Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Durchsuchung und Beschlagnahme bei Rechtsanwälten, Notaren, Ärzten

Ergänzender Hinweis: Nr. 58, 59 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 58 f.). Schrifttum: Amelung, Grenzen der Beschlagnahme notarieller Unterlagen, DNotZ 1984, 195; Bandisch, Mandant und Patient, schutzlos bei Durchsuchung von Kanzlei und Praxis?, NJW 1987, 2200; Hamm/Maxin, "Legal Privilege" für Syndikusanwälte?, AnwBl. 2015, 376; Hassemer, Das Zeugnisverweigerungsrecht des Syndikus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Recht auf Anwesenheit bei Ermittlungshandlungen

Ergänzender Hinweis: Nr. 34 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 34). Rz. 159 [Autor/Stand] Nach § 168c Abs. 1 StPO ist bei der richterlichen Vernehmung des Beschuldigten der StA und dem Verteidiger die Anwesenheit gestattet. Dieser hat ein Fragerecht (entsprechend § 240 Abs. 2 StPO); ungeeignete oder nicht zur Sache gehörende Fragen können allerdings zurückgewiesen werden (§ 168c A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeugen

Ergänzender Hinweis: Nr. 45, 47, 54 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 45, 47, 54). Rz. 217 [Autor/Stand] Ebenso wie die StA kann die selbständig tätig werdende FinB (= BuStra) nach § 161a StPO (i.V.m. § 399 Abs. 1, § 386 Abs. 2 AO) Zeugen und Sachverständige vernehmen. Diese sind verpflichtet, auf Ladung zu erscheinen und zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten. Die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anhörungsrecht (§ 407 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 407 Abs. 1 Satz 1 AO muss das Gericht von Amts wegen der FinB Gelegenheit geben, die Gesichtspunkte vorzubringen, die von ihrem Standpunkt aus für die Entscheidung von Bedeutung sind. Rz. 6 [Autor/Stand] Welche FinB sachlich und örtlich zuständig ist, ergibt sich aus den §§ 387–390 AO [3]. Auf die hierzu gemachten Erläuterungen wird verwiesen. Innerh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Sonstige Rechtsbehelfe

a) Anhörungsrüge Schrifttum: Burhoff, Die wesentlichen Neuerungen des Anhörungsrügegesetzes für das Strafverfahren, PA 2005, 13; Burhoff, Die Anhörung im Strafverfahren, ZAP 2005 Fach 22, 409; Desens, Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde und ihr Verhältnis zur fachgerichtlichen Anhörungsrüge, NJW 2006, 1243; Gehb, Zumutungen aus Karlsruhe: Die Instrumentalisierung des Justizge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Überlange Verfahrensdauer

Ergänzender Hinweis: Nr. 6, 8, 38 Abs. 1, Nr. 78 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 6, 8, 38, 78). Schrifttum: Allgemein: Burhoff, Recht auf Verfahrensbeschleunigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, PStR 2004, 271; Burhoff, Die Verfahrensverzögerung in der Praxis, PStR 2004, 275; Eisele, Die Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte der EMRK im deutschen Strafprozess aus de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Menschenrechtsbeschwerde

Schrifttum: Ambos, Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Verfahrensrechte, ZStW 2003, 583; Benda, Die Bindungswirkung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, AnwBl. 2005, 602; Bergmann, Diener dreier Herren? – Der Instanzrichter zwischen BVerfG, EuGH und EGMR, EuR 2006, 101; Eisele, Die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskon...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Durchsuchung und Beschlagnahme beim Unternehmensanwalt im Zusammenhang mit Internal Investigations

Rz. 958 [Autor/Stand] Eine vielbeachtete Entscheidung hat das BVerfG in seinen drei Nichtannahmebeschlüssen vom 17.6.2018 getroffen im Zusammenhang mit Ermittlungen in der sog. Dieselaffäre (sog. VW/Jones Day-Beschlüsse). Dabei ging es um die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung und vorläufigen Sicherstellung von in einer Rechtsanwaltskanzlei befindlichen Unterlagen zum Zweck d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Durchsuchung und Beschlagnahme beim Strafverteidiger

