Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Rechtsschutz

Rz. 100 [Autor/Stand] Der Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Steufa richtet sich wegen ihrer doppelgleisigen Zuständigkeit danach, in welcher Funktion und in welchem Verfahren sie tätig geworden ist bzw. werden wollte (s. § 404 Rz. 193 ff. m.w.N.). Bei Eingriffsmaßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme sind dies die strafprozessualen Rechtsbehelfe (s. Rz. 372 ff.).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsschutz

Rz. 1030 [Autor/Stand] Beim Rechtsschutz gegen Bankermittlungen ist zu differenzieren: Bei strafrechtlichen Ermittlungen, insb. gegen Durchsuchung und Beschlagnahme, kann die Bank, auch wenn sie Dritte im Verfahren gegen Kunden ist, die strafprozessualen Rechtsbehelfe der Beschwerde (§§ 304 ff. StPO) in Anspruch nehmen (s. Rz. 372 ff.). Die Erfolgsaussichten sind allerdings ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Der gegenwärtige § 385 AO stimmt in seinem ersten Absatz inhaltlich überein mit der Vorläufervorschrift des § 420 RAO, die diese durch Art. 1 Nr. 1 AOStrafÄndG vom 10.8.1967 erhalten hat. Wegen des im Zuge der Strafrechtsreform geänderten Sprachgebrauchs und entsprechend dem Vorschlag der EAO 1974[2] wurde lediglich der Begriff "Steuervergehen" ersetzt du...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Formerfordernisse

Rz. 133 [Autor/Stand] Zu den formellen Erfordernissen des § 397 Abs. 2 AO (Aktenvermerk) und § 397 Abs. 3 AO (Mitteilung an den Beschuldigten) s. § 397 Rz. 37 und 38 sowie Nr. 28, 29, 30 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 28 ff.). Rz. 134 [Autor/Stand] Die formell fehlerhafte oder verspätete Einleitung führt dazu, dass die unter Hinweis auf die steuerlichen Mitwirkungspflichten un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aussageverweigerungsrecht

Ergänzender Hinweis: Nr. 16, 46 Abs. 2 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 16, 46). Rz. 143 [Autor/Stand] Dem Beschuldigten steht im Strafverfahren das Recht zu, die Aussage zu verweigern (vgl. § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a StPO), während er im Besteuerungsverfahren weiterhin zur Mitwirkung bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen verpflichtet ist, allerdings mit der Einschränku...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerliche Fahndungsermittlungen

Rz. 1028 [Autor/Stand] Während der Auswertung von Erkenntnissen aus CpD-Konten in strafprozessualer Hinsicht durch das Erfordernis eines konkreten Anfangsverdachts Beschränkungen auferlegt sind, kann die Steufa im Rahmen sog. Vorfeldermittlungen gem. § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO (s. § 404 Rz. 80 ff.)[2] nach den Grundsätzen der BFH-Rspr. bereits dann tätig werden, wenn aufgr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Abschluss des Ermittlungsverfahrens

Ergänzender Hinweis: Nr. 79–90 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 79 ff.). Schrifttum: Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161, NStZ 1982, 230; Bornheim, Strategien zur Verfahrenseinstellung, PStR 2000, 32; Brete/Thomsen, Anspruch auf Beendigung des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, wistra 2008, 367; Burhoff, Einstellung des Verfahren...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Einleitung des Ermittlungsverfahrens

Ergänzender Hinweis: Nr. 12, 13, 14, 26–31, 122 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 12 ff., 26 ff., 122). Schrifttum: S. das Schrifttum vor § 397 Rz. 1. Rz. 123 [Autor/Stand] Die FinB ist nach dem Legalitätsprinzip (s. Rz. 62 f.) zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet, wenn sie von dem Verdacht einer Steuerstraftat Kenntnis erlangt. 1. Anfangsverdacht Rz. 124 [Autor/St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze

