Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 2.4 Versagung der Erlaubnis

Auf der einen Seite ist zwar die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich in Art. 12 Grundgesetz (GG) geschützt, auf der anderen Seite aber ist der Rechtsverkehr vor unzuverlässigen Personen bzw. Gewerbetreibenden zu schützen, weshalb Art. 12 GG bereits eine Ausgestaltungsbefugnis durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässt. Wegen der grundrechtlich geschützten Berufsfreihe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.8 Verjährung der Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, Abs. 7

Rz. 153 Eine Hemmung der Festsetzungsfrist tritt in den Fällen ein, in denen nach § 169 Abs. 2 AO die Festsetzungsfrist auf 10 bzw. 5 Jahre verlängert worden ist. Die Festsetzungsfrist endet nicht, bevor nicht die straf- oder bußgeldrechtliche Verjährung eingetreten ist. Damit wird verhindert, dass auf die Einziehung der Steuer verzichtet werden muss, während noch eine stra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.16 Verjährung des Erstattungsanspruchs, Abs. 14

Rz. 196 Abs. 14 ist durch Gesetz v. 19.12.1985, BStBl I 1985, 735[1] eingefügt worden. Die Vorschrift gilt für alle Festsetzungsfristen, die bei Inkrafttreten des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 am 1.1.1987 noch nicht abgelaufen waren.[2] Nach Abs. 14 läuft die Festsetzungsfrist für eine Steuerfestsetzung nicht ab, soweit ein Erstattungsanspruch des Stpfl. aus derselben Steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1.3 Sachlicher Umfang der Ablaufhemmung

Rz. 139 Einen umfassenden Prüfungsauftrag, wie die Prüfungsanordnung bei der Außenprüfung, gibt es bei der Steuer- oder Zollfahndung nicht. Es wird die Ansicht vertreten, es komme neben der tatsächlichen Prüfungshandlung auch auf die Einleitungsverfügung an, um einen Gleichlauf mit der Regelung für die Außenprüfung herzustellen.[1] Dies ist abzulehnen. Es gibt, anders als be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.3.2 Persönlicher Umfang (erfasste Steuerpflichtige)

Rz. 119 Die Ablaufhemmung tritt grundsätzlich nur ein, wenn sich die Außenprüfung gegen den Stpfl. selbst richtet.[1] Gegen diese Person muss die Prüfungsanordnung wirksam ergangen sein. Richtet sich die Prüfung gegen mehrere Personen, muss allen, denen gegenüber Ablaufhemmung eintreten soll, die Prüfungsanordnung bekannt gegeben werden. Personen gegenüber, denen gegenüber ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.17 Verjährungshemmung bei Steuerentrichtungspflicht Dritter, Abs. 15

Rz. 205 Durch Gesetz v. 26.6.2013[1] wurde in Abs. 15 ein neuer Tatbestand der Ablaufhemmung eingeführt. Hintergrund der Neuregelung ist, dass die Handlung, die die Ablaufhemmung hervorrufen soll, bisher gegenüber demjenigen Stpfl. vorgenommen werden musste, gegen den die Ablaufhemmung wirken soll. Hat ein Dritter die Steuer für den Steuerschuldner zu entrichten, bedeutete d...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.7.3 Die Alternative "Verschonungsbedarfsprüfung"

a) Überblick In § 28a ErbStG ist eine sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung vorgesehen. Die Vorschrift regelt die Bedürfnisprüfung in Erwerbsfällen ab einer bestimmten Größenordnung. Wurde der Schwellenwert überschritten und vom Erwerber des begünstigten Vermögens kein Antrag auf § 13c ErbStG gestellt (dieser führt dazu, dass die Verschonungsbedarfsprüfung keine Anwendung find...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 5 Weitergabe von begünstigtem Vermögen

Wie bisher schon gibt es auch die Regelung zur Weitergabe von begünstigtem Vermögen zu beachten. Diese hat sich inhaltlich nicht verändert und ist nun in § 13a Abs. 5 ErbStG enthalten. Nach dieser Regelung kann ein Erwerber den Verschonungsabschlag gem. § 13a Abs. 1 ErbStG und den Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen ...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.2 Vorliegen von Bilanzierungshilfen bzw. von Sonderposten