Schrifttum: Bringewat, Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeprivileg des Verteidigers, NJW 1974, 1740; Dahs, Die Beschlagnahme von Verteidigungsmaterial und die Ausforschung der Verteidigung, in GS Meyer, 1990, S. 61; Hassemer, Das Zeugnisverweigerungsrecht des Syndikus-Anwalts, wistra 1986, 1; Kilian, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 14.1.2005, Az.: 2 BvR 1975/03...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Bornheim, Tatsächliche Verständigung – Möglichkeiten und Grenzen im Lichte der Rechtsprechung, PStR 1999, 219; Buse, Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren auf das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, Stbg 2011, 414; Eich, Die tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren, Diss. 1992; Eich, Die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor Rz. 952 sowie bei § 377 vor Rz. 405. Ballo, Beschlagnahmeschutz im Rahmen von Internal Investigations – Zur Reichweite und Grenze des § 160a StPO, NZWiSt 2013, 46; Baur/Holle, Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes – Eine erste Einordnung, ZRP 209, 186; Bay, Handbuch Internal Investigations, 2013; Bittmann/Molkenbur, Private Ermittl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verständigung in der Hauptverhandlung

a) Verfahrensgang und Beteiligte Rz. 1241 [Autor/Stand] Die Vereinbarung muss zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten getroffen werden (§ 257c Abs. 1 Satz 1 StPO). Neben der StA sind der Angeklagte und sein Verteidiger zu beteiligen. Rz. 1241.1 [Autor/Stand] Die Initiative geht nach der Gesetzeskonzeption vom Gericht aus (§ 257c Abs. 3 Satz 1 StPO), aber auch die an...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Strafprozessuale Verwertungsverbote

Rz. 1045 [Autor/Stand] Ziel jedes Strafprozesses ist es, die Wahrheit zu erforschen, doch verbietet es sich aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit, diese Wahrheitserforschung "um jeden Preis zu betreiben"[2]. So kann das staatliche Interesse an der Aufklärung von Straftaten hinter anderen (übergeordneten) Interessen zurücktreten[3]. Der Verhinderung einer derart uneingeschränkt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abschließende Entscheidungen des Gerichts

Rz. 627 [Autor/Stand] Am Ende des Zwischenverfahrens muss das Gericht – ohne Beteiligung der Laienrichter – über das weitere Schicksal der Anklageschrift entscheiden. Es hat folgende Entscheidungsmöglichkeiten: uneingeschränkte Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO), Nichteröffnung (§ 204 StPO), modifizierte Eröffnung (§ 207 Abs. 2 StPO), Anordnung weiterer Beweiserhebungen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 232 [Autor/Stand] Für das Steuerstrafverfahren kommen als Zwangsmaßnahmen insb. in Betracht: Durchsuchung, §§ 102 ff. StPO (s. Rz. 241 ff.); Sicherstellung von Gegenständen, und zwar durch amtliche Inverwahrnahme (s. Rz. 312), Erzwingung der Herausgabe (s. Rz. 313) und Beschlagnahme (§§ 94 ff. StPO; s. Rz. 317 ff.); Vermögensbeschlagnahmen und Vermögensarrest, §§ 111b, 111e St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vorbereitung der Hauptverhandlung

Rz. 647 [Autor/Stand] Mit dem Eröffnungsbeschluss wird das Zwischenverfahren in das Hauptverfahren übergeleitet. Das Hauptverfahren gliedert sich in die Vorbereitung der Hauptverhandlung und die Hauptverhandlung selbst. Die Vorbereitung der Hauptverhandlung ist in den §§ 212–225a StPO geregelt. a) Terminsanberaumung Rz. 648 [Autor/Stand] Der Termin zur Hauptverhandlung wird du...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einstellung des Verfahrens