Rz. 29 [Autor/Stand] Auf dem in der Verfassung in Art. 20 und 28 Abs. 1 Satz 1 GG verankerten Rechtsstaatsprinzip (z.T. auch auf der in Art. 2 Abs. 2 GG enthaltenen allgemeinen prozessualen Fürsorgepflicht)[2] basieren folgende fundamentale Prinzipien, die man auch als verfahrensrechtliche Grundrechte bezeichnen könnte: der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Gerichtliche Mitteilungspflichten (§ 407 Abs. 1 Satz 3 AO)

Rz. 15 [Autor/Stand] Damit die FinB ihre Rechte aus § 407 AO wahrnehmen kann, sind ihr nach Abs. 1 Satz 3 die Termine zur Hauptverhandlung und zur Vernehmung durch einen beauftragten oder ersuchten Richter (§§ 223, 233 StPO) mitzuteilen. Die Benachrichtigungspflicht gilt – im Gegensatz zu § 403 Abs. 1 AO – ausnahmslos. Wenn auch die förmliche Zustellung der Ladung unter Einha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Vernehmungsniederschrift

Rz. 213 [Autor/Stand] Über die Vernehmung des Beschuldigten (sowie der Zeugen und Sachverständigen) durch die StA oder die BuStra soll gem. § 168b Abs. 2 StPO ein Protokoll nach §§ 168, 168a StPO angefertigt werden. Entsprechendes gilt für die Steufa. Die Niederschrift ist dem Vernommenen zur Genehmigung vorzulesen und zur Durchsicht vorzulegen (§ 168a Abs. 3 Satz 1 StPO). U...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Steuerstrafverfahren als "gewöhnlicher" Strafprozess

Rz. 31 [Autor/Stand] Aus § 385 Abs. 1 AO ergibt sich, dass das Steuerstrafverfahren – abgesehen von den Sonderregelungen der AO – ein normaler Strafprozess ist. Dieser gliedert sich entsprechend seiner Aufgabe, den staatlichen Strafanspruch festzustellen und im gegebenen Fall durchzusetzen, in das Erkenntnisverfahren, in dem ermittelt, geprüft und entschieden wird, ob ein bes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Stellungnahme der Berufskammer

Rz. 9 [Autor/Stand] Ob die Berufskammer von ihrer Möglichkeit zur Stellungnahme Gebrauch macht, ist in ihr Ermessen gestellt. Innerhalb der ihr gesetzten Frist (meistens zwei Monate; vergleichbar § 191 Abs. 2 AO [2]) kann sich die Kammer zu allen ihr wichtig erscheinenden Gesichtspunkten (z.B. materiellen oder verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, Höhe der Geldbuße) äußern. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beteiligung der Finanzbehörde

Rz. 641 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 1 Satz 1 AO muss das Gericht, bevor es eine Entscheidung fällt, die FinB anhören (s. Rz. 640 f.). Diese Anhörungspflicht besteht nicht nur im Haupt-, sondern auch im Zwischenverfahren (s. § 407 Rz. 11)[2]. Als "Entscheidung" i.S.d. § 407 Abs. 1 AO kommen sowohl die Zwischenbeschlüsse gem. § 201 Abs. 2 Satz 1 und § 202 StPO als auch die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Zur Entstehungsgeschichte und Bedeutung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 412 AO entspricht im Wesentlichen § 449 RAO a.F., der mit der AO 1977 ohne nennenswerte sachliche Änderungen übernommen wurde[2]. § 449 Abs. 1 und 2 RAO wurde mit dem 2. AOStrafÄndG vom 12.8.1968[3] eingeführt (vgl. § 437 EAO)[4]. Anlass der Neuregelung war insoweit das OWiG von 1968 (s. dazu Vor § 377 Rz. 1 ff.). § 449 Abs. 3 RAO wurde durch § 24 VwKos...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Fragerecht (§ 407 Abs. 1 Satz 5 AO)

Rz. 20 [Autor/Stand] In Satz 5 des § 407 Abs. 1 AO wird dem Vertreter der FinB ausdrücklich ein eigenständiges Fragerecht eingeräumt. Dieses Fragerecht besteht auch bei der Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter, da es sich dabei um vorweggenommene Teile der Hauptverhandlung handelt[2]. Nicht zur Sache gehörige oder ungeeignete Fragen kann der Vorsitzende zu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (7) Form der Aussage

