Fachbeiträge & Kommentare zu Stiftung

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.2 Feststellung in den Fällen des § 15 Abs. 9 und 10 AStG

Rz. 1132 In den Fällen des § 15 Abs. 9 AStG sind die Einkünfte der nachgeschalteten ausländischen Gesellschaft, die der ausländischen Familienstiftung oder einer anderen Stiftung zuzurechnen sind, in einem eigenständigen Verfahren gesondert festzustellen. Über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 AStG wird in diesem Feststellungsverfahren abschließend entschieden...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.5.1 Allgemeines

Rz. 1252 Die Erklärungspflichten des Abs. 3 werden durch den Verweis auf Abs. 1–3 in § 18 Abs. 4 AStG auch auf die unbeschränkt steuerpflichtigen Destinatäre einer ausländischen Familienstiftung i. S. d. § 15 AStG übertragen (s. dazu Rz. 729 ff.).[1] Rz. 1253 D.h., jeder unbeschränkt steuerpflichtige Begünstigte (Stifter, Anfalls- oder Bezugsberechtigte) der ausländischen Fam...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.2.1 Stiftender Personenkreis

Rz. 60 Bei natürlichen Personen als Stiftende kommt es auf die Unternehmenseigenschaft des Stifters an. Diese kann durch die Unternehmer- oder Mitunternehmereigenschaft begründet sein[1], d. h. eine natürliche Person muss entweder als Einzel- oder Mitunternehmer Gewinneinkünfte beziehen und im Rahmen dieses Unternehmens die ausländische Stiftung begründen. Auch wenn i. d. R....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.5 Ausnahmen von der Zurechnung in EU-/EWR-Fällen (§ 15 Abs. 6 AStG)

Rz. 68 Die Zurechnungsbesteuerung ist geeignet, den Kapitalverkehr zu beschränken (s. Rz. 26). Der Gesetzgeber führte mit dem JStG 2009[1] den § 15 Abs. 6 AStG eine Entlastungsmöglichkeit ein. Diese Vorschrift ist in unionsrechtskonformer Auslegung der Vorschrift über den Wortlaut hinaus auf Drittstaaten anzuwenden.[2] Rz. 69 Der Stpfl. kann sich vom Missbrauchsvorwurf entlas...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.5.2 Auskunfts-/Informationsaustausch

Rz. 75 Die dem unbeschränkt Stpfl. eingeräumte Nachweismöglichkeit setzt die Nachprüfbarkeit durch die FinanzBeh voraus.[1] Eine solche Nachprüfung kann auf der Grundlage von § 2 Abs. 11 EUAHiG, einer großen Auskunftsklausel in einem DBA (vergleichbar mit Art 25 Abs. 1 DBA-Verhandlungsgrundlage), sog. Informationsaustauschabkommen[2] oder ggf. auch auf der Grundlage des OECD...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 4 Die Zurechnungsbesteuerung ist ihrer Natur nach eine Missbrauchsvermeidungsvorschrift.[1] Dabei erhebt § 15 Abs. 1 AStG typisierend einen Missbrauchsvorwurf[2] unabhängig davon, ob im konkreten Einzelfall auch eine Missbrauchsabsicht i. S. d. § 42 AO vorliegt.[3] Dieser Vorwurf resultiert aus dem Wesen der Stiftung als Zweckvermögen ohne Mitglieder, dem der Stifter Ver...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 2. Zwangsvollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts

§ 50 Zwangsvollstreckung gegen den Bund und die Länder sowie gegen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (§ 882a ZPO, § 15 Nummer 3 EGZPO) (1) In den Fällen der Zwangsvollstreckung gegen den Bund und die Länder sowie gegen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Gemeinden und Gemeindeverbänden ist nur der Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit/nicht rechtsfähige Körperschaften

Tz. 111 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bei Vereinen ohne Rechtspersönlichkeit, nicht rechtsfähigen Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen des privaten Rechts beginnt die KStPflicht mit dem Errichtungsakt. Das kann zB der Abschluss des Gesellschaftsvertrags, die Verabschiedung einer Satzung, die nach außen erkennbare Beteiligung am wirtsch Verkehr, bei Stiftungen der Vol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Steuerbefreiung für bestimmte öffentlich-rechtliche Kreditanstalten und Kreditinstitute (§ 34 Abs 3 KStG)

