Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 2.1 Allgemeines (Sacheinlage als umwandlungssteuerrechtlicher Begriff)

Joachim Patt, Fabian Bernhagen
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Tz. 16

Stand: EL 118 – ET: 05/2025

In § 20 Abs 1 UmwStG wird der Begriff "Sacheinlage" verwendet für die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs, oder eines MU-Anteils in eine Kap-Ges oder Gen im Gegenzug für den Erhalt von neuen Anteilen an dieser Gesellschaft. Nur wenn sämtliche Voraussetzungen der Sacheinlage (s § 20 Abs 1 UmwStG) in Einheit mit der sachlichen Anwendungsvorschrift des § 1 Abs 3 UmwStG (s Tz 3ff) und der pers Anwendungsvorschrift des § 1 Abs 4 UmwStG für alle Beteiligten (s Tz 8ff) gegeben sind, finden die entspr Regelungen der nachfolgenden Absätze von § 20 UmwStG für die aufnehmende Kap-Ges/Gen (im Ges als "übernehmende Gesellschaft" bezeichnet) und den Einbringenden Anwendung. Die Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG ist ein zentraler Begriff des Sechsten Teils des UmwStG und stellt gewissermaßen den Zugang zu den stlichen Begünstigungen des UmwStG dar. In der Gestaltungs- und Besteuerungspraxis liegen in der Bestimmung der materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen der umwstlichen Sacheinlage die größten Probleme im Hinblick auf die Anwendung des § 20 UmwStG.

Die Sacheinlage hat nach § 20 Abs 1 UmwStG folgende Voraussetzungen:

  • WG, die in ihrer Zusammenfassung einem vollständigen stlichen Betrieb, Teilbetrieb oder MU-(Teil-)Anteil entsprechen (Sacheinlagegegenstand, s Tz 20ff) müssen
  • in eine "Kap-Ges" oder "Gen" (s Tz 155ff), die die pers (Rechtsform- und Ansässigkeits-)Voraussetzungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 UmwStG erfüllt (s Tz 9–10),
  • eingebracht werden (dh BV-Übertragung in den Fällen gem § 1 Abs 3 UmwStG, s Tz 3ff) und
  • als Gegenleistung erhält der Einbringende (ua) dafür (ursächlich) neue (Geschäfts-) Anteile an der übernehmenden Gesellschaft (s Tz 170ff).
 

Tz. 17

Stand: EL 118 – ET: 05/2025

Die Pers des Einbringenden ist in § 20 Abs 1 UmwStG nicht genannt. Durch die Anwendungsvorschrift des § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 UmwStG für den Sechsten Teil des UmwStG wird jedoch der Kreis der für eine Sacheinlage infrage kommenden einbringenden Pers und Rechtsträger bestimmt und eingegrenzt (s Tz 11ff und 169–169a).

Weiterhin wird die Sacheinlage nicht davon abhängig gemacht, dass der Sacheinlagegegenstand bei der Übernehmerin seine stliche Qualität beibehält bzw eine bestimmte Dauer im BV der Übernehmerin verbleiben muss (s Tz 68).

 

Tz. 18

Stand: EL 118 – ET: 05/2025

§ 20 Abs 2–9 UmwStG sind nur Rechtsfolgen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 20 Abs 1 UmwStG (für § 20 Abs 5 UmwStG aF/§ 20 Abs 4 UmwStG idF des SEStEG: s Urt des BFH v 16.02.1996, BStBl II 1996, 342 unter II.1.c) aE). Aus den Rechtsfolgen kann daher weder ein Rückschluss auf die Voraussetzungen der Sacheinlage geschlossen werden (zB hinsichtlich der Teilbetriebsvoraussetzungen bei Rückbeziehung der Einbringung nach § 20 Abs 5, 6 UmwStG, s Tz 113), noch ist die Anwendung einzelner Rechtsfolgen der § 20 Abs 2–9 UmwStG zulässig, wenn der Tatbestand der Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG nicht gegeben ist (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 12).

 

Tz. 19

Stand: EL 118 – ET: 05/2025

Erfüllen Einbringungsvorgänge in eine Kap-Ges oder Gen nicht die Voraussetzungen des § 20 Abs 1 UmwStG, liegt nach den allg Grundsätzen des ErtrStR in aller Regel eine Gewinnverwirklichung vor (im Einzelnen s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 12a ff).

