Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Rechnungserteilung und Anzahlungsbesteuerung

Rz. 189 Da die Organgesellschaft zivilrechtlich weiter selbstständig nach außen hin auftritt, kann sie auch weiterhin ohne Hinweis auf die nicht vorliegende umsatzsteuerrechtliche Selbstständigkeit unter ihrer Firma und ihrer Anschrift Rechnungen Dritten gegenüber erteilen. Bei der Organgesellschaft und ihrer Firma handelt es sich um einen Unternehmensteil des Organträgers u... mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.4 Forschungszulage

Rz. 85 Mit der Forschungs- und Entwicklungszulage (FZul) gibt es ein steuerliches Förderinstrument. Begünstigt werden FuE-Vorhaben in den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung. Profitieren können Unternehmen jeder Größenordnung und Branche. Die Forschungszulage wirkt sich nicht auf die Bemessungsgrundlage aus. Sie wirkt durch ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Nicht steuerbare Innenumsätze

Rz. 329 Vorgänge innerhalb eines Unternehmens führen zu keinen umsatzsteuerlichen Rechtsfolgen, sondern stellen lediglich nicht steuerbare Innenumsätze dar. Soweit Leistungen innerhalb des Unternehmens ausgetauscht werden (z. B. zwischen einzelnen Unternehmensteilen eines Unternehmens), liegt kein steuerbarer Ausgangsumsatz i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vor, da eine Lieferu... mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.3 Liquiditätsplanung

Nachdem die nachzuerklärenden Besteuerungsgrundlagen mit dem Mandanten festgehalten worden sind, kann der Berater für den Mandanten die drohende Nachzahlung ermitteln (Steuer, Hinterziehungszinsen 6 % p. a., SolZ, KiSt ggf. Zuschlag gem. § 398 a AO). Hinterziehungszinsen gem. § 235 AO sind auch festzusetzen, wenn wirksam Selbstanzeige nach § 371 AO erstattet worden ist.[1] Für... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Steuerschuldner und Haftung

Rz. 184 Der Organträger und seine Organgesellschaften sind im Inland als ein einheitliches Unternehmen im Sinne eines "Steuerpflichtigen" als Ansprechpartner der FinVerw anzusehen. Damit ist nicht nur die Rechtsfolge verbunden, dass für den gesamten Organkreis eine einheitliche Umsatzsteuer-Voranmeldung und eine gemeinsame Umsatzsteuererklärung abzugeben sind. Unternehmer – ... mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 3 Regelungen zum 3.5.2011 aufgrund des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes

Nach der alten Regelung vor dem 3.5.2011 waren sog. Teilselbstanzeigen zulässig, d. h. der Steuerpflichtige konnte Strafbefreiung auch für die bloße Nacherklärung bestimmter Jahre erlangen. Der BGH[1] hat jedoch seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass Teilselbstanzeigen ausgeschlossen seien. Diese Rechtsprechung mündete in eine entsprechende Gesetzesänderung. Die Reg... mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 8 Absehen von der Strafverfolgung gem. § 398 a AO

Ist die Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO allein wegen Überschreitens der 25.000 EUR-Schwelle ausgeschlossen, so kann der Täter freiwillig die Regelung des § 398 a AO in Anspruch nehmen. Hierzu muss er die Steuern nachzahlen und innerhalb einer angemessenen Frist einen Zuschlag auf die hinterzogene Steuerschuld sowie Hinterziehungs- bzw. Nachzahlungszinsen zahlen. Dan... mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.2 Bilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 1 Vorbemerkungen zum Arbeiten mit den Checklisten

Rz. 1 Hinweis Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es u. a. die Jahresabschluss-Checkliste 2025, Allgemein, Vorarbeiten, in der weitere praxisorientierte Checklisten verlinkt sind. Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist i. d. R. eine sehr komplexe Aufgabe, weil vielfältige handels- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten sind und die im Jahresabschluss abzubildend... mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.4 Angaben zur Bilanz

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.3 Pflichtverletzung

Die steuerliche Haftung des Vertreters kommt jedoch nur infrage, wenn er eine Pflichtverletzung leichtfertig oder vorsätzlich begangen hat (vgl. §§ 69 ff. AO). Er begeht eine Pflichtverletzung, wenn er durch sein Verhalten bewirkt, dass die Steuern der GmbH nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Insbesondere muss z. B. ein GmbH-Geschäftsführer dafür so... mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.4 Anteilige Tilgung

