Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Reserven

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Buchwertansatz (Untergrenze der Bewertung)

Tz. 194 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bw iSd § 20 Abs 2 S 2 UmwStG ist nach der Legaldefinition des § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG (die für das gesamte UmwStG gilt) der nach den stlichen Gewinnermittlungsvorschriften für das eingebrachte BV in einer für den stlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden St-Bil anzusetzende Wert. Damit sind insbes die Bewertungsvorschriften des § 6 EStG, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.6.3 Sonstige Gegenleistungen bei der Sacheinlage

Tz. 187b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Zusätzlich zu der für den Tatbestand der Sacheinlage (s § 20 Abs 1 UmwStG) notwendigen Gewährung neuer Anteile können dem Einbringenden als Gegenleistung für die Übertragung der betrieblichen Sachgesamtheit "auch andere WG" (s § 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF und s § 20 Abs 3 S 3 UmwStG) zugewendet werden (s Tz 187). Bedeutsam sind derartige Gegen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.4 Bargründung oder -Kapitalerhöhung mit Sacheinlageagio

Tz. 159 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Anteile auch dann gegeben sein, wenn die Anteile bei Gründung der Übernehmerin oder bei Kap-Erhöhung gesellschaftsrechtlich durch eine Bareinlage entstehen. Da die Übertragung des BV der in § 20 Abs 1 UmwStG genannten Sachgesamtheiten ursächlich auf den Erwerb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.1 Sacheinlage mit Zuteilung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 31.12.2014 (§ 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF)

Tz. 219 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wurden als Gegenleistung für die Sacheinlage an den Einbringenden auch andere WG (zB Darlehensforderungen, stille Beteiligungen, Barabfindungen, Sachwerte, rechtliche Vorteile, eigene Anteile der Übernehmerin, s Tz 187–187e; auch von dritter Seite; s Tz 187d) neben den neuen Anteilen gewährt, war das eingebrachte Vermögen mind mit dem gW (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kutt/Möllmann, Verlustnutzung bei unterjährigem Beteiligungserwerb, DB 2009, 2564; Neyer, Verlustnutzung nach unterjährigem Anteilserwerb: Verwertungsverbot und Verschonungsregeln, DStR 2010, 1600; Neyer, Verlustverrechnungsverbot gem § 8c KStG auch für Gewinne im Jahr der Anteilsübertragung? DStR 2011, 654; Grieser/Faller, Unterjähriger Beteiligungserwerb im Lichte von § 8c KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SEStEG (S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.7 Weitere Alternativen

Tz. 264 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Außerdem sind weitere Möglichkeiten zu prüfen, wie man mit einer Pensionszusage bei einer bevorstehenden Veräußerung der Anteile oder in einer wirtsch Krise der Kap-Ges umgehen kann: Verkauf des Betriebs bzw von Einzel-WG ("asset deal" statt "share deal"): In diesem Fall bleibt in der Kap-Ges nur der Veräußerungserlös aus dem Verkauf des Bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 11 UmwStG gehört zum Dritten Teil des UmwStG (§§ 11–13), der die ertragstlichen Folgen der Verschmelzung einer Kö auf eine andere Kö regelt. § 11 UmwStG bestimmt die Wertansätze in der stlichen Schlussbil der übertragenden Kö, während § 12 UmwStG die Vorschriften für die übernehmende Kö und § 13 UmwStG die Regelungen für die AE der übertrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Umwandlung von Personengesellschaften bei Vorhandensein von Sonderbetriebsvermögen

Tz. 164 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Sacheinlage nur unter Einschluss des wesentlichen Sonder-BV Bei der Umw von Pers-Ges oder einer Partnerschaftsgesellschaft ergeben sich in stlicher Hinsicht Probleme bei der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG, wenn wes Betriebsgrundlagen enthaltenes Sonder-BV vorhanden ist. Die St-Vergünstigung des § 20 UmwStG erfordert, dass auch die wes WG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Bilanzierung der erhaltenen Anteile

