Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwert

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweckmäßige Reihenfolge für die Prüfung der Zurechnung bei Grundstücksflächen

Rz. 14 [Autor/Stand] § 69 Abs. 3 BewG bezieht sich auf Flächen, die objektiv Bauland sind und auch im Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind. Unter § 69 Abs. 1 und 2 BewG fallen im Grundsatz die Flächen, bei denen innerhalb einer bestimmten Zeit – zwei Jahre bzw. in absehbarer Zeit – eine andere Verwendung als für land- und forstwirtschaftliche Zwecke zu erwarten ist. De...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 7 [Autor/Stand] § 69 BewG gilt für die Einheitsbewertung des Grundbesitzes gem. §§ 19 ff. BewG. Bis zum 31.12.2008 war § 69 BewG auch im Rahmen der Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer anzuwenden. Seit dem 1.1.2009 ist dies nicht mehr der Fall. Denn § 138 Abs. 3 Satz 1 BewG ordnet zwar nach wie vor ausdrücklich an, dass für die wirtschaftlichen ...mehr

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§ 2 Erstattungs-ABC

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Besteuerung nach dem UmwStG

Tz. 151 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Das UmwStG regelt ausschl die stlichen Folgen der Umwandlung für die KSt, die ESt, die GewSt und (bis 1997) die VSt (s UmwSt-Erl 2011, Rn 01.01). Stliche Folgen für andere St, insbes für die USt, GrESt und ErbSt, regelt das UmwStG nicht. Für diese St-Arten wechselt das St-Subjekt erst mit der Reg-Eintragung (tw aA hinsichtlich der Rückwirkun...mehr

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§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 als eigenständiger Besteuerungstatbestand

Leitsatz 1. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 normiert mit der Anordnung des Teilwertansatzes einen eigenen Besteuerungstatbestand, soweit die dort genannten Übertragungen weder als Entnahme noch als Einlage zu qualifizieren sind. 2. Der Teilwert ist auch dann anzusetzen, wenn er niedriger als der Buchwert ist. Normenkette § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, Abs. 5 Satz 3, § 4 Abs. 1 Satz 1 ES...mehr

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zfs 12/2015, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Aufgrund der verfahrensrechtlichen Besonderheiten musste das OLG Koblenz in seiner Entscheidung nicht zur Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr Stellung nehmen. Dabei geht es insb. um folgende Probleme I. Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr nach Berufungseinlegung Die Verfahrensgebühr ist in einem solchen Fall erstattungsfähig, wenn der Antrag auf Zurückweisung der B...mehr

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Teilwertabschreibungen auf Anteile im Anlagevermögen

Leitsatz Bei börsennotierten, im Anlagevermögen gehaltenen Aktien ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Börsenkurs der Aktie zum Bilanzstichtag unter ihren Buchwert gesunken ist und keine konkreten Anhaltspunkte für eine baldige Wertsteigerung vorliegen. Abgesehen von Kursverlusten i. H. v. 5 % (Bagatellgrenze) rechtfertigt grundsätzlich ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung auf Zinsforderungen nach Teilwertabschreibung der Darlehensforderung

Leitsatz Die Forderung auf Rückzahlung des Darlehens und die Forderung auf Zahlung der vereinbarten Darlehenszinsen sind getrennt voneinander zu bilanzieren. Dementsprechend schlägt die als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizierende Wertbe­richtigung der Darlehensforderung nicht auf den Ausweis der Zinsforderungen durch. Normenkette § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 2002, § 6 Abs. ...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine Personengesellschaft, die ihrerseits als Grundstückshändlerin tätig ist

Leitsatz 1. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Steuerpflichtiger als gewerblicher Grundstückshändler anzusehen ist, sind diesem ebenfalls die Grundstücksgeschäfte zuzurechnen, die von einer Personalgesellschaft, an der er beteiligt ist, getätigt wurden (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 22.8.2012, X R 24/11, BFHE 238, 180, BStBl II 2012, 865). Auch d...mehr

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Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung des End­bestandes des EK 02 und der "Verschonungsregelung" des § 34 Abs. 16 KStG 2002