Rz. 553 [Autor/Stand] Die StPO regelt in verschiedenen Vorschriften die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, die auch die selbständig ermittelnde FinB in Anspruch nehmen kann (s. auch Nr. 81–83 AStBV (St) 2020, s. AStBV Rz. 81 ff.). Die AO enthält daneben in § 398 AO eine Sonderregelung zur Einstellung wegen Geringfügigkeit und in § 398a AO zum Absehen einer Verfolgung i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Anzeigepflichten

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Die formellen Voraussetzungen für das Vorliegen der Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit, Kirchlichkeit) werden auf Grundlage der eingereichten Satzung durch die Finanzbehörde überprüft und gemäß den §§ 51, 59ff. AO (Anhang 1b) durch einen Feststellungsbescheid gesondert beurteilt. Einzelheiten ergeben sich aus § 60a AO (Anhang 1b). ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.3.2 Computerbetrug

Rz. 43 Bei Manipulationen im Falle DV-gestützter Buchhaltung kommt als spezieller Tatbestand der Computerbetrug gem. § 263a StGB in Betracht. Danach macht sich strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.1 Buchführungsverstöße

Rz. 1 In der Literatur findet sich häufig auch die Bezeichnung "Buchführungsdelikte".[1] Da Fehler in der Buchführung allerdings eine Vielzahl unterschiedlicher Folgen haben können,[2] bei denen es sich nicht nur um strafrechtliche Sanktionen handelt, erscheint die Bezeichnung "Delikt" zu eng. Hier soll daher die weitere Bezeichnung "Buchführungsverstöße" verwandt werden. Rz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Karussell / 3 Reaktionen des Gesetzgebers und der Verwaltung

Zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen der letzten zwei Jahre sind vor dem Hintergrund der in verschiedenen Bereichen angewachsenen USt-Verkürzung zu sehen, z. B.: Annahme eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung mit erhöhter Strafandrohung (von sechs Monaten bis zu zehn Jahren) wegen Steuerverkürzung in großem Ausmaß oder Erlangung von nicht gerechtfertigten Ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 392 Verteidigung

Schrifttum: 1. Allgemeines Schrifttum (insbesondere zu §§ 137 ff. StPO): Beulke, Der Verteidiger im Strafverfahren, 1980; Bundesrechtsanwaltskammer, Thesen zur Strafverteidigung; Strafrechtsausschuss der BRAK, Schriftenreihe, Bd. 8, 1992; Eylmann, Die Interessenkollision im Strafverfahren, AnwBl. 1998, 359; Frye, Die Ausschließung des Verteidigers, wistra 2005, 86; Gatzweiler...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Konfliktsituationen

aa) Ausgangsituation Rz. 106 [Autor/Stand] Das Recht des Steuerberaters etc. zur Verteidigung ist – wie dargelegt – gesetzlich begrenzt, es ist teilweise davon abhängig, dass ergänzend ein Rechtsanwalt als geborener Verteidiger mit uneingeschränkten Rechten bestellt wird. Dabei kann es zu Konfliktsituationen zwischen Rechtsanwalt und Steuerberater kommen, z.B. in Fällen, in d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Stellung und Pflichten des Strafverteidigers

I. Rechtsstellung des Strafverteidigers Schrifttum: Augstein, Der Anwalt: Organ der Rechtspflege, NStZ 1981, 52; Bernsmann, Zur Stellung des Strafverteidigers im deutschen Strafverfahren, StraFo 1999, 226; Breidling, Feinbild Strafverteidiger – Wer sucht den Konflikt in der Hauptverhandlung?, StraFo 2010, 398, zugleich Replik auf Gatzweiler, Feindbild Strafverteidiger! – Wer s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Ausschließung des Verteidigers

I. Gesetzliche Ausschlussgründe 1. Überblick Rz. 156 [Autor/Stand] Die Fälle, in denen ein Verteidiger von der Verteidigung eines Beschuldigten ausgeschlossen ist, sind abschließend in den §§ 138a ff., § 146a i.V.m. § 137 Abs. 1 Satz 2 und § 146 StPO geregelt. Die StPO unterscheidet hierbei zwischen dem gesetzlichen Verteidigerausschluss wegen Überschreitung der zulässigen Anz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Rechte des Verteidigers

