Fachbeiträge & Kommentare zu Teilwert

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Tarifbegünstigung nach § 34 EStG bei unentgeltlicher Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils auf eine steuerbegünstigte Körperschaft

Leitsatz Wird ein Mitunternehmeranteil sukzessive aufgegeben, sind einzelne Übertragungsakte innerhalb von 4 Monaten zusammenzufassen, wenn sie auf einem einheitlichen Entschluss beruhen. Die Tarifbegünstigung gem. § 34 EStG ist dabei auch dann zu gewähren, wenn bei der Aufgabe des Mitunternehmeranteils ein Teilanteil unentgeltlich auf eine steuerbegünstigte Stiftung übertra...mehr

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Keine Berücksichtigung aufgrund Anteilsvereinigung entstandener GrESt

Leitsatz 1. Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die eine juristische Person des öffentlichen Rechts in eine Tochtergesellschaft eingelegt hat, sind bei dieser mit dem Teilwert und nicht mit den Anschaffungskosten anzusetzen. 2. Die infolge der Einlage aufgrund Anteilsvereinigung entstehenden GrESt erhöhen weder den Teilwert der eingelegten Anteile noch sind sie den bereits ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 4.8 Abschreibung bei Teilwert- oder Zwischenwertansatz

Rz. 81 § 12 Abs. 4 S. 1 regelt die Frage, wie Abschreibungen zu berechnen sind, wenn die übertragende Körperschaft in der Verschmelzungsbilanz die Wirtschaftsgüter mit dem Teil- oder Zwischenwert angesetzt hat, durch Verweis auf § 4 Abs. 3. Das EStG unterscheidet zwischen der Abschreibung nach § 7 Abs. 4 S. 1, Abs. 5 EStG für Gebäude und der Abschreibung nach § 7 Abs. 1, 2 E...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.5 Rückgängigmachen einer Teilwertabschreibung (Beteiligungskorrekturbetrag)

Rz. 30 Eine besondere Behandlung erfährt der Beteiligungskorrekturbetrag. Dieser Gewinn ist zwar anders definiert als der Übernahmegewinn, kann aber teilweise oder ganz ­Bestandteil des Übernahmegewinns sein. Ist dies der Fall, geht die Steuerpflicht des Beteiligungskorrekturbetrags der Steuerfreiheit des Übernahmegewinns vor. Abs. 2 S. 2 definiert den Beteiligungskorrekturbe...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.1.3 Zwischenwertansatz, freiwilliger Teilwertansatz (Abs. 1 S. 2)

Rz. 45 Im Rahmen des Wahlrechts nach Abs. 1 S. 1 kann die übertragende Körperschaft auch höhere Werte als die Buchwerte ansetzen (Abs. 1 S. 2). Untere Grenze sind die Buchwerte, weil nur „höhere” Werte angesetzt werden dürfen. Obere Grenze sind die Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter, sie dürfen zur Vermeidung einer Überbewertung nicht überschritten werden. Ist der Teil...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.2 Obligatorische Aufdeckung der stillen Reserven (Abs. 2)

Rz. 50 Liegen die Voraussetzungen für das Wahlrecht zur Vermeidung eines Übertragungsgewinns nicht vor, weil die Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt ist oder eine Gegenleistung gewährt wird, die nicht in Anteilen an der übernehmenden Körperschaft besteht, sind die stillen Reserven in den übergehenden Wirtschaftsgütern aufzudecken. Rz. 51 Sind die stillen Re...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.4 Steuerfreier Übernahmegewinn/-verlust (Abs. 2 S. 1)

Rz. 21 Hält die übernehmende Körperschaft Anteile an der übertragenden Körperschaft, werden insoweit keine Anteile an der übernehmenden Körperschaft als Gegenleistung gewährt, da die übernehmende Körperschaft auch im Zuge der Verschmelzung keine eigenen Anteile erwerben darf (vgl. § 11 Rz. 15). Aus der Übernahme der Wirtschaftsgüter folgt somit insoweit ein Vermögenszugang o...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.1.1 Wahlrecht für Buchwert-, Zwischenwert- und Teilwertansatz

Rz. 20 § 11 regelt die steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung einer Körperschaft mit einer anderen Körperschaft sowie der Vermögensübertragung (Vollübertragung) zwischen Körperschaften für die übertragende Körperschaft. Dabei geht das Gesetz ­davon aus, dass diese Vermögensübergänge steuerneutral durch Fortführung der Buchwerte möglich sind, d. h., dass die übertragende...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 4 Ermittlung und steuerliche Behandlung des Übertragungsgewinns