Wenn die Zahlungsmittel der GmbH nicht mehr genügen, um sämtliche Verpflichtungen der GmbH zu erfüllen, muss der Geschäftsführer alle Gläubiger der GmbH im gleichen Umfang befriedigen (Grundsatz der anteiligen Tilgung). Sollte der Geschäftsführer andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt bevorzugen, geht er ein Haftungsrisiko ein: Er haftet für die sich daraus ergebende Benac... mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1 Haftungsvoraussetzungen

Damit ein Geschäftsführer durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden kann, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein und das Finanzamt muss sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt haben. Der GmbH-Geschäftsführer haftet für die Steuerschulden der GmbH gem. §§ 34, 35 und 69 Abgabenordnung (AO). Diese Haftung umfasst nicht nur die Steuerschulden (also Körper... mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.2 Zeitliche Begrenzung

Ein aktuell bestellter Geschäftsführer muss nicht stets für sämtliche Steuerschulden aus vergangener Zeit haften. Insofern ist eine zeitliche Begrenzung zu beachten, wenn das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlässt. Die Haftung des Vertreters ist beschränkt auf den Zeitraum, für den der Vertreter als Geschäftsführer formell bestellt oder als faktischer Geschäftsführer aufge... mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / Zusammenfassung

Wenn die Steuerschulden einer GmbH nicht bei dieser selbst eingetrieben werden können, droht häufig dem Geschäftsführer ein Haftungsbescheid. Das Finanzamt kann den Geschäftsführer in Anspruch nehmen, wenn ihm eine steuerliche Pflichtverletzung nachweisbar ist. Gleichzeitig droht ihm ggf. ein Steuerstrafverfahren. Der Beitrag gibt einen Überblick über die haftungs- und straf... mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 3.2 Auswahlermessen

Weiterhin muss das Finanzamt entscheiden und begründen, wen es als Haftungsschuldner in Anspruch nehmen will. Insofern kommen in Betracht: Der amtierende Geschäftsführer, ein früherer Geschäftsführer, weitere Geschäftsführer und der faktische Geschäftsführer. Die Auswahl des im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführers kann das Finanzamt – wenn die weiteren Haftungsvorausset... mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / I. Erbschaftsteuer

Rz. 28 Der Erbschaftskauf ist kein steuerpflichtiger Vorgang gem. § 1 ErbStG. Schuldner der Erbschaftsteuer ist der Erbe persönlich (§ 20 Abs. 1 ErbStG). Die Steuerpflicht geht auch nicht mit dem Erbschaftskauf auf den Käufer über, er haftet aber mit der erworbenen Erbschaft für die Steuerschuld (§ 20 Abs. 3 ErbStG, §§ 2382, 2383 BGB).[52] Das Innenverhältnis der Vertragspar... mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / Literaturtipps

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.2 Haftungsgefahr: Unzureichende Eindämmung des Handelns der Gesellschafter

Der Geschäftsführer ist der Gesellschafterversammlung untergeordnet. Er hat die Weisungen der Gesellschafterversammlung zu erfüllen. Dies gilt allerdings nicht für gesetzeswidrige Weisungen. Diese Unterordnung steht in Konkurrenz zur Kontrolle über einzelne Gesellschafter, die ggf. zum Nachteil der GmbH handeln. Insbesondere, wenn der Gesellschafter auch gleichzeitig Geschäf... mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2058–2063 BGB

Rz. 1 Die zentralen Regelungen für die Haftung des Erben finden sich in §§ 1967–2017 BGB. Diese werden in vollstreckungsrechtlicher Hinsicht ergänzt durch die Regelungen der §§ 780–785 ZPO. Dabei gehen – wie der Wortlaut zeigt – die genannten Normen beider Gesetze von dem (in der Praxis eher die Ausnahme bildenden) Regelfall eines Alleinerben aus, entfalten aber auch bei Mit... mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.1 Haftungsgefahr: Die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge

Gerät die Gesellschaft in die Krise und kann ihren Verbindlichkeiten nicht oder nicht mehr im vollen Umfang nachkommen, kommt der Geschäftsführer in eine schwierige Situation. Einerseits möchte er ggf. "nicht sofort das Handtuch werfen", andererseits löst er durch seine weitere Tätigkeit möglicherweise straf- und haftungsrechtliche Verantwortlichkeiten aus. So muss dem Geschä... mehr

