Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Reserven

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderbetriebsvermögen / 6.2.2 Zeitpunktbezogene Betrachtungsweise

Die Anwendung des § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG setzt voraus, dass der Gesellschafter sowohl seinen Anteil am Gesamthandsvermögen unentgeltlich überträgt und zusätzlich dem Rechtsnachfolger auch alle funktional wesentlichen Wirtschaftsgüter seines Sonderbetriebsvermögens I und II mit überträgt. Auf welches Betriebsvermögen (steuerliches Gesamthandsvermögen und Sonderbetr...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 8 Exkurs: Unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften

Nach bisheriger Rechtslage konnten Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG nicht unentgeltlich zum Buchwert aus dem steuerlichen Gesamthandvermögen einer Mitunternehmerschaft in das steuerliche Gesamthandsvermögen einer beteiligungsidentischen Mitunternehmerschaft übertragen werden. Das BVerfG[1] hat jedoch entschieden, dass § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insoweit gegen den all...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.1 Atypische stille Gesellschaft

Rz. 64 Für eine atypische stille Gesellschaft, bei der der stille Mitunternehmer ist, gelten die Regeln über mehrstöckige Gesellschaften entsprechend. Für die atypische stille Gesellschaft ist daher eine Gewinnfeststellung nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO durchzuführen, die für die Besteuerung des Tätigen und des Stillen bindend ist.[1] Besteht die atypische stille ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Einbringung einer Kommanditbeteiligung in GmbH: Besteuerung des tauschähnlichen Vorgangs nach § 20 UmwStG

Die Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft gegen Erhalt neuer Anteile an der aufnehmenden Gesellschaft ist ein tauschähnlicher Vorgang – und somit tatbestandlich eine Betriebsveräußerung i.S.d. § 16 Abs. 1 EStG. Allerdings unterliegen die Rechtsfolgen des tauschähnlichen Vorgangs den Sonderregelungen des § 20 UmwStG, die den Regelungen des § 16 E...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 7 Ergänzende Angaben und zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen

Im 4. und 5. Teil des Vordrucks werden insbesondere ergänzende Angaben zu Rücklagen, stillen Reserven und Ausgleichsposten (Zeilen 99 bis 105) sowie Entnahmen und Einlagen von Einzelunternehmern zwecks Schuldzinsenabzug (Zeilen 106 bis 107) gefordert. Die Eintragungen in den Zeilen 99 bis 104 müssen vor dem Abschluss des ersten Teils des Vordrucks vorgenommen werden, da die sic...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 2.2.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 3-38)

In den Zeilen 3-9 werden die laufenden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfasst, die sich nach den jeweiligen Gewinnermittlungen (Einnahmen-Überschussrechnung, Bestandsvergleich oder Gewinnermittlung nach § 13a EStG) ergeben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Teileinkünfteverfahren (Zeilen 4 und 5) sowie bei Erträgen aus Investmentanteilen (Zeilen 6-9, Anga...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

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Holdingstrukturen in der Un... / e) Wirtschaftliche Bedeutung des Anteilstausches

Die Einbringung einer begünstigten Unternehmensbeteiligung i.S.d. § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG ist aus wirtschaftlichen Erwägungen dann insb. sinnvoll, wenn mit steigenden Unternehmenswerten der eingebrachten Beteiligung zu rechnen ist und i.R.d. Etablierung der Strukturen der Buchwertantrag gestellt werden kann, um die Aufdeckung und Versteuerung von stillen Reserven in den ei...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / 1. Verstoß gegen das Folgerichtigkeitsgebot

Es verstößt gegen das Folgerichtigkeitsgebot, dass stille Reserven bei der Übertragung einer betrieblichen Sachgesamtheit in die steuerbegünstigte Sphäre eines Unternehmens zu versteuern sind. Das Binnensystem des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts muss folgerichtig ausgestaltet sein. Eine einmal getroffene Entlastungsentscheidung muss nach dem Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG...mehr

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Italien / III. Bewertung des Nachlasses

Rz. 306 Die Bewertung des steuerpflichtigen Erwerbs richtet sich nach den Art. 14–19 d.legs. 346/90. Rz. 307 Für Immobilien und dingliche Rechte auf Immobilien ist grundsätzlich deren Verkehrswert heranzuziehen. Bei in Italien belegenen Wohnimmobilien wird jedoch der in der Erbschaftsteuererklärung angegebene Katasterwert akzeptiert (valutazione automatica).[462] Der Kataster...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / III. Die Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Weitere Unstimmigkeiten zeigen sich für die Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine gemeinnützige Organisation. Ein Teil eines Mitunternehmeranteils kann nach dem Wortlaut des § 6 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 EStG nur auf eine natürliche Person zu Buchwerten übertragen werden. Diese Einschränkung der Buchwertübertragung auf natürliche Personen hat keinen überzeugen...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Unsichere Realisierbarkeit