Leitsatz 1. Das durch § 34 Abs. 16 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 eingeräumte Recht, für die Anwendung des bisherigen Rechts zu optieren und damit einer sofortigen, ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung des Endbestandes des EK 02 zu entgehen, begründet eine Besserstellung steuerbefreiter Körperschaften sowie bestimmter Körperschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossensch...mehr

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Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlichen Übertragungen ("Trennungstheorie")

Leitsatz Dem Großen Senat des BFH wird gemäß § 11 Abs. 4 FGO die folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Wie ist im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandvermögen einer Mitunternehmerschaft (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG) die Höhe eines eventuellen Gewinns aus dem Übertragun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Alternative: höherer Teilwert

Rn. 5 Stand: EL 112 – ET: 10/2015 Wies der StPfl allerdings nach, dass der tatsächliche Teilwert des Grund u Bodens über dem nach § 55 Abs 1 – 4 EStG ermittelten fiktiven Einstandswert lag, so konnte auf Antrag gem § 55 Abs 5 EStG der in einem besonderen Feststellungsverfahren ermittelte höhere Teilwert angesetzt werden (s Rn 75 ff). Der höhere Teilwert steht von seiner Wirku...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) AfA, Teilwert-AfA von Lieferrechten

cfa) Milchlieferrechte Rn. 72 Stand: EL 112 – ET: 10/2015 Entgeltlich angeschaffte Milchlieferrechte u aus einem höheren Teilwert abgespaltene Buchwerte können verteilt über 10 Jahre abgeschrieben werden (BMF v 15.11.2014, BStBl I 2014, 1513 Rz 28; BFH v 29.04.2009, BStBl II 2010, 958); im Einzelnen hierzu s § 13 Rn 230b (Mitterpleininger). Rn. 72a Stand: EL 112 – ET: 10/2015 Wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Bewertungsrechtliche Folgerungen aus der Feststellung eines höheren Teilwerts nach § 55 Abs 5 EStG

Rn. 96 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Nach § 69 Abs 4 BewG idF VStRG v 17.04.1974, BGBl I 1974, 949, findet die Schutzvorschrift des § 69 Abs 2 BewG in den Fällen des § 55 Abs 5 S 1 EStG keine Anwendung. Nach § 69 Abs 2 BewG sind luf genutzte Flächen, die zu einem Betrieb der LuF gehören, der dem Betriebsinhaber als Existenzgrundlage dient, entgegen § 69 Abs 1 BewG nur dann dem G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zur Ermittlung des Teilwerts

1. Grundsatz Rn. 86 Stand: EL 86 – ET: 02/2010 Nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG ist Teilwert der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs iRd Gesamtkaufpreises für das einzelne WG ansetzen würde, wenn er den Betrieb fortführen will. Dies gilt grundsätzlich auch für den Teilwertbegriff des § 55 Abs 5 EStG, der insoweit von dem des § 6 EStG nicht abweicht (BFH v 04.12.1986, BFH/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Feststellung des höheren Teilwerts (§ 55 Abs 5 EStG)

A. Grundsatz Rn. 75 Stand: EL 112 – ET: 10/2015 Wies der insoweit darlegungs- u beweispflichtige StPfl bzw sein (unentgeltlicher) Rechtsnachfolger nach, dass der Teilwert des in Betracht kommenden Grund u Bodens am 01.07.1970 höher war als das Zweifache des Ausgangsbetrags, so war auf seinen Antrag der Teilwert anzusetzen, § 55 Abs 5 EStG. Der Antrag musste bis zum 31.12.1975 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zur Teilwertabschreibung

