Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

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Leistung eines Dritten auf ... / Entscheidung

Der BFH gab der Revision der Klägerin statt und stellte klar, dass die Zahlung der Klägerin als Leistung eines Dritten auf die Steuerschuld des anderen Steuerpflichtigen zu werten ist. Nach den Regelungen der Abgabenordnung (AO) ergeben sich folgende Grundsätze: Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO Eine Erstattung ist grundsätzlich nur an denjenigen möglich, auf dessen Rec... mehr

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Leistung eines Dritten auf ... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Dritter, der eine Zahlung auf die Steuerschuld eines anderen leistet, grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung hat. Eine Ausnahme besteht, wenn die Tilgungsbestimmung des Dritten wirksam angefochten wird, etwa wegen einer widerrechtlichen Drohung. In diesem Fall kann der Dritte selbst einen Erstattungsanspruch geltend m... mehr

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Leistung eines Dritten auf ... / Hintergrund

Im vorliegenden Fall überwies die Klägerin von ihrem Privatkonto einen Steuerbetrag an das Finanzamt und gab als Verwendungszweck ESt 2019 an. Diese Zahlung wurde der Steuerschuld eines anderen Steuerpflichtigen zugeordnet, die am Folgetag fällig wurde. Die Klägerin beantragte später die Erstattung des Betrags und begründete dies damit, dass die Überweisung ein Versehen gewes... mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.1 Eingangsrechnungen: Vorsteuerabzug prüfen

Im kreditorischen Bereich der Buchhaltung sind die unterschiedlichen Eingangsrechnungen und, falls erforderlich, auch zusätzliche Unterlagen über den Geschäftsvorfall (Aufträge, Verträge, Lieferscheine, Frachtbriefe etc.) auf die umsatzsteuerliche Behandlung hin zu untersuchen, um eine zutreffende Buchung auszulösen. Die erforderlichen Zahlen für die Umsatzsteuer-Voranmeldun... mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.2.1 Anwendung der Steuerschuldübernahme

Die Steuerschuldübernahme des Leistungsempfängers wird auch das "Reverse-Charge-Verfahren" genannt. Bei folgenden Leistungsbezügen muss der Unternehmer als Leistungsempfänger die deutsche Umsatzsteuer unter Umkehrung der Steuerschuld einbehalten und abführen:[1] Werklieferungen von im Ausland ansässigen Unternehmern sonstige Leistungen von im Ausland ansässigen Unternehmern, Lie... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.4 Verhältnis zu § 76

Rz. 8 Die Sachhaftung nach § 76 AO gibt dem Steuergläubiger das Recht, sich ohne Rücksicht auf private Rechte irgendwelcher Art wegen der auf den zoll- oder verbrauchsteuerpflichtigen Waren ruhenden Steuern an die Waren zu halten, insbesondere gem. § 327 AO durch ihre Verwertung für die Tilgung der Steuerschuld zu sorgen, die Bezahlung durch deren Zurückhaltung zu erzwingen ... mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.2.2 Berechnung der abzuführenden Steuer

Bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers darf der leistende Unternehmer in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen muss er in seiner zwingend auszustellenden Rechnung auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinweisen.[1] Praxis-Tipp Formerfordernisse für Hinweistext auf der Rechnung bei Anwendung der Steuerschuldnerschaft Der Hinwei... mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / Zusammenfassung

Überblick Die Einrichtung der Geschäftsprozesse in der Buchhaltung spielt für die Umsatzsteuer eine entscheidende Rolle. Denn sämtliche Geschäftsvorfälle sind auf ihre umsatzsteuerliche Relevanz zu überprüfen und im Rahmen der laufenden Buchhaltung entsprechend zu erfassen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über relevante Bereiche in der Buchhaltung zu den entsprechenden u... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.6.6 Zu hohe Bescheinigung

Rz. 207 Die dritte im Gesetz genannte Fallgruppe umfasst schließlich die zu hohe Bescheinigung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos. In diesem Fall könnte ein Steuerschaden entstehen, da dieser Betrag beim Anteilseigner eine steuerfreie Kapitalrückzahlung darstellt, soweit die Auskehrung die Anschaffungskosten bzw. den Buchwert der Anteile nicht übersteigt.[1] § 27 ... mehr

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Reverse-Charge-Verfahren: A... / 2 Werklieferung für privaten Bereich eines deutschen Bauunternehmers