Rz. 32 Neben dem Vorliegen eines Rechnungsabgrenzungspostens konnte vor Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auch dann ein bilanzierungsfähiger Sachverhalt ohne das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. einer Schuld gegeben sein, wenn eine Bilanzierungshilfe gegeben war. Durch aktivische Bilanzierungshilfen wurde "die periodige Aufwandsverrechnung...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anwendung der Bruttomethode im Fall der Ausschüttung einer EU-Kapitalgesellschaft an eine deutsche Organgesellschaft

Leitsatz Ausschüttungen, die eine deutsche Organgesellschaft von einer dänischen Tochter-Kapitalgesellschaft bezieht, sind in dem der deutschen Organträger-Personengesellschaft zuzurechnenden Einkommen in voller Höhe – ohne Anwendung des § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) – enthalten (§ 15 Satz 1 Nr. 2 KStG). Ein Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23.07.1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitglied...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.3.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Das Jahressteuergesetz 2020 sieht – um einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil durch den unbegrenzten Abzug von Schulden und Lasten zu vermeiden – Änderungen für den Schuldenabzug vor. Darüber hinaus sind hier auch die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 zu beachten. Diese finden Anwendung für Erwerbe ab dem 1.1.2025.[1] Es werden Schulden und Lasten anteilig g...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.2 Steuerschulden (Zeilen 90 bis 92)

Hatte der Erblasser Steuerschulden (z. B. Einkommensteuerschulden), sind diese in den Zeilen 90 bis 92 einzutragen. Dies gilt nicht für betriebliche Steuerschulden (z. B. Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuerschulden). Anzugeben sind der Name des Finanzamts, die Steuernummer und der Wert der Steuerschulden. Sind die Steuerschulden vom Finanzamt noch nicht veranlagt worden, sind s...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.5 Steuererstattungsansprüche (Zeilen 59 und 60)

Gehören zum Nachlass Steuererstattungsansprüche und Steuervergütungsansprüche, dann sind diese mit ihrer Bezeichnung, dem Finanzamt und der Steuernummer in den Zeilen 59 und 60 zu erfassen. In diese Zeilen gehören die privaten Steuererstattungsansprüche. Zu ihnen zählen insbesondere die Einkommensteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Steuererstattungsansprüch...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.4 Steuerschuldner

Steuerschuldner ist der Erwerber. Erwerber ist z. B. der Erbe, der Vermächtnisnehmer oder der Pflichtteilsberechtigte, der seinen Pflichtteil einfordert. Zu beachten ist, dass der einzelne Erwerber nur seine eigene Erbschaftsteuer schuldet.[1] Im Fall einer fortgesetzten Gütergemeinschaft sind die Abkömmlinge im Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile Steuerschuldner und ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.6 Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten

Hinsichtlich des Abzugs von Schulden und Lasten hat das Jahressteuergesetz 2024 Änderungen vorgenommen. Hierbei wurde die bisherige Vorschrift des § 10 Abs. 6 ErbStG neu strukturiert und unterteilt sich nun in § 10 Abs. 6 ErbStG, § 10 Abs. 6a ErbStG und § 10 Abs. 6b ErbStG.[1] a) Es liegt bei den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerbefreitem Vermög...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.8 Schuldenabzug

Zu beachten sind die Änderungen des Schuldenabzugs durch das Jahressteuergesetz 2020. Ferner wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 die bisherige Vorschrift des § 10 Abs. 6 ErbStG neu strukturiert und unterteilt sich nun in § 10 Abs. 6 ErbStG, § 10 Abs. 6a ErbStG und § 10 Abs. 6b ErbStG. Im Einzelnen gilt Folgendes: a) Es liegt bei den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zu...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14 Nachlassverbindlichkeiten (Zeilen 84 bis 114)