I. Allgemeines Rz. 351 [Autor/Stand] Die Aufgaben und Rechte des Verteidigers ergeben sich zunächst allgemein aus der Rechtsstellung des Verteidigers im Strafverfahren und den damit verbundenen Pflichten (s. Rz. 251) sowie dem übernommenen Mandatsumfang (vgl. Rz. 666 ff.). Rz. 352 [Autor/Stand] Bei der Wahrnehmung und inhaltlichen Ausgestaltung der Verteidigung ist der Verteid...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Orientierungspunkte der Steuerstrafverteidigung

1. Vermeide das Strafmandat Rz. 516 [Autor/Stand] Jede Tätigkeit braucht eine Orientierung. Die nachfolgenden fünf Grundsätze sind Orientierungspunkte bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Mandate. Orientierungspunkte sind keine feststehenden Regeln zur "Verteidigung lege artis", denn solche Regeln kann es angesichts der Komplexität von Fallgestaltungen und der Verschied...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Steuerliche Berater als Verteidiger (§ 392 Abs. 1 AO)

1. Überblick Rz. 61 [Autor/Stand] Abweichend von § 138 Abs. 1 StPO können im Steuerstrafverfahren nach § 392 Abs. 1 AO auch Angehörige steuerberatender Berufe, also Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (hier: Steuerberater etc. genannt) zu Verteidigern gewählt werden, soweit die FinB das Verfahren nach § 386 Abs. 2 AO selbständig f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verteidigung im Team

1. Teammitglieder a) Grundsätzliche Überlegungen Rz. 736 [Autor/Stand] Steuerstrafrecht ist ein Schnittmengenrecht, das nur von demjenigen erfolgreich betrieben werden kann, der sich in beiden Teilmengen auskennt. Trotz juristischer Ausbildung ist man nicht überall dort Spezialist, wo ein Paragraphenzeichen steht, trotz steuerlicher Ausbildung nicht immer dann, wenn es um Zahl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Gesetzliche Ausschlussgründe

1. Überblick Rz. 156 [Autor/Stand] Die Fälle, in denen ein Verteidiger von der Verteidigung eines Beschuldigten ausgeschlossen ist, sind abschließend in den §§ 138a ff., § 146a i.V.m. § 137 Abs. 1 Satz 2 und § 146 StPO geregelt. Die StPO unterscheidet hierbei zwischen dem gesetzlichen Verteidigerausschluss wegen Überschreitung der zulässigen Anzahl der Verteidiger (§ 137 Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zwangsmaßnahmen gegen den Verteidiger

1. Allgemeines Rz. 301 [Autor/Stand] Besondere Probleme können sich ergeben, wenn gegen den Verteidiger strafprozessuale Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden. Sie haben i.d.R. negative Auswirkungen auf die Verteidigung und damit auch für den Mandanten. Die näheren Einzelheiten hierzu sind bei § 385 Rz. 232 ff. (allgemein), § 385 Rz. 1000 ff. (beim Verteidiger) und § 399 Rz. 12...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Einzelne Rechte des Verteidigers

1. Verkehrsrecht mit dem Beschuldigten Rz. 356 [Autor/Stand] Der uneingeschränkte Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem gehört zu den unabdingbaren Voraussetzungen jeder Strafverteidigung in einem Rechtsstaat[2] und ist in § 148 StPO ausdrücklich festgeschrieben. Eine "konkrete und wirkliche" Verteidigung, insb. eine hinreichende Beratung, ist nur gewährleistet, wenn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Akteneinsicht im Strafverfahren

aa) Einsichtsrecht der Verteidigung Rz. 392 [Autor/Stand] Die auf § 147 StPO basierende Akteneinsicht ist die wohl wichtigste Erkenntnisquelle der Verteidigung; Dritte können aus anderem Rechtsgrund (insb. §§ 406e, 474 ff. StPO) ebenfalls Einsichtsbefugnisse haben. Zum Zwecke der Förderung der elektronischen Akte hat das Akteneinsichtsrecht mit Blick auf die technischen Neuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Honorar und Geldwäsche

a) Honorar Rz. 676 [Autor/Stand] Die Frage der Honorierung wird regelmäßig ebenfalls Gegenstand des ersten Gesprächs sein, zumal sich die Frage nach einer Honorierung als Pflichtverteidiger (Rz. 31 ff.) nur ausnahmsweise und dann regelmäßig erst zu einem späteren Zeitpunkt stellen wird. Im Falle eines Präventivmandats wird man zu schnellem Handeln genötigt, so dass man auch s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Verteidigung im Steuerstrafverfahren