Rn. 115 Stand: EL 86 – ET: 02/2010 Die Verlustausschlussregelung des § 55 Abs 6 EStG gilt grundsätzlich auch für Teilwertabschreibungen nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG, soweit der Grund u Boden nach § 55 Abs 1 u 2 EStG angesetzt worden ist (§ 55 Abs 6 S 2 EStG; BFH v 16.10.1997, BStBl II 1998, 185); dies gilt unabhängig davon, ob die Wertminderung lediglich auf Absinken der Grundstü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 86 Stand: EL 86 – ET: 02/2010 Nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG ist Teilwert der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs iRd Gesamtkaufpreises für das einzelne WG ansetzen würde, wenn er den Betrieb fortführen will. Dies gilt grundsätzlich auch für den Teilwertbegriff des § 55 Abs 5 EStG, der insoweit von dem des § 6 EStG nicht abweicht (BFH v 04.12.1986, BFH/NV 1987, 296...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehungsgeschichte u Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 112 – ET: 10/2015 § 55 EStG wurde durch Art 1 Nr 12 des Zweiten StÄndG 1971 in das G eingefügt. Die Regelung war erforderlich geworden, nachdem das BVerfG am 11.05.1970, BStBl II 1970, 579, die vormalige unterschiedslose Privilegierung der LuF bei der steuerlichen Erfassung der Gewinne aus der Veräußerung von Grund u Boden für mit dem Gleichheitssatz des Art 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Antragsfrist

Rn. 83 Stand: EL 86 – ET: 02/2010 Der Antrag musste bis 31.12.1975 gestellt werden. Es handelte sich um eine Ausschlussfrist, die nur geheilt werden konnte, wenn die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem § 110 AO gegeben waren. Es genügte insb nicht, wenn erst im Lauf eines Rechtsbehelfsverfahrens – etwa vor dem FG – die betroffenen Grundstücke genau b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Standpunkt der hM

Rn. 100 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Die aus verfahrensmäßigen Gründen sehr hoch angesetzten Ausgangswerte des § 55 Abs 2 EStG haben zur Folge, dass bei Grundstücksveräußerungen o -entnahmen entstehende Gewinne nur sehr maßvoll bzw häufig gar nicht der Besteuerung unterworfen werden, insb bei Grundstücksgeschäften innerhalb des landw Bereichs. Andererseits durften die hohen Aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz

Rn. 75 Stand: EL 112 – ET: 10/2015 Wies der insoweit darlegungs- u beweispflichtige StPfl bzw sein (unentgeltlicher) Rechtsnachfolger nach, dass der Teilwert des in Betracht kommenden Grund u Bodens am 01.07.1970 höher war als das Zweifache des Ausgangsbetrags, so war auf seinen Antrag der Teilwert anzusetzen, § 55 Abs 5 EStG. Der Antrag musste bis zum 31.12.1975 bei dem FA g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zweifel

Rn. 108 Stand: EL 86 – ET: 02/2010 Der § 55 Abs 6 EStG zugrunde liegende Gedanke würde sich folgerichtig aber auch in Fällen, in denen der doppelte Ausgangsbetrag angesetzt ist, nur auf einen Verlust beziehen, der den Unterschied zwischen tatsächlichem Teilwert u gesetzlich festgelegtem Einsatzwert nicht übersteigt. Für einen darüber hinausgehenden Verlust ist die Nichtberück...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verwaltungsregelung

Rn. 89 Stand: EL 86 – ET: 02/2010 Wurde Grund u Boden vor dem 01.07.72 veräußert o entnommen, so ging die Verwaltung bei der Feststellung des höheren Teilwerts im Allg auch ohne besonderen Nachweis davon aus, dass der höhere Teilwert des Grund u Bodens am 01.07.70 dem erzielten Veräußerungserlös abzüglich etwaiger Veräußerungskosten o dem Wert des Grund u Bodens im Zeitpunkt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cfa) Milchlieferrechte

Rn. 72 Stand: EL 112 – ET: 10/2015 Entgeltlich angeschaffte Milchlieferrechte u aus einem höheren Teilwert abgespaltene Buchwerte können verteilt über 10 Jahre abgeschrieben werden (BMF v 15.11.2014, BStBl I 2014, 1513 Rz 28; BFH v 29.04.2009, BStBl II 2010, 958); im Einzelnen hierzu s § 13 Rn 230b (Mitterpleininger). Rn. 72a Stand: EL 112 – ET: 10/2015 Wird ein (verpachteter) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cfb) Zuckerrübenlieferrechte