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Fortbildungsleistungen und ... / 2.1.2 Online-Bildungsveranstaltungen

B2C-Leistungen (an Nichtunternehmer/Privatpersonen) Sofern es sich um vorgefertigte Inhalte handelt: Bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen[1] ist der Ort der Leistung am Wohnsitz des Leistungsempfängers. Hinweis OSS-Verfahren In diesen Fällen ist eine Besteuerung über das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) möglich. Dabei ist zu beachten, dass die Anwendung des § 3a Abs. 5 USt... mehr

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Fortbildungsleistungen und ... / 2.2.2 Personenbezogene Voraussetzungen

Bildungseinrichtung Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG umfasst sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Leistungserbringer. Leistungen privater Einrichtungen sind aber nur befreit, wenn die Einrichtung die landesrechtlich erforderliche Bescheinigung (Doppelbuchst. bb) vorlegen kann oder eine Anerkennung/Genehmigung als Ersatzschule (Doppel... mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Aufteilung einer Steuerschuld

a) Typischer Sachverhalt Rz. 74 Die Eheleute Walter und Gerda Schneider wurden für 2025 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Herr Schneider ist Gewerbetreibender und Frau Schneider erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Einkommensteuervorauszahlungen für 2025 waren zu niedrig bemessen, sodass eine erhebliche Einkommensteuerabschlusszahlung droht. Der Einko... mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Muster: Antrag auf Aufteilung einer Einkommensteuerschuld

Rz. 76 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.8: Antrag auf Aufteilung einer Einkommensteuerschuld An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Identifikationsnr.: 12/123/456/789 (Ehemann) und 23/234/789/456 (Ehefrau); Eheleute Walter und Gerda Schneider, Heerstraße 130, 53111 Bonn Namens und in Vollmacht von Frau Schneider beantragen wir die Aufteilung der Einkommenst... mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 74 Die Eheleute Walter und Gerda Schneider wurden für 2025 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Herr Schneider ist Gewerbetreibender und Frau Schneider erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Einkommensteuervorauszahlungen für 2025 waren zu niedrig bemessen, sodass eine erhebliche Einkommensteuerabschlusszahlung droht. Der Einkommensteuerbescheid 2025 ... mehr

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§ 39 Steuerrecht / i) Klagebefugnis, § 40 Abs. 2 FGO

Rz. 121 Den Kläger trifft eine besondere Darlegungslast, dass er klagebefugt ist. Er muss geltend machen, durch den Verwaltungsakt, dessen Ablehnung oder Unterlassung oder durch eine andere Leistung in seinen Rechten verletzt zu sein (§ 40 Abs. 2 FGO). Nur wer unmittelbar selbst betroffen ist, ist klagebefugt.[147] Popularklage und gewillkürte Prozessstandschaft sind ausgesc... mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Aufrechnung

Rz. 57 Für die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sowie für die Aufrechnung gegen diese Ansprüche gelten die Vorschriften der §§ 387 ff. BGB sinngemäß, § 226 Abs. 1 AO. Dabei schließt § 226 Abs. 2 AO die Aufrechnung mit verjährten Forderungen aus.[83] Denn anders als im BGB (siehe dort zur Aufrechnung bei Verjährung, § 215 BGB) führt die Verjährung im ... mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 75 Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer (§§ 26, 26b EStG) veranlagt werden, sind Gesamtschuldner (§ 44 AO). Diese haben im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens gem. § 268 AO die Möglichkeit, zu beantragen, die Vollstreckung der gemeinsam geschuldeten Steuern gegen sie auf den Betrag zu beschränken, der sich nach Maßgabe der §§ 269–278 AO bei einer Aufteilung der Ste... mehr

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§ 38 Sponsoring / 4. Vergütungsregelung

Rz. 10 Eine an einen im Inland ansässigen Sportler zu zahlende Vergütung ist, vorbehaltlich der Kleinunternehmerregelung und abhängig von der vertraglich zu erbringenden Leistung, umsatzsteuerpflichtig.[4] Etwas anderes kann ggf. gelten, wenn der Sponsor im Ausland ansässig ist. Je nach Inhalt der Vereinbarung kann sich der Ort der vom Sportler erbrachten Leistung ins Auslan... mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Voraussetzungen