Rz. 56 Durch den Ansatz der Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert, einem Zwischenwert oder dem Wert der Gegenleistung in der Bilanz der übertragenden Körperschaft entsteht ein Übertragungsgewinn. Verschmelzungskosten der übertragenden Körperschaft mindern den Übertragungsgewinn. Sie sind, wenn sie noch nicht gezahlt sind, bei der übertragenden Körperschaft zurückzustellen. Der Ü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 2.2 Teilwertansatz bei Übergang von steuerbefreiter auf steuerpflichtige Körperschaft

Rz. 12 Abs. 1 S. 2 enthält eine Ausnahme von der Wertverknüpfung. Wird eine steuerbefreite Körperschaft als übertragende Körperschaft mit einer steuerpflichtigen Körperschaft verschmolzen, und setzt die übertragende Körperschaft in der Verschmelzungsbilanz die Buchwerte an, würde eine Wertverknüpfung bedeuten, dass die in der Zeit der Steuerbefreiung gebildeten stillen Reser...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.2 Agiogewinn/-verlust

Rz. 19 Die übernommenen Wirtschaftsgüter sind von der übernehmenden Körperschaft mit dem Wert anzusetzen, mit dem sie bei der übertragenen Körperschaft in der Verschmelzungsbilanz enthalten waren. Ist dieser Betrag höher als der Betrag der Kapitalerhöhung, also Nennbetrag zuzüglich Agio, entsteht ein „Agiogewinn”. Steuerlich ist dieser Gewinn als Einlage zu behandeln, entspr...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.1.2.1 Sicherstellung der Steuerverstrickung der stillen Reserven

Rz. 26 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ist der Buchwertansatz nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die auf die übernehmende Körperschaft übertragenen stillen Reserven weiterhin der Steuerverstrickung unterliegen. Die im Gesetz verwendete Formulierung ­„sichergestellt, dass die … stillen Reserven der Körperschaftsteuer unterliegen” bedeutet nicht, dass sichergestellt sein ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.1 Übersicht

Rz. 15 Der Übertragungsvorgang ist bei der übernehmenden Körperschaft nur ausnahmsweise ergebnisneutral. Durch die Verschmelzung bzw. Vermögensübertragung erwirbt die Körperschaft Wirtschaftsgüter, die sie mit den Werten aus der Verschmelzungsbilanz der übertragenden Körperschaft ansetzen muss (Wertverknüpfung, Rz. 4ff.). Diese Werte können die fortentwickelten Anschaffungs-...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 4.2 Fortführung der Bewertung

Rz. 49 Nach § 12 Abs. 3 S. 1 tritt die übernehmende Körperschaft hinsichtlich der Bewertung der übernommenen Wirtschaftsgüter in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft ein. Sie hat nach Abs. 3 S. 1 die Wertansätze der übertragenden Körperschaft zu übernehmen und sie ebenso fortzuentwickeln, wie es die übertragende ­Körperschaft hätte tun müssen. Das ist die Folge ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 2.1 Regelfall: Wertverknüpfung

Rz. 4 Für die Verschmelzung hat die übertragende Körperschaft zwingend eine Übertragungsbilanz auf den steuerlichen Übertragungsstichtag aufzustellen (vgl. § 2 Rz. 8, § 11 Rz. 9). Der übernehmende Rechtsträger hat dagegen bei der Verschmelzung durch Aufnahme keine Übernahmebilanz aufzustellen. Er kann den Verschmelzungsvorgang als laufenden Geschäftsvorfall in der Buchführun...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.1.2.2 Art der Gegenleistung

Rz. 35 Als zweite Voraussetzung, die kumulativ vorliegen muss, damit in der Verschmelzungsbilanz der übertragenden Körperschaft ein Übertragungsgewinn durch Buchwertansatz vermieden werden kann, fordert § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, dass eine Gegenleistung nicht gewährt wird oder nur in Gesellschaftsrechten an der übernehmenden Körperschaft besteht. Gemeint ist die Gewährung einer...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 2.1.2 Handelsrechtliche Umwandlungsbilanz

Rz. 5 Handelsrechtlich hat der übertragende Rechtsträger zwingend eine Umwandlungsbilanz (Übertragungsbilanz) aufzustellen; dies ist nach §17 Abs. 2 UmwG Voraussetzung für die Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister. Der übernehmende Rechtsträger kann eine Umwandlungsbilanz (Übernahmebilanz) aufstellen, muss dies jedoch nicht. Er kann die Umwandlung und den damit ve...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 2.1.4 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen für die steuerrechtliche Umwandlungsbilanz?