Rz. 216 [Autor/Stand] In geeigneten Fällen kann es ausreichen, dass sich Beschuldigte (und Zeugen) schriftlich äußern (vgl. § 163a Abs. 1 Satz 2 StPO). Dies kommt insb. in Betracht, wenn der Beschuldigte oder Zeuge für seine Aussage Akten, Geschäftsbücher oder andere umfangreiche Schriftstücke braucht (vgl. auch Nr. 67 RiStBV). Rz. 216.1 [Autor/Stand] Gemäß § 136 Abs. 4 StPO ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsmittelverfahren

Rz. 34 [Autor/Stand] An das erstinstanzliche Verfahren kann sich bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung ein Rechtsmittelverfahren (§§ 296–358 StPO) anschließen, in dem über Rechtsbehelfe gegen Urteile (Berufung, §§ 312–332 StPO; Revision, §§ 333–358 StPO) oder Beschlüsse und Verfügungen (Beschwerde, §§ 304 ff. StPO) entschieden wird.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Mitteilungen in Strafsachen

Schrifttum: Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren (Teil II), wistra 1991, 294; Johnigk, Anm. zu OLG Hamm, Beschl. v. 13.10.1987 – 1 VAs 53/87, NStZ 1988, 187; Weyand, Mitteilungen in Strafsachen und Steuergeheimnis, NStZ 1987, 399; Weyand, Anhörungs- und Mitteilungspflichten der Finanzbehörde bei berufswidrigem Verhalten steuerlicher Berater, INF 1990, 241; Weyand,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Sonderregelung des § 412 Abs. 1 AO

Rz. 2 [Autor/Stand] Das Verfahren bei der Zustellung im finanzbehördlichen Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten regelt § 412 Abs. 1 AO. Abweichend von § 410 Abs. 1 AO i.V.m. § 51 Abs. 1 OWiG gelten die Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) auch dann, wenn eine Landes-FinB den Bescheid erlassen hat. Allerdings bleiben die spezielleren Regeln des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Verwaltungsansicht

Rz. 963 [Autor/Stand] Für die Steufa scheint sich dieses Problem nicht zu stellen. Sie kann sich insoweit auf die die Beschlagnahme bei Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe regelnde Anweisung in Nr. 58 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 58), die nur beschlagnahmefähige von beschlagnahmefreien Gegenständen unterscheidet, berufen. Danach unterliegen folgende Gegenstä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafklageverbrauch

Rz. 47 [Autor/Stand] Der Verbrauch der Strafklage und damit unbeschränkte Rechtskraftverzehrwirkung tritt dabei durch ein in der Sache ergangenes Strafurteil ein[2] (s. Rz. 748 ff.). In gewissem Umfang entfalten aber auch der gerichtliche Einstellungsbeschluss nach § 153 Abs. 2 StPO (nicht hingegen Einstellungsverfügungen der StA/FinB nach § 153 Abs. 1 StPO bzw. § 398 AO ode...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beschlagnahme

Ergänzender Hinweis: Nr. 57 ff. AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 57 ff.). Schrifttum: Achenbach, Verfahrenssichernde und vollstreckungssichernde Beschlagnahme im Strafprozess, NJW 1976, 1068; Bittmann, Das Beiziehen von Kontounterlagen im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, wistra 1990, 325; Dörn, Sicherstellung von Geld durch die Finanzbehörde im Steuerstrafverfahren, wistr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Unmittelbarer Anwendungsbereich

Ergänzender Hinweis: Nr. 1, 17–19 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 1, 17 ff.). Rz. 11 [Autor/Stand] Der unmittelbare Anwendungsbereich des in den §§ 385–408 AO geregelten formellen Steuerstrafrechts ergibt sich aus § 385 Abs. 1 AO. Er erstreckt sich auf das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten. Der Begriff der "Steuerstraftat" wird in § 369 Abs. 1 Nr. 1–4 AO legal definiert (s....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Durchsuchung und Beschlagnahme im Unternehmen

