Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Reserven

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung, Praxisau... / 2.2.1 Übertragung einer freiberuflichen Praxis

Übergibt ein Freiberufler zu Lebzeiten seine Praxis, eine Teilpraxis oder einen Anteil an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an einen potenziellen Erben, z. B. seinen Sohn oder seine Tochter, ist dies nicht nur eine unternehmensfreundliche, sondern auch eine familienfreundliche Lösung, weil die Praxis innerhalb der Familie bleibt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.1.1 Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlagen

Eine steuerbegünstigte Praxisveräußerung nach § 18 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass sämtliche wesentlichen Grundlagen der selbstständigen Tätigkeit entgeltlich und definitiv auf einen anderen übergehen.[1] Nur wenn diese übertragen, die stillen Reserven aufgedeckt und die bisherige freiberufliche Tätigkeit wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird, sind die Steuervergü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3.2 Praxisgebäude als Problemfall

Problematisch ist die Fortführung der freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang, wenn die Praxisräume zum Betriebsvermögen des bisherigen Praxisinhabers gehören. Wird die Praxis in geringfügigem Umfang fortgeführt, d. h. die 10 %-Grenze mit den zurückbehaltenen Mandanten nicht überschritten, kann sich die Zurückbehaltung des Praxisgrundstücks als Steuerfalle erweisen. Den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 1.1 Bemessung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer werden grundsätzlich nach der Jahressteuer bemessen, die bei der letzten Veranlagung festgesetzt worden ist.[1] Hat das Finanzamt Anhaltspunkte für ein in dem betreffenden Jahr höheres Einkommen, kann bzw. muss es die Vorauszahlungen der höheren Einkommensteuer anpassen, die für das laufende Jahr voraussichtlich anfallen wird. Gründe hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.35.1 Bewertungsmethoden

Rz. 167 Unterschieden wird allgemein zwischen dem Liquidations- bzw. Zerschlagungswert, dem Sach- bzw. Substanzwert nebst dem sogenannten Goodwill und dem Ertragswert. Rz. 168 Unter dem Liquidations- oder Zerschlagungswert versteht man den Wert, der bei einer Veräußerung der einzelnen Vermögensgegenstände eines Betriebes zu erzielen ist. Die bestehenden Verbindlichkeiten und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rücklagen im Abschluss nach... / 3 Stille Rücklagen (Reserven) nach HGB

Rz. 30 Stille (verdeckte) Rücklagen, auch stille Reserven genannt, sind – wie ihre Bezeichnung schon aussagt – nicht aus der Bilanz ersichtlich. Sie entstehen durch (zulässige) Unterbewertung von Aktiva (z. B. Anlagevermögen) oder durch (zulässige) Überbewertung von Passiva (z. B. Rückstellungen), durch Nichtaktivierung von aktivierungsfähigen Vermögensgegenständen (z. B. geri...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.6 Stille Rücklagen (Reserven)

Rz. 38 Nach den IFRS – konkret IAS 1.15 – sind die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows eines Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darzustellen, und da diese Generalnorm Vorrang gegenüber den Einzelnormen hat[1], haben stille Rücklagen nach IFRS wenig Platz. So hat auch das Vorsichtsprinzip – wenn auch noch aus IAS 37 ablesbar, zuminde...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.4.2 Stille Gesellschaft

Rz. 32 Gesetzliche Regelungen zur stillen Gesellschaft finden sich in den §§ 230 ff. HGB; sie definieren aber nicht den Begriff "stille Gesellschaft". Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft,[1] nach außen hin tritt sie als Gesellschaftsform nicht in Erscheinung, für sie ist kein eigenständiger Jahresabschluss aufzustellen. Der stille Gesellschafter beteilig...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.4 Mezzanine-Kapital, stille Beteiligung

Rz. 40 Das Steuerrecht folgt grundsätzlich dem Handelsrecht bezüglich der Einordnung in Eigen- und Fremdkapital. Das Steuerrecht hat jedoch für bestimmte Finanzierungsformen Sonderbestimmungen. [1] Liegt "Equity-Mezzanine-Kapital" vor, überwiegt also der Eigenkapitalcharakter, so erhält der Kapitalgeber, sofern er eine Kapitalgesellschaft ist, der Steuerfreiheit des § 8b Abs. ...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.2 Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG

Rz. 40 Nach § 6b EStG können bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter – z. B. Grund und Boden, Gebäude – aufgedeckte stille Reserven ganz oder teilweise auf bestimmte, im Wirtschaftsjahr der Veräußerung oder im vorangegangenen Wirtschaftsjahr,[1] oder neu hergestellte Anlagegüter übertragen werden. Grundvoraussetzung für die Anwendung dieser Vorschrift ist nach § 6b Abs. 4 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rücklagen im Abschluss nach... / 1.1 Begriff und Arten

Rz. 1 Betriebswirtschaftlich sind zu unterscheiden offene Rücklagen und stille Rücklagen. Quellen offener Rücklagen sind einbehaltene Gewinne (Gewinnrücklagen = revenue reserves) oder Einlagen von Gesellschaftern bzw. Dritten für Gesellschafter (Kapitalrücklagen = capital reserves). Im Gegensatz hierzu sind stille Rücklagen – auch stille Reserven genannt – aus dem Jahresabsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.5.2 Zweite Stufe: Korrekturen des Unterschiedsbetrags beim Betriebsvermögensvergleich

Rz. 57 Gründe für die Korrektur Da der Gesetzgeber von einem Vermögensvergleich ohne Buchführung ausgeht, beruhen seine Korrekturen auf der Annahme, dass in der Steuerbilanz die tatsächlichen Wertveränderungen des Betriebsvermögens ohne Rücksicht auf die Art der Veranlassung wiedergegeben werden. Da bei der Gewinnermittlung jedoch nur betriebliche Wertänderungen zu berücksich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Restschuldbefreiung gemäß § 301 InsO sowie zur beschränkten Nachhaftung des Schuldners für Umsatzsteuerschulden nach Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 211 InsO

Leitsatz 1. Masseverbindlichkeiten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung nach § 301 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO). 2. Eine Steuer wird auch dann ohne rechtlichen Grund gezahlt, wenn sie unter Protest beglichen wird und ihrer Geltendmachung eine dauerhafte Einrede entgegensteht (Fortführung des Urteils des Bundesfinanzhofs – BFH vom 10.11.2015 – VII R 35/13, BFHE 252, 201, BStBl II 2016, 372). 3. Beruhen Umsatzsteuerschulden als Masseverbindlichkeiten allein auf Handlungen des Insolvenzve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 5.3.2 Folgen einer schädlichen Gegenleistung

Es liegt nicht eine Gewinnrealisierung i. H. der schädlichen Gegenleistung vor. Vielmehr ist diese Gegenleistung als Veräußerungserlös anzusehen, sodass i.d. Regel nach den Grundsätzen zum teilentgeltlichen Erwerb die Gewinnrealisierung zu ermitteln ist.[1] I.H. der Gewinnrealisierung sind die stillen Reserven der von der Kapitalgesellschaft übertragenen Wirtschaftsgüter auf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 5.5 Zwischenwertansatz

Im Rahmen einer steueroptimalen Gestaltung der Umwandlung kann ein Wertansatz über dem Buchwert, aber unter den gemeinen Werten sinnvoll sein. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass verrechenbare Verluste, verbleibende Verlustvorträge oder vom übertragenden Rechtsträger nicht ausgeglichene negative Einkünfte gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG nicht auf die übernehmend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 1.3 Unternehmensverkauf

Mittelständische Kapitalgesellschaften sind oftmals nicht veräußerbar, weil der Erwerber mit der Zahlung des Kaufpreises kein AfA-Potenzial generiert, die Finanzierungskosten dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG unterfallen und eine Teilwertabschreibung auf zu einem Betriebsvermögen gehörenden Anteilen nur bei einer dauernden Wertminderung möglich ist. Kann die Teilwertabsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 6.9 Mitunternehmeranteil der übertragenden Kapitalgesellschaft an der übernehmenden Personengesellschaft