Rz. 11 Wegen der Unterschiede in den Regelungen für handels- und steuerrechtliche Umwandlungsbilanzen stellt sich die Frage, ob die handelsrechtliche Übertragungs- oder Übernahmebilanz für die steuerrechtliche Umwandlungsbilanz i.S.d. § 5 Abs. 1 EStG maßgeblich ist. Sollte dies der Fall sein, müssten die steuerlichen Wahlrechte zum Buch-, Teil- oder Zwischenwertansatz in Übe...mehr

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AGS 12/2009, Anteilige Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren aus Teilwerten auf Verfahrensgebühr aus Gesamtwert

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4, Nrn. 2300, 3100 Leitsatz Haben mehrere Anspruchsteller ihren späteren Prozessbevollmächtigten zunächst jeweils gesondert mit der außergerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche beauftragt, liegen verschiedene Angelegenheiten vor, in denen jeweils eine Geschäftsgebühr aus dem jeweiligen Streitwert angefallen ist. Haben die Kläger ihren Prozessbevoll...mehr

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AGkompakt 02/2009, Klage und Widerklage im Verkehrsunfallprozess

Gebührenerhöhung bei mehreren Auftraggebern Bezieht sich der Auftrag des Anwalts bei mehreren Auftraggebern auf denselben Gegenstand, so erhält der Anwalt die Gebühren nach § 7 Abs. 1 RVG nur einmal. Um dem erhöhten Aufwand der anwaltlichen Tätigkeit gerecht zu werden, erhöhen sich aber die Geschäfts- bzw. Verfahrensgebühr gem. Nr. 1008 VV für jeden weiteren Auftraggeber um d...mehr

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AGS 10/2011, Volle Terminsg... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist dem Grunde nach zutreffend. Soweit in einem Termin die Klage zurückgenommen wird oder vor Erlass des Versäumnisurteils erörtert wird, entsteht die volle 1,2-Terminsgebühr.[1] Bemerkenswert ist, dass das Arbeitsgericht hier nicht § 15 Abs. 3 RVG anwendet, also aus den Gegenständen, über die lediglich ein Versäumnisurteil ergangen ist, die 0,5-Terminsgebühr...mehr

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AGS 12/2009, Anteilige Anre... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist ein Paradebeispiel dafür, dass man im Rahmen der Kostenfestsetzung zu falschen Ergebnissen kommt, wenn man nicht die Fragen des Vergütungsanspruchs und die Frage der Kostenerstattung trennt und wenn man bei mehreren Kostenerstattungsgläubigern nicht plan- und gesetzesmäßig vorgeht. I. Die Abrechnung Nach dem Sachverhalt war der Anwalt für...mehr

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AGkompakt 01/2009, Die erst... / V. Ermäßigung der Verfahrensgebühr

Die 2,0-Verfahrensgebühr der Nr. 1110 FamGKG-KostVerz. kann sich im Scheidungsverbundverfahren auf eine 0,5-Gebühr nach Nr. 1111 FamGKG-KostVerz. FamGKG ermäßigen. Voraussetzung ist die Beendigung des Verfahrens hinsichtlich der Ehesache/Scheidungssache oder einer Folgesache. Ausreichend für eine – auf den Teilwert begrenzte – Gebührenermäßigung ist die Beendigung der Ehesac...mehr

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AGS 10/2009, Beigeordneter ... / 1 Aus den Gründen

Die Kostenbeamtin hat zu Recht die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV nicht in entsprechender Anwendung von Nr. 1008 VV um den Faktor 0,6 (2 x 0,3) erhöht. Denn deren allgemein für richtig gehaltene entsprechende Anwendung bei der Verfahrens- bzw. Geschäftsgebühr nach Nr. 3200 VV hat ihren Grund allein darin, dass anderenfalls bei mehreren Auftraggebern infolge der durch § 4...mehr

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AGS 12/2009, Vergleich; Kos... / 3 Anmerkung

Im Ergebnis mag die Entscheidung des OLG Köln zutreffend sein; die Begründung ist jedoch unzutreffend. Das OLG Köln führt aus, die "Verfahrensdifferenzgebühr" sowie die Terminsgebühr aus dem Mehrwert der nicht anhängigen Gegenstände würden ausschließlich durch den Abschluss des Vergleichs ausgelöst. Das ist nicht richtig. Bei der sog. "Verfahrensdifferenzgebühr" handelt es si...mehr