Rz. 1031 [Autor/Stand] Die Durchsuchung eines Unternehmens[2] soll rechtmäßig sein, wenn sich der Tatvorwurf gegen die Geschäftsführer der betroffenen GmbH richtet und diese im Übrigen die Straftat in ihrer Funktion als Organ einer Kapitalgesellschaft begangen haben[3]. Dies dürfte aber bei der Hinterziehung von Körperschaft- und Gewerbesteuer regelmäßig der Fall sein. Insow...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Recht auf Verteidigung

Ergänzender Hinweis: Nr. 32–36 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 32 ff.). Schrifttum: S. das Schrifttum vor § 392 Rz. 1. Rz. 152 [Autor/Stand] Der Beschuldigte hat ein Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens zu verteidigen (vgl. im Einzelnen die Darstellung zu § 392). Dies kann er tun – wie bereits ausgeführt – durch Erhebung von Einwänden (§ 136 Abs. 2, § 163a Abs. 3 StPO), insb....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Sog. Vorspiegelungsstraftaten (§ 385 Abs. 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 18 Ziff. 1 Satz 2 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 18). Rz. 19 [Autor/Stand] Gemäß § 385 Abs. 2 AO finden die verfahrensrechtlichen Vorschriften der §§ 385–408 AO bei dem "Verdacht einer Straftat, die unter Vorspiegelung eines steuerlich erheblichen Sachverhalts gegenüber der Finanzbehörde oder einer anderen Behörde auf die Erlangung von Vermögensvorteil...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gleichgestellte andere Straftaten

Rz. 14 [Autor/Stand] Den FinB ist aus Gründen der Sachnähe teilweise auch die Verwaltung von Prämien und Zulagen sowie von Subventionen übertragen worden. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung finden daher bei Verstößen gegen die gewährenden, nichtsteuerlichen Gesetze die für das Steuerstrafverfahren maßgeblichen Vorschriften der §§ 385–408 AO entsprechende Anwendung....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Vermögensbeschlagnahmen zur Sicherung von Steueransprüchen

Ergänzender Hinweis: Nr. 70–72 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 70 ff.). Schrifttum: S. dazu die Nachw. bei § 399 vor Rz. 53; ferner: weil zitiert und aktueller Gehm, Die Einziehung im Steuerstrafverfahren – eine aktuelle Betrachtung, StB 2019, 368; Höft, § 76a Abs. 4 StGB – Ein neues und verfassungswidriges Instrument im deutschen Vermögensabschöpfungsrecht, HRRS 2018, 196; Wilk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerliche BVV

Rz. 1173 [Autor/Stand] Von den strafprozessualen Beweisverboten sind die Beweisverbote im Verwaltungsverfahren der Steuerermittlung zu unterscheiden (s. dazu auch § 393 Rz. 166 ff.)[2]. Der BFH anerkennt ein steuerliches Verwertungsverbot bei Verfahrensverstößen im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung nur dann, wenn sie schwerwiegend waren oder bewusst oder willkür...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Außerordentliche Rechtsbehelfe

a) Wiederaufnahme des Verfahrens Rz. 840 [Autor/Stand] Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient der Beseitigung fehlerhafter rechtskräftiger Urteile oder Strafbefehle (vgl. §§ 359, 373a StPO). Sie ist kein ordentliches Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, weil eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt. Wurde das Strafverfahren aus Opportunitätsgründen nach...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 160a StPO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 56 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 56). Schrifttum: Beukelmann, Schutz aller Berufsgeheimnisträger!, NJW Spezial 2010, 248; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche seit dem 1.1.2008, wistra 2010, 125; Buchert/Buchert, Privilegien anwaltlicher Ombudspersonen im Strafverfahren, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Vermittelnde Ansicht

Rz. 970 [Autor/Stand] Nach einer vermittelnden Auffassung sollen die Bilanz- und Buchführungsunterlagen zumindest so lange unter das Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 StPO fallen, als sie noch zur Erstellung der Jahresabschlüsse bzw. Steuererklärungen benötigt werden[2]; beschlagnahmefrei sollen z.B. die dem Steuerberater zur Durchführung einer Außenprüfung in dessen Praxi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Ermittlungen im Bankenbereich