Tz. 299b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Für die Frage, ob die erhaltenen Anteile zum PV oder BV des Einbringenden gehören, gelten die allg Grundsätze. Die aus der Einbringung erhaltenen (neuen) Anteile an der Übernehmerin werden zB originär im BV erworben, wenn Einbringende eine Kap-Ges ist, oder wenn eine Pers-Ges einen Teilbetrieb ausgliedert. Bringt hingegen eine Pers-Ges ihr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Einschränkung der Steuerbefreiung in Höhe der Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG oder ähnlichen Abzügen (§ 8b Abs 2 S 5 KStG)

Tz. 201 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 2 S 5 KStG, der durch das SEStEG eingefügt wurde, gilt die StBefreiung nach § 8b Abs 2 S 1 oder 3 KStG nicht, soweit der niedrigere Bw auf die Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG oder ähnliche Abzüge (zB nach § 30 BergbauRatG) zurückzuführen ist. Bei den Rücklagen nach § 6b EStG muss es sich – wie bei den Tw-Abschr auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.1 Bonität des Schuldners

Tz. 234 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Wiederbeschaffungskosten sind unter Einbeziehung der konkreten Bonität der Schuldnerin (also der Kap-Ges, die die Pensionszusage erteilt hat) zu ermitteln. Fraglich ist allerdings, wie dies konkret in die Bewertung des Anspruchs eingehen soll. Dabei kann es uE nicht darum gehen, ob die Verpflichtung sofort mit ihrem Barwert in einem Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Ausgewählte Literaturhinweise:

Desens, gW bei Umw, GmbHR 2007, 1202; Dörfler/Wittkowski, Zwischenwertansatz als Instrument zur Verlustnutzung bei Verschmelzungen von Kö, GmbHR 2007, 352; Volckens/Gebert, Verschmelzung von Kap-Ges – Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes bei immateriellen WG, IStR 2007, 764; Trossen, Aufgabe der Maßgeblichkeit bei Umw-Vorgängen, FR 2006, 617; Krohn/Greulich, Ausgewählte ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Gemeiner Wert (Regelbewertung und Bewertungsobergrenze)

Tz. 199 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Bewertungsrahmen ist hinsichtlich der Obergrenze (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG: "... höchstens jedoch mit dem Wert iSd S 1 ...") ggü der bisherigen Rechtslage geändert. Statt des Tw ist nunmehr der gW (im Wirtschaftsleben auch: Verkehrswert oder Marktwert) gem § 20 Abs 2 S 1 UmwStG als Höchstbewertung maßgebend (dazu s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.3 Im Rückbezugszeitraum ausgeschiedene Mitunternehmer

Tz. 350 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Rückwirkung des § 20 Abs 5 S 1 UmwStG bezieht sich im Fall der Einbringung des Betriebs einer Pers-Ges oder von MU-Anteilen nicht auf solche MU, die ihre Beteiligung im Rückwirkungszeitraum (s Tz 313) übertragen haben (gleich aus welchem Grund und zu welchen Konditionen) und demzufolge an der Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht bete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.2 Bedeutung einer abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung

Tz. 235 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Von einer Werthaltigkeit des Pensionsanspruchs ist idR zumindest dann auszugehen, wenn die Pensionszusage rückgedeckt und der Rückdeckungsanspruch ggf auch noch an den Ges-GF verpfändet ist. Die Kap-Ges hat in diesem Fall selbst in einer schwierigen wirtsch Situation keinen Zugriff auf die sich aus der Rückdeckung ergebenden Ansprüche; auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.2 Ausschluss der Verrechnung von Verlustvorträgen mit einem Einbringungsgewinn bei rückbezogener Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 4 S 1 UmwStG)

