Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Versuch (§ 373 Abs. 3 AO), Vollendung, Beendigung

Rz. 110 [Autor/Stand] Die Strafbarkeit des Versuchs ist seit 2008 in § 373 Abs. 3 AO ausdrücklich geregelt (zur früheren Rechtslage s. Rz. 6). Der Strafrahmen für den Täter eines versuchten schweren Schmuggels bestimmt sich nach § 23 Abs. 2 StGB i.V.m. § 373 Abs. 3 AO (s. dazu § 370 Rz. 691), denn durch § 373 Abs. 3 AO wird nicht der Strafrahmen des Versuchs, sondern nur sein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Steuerliche Folgen

Rz. 136 [Autor/Stand] Täter oder Gehilfen des Schmuggels haften für die verkürzte Einfuhrabgaben- und Steuerschuld gem. § 71 AO. Der Umstand der Haftung für verkürzte Steuern nach § 71 AO als steuerrechtliche Folge jeder Steuerstraftat bedarf beim Täter keiner ausdrücklicher Erörterung bei der Strafzumessung, es sei denn, der Täter spielte im Gesamtgeschehen nur eine unterge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Strafzumessung

Rz. 127 [Autor/Stand] Ein entscheidender Strafzumessungsfaktor ist die Höhe der Steuerverkürzung (s. dazu § 370 Rz. 1029.1 ff.). Rz. 127.1 [Autor/Stand] Zur Feststellung des Schuldumfangs gehört die Zollwertermittlung gem. Art. 70 ff. UZK (s. auch § 370 Rz. 468 f., 477, 1543 ff. m.w.N.)[3]. Hierbei muss das Tatgericht selbst den Laden-Kleinverkaufspreis der geschmuggelten Zig...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Täterschaft/Teilnahme

Rz. 24 [Autor/Stand] Zur Täterschaft und Teilnahme beim Schmuggel s. näher Rz. 41, 64, 72, 94 ff. sowie § 370 Rz. 1530 ff., 1555 ff. Während in der Vergangenheit oftmals problematisch war, wer als Täter des Schmuggels in Betracht kam (insb. die Hintermänner, die den Schmuggel geplant und gesteuert haben, s. dazu § 370 Rz. 1530), ist diese Frage unter Geltung des Art. 139 UZK...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.1 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 70 Die Vorauszahlungen werden durch Steuerbescheid nach § 155 AO von Amts wegen festgesetzt. Der Abgabe einer Steuererklärung bedarf es nicht, da § 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV nur die Abgabe einer Jahressteuererklärung fordert und § 149 Abs. 1 S. 2 AO nur die Erweiterung der persönlichen Erklärungspflicht bei einer gesetzlich bestehenden Erklärungsart vorsieht.[1]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 378 Leichtfertige Steuerverkürzung

Schrifttum: Andresen/Kiesel, Weiße Einkünfte begründen keinen Tatbestand der Steuerordnungswidrigkeit, DStR 2011, 745; Berger, Vorsatz bei Abgabe authentifizierter, elektronischer Steuererklärungen durch Dritte, PStR 2017, 40; Beyer, Leichtfertige Steuerverkürzung und Festsetzungsfrist, AO-StB 2015, 225; Beyer, Falsche Angaben zu Vorschenkungen: Mehrfache Steuerhinterziehung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Leichtfertigkeit von Angehörigen der steuerberatenden Berufe

Schrifttum: Bilsdorfer, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, NWB Steuerrecht Fach 13, 829; Bilsdorfer/Kaufmann: Der Steuerberater und die Steuerverkürzung in eigener Sache, DStR 2021, 1250; Blumers, Steuerberatung und Strafrecht – Grenzbereich zu strafrechtlich relevantem Handeln, in StbJb. 1983/84, S. 319; Bornheim, Wie Steuerb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Subjektiver Tatbestand – Leichtfertigkeit

Schrifttum: Bilsdörfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts, NJW 2008, 1362, NJW 2010, 1431; Braun, Steuerhinterziehung im Sport, PStR 2006, 202; Dörn, Die Bedeutung der Prüfung von Vorsatz und Leichtfertigkeit im Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren, INF 1990, 488; Franz, Subjektive Elemente im Steuerstrafrecht: Ein Nachruf? ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Selbstanzeige (§ 378 Abs. 3 AO)