Rz. 93 [Autor/Stand] Eine normal verzinsliche, nicht bestrittene Forderung kann, auch wenn nicht uneinbringlich, so doch in ihrer Realisierbarkeit unsicher (zweifelhaft) sein (z.B. Einstellung der Zinszahlung, Vergleichsverfahren, Insolvenzverfahren). Liegen am Stichtag für die Bewertung Umstände vor, die es zweifelhaft erscheinen lassen, ob eine Forderung in voller Höhe rea...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Arten des Anwartschaftsrechts

Rz. 19 Der Schuldner kann ein Anwartschaftsrecht an einer beweglichen Sache zunächst dadurch erwerben, dass er eine Sache unter Eigentumsvorbehalt kauft, § 455 BGB (Kauf auf Raten). Zwischen Käufer und Verkäufer wird vereinbart, dass das Eigentum an der verkauften Sache erst mit der Zahlung der letzten Rate des Kaufpreises auf den Schuldner automatisch übergeht oder in diese...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / A. Einleitung

Rz. 1 Nach der früheren gesetzlichen Regelung in §§ 807, 899 ff. ZPO a.F. stand die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses und die eidesstattliche Versicherung, dass es nach bestem Wissen so vollständig wie möglich abgegeben wurde, am Ende der – zunächst – fruchtlosen Zwangsvollstreckung. Seit dem 1.1.2013 hat der Gläubiger mit dem Inkrafttreten der Reform der Sachaufkläru...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.3 Steuerverstrickte Anteile

Eine weitere steuerrechtliche Sonderstellung nehmen GmbH-Anteile ein, die im Zusammenhang mit einer Einbringung i. S. d. § 20 UmwStG gewährt worden sind – die sog. einbringungsgeborenen Anteile. Wird ein Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil oder qualifizierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von neuen Anteilen einge...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Beratung des Mandanten in der Krise

Ist die Krise erkannt, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Krise bedeutet, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Die Rechtsfolgen der Krise beginnen nicht erst mit der Insolvenzreife, sondern bereits vorher, insbesondere bei der GmbH. Indizien für die Krise sind fehlende Sicherheiten, fehlende stille Reserven, Verbrauch des Eigenkapitals, branchenbezogene schl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 3.3 Überlassung einer Wohnung des Betriebsvermögens

Gewährt ein Steuerpflichtiger einem Dritten aus außerbetrieblichen Gründen die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung einer Wohnung, die zum Betriebsvermögen gehört, ist darin eine Entnahme der Nutzung zu sehen.[1] Von der Erfassung einer Nutzungsentnahme ist nicht unter entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG abzusehen, denn diese Vorschrift ist auf Gewinneink...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organschaft und atypisch stille Beteiligung (1)

Leitsatz Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren – unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten – handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes an den Organträger abführen kann. Normenkette § 14 Abs. 1 KStG, § 291 Abs. 1, § 292 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, ...mehr

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Stille Reserven in der GmbH-Beteiligung als erbschaftsteuerliche Gefahrenquelle (GmbHStB 2024, Heft 12, S. 382)

Wie wirken sich latente Steuern auf die fiktive Zugewinnausgleichsforderung bei der erbschaftsteuerlichen Ehegattenbesteuerung aus? Dipl.-Finw. (FH) René Sobisch, StAR[*] Aus Beratersicht gehören ertragsteuerliche Fragestellungen der Gesellschafterbesteuerung selbstverständlich zur unerlässlichen Arbeitsroutine bei der Betreuuung des GmbH-Mandats. Dass Wertsteigerungen in der...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / IV. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Fernwirkungen latenter Steuern

1. Achtung bei lebzeitiger Beendigung des Güterstands mit Zugewinnausgleich! Der Einkommensteuerabzug einer hypothetischen Veräußerungsgewinnsteuerbelastung bei der Ermittlung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG betrifft umso deutlicher die Berechnung einer güterrechtlichen Zugewinnausgleichsforderung durch lebzeitige Beendigung des Güterstands mit...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / V. Zusammenfassende Schlussbetrachtung