Tz. 292b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Entspr Anwendung von § 2 Abs 4 S 1 UmwStG in Einbringungsfällen Bei der gebotenen analogen Anwendung des § 2 Abs 4 S 1 UmwStG, der die Sphäre des übertragenden Rechtsträgers betrifft, in den Sacheinlagefällen des § 20 UmwStG ist der Begriff des Übertragungsgewinns durch "Einbringungsgewinn" und der Begriff des übertragenden Rechtsträgers du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.4 Einbringung in steuerbefreite Übernehmerin oder Organgesellschaft (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG)

Tz. 225 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine Minderbewertung unterhalb des gW ist ausgeschlossen, wenn und soweit das eingebrachte BV bei der übernehmenden Gesellschaft nicht der Besteuerung mit KSt unterliegt (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG) Eine Beschränkung des inl Besteuerungsrechts bei der GewSt ist unbeachtlich, s UmwSt-Erl 2025 Rn 20.19 iVm 03.17; ebenso s Menner, in H/M/B, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.6 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 60 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Kap-Beteiligung als notwendiges BV Die Beteiligung an einer Kap-Ges ist notwendiges BV eines Einzel-Gew, wenn sie entweder dazu bestimmt ist, die gew (branchengleiche) Tätigkeit des Betriebsinhabers entsch zu fördern (zB s Urt des BFH v 12.06.2019, BStBl II 2019, 518 unter Rn 33 mwNachw) oder die Beteiligung dazu dient, den Absatz von Produkten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Das Grundprinzip der zweistufigen Gewinnermittlung

Tz. 9 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit der aktuellen Definition der vGA will der BFH vor allem das Grundprinzip der zweistufigen Gewinnermittlung manifestieren und verdeutlichen. Kap-Ges haben keine Privatsphäre (anders als zB ein Verein; dazu s Urt des BFH v 15.01.2015, BStBl II 2015, 713); in der 1. Stufe der Gewinnermittlung einer Kap-Ges sind deshalb alle Vorgänge betriebli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.2.2 Rechtsfolgen der Betriebseinbringung mit Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften

Tz. 32 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wird ein Betrieb mit dazugehörigen Anteilen an einer Kap-Ges/Gen durch eine bestimmte Umwsmaßnahme oder in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Übertragung der einzelnen WG des BV des Betriebs eingebracht, liegt insges ein einheitlicher (Betriebs-)Einbringungsvorgang nach § 20 Abs 1 UmwStG vor (s Tz 30–31b). Diese Beurteilung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Folgewirkungen auf vorangegangenen Betriebsvermögenstransfer und andere Vorgänge

Tz. 242 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Einbringung von BV in eine Kap-Ges gem § 20 UmwStG kann rückblickend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im eingebrachten BV, die der Sacheinlage vorangegangen sind. Auslöser für diese nachträglichen Rechtsfolgen ist w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines, Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 3 UmwStG gehört zum Zweiten Teil des UmwStG (§§ 3–9 UmwStG), der die ertragstlichen Folgen der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder eine natürliche Person regelt. § 3 UmwStG regelt die Wertansätze in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö, ohne sich darüber hinaus zur Besteuerung der Überträgerin zu äußern. Ohne die Regelung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG; DB 2006, 2714 und 2763; Haritz, Bewertung im UmwStR, DStR 2006, 977; Prinz zu Hohenlohe/Rautenstrauch/Adrian, Der Entw des SEStEG: Geplante Änderungen bei inl Verschmelzungen – Entsch-Hilfen für geplante Umw anhand einer Vorteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Streck/Schwedhelm, Fälle vGA bei Umw-Vorgängen, BB 1988, 1639; Oppermann, Verschleierte Sachgründung und § 20 UmwStG, DB 1989, 753; Elschen/Trompeter, Der Zwischenwertansatz – Das verkannte Optimum bei der Einbringung in eine Kap-Ges, DB 1990, 2533; Diers, Wertansätze bei Unternehmenseinbringung in GmbH in ihren Folgewirkungen; GmbHR 1994, 683; Hollatz, Bw-Fortführung bei Einbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Kosten für den Vermögensübergang (Einbringungskosten)

