Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Allgemeines

Rz. 2 § 43 AO enthält keine spezifischen Regelungen zur Steuerschuldnerschaft, sondern bildet nur einen entsprechenden allgemeingesetzlichen Rahmen und verweist auf die jeweiligen Einzelsteuergesetze. Die Vorschrift des § 13 GrEStG füllt diesen Rahmen für den Bereich der Grunderwerbsteuer aus und bestimmt, wer Schuldner der Grunderwerbsteuer ist. Generell ist dies auch bei d... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5 Gesamtschuldnerschaft

Rz. 16 Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden, sind Gesamtschuldner.[1] Jeder der Gesamtschuldner schuldet die gesamte Steuer.[2] Das steuerliche Gesamtschuldverhältnis unterscheidet sich hierin nicht vom Gesamtschuldverhältnis des bürgerlichen Rechts.[3] Das Finanzamt ist zur Heranziehung eines Steuerschuldners verpflichtet. Gru... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1.1 Bedingung

Rz. 4 Bedingung i. S. d. Vorschrift ist die aufschiebende Bedingung i. S. d. § 158 Abs. 1 BGB – bei einer auflösenden Bedingung i. S. d. § 158 Abs. 2 BGB hingegen entsteht die Steuer z. B. mit Abschluss des obligatorischen Kaufvertrags.[1] Die Wirkung des Rechtsgeschäfts endet mit dem Eintritt der auflösenden Bedingung und ab diesem Zeitpunkt,[2] sodass der Vorgang grunderwe... mehr

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Zinsen auf Steuern / 5.2 Berechnung der Zinsen

Der Zinslauf beginnt mit dem Tag des Eingangs des Rechtsbehelfs bei der Finanzbehörde, deren Verwaltungsakt angefochten wird, oder mit dem Tag der Rechtshängigkeit beim Gericht.[1] Dies kann aber nur dann der Fall sein, wenn die Aussetzung der Vollziehung, die i. d. R. erst nach Einlegung des Einspruchs oder der Klage verfügt wird, rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Eingangs d... mehr

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Zinsen auf Steuern / 5.3 Erlass aus Billigkeitsgründen

Wie bei den Stundungszinsen kann die Finanzbehörde gem. § 237 Abs. 4 AO auch auf Aussetzungszinsen verzichten. Eine lange Dauer des Klageverfahrens beim Finanzgericht für sich allein ist kein Grund für den Verzicht auf Aussetzungszinsen.[1] Eine überlange Verfahrensdauer kann ebenfalls nicht zu deren Verwirkung führen. Dies ergibt sich auch nicht aus den vom Europäischen Ger... mehr

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Änderungsvorschriften / 1.1.2 Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

Rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte, z. B. Stundung oder Erlass, dürfen nach Abs. 2 des § 130 AO nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden. Die in der Praxis wichtigste Fallgruppe ist, dass der Steuerpflichtige den Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig sind.[1] So kann eine Stundung oder ... mehr

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Zinsen auf Steuern / 2.4 Erlass aus Billigkeitsgründen

Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen beschäftigt regelmäßig die Finanzgerichte und auch den BFH. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die Verzinsung dem Grunde oder auch der Höhe nach auf Fehlern des Finanzamts beruht, was oft zu Erlassanträgen nach § 227 AO führt. Dabei geht es i. d. R. um Erlassanträge wegen verzögerter Bearbeitung von Steuererklärungen, hinausgesc... mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 1.3 Höhe des Säumniszuschlags

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, der auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abzurunden ist. Die Säumnis beginnt mit Ablauf des Fälligkeitstags. Praxis-Beispiel Berechnung der Säumniszuschläge Eine Steuerschuld wird am 15.1. fällig und am 20.12. entrichtet. Die Säumnis besteht 11 volle Monate und 1... mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.1 Definition

Wurde eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt, hat nach Satz 1 des § 37 Abs. 2 AO derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger, also das Finanzamt, einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags. Dies gilt nach Satz 2 auch, wenn der rechtliche Grund später wegfällt. Eine Zahlung ist ohne Rechtsgrund geleistet, wenn sie den ... mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 1.5 Mehrere Säumniszuschläge