Schrifttum: S. das Schrifttum vor § 404 Rz. 240. Rz. 189 [Autor/Stand] Eine zentrale Rolle im Rahmen steuerlicher und strafrechtlicher Ermittlungen der FinB und der Steufa spielen sehr oft die Banken, da sie naturgemäß mit (steuer-)strafrechtlichen Sachverhalten wie der Anlage von Schwarzgeld, der Nichtdeklarierung von Zinseinkünften und Dividenden, der Depotverwaltung von Leb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 42 [Autor/Stand] Ein Strafverfahren ist unzulässig, wenn eine Prozessvoraussetzung – gleichbedeutend mit dem in der StPO verschiedentlich verwendeten Begriff des Verfahrenshindernisses (vgl. §§ 206a, 260 Abs. 3, § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO) – nicht erfüllt ist. Sie müssen so schwer wiegen, dass von ihrem (Nicht-)Vorhandensein die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens abhängt....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Formlose Rechtsbehelfe

Ergänzender Hinweis: Nr. 97, 99 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 97, 99). Schrifttum: Hohmann, Die Gegenvorstellung – "Stiefkind" des Strafverfahrens, JR 1991, 10; Matt, Die Gegenvorstellung im Strafverfahren, MDR 1992, 820; Werner, Strafprozessuale Gegenvorstellung und Rechtsmittelsystem, NJW 1991, 19; Wiedemann, Die Korrektur strafprozessualer Entscheidungen außerhalb des Recht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Rechtsschutz und Präventivmaßnahmen

Rz. 990 [Autor/Stand] Ob sich generell bei Durchsuchung der Beraterpraxis und Beschlagnahme von Mandantenunterlagen die Einlegung von Rechtsbehelfen empfiehlt, ist eine Frage des Einzelfalls. Vor dem Hintergrund der inzwischen gerichtlich weitgehend sanktionierten Verfahrenspraxis der Steufa dürfte dies i.d.R. eher aussichtslos sein. Sie muss vom Berater in Rücksprache mit d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Ermittlungen im Internet

Schrifttum: Kindshofer, Hinterziehungsfeld Internet, PStR 2004, 5; Lampe, Hinterziehungsfeld Online-Auktionen, PStR 2003, 93; Müller, Internetermittlungen und der Umgang mit digitalen Beweismitteln im (Wirtschafts-)Strafverfahren, NZWiSt 2020, 96; Rückert, Zwischen Online-Streife und Online-(Raster-)Fahndung – Ein Beitrag zur Verarbeitung öffentlich zugänglicher Daten im Ermi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vollstreckungsbehörde

Rz. 9 [Autor/Stand] Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 89–104 OWiG über die Voraussetzungen, Zuständigkeit und das Verfahren bei der Vollstreckung (§ 412 Abs. 2 Satz 2 AO). Vollstreckungsbehörde im Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten ist danach die FinB, die den Bußgeldbescheid erlassen hat (§ 92 OWiG). Das ist grds. die Straf- und Bußgeldsachenstel...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Erzwingungshaft

Rz. 13 [Autor/Stand] Nach Ablauf der zweiwöchigen Schonfrist hat die FinB als Vollstreckungsbehörde die Wahl zwischen Beitreibung der Geldbuße und dem Antrag bei Gericht (zur Zuständigkeit vgl. § 104 Abs. 1 und 2 OWiG) auf Anordnung der Erzwingungshaft (§ 96 Abs. 1 OWiG). Bei der Auswahl der Mittel hat die FinB jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, d.h. i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Durchsuchung der Beraterkanzlei

Schrifttum: Aszmons/Herse, Interne Untersuchungen – Was ändert sich, was bleibt? – Aktuelle Rechtslage und geplante Änderungen des rechtlichen Rahmens sowie deren zu erwartenden Folgen für die Praxis, DB 2020, 56; Bittmann/Brockhaus/Coelln/Heuking, Regelungsbedürftige Materien in einem zukünftigen "Gesetz über Interne Ermittlungen", NZWiSt 2019, 1; Klengel/Bucher, Zur Einstuf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Strafbefehlsantrag