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AGS 11/2009, Beigeordneter ... / 1 Aus den Gründen

I. Die Kostenbeamtin hat zu Recht die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV nicht in entsprechender Anwendung von Nr. 1008 VV um den Faktor 0,6 (2 x 0,3) erhöht. Denn deren allgemein für richtig gehaltene entsprechende Anwendung bei der Verfahrens- bzw. Geschäftsgebühr nach Nr. 3200 VV hat ihren Grund allein darin, dass anderenfalls bei mehreren Auftraggebern infolge der durch ...mehr

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ZErb 07/2011, Umwandlung wä... / Anmerkung

Grundsätzlich stellen auch Umwandlungsvorgänge iSd §§ 20, 24 UmwStG Veräußerungsfälle dar. Vor diesem Hintergrund würde es sich ohne ausdrückliche anderweitige Anordnung – konkret § 13 a Abs. 5 Nr. 1 S. 2 ErbStG (sowohl in der alten als auch in der aktuellen Gesetzesfassung) – um begünstigungsschädliche Vorgänge nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 S. 1 ErbStG handeln. Dieses Ergebnis wür...mehr

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Aktienbeteiligung: Kein Abzug von vergeblichen Veräußerungskosten

Leitsatz Kosten für eine fehlgeschlagene Veräußerung einer privaten Aktienbeteiligung sind weder vorab entstandene Betriebsausgaben noch laufende Werbungskosten. Sachverhalt Der Steuerpflichtige A hielt in seinem Privatvermögen eine Beteiligung an der A-AG. In 2005 versuchte er die einbringungsgeborene Aktien zu veräußern; die Verkaufsverhandlungen scheiterten aber. A hatte j...mehr

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Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption

Leitsatz Für die Verpflichtung eines Kfz-Händlers, verkaufte Kfz auf Verlangen des Käufers zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten – ggf. zu schätzenden – Entgelts auszuweisen (Anschluss an das BFH-Urteil vom 11.10.2007, IV R 52/04, BFH/NV 2008, 437, BFH/PR 2008, 140). Normenkette § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997 Sachverhalt Die Rechtsvorgängerin der...mehr

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Grundstücksübertragung vor einer formwechselnden Umwandlung in eine GmbH

Leitsatz Eine Übertragung eines Grundstücks vom Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen erfolgt unter Realisierung der stillen Reserven. Daran ändert auch die Fortführung des Buchwerts bei einer anschließenden Umwandlung nichts. Sachverhalt Die Gesellschafterin einer OHG hat ein Grundstück ihres Sonderbetriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen der OHG übertragen. ...mehr

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Kein Hinzurechnungswahlrecht nach § 5a Abs. 4 S. 3 EStG 1999

Leitsatz Aus dem Wort "spätestens" im einführenden Halbsatz des § 5a Abs. 4 S. 3 EStG i.d.F. des Seeschifffahrtsanpassungsgesetzes vom 09.09.1998 (BGBl I 1998, 2860) ergibt sich kein eigenes Wahlrecht hinsichtlich des Jahres der Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach S. 1 der Vorschrift. Normenkette § 5a Abs. 4 S. 3 EStG 1999 Sachverhalt Eine Partenreederei hatte für ein i...mehr

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Kein ordnungsgemäß durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag bei "vergessener" Verrechnung mit vororganschaftlichen Verlusten

Leitsatz Ein Ergebnisabführungsvertrag ist nicht tatsächlich durchgeführt, wenn der Jahresüberschuss der Organgesellschaft nicht mit einem vororganschaftlichen Verlustvortrag verrechnet, sondern an den Organträger abgeführt wird. Normenkette § 14 Nr. 4 S. 2 KStG 1998, § 301 S. 1 AktG Sachverhalt Die klagende KG war Organträgerin zweier GmbHs. Im Verhältnis zur U-GmbH waren an d...mehr

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Beitrittsaufforderung an das BMF: Beschränkung des Verlustabzugs bei stiller Gesellschaft

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Schließt § 15 Abs. 4 S. 6 und 7 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG 2002 i.d.F. des StVergAbG den Abzug eines Verlustes aus, der darauf beruht, dass eine Kapitalgesellschaft eine stille Beteiligung am Unternehmen einer anderen Kapitalgesellschaft in ihrer Bilan...mehr