I. Überblick Rz. 511 [Autor/Stand] Der Steuerstrafverteidiger ist mit der Besonderheit konfrontiert, für den Mandanten zwei Verfahren – ein steuerliches, ein strafrechtliches – abwickeln zu müssen, deren Grundvoraussetzungen verschiedener kaum sein könnten: Steuerlich besteht eine (nicht erzwingbare) Pflicht zur Auskunft, strafrechtlich das Recht zu schweigen. Verweigerte Mit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Mandatsbeginn

1. Schnelle Terminvereinbarung Rz. 576 [Autor/Stand] Bereits im Rahmen des ersten steuerstrafrechtlichen Grundsatzes "Vermeide das Strafmandat" (Rz. 516 ff.) wurde darauf hingewiesen, dass in der Übernahmesituation rasche und verfahrenswegweisende Prüfungen erforderlich sind: Besteht die Möglichkeit des Exits durch Nacherklärung? Für eine solche Prüfung sind Unterlagen erford...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Geldwäsche durch Honorarannahme

aa) Begrenzung des Tatbestands (Vorsatz) Rz. 706 [Autor/Stand] Es würde hier den Rahmen sprengen, alle Einzelheiten des Tatbestandes der Geldwäsche (§ 261 StGB) zu beleuchten, vgl. daher ergänzend § 370 Rz. 1192 ff. Im Folgenden werden deshalb lediglich die wesentlichen Probleme aufgezeigt, die für den Steuerstrafverteidiger bei der Entgegennahme von Honorar von Bedeutung sin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. "Geborene" Verteidiger (§ 138 Abs. 1 StPO)

1. Überblick Rz. 11 [Autor/Stand] (Sog. geborene) Verteidiger gem. § 138 Abs. 1 StPO sind die bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen (= Universitäten, wie z.B. Universitätsprofessoren, Honorarprofessoren, Privatdozenten)[2]. Verteidigung ist ein persönliches Mandat, so dass der einzelne Anwalt, nicht die Sozietät des...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Eigene Rechte des steuerlichen Beraters

Rz. 101 [Autor/Stand] Die Berufsangehörigen haben auch bei gemeinschaftlicher Verteidigung gem. § 392 Abs. 1 Halbs. 2 AO dem Grunde nach dieselben Rechte wie die gemeinschaftlichen Verteidiger i.S.d. § 138 Abs. 2 StPO (s. dazu Rz. 126 ff.).[2] Umstritten ist jedoch, wieweit die Autonomie des steuerlichen Mitverteidigers reicht. Rz. 102 [Autor/Stand] Unzweifelhaft stehen dem B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 156 [Autor/Stand] Die Fälle, in denen ein Verteidiger von der Verteidigung eines Beschuldigten ausgeschlossen ist, sind abschließend in den §§ 138a ff., § 146a i.V.m. § 137 Abs. 1 Satz 2 und § 146 StPO geregelt. Die StPO unterscheidet hierbei zwischen dem gesetzlichen Verteidigerausschluss wegen Überschreitung der zulässigen Anzahl der Verteidiger (§ 137 Abs. 1 Satz 2 St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Sei aktiv

Rz. 561 [Autor/Stand] Nicht stets, aber doch oft, ist die Verteidigung im Kernstrafrecht reaktiver Natur. Die Ermittlungsergebnisse der Behörden werden abgewartet und darauf reagiert; in Form von Einlassungen, Anträgen etc. Dies muss im Kernstrafrecht nicht zwingend falsch sein, denn wir begegnen auf jeder Ebene des Verfahrens immer wieder kompetenten Ansprechpartnern der gl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verfahren