Rz. 5 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn eine summarische Prüfung ergibt, dass neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten.[6] Dies ist u.a. der Fall, wenn gewichtige Gründe dafür sprechen, dass von einer falschen Tatsachengrundlage ausgegangen wurde, o... mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Staatliches Kindergeld und Kindergeldersatzleistungen

Rz. 170 Das Kindergeldrecht ist in §§ 62 ff. EStG geregelt. Kindergeld und Kinderfreibetrag können nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden; wird ein Kinderfreibetrag bei der Steuerberechnung – weil für den Steuerschuldner günstiger (§ 31 S. 4 EStG) – berücksichtigt, so wird das an ihn gezahlte Kindergeld gemäß §§ 31, 36 Abs. 2 S. 1 EStG seiner Steuerschuld hinzugerec... mehr

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§ 39 Steuerrecht / 7. Kosten/Gebühren/Zinsen

Rz. 178 Hat der Rechtsbehelf in der Hauptsache endgültig keinen Erfolg, muss der Steuerpflichtige gem. §§ 237, 238 AO Aussetzungszinsen i.H.v. 0,5 % pro Monat zahlen (zur Verfassungsmäßigkeit der Zinsen vgl. Rdn 7). Rz. 179 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung ist mit einer Kostenentscheidung zu versehen. Sie richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen (vgl.... mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Pflichten und Obliegenheiten des Gläubigers

Rz. 537 Der Gläubiger muss dem Realsplitting auf Verlangen des Schuldners schriftlich zustimmen, im Regelfall[866] durch Unterzeichnung der Anlage U. Ob die vom Schuldner geltend gemachten Zahlungen seine Steuerschuld tatsächlich ermäßigen werden, ist ohne Bedeutung.[867] Wenn Streit über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts besteht, muss die Zustimmung jedenfalls in Höhe de... mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Bestmögliche Ausnutzung von steuerlichen Möglichkeiten

Rz. 546 Jeder getrenntlebende oder geschiedene Ehegatte muss es dem jeweils anderen ermöglichen, seine Steuerbelastung in zulässiger Weise zu reduzieren, sofern er dadurch im Ergebnis keine Nachteile hat.[877] Getrenntlebende Eheleute, die im Trennungsjahr noch eine steuerliche Zusammenveranlagung durchführen können, sind deshalb hierzu jedenfalls dann verpflichtet, wenn kei... mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Bindung

Rz. 94 Soweit im Rahmen einer Betriebsprüfung eine tatsächliche Verständigung in zulässiger und wirksamer Weise getroffen wurde, ist die Finanzbehörde daran bereits vor Erlass der darauf beruhenden Steuerbescheide gebunden.[121] Die Bindungswirkung tritt allerdings nur zwischen der jeweils handelnden Finanzbehörde und den unmittelbar beteiligten Steuerpflichtigen ein. Eine E... mehr

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§ 39 Steuerrecht / (5) Stundungszinsen, Säumniszuschläge

Rz. 65 Während des Vollstreckungsaufschubs fallen Säumniszuschläge gem. § 240 AO i.H.v. monatlich 1 % des rückständigen Steuerbetrages an, während die Stundungszinsen nur 0,5 % pro Monat ausmachen, §§ 234, 238 AO. Dabei kann auf die Zinsen ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falles (z.B. zinslose Verrechnungsstundung) unbillig wä... mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 32 Personengesellschaften / 2. Teilrechtsfähigkeit

Rz. 9 Nach § 705 Abs. 2 BGB ist eine GbR rechtsfähig, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll. In diesem Rahmen ist sie zugleich im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig.[12] Die GbR selbst kann damit Verträge schließen und Verbindlichkeiten eingehen. Das Vorliegen einer Außen-GbR wird vermutet, wenn Gegenstand der GbR der... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 125 Grds. sind Steuererstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt nach § 46 Abs. 1 AO ohne Begrenzung durch den Pfändungsschutz nach § 850c ZPO pfändbar. Drittschuldner ist in der Regel das Finanzamt gem. § 46 Abs. 7 AO, das allerdings mit anderweitigen Steuerschulden gegen den Erstattungsanspruch wirksam aufrechnen kann (vgl. § 47 AO, § 392 BGB). Zuständig für die Steue... mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.11 Steuerermäßigung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen bei selbstgenutzem Wohneigentum

