Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Reserven

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 14 Einbringungsgewinn I bei Veräußerung der bei der Einbringung gewährten Anteile innerhalb von sieben Jahren nach der Einbringung

Soweit der Einbringende bei einer Sacheinlage zum Buch- oder Zwischenwert die erhaltenen Anteile innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt veräußert, hat er nach § 22 Abs. 1 Satz 1 und 2 UmwStG rückwirkend für das Jahr der Einbringung den sogenannten Einbringungsgewinn I zu versteuern. Ob die Veräußerung innerhalb der Sperrfrist erfolgt ist, b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 2.9.3 Risiko Geschäftswert bei Unternehmensveräußerung

Außerdem besteht bei einer Veräußerung des Personenunternehmens das Risiko, dass das Finanzamt höhere stille Reserven annimmt. Insbesondere die Höhe des Geschäftswerts ist in der Praxis häufig ein Streitthema. Verkauft ein Steuerpflichtiger sein Einzelunternehmen, das einen Geschäftswert aufweist, an eine zuvor von ihm bar gegründete GmbH und bemisst sich der Kaufpreis nur n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 14.2 Erhöhung der Wertansätze für das übernommene Betriebsvermögen bei der aufnehmenden Gesellschaft

Zu Beginn des Wirtschaftsjahrs der Anteilsveräußerung kann die übernehmende Kapitalgesellschaft nach § 23 Abs. 2 Sätze 1 und 2 UmwStG auf Antrag den versteuerten Einbringungsgewinn I als Erhöhungsbetrag ansetzen. Insoweit hat die übernehmende Kapitalgesellschaft ein Wahlrecht. Durch diese Wertaufstockung hat die GmbH eine höhere Abschreibung.[1] Wichtig Antragsstellung spätes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung von Kapitalge... / Zusammenfassung

Überblick Zur Schaffung von Synergien, zur Vermeidung von zwei Bilanzen, zur Verlustverrechnung von mehreren Betrieben oder zur Vermeidung einer Liquidation bzw. einer Insolvenz kann es sinnvoll sein, zwei oder mehrere Kapitalgesellschaften zu verschmelzen. Ohne Anwendung des UmwStG müssten hierfür alle stille Reserven des Unternehmens aufgedeckt werden. Ggf. drohen steuerpfl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 8.6 Negatives Betriebsvermögen bei Einbringung von Mitunternehmeranteilen

Bei der Einbringung von Mitunternehmeranteilen ist – sofern die Personengesellschaft durch die Einbringung erlischt – steuerrechtlich selbst bei der Einbringung einer gesamten Personengesellschaft die Einbringung der einzelnen Mitunternehmeranteile anzunehmen, sodass für die Frage, ob ein negatives Kapital vorliegt, jeder Mitunternehmeranteil gesondert anzusehen ist. Sind en...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 8 Besteuerung von Aufgabe- und Veräußerungsgewinnen

Betriebsaufgabe und -veräußerung werden steuerlich weitgehend gleichbehandelt. Das zeigt schon § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, wonach die Aufgabe eines Betriebs als Veräußerung des Betriebs gilt. Allerdings ist im Fall der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – nicht hingegen bei einer Betriebsveräußerung gegen Kaufpreiszahlung in Form langjähriger Ratenzahlung[1] – ein ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / Zusammenfassung

Überblick Aus haftungs- oder steuerrechtlichen Gründen, kann es sinnvoll sein, ein Einzel­unternehmen oder eine Personengesellschaft künftig in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zu führen. Ohne Anwendung des UmwStG müssten hierfür alle stille Reserven des Unternehmens aufgedeckt werden. Die rechtlichen Grundlagen und die Gestaltungsmöglichkeiten für eine steuerneutrale ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / Zusammenfassung