Ausgewählte Literaturhinweise: Orth, Umw-Kosten – Bilanzielle und stliche Behandlung, GmbHR 1998, 511; Patt, GewSt als Veräußerungskosten, EStB 2002, 285; Mühle, Stliche Behandlung von Umw-Kosten bei Unternehmenstransaktionen, DStZ 2006, 63; Stimpel, Behandlung von Umw-Kosten bei Verschmelzungen und Spaltungen bei Kap-Ges, GmbHR 2012, 199; Schmitz, Bilanzierung von GrESt bei Umst...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 4 Einziehung von Anteilen und eigene Anteile

Rz. 65 Eine Kapitalherabsetzung kann grundsätzlich auch zur Einziehung von Anteilen durchgeführt werden. Zu unterscheiden ist, ob die Körperschaft bereits vor Beschluss der Kapitalherabsetzung über eigene Anteile verfügt oder diese erst infolge des Herabsetzungsbeschlusses von den Anteilseignern "eingezogen" werden. Handelt es sich um eine Anteilseinziehung, kann diese sowoh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.5 Aus Einlagen stammendes Nennkapital (Abs. 2 S. 3)

Rz. 52 Stammt das herabgesetzte Nennkapital aus Einlagen der Anteilseigner, die auch tatsächlich erbracht worden sind, wird dieser Teil des gezeichneten Kapitals nicht von dem sonstigen, aus unmittelbaren Einlagen der Anteilseigner (z. B. bei Gründung) stammenden gezeichneten Kapital getrennt. Die steuerliche Behandlung ist daher unabhängig davon, ob das Nennkapital unmittel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.5 Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Zuzug aus dem Ausland

Rz. 276 § 17 Abs. 2 S. 3, 4 EStG enthält eine besondere Regelung für den Fall, dass der Stpfl. aus dem Ausland zuzieht und damit (erstmals) die unbeschränkte Steuerpflicht begründet, wenn er bei Wegzug aus seinem bisherigen Wohnsitzstaat dort einer dem § 6 AStG vergleichbaren Besteuerung unterlegen hat. Damit soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden, die durch die Weg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.2.2 Ähnliche Beteiligungen

Rz. 39 § 17 Abs. 1 S. 3 EStG erfasst nicht nur die jeweils gesellschaftstypischen Mitgliedschaftsrechte, sondern auch "ähnliche Beteiligungen". Sprachlich bezieht sich dieser Ausdruck nicht auf die unmittelbar davor stehenden "Genussscheine", sondern auf alle in S. 3 aufgezählten Anteilsrechte. "Ähnliche Beteiligungen" sind also den Aktien, GmbH-Anteilen und Genussscheinen ä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.3.3 Veräußerung umwandlungsgeborener Anteile

Rz. 19 Für Umwandlungen nach dem 12.12.2006 stellt sich die Rechtslage wie folgt dar. Werden ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft eingebracht, kann dieser Vorgang nach § 20 UmwStG steuerneutral erfolgen (Einbringung zum Buchwert). Um die spätere Besteuerung der stillen Reserven sicherzustellen, werden jedoch n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.2 Behandlung stiller Reserven beim Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rz. 63 Zum Schluss des Wirtschaftsjahrs, das der erstmaligen Anwendung des § 5a Abs. 1 S. 1 EStG vorangeht (Übergangsjahr), ist für jedes Wirtschaftsgut, das unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dient, der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in einem besonderen Verzeichnis aufzunehmen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.2 Verhältnis zu § 15a EStG

Rz. 84 Nach § 5a Abs. 5 S. 4 EStG ist für die Anwendung des § 15a EStG der nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Mit dieser durch das SteuerbereinigungsG 1999 v. 22.12.1999[1] eingeführten Regelung schafft der Gesetzgeber 2 Regelungskreise, die (nahezu) keine Berührung miteinander haben. Zum einen ist der Gewinn nach § 5a EStG zu ermitteln, zum ander...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.3 Überblick über die Regelung