Bei der Berechnung der Säumniszuschläge ist zu beachten, dass jede Steuerschuld und jede Fälligkeit jeweils für sich zu behandeln ist. Praxis-Beispiel Säumniszuschläge sind für jede Steuerschuld getrennt zu ermitteln Am 10.3., 10.6. und 10.9. fällige Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden nicht entrichtet. Säumniszuschläge entstehen jeweils getrennt bei den einzelnen 3 selbsts... mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.2 Zusammenveranlagung

Die schuldbefreiende Wirkung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG lässt die materielle Rechtslage hinsichtlich der Erstattungsberechtigung zusammenveranlagter Ehegatten unberührt. Es besteht zwischen den Ehegatten – im Gegensatz zur Gesamtschuldnerschaft bezüglich der zu zahlenden Steuer – im Erstattungsfall keine Gesamt-, sondern nur Teilgläubigerschaft. Das Finanzamt müsste daher d... mehr

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Gesamtschuldverhältnis / 2.2 Antragserfordernis

Grundvoraussetzung für eine Aufteilung der Gesamtschuld ist ein entsprechender Antrag eines der beiden Ehegatten. Dies schließt es jedoch nicht aus, dass das Finanzamt im Rahmen seines Auswahlermessens die Vollstreckung beschränken und auf die Belange des einzelnen Ehegatten Rücksicht nehmen kann. Auch der Ehegatte, der Gesamtrechtsnachfolger seines verstorbenen Ehepartners ... mehr

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Einspruch / 2.3 Beschwer

Die Zulässigkeit des Einspruchs ist davon abhängig, dass der Einspruchsführer eine Beschwer geltend macht. Dies setzt voraus, dass er vom Regelungsinhalt des ergangenen oder erstrebten Bescheids persönlich und sachlich betroffen ist. Eine fehlende Begründung des Einspruchs oder mangelnde Erfolgsaussichten haben auf die Frage der Beschwer keinen Einfluss. Ob wirklich eine Rec... mehr

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Gesamtschuldverhältnis / 2.3 Aufteilungsmaßstäbe

Der Aufteilungsantrag ist durch den Zeitpunkt seines Eingangs bestimmend für die Höhe der aufzuteilenden Steuer. Wird er vor Einleitung der Vollstreckung gestellt, so ist nach § 276 Abs. 1 AO die im Zeitpunkt seines Eingangs geschuldete Steuer aufzuteilen. Wird er danach gestellt, ist gem. § 276 Abs. 2 AO die im Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung geschuldete Steuer f... mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 1.2 Nichtzahlung bei Fälligkeit

Säumniszuschläge entstehen, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nicht – wie alle anderen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern sogleich durch Zahlungsaufforderung erhoben[1] werden.[2] Das Entstehen von Säumniszuschlägen setzt ein Verschulde... mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 1.4 Schonfrist

Ein Säumniszuschlag wird bei einer Säumnis bis zu ­3 Tagen nach § 240 Abs. 3 AO nicht erhoben. Dies gilt allerdings nicht für Barzahlungen. Bedeutung hat die Schonfrist vor allem bei Banküberweisungen. Fällt der 3. Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags. Geht die Überweisung erst nach Ablauf der Schonfrist auf dem Bankko... mehr

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Gesamtschuldverhältnis / 2.1 Allgemeines

Zweck der Gesamtschuldaufteilung nach den Vorschriften der §§ 268ff. AO [1] ist es, den einzelnen zusammenveranlagten Ehegatten im Fall der Vollstreckung nicht schlechter zu stellen als einen Einzelschuldner. Jeder Ehegatte kann beantragen, dass die Vollstreckung wegen der geschuldeten Einkommensteuer jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich nach Maßgabe der §§ 269–27... mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 2 Säumniszuschläge bei Gesamtschuld