Schrifttum: Behrendt, Arbeitskreis I, 2. Referat, Steuerberater-Kongress-Report 1982, 245; Beyer, Selbstanzeige ab 1.1.2015 – Fallstricke in der Praxis, NWB 2015, 769; Beyer, Selbstanzeigenberatung: Unwirksamkeit der Selbstanzeige bei verspäteter Erklärung zur Einkommensteuer?, NWB 2015, 2473; Beyer, Erste bundesweite Verwaltungsanweisung zur Neuregelung der Selbstanzeige zum...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Einzelfälle leichtfertigen Verhaltens anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung

Schrifttum: Aichberger/Schwartz, Tax Compliance – Der Vorstand im Fokus? (Teil 1), DStR 2015, 1691; Bikuse, Leichtfertigkeit, AO-StB 2015, 120; Danzer, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, in Kohlmann (Hrsg.), Strafverfolgung und Strafverteidigung im Steuerstrafrecht, DStJG 6 (1983), S. 67 ff.; Bilsdorfer, Die Bedeutung des Umsatzsteuerabzugsverfa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Konkurrenzen

Schrifttum: Brenner, Von der Strafbarkeit des steuerlichen Garanten (§ 153 AO), DRiZ 1981, 412; Dörn, Anwendung der §§ 379, 380 AO auch bei Selbstanzeigen gemäß §§ 371, 378 Abs. 3 AO, wistra 1995, 7; Franzen, Zur Vollendung der Steuerverkürzung (§§ 396, 404 AO), DStR 1965, 187; Göhler, Ist die fortgesetzte Handlung mit der Entscheidung des Großen Senats in Strafsachen, wistra...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Überprüfung der Angaben des Mandanten

(1) Kein generelles Misstrauen erforderlich Rz. 113 [Autor/Stand] Der Steuerberater hat keine generelle Pflicht, die ihm vom Mandanten übergebenen Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen und ggf. eigene weitere Nachforschungen anzustellen[2]. Er braucht seinem Mandanten nicht von vornherein mit Misstrauen zu begegnen und kann sich grds. auf die O...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Täterkreis

I. Allgemeines Rz. 9 [Autor/Stand] Während bei § 370 AO (jedenfalls in der Begehungsvariante des Abs. 1 Nr. 1 und 2) jedermann Täter bzw. Teilnehmer an einer Steuerhinterziehung sein kann (s. § 370 Rz. 80 ff.), wendet sich § 378 AO in allen Tatalternativen nur an bestimmte Tätergruppen. Normadressaten sind der Stpfl. und Personen, die die Angelegenheiten eines Stpfl. wahrnehm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Die Tätergruppen im Einzelnen

1. Überblick Rz. 11 [Autor/Stand] § 378 AO zählt nur zwei Gruppen von möglichen Tätern auf: Stpfl. und Personen, die bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Stpfl. handeln. Im ersten Fall ergibt sich die Pflichtenstellung aus dem Gesetz, im zweiten Fall aus rechtsgeschäftlicher Vereinbarung oder faktischer Übernahme. 2. Steuerpflichtiger Rz. 11.1 [Autor/Stand] § 33 AO bestimm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Objektiver Tatbestand

I. Verweis auf § 370 Abs. 1, 4-7 AO Rz. 31 [Autor/Stand] § 378 Abs. 1 Satz 2 AO verweist bzgl. des objektiven Tatbestands in vollem Umfang auf § 370 Abs. 1 und 4–7 AO. Hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen kann daher weitgehend auf die bei § 370 AO gemachten Ausführungen betr. die Tathandlungen (s. § 370 Rz. 203 ff.), den Taterfolg (s. § 370 Rz. 370 ff.) sowie die Kausa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Leichtfertigkeit des Steuerpflichtigen

a) Sorgfaltspflichten Rz. 64 [Autor/Stand] An die von einem Stpfl. zu beachtende Sorgfalt dürfen generell keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Bereits in einer Entscheidung des RG[2] finden sich dazu folgende Grundsätze, die auch heute noch Gültigkeit haben, in der Praxis aber viel zu wenig Beachtung finden: Es würde dem Geist der AO "überhaupt nicht entsprechen, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Einzelheiten

aa) Informationspflicht über die Rechtslage Rz. 111 [Autor/Stand] Die rechtliche Bewertung des vom Mandanten verwirklichten steuerlichen Sachverhalts ist regelmäßig dem Steuerberater zugewiesen. Die fehlerhafte Bewertung des Steuervorgangs kann ihm als leichtfertige Steuerverkürzung vorgeworfen werden, wenn er die zutreffende Rechtslage hätte erkennen können und müssen. Ebenso...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Mehrfache leichtfertige Steuerverkürzung