Rz. 5 § 5a EStG ist nach einhelliger Auffassung eine Subventionsvorschrift, die in den Mantel einer Gewinnermittlungsvorschrift, vergleichbar § 13a EStG, gekleidet worden ist.[1] Die einzelnen Absätze der Norm haben folgenden Inhalt: Abs. 1 regelt, dass auf unwiderruflichen Antrag Gewerbebetriebe mit Geschäftsleitung im Inland den Gewinn von Handelsschiffen im internationalen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Wegfall des auf einen verstorbenen Mitunternehmer entfallenden Gewerbeverlusts einer Mitunternehmerschaft

Der Wegfall des auf einen verstorbenen Mitunternehmer entfallenden Gewerbeverlusts einer Mitunternehmerschaft kann weder durch telelogische Reduktion des § 10a GewStG noch durch entsprechende Anwendung des § 8c KStG oder des § 8d KStG vermieden werden. Keine teleologische Reduktion: Auch die zu § 15a EStG ergangene Rechtsprechung (BFH v. 1.3.2018 – IV R 16/15, GmbHR 2018, 817...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Leasing, Finanzierungsleasi... / 7.4 Buchung bei Ausübung der Kaufoption zum privaten Kauf des Leasinggegenstands

Beinhaltet ein Leasingvertrag ein Kaufrecht des Leasingnehmers am Ende der Grundmietzeit oder ein Andienungsrecht des Leasinggebers, so kann der Leasingnehmer den Leasinggegenstand (z. B. Kfz) am Ende der Grundmietzeit auch privat erwerben oder der Erwerb kann (in Abstimmung mit dem Leasinggeber) durch einen vom Leasingnehmer benannten Dritten (z. B. des Ehepartners) erfolge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 11.4 Verteilung der stillen Reserven

Die aufzudeckenden stillen Reserven sind nach Verwaltungsauffassung nach einem einheitlichen Prozentsatz aufzulösen.[1] Hierzu ist wie folgt vorzugehen: Welche Buchwerte enthalten stille Reserven? Wie hoch sind die stillen Reserven der einzelnen Wirtschaftsgüter? Wie hoch sind die gesamten stillen Reserven? Die Aufstockung hat im Verhältnis der stillen Reserven zu erfolgen.[2] Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 1 Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn[1] der Unternehmer sich dazu entschlossen hat, seinen Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb ausgeübte Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen, zeitlich überschaubaren Vorgang in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und der Betrieb aufhört, als selbstständiger O...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 8.8 Schädliche Gegenleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG

Übersteigt der gemeine Wert der zusätzlich zu den Gesellschaftsrechten für die Einbringung gewährten Wirtschaftsgüter den Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens, so führt die Gewährung dieser zusätzlichen Wirtschaftsgüter neben den neuen Geschäftsanteilen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, weil die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermög...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung von Kapitalge... / 11.2 Keine Nutzung von Verlustvorträgen durch Rückwirkung, die ansonsten nach § 8c KStG untergehen würden

§ 2 Abs. 4 Sätze 1 und 2 UmwStG verbieten den Ausgleich oder die Verrechnung eines Übertragungsgewinns mit einem durch § 8c KStG vom Untergang bedrohten Verlust- oder Zinsvortrag des übertragenden Rechtsträgers. Bei einer Übertragung von mehr als 50 % der Anteile geht der Verlustvortrag nach § 8c KStG in voller Höhe unter. Ggf. kann dies durch Antrag nach § 8d KStG vermieden ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 14.4.4 Aufnahme neuer Gesellschafter durch Kapitalerhöhung

Erfolgt die Aufnahme neuer Gesellschafter nicht durch den Verkauf bestehender Anteile, sondern durch die Ausgabe neuer Anteile aufgrund nomineller Kapitalerhöhung, sind diese Anteile grundsätzlich nicht sperrfristverhaftet.[1] Die Kapitalerhöhung ist auch während der siebenjährigen Sperrfrist grundsätzlich kein schädliches Ereignis, das einen steuerpflichtigen Einbringungsgew...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 6.4.1 Folgen der Nichteinbringung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