Ist die übertragende Kapitalgesellschaft an der übernehmenden Personengesellschaft beteiligt, gehören zum übergehenden Vermögen auch die der übertragenden Kapitalgesellschaft anteilig zuzurechnenden Wirtschaftsgüter der übernehmenden Personengesellschaft.[1] Bei dem übernehmenden Rechtsträger entfällt die bisherige Beteiligung an der übertragenden Kapitalgesellschaft. An dere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 11.5 Forderung im Privatvermögen des Alleingesellschafters

Wird eine Einmann-GmbH auf das Einzelunternehmen ihres Alleingesellschafters verschmolzen, so gelten die oben aufgeführten Grundsätze zum Übernahmefolgegewinn entsprechend, weil das Zivilrecht nicht zwischen dem Betriebsvermögen und dem Privatvermögen einer Person unterscheidet. Eine logische Sekunde vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag gilt eine Darlehensforderung des G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 7.2 Ermittlung der Bezüge nach § 7 UmwStG

Die den Anteilseignern anteilig zuzurechnenden offenen Rücklagen ergeben sich aus der auf den steuerrechtlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft:[1] Das Eigenkapital ist um Ausschüttungsverbindlichkeiten und passive Korrekturposten zu mindern. Ausstehende Einlagen auf das Nennkapital gehören, unabhängig davon, ob sie eing...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 15.2 Behandlung bei den Gesellschaftern der übernehmenden Personengesellschaft

Bei allen Anteilseignern der übertragenen Kapitalgesellschaft ist nach § 8 Abs. 1 Satz 2 UmwStG i. V. mit § 7 UmwStG in Höhe ihrer Beteiligung an den Rücklagen der Gesellschaft ein entsprechender Kapitalertrag i. S. des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen. Ebenfalls ist für alle Anteilseigner, die die Voraussetzungen des § 5 UmwStG erfüllen, nach den allgemeinen Grundsä...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 9.6 Ausnahmeregelung zum Verlustabzug

Ein Übernahmeverlust bleibt nach § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG unberücksichtigt und kann damit nicht mit den Erträgen nach § 7 UmwStG verrechnet werden, wenn ein Veräußerungsverlust beim Verkauf der Anteile an der übertragenden Kapitalgesellschaft nach § 17 Abs. 2 Satz 6 EStG nicht zu berücksichtigen wäre oder wenn die Anteile innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem steuerrechtlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 10.4.4 Keine Umgehungsmöglichkeit des § 18 Abs. 3 UmwStG durch die Schaffung von mehrstöckigen Personengesellschaften

Um eine Umgehung der Gewerbesteuerpflicht zu unterbinden, indem nicht der Betrieb der Personengesellschaft selbst veräußert oder aufgegeben wird, sondern bei mehrstöckiger Gesellschaftsstruktur eine mittelbar an der übernehmenden Personengesellschaft beteiligte natürliche Person einen Anteil an der vermittelnden Personengesellschaft veräußert, wurde eine entsprechende Regelu...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften

Leitsatz 1. Der § 7 Satz 2 Nr. 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft. 2. Der Gewerbeertrag der Oberpersonengesellschaft unterliegt im Hinblick auf den Gewinn aus der Veräuß...§ 9 Nr. 2 GewStGmehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften; Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags bei Beendigung einer atypisch stillen Beteiligung

Leitsatz 1. Der § 7 Satz 2 Nr. 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft. 2. Der Gewerbeertrag der Oberpersonengesellschaft unterliegt im Hinblick auf den Gewinn aus der Veräuß...§ 9 Nr. 2 GewStGmehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.3.2 Abgrenzung der typisch zur atypisch stillen Beteiligung

Rz. 195 Der stille Gesellschafter i. S. v. § 230 HGB erzielt regelmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen; § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 Halbs. 2 EStG erwähnt aber auch den Ausnahmefall, der eine andere Beurteilung erfordert, wenn "… der Gesellschafter oder Darlehensgeber als Mitunternehmer anzusehen ist." Damit wird an dieser Stelle – ähnlich wie in § 15a Abs. 5 Nr. 1 EStG – der atypi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.9.4 Anteilsveräußerungen

Rz. 185 Veräußerungsvorgänge zwischen den Gesellschaftern einer GmbH & Co. werden für ertragsteuerliche Belange zweckmäßigerweise in Ergänzungsbilanzen dargestellt. Praxis-Beispiel Veräußerungsvorgänge in Ergänzungsbilanzen Kommanditist F hatte der F-GmbH & Co. ein unbebautes Grundstück zur Nutzung überlassen und dafür ein angemessenes Entgelt als Sondervergütung erhalten. Zum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.7.6 Änderung der Gewinnverteilung

Rz. 156 Bei einer GmbH & Co. ist eine vGA nicht nur aus laufender unangemessener Gewinnverteilung möglich, sondern ebenso bei Änderung der Gewinnverteilung für die Zukunft zulasten der Komplementär-GmbH. Im zuletzt genannten Fall tritt die Vermögensminderung in Form verhinderter Vermögensmehrung erst zukünftig in Erscheinung, ihre Verursachung wird allerdings gegenwärtig bew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.6.3.4 Bedeutung der Kapitalkonten

Rz. 138 Die Kapitalkonten der einzelnen Mitunternehmer bilden regelmäßig die Grundlage für die Verteilung des Restgewinns. Das gilt im Übrigen nicht nur im Verhältnis der Komplementär-GmbH zu den Kommanditisten, sondern ebenso im Verhältnis der Kommanditisten untereinander. Maßgeblich sind regelmäßig die Nominalwerte. Rz. 139 Der BFH[1] hat herausgestellt, dass die Kapitalkon...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.6 Stille Reserven bei mehrstufigem Beteiligungserwerb

Tz. 270 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bei mehrstufigen Beteiligungen können unmittelbare schädliche Beteiligungserwerbe zugleich mittelbare schädliche Beteiligungserwerbe auf einer anderen Ebene zur Folge haben. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Stille-Reserven-Klausel sind grds für jede Verlust-Kö gesondert zu prüfen. Dabei sind allein die in der Verlust-Kö vorhandenen im Inl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.8 Stille-Reserven-Klausel und Organschaft

Tz. 278 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bei Bestehen einer Organschaft stellt sich, je nachdem, ob die Beteiligung am OT oder an einer OG erworben wird, die Frage, auf welche stillen Reserven in welcher Gesellschaft es für die Anwendung des § 8c Abs 1 S 5 KStG ankommt. Nach umstr Verw-Auff (s Rn 59 des BMF-Schr v 28.11.2017) ist auch in Organschaftsfällen für jede Verlustgesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Ausnahme Stille-Reserven-Klausel (§ 8c Abs 1 S 5 bis 8 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Haßa/Gosmann, Zweifelsfragen zu Konzernklausel und Verschonungsregel des § 8c KStG, DB 2010, 1198; Neyer, Verlustnutzung durch Anteilsübertragung: Anwendung der neuen Verschonungsregeln auf Konzernsachverhalte, BB 2010, 1055; Rödder/von Freeden, Stille Reserven für Zwecke des § 8c KStG bei unmittelbarem und zugleich mittelbarem (mehrstufigem) Bete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Reihenfolge der Verwendung der stillen Reserven zum Verlusterhalt

Tz. 294 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Da die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c Abs 1 KStG vd Arten von Verlusten usw betrifft (s Tz 45), bedarf es für den Fall, dass die Summe der noch nicht genutzten Verluste und Zinsvorträge höher als die für die Inanspruchnahme der Verschonungsregelung in § 8c Abs 1 S 5–8 KStG zur Verfügung stehenden stillen Reserven ist, einer Regelung daz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5 Ermittlung der stillen Reserven bei negativem Eigenkapital (§ 8c Abs 1 S 7 KStG)

Tz. 268 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das JStG 2010 ist § 8c Abs 1 KStG, um unzutr Ergebnisse aus der Anwendung der in der Stille-Reserven-Klausel enthaltenen Fiktion zu vermeiden, um einen neuen S ergänzt worden (§ 8c Abs 1 S 8 KStG idFd JStG 2010). Nach § 8c Abs 1 S 7 KStG sind, wenn das EK der Kö negativ ist, stille Reserven iSd § 8c Abs 1 S 5 KStG der Unterschiedsbetr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4 Definition der in der Verlust-Kö vorhandenen stillen Reserven auf der Grundlage des gemeinen Werts der erworbenen Anteile