Auch wenn ein im Ausland ansässiger Unternehmer eine Werklieferung oder eine Werkleistung an einen inländischen Unternehmer für dessen privaten Bereich erbringt, geht die Steuerschuld auf den inländischen Unternehmer über. Ein Vorsteuerabzug steht dem inländischen Leistungsempfänger in diesen Fällen nicht zu, weil der Leistungsbezug nicht für das Unternehmen des Leistungsemp... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 Die Überführung in das Eigentum des Bundes schließt sich an die Sicherstellung nach § 215 AO an. Während die Sicherstellung in das Ermessen der Behörde gestellt ist, gibt es im Rahmen des § 216 AO keinen Ermessensspielraum.[1] Die Überführung in das Eigentum des Bundes ist lediglich ausgeschlossen, wenn die Sachen nach § 375 Abs. 2 AO eingezogen werden, wenn es sich um... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.8 Steuernachforderungen

Rz. 204 Steuerschulden, die bei der übertragenden Körperschaft für die Zeit bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag anfallen, müssen in deren steuerlicher Schlussbilanz zurückgestellt und in die steuerliche Übernahmebilanz des übernehmenden Rechtsträgers nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG übernommen werden. Dies gilt auch für KSt- und GewSt-Schulden, die aufgrund eines etwaigen Ü... mehr

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Betrachtung zur Differenzbe... / d) Vergleichsbetrachtung zur Rechtslage bei Reiseleistungen

Eine der Differenzbesteuerung vom Ergebnis her ähnliche Vorschrift ist die Sonderregelung für Reiseleistungen.[24] Auch diese Regelung besteuert nur die Marge zwischen dem Reisepreis und dem Preis der Reisevorleistungen,[25] und sie schließt den Vorsteuerabzug des Reiseunternehmers aus.[26] Zusätzlich bewirkt sie für die Reiseleistungen einen besonderen Besteuerungsort nach ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Verhältnis zur Einkommensteuer

Rz. 31 Einmalige Vermögensanfälle infolge eines Erwerbs von Todes wegen oder einer Schenkung unter Lebenden unterfallen keiner Einkunftsart des § 2 Abs. 1 Nrn. 1–7 EStG. Damit sind Überschneidungen zwischen der Einkommensteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Regelfall ausgeschlossen; ein und dieselbe Handlung kann nicht zugleich Einkommensteuer und Erbschaft- oder ... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) GrESt: Erwerbsvorgang bei Verschmelzung mehrerer Kapitalgesellschaften

Kann für Zwecke eines Erwerbsvorgangs nach § 1 Abs. 3 GrEStG (in der vor dem 6.12.2024 anzuwendenden Fassung) ein Grundstück gleichzeitig sowohl der grundbesitzenden Gesellschaft (Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 oder 2 GrEStG) als auch einer anderen Gesellschaft (die zuvor einen Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 3 GrEStG verwirklicht hat) zugerechnet werden? Das FG entschied dazu: Die... mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Steuerfreie Tarifoptimierung von Versicherungsverträgen

Leitsatz 1. Ein nach § 4 Nr. 11 des Umsatzsteuergesetzes steuer­freier Umsatz aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler kann auch dann vorliegen, wenn aufgrund der Tätigkeit ein bestehender Vertrag durch Abschluss einer Änderungsvereinbarung optimiert wird. 2. Der Umstand, dass der Versicherungsnehmer das Entgelt entrichtet, steht der Steuerbefreiung nicht entgegen. Normenkette § 4 Nr. 11 UStG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. a EGRL 112/2006 (= MwStSystRL... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zusammenhang der Umsatzsteuerlagerregelung mit anderen Vorschriften

Rz. 10 In engem Zusammenhang mit der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4a UStG steht die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG für die einer Einfuhr vorangehende Lieferung unter den dort bestimmten Voraussetzungen. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. a UStG für Vermittlungsleistungen gilt auch für die Vermittlung der nach § 4 Nr. 4a UStG befreiten Umsätze. Mit der Absc... mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.2.2 Übersicht über die wichtigsten Amtspflichten

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden in Rechtsprechung und Rechtslehre folgende Fallgruppen von Amtspflichten genannt: Recht- bzw. gesetzmäßiges Verhalten Als grundlegende Pflicht, aus der sich nahezu alle weiteren Amtspflichten ableiten lassen, besteht die Pflicht des Amtsträgers zu recht- bzw. gesetzmäßigem Verhalten[1], wie sie in Art. 20 Abs. 3 GG als Grundsatz der Ges... mehr