Rn. 72b Stand: EL 112 – ET: 10/2015 Soweit in der Vergangenheit Zuckerrübenlieferrechte entgeltlich erworben wurden (bei aktiengebundenen Lieferrechten die Differenz zwischen dem gezahlten Betrag u den gleichzeitig auf den neuen Eigentümer übergegangenen Zeichnungen bei der Zuckerfabrik bzw der dazwischen geschalteten SZVG), gelten hinsichtlich der AfA die vorstehend (s Rn 72...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Normalfall: Ansatz mit Pauschalwerten

Rn. 4 Stand: EL 112 – ET: 10/2015 Um die vorstehend (s Rn 2) aufgezeigten Schwierigkeiten zu vermeiden, wurden in § 55 Abs 1 – 4 EStG zur Ermittlung der Einsatzwerte für den zum AV gehörenden Grund u Boden feste Berechnungsgrundlagen für verbindlich erklärt, die für den Regelfall an die Stelle des individuellen Teilwerts treten u als fiktive AK o HK gelten sollten (BFH v 10.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Inhalt des Antrags

Rn. 81 Stand: EL 112 – ET: 10/2015 In dem zu stellenden Antrag waren die Grundstücke, für die der höhere Teilwert begehrt wurde, so hinreichend u eindeutig zu bezeichnen, dass das FA diese ohne großen Aufwand u ohne Rückfragen anhand der amtlichen Unterlagen feststellen konnte (BFH v 11.10.1979, BStBl II 1980, 63; BFH v 08.12.1983, BStBl II 1984, 200); die Entscheidung, wonac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Feststellungsverfahren, Bindungswirkung

Rn. 77 Stand: EL 112 – ET: 10/2015 Es fand ein gesondertes Teilwertfeststellungsverfahren nach den Vorschriften der AO u der FGO über die gesonderte u einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen statt, §§ 179 u 180 AO. Gegenstand der Teilwert-Feststellung konnte auch ein dahin gehender Antrag des StPfl sein, dass ein bestimmtes Grundstück zum Bewertungsstichtag kein ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bewertungseinheit: Grundstück

Rn. 31 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Bewertungseinheit ist grundsätzlich die einzelne Grundstücksfläche, die selbstständig Gegenstand des Rechtsverkehrs sein kann (BFH v 29.09.1971, BStBl II 1972, 13; sog Bilanzierungs- u Bewertungseinheit iSd § 252 Abs 1 Nr 3 HGB). Weder § 55 EStG noch § 6 EStG geben aber Auskunft, wann eine (Boden-)Fläche als WG in vorstehendem Sinne anzusehen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 112 – ET: 10/2015 Die Regelungen des § 55 EStG sind auf Grund u Boden anzuwenden, der mit Ablauf des 30.06.1970 bzw 14.08.1971 zum inl AV eines StPfl gehörte, soweit dieser seinen Gewinn nach § 4 Abs 1 bzw 3 EStG ermittelte. Ausgeschlossen von einer Bewertung nach § 55 EStG war danach Grund u Boden, der zum UV, zB im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshande...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bewertungsgegenstand: Grund u Boden

Rn. 25 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Nach § 55 Abs 1 EStG ist als AK/HK des Grund u Bodens das Zweifache eines Ausgangsbetrags anzusetzen, der sich für luf Grund u Boden nach § 55 Abs 2 u 3 EStG u für den übrigen Grund u Boden (der unter § 55 EStG fällt) nach § 55 Abs 4 EStG bemisst, soweit der StPfl nicht alternativ die Feststellung eines höheren Teilwerts nach § 55 Abs 5 EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 110 Stand: EL 86 – ET: 02/2010 Die Nichtberücksichtigung auch des Verlustteils von 10 000 EUR (s Rn 108 Bsp) wird aber damit gerechtfertigt sein, dass sonst doch wieder, wenn auch nur in solchen Fällen, auf den Teilwert am 01.07.1970 bzw 15.08.1971 zurückgegriffen werden müsste, was ja gerade durch die Pauschalierung der Einsatzwerte vermieden werden sollte. Dagegen halte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. "Nackter" Grund u Boden