Tz. 265 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8c Abs 1 S 6 KStG fingiert, dass der Kaufpreis der Beteiligung an der Verlust-Kö dem (anteiligen oder gesamten) gW des BV der Verlust-Kö entspricht. Nach dem Gesetzeswortlaut werden nicht (auch nicht alternativ) die tats stillen Reserven im BV der Verlust-Kö ermittelt, sondern die aus dem Kaufpreis der erworbenen Beteiligung abgeleiteten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Ermittlung der stillen Reserven (§ 8c Abs 1 S 6 und 7 KStG)

7.3.1 Allgemeines Tz. 257 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8c Abs 1 S 6 KStG definiert per Fiktion die stillen Reserven iSd § 8c Abs 1 S 5 KStG als Unterschiedsbetrag zwischen Größe I: dem in der stlichen Gewinnermittlung ausgewiesenen EK und Größe II: dem auf dieses EK entfallenden gW der Anteile an der erworbenen Kö, soweit diese im Inl stpfl sind. Dh das Ges unterstellt pauschali...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Verlusterhaltung in Höhe der übersteigenden stillen Reserven (§ 8c Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 253 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8c Abs 1 S 5 KStG kann ein (eigentlich) nabzb nicht genutzter Verlust – abw von § 8c Abs 1 S 1 KStG – abgezogen werden, soweit er die gesamten zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs vorhandenen im Inl stpfl stillen Reserven des BV der Kö nicht übersteigt. Woraus die stillen Reserven resultieren, ist unerheblich (s Gröger, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haßa/Gosmann, Zweifelsfragen zu Konzernklausel und Verschonungsregel des § 8c KStG, DB 2010, 1198; Neyer, Verlustnutzung durch Anteilsübertragung: Anwendung der neuen Verschonungsregeln auf Konzernsachverhalte, BB 2010, 1055; Rödder/von Freeden, Stille Reserven für Zwecke des § 8c KStG bei unmittelbarem und zugleich mittelbarem (mehrstufigem) Beteiligungserwerb, Ubg 2010, 551;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 250 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das WachstumsBG v 22.12.2009 (BStBl I 2009, 3950) wurde der damalige § 8c Abs 1 KStG mit erstmaliger Geltung für nach dem 31.12.2009 erfolgte schädliche Beteiligungserwerbe um drei weitere S 6–8 (sog Stille-Reserven-Klausel) erweitert. Durch das JStG 2010 v 08.12.2010 (BStBl I 2010, 1768) schließlich wurden in § 8c Abs 1 KStG idFd Wac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Zwischenwertansatz (teilweise Aufdeckung stiller Reserven)

Tz. 205 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Zwischenwertansatz weicht von der Regelbewertung des § 20 Abs 2 S 1 UmwStG ab und ist daher nur bei einem (wirksamen) Antrag auf Minderbewertung zulässig (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG). Bei einem Zwischenwertansatz werden die vorhandenen stillen Reserven des eingebrachten Vermögens nämlich tw aufgedeckt. Diese Bewertung liegt innerhalb einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Keine Berücksichtigung des durch einen mit steuerlicher Rückwirkung versehenen Umwandlungsvorgang nachträglich zugeführten Betriebsvermögens (§ 8c Abs 1 S 8 KStG)

Tz. 291 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1 S 8 KStG ist bei der Ermittlung der stillen Reserven nur das BV zu berücksichtigen, das der Kö ohne stliche Rückwirkung, insbes ohne Anwendung des § 2 Abs 1 UmwStG zuzurechnen ist. Das ist das BV, das in dem Zeitpunkt der Eintragung der Umwandlung in das H-Reg vorhanden ist. § 8c Abs 1 S 8 KStG unterscheidet nicht danach, ob ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Förster/Hechtner, Neue ges Rahmenbedingungen im Sanierungs-St-Recht, DB 2019, 10; Pohl, Ges Umsetzung des Sanierungs-Erl – Besonderheiten im KSt-Recht, GmbH-StB 2019, 135; Suchanek/Herbst, Die Sanierungsklausel des § 8c Abs1a KStG – Ein ges-geberisches "Relikt" kommt wieder zur Anwendung, Ubg 2019, 146. Tz. 370 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Durch das Ges gegen schädliche St-Prakti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 284 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 UE ist die Regelung des § 8c Abs 1 S 6 HS 2 KStG unterschiedslos bei allen Verlust-Kö zu beachten, auch bei einem OT hinsichtlich der OG-Beteiligung (s Tz 278ff). AA s Schnitger/Rometzki (Ubg 2013, 1, 6). Das führt dazu, dass insbes Holdingsgesellschaften kaum über zur "Verlustrettung" nutzbare stille Reserven verfügen. Wie in der Begr des R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.4 Beteiligungen an Personengesellschaften

Tz. 289 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für den Fall, dass der Verlust-Kap-Ges eine Pers-Ges nachgeordnet ist, enthält § 8c Abs 1 S 6 KStG keine eigene Regelung; wohl aber findet sich eine solche in Rn 54 des BMF-Schr v 28.11.2017. Danach gelten für Zwecke der KSt die Rn 51ff des BMF-Schr v 28.11.2017 entspr der Beteiligungsquote an der Pers-Ges anteilig, dh die in dem Erwerbspre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Ausländisches Betriebsvermögen

Tz. 283 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Deshalb können stille Reserven in einem ausl BV, die nicht in D st-verstrickt sind, nicht zur Verlustrettung eingesetzt werden. Auszuscheiden sind stille Reserven in einem ausl BV, für die D nach dem jeweils anzuwendenden DBA kein Besteuerungsrecht hat (s Haase/Dorn, IStR 2012, 206). Nach zutr Auff von Neumann (GmbHR 2014, 673, 681, weiter ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kupfer/Göller/Leibner, Droht der Untergang von Gewerbeverlusten nach § 10a GewStG bei MU-schaften? Ubg 2014, 361; Suchanek/Rüsch, Gewstliche Organschaft und Zinsschranke im Organschaftsfall – Die Wirkungen des § 8c KStG, DStZ 2014, 871; Suchanek/Rüsch, Verlustabzugsbeschränkung für Kö – Anm zum Entw eines BMF-Schr v 15.04.2014 zu § 8c KStG unter Berücksichtigung der Konzernkla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.3 Auswirkung von Zuzahlungen der Übernehmerin an verbleibende Anteilseigner der Übertragerin auf die steuerliche Übertragungsbilanz

Tz. 107 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG verbietet insoweit, als eine Zuzahlung gewährt wird, den Bw-Ansatz in der Übertragungsbil. IHd Differenz zwischen dem Wert der Gegenleistung abz der auf die Gegenleistung entfallenden Bw der übergehenden WG ergibt sich ein Übertragungsgewinn. Der Berechnung des anteiligen Bw ist dabei das Verhältnis des Gesamtwert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Allgemeines

Tz. 282 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 8c Abs 1 S 6 KStG geht der Verlust insoweit nicht unter, als die Verlust-Kö über stille Reserven verfügt, die im Inl stpfl sind. Aus dem Wortlaut des § 8c Abs 1 S 6 KStG wird nicht deutlich, auf welchen vorangegangenen Text sich der letzte S-Teil "soweit diese im Inl stpfl sind" bezieht. Würde man, wofür die S-Stellung spricht, diese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Allgemeines

Tz. 257 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8c Abs 1 S 6 KStG definiert per Fiktion die stillen Reserven iSd § 8c Abs 1 S 5 KStG als Unterschiedsbetrag zwischen Größe I: dem in der stlichen Gewinnermittlung ausgewiesenen EK und Größe II: dem auf dieses EK entfallenden gW der Anteile an der erworbenen Kö, soweit diese im Inl stpfl sind. Dh das Ges unterstellt pauschalierend, dass die i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8c KStG allgemein:

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3 Größe II: Auf dieses EK entfallender gW der erworbenen Beteiligung

Tz. 262 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für den Fall, dass zB 60 % der Anteile an der Verlust-Kö zum fremdüblichen Preis (= gW) erworben werden (Fall des § 8c Abs 1 S 1 KStG), fingiert dieser Satzteil des § 8c Abs 1 S 6 KStG, dass der gW des gesamten BV der Verlust-Kö 100/60 des für die Anteile gezahlten Betrags beträgt. Diesem Betrag sind zwecks Ermittlung der stillen Reserven 1...mehr