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Trennungsunterhalt / 5.3 Aufteilung der Steuerschuld nach Trennung

Die Aufteilung einer nach der Trennung fällig gewordenen Steuerschuld (Nachforderung für einen vor der Trennung liegenden Zeitraum) inkl. der daraus folgenden Erstattungs- bzw. Nachzahlungsansprüche zusammen veranlagter Ehegatten wird im Innenverhältnis analog § 270 AO ermittelt. Derjenige, der die Aufteilung für die Zeit des Zusammenlebens beantragt, macht sich gegenüber de... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Steuerschulden

Rz. 231 [Autor/Zitation] Steuerschulden, für die das Unternehmen Steuerschuldner ist, sind stets dem betrieblichen Bereich zuzuordnen und daher in der Bilanz zu erfassen. Dies betrifft die Gewerbesteuer, welche als Objektsteuer den stehenden Gewerbebetrieb zum Steuergegenstand hat (§ 2 Abs. 1 GewStG), die Umsatzsteuer, die an das Vorliegen eines Unternehmens knüpft (§ 2 UStG)... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Absatz 1 a.F. (i.d.F. des JStG 1997)

„(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, wie folgt anzuwenden: 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1972; 2. für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1972; 3. (weggefallen) 4. für die Erbschaftsteuer auf Erwerbe, bei denen die Steuerschuld nach ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Haftung als Gesamtschuldner

Rn. 74 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach § 44 Abs 1 AO sind die zusammen zur ESt veranlagten Ehegatten Gesamtschuldner. Daher schuldet, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeder von ihnen die gesamte Leistung, gleichgültig, ob ein Ehegatte niedrigere Einkünfte als der andere oder gar keine hatte, § 44 Abs 1 S 2 AO. Eine Einschränkung dahingehend, dass das FA diesen Ehegatten nu... mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. KabE vom 30.6.1971

Rz. 5 [Autor/Stand] (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind wie folgt anzuwenden: a) für die Einkommensteuer und für die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1972, b) für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1972, c) für die Vermögensteuer erstmals bei Neuveranlagungen oder Nachveranlagungen auf den 1.1.1972, d) für die Erbschaftsteuer auf Er... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 7. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß) v. 15.6.1972 (BT-Drucks. VI/3537)

Rz. 7 [Autor/Stand] § 20 Erstmalige Anwendung (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind wie folgt anzuwenden: a) für die Einkommensteuer und für die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1972, b) für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1972, c) für die Vermögensteuer erstmals bei Neuveranlagungen oder Nachveranlagungen auf den 1.1.1972, d) für ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz der Individualbesteuerung

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Zulassung der Einzelveranlagung (bis VZ 2012 der getrennten Veranlagung) von Ehegatten ist vom Gesetzgeber als notwendig erachtet worden, nachdem das BVerfG BStBl I 1957, 193 die überwiegend nachteiligen Auswirkungen der bis dahin gesetzlich vorgeschriebenen Zusammenveranlagung, die auf dem Gedanken der Haushaltsbesteuerung beruhte, wegen... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Insolvenz eines Ehegatten

Rn. 51 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Wird über das Vermögen eines Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet, so berührt das die materiell-rechtlichen Grundlagen der Zusammenveranlagung nicht. Es sind insb auch Verluste des Gemeinschuldners im gesetzlichen Rahmen ausgleichs- und nach § 10d EStG abzugsfähig, selbst wenn sich diese auf positive Einkünfte ausschließlich des anderen... mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 2.12.1972 (BT-Drucks. VI/2883)

Rz. 6 [Autor/Stand][...] Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) [...] § 20 Erstmalige Anwendung (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind wie folgt anzuwenden: a) für die Einkommensteuer und für die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1971, b) für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1971, c) für die Ver... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Änderung des Zusammenveranlagungsbescheids

Rn. 65 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Ist die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs 1 AO) nur einem Ehegatten gegenüber wirksam geworden, so besteht der im ursprünglichen Zusammenveranlagungsbescheid enthaltene Nachprüfungsvorbehalt im Verhältnis zum anderen Ehegatten fort. § 26b EStG regelt nur die materielle Ermittlung der gegen jeden Ehegatten festzusetzenden ESt... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufteilung des Erstattungsanspruchs