1. Rechtsgut Rz. 150 [Autor/Stand] Das in § 378 AO geschützte Rechtsgut ist nicht die Steuerhoheit des Staates als solches, sondern der Anspruch gegen den Steuerschuldner auf das Vollerträgnis jeder einzelnen Steuerart (s. Rz. 5; § 370 Rz. 53 ff.)[2]. Daher kann hinsichtlich jeder einzelnen Steuerart eine Steuerverkürzung begangen und dieselbe Steuerart auch mehrfach leichtfe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zusammentreffen von § 378 AO mit anderen Straf- bzw. Bußgeldvorschriften

1. § 378 AO und § 370 AO Rz. 158 [Autor/Stand] Werden durch dieselbe Handlung, z.B. durch Abgabe einer Steuererklärung, Steuern teils vorsätzlich, teils leichtfertig verkürzt, so wird die Steuerordnungswidrigkeit durch den Straftatbestand des § 370 AO verdrängt (Gesetzeskonkurrenz). § 378 AO ist gem. § 21 Abs. 1 OWiG gegenüber § 370 AO subsidiär (zum Begriff der Subsidiarität...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Tathandlungen

1. Überblick Rz. 33 [Autor/Stand] Durch die Verweisung auf § 370 Abs. 1 AO kann auch die leichtfertige Steuerverkürzung nur durch eine der in Nr. 1–3 bezeichneten Verhaltensweisen begangen werden[2]. Durch die konkrete Umschreibung der Tathandlungen ist der Anwendungsbereich der leichtfertigen Steuerverkürzung gegenüber der früheren Tatbestandsfassung des § 404 RAO, bei dem d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Begriff der Leichtfertigkeit

1. Abgrenzung zur Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz Rz. 55 [Autor/Stand] Allgemein anerkannt wird, dass die Leichtfertigkeit einen gegenüber der Fahrlässigkeit gesteigerten Grad der Schuld darstellt[2]. Diese Auffassung wird auch durch die Entstehungsgeschichte des AO-Änderungsgesetzes vom 11.5.1956 bestätigt. Nach der Begründung des Gesetzes war die von Rechtswissenschaft...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verfolgungssperre und Strafklageverbrauch

Rz. 167 [Autor/Stand] Niemand darf wegen der gleichen Tat mehrfach bestraft werden[2]. Dies bedeutet, dass ein Verfahrenshindernis besteht, wenn die Tat bereits rechtskräftig abgeurteilt wurde. Maßgebend ist insofern der prozessuale (verfahrensrechtliche) Tatbegriff i.S.d. § 264 StPO. Zu einer Tat im prozessualen Sinne gehören der einheitliche geschichtliche Vorgang und die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 11 [Autor/Stand] § 378 AO zählt nur zwei Gruppen von möglichen Tätern auf: Stpfl. und Personen, die bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Stpfl. handeln. Im ersten Fall ergibt sich die Pflichtenstellung aus dem Gesetz, im zweiten Fall aus rechtsgeschäftlicher Vereinbarung oder faktischer Übernahme.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Rechtswidrigkeit und Schuld

Rz. 122.2 [Autor/Stand] Als Rechtfertigungsgründe existieren die rechtfertigende Notwehr nach § 15 OWiG und der rechtfertigende Notstand nach § 16 OWiG, welchen jedoch in der Praxis der steuerlichen Bußgeldverfahren keine Bedeutung zukommt[2] (s. auch § 377 Rz. 78).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Sorgfaltspflichten des Steuerpflichtigen, wenn er die Bearbeitung der steuerlichen Angelegenheiten anderen überträgt

aa) Allgemeines Rz. 70 [Autor/Stand] Der Stpfl. ist nicht daran gehindert, die Erledigung seiner steuerlichen Angelegenheiten Dritten (Mitgesellschaftern, Angestellten oder freiberuflich tätigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe) zu übertragen (vgl. § 80 Abs. 1 Satz 1 AO). Die Zuziehung Dritter entbindet ihn jedoch nicht von seiner eigenen Verantwortung. So darf er nur ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Mehrfache Verkürzung derselben Steuerart