In den Fällen der Gesamtschuld, z. B. Einkommensteuer der Ehegatten bei Zusammenveranlagung, können nach § 240 Abs. 4 Satz 1 AO Säumniszuschläge gegenüber jedem der Gesamtschuldner entstehen. Zu beachten ist dabei, dass die Gesamtschuld zu unterschiedlichen Zeiten festgesetzt und fällig werden kann, z. B. wenn der Zusammenveranlagungsbescheid gegenüber den Ehegatten zu unter... mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 8.2 Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen

Ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt in Betracht, wenn die Einziehung der Säumniszuschläge im Hinblick auf den Zweck der Säumniszuschläge nicht mehr zu rechtfertigen ist, weil ihre Entstehung den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (sog. Überhang des Gesetzes).[1] Diese Voraussetzung ist z. B. in folgenden Fällen gegeben[2]: Die Säumniszuschläge entfallen au... mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 1 Materielle Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung sind für alle Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage, Revision) grundsätzlich gleich: Die Vollziehung wird auf Antrag des Steuerpflichtigen ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids bestehen oder die Vollziehung für den Steuerpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegen... mehr

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Einspruch / 2.4 Einspruchsverzicht und Einspruchsrücknahme

Hierbei handelt es sich um verfahrensrechtliche Erklärungen, die den Verlust der Einspruchsbefugnis zur Folge haben. Während gem. § 354 Abs. 1 Satz 3 AO der erst nach Erlass des Verwaltungsakts zulässige Verzicht einem gleichwohl eingelegten Einspruch von vorneherein die Zulässigkeit nimmt, ist es im Fall der gem. § 362 Abs. 1 AO bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidun... mehr

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Einspruch / 3.5 Hinzuziehung eines Dritten

Der Kreis der am Einspruchsverfahren Beteiligten ist nicht nur auf den Einspruchsführer beschränkt. Beteiligter kann nach § 359 Nr. 2 AO auch ein Dritter sein, wenn er zum Verfahren hinzugezogen worden ist. Die Hinzuziehung kommt gem. § 360 AO in Betracht, wenn die den Gegenstand eines Einspruchsverfahrens bildende Rechtsfrage später gegenüber diesem Dritten ebenfalls entschi... mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.3 Besonderheiten bei Einzelveranlagung

Die von der Rechtsprechung entwickelten und im Folgenden dargestellten Besonderheiten bei der getrennten Veranlagung sind entsprechend auf die Einzelveranlagung [1] übertragbar.[2] Die Aufteilungsregeln der Zusammenveranlagung[3] gelten grundsätzlich auch im Fall der Einzelveranlagung. Sie führten dabei in der Praxis einst oft dazu, dass sich für den einen Ehegatten eine Nachz... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2 Haftung der Gesellschafter

Auch wenn die GbR selbst für ihre Verbindlichkeiten aufkommen muss, haften deren Gesellschafter doch zusätzlich für sämtliche Gesellschaftsschulden. Diese Haftung trifft alle Gesellschafter unmittelbar, unbegrenzt, gesamtschuldnerisch und erstreckt sich auch auf deren Privatvermögen.[1] Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erlangt, hat er quasi ein Wahlrecht, für we... mehr

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Erstattungsansprüche von Eh... / c) Zurechnung von Vorauszahlungen und sonstige Zahlungen mit und ohne Tilgungsbestimmung

Wenn jedoch weitere Zahlungen, insb. Vorauszahlungen, hinzukommen, wird die Bestimmung der Erstattungsberechtigung deutlich komplexer. Bei der hier entscheidenden Frage, auf wessen Rechnung die Zahlung erfolgt ist, kommt einer etwaigen Tilgungsbestimmung eine besondere Bedeutung zu. Eine solche kann, muss aber nicht ausdrücklich (z.B. durch ein gesondertes Schreiben) erfolge... mehr

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Erstattungsansprüche von Eh... / a) Grundsätzliches