Rn. 83 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Vorschrift des § 37 Abs 2 S 1 AO gilt sowohl für den Erstattungsanspruch des StPfl gegen das FA als auch für den umgekehrten Fall der Rückforderung durch das FA (vgl BFH v 22.03.2011, BStBl II, S 607). Übersteigen die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, die geleisteten Vorauszahlungen und die sonstigen Zahlungen der Ehegatten die Summe de... mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.3 Das Einkommen Selbständiger

Die Einkommensermittlung bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, wenn Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vorhanden sind. Bei derartigen Einkünften ist der Gewinn gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG im Wege der Bilanzierung oder durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Für die Einkommensermittlung sollten jedenfalls folgende Unterlagen herangezogen werden: Einn... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfsverfahren

Rn. 68 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Durch den Zusammenveranlagungsbescheid ist nur der Ehegatte beschwert, dem gegenüber er wirksam bekannt gegeben worden ist. Der andere Ehegatte ist bei unwirksamer Bekanntgabe nicht rechtsbehelfsbefugt, BFH BStBl II 1972, 287; BFH BStBl II 1984, 285. Im Falle der wirksamen Bekanntgabe gegen beide Ehegatten kann sich jeder Ehegatte unabhängig... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lcb) Anwendungsfälle temporärer Differenzen mit Buchungstechnik

Rn. 911 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die vorstehenden abstrakten Begriffsdefinitionen mit ihren Auswirkungen lassen sich auf folgende "Faustformel" zurückführen: Dazu folgende Beispielsfälle (nach Hoffmann/Lüdenbach, NWB-Kommentar Bilanzierung 2009, § 274 ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Erstattungsansprüche

Rn. 77 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Ehegatten sind hinsichtlich der ESt-Zahlung zwar Gesamtschuldner, s Rn 74, aber hinsichtlich Erstattungsansprüche nicht Gesamtgläubiger iSd § 428 BGB. Der Anspruch auf Erstattung zu viel entrichteter ESt ist in § 37 Abs 2 S 1 AO geregelt und steht demjenigen Ehegatten zu, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist. Es kommt also nicht... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Absatz 1 (in der seit dem ATADUmsG geltenden Fassung)

„(1) Diese Fassung des Gesetzes gilt, sofern in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, 1. für die Einkommen- und Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022, 2. für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 2022, 3. für die Erbschaftsteuer auf Erwerbe, bei denen die Steuerschuld nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden ist.” Rz... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausweis der Steuern (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 270 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes dürfen "bei Anwendung einer Gliederung nach § 275 HGB … die Steuern, die Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute als Steuerschuldner zu entrichten haben, unter den sonstigen Aufwendungen" ausgewiesen werden. Rz. 271 [Autor/Zitation] Über den Wortlaut des Gesetzes hinaus bestehen keine Bedenken, das Ausweiswahlrec... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden: mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Betriebliche Schulden

Rz. 239 [Autor/Zitation] In der Bilanz einer Personenhandelsgesellschaft dürfen nur Verpflichtungen gegen die Gesellschaft ausgewiesen werden (IDW RS FAB 7 Rz. 23). Rz. 240 [Autor/Zitation] Persönliche Schulden eines Gesellschafters dürfen nicht in den JA aufgenommen werden. Dies gilt selbst dann, wenn das Darlehen vom Gesellschafter zur Finanzierung einer Einlage in die Gesell... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verspätungsgeld (§ 22a Abs 5 EStG)

Rn. 47b Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Vorbemerkung zur Rechtslage ab 01.01.2017: Die Änderungen in § 22a Abs 5 S 3 und 5 EStG (statt "Mitteilungspflichtige" nunmehr "mitteilungspflichtige Stelle") sind redaktioneller Art (s Rn 10) und nicht mit materiellen Auswirkungen verbunden; sie dienen der Angleichung an § 93c AO. Zu den Änderungen ab 01.01.2018 s Rn 52. Zu den weiteren Än... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1850 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die ausschließlich mit einem betrieblichen bzw beruflichen Fehlverhalten zusammenhängen, sind als BA zu qualifizieren. § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG ordnet hinsichtlich dieser Aufwendungen ein Abzugsverbot an. Einschränkend gilt das Abzugsverbot nicht, soweit mit der Geldbuße auch der durch den Ge... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Einzelunternehmen