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen insbesondere die Schulden des Erblassers und die durch den Sterbefall entstandenen Kosten. Das sind die aus Rechtsgründen bestehenden Erblasserschulden. Darunter fallen alle vertraglichen, außervertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen, die in der Person des Erblassers begründet worden und mit seinem Tod nicht erloschen sind bzw. ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.4.3 Schulden und Lasten

Sind auch Schulden oder Lasten vorhanden, dann können diese nur soweit abgezogen werden, wie diese mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Darüber hinaus müssen die Schulden das Inlandsvermögen auch belasten.[2] Praxis-Beispiel Schulden und Lasten Der im Ausland lebende Witwer W hat seinen Sohn S, der ebenfalls im Ausland wohnt, zum Alleinerben best...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 6.4.1 Rechtslage bis zum 31.12.2024

Zum Abzug von Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht gilt Folgendes. Bei beschränkter Steuerpflicht werden Schulden und Lasten nur insoweit berücksichtigt, als sie mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und dieses Vermögen belasten.[1] Hinweis Wirtschaftlicher Zusammenhang Ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden (Lasten) mit Vermögens...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.5 Verschonungsabschlag bei vermieteten Grundstücken

Nach § 13d Abs. 1 ErbStG sind zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nur mit 90 % anzusetzen. Dies gilt auch für in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegene Grundstücke.[1] Dabei sind die Verhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt maßgebend.[2] Praxis-Beispiel Verschonungsabschlag Erblasser E, der in Köln seinen Wohn...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Vorab soll hier darauf hingewiesen werden, dass die Regelungen zum Schuldenabzug, die bisher in § 10 Abs. 6 ErbStG ab 2025 in § 10 Abs. 6a ErbStG enthalten sind – mit einer veränderten Satzreihenfolge. a) Es liegt von den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem zu Wohnzwecken vermieteten Grundstück vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit dem zu Wohnzw...mehr

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Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 1.4.2 Berechnung des Werts des Nachlasses

Zur Ermittlung des Pflichtteils ist der Bestand und der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls zugrunde zu legen (§ 2311 Abs. 1 BGB). Der Wert des gemeinen Nachlasses (Nettonachlasswert) ergibt sich, indem von den Aktiva die Erblasserschulden wie auch die Erbfallschulden (z. B. die Beerdigungskosten) zum Abzug zu bringen sind. Unter die Nachlassverbindlichkeiten falle...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklerpflichten nach GewO, ... / 1.2.1 Voraussetzungen

Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Gewerbeerlaubnis. Diese kann allerdings durchaus versagt werden. Absolute Versagungsgründe Die Erlaubnis ist unter folgenden Umständen zu versagen: Es liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller oder eine mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragte Person die fü...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Rz. 32 Stand: 6/01 – 02/2025 Allgemein regelt § 14a Abs. 5 UStG die Verpflichtung des Unternehmers zur Ausstellung einer Rechnung in Fällen des Übergangs der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger nach § 13b UStG. Geändert haben sich in den letzten Jahren mehrfach die Verweisungen auf § 13b UStG, um § 14a Abs. 5 UStG an die gesetzliche Weiterentwicklung des § 13b UStG anzupa...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 Stand: 6/01 – 02/2025 § 14c UStG n. F. beruht auf den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Art. 21 Abs. 1 Buchst. d, Art. 22 Abs. 3 und Abs. 9 der 6. EG-RL (Art. 203, Art. 217 ff. MwStSystRL) sowie auf der RL 2001/115/EG des Rates vom 20.12.2001 (Rechnungsrichtlinie/ABl. EG 2002 Nr. L 15, 24). Zur Auslegung des Art. 21 Abs. 1 Nr. 1 der 6. EG-RL vgl. EuGH vom 18.06.2009...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

Rz. 39 Stand: 6/01 – 02/2025 § 14a Abs. 7 UStG regelt die Erteilung einer Rechnung für den Fall, dass der an einem i. g. Dreiecksgeschäft beteiligte mittlere Unternehmer (= erster Abnehmer), die Rechtsfolgen des § 25b Abs. 2 UStG eintreten lassen will. Ein i. g. Dreiecksgeschäft (wegen Einzelheiten vgl. die Kommentierung zu § 25b) liegt vor, wenn drei Unternehmer über denselb...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Grundfall (§ 14c Abs. 1 S. 1 und 2 UStG)