1. Erbschaftsteuermandat = Beachtliche Komplexitätssteigerung Mit der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Relevanz latenter Steuern erfährt das Erbschaftsteuermandat eine beachtliche Komplexitätssteigerung. Der notwendigerweise interdisziplinär agierende Berater wird sich mit dieser – vielleicht neuen – Herausforderung unausweichlich konfrontiert sehen. 2. Erbschaftsteuer-Fin...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / II. Zivilrechtliche Grundlagen

1. Wertbestimmung Wirklicher Wert gem. §§ 1376 Abs. 1, 1376 Abs. 2 BGB: Nach ständiger BGH-Rechtsprechung und herrschender Literaturmeinung sind die Vermögenspositionen im Anfangs- und Endvermögen der Ehegatten mit dem sog. wirklichen Wert gem. §§ 1376 Abs. 1, 1376 Abs. 2 BGB zu erfassen. Wertmindernder Abzug der Ertragsteuerbelastung: Dieser stellt – gegenstandsbezogen für de...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 1. Erbschaftsteuermandat = Beachtliche Komplexitätssteigerung

Mit der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Relevanz latenter Steuern erfährt das Erbschaftsteuermandat eine beachtliche Komplexitätssteigerung. Der notwendigerweise interdisziplinär agierende Berater wird sich mit dieser – vielleicht neuen – Herausforderung unausweichlich konfrontiert sehen.mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 2. Berechnungsbeispiel

Nachfolgend werden die Auswirkungen von § 1376 Abs. 2 BGB zur Endvermögensberechnung unter Berücksichtigung latenter Ertragsteuerbelastungen anhand eines Berechnungsbeispiels verdeutlicht. a) Sachverhalt Der am 31.3.2021 (= Anwendungsbereich JStG 2020 ab 29.12.2020) verstorbene Erblasser E wird aufgrund gesetzlicher Erbfolge von seiner Ehefrau EF alleine (100 %) beerbt. Pflich...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / III. Latente Steuern bei Ermittlung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG

1. Problemaufriss Weil sich die erbschaftsteuerliche Steuerbefreiung vorgreiflich nach den familienrechtlichen Grundsätzen aus §§ 1373-1383 BGB richtet (§ 5 Abs. 1 S. 2 ErbStG im Umkehrschluss), schlägt sich die Wertauswirkung latenter Steuern bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung aus erbschaftsteuerlicher Sicht schon nach dem Gebot der Folgerichtigkeit nieder[9]. Recht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / b) Fiktive Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG und Erbschaftsteuerberechnung

aa) Fiktiver Zugewinn gem. § 5 Abs. 1 ErbStG (ohne fiktive Ertragsteuerbelastung)mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) René Sobisch, StAR[*] Aus Beratersicht gehören ertragsteuerliche Fragestellungen der Gesellschafterbesteuerung selbstverständlich zur unerlässlichen Arbeitsroutine bei der Betreuuung des GmbH-Mandats. Dass Wertsteigerungen in der GmbH-Beteiligung bei einem tatsächlichen Entstrickungsvorgang einer Besteuerung nach §§ 17, 20 oder 23 EStG sowie gegebenenfalls be...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 3. Ertragsteuerbelastungseffekt für Zwecke des § 1376 BGB = familienrechtlich weitestgehend ungeklärt

Die anspruchsvollen und vielschichtigen Ertragsteuerfragen bei der Berechnung der maßgebenden latenten Steuer für Zwecke des § 1376 BGB, nämlich die Berücksichtigung antragsgebundener Steuervergünstigungen aus § 16 Abs. 4 EStG (gleitender Freibetrag i.H.v. 45.000 EUR) und § 34 Abs. 3 EStG (Tarifermäßigung i.H.v. 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes für einen Veräußerungsge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / a) Sachverhalt

Der am 31.3.2021 (= Anwendungsbereich JStG 2020 ab 29.12.2020) verstorbene Erblasser E wird aufgrund gesetzlicher Erbfolge von seiner Ehefrau EF alleine (100 %) beerbt. Pflichtteilsansprüche bestehen nicht. Das Nachlassvermögen setzt sich wie folgt zusammen:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 1. Problemaufriss

Weil sich die erbschaftsteuerliche Steuerbefreiung vorgreiflich nach den familienrechtlichen Grundsätzen aus §§ 1373-1383 BGB richtet (§ 5 Abs. 1 S. 2 ErbStG im Umkehrschluss), schlägt sich die Wertauswirkung latenter Steuern bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung aus erbschaftsteuerlicher Sicht schon nach dem Gebot der Folgerichtigkeit nieder[9]. Rechtfertigung der Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / aa) Fiktiver Zugewinn gem. § 5 Abs. 1 ErbStG (ohne fiktive Ertragsteuerbelastung)

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 2. Achtung auch bei Berechnung eines Pflichtteilsanspruchs!