Rz. 134 [Autor/Zitation] Bei einem Einzelkaufmann betrifft die Gewerbesteuer als Objektsteuer den Gewerbebetrieb. Sie lässt sich nach allgemeiner Auffassung zweifelsfrei und eindeutig dem Unternehmen zuordnen (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1587; Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 126 [9/2024]; Kirsch, Rechnungslegung, § 5 PublG Rz. 108 [7/2022]). Für die Bewertung latenter Steuern b... mehr

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Trennungsunterhalt / 5.1 Begrenztes Realsplitting

Wer an den getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen gemäß § 10 Abs. 1a Satz Nr. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen (begrenztes Realsplitting). Falls der Unterhaltszahler noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Ehepartner übernimmt, entweder an den Ehepartner unmittelba... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Rechtsfolgen

Rn. 18 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 28 EStG enthält eine zwingende Regelung der Zurechnung aller Einkünfte, die in das Gesamtgut fallen, als Einkünfte des überlebenden Ehegatten. Eine Vermeidung der Zurechnung nach § 28 EStG ist nur durch eine abweichende Vereinbarung aller Beteiligten möglich (s Rn 8). Rn. 19 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Materiell folgt aus der gesetzlichen Fi... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.2 Ausschluss der Änderung der Steueranmeldung, Abs. 2 S. 3

Rz. 29 § 50c Abs. 2 S. 3 EStG enthält eine besondere Bestimmung, die eine Änderung der Steueranmeldung aufgrund der Freistellungsbescheinigung ausschließt. Liegt im Zeitpunkt der Zahlung der Vergütung noch keine Freistellungsbescheinigung vor, darf der Steuerabzug nach § 50c Abs. 1 S. 1 EStG nicht unterbleiben, auch wenn der Ermäßigungsanspruch eindeutig besteht. Die später ... mehr

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Kindesunterhalt / 2.2 Das Einkommen des selbstständig Tätigen

Die Einkommensermittlung bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, wenn Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vorhanden sind. Bei derartigen Einkünften ist der Gewinn gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG im Wege der Bilanzierung oder durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Für die Einkommensermittlung sollten jedenfalls folgende Unterlagen herangezogen werden: Ei... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 24 Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4

1 Verrentung Rz. 1 § 24 ErbStG gilt für Familienstiftungen und Familienvereine und gewährt für die Zahlung der Ersatzerbschaftsteuer mit der Möglichkeit der Verrentung eine Zahlungserleichterung. Die nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG [1] im Turnus von 30 Jahren anfallende Ersatzerbschaftsteuer i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG [2] kann nach § 24 S. 1 ErbStG auf Antrag des Steuerpflic... mehr

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Kautionen / 4.2 Bürgschaft für Steuerschulden eines anderen

Gem. § 48 AO können Dritte sich auch für Leistungen aus dem Steuerschuldverhältnis[1] eines anderen gegenüber der Finanzbehörde vertraglich verpflichten. Die Ansprüche aus derartigen Verträgen wie z. B. einer Bürgschaft sind privat-rechtlicher und nicht öffentlich-rechtlicher Natur und können daher nur gem. § 192 AO nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts durchgesetzt ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Verrentung

Rz. 1 § 24 ErbStG gilt für Familienstiftungen und Familienvereine und gewährt für die Zahlung der Ersatzerbschaftsteuer mit der Möglichkeit der Verrentung eine Zahlungserleichterung. Die nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG [1] im Turnus von 30 Jahren anfallende Ersatzerbschaftsteuer i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG [2] kann nach § 24 S. 1 ErbStG auf Antrag des Steuerpflichtigen in 30... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG a. F.

Rz. 36 § 28 Abs. 3 ErbStG a. F. gilt für Erwerbe, für die die Steuer vor dem 1.1.2025 entstanden ist. Nach der bis 30.6.2016 geltenden Rechtslage erfasst die Vorschrift den Erwerb begünstigten Vermögens i. S. d. § 13c Abs. 3 ErbStG a. F. bzw. nach der ab 1.7.2016 geltenden Rechtslage begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13d Abs. 3 ErbStG, d. h. bebaute Grundstücke oder Grundstüc... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Fälligkeit

Rz. 5 Da § 24 ErbStG keine Regelung zur Fälligkeit der einzelnen Jahresbeträge enthält, gelten die allgemeinen Grundsätze nach § 220 AO: Die 1. Jahresleistung wird unter Beachtung des § 220 Abs. 2 AO mit Entstehung der Steuerschuld fällig, die folgenden Jahresleistungen jeweils am 1. Januar eines Jahres.[1] Rz. 6-9 einstweilen frei mehr