Rz. 12 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Vorschrift des § 14c Abs. 1 UStG betrifft nach ihrem Wortlaut nur Unternehmer, die nach § 14 Abs. 1 UStG persönlich zum gesonderten Ausweis der USt in Rechnungen berechtigt sind, wobei die Gründe des zu hohen Steuerausweises unbeachtlich sind, da die Vorschrift nur auf das objektive Vorliegen eines solchen abhebt (vgl. BFH vom 13.11.1996, Az: ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bosche, Berichtigung von Rechnungen durch den Abrechnungsempfänger, UR 18/2015, 693 ff. Eckert, Umsatzsteuerschuld auch bei unvollständiger Rechnung, BBK 2011, 1103. Endert/Sepetauz, Unrichtiger Umsatzsteuerausweis gemäß § 14c UStG, BBK 2012, 1068. Frye, Steuerschuld des Rechnungsausstellers – Anforderungen an eine Rechnung i. S. d. § 14c UStG, UR 2011, 1. Grambeck, Berichtigung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Allgemeines

Rz. 47 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach § 14c Abs. 2 S. 1 UStG schuldet derjenige, der in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, den ausgewiesenen Betrag. Gleiches gilt nach § 14c Abs. 2 S. 2 Nr. 1 UStG, wenn jemand wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag gesondert ausweist, ob...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.2 Nichtunternehmer

Rz. 56 Stand: 6/01 – 02/2025 In den Anwendungsbereich des § 14c Abs. 2 S. 2 1. Alt. UStG fallen alle Nichtunternehmer, die in einem Dokument wie leistende Unternehmer abrechnen und dabei USt gesondert ausweisen. In diese Rubrik fallen auch Unternehmer, die eine Leistung, die sie nicht im Rahmen ihres Unternehmens erbringen, mit gesondertem Steuerausweis abrechnen (vgl. Abschn...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.3 Nichtunternehmer

Rz. 65 Stand: 6/01 – 02/2025 Beispiele für Rechnungen von Nichtunternehmern liegen nach der Rechtsprechung des BFH z. B. in folgenden Fällen vor: BFH vom 05.08.1988, Az: X R 66/82, BStBl II 1988, 1019 – Händigt ein Nichtunternehmer einem Unternehmer (Käufer eines Pkw) ein blanko unterschriebenes Papier zum Ausfüllen als Kaufvertrag aus, ohne dabei ausdrücklich den gesonderten ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Anwendungsbeispiele

Rz. 20 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung liegt ein unrichtiger (zu hoher) Steuerausweis insbesondere in folgenden Fällen vor: Der Unternehmer weist für eine steuerpflichtige Leistung eine höhere als dafür gesetzlich geschuldete Steuer aus (z. B. Ausweis des Regelsteuersatzes nach § 12 Abs. 1 UStG i. H. v. 19 %, obwohl der ermäßigte Steuersatz ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Regelungsinhalt

Rz. 51 Stand: 6/01 – 02/2025 Der Begriff Gutschrift beschreibt den Umstand, dass nicht der Leistungsgeber über eine von ihm erbrachte Leistung abrechnet, sondern der Leistungsempfänger über eine an ihn erbrachte Leistung (vgl. § 14 Abs. 2 S. 5 UStG). Keine Gutschrift ist die im allgemeinen Sprachgebrauch ebenso bezeichnete Korrektur einer zuvor ergangenen Rechnung (Abschn. 14...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Die EU-konforme Rechnung?, IWB 2013, 144. Becker, Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts in den Rechtssachen "Geissel" und "Butin", MwStR 2017, 610 ff. Becker, Hat die Rechnung als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs ausgedient? Auswirkungen der EuGH-Urteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. FinMin. Baden-Württemberg, Erlass v. 3.7.1995 – S 1320 – 19, ASt-Kartei BW A II Nr. 7 = juris FMNR312050095