Tz. 8 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 34 Abs 3 KStG wurde durch das Kroatien-StAnpG neu gefasst. Er regelte bis dahin ua die zeitliche Anwendung der StBefreiung gem § 5 Abs 1 Nr 2 KStG für die "Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt". Da die "Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt" zum 01.08.2013 in die "Hamburgische Investitions- und Förderbank" umbenannt wurde, stellt § 34 Abs ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.2.3 Ausländische Gesellschaft/Person/Personengesellschaft

Rz. 48 Die Geschäftsbeziehungen können zu einer ausländischen Gesellschaft oder einer im Ausland ansässigen Person oder Personengesellschaft bestehen. Es ist nicht erforderlich, dass es sich um nahestehende Personen (z. B. i. S. d. § 1 Abs. 2 oder § 7 AStG) handelt.[1] Eine ausländische Gesellschaft ist eine solche nach § 7 Abs. 1 AStG, ohne dass sie Zwischengesellschaft ist...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.5.1 Entzug der rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsmacht

Rz. 70 Der erste Teil der Entlastungsvoraussetzung, nämlich der Entzug der rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsmacht ist der BFH-Rechtsprechung[1] zum Schenkungsteuerrecht entnommen. Der Grundgedanke besteht in dem Wesen der freien Zuwendung, nämlich über das Wirtschaftsgut "tatsächlich und frei verfügen" zu können. Der Entscheidung des BFH lag ein Sachverhalt zugrunde, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Tz. 31 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die rechtlichen Grundlagen der GmbH finden sich im GmbHG v 20.05.1898 (RGBl I 1898; 846) in seiner jeweils aktuellen Fassung. Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem Mindeststammkap von 25 000 EUR, von dem bei Gründung wenigstens 1/4 der Stammeinlage, mind aber 12 500 EUR eingezahlt werden...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Begünstigter Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG

Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem entsprechenden Landesbesoldungsgesetz (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 1 EStG), insbesondere: Bundesbeamte, Beamte der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; hierz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Andere Zweckvermögen iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG

3.5.4.1 Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentvermögen Tz. 50 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die in der Praxis bedeutsamste, ges geregelte Form "anderer Zweckvermögen" iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG sind die Investmentvermögen nach § 1 KAGB. Dies sind die von Kap-Verwaltungsgesellschaften (KVG) verwalteten Sondervermögen und Investment-AG. KVG dürfen nach § 18 KAGB nur als AktG...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5.2 Beherrschungskriterien

Rz. 421 Gem. § 7 Abs. 2 AStG liegt eine Beherrschung vor, wenn dem Stpfl. allein oder zusammen mit ihm nahestehenden Personen (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 3 AStG n. F.) unmittelbar oder mittelbar mehr als die Hälfte der Stimmrechte, Anteile am Nennkapital, Gewinnanspruch, Liquidationserlös zustehen. Rz. 422 Die Kriterien (Stimmrechte, Anteile am Nennkapital, Gewinnanspruch und Li...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.2.3 Gesellschaft

Rz. 64 Das Merkmal bezieht sich auf die ausländische Gesellschaft i. S. d. §§ 7 Abs. 1 S. 1, 13 AStG und ist wie dort auszulegen. Maßgeblich ist die Beherrschung der ausländischen Gesellschaft durch den unbeschränkt Stpfl.[1] Die Auskunftspflicht bezieht sich nicht auf § 15 AStG, da Stiftungen und sonstiges Zweckvermögen keine Gesellschaften sind. Ein Bezug auf § 5 AStG sche...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 3. Firmen

Rz. 126 Alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts, u.a. eingetragene Vereine, §§ 21 ff. BGB, Stiftungen, § 80 BGB, die AG und KGaA, §§ 1, 278 Abs. 1 AktG, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, § 17 GenG, die GmbH, § 13 GmbHG, die UG (haftungsbeschränkt), § 5a GmbHG, und rechtsfähige Personengesellschaften, § 14 Abs. 2 BGB – dazu gehören d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4.1 Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentvermögen

Tz. 50 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die in der Praxis bedeutsamste, ges geregelte Form "anderer Zweckvermögen" iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG sind die Investmentvermögen nach § 1 KAGB. Dies sind die von Kap-Verwaltungsgesellschaften (KVG) verwalteten Sondervermögen und Investment-AG. KVG dürfen nach § 18 KAGB nur als AktG, GmbH oder GmbH & Co KG betrieben werden und müssen Sitz und H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Crezelius, Die werdende GmbH – Gesellschaftsrechtliche Grundlagen, bil- und stliche Konsequenzen, DStZ 1987, 743; Wassermeyer, Die Vorgesellschaft im KStR, DStR 1991, 734; Beginn der KStPflicht einer GmbH GmbH-Report 29 in GmbHR 4/1991; Weimar, Treuhandanstalt und Privatisierung, DB 1991, 373; Wimmer, Gründung und Beendigung von jur Pers, DStR 1995, 1838, 1878; Goutier/Holdorf-H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.1 Grundsatz