Rn. 50 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Der ertragsteuerliche Begriff "Grund u Boden" ist enger als der zivilrechtliche Begriff des Grundstücks. Ein Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne kann einkommensteuerlich aus mehreren WG bestehen, nämlich aus dem Grund u Boden einerseits u anderen selbstständigen WG andererseits (BFH v 24.08.1989, BStBl II 1989, 1016). Demzufolge bezieh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cfc) Zahlungsansprüche

Rn. 72c Stand: EL 112 – ET: 10/2015 Bzgl der im Zuge der sog GAP-Reformen 2005 u 2014 (unentgeltlich) zugeteilten Zahlungsansprüche kommt eine Abspaltung eines anteiligen Buchwerts vom Grund u Boden nicht in Betracht, da kein Bezug zwischen einem Zahlungsanspruch u einer bestimmten Fläche besteht u die neue Agrarförderung zu keinerlei Einschränkungen der Nutzbarkeit des Grund...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rücknahme des Antrags

Rn. 85 Stand: EL 86 – ET: 02/2010 Der Antrag auf Feststellung des höheren Teilwerts konnte zurückgenommen werden, solange über den Antrag noch nicht rechtskräftig entschieden war.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Berechnung der Buchwert-Abspaltung

Rn. 62 Stand: EL 112 – ET: 10/2015 Die Abspaltung hat wegen des Grundsatzes der Einzelbewertung grundsätzlich flurstücksbezogen nach der Gesamtwertmethode zu erfolgen. Voraussetzung für eine flurstücksbezogene Ermittlung des Abspaltungsbetrags ist jedoch, dass der Verkehrswert jeder einzelnen der am 02.04.1984 der Milcherzeugung dienenden Grundstücksparzellen durch geeignete ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Antragsteller

Rn. 80 Stand: EL 112 – ET: 10/2015 Antragsberechtigt war derjenige, zu dessen BV der Grund u Boden am 01.07.1970 gehört hat. Da der Antrag bis spätestens 31.12.1975 zu stellen war, stand das Antragsrecht aber auch dem Gesamtrechtsnachfolger u demjenigen zu, der die Buchwerte seines Rechtsvorgängers nach § 7 Abs 1 EStDV aF bzw jetzt § 6 Abs 3 EStG fortzusetzen hatte (BFH v 25....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Abspaltungsgrundsätze

Rn. 60 Stand: EL 112 – ET: 10/2015 Der Buchwert des Milchlieferrechts ist zum 02.04.1984 (= Stichtag für die Einführung der Milchgarantiemengen-VO) vom Buchwert des zu diesem Zeitpunkt im Eigentum des LuF stehenden u bei ihm als BV behandelten Grund u Bodens abzuspalten, soweit dieser zu diesem Zeitpunkt der Milchproduktion gedient hat. Dagegen ist für Grund u Boden, der in d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Von der Einheitsbetrachtung zur Abspaltungsthese

Rn. 54 Stand: EL 112 – ET: 10/2015 Demgegenüber hat der BFH (BFH v 05.03.1998, BStBl II 2003, 54; 2003, 56) entschieden, dass bei Betriebsveräußerung o –aufgabe die gemeinen Werte des Grund u Bodens u der Milchreferenzmenge zur Ermittlung des Veräußerungs- bzw Aufgabegewinns dem nach § 55 Abs 1 EStG pauschalierten Wert des Grund u Bodens gegenüberzustellen seien u in diesem F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Umsetzung der Abspaltung in den Gewinnermittlungen

Rn. 68 Stand: EL 112 – ET: 10/2015 Der LuF hat – unabhängig von der Gewinnermittlung – über den zu seinem BV gehörigen Grund u Boden sowie die Milchlieferrechte ein Verzeichnis zu führen. Darin festzuhalten sind ua auch die Buchwert-Entwicklung des jeweiligen Flurstücks, die vorgenommene Abspaltung für das Milchlieferrecht, Teilwert-Abschreibungen, Wertaufholungen sowie die Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Luf Vermögen (§ 33 BewG)