Wird eine wesentliche Betriebsgrundlage – i. S. einer funktionalen Betrachtungsweise – nicht eingebracht, so sind alle stillen Reserven aufzudecken, soweit diese auf die GmbH übergehen. Die übrigen stillen Reserven nur dann, wenn keine Betriebsaufspaltung oder ein anderes gewerbliches Unternehmen vorliegt. Werden wesentliche Betriebsgrundlagen im zeitlichen und wirtschaftlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 8.9 Das Vermögen kann in der Handelsbilanz mit einem höheren Wert als in der Steuerbilanz angesetzt werden

Der Ansatz eines Werts unter dem gemeinen Wert ist in der Steuerbilanz unabhängig von der Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens in der Handelsbilanz der aufnehmenden Gesellschaft. Es ist daher insbesondere aus Gründen der Bankenfinanzierung überlegenswert, in der Handelsbilanz – die der Bank vorzulegen ist – den Ansatz zum gemeinen Wert zu wählen. Dadurch werden sämtl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 10.1 Folgen für den Einbringenden: Begünstigter Einbringungsgewinn

Wird zu gemeinen Werten oder Zwischenwerten eingebracht, so entsteht ein Einbringungsgewinn, der einkommensteuerpflichtig ist. Der Wert, mit dem die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, gilt nach § 20 Abs. 3 Satz 1 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Der Einbringungsgewinn ermittelt sich wie folgt: Veräußerungspreis (Werta...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 14.4 Ersatztatbestände, die einer schädlichen Veräußerung gleichgestellt sind

Ein Einbringungsgewinn I entsteht nach § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 bis 6 UmwStG auch ohne Veräußerung der Anteile in folgenden Fällen.[1] (jeweils innerhalb der Sieben-Jahres-Frist): verdeckte Einlage der Anteile in eine (andere) Kapitalgesellschaft; Liquidation der Kapitalgesellschaft; Einbringung der Anteile in eine andere Kapitalgesellschaft zum Zwischenwert oder zum gemeinen W...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 8.5.2 Nachweis der Deckung des Stammkapitals trotz negativen Kapitals

Wie sich das Registergericht die Überzeugung von der Angemessenheit der Sacheinlageleistungen verschafft, steht in dessen pflichtgemäßem Ermessen. D. h. die Prüfung weicht von Fall zu Fall ab. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Prüfung bei der Einbringung eines Unternehmens mit negativem Kapital strenger ausfallen wird als die Einbringung eines Unternehmens mit hohem ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 8.7 Schädliche Gegenleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 UmwStG

Grundsätzlich ist die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs, Mitunternehmeranteils oder einer Mehrheitsbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Buchwert in eine Kapitalgesellschaft gegen neue Anteile und Darlehen/Kapitalrücklage möglich.[1] Selbiges galt für den qualifizierten Anteilstausch. Eine Buchwertfortführung ist jedoch nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 UmwStG nur d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 14.5 Nachweispflichten

Der Einbringende hat nach § 22 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 UmwStG dem FA in den sieben Jahren nach der Einbringung jährlich bis spätestens zum 31.5. nachzuweisen, wem die erhaltenen Anteile jeweils ein, zwei, drei usw. Jahr(e) nach der Einbringung zuzurechnen sind.[1] Der Nachweis ist erstmals zu erbringen, wenn das erste auf den Einbringungszeitpunkt folgende Zeitjahr vor dem 31.5....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 10.4 Folgen des Ansatzes mit dem gemeinen Wert

Nach einem Ansatz mit dem gemeinen Wert sind sämtliche stille Reserven aufzudecken, insbesondere sind steuerfreie Rücklagen aufzulösen und selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter einschließlich eines Geschäftswerts anzusetzen.mehr