Rz. 586 [Autor/Stand] Wie die Praxis zeigt, sind viele Vergehen auf steuerstrafrechtlichem Gebiet so geartet, dass ihre Ahndung im Wege des Strafbefehlsverfahrens erfolgen kann (s. dazu auch Nr. 84–88 AStBV (St) 2020, s. AStBV Rz. 84 ff.). Im Hinblick auf die überragende Bedeutung, die der Strafbefehl im steuerstrafrechtlichen Alltag spielt, wird das Strafbefehlsverfahren in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Beschlagnahmeschutz durch § 160a StPO

Rz. 985 [Autor/Stand] Ob sich der Beschlagnahmeschutz bei Durchsuchungen beim steuerlichen Berater (näher dazu s. Rz. 961 ff.) neben § 97 StPO auch nach § 160a StPO (s. dazu Rz. 935 ff.) richtet, ist umstr. Nach überw. Ansicht tritt § 160a StPO gegenüber § 97 StPO zurück (§ 160a Abs. 5 StPO, s. Rz. 950 m.w.N.)[2], insb. dann, wenn § 97 StPO an den Eingriff höhere Anforderunge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung und Beschlagnahme beim Steuerberater

Ergänzender Hinweis: Nr. 58 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 58). Schrifttum: Bauwens, Beschlagnahme von Buchführungsunterlagen beim Steuerberater, wistra 1985, 179; Bauwens, Schutz der Mandantenakten bei Durchsuchungen in der Kanzlei des Steuerberaters, wistra 1988, 100; Beyer, Beschlagnahme bei einem Berufsträger ohne vorheriges Herausgabeverlangen ist unverhältnismäßig – Durch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte, Zweck, Bedeutung und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] § 448 RAO a.F. sah eine besondere, auf eine bestimmte Berufsgruppe beschränkte Verfahrensvoraussetzung für das Bußgeldverfahren der FinB vor. Die Vorschrift war rechtspolitisch stark umstritten. Nach ihr durfte gegen einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer ein Bußgeldbescheid wegen einer Ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verdeckte Ermittler und Rasterfahndung

Rz. 445 [Autor/Stand] Der Einsatz von V-Personen ist in der StPO nicht ausdrücklich geregelt. Er richtet sich daher in Bezug auf einen Einsatz zur Strafverfolgung durch die StA beziehungsweise die Polizei nach den §§ 161 und 163 StPO [2]. Der Einsatz verdeckter Ermittler ist im Zusammenhang mit der bandenmäßigen Umsatz- und Verbrauchsteuerhinterziehung (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Finanzbehörde

a) Begriff Rz. 81 [Autor/Stand] Ermittlungsbehörde im Steuerstrafverfahren ist die FinB. Unter diesen Begriff fallen in Abweichung von der Umschreibung des § 6 Abs. 2 AO gem. der Legaldefinition des § 386 Abs. 1 Satz 2 AO das HZA, das FA, das Bundeszentralamt für Steuern (vormals Bundesamt für Finanzen), aber nur insoweit, als ihm durch § 5 FVG Aufgaben der Verwaltung einer Ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Ermittlungsrichter

Ergänzender Hinweis: Nr. 43, 60 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 43, 60). Rz. 112 [Autor/Stand] Als weiteres Ermittlungsorgan sieht die StPO den sog. Ermittlungsrichter vor. Das ist der Amtsrichter, in dessen Bezirk die Untersuchungshandlung vorzunehmen ist (§ 162 Abs. 1 StPO)[2]. Er wird grds. auf Antrag (s. Rz. 113), nur in Ausnahmen, bei Eilfällen, selbständig tätig (s. Rz. 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Anfangsverdacht

Rz. 124 [Autor/Stand] Hierfür ist ein sog. einfacher Anfangsverdacht erforderlich, aber auch ausreichend[2]. "Verdacht einer strafbaren Handlung" (§ 160 Abs. 1 StPO) ist gegeben, wenn "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für die Tat vorliegen (§ 152 Abs. 2 StPO). Der einfache Tatverdacht braucht weder "dringend" (vgl. § 112 Abs. 1 StPO für die Anordnung der U-Haft) noch ...mehr