Tz. 103 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bei rechtsfähigen Kö (mit eigener Rechtspersönlichkeit) beginnt die StPflicht spätestens mit der Erlangung der Rechtsfähigkeit (s Urt des BFH v 13.12.1989, BStBl II 1990, 468 und v 18.03.2010, BStBl II 2010, 991 sowie v 24.01.2017, BStBl II 2017, 1071; s R 1.1 Abs. 4 KStR). Das ist bei Kap-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG) mit der Eintragung ins ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.8 Verhältnis zum Gewerbesteuergesetz

Tz. 14 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 2 Abs 8 GewStG gilt die Option nach § 1a KStG auch für die GewSt, dh die Besteuerung erfolgt nach den für Kap-Ges geltenden Grundsätzen. Damit besteht eine GewStPflicht unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit und somit auch bei vermögensverwaltender oder freiberuflicher Tätigkeit (s Schiffers/Jacobsen, DStZ 2021, 348, 353 und s Adrian...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit/nicht rechtsfähige Körperschaften

Tz. 116 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ebenso wie bei rechtsfähigen Kö endet die unbeschr KStPflicht bei Pers-Vereinigungen, nicht rechtsfähigen Anstalten, Stiftungen und Vermögensmassen, wenn die geschäftliche (werbende) Tätigkeit endgültig eingestellt und das Vermögen verteilt ist. Das gilt entspr auch für BgA. Die unbeschr KStPflicht endet darüber hinaus, wenn das entspr St-Su...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Mitteilungspflichtige Einrichtungen

Rz. 4 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach der MV sind Behörden und öffentliche Rundfunkanstalten verpflichtet, Kontrollmitteilungen an die Finanzämter zu senden. Ab dem 01.01.2025 gilt dies auch für andere öffentliche Stellen, wodurch klargestellt wird, dass auch die Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes, der bundesunmittel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4.2 Sonstige Zweckvermögen

Tz. 51 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Neben den Sondervermögen der KVG als Zweckvermögen besonderer Art gibt es in der Praxis noch Zweckvermögen in vielfältigster Form, zB als Sammelvermögen (s § 1883 BGB) zur Unterstützung Notleidender, zur Renovierung von Kirchen oder sonstiger Kulturgüter, als Wohltätigkeitsfonds, als Förderungsfonds oder Werbefonds einer Gemeinschaft von Kau...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.3 Beteiligung am Gewinn oder Liquiditätserlös (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b AStG)

Rz. 113 Gemäß Nr. 1b gilt eine Person dem Steuerpflichtigen auch dann als nahestehend, wenn diese Person gegenüber dem Steuerpflichtigen (Variante 1) oder umgekehrt der Steuerpflichtige gegenüber dieser Person (Variante 2) einen Anspruch auf mindestens ein Viertel des Gewinns oder des Liquidationserlöses besitzt. Diese Regelung wurde durch das ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25. J...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.2 Steuerpflicht bei Personenvereinigungen und nicht rechtsfähigen Vermögensmassen und Realgemeinden (§ 3 KStG)

Tz. 12 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 3 Abs 1 KStG sind Pers-Vereinigungen, nicht rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen kstpfl, wenn ihr Einkommen weder nach dem KStG noch nach dem EStG unmittelbar bei einem anderen StPflicht zu versteuern ist. Die vorgenannten Kö/Gebilde gehören grds zu dem Kreis der in § 1 Abs 1 Nr 5 KStG genannten St-Subjekte. In d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.4.2 § 42 AO

Rz. 16 § 15 AStG ist Ausdruck des Unbehagens des deutschen Gesetzgebers gegenüber ausländischen Stiftungen und soll Missbrauch verhindern (s. o.). In den Randbereichen geht die Vorschrift aber über die Missbrauchsvermeidung hinaus und erfasst auch Sachverhalte, in denen es gar nicht zur Steuer- oder Kapitalflucht kommt.[1] Ein wesentlicher Unterschied ist im Verhältnis zu § ...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / B. Zustellung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

I. Zustellung auf Betreiben der Parteien 1. Allgemeines § 16 Empfangnahme von Dokumenten und Beglaubigung der Schriftstücke (§§ 192, 193 ZPO) (Fn 3) (1) (Fn 3) Beim Empfang der zuzustellenden Schriftstücke vermerkt der Gerichtsvollzieher den Zeitpunkt der Übergabe auf den Urschriften, Ausfertigungen und allen Abschriften. Bei unmittelbar erteilten Aufträgen bescheinigt er der P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit

Tz. 45 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach dem Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984 (BStBl II 1984, 751) entspr der nicht rechtsfähige Verein (ab 2024: Verein ohne Rechtspersönlichkeit, s § 14a Abs 2 Nr 1 AO, s § 54 BGB idF des Pers-Gesellschaftsrechtsmodernisierungsges v 10.08.2021 – MoPeG – BGBl I 2021, 3436) iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG dem nicht rechtsfähigen Verein iSd § 54 BGB a...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.2 Unmittelbare oder mittelbare Beteiligung

Rz. 57 Weiteres Tatbestandsmerkmal des § 13 Abs. 1 S. 1 AStG ist das Bestehen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung des unbeschränkt Stpfl. an einer ausländischen Gesellschaft. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an der Kapitalanlagegesellschaft ist eine solche am Nennkapital (oder einer strukturell vergleichbaren Bezugsgröße nach ausländischem Gesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Historische Entwicklung des § 1 KStG

Tz. 6 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bis zur Einführung einer eigenständigen KSt mit der Erzbergerschen Finanzreform 1920 (KStG v 30.03.1920, RGBl I 1920, 393) war die Besteuerung des Einkommens jur Pers im EStG geregelt. IRd vorgenannten Reform wurde der Kreis der KSt-Subjekte erweitert auf alle Kö und Vermögensmassen des öff und des privaten Rechts sowie auf nicht rechtsfähige...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.6.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 43 Die Vorschrift des § 17 Abs. 1 AStG ist unionsrechtskonform. § 17 Abs. 1 AStG nimmt Bezug auf die allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung. Ein Stpfl. mit Auslandsbeziehungen unterliegt weitergehenden Mitwirkungs- und Nachweispflichten als ein Stpfl. mit Geschäftsfeld im Inland. In der Fassung ab dem 1.1.2022[1] ist von einer zufälligen Inländerbeherrschung nicht mehr aus...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.3.2 Statusänderungen im Hinblick auf Anteile (§ 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 S. 2)

Hintergrund Rz. 260 Nach § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AStG wird ein Entfallen der Wegzugssteuer ausgeschlossen, soweit die Anteile veräußert, übertragen oder in ein Betriebsvermögen eingelegt wurden. Der Tatbestand der Norm ist sehr weit gefasst. Er stellt insbesondere nicht darauf ab, ob im Rahmen des schädlichen Ereignisses stille Reserven aufzudecken waren oder nicht.[1] Rz. 261 D...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.4 Entsprechende Anwendung in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG (§ 6 Abs. 3 S. 5)

Rz. 307 § 6 Abs. 3 S. 5 AStG ordnet die entsprechende Geltung des § 6 Abs. 3 S. 1 bis 3 AStG auch für den Fall an, in dem nach einer unentgeltlichen Übertragung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG auf eine natürliche Person die betreffende Person innerhalb von 7 Jahren seit der Übertragung unbeschränkt steuerpflichtig wird. Praxis-Beispiel Die natürliche Person X hat unter Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Adrian/Fey, Ges zur Modernisierung des KStR, StuB 2021, 309; Bockhoff/Frieburg/Darijtschuk, Das Optionsmodell für Pers-Ges im Licht grenzüberschreitender Sachverhalte, DB 2021, 2521; Böhmer/Mühlhausen/Oppel, Die KSt-Option nach § 1a KStG nF im internationalen StR – Überblick anhand von Bsp-Fällen, ISR 2021, 388; Böttcher, Das neue KöMoG: Optionsmodell ein "großer Wurf"? GStB 20...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.4 Unentgeltliche Übertragungen auf nicht unbeschränkt Steuerpflichtige (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 138 Der Wegzugstatbestand in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG knüpft an "die unentgeltliche Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person". Der Tatbestand erfasst grenzüberschreitende Schenkungen und Erbfälle, durch die Anteile i. S. v. § 17 EStG ins Ausland übergehen, wodurch wiederum der deutsche Besteuerungszugriff gefährdet ist. Rz. 139 Unentgeltliche Über...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Person oder Personengesellschaft

