reiseleistungen nach § 25 U... / 1. Einführung

Die Frage, ob die umsatzsteuerliche Sonderregelung für Reiseleistungen (Art. 306 ff. MwStSystRL, deutsche Umsetzung in § 25 UStG) auch von Unternehmern mit Sitz oder Niederlassung im Drittlandsgebiet angewendet werden kann, war nunmehr erstmals Gegenstand einer veröffentlichten finanzgerichtlichen Hauptsacheentscheidung. Diese bietet Anlass zu einer Betrachtung der Entwicklu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reiseleistungen nach § 25 U... / bb) Zweck der Regelung

Zum Zweck der Sonderregelung für Reiseleistungen liegt umfangreiche Rechtsprechung des EuGH vor.[17] Die Sonderregelung soll in erster Linie Schwierigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer abhelfen, die sich aus der Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Mehrwertsteuersystems auf Reiseleistungen ergäben. Dies bezieht sich auf Probleme, die sich aus den Vorschriften über den Leist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reiseleistungen nach § 25 U... / [Ohne Titel]

StB Robert C. Prätzler, Kerikeri, Neuseeland Die Frage, ob die umsatzsteuerliche Sonderregelung für Reiseleistungen (Art. 306 ff. MwStSystRL, deutsche Umsetzung in § 25 UStG) auch von Unternehmern mit Sitz oder Niederlassung im Drittlandsgebiet angewendet werden kann, war erstmals Gegenstand einer veröffentlichten finanzgerichtlichen Hauptsacheentscheidung (FG Nds., Urt. v. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reiseleistungen nach § 25 U... / aa) Wortlaut

Kein Ansässigkeitserfordernis: Der Wortlaut des Art. 306 MwStSystRL weist kein explizites Ansässigkeitserfordernis auf. Er ähnelt vielmehr stark dem des § 25 Abs. 1 UStG und verlangt ebenfalls lediglich ein Handeln im eigenen Namen und den Bezug von Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen anderer Steuerpflichtiger zur Durchführung der Reise. Theoretisch könnte man a...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 4.3 Lösung

A ist Unternehmer, da er im Rahmen seines Architekturbüros selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist.[1] Soweit er das Haus für seine privaten Wohnzwecke nutzt, ist er nicht unternehmerisch tätig. Generell kann er Gegenstände, die er sowohl für unternehmerische als auch für unternehmensfremde (private) Zwecke verwenden möchte, insgesamt seinem Unte...mehr