Der Begriff der Sacheinlage iSd § 20 UmwStG ist ein eigener stlicher Begriff, der in den §§ 1 Abs 3 und 20 Abs 1 UmwStG definiert ist und sich grundlegend von dem gleichlautenden Begriff im HR unterscheidet (s Menner, in H/M/B, 6. Aufl, § 20 UmwStG Rn 36). Wird zB eine GmbH gegründet und die Stammeinlage nicht in Geld, sondern Sachen erbracht, wird dieser Vorgang (auch) als "Sacheinlage" bezeichnet, s § 5 Abs 4 GmbHG. Gleiches gilt für die Kap-Erhöhung mittels Sacheinlage, s § 56 Abs 1 GmbHG. Die Begriffe sind nicht deckungsgleich (ebenso s Tz 170). Hr-lich spielt es keine Rolle, welche Vermögenswerte vor der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das HReg endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführer (s § 7 Abs 3 GmbHG) übertragen werden. Entsch ist, dass der Wert der Sacheinlage den Betrag der dafür übernommenen Stammeinlage erreicht, s § 8 Abs 1 Nr 5 GmbHG. Ist dies nicht der Fall, hat der Gesellschafter iHd Fehlbetrags eine Einlage in Geld zu leisten, s § 9 Abs 1 GmbHG. Vergleichbares gilt für die Errichtung einer AG, wenn der Nennbetrag durch die Gründungsaktionäre nicht durch eine Geldzahlung geleistet wird. § 27 Abs 1 AktG enthält die Legaldefinition der Sacheinlage, welche durch jede Leistung auf Aktien (Einlage) bestimmt wird, die nicht Geld ist (dh alle übrigen Vermögensgegenstände, deren wirtsch Wert feststellbar ist). Die umwstliche Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG stellt jedoch bestimmte Anforderungen an das zu übertragene Vermögen; es muss sich um eine funktionierende und vollständige betriebliche Sachgesamtheit handeln. Folglich ist nicht jede Gründung einer Kap-Ges durch Sacheinlage ist mithin auch im umwstlichen Sinne ein Einbringungsvorgang gem § 20 Abs 1 UmwStG. Die hr-liche Sacheinlage nach den §§ 5 Abs 4, 56 GmbHG

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    262
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    170
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    129
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    125
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    119
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    113
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    111
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    111
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    109
  • Änderungsvorschriften / 5 Gegenrechnung materieller Fehler
    105
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.1 Tod eines Freiberuflers
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 29 Zerlegungsmaßstab / 3.2 Zerlegung nach Arbeitslöhnen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
    95
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    93
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    93
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    93
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 173 Aufhebung oder Änderung von ... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens
    92
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    85
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 13b Begünstigtes Vermögen
    73
  • Pflegekosten / 1.3 Unterbringung in einem Heim
    71
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 172–177 / 3.1 Formelle Bestandskraft als Unanfechtbarkeit
    71
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
vGA bei Vergütung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern: 5. Überprüfung der Gesamtvergütung
Buchhaltung
Bild: Erwin Wodicka

Hat man die einzelnen Gehaltsbestandteile abzüglich darin eventuell vorhandener vGA zusammengerechnet, wird im Rahmen eines externen Betriebsvergleichs geprüft, ob die Höhe der "verbleibenden" Gesamtvergütung angemessen ist.


Haufe Shop: Grunderwerbsteuer bei Share Deals
Grunderwerbsteuer bei Share Deals und Umstrukturierungen
Bild: Haufe Shop

Der Praxisleitfaden behandelt grunderwerbsteuerrechtliche Probleme sowohl beim klassischen Share-Deal (Anteilsverkauf) als auch bei einer Umwandlung oder Unternehmensumstrukturierung. Der systematische Aufbau des Buchs, viele Fallbeispiele und Grafiken ermöglichen eine schnelle Einarbeitung in die komplexen Regelungen. So vermeiden Sie im Tagesgeschäft grunderwerbsteuerliche Nachteile und erkennen vorhandene Gestaltungsspielräume!


Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines (Begriff, Bedeutung und Anwendungsbereich)
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines (Begriff, Bedeutung und Anwendungsbereich)

  Tz. 1 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 § 20 UmwStG gehört zum Achten Teil des UmwStG (s §§ 20 – 23 UmwStG) und stellt die zentrale Vorschrift zur ertragstlichen Begünstigung der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges gegen Gewährung ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren