Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 3.7.2 Rechtslage nach Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Allgemeines Durch das Jahressteuergesetz 2020 ergeben sich Änderungen im Schuldenabzug (§ 10 Abs. 6 ErbStG). Dabei ist zu unterscheiden zwischen Schulden und Lasten, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen stehen und Vermögensgegenständen, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen. Zu letzteren zählen z. B.: Pflichtte... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.3 Erstattungsansprüche

Rz. 38 Werden Ehegatten zusammenveranlagt, stellt sich die Frage, wem bei Überzahlungen der Erstattungsanspruch zusteht. Erstattungsansprüche entstehen, wenn die Vorauszahlungen oder anzurechnenden Beträge die im Weg der Zusammenveranlagung festgesetzte Steuerschuld übersteigen (§ 36 Abs. 4 S. 2 EStG), ferner, wenn die Steuerbescheide zugunsten der Ehegatten aufgehoben oder ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.1 Gesamtschuld

Rz. 33 Nach § 26b EStG i. V. m. § 44 Abs. 1 S. 1 AO haften zusammen zur ESt veranlagte Ehegatten als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass jeder der Ehegatten die gesamte Steuer schuldet, das FA sie jedoch nur einmal zu fordern berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 S. 2 AO; § 241 S. 1 BGB). Die Gesamtschuldnerschaft gilt auch für Vorauszahlungen nach § 37 EStG auf die ESt des laufenden... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.2 Rechtsbehelfe

Rz. 22 Da es sich rechtlich um zwei Bescheide handelt, kann jeder der Ehegatten selbstständig gegen die ihn betreffende Festsetzung Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel einlegen, wenn er ihm gegenüber wirksam bekannt gegeben worden ist. Denn nur dieser Ehegatte ist durch den Zusammenveranlagungsbescheid beschwert. Der andere Ehegatte ist bei einer unwirksamen Bekanntgabe nicht zu... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.2 Aufteilungsverfahren nach §§ 268ff. AO

Rz. 36 Die Aufteilung erfolgt nur auf Antrag (§ 268 AO)[1]; das FA muss aber in geeigneten Fällen nach § 89 AO die Stellung des Antrags anregen.[2] Der Antrag kann frühestens nach der Bekanntgabe des Leistungsgebots gestellt werden (§ 269 Abs. 2 S. 1 AO), da erst dann die Gefahr einer Inanspruchnahme besteht.[3] Nach vollständiger Zahlung der Steuer ist der Antrag nicht mehr... mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.12 Erstattungsfälle und Herabsetzung der Steuerschuld

Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein Verspätungszuschlag auch dann festgesetzt werden, wenn sich aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung ein Erstattungsanspruch ergibt.[1] Ferner hat der BFH entschieden, dass bei einem Änderungsbescheid, der zu einer Herabsetzung der Steuerschuld führt, zu prüfen ist, in welchem Umfang die für die Festsetzung des Verspätungszuschla... mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.12 Die Schonfrist gilt nur bei Banküberweisung

Wird die Steuerschuld bar oder per Scheck beglichen, kann man sich nicht auf die Schonfrist berufen. Die Schonfrist hat nur noch bei Banküberweisung Bedeutung. Praxis-Tipp Scheck beigelegt – Zahlung gilt als rechtzeitig Wenn der rechtzeitigen Steueranmeldung ein Scheck beigelegt wird, gilt der Scheck als rechtzeitig eingereicht. In diesem Fall wäre die Steuerschuld also rechtz... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4.2 Erlöschen des Steueranspruchs (Abs. 3)

Rz. 12 Die im öffentlich-rechtlichen Vertrag bezeichneten Steueransprüche erlöschen im Zeitpunkt des Übergangs des Eigentums in der im Vertrag bezeichneten Höhe.[1] Die Steuerschuld erlischt also nicht mit Rückwirkung auf ihren Entstehungszeitpunkt; bereits entstandene Zinsen und verwirkte Säumniszuschläge bleiben daher bestehen.[2] Zur Vermeidung dieser Nebenleistungen komm... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4.3 Änderung der Steuer

Rz. 13 Stellt sich nach Abschluss des Vertrags heraus, dass die durch Übertragung an Zahlungs statt zu erfüllende Steuerschuld überhaupt nicht bestanden hat (Aufhebung der Steuerfestsetzung), so sind die übertragenen Gegenstände auf den Stpfl. zurückzuübertragen; es ist nicht etwa nur der angerechnete Betrag zu vergüten.[1] Wird die Steuerschuld nach Abschluss des Vertrags üb... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Erfasste Steuern

Rz. 3 Die Anwendung des § 224a AO ist ausdrücklich beschränkt auf Erbschaftsteuer (einschließlich Schenkungsteuer[1]) und Vermögensteuer; Letztere wird allerdings aufgrund der Entscheidung des BVerfG v. 22.6.1995[2] seit 1997 nicht mehr erhoben. Eine (analoge) Anwendung des § 224a AO auf andere als die in der Vorschrift genannten Steuerarten scheidet aus.[3] Dagegen spricht ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 224a AO regelt einen in § 47 AO ausdrücklich erwähnten speziellen Erlöschenstatbestand nur für Erbschaft- und Vermögensteuerschulden. Diese können nach § 224a AO auch dadurch getilgt werden, dass aufgund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags (insb.) Kunstgegenstände an das aufkommensberechtigte Land übereignet werden. Dabei besteht keine Verpflichtung des betroffenen... mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.8 Änderungen oder die Aufhebung von Steuerfestsetzungen haben keinen Einfluss auf verwirkte Säumniszuschläge

Es spielt diesbezüglich keine Rolle, aufgrund welcher Vorschriften oder Rechtshandlungen die gegen den säumigen Steuerschuldner festgesetzte Steuer geändert oder aufgehoben wird. Es ist unerheblich, ob das Finanzamt die Steuerfestsetzung auf Einspruch hin oder infolge einer Klage ändert. Praxis-Beispiel Änderung der Steuerfestsetzung Die Körperschaftsteuernachzahlung der X-Gmb... mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.14 Hinausschieben der Fälligkeit durch Stundung oder Aussetzung der Vollziehung

Die Fälligkeit einer Steuerschuld wird durch deren Stundung oder deren Aussetzung der Vollziehung hinausgeschoben, nicht hingegen nur durch die Einlegung eines Einspruchs. Folge ist, dass bis zum neuen Fälligkeitstermin keine Säumniszuschläge anfallen, dafür werden aber Stundungs- bzw. Aussetzungszinsen festgesetzt. Beim ursprünglichen Fälligkeitstermin bleibt es nur dann, w... mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.2 Fälle, in denen kein Verspätungszuschlag festgesetzt wird

Da der Verspätungszuschlag den betroffenen Steuerpflichtigen veranlassen soll, künftig seine Steuererklärungen abzugeben und seine Steuerschuld pünktlich zu bezahlen, kann er seinen Sinn nicht erfüllen, wenn der Steuerpflichtige die betreffende Frist ohne jegliches Verschulden überschritten hat. So kann nach Auffassung des BFH[1] Krankheit des Erklärungspflichtigen ein Entsch... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.3 Öffentliches Interesse

Rz. 5 Die Übertragung an Zahlungs statt ist nur zulässig, wenn an dem Erwerb der in Rz. 4 genannten Gegenstände "wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft ein öffentliches Interesse besteht". Das Interesse muss gerade an dem Erwerb der Gegenstände bestehen, ein Interesse an der Bezahlung der Steuerschuld genügt nicht.[1] Der Begriff des öffentlichen Intere... mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.11 Änderung der Steuerfestsetzung