In Anbetracht der offenkundig anerkannten Bedeutung latenter Steuern bei der Zugewinnermittlung mehren sich namhafte Stimmen mit überzeugenden Argumenten, welche diese Rechtsgrundsätze zum Abzug latenter Steuern gleichfalls bei der Berechnung eines Pflichtteilsanspruch gem. § 2311 Abs. 1 BGB befürworten[12]. Beim Pflichtteilsanspruch ist mithin ebenso der Fallstrick der schen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 2. Erbschaftsteuer-Finanzamt = Erhebliche Administrationsfolgen

Allerdings sind auch erhebliche Administrationsfolgen bei der Durchführung der Besteuerung durch das Erbschaftsteuer-Finanzamt zu bedenken, denen die schwerlich vollziehbare Aufgabe der unerlässlichen Beurteilung ertragsteuerlicher Folgen einer Veräußerungsgewinnbesteuerung zukommt, wenn sich Besteuerungsfragen rund um den Zugewinnausgleich oder einen Pflichtteilsanspruch stell...mehr

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Stille Reserven in der GmbH... / 4. Möglichkeit einer "problembeseitigenden" Gesetzesänderung?

Mehr Wunschdenken als berechtigte Hoffnung dürfte die Möglichkeit einer "problembeseitigenden" Gesetzesänderung z.B. durch eine Anfügung in § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG mit der Formulierung "[...]; latente Steuern bleiben hierbei unberücksichtigt." sein, weil einerseits der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Zivilrechts für die Erbschaft- und Schenkungsteuer als Verkehrssteuer prägen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 2. Betroffene Vermögenspositionen

Der Abzug der Ertragsteuerbelastung anhand der individuellen Besteuerungsverhältnisse einer simulativen Einkommensteuerveranlagung [2] betrifft sämtliche steuerverstrickte Vermögenspositionen wie typischerweise Betriebsvermögen in Gestalt freiberuflicher Praxen, gewerblicher Unternehmen und Gesellschaftsbeteiligungen bei gewerblichen Personen- und Kapitalgesellschaften, aber au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / bb) Fiktiver Zugewinn gem. § 5 Abs. 1 ErbStG (mit fiktiver Ertragsteuerbelastung)

Fiktive Ertragsteuerbelastung (persönlicher Steuersatz: 40 %)mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 1. Achtung bei lebzeitiger Beendigung des Güterstands mit Zugewinnausgleich!

Der Einkommensteuerabzug einer hypothetischen Veräußerungsgewinnsteuerbelastung bei der Ermittlung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG betrifft umso deutlicher die Berechnung einer güterrechtlichen Zugewinnausgleichsforderung durch lebzeitige Beendigung des Güterstands mit Ausgleich des Zugewinns. Die Nichtsteuerbarkeit dieser Ausgleichsforderung n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 3. Weitere erbschaftsteuerliche Aspekte

In erbschaftsteuerlicher Hinsicht ist ansonsten der Abzug einer latenten Einkommensteuerbelastung sowohl auf Bewertungsebene[13] als auch als Nachlassverbindlichkeit gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG ausgeschlossen[14]. Aus dem Stichtagsprinzip nach § 11 ErbStG folgt deshalb eine "Brutto-Betrachtung" unter Ausschluss von latenten Steuern, ohne dass sich daraus ein Wertungswiderspruc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 3. Hinweise für die Beratungspraxis

Der versierte Berater wird sich vermutlich darauf einstellen müssen, dass sich die Angaben in der Erbschaftsteuererklärung zu § 5 Abs. 1 ErbStG deutlich intensivieren werden, weil die Auskunft in der "Anlage Erwerber"[15] einen schlichtweg unzureichenden Informationsbeitrag zu dieser ohnehin fehlerlastigen Besteuerungsgrundlage leistet. Gegebenenfalls ist bis dahin auch eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 5. Latente Steuerlast bei depotverwahrten Wertpapieren

Ergänzter Anzeigenumfang für die Mitteilung von Kreditinstituten? Im Zusammenhang mit der latenten Steuerlast bei depotverwahrten Wertpapieren wird es bereits aus pragmatischen Erwägungen unvermeidbar und im Interesse von Verwaltung und Beratung auch wünschenswert sein, den Anzeigenumfang für die Mitteilung von Kreditinstituten gem. § 33 Abs. 1 ErbStG zu ergänzen, indem das Mus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / I. Der erhebliche Effekt latenter Steuern auf die Unternehmensbewertung i.R.d. Zugewinnausgleichs