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Verlust der wirtschaftlichen Identität bei Aufwärts- und Abwärtsverschmelzungen

Leitsatz 1. Überwiegend neues Betriebsvermögen i.S.d. § 8 Abs. 4 S. 2 KStG 2002 liegt vor, wenn das zugegangene Aktivvermögen das vorher vorhandene Restaktivvermögen übersteigt. Das zugeführte und das bisherige Aktivvermögen sind jeweils mit dem Teilwert anzusetzen. In die Vergleichsrechnung sind auch immaterielle Wirtschaftsgüter einzubeziehen. 2. Werden Tochterunternehmen i...mehr

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Teilwert: Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei Aktien im Anlagevermögen

Leitsatz Für die Bemessung einer dauerhaften Teilwertminderung ist eine typisierende Betrachtung zulässig. Die Grenzen, die das BMF für zulässig hält, sind jedoch nicht angemessen. Soll eine Teilwertminderung allein auf gesunkene Börsenkurse gestützt werden, muss dieser um mehr als 20 % oder an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen jeweils um mehr als 10 % unter die Er...mehr

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Zur erfolgswirksamen Abspaltung eines früher veräußerten Milchlieferrechts vom Buchwert des Grund und Bodens

Leitsatz 1. Von dem nach § 55 Abs. 1 EStG ermittelten Pauschalwert des Grund und Bodens darf nicht nachträglich im Weg der Bilanzberichtigung ein Buchwert für in der Vergangenheit veräußerte Milchlieferrechte erfolgswirksam abgespalten werden. 2. Sind die Milcherzeugungsflächen mit den Anschaffungskosten bilanziert, ist dagegen eine erfolgswirksame Bilanzberichtigung vorzuneh...mehr

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Entnahmegewinn nach § 6 Abs. 5 EStG 1999 – kein Anspruch auf "Gleichbehandlung in der Zeit"

Leitsatz Wird ein Wirtschaftsgut zwischen den jeweiligen Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer derselben Mitunternehmerschaft unentgeltlich übertragen, ist nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG 1999 der Teilwert anzusetzen. Gegen die hiermit verbundene Gewinnrealisierung bestehen auch mit Rücksicht darauf keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass der Gesetzgeber für den ...mehr

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Degressive AfA nach Einlage

Leitsatz Nach einer Einlage kann degressive AfA nur in Anspruch genommen werden, wenn deren (Ursprungs-)Voraussetzungen auch im Einlagejahr vorliegen (Abgrenzung zu dem BFH-Urteil vom 15.02.2005, IX R 32/03, BFH/NV 2005, 2270, BFH/PR 2006, 45). Normenkette § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 und 2, Nr. 6 EStG 1995, § 7 Abs. 4 S. 1 Abs. 5 EStG 1995, § 7b EStG 1995 Sachverhalt Der Kläger ist ...mehr

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Abfindung und Ablösung von (überversorgenden) Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer anlässlich der Veräußerung der Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Nach dem Eintritt des Versorgungsfalls ist eine Pensionsrückstellung mit dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen am Schluss des Wirtschaftsjahrs zu bewerten. Ein Verstoß gegen § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 4 i.V.m. Nr. 2 Halbs. 2 EStG und die daraus abzuleitenden sog. Überversorgungsgrundsätze liegt nur vor, wenn künftige Pensionssteigerungen oder -minderungen a...mehr

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Anteilsentnahme als Anschaffung i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG

Leitsatz Veräußert ein i.S.d. § 17 EStG qualifiziert beteiligter Gesellschafter Anteile an der Kapitalgesellschaft, die er zuvor aus seinem Betriebsvermögen in sein Privatvermögen überführt hat, so tritt der Teilwert oder der gemeine Wert dieser Anteile nur dann an die Stelle der (historischen) Anschaffungskosten, wenn durch die Entnahme die stillen Reserven tatsächlich aufg...mehr

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Keine Rückstellung für Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen

Leitsatz Für eine Pensionsverpflichtung darf nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG 1997/2001 eine Rückstellung nicht gebildet werden, wenn die Pensionszusage Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht. Das ist bei Gewinntantiemen der Fall, welche nach Erteilung der Pensionszusage entstehen. Normenkette § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG 1997/2002 Sachverhalt...mehr