Bei einer Änderung der Steuerfestsetzung ist sowohl eine Rücknahme des Verspätungszuschlags als auch eine Erhöhung desselben möglich. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Festsetzung des Verspätungszuschlags vor dem Hintergrund der Bescheidsänderung rechtswidrig gewesen ist.[1] Ein rechtmäßiger Verspätungszuschlag kann nur unter den Voraussetzungen des § 131 widerrufen werden.... mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.4 Die Säumnis entsteht nicht vor Festsetzung oder Anmeldung

Einen Säumniszuschlag braucht man nicht zu befürchten, wenn entweder keine Steuerschuld festgesetzt wurde oder noch keine Steuer angemeldet wurde. Wenn z. B. die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung nicht bis zum 10. des Folgemonats abgegeben wurde, entsteht kein Säumniszuschlag. Denn es ist dann weder eine Steuer festgesetzt, noch wurde eine Steuer angemeldet. Erst wenn die Um... mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.8 Die Höhe des Verspätungszuschlags: So wird gerechnet

Nach § 152 Abs. 5 Satz 1 AO beträgt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Verspätungsmonat 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 10 EUR für jeden angefangenen Monat. Für Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, beträgt der Verspätungszuschlag gem. § 152 Abs. 5 Satz 2 AO für jeden angefangenen Verspätungsmonat 0,25 % der festgesetzten u... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.6 Kriterien für die Ausübung des Wahlrechts

Rz. 89 In der großen Mehrzahl der Fälle wird die Zusammenveranlagung nach § 26b EStG für die Ehegatten günstiger sein als die Einzelveranlagung (§ 26a EStG). Denn aufgrund des § 32a Abs. 5 EStG (Splittingverfahren) wird die Tarifprogression so gemildert, als hätten die Eheleute jeweils das zu versteuernde Einkommen zur Hälfte erzielt. Die tarifliche ESt wird nach der Hälfte ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.4 Inhalt des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Rz. 10 Zwingender Inhalt des Vertrags sind die genaue Bezeichnung der hinzugebenden Gegenstände und deren Bewertung sowie die genaue Bezeichnung der zu tilgenden Steueransprüche. Dabei bereitet die Bewertung der hier in Rede stehenden Kunstgegenstände u.ä. naturgemäß oft Schwierigkeiten.[1] Während für viele Vertragsinhalte Vertragsfreiheit gilt[2], besteht diese im Hinblick... mehr

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Anhang nach IFRS / 3.2.2 Spezifische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 38 Nach IAS 8.27A hat eine Berichterstattende Einheit wesentliche Angaben zu seinen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu machen. Die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind dann wesentlich, wenn bei gemeinsamer Betrachtung mit anderen im Abschluss enthaltenen Informationen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass diese Entscheidungen... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 11.1 Einspruch, Klage

Rz. 112 Gegen den ESt-Bescheid ist der Einspruch [1] gegeben (§ 347 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO). Nach Zurückweisung des Einspruchs kann Anfechtungsklage erhoben werden (§ 40 Abs. 1 FGO). Mit der Sprungklage nach § 45 FGO kann auf das Einspruchsverfahren verzichtet werden. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des FA innerhalb eines Monats nach Zustellung der Klageschrift (§ 45 Abs... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 2.1 Anspruch auf Veranlagung

Rz. 25 Die Veranlagung ist ein mehrstufiges förmliches Verfahren. Sie beginnt mit der Abgabe der Steuererklärung (§ 25 Abs. 3 EStG) durch den Stpfl. aufgrund derer die zuständige Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen für einen vorgegebenen Zeitraum (§ 2 Abs. 7 S. 2 EStG) ermittelt. Das Ermittlungsergebnis ist Grundlage der ESt-Festsetzung (§ 25 Abs. 1 EStG), die dem Stpfl... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.5 Erklärungspflicht der gesetzlichen Vertreter und Vermögensverwalter

Rz. 50 Anstelle der Stpfl. haben die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen die ESt-Erklärung abzugeben (§ 34 Abs. 1 AO). Natürliche Personen, die geschäftsunfähig (§ 105 BGB) oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt (§ 106 BGB) sind, werden durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten. Bei minderjährigen Kindern sind das insbesondere die Eltern (§ 1629 BGB), im Übrigen... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.3 Reformvorschläge