Die erbschaftsteuerliche Ehegattenbesteuerung hat naturgemäß eine hohe praktische Bedeutung in der Beratungspraxis und fordert den Berater regelmäßig bei der Beurteilung und Berechnung des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs für Erbschaftsteuerzwecke, wenn beim Sterbefall der gesetzliche oder durch Ehevertrag modifizierte Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorliegt und hierdu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / 1. Wertbestimmung

Wirklicher Wert gem. §§ 1376 Abs. 1, 1376 Abs. 2 BGB: Nach ständiger BGH-Rechtsprechung und herrschender Literaturmeinung sind die Vermögenspositionen im Anfangs- und Endvermögen der Ehegatten mit dem sog. wirklichen Wert gem. §§ 1376 Abs. 1, 1376 Abs. 2 BGB zu erfassen. Wertmindernder Abzug der Ertragsteuerbelastung: Dieser stellt – gegenstandsbezogen für den jeweiligen Verm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.6 Ausschluss bei vorheriger Übertragung stiller Reserven

Rz. 240 Durch Gesetz v. 7.12.2006[1] wurde S. 5 in Abs. 2 eingefügt. Danach gilt S. 4, d. h. der Ausschluss der Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne, auch dann, wenn der Buchwert der Anteile vor der Veräußerung nach § 6b EStG gemindert worden ist, etwa durch Übertragung einer Reinvestitionsrücklage. Der Gewinn, der in die Reinvestitionsrücklage eingestellt worden ist, war...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.2 Ausschluss bei einbringungsgeborenen Anteilen

Rz. 264 Die Anwendung des Abs. 2 auf Veräußerungs- und gleichgestellte Gewinne ist nach Abs. 4 S. 1 Nr. 1 a. F. ausgeschlossen, wenn die Anteile einbringungsgeboren nach § 21 UmwStG a. F. sind. Einbringungsgeboren sind Anteile, wenn der Anteilseigner sie durch eine Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG a. F. bzw. § 23 Abs. 1–4 UmwStG a. F. erworben und dabei nicht den Teilwert,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.5 Nichtabziehbarkeit von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 344 Abs. 3 S. 3 wendet sich an die gleichen Stpfl. wie Abs. 2, also an alle KSt-Subjekte. Es wird nicht zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekten unterschieden.[1] Die Norm ist verfassungskonform. Sie verstößt weder gegen die in Art. 3 GG geregelte Belastungsgleichheit[2] noch gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.[3] Die Tatsache, dass b...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Eigenkapital / 5.1 Stille Gesellschaft

Eine weitere Gesellschaftsform des Handelsrechts ist die stille Gesellschaft, die in den §§ 230 ff. HGB normiert ist. Wie der Name es ausdrückt, beteiligt sich bei dieser ein Gesellschafter in der Weise an einem Unternehmen, dass er nicht nach außen in Erscheinung tritt. In der Praxis der Rechtsanwendung ist allerdings bei der stillen Gesellschaft zwischen der typisch stille...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Eigenkapital / 2.2 Weitere steuerliche Besonderheiten

Durch die Regelungen zur steuerlichen Gewinnermittlung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ergibt sich auch beim Umfang des Eigenkapitals einer Personengesellschaft eine Abweichung zur Handelsbilanz. Zum steuerlichen Eigenkapital des Gesellschafters rechnet nämlich auch das Kapital in den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen.[1] So gehören insbesondere der Gesellschaft überla...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Eigenkapital / 1 Eigenkapital bei Einzelunternehmen

Bei Einzelunternehmen beschränkt sich die Haftung nicht auf das betriebliche Vermögen, sondern umfasst das Gesamtvermögen.[1] Aufgrund dieser umfassenden Haftung des Einzelunternehmers bedarf es eines Mindesteigenkapitals, das als Haftungsvermögen für einen Gläubiger in Betracht kommen kann, nicht. Auch gibt es bei Einzelunternehmern keine Regelung, wie das Eigenkapital in d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Auflösung von Rücklagen (Abs. 2)

Rz. 7 Die vereinfachte Kapitalherabsetzung ist nach Abs. 2 nur zulässig, wenn vorher der Teil der Kapital- und Gewinnrücklagen aufgelöst wird, der zusammen 10 % des nach der Herabsetzung verbleibenden Stammkapitals übersteigt. Es besteht allerdings keine Auflösungspflicht hinsichtlich stiller Reserven, in Anlehnung an § 249 Abs. 1 und 2 HGB (Noack § 58a Rz. 14; Lutter/Hommel...mehr