Begriff Betriebsaufgaben, -veräußerungen und -verpachtungen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind keine alltäglichen Vorgänge, sondern stehen meist am Ende der unternehmerischen Tätigkeit. Ähnliches gilt für die Aufgabe und Veräußerung von Teilbetrieben bzw. Beteiligungen an Personengesellschaften und Anteilen daran. Derartige Vorhaben sollten sorgfältig gepl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung von Kapitalge... / 7.7 Pauschal nicht abzugsfähige Betriebsausgaben im Zusammenhang mit dem Übernahmegewinn

Soweit der sich nach Abzug der Umwandlungskosten ergebende Übernahmegewinn dem Anteil der übernehmenden an der übertragenden Körperschaft entspricht, ist § 8b KStG anzuwenden. Dies führt nach § 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG i. V. mit § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG zu pauschal nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben i. H. von 5 % des Übernahmegewinns.[1] Pauschal nicht abzugsfähige Betriebsau...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 13.1 Anschaffungskosten der GmbH-Anteile

Der Wert, mit dem die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, gilt für den Einbringenden nach § 20 Abs. 3 Satz 1 UmwStG als Veräußerungspreis und als Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile. Die Anschaffungskosten der Anteile erhöhen sich nach § 20 Abs. 3 Satz 2 UmwStG um den gemeinen Wert des eingebrachten Betriebsvermögens, das zwar mit eingebrach...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.1 Schenkung des verpachteten Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt

Eine Betriebsaufspaltung wird nicht dadurch beendet, dass die Gesellschafter des Besitzunternehmens das zu ihrem Sonderbetriebsvermögen gehörende und der Betriebsgesellschaft zur Nutzung überlassene Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt ihren Kindern schenken und als Nießbraucher die Vermietung an die Betriebs-GmbH fortsetzen.[1] Die Betriebsaufspaltung bleibt trotz des verei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 10 Beratung gescheiterter Existenzgründer

Wenn der angestrebte Unternehmenserfolg nachhaltig ausbleibt, sollte rechtzeitig über einen möglichen "Ausstieg" aus der Selbstständigkeit nachgedacht werden (nach dem Motto "Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende"). Der Gründer verzögert diesen wirtschaftlich sinnvollen Entschluss jedoch häufig, weil er die Selbstständigkeit als "Einbahnstraße" sieht und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Höhe der Zuwendung in den Fällen, in denen die Veräußerung des WG im Zeitpunkt der Zuwendung keinen Besteuerungstatbestand erfüllen würde (§ 10b Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 244 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 In den Fällen, in denen bei einer Sachspende aus dem PV die Veräußerung des WG im Zeitpunkt der Zuwendung keinen Besteuerungstatbestand erfüllen würde, bestimmt sich ab dem VZ 2009 nach § 10b Abs 3 S 3 EStG in der durch das JStG 2009 geänderten Gesetzesfassung die Höhe der Zuwendung nach dem gemeinen Wert des zugewendeten WG, dh dem Einzelv...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.2.1 Prinzipiell keine Buchwertübertragung möglich

Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus einem steuerlichen Betriebsvermögen auf eine Kapitalgesellschaft führt grundsätzlich zu einer Gewinnrealisierung. Soweit die Wirtschaftsgüter gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, liegt nach § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG mit dem gemeinen Wert zu bewertendes tauschähnliches Geschäft vor. Eine entgeltliche Übertragun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.6 Übertragung eines Einzelwirtschaftsguts zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften

Bei der typischen mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung (Personen- und Beteiligungsidentität bei beiden Personenhandelsgesellschaften – regelmäßig mit Ausnahme der Komplementär-GmbH) handelt es sich um Schwestergesellschaften, sodass § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht anwendbar ist. Ob ein Einzelwirtschaftsgut, z. B. Gebäudegrundstück, unentgeltlich aus dem steuerlichen G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.8.1 Aufnahme

Die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters einer Personengesellschaft oder auch in ein Einzelunternehmen kann durch Zuzahlung in das Gesellschaftsvermögen erfolgen. Von Zuzahlungen ist immer dann auszugehen, wenn der Eintretende gegen Entgelt Mitunternehmer wird. Eine entgeltliche Aufnahme liegt nicht vor, wenn die Zuzahlung auf Darlehenskonten erfolgt. Es muss eine vermögen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.1 Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs

Voraussetzung für die Anwendbarkeit von § 24 UmwStG ist, dass der bisherige Einzelunternehmer alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen seines Betriebs einbringt.[1] Der Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage ist bei § 24 UmwStG – wie bei § 20 UmwStG – nach der Verwaltung nur funktional und nicht quantitativ auszulegen.[2] Zur Frage, ob z. B. Komplementär-GmbH-Ante...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 4.2.2 Eintritt eines neuen Gesellschafters gegen Zuzahlung in das Privatvermögen

Tritt in eine bestehende Personengesellschaft ein Gesellschafter gegen Zuzahlung in das Privatvermögen der bisherigen Gesellschafter ein, so ist teilweise ein Fall des § 24 UmwStG und des § 16 EStG vorliegend.[1] Praxis-Beispiel Sachverhalt 1 A und B sind zu je 50 % Gesellschafter der A+B-OHG (Kapital zu Buchwerten je 60 TEUR; zu gemeinen Werten je 150 TEUR). C tritt in die OH...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.3.3 Keine Gegenleistung führt zu § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG

Die Anwendungsbereiche des § 24 UmwStG und § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG unterscheiden sich in zwei Punkten: Der Anwendungsbereich des § 24 UmwStG erfordert Betriebe/Teilbetriebe/Mitunternehmeranteile, wohingegen bei § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG einzelne Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (oder unentgeltlich) eingebracht werden. Außerdem umfa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 3.2 Anwendung der Full-Goodwill-Methode versus Neubewertungsmethode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter

Rz. 63 IFRS 3.19 gewährt dem nach der IFRS-Rechnungslegung Bilanzierenden für jeden einzelnen Unternehmenszusammenschluss das Wahlrecht, die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu dem den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zustehenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen nach Maßgabe der IFRS 3.10–3.31 zu bewert...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.2 Aktive latente Steuern

Rz. 75 Aktive latente Steuern resultieren bei IFRS entweder aus abzugsfähigen temporären Differenzen zwischen dem IFRS-Buchwert und dem steuerlichen Buchwert von Vermögenswerten und Schulden, z. B. höherer Wert für Pensionsrückstellungen nach IAS 19 im Vergleich zu § 6a EStG, die sich spätestens bis zur Liquidation des Unternehmens ausgleichen, oder aus dem ökonomischen Vort...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.1 Bewertungsprobleme

Rz. 43 Bewertung ist durch Zuordnung einer in Geldeinheiten ausgedrückten Wertgröße zum Bewertungsobjekt gekennzeichnet, die – multipliziert mit dem Mengengerüst – den Bilanzwert ergibt. Man unterscheidet die Bewertung anlässlich des erstmaligen Zugangs eines Bewertungsobjekts (Erst-, Zugangsbewertung) von den späteren Bewertungen (Folgebewertungen). Die Ermittlung des Ansat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 1.4.3 Angaben aufgrund von Empfehlungen privater Gremien sowie sonstige freiwillige Angaben

Rz. 30 Der Anhang kann über die gesetzlichen Angabepflichten hinaus erweitert werden. Derartige Angaben sind wie die übrigen Angaben des Anhangs offenlegungspflichtig und unterliegen bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften der Prüfungspflicht des Abschlussprüfers. Sollen freiwillige Angaben der gesetzlich vorgeschriebenen Publizität und Prüfung entzogen werden, so ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.1.1.1 Anlagevermögen

Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, die im Lau...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.2 Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen

Rz. 114 Wie sich aus der Übersicht unter Rz. 106 ergibt, werden bei der Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern durch Mitunternehmer, die natürliche Einzelpersonen sind, die Buchwerte fortgeführt, wenn der Übernehmer die Wirtschaftsgüter in sein Betriebsvermögen übernimmt und bei ihm die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Rz. 115 In der Regel handelt es sich b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3.4 Entgeltlichkeit

Rz. 37 Eine Betriebsveräußerung setzt voraus, dass die Übertragung entgeltlich oder teilentgeltlich erfolgt. Es sind daher die entgeltlichen oder teilentgeltlichen von den unentgeltlichen Betriebsübertragungen zu unterscheiden.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 3.1 Bedeutung

Rz. 17 Bei der Betriebsveräußerung muss der Betrieb veräußert, bei der Betriebsaufgabe aufgegeben werden. Die Veräußerung oder Aufgabe muss aber nicht alle Wirtschaftsgüter des Betriebs erfassen, sondern nur die wesentlichen Betriebsgrundlagen.[1] Rz. 18 Zur Beurteilung, was wesentliche Betriebsgrundlagen sind, gibt es 2 Betrachtungsweisen:[2] Funktionale Betrachtungsweise: Wi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung bei Erbsch... / Berechnung der Steuerermäßigung

Zuerst wird die reguläre Einkommensteuer auf die Einkünfte berechnet, die der Erbschaftsteuer unterlagen. Danach werden von dieser Steuer mögliche Ermäßigungen abgezogen, wie zum Beispiel für Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Der verbleibende Betrag wird dann um einen bestimmten Prozentsatz reduziert. Dieser Prozentsatz ergibt sich aus dem Verhältnis ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.4.3 Möglichkeit der Fortführung des Betriebs

Rz. 92 Der Verpächter muss den Betrieb im Wesentlichen nach der Verpachtung wieder aufnehmen oder fortführen können. Modernisierungen, Umstellungen im Warensortiment, Umstellung von Einzelhandel zu Großhandel, Strukturwandel von gewerblichen zu land- und forstwirtschaftlichen Einkünften u. Ä. durch den Pächter sind allerdings unschädlich. Werden dagegen die wesentlichen Betr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.3 Übernahme von wesentlichen Betriebsgrundlagen in das Betriebsvermögen

Rz. 117 Sperrfrist Für den jeweiligen Übertragungsvorgang folgender zum Buchwert übertragener Einzelwirtschaftsgüter ist eine Sperrfrist zu beachten (§ 16 Abs. 3 Satz 3 EStG): Grund und Boden, Gebäude oder andere wesentliche Betriebsgrundlagen. Die Sperrfrist endet 3 Jahre nach Abgabe der Steuererklärung der Mitunternehmerschaft für den Veranlagungszeitraum der Realteilung. Wird ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind nach § 16 Abs. 1, 3 EStG auch Gewinne aus Betriebsveräußerungen, Teilbetriebsveräußerungen, Veräußerungen von 100 %-Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen, Veräußerungen von gesamten Anteilen von Mitunternehmern, Veräußerungen des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA, Betriebsaufgaben von...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.1 Tarifvergünstigungen

Rz. 170 Bei Betriebsveräußerungen, Betriebsaufgaben und den ihnen gleichgestellten Vorgängen werden aus vielen Wirtschaftsjahren zusammengeballte stille Reserven aufgedeckt. Gewinne aus diesen Vorgängen gehören zu den sogenannten außerordentlichen Einkünften, deren Besteuerung begünstigt ist (§ 34 EStG).[1] Rz. 171 Ausgenommen sind die steuerpflichtigen Teile der Veräußerungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 3.2 Grundstücke, Gebäude, Betriebsvorrichtungen

Rz. 23 In Grundstücken und Gebäuden sind regelmäßig erhebliche stille Reserven enthalten. Schon deshalb gehören sie regelmäßig zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen. Das ist insbesondere der Fall bei einem Produktionsunternehmen. Bei diesem rechnen auch die Betriebsvorrichtungen zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen.[1] Praxis-Beispiel Bei einem Produktionsunternehmen sind ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 8.1 Anwendungsbereich

Rz. 348 § 22 Abs. 7 UmwStG soll die bereits zu den einbringungsgeborenen Anteilen ergangene Rechtsprechung umsetzen[1] und kommt zur Anwendung, wenn stille Reserven von den sperrfristverstrickten Anteilen oder von auf diesen Anteilen beruhenden Anteilen (quasi-sperrfristverstrickte Anteile) auf andere Anteile verlagert werden. "Unter Beobachtung" stehen mithin stille Reserven...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 5.4 Löschung mit bestehenden Verbindlichkeiten

Rz. 90 In der Praxis kam die Fragestellung auf, wie mit noch bestehenden Verbindlichkeiten in einer Liquidationsschlussbilanz umzugehen sei. Betroffen hiervon sind typischerweise vermögenslose Kapitalgesellschaften, die über Gesellschafterverbindlichkeiten (oder Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen) verfügen, für die ein Rangrücktritt ausgesprochen wurde, um die in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 22 UmwStG

Rz. 1 § 22 UmwStG soll im Wesentlichen verhindern, dass durch die Vorschaltung einer Einbringung nach § 20 oder § 21 UmwStG die im Rahmen einer späteren Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven entweder einer niedrigeren inländischen Besteuerung unterliegen oder dem inländischen Besteuerungszugriff gänzlich entzogen werden. § 22 UmwStG hat mithin den Charakter einer Missbrauch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 1.2 Übersicht über die Regelung

Rz. 3 Die Auflösung einer Körperschaft erfolgt typischerweise durch Beschluss der Gesellschafter. Mit dem Auflösungsbeschluss wird die Abwicklung eingeleitet, bei der es zur Zerschlagung des Vermögens der Körperschaft kommt. Hierbei wird das Betriebsvermögen veräußert oder an die Gesellschafter verteilt. Schließlich wird das Rechtssubjekt aus dem Handelsregister gelöscht un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.4.3 Mitverstrickte Anteile

Rz. 51 Bereits nach der Wertabspaltungs-Rechtsprechung des BFH[1] konnten (derivativ) einbringungsgeborene Anteile entstehen, wenn stille Reserven in einbringungsgeborenen Anteilen, z. B. aufgrund einer Kapitalerhöhung ohne Zahlung eines Aufgelds, auf andere Anteile übergehen. Rz. 52 Diese Rechtsprechung wurde ausweislich der Gesetzesbegründung[2] in § 22 Abs. 7 UmwStG kodifi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 8.2 Steuerliche Bedeutung der Mitverstrickung

Rz. 360 Die Anteile, auf welche die stillen Reserven verlagert werden, gelten als mitverstrickte Anteile. Ziel dieser Mitverstrickung ist es, die Rechtsfolgen des § 22 Abs. 1 oder 2 UmwStG auch dann eintreten zu lassen, wenn die mitverstrickten Anteile veräußert werden. Rz. 361 Nach dem Gesetzeswortlaut könnte infrage stehen, ob es in den Fällen, in denen stille Reserven von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 6 Liquidation anderer Körperschaften

Rz. 95 Für Körperschaftsteuersubjekte, die keine Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit bzw. Pensionsfondsvereine sind, also Körperschaftsteuersubjekte i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 4–6 KStG, gilt § 11 KStG nicht. Die Besteuerung der Auflösung und Abwicklung dieser Körperschaftsteuersubjekte richtet sich über die Verweisung in § 8 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.1 Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft als Gegenstand der Einbringung

Rz. 29 Die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft fällt nach § 21 Abs. 1 UmwStG grundsätzlich immer in den Anwendungsbereich des § 21 UmwStG, ungeachtet dessen, ob es sich um mehrheitsvermittelnde Anteile, um Anteile in einem Privat- bzw. Betriebsvermögen oder um Anteile an einer inl. bzw. ausl. Gesellschaft handelt. Die Frage der mehrheits...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4.3.3 Verhältnis zur Einlage durch Begründung des deutschen Besteuerungsrechts gem. § 4 Abs. 1 S. 8 Hs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 5a EStG