Rz. 154 [Autor/Stand] Verkürzt der Täter dieselbe Steuerart durch verschiedene Willensbetätigungen mehrfach, so kann zunächst danach unterschieden werden, ob die Verkürzungshandlungen in einen oder in mehrere Besteuerungszeiträume fallen. Fallen sie in einen Besteuerungszeitraum, so kann unter Umständen Gesetzeskonkurrenz anzunehmen sein, wenn die späteren Handlungen nur dazu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Kenntlichmachung einer abweichenden Rechtsauffassung

Rz. 112 [Autor/Stand] Weit eher ist der steuerliche Berater dem Vorwurf vorsätzlicher bzw. leichtfertiger Steuerverkürzung ausgesetzt, wenn er z.B. bei einer Aktivierungs- und Bewertungsfrage bewusst von einer ihm bekannten höchstrichterlichen Rspr. und der dadurch geprägten Verwaltungsansicht abweicht, ohne dies in der Steuererklärung kenntlich zu machen. Bei der Thematik "...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Erkundigungspflicht des Steuerpflichtigen

Rz. 65 [Autor/Stand] In Fällen, in denen der Stpfl. infolge eines Irrtums (s. § 370 Rz. 645 ff.) oder aus Unwissenheit die bestehende Steuerpflicht nicht kennt, kann ein Vorwurf darin gesehen werden, dass er sich nicht erkundigt hat. Instruktiv insoweit das Urteil des FG Münster vom 5.9.2007[2]: "Ist dem Steuerpflichtigen zwar die grundsätzliche Steuerpflicht von Einkünften au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Einführung

Rz. 54 [Autor/Stand] Seit dem AO-Änderungsgesetz vom 11.5.1956[2] kann die nicht vorsätzliche Steuerverkürzung nur noch geahndet werden, wenn der Täter leichtfertig gehandelt hat. Einfache Fahrlässigkeit genügt nicht mehr. Ob ein Stpfl. leichtfertig gehandelt hat, ist im Wesentlichen Tatfrage, über die i.d.R. die Strafgerichte durch den Tatrichter entscheiden. Im summarische...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. § 378 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO

Rz. 50 [Autor/Stand] Der Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung kann schließlich durch das pflichtwidrige Unterlassen der Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln verwirklicht werden (s. im Einzelnen § 370 Rz. 360 ff.). Auch bei dieser Unterlassensvariante gelten die vorstehenden Ausführungen in Rz. 44 zur Einschränkung des Täterkreises entsprechend.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 63 [Autor/Stand] Die objektive (grobe) Sorgfaltspflichtverletzung richtet sich nach dem allgemeinen Maßstab der Anforderungen, die an einen gewissenhaften und besonnenen Menschen des Verkehrskreises, namentlich des Amts-, Berufs- oder Gewerbekreises, dem der Täter angehört, zu stellen sind (s. § 377 Rz. 57 [2]). Der Umfang der zu beobachtenden Sorgfalt ist daher regelmäßi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. § 378 AO und §§ 379–382 AO

Rz. 164 [Autor/Stand] Die Gefährdungsdelikte der §§ 379–382 AO stehen zu § 378 AO in Gesetzeskonkurrenz [2]. Auch ohne die ausdrückliche Regelung in den § 379 Abs. 4, § 380 Abs. 2, § 381 Abs. 2, § 382 Abs. 3 AO wäre nach der allgemeinen Regel, dass Gefährdungsdelikte gegenüber einem Verletzungstatbestand subsidiär sind, die Tat nur nach § 378 AO zu ahnden, wenn im Einzelfall ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Bußgeldfreiheit im Fall des § 153 AO