Rz. 7 [Autor/Stand] Zwischenstaatliche Amtshilfe durch Austausch in Steuersachen; Verfahren der britischen Steuerverwaltung bei Auskunftsersuchen, die an Banken zu richten sind Die britische Steuerverwaltung verfährt bei Auskunftsersuchen, die an dortige Banken zu richten sind, nach dem nachfolgend geschilderten Verfahren. In entsprechenden Auskunftsersuchen sind die vorgegeb...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5 Rechtsfolgen des unberechtigten Steuerausweises

Rz. 66 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach § 14c Abs. 2 UStG schuldet derjenige, der unberechtigt USt gesondert ausweist, den ausgewiesenen Betrag (vgl. § 13a Abs. 1 Nr. 4 UStG – der Aussteller der Rechnung). Der Steueranspruch besteht unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger die unberechtigt ausgewiesene USt als Vorsteuer abgezogen hat (vgl. Abschn. 14c.2. Abs. 7 S. 1 UStAE). Nich...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.3 Rechnungsempfang durch Dritte

Rz. 98 Stand: 6/01 – 02/2025 Hat der Leistungsempfänger einen Dritten mit dem Empfang der Rechnung beauftragt und wird die Rechnung unter Nennung nur des Namens des Leistungsempfängers mit "c/o" an den Dritten adressiert, galt bisher hinsichtlich der nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG erforderlichen Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift des Leistungsem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 3.7.2 Rechtslage nach Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Allgemeines Durch das Jahressteuergesetz 2020 ergeben sich Änderungen im Schuldenabzug (§ 10 Abs. 6 ErbStG). Dabei ist zu unterscheiden zwischen Schulden und Lasten, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen stehen und Vermögensgegenständen, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen. Zu letzteren zählen z. B.: Pflichtte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.3 Erstattungsansprüche

Rz. 38 Werden Ehegatten zusammenveranlagt, stellt sich die Frage, wem bei Überzahlungen der Erstattungsanspruch zusteht. Erstattungsansprüche entstehen, wenn die Vorauszahlungen oder anzurechnenden Beträge die im Weg der Zusammenveranlagung festgesetzte Steuerschuld übersteigen (§ 36 Abs. 4 S. 2 EStG), ferner, wenn die Steuerbescheide zugunsten der Ehegatten aufgehoben oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.1 Gesamtschuld

Rz. 33 Nach § 26b EStG i. V. m. § 44 Abs. 1 S. 1 AO haften zusammen zur ESt veranlagte Ehegatten als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass jeder der Ehegatten die gesamte Steuer schuldet, das FA sie jedoch nur einmal zu fordern berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 S. 2 AO; § 241 S. 1 BGB). Die Gesamtschuldnerschaft gilt auch für Vorauszahlungen nach § 37 EStG auf die ESt des laufenden...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.2 Rechtsbehelfe

Rz. 22 Da es sich rechtlich um zwei Bescheide handelt, kann jeder der Ehegatten selbstständig gegen die ihn betreffende Festsetzung Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel einlegen, wenn er ihm gegenüber wirksam bekannt gegeben worden ist. Denn nur dieser Ehegatte ist durch den Zusammenveranlagungsbescheid beschwert. Der andere Ehegatte ist bei einer unwirksamen Bekanntgabe nicht zu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.2 Aufteilungsverfahren nach §§ 268ff. AO

Rz. 36 Die Aufteilung erfolgt nur auf Antrag (§ 268 AO)[1]; das FA muss aber in geeigneten Fällen nach § 89 AO die Stellung des Antrags anregen.[2] Der Antrag kann frühestens nach der Bekanntgabe des Leistungsgebots gestellt werden (§ 269 Abs. 2 S. 1 AO), da erst dann die Gefahr einer Inanspruchnahme besteht.[3] Nach vollständiger Zahlung der Steuer ist der Antrag nicht mehr...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.12 Erstattungsfälle und Herabsetzung der Steuerschuld

Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein Verspätungszuschlag auch dann festgesetzt werden, wenn sich aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung ein Erstattungsanspruch ergibt.[1] Ferner hat der BFH entschieden, dass bei einem Änderungsbescheid, der zu einer Herabsetzung der Steuerschuld führt, zu prüfen ist, in welchem Umfang die für die Festsetzung des Verspätungszuschla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4.2 Erlöschen des Steueranspruchs (Abs. 3)

Rz. 12 Die im öffentlich-rechtlichen Vertrag bezeichneten Steueransprüche erlöschen im Zeitpunkt des Übergangs des Eigentums in der im Vertrag bezeichneten Höhe.[1] Die Steuerschuld erlischt also nicht mit Rückwirkung auf ihren Entstehungszeitpunkt; bereits entstandene Zinsen und verwirkte Säumniszuschläge bleiben daher bestehen.[2] Zur Vermeidung dieser Nebenleistungen komm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4.3 Änderung der Steuer

Rz. 13 Stellt sich nach Abschluss des Vertrags heraus, dass die durch Übertragung an Zahlungs statt zu erfüllende Steuerschuld überhaupt nicht bestanden hat (Aufhebung der Steuerfestsetzung), so sind die übertragenen Gegenstände auf den Stpfl. zurückzuübertragen; es ist nicht etwa nur der angerechnete Betrag zu vergüten.[1] Wird die Steuerschuld nach Abschluss des Vertrags üb...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.12 Die Schonfrist gilt nur bei Banküberweisung

Wird die Steuerschuld bar oder per Scheck beglichen, kann man sich nicht auf die Schonfrist berufen. Die Schonfrist hat nur noch bei Banküberweisung Bedeutung. Praxis-Tipp Scheck beigelegt – Zahlung gilt als rechtzeitig Wenn der rechtzeitigen Steueranmeldung ein Scheck beigelegt wird, gilt der Scheck als rechtzeitig eingereicht. In diesem Fall wäre die Steuerschuld also rechtz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Erfasste Steuern

Rz. 3 Die Anwendung des § 224a AO ist ausdrücklich beschränkt auf Erbschaftsteuer (einschließlich Schenkungsteuer[1]) und Vermögensteuer; Letztere wird allerdings aufgrund der Entscheidung des BVerfG v. 22.6.1995[2] seit 1997 nicht mehr erhoben. Eine (analoge) Anwendung des § 224a AO auf andere als die in der Vorschrift genannten Steuerarten scheidet aus.[3] Dagegen spricht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.3 Öffentliches Interesse

Rz. 5 Die Übertragung an Zahlungs statt ist nur zulässig, wenn an dem Erwerb der in Rz. 4 genannten Gegenstände "wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft ein öffentliches Interesse besteht". Das Interesse muss gerade an dem Erwerb der Gegenstände bestehen, ein Interesse an der Bezahlung der Steuerschuld genügt nicht.[1] Der Begriff des öffentlichen Intere...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.8 Änderungen oder die Aufhebung von Steuerfestsetzungen haben keinen Einfluss auf verwirkte Säumniszuschläge

Es spielt diesbezüglich keine Rolle, aufgrund welcher Vorschriften oder Rechtshandlungen die gegen den säumigen Steuerschuldner festgesetzte Steuer geändert oder aufgehoben wird. Es ist unerheblich, ob das Finanzamt die Steuerfestsetzung auf Einspruch hin oder infolge einer Klage ändert. Praxis-Beispiel Änderung der Steuerfestsetzung Die Körperschaftsteuernachzahlung der X-Gmb...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.14 Hinausschieben der Fälligkeit durch Stundung oder Aussetzung der Vollziehung

Die Fälligkeit einer Steuerschuld wird durch deren Stundung oder deren Aussetzung der Vollziehung hinausgeschoben, nicht hingegen nur durch die Einlegung eines Einspruchs. Folge ist, dass bis zum neuen Fälligkeitstermin keine Säumniszuschläge anfallen, dafür werden aber Stundungs- bzw. Aussetzungszinsen festgesetzt. Beim ursprünglichen Fälligkeitstermin bleibt es nur dann, w...mehr