Wenn die o.g. Vermutung nicht greift oder wenn die Ausnahme greift, ist eine Entscheidung über die Erstattungsberechtigung und damit ggf. eine Aufteilung des Erstattungsbetrages notwendig. Die Aufteilung der Erstattungsberechtigung erfolgt nach Maßgabe des § 37 Abs. 2 S. 1 AO. Hier kommt es – entsprechend der bereits oben ausgeführten, allgemeinen Grundsätze – alleine auf fo... mehr

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Erstattungsansprüche von Eh... / g) Unerheblichkeit der Zeitabfolge von Zahlungen

Bei der Zuordnung und Aufteilung von Zahlungen auf die Steuerschuld ist der jeweilige Zahlungszeitpunkt unbeachtlich. Alle bis zum Abrechnungsstichtag geleisteten Zahlungen (Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder sonstige Zahlungen) sind nach den o.g. Grundsätzen zuzuordnen und aufzuteilen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass für die Zuordnung und Aufteilung eines Erst... mehr

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Erstattungsansprüche von Eh... / 2. Abrechnungsbescheid

Bei Streitigkeiten über die Richtigkeit der Anrechnungsverfügung entscheidet das FA durch einen besonderen Verwaltungsakt, den Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO). Anrechnungsverfügung und Abrechnungsbescheid haben dementsprechend den gleichen Regelungsgegenstand, erstere setzt jedoch keinen Streit mit dem Steuerpflichtigen voraus. Beide wirken lediglich deklaratorisch, d.... mehr

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Tatsächliche und latente St... / 2 Zweck latenter Steuern nach dem temporary-Konzept

Die IFRS-Bilanzierung latenter Steuern dient vornehmlich dem zutreffenden Vermögensausweis. Die richtige Periodisierung des Steueraufwands ist ein zumeist, aber nicht immer verwirklichter Nebenzweck. Beispiel Die vorausgezahlten Ertragsteuern der Tax Base GmbH entsprechen der veranlagten Steuer. Zwischen der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz besteht jedoch folgender Unterschie... mehr

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Tatsächliche und latente St... / 6 Unsichere Steuerpositionen – Betriebsprüfungsrisiko

Im Ausgangspunkt bilanziert ein Unternehmen tatsächliche Steuerschulden oder Steuerforderungen auf der Basis der abgegebenen Steuererklärungen oder (soweit schon vorliegend) der erhaltenen Steuerbescheide. Die Deklaration in der Steuererklärung unterliegt aber dem Risiko, dass das Finanzamt Aufwendungen z. T. nicht anerkennt oder Einnahmen höher ansetzt. Entsprechendes gilt ... mehr

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Tatsächliche und latente St... / 3 Ausweis

Für die bilanzielle Darstellung der Steueransprüche und Steuerschulden sehen die IFRS Folgendes vor: Tatsächliche Steueransprüche und Steuerschulden sind als kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden separat darzustellen (IFRS 18.103). Latente Steueransprüche und Schulden sind von tatsächlichen Steueransprüchen und Schulden zu unterscheiden (IAS 12.68). Latente Steueransprüche ... mehr

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Tatsächliche und latente St... / 4 Ansatz

IAS 12 folgt dem Konzept der temporary differences. Zu latenten Steuern führen danach alle Wertunterschiede zwischen IFRS-Bilanz und Steuerbilanz, die sich im Zeitablauf steuerwirksam auflösen, in der Regel unabhängig davon, wie diese Differenzen entstanden sind. Beispiel Die Tax Base GmbH hat zum 31.12.00 ihre unbebauten Grundstücke (Buchwert 10 Mio. EUR) von einem Sachverst... mehr

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Tatsächliche und latente St... / 7 Notes

Die Anhangangaben zu Steuern sind in IAS 12.79 ff. geregelt. Sie betreffen zu einem großen Teil die GuV. Während der Unterschied zwischen tatsächlichen und latenten Steueransprüchen und Steuerschulden in der Bilanz selbst darzustellen ist, weist die GuV regelmäßig nur einen zusammengefassten Posten Steueraufwand oder Steuerertrag aus. Die Unterscheidung zwischen tatsächliche... mehr