Rz. 147 [Autor/Stand] Für Personen, die gem. § 153 AO zur Anzeige verpflichtet sind, gilt § 371 Abs. 4 AO (s. § 371 Rz. 836 ff.) entsprechend ( § 378 Abs. 3 Satz 3 AO ); die Bußgeldfreiheit kommt damit auch den Personen zugute, denen die ursprüngliche Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der gem. § 153 AO berichtigten bzw. nachgeholten Erklärung zur Last fällt. Der steuerlich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vertreter des Steuerpflichtigen

Rz. 27 [Autor/Stand] In § 402 RAO 1931 waren die Vertreter des Stpfl. als Tätergruppe besonders genannt. Diese Hervorhebung ist seit dem 12.8.1968 (2. AOStrafÄndG) nicht mehr im Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung enthalten. Sachlich hat sich dadurch aber nichts geändert. Zum Teil wurde angenommen, § 9 OWiG (damals § 10 OWiG a.F.) habe es entbehrlich gemacht, die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 33 [Autor/Stand] Durch die Verweisung auf § 370 Abs. 1 AO kann auch die leichtfertige Steuerverkürzung nur durch eine der in Nr. 1–3 bezeichneten Verhaltensweisen begangen werden[2]. Durch die konkrete Umschreibung der Tathandlungen ist der Anwendungsbereich der leichtfertigen Steuerverkürzung gegenüber der früheren Tatbestandsfassung des § 404 RAO, bei dem das "Bewirken...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Kausalzusammenhang und Rechtswidrigkeitszusammenhang

Rz. 53 [Autor/Stand] Schließlich muss der Taterfolg, d.h. die Steuerverkürzung bzw. die Erlangung des nicht gerechtfertigten Steuervorteils, durch eine der in den § 378 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 1–3 AO beschriebenen Handlungsmöglichkeiten eingetreten sein. Zum Kausalzusammenhang s. § 370 Rz. 570 ff. Im Unterschied zu der früheren Tatbestandsfassung des § 404 R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Überwachung von Angestellten

Rz. 121 [Autor/Stand] Lässt der steuerliche Berater seine Aufgaben durch Dritte, z.B. Angestellte, erfüllen, so trifft ihn ebenso wie den Stpfl. eine Auswahl-, Unterweisungs- und Überwachungspflicht. Die diesbezüglichen Ausführungen Rz. 75 ff. gelten hier entsprechend.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Berufstypisch neutrale Handlungen

Rz. 122.1 [Autor/Stand] Sofern es sich bei der Tätigkeit eines Steuerberaters um eine sog. berufstypisch neutrale Handlung handelt, ist wie folgt zu differenzieren: "Zielt das Handeln des Haupttäters ausschließlich darauf ab, eine strafbare Handlung zu begehen, und weiß dies der Hilfeleistende, so ist sein Tatbeitrag als Beihilfehandlung zu werten. In diesem Fall verliert sei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Zur verfahrensrechtlichen Besonderheit des § 411 AO

Rz. 122 [Autor/Stand] Nach § 411 AO gibt die FinB der zuständigen Berufskammer Gelegenheit, die Gesichtspunkte vorzubringen, die von ihrem Standpunkt für die Entscheidung von Bedeutung sind, bevor gegen einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer wegen einer Steuerordnungswidrigkeit, die er in Ausübung seines Beruf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. § 378 AO und allgemeine Straftatbestände

Rz. 163 [Autor/Stand] Die leichtfertige Steuerverkürzung kann auch tateinheitlich (§ 21 Abs. 1 OWiG) mit allgemeinen Straftaten zusammentreffen, so z.B. mit Bankrott durch unordentliche Buchführung gem. § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB [2] oder mit einem Verstoß gegen § 6 des (Kraftfahrzeug-)Pflichtversicherungsgesetzes [3].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Geldbuße (§ 378 Abs. 2 AO)

Rz. 123 [Autor/Stand] Zur Geldbuße im Allgemeinen s. § 377 Rz. 109 ff. und das dort angegebene Schrifttum. Wegen einer leichtfertigen Steuerverkürzung kann eine Geldbuße von mindestens fünf Euro (§ 17 Abs. 1 OWiG) und höchstens 50.000 EUR (§ 378 Abs. 2 AO) verhängt werden. Die Höchstgrenze kann aber überschritten werden, wenn sie zur Abschöpfung des vom Täter gezogenen Gewinn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. § 378 AO und § 130 OWiG