Die Steuerermäßigung für im Inland bzw. in der EU/EWR belegene, selbst bewohnte Eigentumswohnungen oder Eigenheime[1] kann im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2026 mit dem 4-Fachen der zulässigen Einkommensteuerermäßigung als Freibetrag in der elektronischen Lohnsteuerkarte bescheinigt werden. Die Steuerermäßigung kann von der tariflichen Einkommensteuer für die vom Gesetzgeber... mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.14 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer

In Teil K der Umsatzsteuererklärung [1] wird die zu entrichtende USt berechnet. Die Berechnung teilt sich in 2 verschiedene Bereiche auf: Zum einen werden die in den vorigen Teilen ermittelten Ergebnisse zusammengestellt, zum anderen werden noch gesonderte Steuerentstehungsgründe bzw. Haftungsfälle mit aufgenommen. In dem ersten Teil, in dem die bisher ermittelten Daten zusamm... mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.10 Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Der Arbeitnehmer kann geleistete Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen auf Antrag bis zu bestimmten Beträgen unmittelbar von der Steuerschuld abziehen.[1] Der Steuerabzug von der tariflichen Einkommensteuer berechnet sich mit 20 % der Aufwendungen für eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a ... mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A) muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses B... mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.9 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

In Teil F des Hauptvordrucks [1] sind die innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte[2] aufzunehmen. Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft schließen 3 Unternehmer aus 3 verschiedenen Mitgliedstaaten[3] über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab, der Gegenstand gelangt von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat und die bewegte Lieferung (Beförderungs- ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1 Taugliches Tatobjekt

Rz. 4 Gegenstand der Steuerhehlerei sind – begrifflich abweichend von § 259 StGB ("Sache") – nur "Erzeugnisse" oder "Waren", also bewegliche Sachen. Das Gesetz trägt mit diesen Begriffen, die inhaltlich identisch sind, allein dem unterschiedlichen Sprachgebrauch in den zoll- (Waren) und steuerrechtlichen (Erzeugnisse) Gesetzen Rechnung.[1] Rz. 5 Taugliche Tatobjekte sind dami... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 3. Haftung für Steuern der GmbH und der Arbeitnehmer

Rz. 116 Die Haftung für Steuerschulden hat in der AO (§§ 69 ff.) bzw. in Einzelsteuergesetzen (z.B. § 42d EstG) eine umfassende eigenständige Regelung gefunden. An dieser Stelle kann nur ein Überblick gegeben werden. Wegen Einzelheiten muss auf die einschlägige Steuerliteratur verwiesen werden. a) Haftung der Geschäftsführer aa) Haftung als gesetzliche Vertreter einer juristis... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / b) Haftung der Gesellschaft

aa) Haftung für Steuereinbehaltung Rz. 119 Eine Haftung der Gesellschaft für (fremde) Steuerschulden kann sich u.a. ergeben als Arbeitgeber für Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmer (§ 42d EstG) oder als Schuldner von Gewinnanteilen aus einer stillen Gesellschaft (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EstG). Die GmbH ist verpflichtet, die Kapitalertragsteuer, deren Schuldner der stille Gesellschafter is... mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / 2. Erstattung bei gesondertem Steuerausweis in Rechnungen

Auch bei Steuerschuld wegen "Rechnungsausweises": Eine Erstattung kann auch erfolgen, wenn Mehrwertsteuerbeträge geschuldet werden, weil sie zu Unrecht (gesondert[6]) in Rechnungen ausgewiesen worden sind (Steuerschuld wegen Gefährdung des Steueraufkommens[7] gem. Art. 203 MwStSystRL, § 14c UStG).[8] Der Anspruch auf Erstattung dieser Steuern findet sich zwar nicht in der Mw... mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / bb) Voraussetzung = Saldo in ausreichender Höhe

Positiver Saldo: Voraussetzung für die Auszahlung des entsprechenden Betrags an den Belasteten wäre, dass sich aus der Veranlagung des Steuerzahlers ein positiver Saldo mindestens in Höhe des Auszahlungsbetrags ergibt. Sollte bei Rückwirkung vorliegen: Ein positiver Saldo dürfte normalerweise vorliegen, wenn die Erstattung rückwirkend erfolgt (d.h. für Zeiträume, die bereits ... mehr