Rz. 436 [Autor/Stand] Über die Einsicht in die Steuerstrafakte – ggf. inklusive der Steuerakte – während des selbständig von der FinB geführten steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens entscheidet auf Antrag die BuStra (vgl. Nr. 35 Abs. 9 AStBV (St) 2020; s. AStBV Rz. 35) (nicht die Steufa) bzw. die StA, im Übrigen der Vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Gemeinschaftliche Verteidigung (§ 392 Abs. 1 Halbs. 2 AO)

a) Staatsanwaltschaftliches/gerichtliches Steuerstrafverfahren Rz. 91 [Autor/Stand]"Im Übrigen" lässt das Gesetz in § 392 Abs. 1 Halbs. 2 AO die Führung der Verteidigung durch einen Steuerberater etc. nur in Gemeinschaft mit einem Rechtsanwalt oder Rechtslehrer zu (s. Rz. 251).[2] Einer Genehmigung der Mitverteidigung durch das Gericht bedarf es hier nicht. Eine gemeinsame Ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Folgen der Ausschließung

Rz. 226 [Autor/Stand] Gemäß § 146a Abs. 2 StPO sind Verteidigerhandlungen, die vor der förmlichen Zurückweisung erfolgten, unabhängig vom materiellen Verstoß gegen §§ 137, 146 StPO weiterhin gültig, so dass der Zurückweisungsbeschluss ausschließlich ex nunc wirkt. Er erfasst gem. § 138a Abs. 4 StPO auch weitere Verfahren, so dass der ausgeschlossene Verteidiger den Beschuldi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zeugenstellung des steuerlichen Beraters

Rz. 246 [Autor/Stand] Vor Inkrafttreten der §§ 138a ff. StPO konnte der Verteidiger laut der vom BVerfG[2] für rechtswidrig erachteten Rspr. auch ausgeschlossen werden, wenn er im Strafverfahren als Zeuge gehört werden sollte. Heute sind die Ausschließungsgründe in den §§ 138a ff. StPO abschließend geregelt. Der Gesetzgeber hat den Fall der Zeugenstellung des Verteidigers in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Andere Personen i.S.d. § 138 Abs. 2 StPO, § 392 Abs. 2 AO

Rz. 126 [Autor/Stand] Nach § 392 Abs. 2 AO bleibt die allgemeine Vorschrift des § 138 Abs. 2 StPO unberührt. Entsprechend können neben Rechtsanwälten etc. (§ 138 Abs. 1 StPO) und Steuerberatern etc. insb. im Ermittlungsverfahren (§ 392 Abs. 1 StPO) andere Personen als Verteidiger tätig werden. Jedoch setzt dies die Genehmigung des Gerichts voraus (§ 138 Abs. 2 StPO). Zu dies...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ausscheiden oder Fehlen eines Verteidigers

Rz. 107 [Autor/Stand] Im Laufe des Verfahrens kann ein Verteidiger auf vielfältige Weise, sei es durch Mandatsniederlegung, durch Zurückweisung oder durch Ausschluss, ausscheiden (Rz. 191 ff.). Bei gemeinschaftlicher Verteidigung von Rechtsanwalt und Steuerberater etc. wirft das besondere Probleme auf. Rz. 108 [Autor/Stand] Scheidet der Steuerberater etc. aus, ergibt sich kei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Zugelassene Verteidiger

Schrifttum: Albrecht, Ausgleichs- und Rügemöglichkeiten bei belehrungsfehlerbedingtem Unterlassen einer günstigen Beschuldigteneinlassung, ZStW 2019, 97; Kramer, Der Syndikusanwalt im Strafverfahren, AnwBl. 2001, 140; Mann, Die Reichweite der gerichtlichen Vertretungsbefugnis von Steuerberatern im deutschen Prozessrecht, DStR-Beih. 2017, 65; Schnarr, Der bevollmächtigte Pflic...mehr