Rz. 166 [Autor/Stand] Bei (leicht) fahrlässiger Verletzung betrieblicher Aufsichtspflichten des Stpfl./Steuerberaters gegenüber seinen Angestellten bzw. bei fehlendem Kausal-/Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen dem Unterlassen gehöriger Aufsicht und der Steuerzuwiderhandlung kann der Auffangtatbestand des § 130 OWiG eingreifen (s. näher § 377 Rz. 171 f. und 72, 120).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Ausschluss der Bußgeldfreiheit

Rz. 146 [Autor/Stand] Als negative Voraussetzung der bußgeldbefreienden Selbstanzeige sieht § 378 Abs. 3 Satz 1 AO nach wie vor ausschließlich die Bekanntgabe der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat vor. Entgegen der Regelung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b AO ist der Umfang der Sperrwirkung bei § 378 Abs. 3 AO auf jene Taten beschränkt, für die die Ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 149 [Autor/Stand] Erfüllt das Verhalten des Täters den Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung mehrfach oder neben § 378 AO noch den Tatbestand einer anderen Bußgeld- oder Strafvorschrift, so stellt sich die Frage, wie sich die verschiedenen Gesetzesvorschriften zueinander verhalten. Grundsätzlich sind die Konkurrenzverhältnisse im Ordnungswidrigkeitenrecht genauso...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechtsgut

Rz. 150 [Autor/Stand] Das in § 378 AO geschützte Rechtsgut ist nicht die Steuerhoheit des Staates als solches, sondern der Anspruch gegen den Steuerschuldner auf das Vollerträgnis jeder einzelnen Steuerart (s. Rz. 5; § 370 Rz. 53 ff.)[2]. Daher kann hinsichtlich jeder einzelnen Steuerart eine Steuerverkürzung begangen und dieselbe Steuerart auch mehrfach leichtfertig verkürz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. § 378 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 44 [Autor/Stand] Infolge der Verweisung auf die Unterlassensvariante des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO kann die leichtfertige Steuerverkürzung auch dadurch begangen werden, dass der Täter die FinB pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt. Zur Bedeutung dieser Tatbestandsmerkmale s. im Einzelnen § 370 Rz. 271 ff. Zur leichtfertigen Steuerverkürzung d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Stellungnahme

Rz. 59 [Autor/Stand] Die Auffassung von Kopacek löst das Problem nicht, sondern verlagert es nur. Die Frage, ob ein leichtfertiges Handeln vorliegt oder nicht, hängt danach davon ab, wieweit im Einzelfall die sog. normalen Sorgfaltspflichten reichen und wo die zusätzlichen beginnen. Dies trägt nicht dazu bei, die Entscheidung im Einzelfall zu erleichtern[2]. Andererseits leuc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Sorgfaltspflichten

Rz. 64 [Autor/Stand] An die von einem Stpfl. zu beachtende Sorgfalt dürfen generell keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Bereits in einer Entscheidung des RG[2] finden sich dazu folgende Grundsätze, die auch heute noch Gültigkeit haben, in der Praxis aber viel zu wenig Beachtung finden: Es würde dem Geist der AO "überhaupt nicht entsprechen, bei Anwendung des § 4...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Darstellung der vertretenen Meinungen

Rz. 56 [Autor/Stand] Die Auffassungen weichen voneinander ab, soweit es darum geht, den höheren Grad an Fahrlässigkeit, der die Leichtfertigkeit auszeichnet, näher zu bestimmen. Im Wesentlichen lassen sich drei Meinungen unterscheiden. Die h.M. geht von der Überlegung aus, dass sich der Begriff der Leichtfertigkeit im StGB und in anderen strafrechtlichen Nebengesetzen, vorneh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 5 [Autor/Stand] Das in § 378 AO geschützte Rechtsgut ist mit dem des § 370 AO identisch[2]. Geschützt wird nach Ansicht der Rspr. der Anspruch des Bundes und der Länder auf das Vollerträgnis jeder einzelnen Steuerart[3]. Im Schrifttum wird das geschützte Rechtsgut zum Teil anders umschrieben (s. § 370 Rz. 52 ff.). Rz. 6 [Autor/Stand] § 378 AO bildet das Gegenstück zur Ste...mehr