Rz. 13 § 51 Abs. 1 Nr. 1f EStG i. d. F. durch das JStG 1996 enthielt eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung über eine Kurzveranlagung mit vereinfachter Erklärung und Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. Von dieser Verordnungsermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht. Die Regelung wurde durch das StBereinG 1999 im Hinblick auf das Modell "ELSTER" ersatzlos gestr... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.5 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 21 § 25 Abs. 1 EStG enthält kein materielles Steuerrecht, sondern Steuerverfahrensrecht und ergänzt die materiell-rechtlichen Regelungen in § 2 Abs. 7 S. 1 EStG über den Bemessungszeitraum und in § 2 Abs. 7 S. 2 EStG über den Ermittlungszeitraum (Rz. 19f.). Aus der Eigenschaft des Abs. 1 als Verfahrensregelung folgt auch, dass Abgrenzungsschwierigkeiten zu § 2 Abs. 5 ESt... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 11.2 Beschwer

Rz. 114 Nach § 350 AO setzt die Zulässigkeit des Einspruchs voraus, dass der Einspruchsführer zum Zeitpunkt der Einspruchseinlegung durch den Steuerbescheid beschwert ist (Einspruchsbefugnis).[1] Entsprechendes gilt für die Klage (§ 40 Abs. 2 FGO). Eine Beschwer ist dann gegeben, wenn rechtlich geschützte Interessen des Einspruchsführers durch das Verhalten der Finanzbehörde... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht: mehr

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Aktuelle Problemfelder der ... / VI. Problemfeld Umsatzsteuerkarussell- bzw. Kettengeschäfte

Der BGH hat sich bei Umsatzsteuerkarussellgeschäften oder Umsatzsteuer-Kettengeschäften mit dem Problem der Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73c StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO) befasst. Ein abschöpfbarer Vermögensvorteil liege nur für solche Tatbeteiligte vor, in deren Vermögen sich eine Steuerersparnis tatsächlich niederschlage. Dies sei bei Unternehmern der Fall, die ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5.1 Ausübung des Widerrufs

Rz. 311 Hat ein Land- und Forstwirt wirksam nach § 24 Abs. 4 S. 1 UStG zur Regelbesteuerung optiert (Rz. 289ff.), bindet ihn diese Option nach § 24 Abs. 4 S. 2 UStG für mindestens fünf Kalenderjahre (Rz. 293ff.). Die ausgeübte Option kann nach § 24 Abs. 4 S. 3 UStG mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahrs an widerrufen werden. Der optierende Land- und Forstwirt kehrt also ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.2 Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis

Rz. 268 Weist der Pauschallandwirt in der Rechnung einen höheren Steuerbetrag aus, als er im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung in Rechnung stellen darf, schuldet er nach § 14c Abs. 1 UStG diesen Mehrbetrag (= unrichtiger Steuerausweis). Das Gleiche gilt, wenn der Pauschallandwirt Empfänger einer Gutschrift mit unrichtig ausgewiesener Steuer ist.[1] Der Leistungsempfäng... mehr

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Berichtigung nach § 153 AO ... / V. Verpflichteter Personenkreis

Die Pflicht zur Berichtigung einer falschen Steuererklärung trifft in erster Linie den jeweiligen Steuerpflichtigen. Hierbei handelt es sich um denjenigen, der den steuererhöhenden Tatbestand in seiner Person verwirklicht. Dies hat z.B. zur Folge, dass der zusammen veranlagte Ehepartner grundsätzlich nicht nach § 153 AO verpflichtet ist, unrichtige Angaben des anderen Ehepar... mehr

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Aktuelle Problemfelder der ... / IV. Problemfeld unberechtigter Steuerausweis (§ 14c Abs. 2 UStG)

Wer USt in einer Rechnung ausgewiesen hat, ohne hierzu berechtigt zu sein, weil er entweder kein Unternehmer ist oder als Unternehmer keine Lieferung oder sonstige Leistung erbracht hat, schuldet in Form einer Art Gefährdungshaftung die USt gleichwohl in voller Höhe. Außerdem muss er nach § 18 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 16 Abs. 1 S. 4 UStG die nach § 14c UStG geschuldeten Steuerb... mehr

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Bauabzugsteuer korrekt einb... / 4.3 Die beste Lösung = Freistellungsbescheinigung

Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Bauabzugsteuer einzubehalten, wenn der leistende Unternehmer über eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts verfügt. Die beste Lösung ist somit, wenn sich der Leistungsempfänger eine Freistellungsbescheinigung vorlegen lässt; und zwar auch dann, wenn zweifelhaft ist, ob die Verpflichtung besteht, die Bauabzugsteuer einzubehal... mehr

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Bauabzugsteuer korrekt einb... / 3 Diese Grundsätze sind bei der Bauabzugsteuer zu beachten

Ein Auftraggeber ist verpflichtet, die 15 %-ige Bauabzugsteuer einzubehalten, wenn er Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist. Unternehmer im diesem Sinne ist, wer mit Wiederholungsabsicht Umsätze ausführt. Ob die Umsätze steuerfrei oder steuerpflichtig sind, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Daher sind z. B. auch Vermieter betroffen, die nur steuerfreie U... mehr

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Bauabzugsteuer korrekt einb... / 10 Der Auftraggeber haftet bei zu Unrecht unterlassenem Steuerabzug

Führt der Auftraggeber die Bauabzugsteuer nicht an das Finanzamt ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, haftet er dafür. Er haftet auch, wenn der leistende Unternehmer keine Steuerschulden hat und seinen steuerlichen Verpflichtungen insgesamt nachkommt. Das Finanzamt kann einen Haftungsbescheid gegen den Auftraggeber erlassen und den Betrag von ihm verlangen. Erhält der Auftrag... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.1 Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse

Rz. 133 Landwirtschaftliche Erzeugnisse i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 4 MwStSystRL i. V. m. Anhang VII MwStSystRL, die der Pauschalierung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegen, sind die vom Land- und Forstwirt in seinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb i. S. d. § 24 Abs. 2 UStG (Rz. 44ff.) im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen (Ur-)Erzeugertätigkeit selbst produzie... mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Haftung nach Bestimmungen d... / 8.3 Abschließende Anmerkungen zur Haftung des Betriebsübernehmers

Der Erwerber haftet nach § 75 AO auch dann, wenn ihm die Steuerschulden des Veräußerers nicht bekannt waren. Ein vertraglicher Haftungsausschluss zwischen Veräußerer und Erwerber ist gegenüber dem Steuergläubiger unwirksam und begründet allenfalls einen zivilrechtlichen Rückgriffsanspruch des Erwerbers. Bei mehrfachem Erwerb desselben Betriebs innerhalb kurzer Zeit kann sich... mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 1.4 Ursächlichkeit der Pflichtverletzung (Kausalität)

Durch die Pflichtverletzung müssen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder Steuererstattungen oder Steuervergütungen ohne rechtlichen Grund gezahlt worden sein.[1] Der Grundgedanke dieser Regelung ist hierbei der, dass durch die Pflichtverletzung beim Finanzamt ein Schaden entstanden sein muss. Der BFH folgert h... mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 9 Sachhaftung

§ 76 AO normiert eine besondere Sachhaftung für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie Verbrauchsteuern.[1] Die Vorschrift gilt insbesondere – wenngleich eingeschränkt – für Zölle[2] sowie die Verbrauchsteuern nach den einzelnen Verbrauchsteuergesetzen.[3] Die Haftung gilt nicht für die Umsatzsteuer. Die Haftung entsteht bereits vor der Abgaben- oder Steuerschuld und ermöglicht d... mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1.3 Nicht dem Unternehmer gehörig