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Rückstellungen / 2.5 ABC wichtiger Rückstellungsfälle

Die Schwierigkeit, rückstellungspflichtige Ereignisse konzeptionell von nicht passivierungsfähigen zu unterscheiden, reicht über den Bereich der faktischen Verpflichtungen hinaus. Wie im Steuer- und Handelsrecht erfreuen sich daher sog. Rückstellungs-ABCs großer Beliebtheit. Sie verschaffen der Praxis die Klarheit, die die Prinzipien und Konzepte nicht geben. Nachfolgend ein... mehr

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Tatsächliche und latente St... / 1 Überblick und Vergleich zum Handelsrecht

IAS 12 regelt Ausweis, Ansatz und Bewertung von Steueransprüchen und Steuerschulden. Hierbei wird unterschieden zwischen tatsächlichen Steuererstattungsansprüchen und -schulden aus der Differenz von vorausgezahlter und veranlagter Steuer (current taxes) und latenten Ansprüchen und Schulden aus steuerlichen Verlustvorträgen oder temporären Bewertungsunterschieden zwischen IFRS-... mehr

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Tatsächliche und latente St... / 5 Bewertung

Die Höhe der latenten Steueransprüche oder Steuerschulden ergibt sich aus der Multiplikation der Bewertungsunterschiede mit dem Steuersatz. Da latente Steuern zukunftsgerichtet sind, wäre es folgerichtig, die erwarteten zukünftigen Steuersätze zu verwenden. Im Interesse der Zuverlässigkeit (reliability) sieht IAS 12.47 jedoch nur die Anwendung der zum Bilanzstichtag gültigen... mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / bb) Unionsrechtswidriges nationales Recht kann unionsrechtlichen Ansprüchen nicht entgegenstehen

Hier schon deswegen kein Ersatzanspruch, weil kein Erstattungsanspruch: Hierzu ist zunächst anzumerken, dass der BFH in der vorhergehenden Entscheidung zum vorliegenden Fall vom 26.6.2019 festgestellt hatte, bei den "Belastungen" handele es sich weder um Rechnungen über Leistungen von A an M noch um Rechnungen i.S.d. § 14c UStG (s. oben II.3.). Insofern müsste sein Argument ... mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Richtlinie "MwSt-Vorschriften für Fernverkäufe eingeführter Gegenstände"

Am 17.5.2023 hat die Kommission im Rahmen einer breit angelegten und umfassenden Reform der Zollunion ein Paket von Vorschlägen zusammen mit einer Mitteilung mit dem Titel "Zollreform: Ausbau der Zollunion" vorgelegt (vgl. UStB 2023, 299). Dieses Paket umfasst auch einen Vorschlag, der die Mehrwertsteuer betrifft, nämlich einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änd... mehr

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Neues zu nicht rechtsfähige... / cc) Gesamtschuldnerschaft der Mitglieder der nicht rechtsfähigen Personenvereinigung

Rz. 31 Damit stellt sich die Frage, ob die Problematik der nicht rechtsfähigen Personenvereinigung nicht in Analogie zum Einzelunternehmer gelöst werden kann. Ist die Personenvereinigung mangels Rechtsfähigkeit nicht zu einem eigenen Handeln in der Lage, sind es ihre Mitglieder, die wie im Fall des neuen EuGH-Urteils im eigenen Namen tätig werden. Liegt eine derartige Tätigk... mehr

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Neues zu nicht rechtsfähige... / bb) Flucht in die GbR

Rz. 28 Diese nur eingeschränkten Durchsetzungsmöglichkeiten zur Realisierung von Steueransprüchen bilden den Hintergrund für die nicht selten anzutreffende Annahme, dass in Fällen der nicht rechtsfähigen Personenvereinigung von einer zumindest konkludent gegründeten rechtsfähigen GbR ausgegangen werden soll, der dann zwar ein eigenes Gesellschaftsvermögen fehlt, bei der aber... mehr