... oder einer ... Person ... Rz. 28 [Autor/Stand] Unter den Begriff "Person" fallen sowohl natürliche (§ 1 BGB) als auch juristische (§§ 21 ff. BGB) Personen. Zwischen den Begriffen "ausländische Gesellschaft" und "Person" ergeben sich deshalb gewisse Überschneidungen, wobei der Begriff "Person" als der Grundbegriff angesehen werden muss, der die ausländischen Gesellschaften...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mutterschutz

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Unter Mutterschutz werden die rechtlichen Regelungen zum Schutz von Müttern vor und nach der Entbindung verstanden. Für Beschäftigte iSv § 7 SGB IV, dh für Personen in einem privaten Arbeitsverhältnis, ergeben sich diese aus dem Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) vom 23...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 2.1 Voraussetzungen

Nur die vielen als gemeinnützig anerkannten Vereine, natürlich auch gemeinnützige Fördervereine bis hin zu Gesellschaften, z. B. die bekannte gGmbH und gemeinnützige Stiftungen, sind berechtigt, für erhaltene finanzielle Unterstützungen sog. Zuwendungsbestätigungen, also Spendenquittungen, ausstellen zu dürfen. Damit kann der Spender seine Leistungen bei der eigenen Steuerer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 2.3 Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist ein rechtlich verselbstständigter, gleichwohl durch den Arbeitgeber getragener Versorgungsträger, der meist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, einer GmbH oder einer Stiftung betrieben wird.[1] Im Gegensatz zur Pensionskasse schließt die Unterstützungskasse satzungsgemäß einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen aus, zahlt also ausdrückl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Bes... / 1.2.1 Bestimmungen für alle Personenhandelsgesellschaften

Hinsichtlich der Verpflichtung und des Umfangs, einen Jahresabschluss nach Handelsrecht zu erstellen, ist zu differenzieren zwischen solchen Personengesellschaften, die zumindest eine natürliche Person als voll haftenden Gesellschafter zum Bilanzstichtag haben (klassische Personengesellschaften), und zwischen den sonstigen Personengesellschaften, insbesondere den Kapitalgesell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 63 Bemessungsgrundlage für die einheitliche sonstige Leistung des Reiseunternehmers ist nach § 25 Abs. 3 S. 1 UStG – abweichend von den Grundsätzen des § 10 UStG – lediglich die Differenz (Marge) zwischen dem vom Leistungsempfänger (Reisenden) zu zahlenden Betrag[1] und dem Betrag, den der Unternehmer für die in Anspruch genommenen Reisevorleistungen aufwendet. Diese Red...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.1.1 Besonders schutzwürdige Sozialdaten

Rz. 10 Als besonders schutzwürdig sind vom Gesetzgeber alle Daten eingestuft worden, die von einem Arzt oder einer Ärztin oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 4 StGB genannten Person zugänglich gemacht worden sind. Achtung Durch Art. 10 des Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen v....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.1.1 Personeller Geltungsbereich

Rz. 6 Versicherungsfrei sind Personen, soweit für sie beamtenrechtliche Unfallfürsorgevorschriften gelten. Einschlägige Unfallfürsorgevorschriften sind die §§ 30 ff. BeamtVG. Sie gelten für alle Beamten im staatsrechtlichen Sinne. Für die Beamten der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Ansta...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.2 Versicherte Unternehmer

Rz. 11 Der versicherte Personenkreis ergibt sich aus der Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Er ist gemäß Abs. 1 Nr. 1 auf Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner begrenzt. Unternehmerähnliche Personen können angesichts der Systematik der §§ 3 und 6 nicht in die Satzungsversicherung einbezogen werden (vgl. BSG, Urteil v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Unschädliche Nebenzwecke

Rz. 69 Die zuvor genannten gemeinsamen Voraussetzungen für die Anerkennung steuerbegünstigter Zwecke werden durch einige, in § 58 AO genannte steuerlich unschädliche Betätigungen nicht beeinträchtigt. Danach wird z. B. die Steuervergünstigung nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Körperschaft einer anderen Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Liste der wichtigsten steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 77 Abfallbeseitigung: Von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Müll- und Abwasserbeseitigung, eingeschaltete Kapitalgesellschaften sind wegen fehlender Selbstlosigkeit[1] nicht gemeinnützig tätig.[2] Es ist danach unerheblich, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung "die Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Dienste des öffentli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Steuerschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Rz. 155 Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nach § 14 AO eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Die für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erforderliche selbs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Kirchliche Zwecke

Rz. 51 Eine Körperschaft verfolgt kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern.[1] Hinsichtlich der Religionsgemeinschaften, die nicht Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, können somit keine kirchlichen Zwecke in Betracht kommen. Es kann insoweit aber ein ge...mehr