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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 2.4.2.4 Bargründung oder -Kapitalerhöhung mit Sacheinlageagio

Joachim Patt, Fabian Bernhagen
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Tz. 159

Stand: EL 118 – ET: 05/2025

Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Anteile auch dann gegeben sein, wenn die Anteile bei Gründung der Übernehmerin oder bei Kap-Erhöhung gesellschaftsrechtlich durch eine Bareinlage entstehen. Da die Übertragung des BV der in § 20 Abs 1 UmwStG genannten Sachgesamtheiten ursächlich auf den Erwerb von neuen Anteilen gerichtet sein muss (s Tz 170), ist für den Sacheinlagetatbestand des § 20 Abs 1 UmwStG bei einer Bargründung oder Barkap-Erhöhung zu fordern, dass für den Bezug der neuen Anteile neben der Bareinlage eine weitere Verpflichtung, nämlich die Übertragung des BV einer betrieblichen Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG als Nebenleistung iSd § 3 Abs 2 GmbHG, vereinbart wird (s Urt des BFH v 07.04.2010, BStBl II 2010, 1094; ebenso die hA, s Herlinghaus, in R/H/vL, 3. Aufl, § 20 UmwStG Rn 215; s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 20 UmwStG Rn 186 aE; s Menner, in H/M/B, 6. Aufl, § 20 UmwStG Rn 255; s Nitzschke, in B/H, § 20 UmwStG 2006 Rn 27 aE und 73; ebenso die FinVerw; s UmwSt-Erl 2025 Rn 01.44 aE). Bei diesem Sachverhalt sind zwar die gesellschaftsrechtlichen Sonderregelungen für Sacheinlagen (s Tz 158a, 158b) nicht zu beachten; hierauf kommt es aber bei der Beurteilung des stlichen Begriffs der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 19 und 170) nicht an (ebenso s Herlinghaus, in R/H/vL, 3. Aufl, § 20 UmwStG Rn 215). Maßgebend ist für stliche Zwecke, dass die Bargründung mit Agioauflage in Gestalt der Übertragung von Sachwerten in vollem Umfang ein entgeltliches Geschäft (zum Erwerb der neuen Anteile) ist (dh in einem Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Ausgabe der neuen Anteile steht, s Tz 170); und zwar auch insoweit, als der Bw der Sachübertragung ausschl der Kap-Rücklage (s § 272 Abs 2 ...

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