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AfA-Befugnis bei Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Leitsatz 1. Die vom Steuerpflichtigen getragenen Herstellungskosten eines fremden Gebäudes, das er zu betrieblichen Zwecken nutzen darf, sind bilanztechnisch "wie ein materielles Wirtschaftsgut" zu behandeln und nach den für Gebäude geltenden AfA-Regeln abzuschreiben. 2. Für die Behandlung von Herstellungskosten eines fremden Gebäudes "wie ein materielles Wirtschaftsgut" ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.7.2 Ansatz des gemeinen Werts (bei Einbringung bis 13.12.2006: Teilwert)

Rz. 88 Bei Ansatz der Werte mit dem gemeinen Wert oder Zwischenwert anlässlich einer Einbringung kann gem. § 20 Abs. 4 UmwStG bzw. § 24 Abs. 3 UmwStG der bei der Sacheinlage entstandene Veräußerungsgewinn gem. § 34 EStG besteuert werden, soweit der Veräußerungsgewinn nicht gem. § 3 Nr. 40 Buchst. b EStG teilweise steuerbefreit ist. Ebenso wie beim Ansatz von Zwischenwerten g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.5 Neue Wirtschaftsgüter (§ 7g Abs. 1 EStG a. F.)

Rz. 19 Die Sonderabschreibung des § 7g EStG kann nach der Rechtslage bis einschließlich Vz 2007[1] nur für die Anschaffung oder Herstellung von neuen Wirtschaftsgütern beansprucht werden. Zur Auslegung dieses Merkmals kann auf die Verwaltungsanweisungen zum Investitionszulagenrecht zurückgegriffen werden. Praxis-Beispiel Die vom Investor angeschaffte Maschine, eine für Schrei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 7.7 Umwandlung von Betrieben in eine Kapitalgesellschaft gem. § 20 UmwStG oder in eine Personengesellschaft gem. § 24 UmwStG

Rz. 84 Wird ein Betrieb in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft[1] eingebracht und erhält der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft (Sacheinlage), darf die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen gem. § 20 Abs. 2 UmwStG mit dem Buchwert, einem Zwischenwert oder dem gemeinen Wert[2] ansetzen. Die im eingebrachten Betri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.6.4 Auflösung einer Ansparrücklage und Strafbefreiungsgesetz

Rz. 63c Wurde ESt oder KSt verkürzt, gelten nach § 1 Abs. 2 StraBEG als Einnahmen i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StraBEG 60 % der einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen, soweit sie aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder unterlassener Angaben zu Unrecht bei der Festsetzung der ESt oder KSt der Vz 1993 bis 2002 nicht berücks...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Eig... / 4.4.2 Erbauseinandersetzung

Rz. 37 Soweit ein Miterbe im Rahmen einer Erbauseinandersetzung mit der Übernahme einer Wohnung aus dem Nachlass wertmäßig mehr erhält, als es seinem Anteil am Nachlass entspricht, und er für den Mehrbetrag einen Ausgleich an die übrigen Miterben zahlt, erwirbt er einen entsprechenden Anteil in Höhe des Ausgleichsbetrags entgeltlich[1]. Hat der Miterbe neben der Wohnung noch ...mehr

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Vorübergehender Gehaltsverzicht ist für Pensionsanspruch unschädlich.

Leitsatz Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann vorübergehend auf sein Gehalt verzichten, ohne dass dies zwangsläufig zum Wegfall des Pensionsanspruchs führen muss. Sachverhalt Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer G hat Anspruch auf eine Altersversorgung durch die GmbH. Die Altersrente sollte 53,3 % des Aktivgehalts betragen. Durch deutliche Umsatzrückgänge und e...mehr

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AGS 11/2010, Terminsgebühr ... / Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Grundsätzlich entsteht eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2 (Nr. 3104 VV). Nur in den im Gesetz ausdrücklich aufgezählten Ausnahmefällen der Nr. 3105 VV ermäßigt sich diese Gebühr auf einen Satz von 1,2. Die Ermäßigung tritt danach ein, wenn die Gegenpartei nicht erschienen und auch nicht ordnungsgemäß vertreten ist oder die Gegenpartei in einem Ve...mehr

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AGkompakt 03/2010, Erst anrechnen, dann kürzen

Im gerichtlichen Verfahren kommt es häufig vor, dass die Verfahrensgebühr zu unterschiedlichen Sätzen anfällt, nämlich aus einem Teil des Streitgegenstands in voller Höhe und aus einem anderen Teil des Streitgegenstands lediglich in ermäßigter Höhe. In diesem Fall ist die Verfahrensgebühr aus den unterschiedlichen Teilwerten zu den unterschiedlichen Gebührensätzen zu berechn...mehr