Ob bei dem Begriff "gehören" auf die zivilrechtliche Definition des Eigentums abzustellen ist, ist abschließend nicht geklärt. Eine strenge Anlehnung an das Zivilrecht würde die Beschränkung der Haftung auf Sachen rechtfertigen, da das BGB nur bei Sachen vom Eigentum spricht, bei Rechten dagegen vom Inhaber, Gläubiger usw. Auf § 39 AO ist auf jeden Fall nicht abzustellen.[1]... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 10 Feststellung anrechenbarer Steuer, Abs. 5 Nr. 2

Rz. 207 Durch Gesetz v. 21.12.1993[1] ist in Abs. 5 die Nr. 2 angefügt und damit die Möglichkeit geschaffen worden, anrechenbare Steuerbeträge gesondert festzustellen. Diese Feststellung ist sinnvoll, soweit die Erträge mehreren gemeinschaftlich zustehen und damit auch die anrechenbare Steuer auf mehrere Stpfl. zu verteilen ist. Da für die Stpfl. mehrere FÄ zuständig sein kö... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1 Begriffe

Rz. 55 Während die Steuerbescheide in §§ 155ff. AO und die Feststellungsbescheide in §§ 179ff. AO eingehend gesetzlich geregelt sind, enthält die AO für die Grundlagen- und Folgebescheide nur zwei Legaldefinitionen: in § 171 Abs. 10 AO für den Grundlagenbescheid, in § 182 Abs. 1 AO für den Folgebescheid. An einer zusammenfassenden Regelung fehlt es; insbesondere ergibt sich ... mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 1.6 Umfang der Haftung

Der Umfang der Haftung ergibt sich aus der Verursachung und dem Verschulden des Haftenden. Der § 69 AO hat nach der Rechtsprechung des BFH Schadensersatzcharakter. Der Haftungsbetrag muss sich deshalb nicht mit der geschuldeten Steuer decken. Ein Mitverschulden des Finanzamts wirkt sich auf die Höhe der Haftung aus. Hierbei findet der Rechtsgedanke des § 254 BGB Anwendung.[1... mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 6 Haftung bei Organschaft

Eine Haftung besteht nach § 73 AO für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist.[1] Den Steuern stehen nach § 73 Satz 3 AO die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Keine Haftung der Organgesellschaft besteht nach § 73 AO nach der Rechtsprechung des BFH indes für Zinsen.[2] Die Organschaft bewirkt... mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 8.2 Umfang der Haftung

Der Umfang der Haftung nach § 75 AO ist sachlich und zeitlich begrenzt. Sachliche Schranken sind hierbei: Nach § 75 AO wird nur gehaftet für: Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Das sind: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbetrieben, Rückforderung von Investitionszulage, Versicherungssteuer bei Versic... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Haftung für Steuerschulden

Die Verrechnung von Forderungen einer Steuerschuldnerin ist als Tilgungsleistung anzusehen, denn – wie eine Zahlung – führt auch die Verrechnung zur Erfüllung von Forderungen. Grundsatz der anteiligen Tilgung: Ein gesetzlicher Vertreter handelt nicht pflichtwidrig, wenn er die Entrichtung fälliger Steuern unterlässt, weil hierzu keine finanziellen Mittel vorhanden sind. Jedoc... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Grundsätze der Verteilung einer vom Insolvenzverwalter gebildeten Sondermasse

Streitig ist, ob eine festgesetzte GewSt-Schuld aus einer vom klagenden Insolvenzverwalter gebildeten Sondermasse lediglich quotal oder als Masseverbindlichkeit vorrangig zu bedienen ist. Finanzrechtsweg: Bildet ein Insolvenzverwalter aus den gegenüber den Kommanditisten der Insolvenzschuldnerin geltend gemachten Haftungsansprüchen (§ 171 Abs. 2 HGB) eine Sonderinsolvenzmasse... mehr