Rz. 86 Nach wohl herrschender Auffassung geht die spezialgesetzliche Regelung des § 4 Abs. 1 S. 8 Hs. 2 EStG der spezialgesetzlichen Regelung des § 20 UmwStG vor.[1] Für das Verhältnis zu § 21 UmwStG müsste dies dann wohl auch gelten. Folgt man dieser Auffassung, ist in den Fällen, in denen das deutsche Besteuerungsrecht erstmals begründet wird, bereits aufgrund § 4 Abs. 1 S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.1.5 Eingebrachte Anteile

Rz. 253 Die im Rahmen einer Sacheinlage oder eines Anteilstauschs (mit) eingebrachten Anteile sind für die Anwendung des § 22 Abs. 2 UmwStG fortan die (originär) sperrfristverstrickten Anteile. Diese behalten ihren Status als sperrfristverstrickt, wenn sie unentgeltlich auf einen anderen Rechtsträger übertragen werden und nach § 22 Abs. 6 UmwStG der Rechtsnachfolger als deri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4.2 Kein genereller Ausschluss des Bewertungswahlrechts bei erstmaliger Begründung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 140 Nach wohl herrschender Auffassung soll die spezialgesetzliche Regelung des § 4 Abs. 1 S. 8 EStG den spezialgesetzlichen Regelungen der §§ 20, 21 UmwStG vorgehen (Rz. 86ff.).[1] Nach der hier vertretenen Auffassung kommt entsprechend der Gesetzesbegründung zu § 20 UmwStG allenfalls eine entsprechende Anwendung infrage, da § 4 Abs. 1 S. 8 EStG nur die Fälle erfasst, in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.4.1 Allgemeines

Rz. 37 Die erhaltenen Anteile sind die neuen Anteile, die dem Einbringenden im Zuge der Sacheinlage unter dem gemeinen Wert gewährt werden. Bis zum Ablauf der Sperrfrist bezeichnet man diese Anteile auch als (originär) sperrfristverstrickte Anteile. Werden diese Anteile unentgeltlich auf einen anderen Rechtsträger i. S. d. § 22 Abs. 6 UmwStG übertragen, behalten sie ihren Sta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 7 Die Regelung verlangt für die Anwendung ferner, dass nach der Auflösung eine Abwicklung erfolgt. Eine begriffliche Definition erfolgt in der Regelung selbst indes nicht. Insoweit verbleibt es bei einer Maßgeblichkeit des Zivilrechts, d. h. es kommt nur dann zu einer Anwendung des § 11 KStG, sofern kumulativ sowohl die Auflösung als auch die Abwicklung vorliegen. Rz. 8 N...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.3 Ausgewählte Einzelsachverhalte

Einlage und Entnahme Rz. 80 Werden sperrfristverstrickte Anteile im Wege der offenen Sacheinlage auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übertragen, so handelt es sich um einen Tausch, der ebenfalls einer entgeltlichen Übertragung gleichsteht.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob die Einlage aus dem Privatvermögen oder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 22 Gegenstand der Besteuerung ist gem. § 11 Abs. 1 S. 1 KStG der im "Zeitraum der Abwicklung" erzielte Gewinn. § 11 Abs. 1 S. 2 KStG ergänzt, dass der "Besteuerungszeitraum" drei Jahre nicht übersteigen soll. Insoweit weicht § 11 KStG grundlegend von den allgemeinen Grundsätzen zum Gewinnermittlungs-, Besteuerungs- und Veranlagungszeitraum ab. Nach § 8 Abs. 1 KStG i. V. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 8 Behandlung der Abwicklung bei der Kapitalgesellschaft (Beispiel)

Rz. 98 Eine GmbH, deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hat zum 31.12.01 folgende der Besteuerung zugrunde gelegte Bilanz aufgestellt: Die Gesellschaft wird am 31.3.02 au...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen

Anstelle der Kürzung i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts kann bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, auf Antrag die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG um den Teil des Gewerbeertrags erfolgen, der auf die Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz entfällt. Die Regelung ...mehr