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Neues zu nicht rechtsfähige... / dd) Ausgestaltung der Gesamtschuld

Rz. 34 Bei Annahme einer derartigen Gesamtschuld ist aber auch zu beachten, dass sich die bei einer Gesamtschuld bestehende Erfüllungswirkung des § 44 Abs. 2 Satz 1 AO auf die Tilgung der Gesamtschuld beschränkt, so dass jedes Mitglied der nicht rechtsfähigen Personenvereinigung als verpflichtet anzusehen sein könnte, Voranmeldungen und Jahreserklärungen abzugeben, die sich ... mehr

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Neues zu nicht rechtsfähige... / aa) Durchsetzung von Steueransprüchen gegen nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Rz. 24 Dabei geht es zum einen um die Frage, wie der Steuergläubiger seinen Steueranspruch durchsetzen kann. Richtet sich der Steueranspruch gegen die nicht rechtsfähige Personenvereinigung als Steuerpflichtige, die den gegen sie gerichteten Steueranspruch verwirklichen kann. Eine gegen diese Personenvereinigung gerichtete Steuerfestsetzung erweist sich nur dann als durchset... mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / bb) Herleitung aus Art. 168 MwStSystRL geht fehl

Direktanspruch auch bei anderen Verbrauchsteuern: Die Verknüpfung, die der BFH mit dem Vorsteuerabzug herstellt, macht, worauf in der Fachliteratur bereits hingewiesen worden ist,[30] schon deswegen keinen Sinn, weil der EuGH den gleichen Direktanspruch auch den Personen zubilligt, auf die zu Unrecht andere Verbrauchsteuern (z.B. Mineralölsteuer, Stromsteuer) übergewälzt wor... mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / Literaturtipps

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str... mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.15 Interessante Einzelfälle

Erbschaftsteuererklärung Nach § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV bestimmt sich die Vergütungspflicht für die Anfertigung der Erklärung zur Feststellung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaftsteuergesetz. § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV bestimmt grundsätzlich den Gebührensatz für die Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung. Soweit im Zusammenhang mit der Erstellung der Erbschaftsteuerer... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.34 Angaben zu latenten Steuerschulden (Nr. 30)

Rz. 170 Mit Nr. 30 wurden die Angaben zu latenten Steuern aufgrund europäischer Vorgaben deutlich ausgeweitet. Notwendig sind quantitative Angaben zu den latenten Steuersalden und ihren Bewegungen im Gj, was insbes. den Auf- oder Abbau einschließt.[1] Allerdings sind diese Angaben auf die angesetzten latenten Steuerschulden begrenzt, weshalb der Gesetzgeber eine Trennung zu ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Rz. 17 Bei der Aufwands- und ErtragsKons gem. § 305 HGB werden konzerninterne Erträge, insb. Umsatzerlöse, aber auch sonstige Liefer- und Leistungstransaktionen, mit den auf sie entfallenden Aufwendungen, soweit sie nicht als Bestandsveränderungen auszuweisen sind, verrechnet. I. d. R. stehen sich die zu konsolidierenden Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüber, s... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.2 Steuerrückstellungen (Abs. 3 B. 2.)

Rz. 140 Die Steuerverpflichtungen einer Gesellschaft, deren Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme hinreichend konkret ist, werden je nach bestehender Gewissheit bzw. Sicherheit an zwei Stellen in der Bilanz ausgewiesen. Anstehende Steuerzahlungen, deren Höhe gewiss ist, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Steuerrückstellungen sind dagegen für Abgaben u... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Zur Buchführung verpflichtete Person

Rz. 54 Die zur Buchführung verpflichtete Person ist der Kaufmann, der auch die Verantwortung für eine den GoB entsprechende Erledigung dieser Pflicht trägt. Es handelt sich nicht um eine höchstpersönliche Pflicht, weshalb der Kfm. für die Erledigung seiner Pflicht auch Hilfspersonen bzw. Dritte einsetzen darf bzw. innerhalb des Kreises der verpflichteten Personen die Pflicht... mehr