Rn. 36 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Die Ermittlung des Ausgangswertes ergibt sich unmittelbar aus § 55 Abs 2, 3 EStG. Die Ausgangswerte sind je nach Vermögensnutzung verschieden. Maßgebend ist die Zuordnung zu den Nutzungen u WG nach den Vorschriften des BewG am 01.07.1970, mit Ausnahme der Hof- u Gebäudeflächen sowie der Hausgärten. Wich die vom StPfl für den 01.07.1970 behaup...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Weitere Fragen

1. Gewinnermittlungswechsel bzw Überführung des Grundstücks in den gewerblichen Bereich Rn. 90 Stand: EL 86 – ET: 02/2010 Wechsel in der Gewinnermittlungsart führen nicht zu Gewinnkorrekturen. Denn der Einsatzwert des § 55 EStG ist im Zeitpunkt der Veräußerung o Entnahme stets als Aufwand – beachte jedoch § 55 Abs 6 EStG über die Nichtberücksichtigung von Verlusten – anzusetze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Insbesondere Antragserfordernis

1. Antragsteller Rn. 80 Stand: EL 112 – ET: 10/2015 Antragsberechtigt war derjenige, zu dessen BV der Grund u Boden am 01.07.1970 gehört hat. Da der Antrag bis spätestens 31.12.1975 zu stellen war, stand das Antragsrecht aber auch dem Gesamtrechtsnachfolger u demjenigen zu, der die Buchwerte seines Rechtsvorgängers nach § 7 Abs 1 EStDV aF bzw jetzt § 6 Abs 3 EStG fortzusetzen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Form des Antrags

Rn. 82 Stand: EL 86 – ET: 02/2010 Mangels bestimmter Formvorschriften konnte der Antrag auch mündlich gestellt werden; Schriftform empfahl sich jedoch aus Beweisgründen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Teilentgeltlicher Erwerb

Rn. 94 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Leistet ein Betriebsübernehmer im Rahmen einer Erbauseinandersetzung Abfindungen an den Miterben u bleiben diese hinter dem zurück, was dessem anteiligen Kapitalkonto (gemessen an der Erbquote) entspräche, hat der Betriebsübernehmer die Buchwerte (einschließlich der Werte nach § 55 EStG) gem § 6 Ab 3 EStG fortzuführen (BMF v 11.01.1993, BStBl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Umwidmung von Flächen

Rn. 92 Stand: EL 86 – ET: 02/2010 Werden zum 01.07.1970 mit den Werten des § 55 Abs 1 u 2 EStG bewertete luf Flächen in ihrer Nutzung später umgewidmet, stellt sich die Frage, inwieweit sich daraus Auswirkungen auf den einmal festgelegten Buchwert ergeben. Eine solche Umwidmung der Nutzungsart tritt zB dann ein, wenn ehemals landw genutzte Flächen aufgeforstet werden (o umgek...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Entgeltlicher Hinzuerwerb von Teilflächen

Rn. 95 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Erwirbt ein Miterbe die Miteigentumsanteile des/der Miterben entgeltlich hinzu, sind die erworbenen Grundstücks-(bruch-)teile mit den anteiligen AK anzusetzen. Eine Mischung des qm-Wertes nach dem doppelten Ausgangsbetrag für die im Erbwege o in vorweggenommener Erbfolge unmittelbar erworbenen Grundstücksteile mit dem Kaufpreis für die vom Mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gewinnermittlungswechsel bzw Überführung des Grundstücks in den gewerblichen Bereich

Rn. 90 Stand: EL 86 – ET: 02/2010 Wechsel in der Gewinnermittlungsart führen nicht zu Gewinnkorrekturen. Denn der Einsatzwert des § 55 EStG ist im Zeitpunkt der Veräußerung o Entnahme stets als Aufwand – beachte jedoch § 55 Abs 6 EStG über die Nichtberücksichtigung von Verlusten – anzusetzen, gleichgültig, welche Gewinnermittlungsart der StPfl hat. Der Fall einer doppelten Er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unentgeltlicher Erwerb

Rn. 93 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Erwirbt ein StPfl unentgeltlich einen am 30.06.1970 zum BV des Rechtsvorgängers gehörenden Grund u Boden, so kommt es darauf an:mehr