Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1850 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die ausschließlich mit einem betrieblichen bzw beruflichen Fehlverhalten zusammenhängen, sind als BA zu qualifizieren. § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG ordnet hinsichtlich dieser Aufwendungen ein Abzugsverbot an. Einschränkend gilt das Abzugsverbot nicht, soweit mit der Geldbuße auch der durch den Ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Einzelunternehmen

Rz. 134 [Autor/Zitation] Bei einem Einzelkaufmann betrifft die Gewerbesteuer als Objektsteuer den Gewerbebetrieb. Sie lässt sich nach allgemeiner Auffassung zweifelsfrei und eindeutig dem Unternehmen zuordnen (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1587; Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 126 [9/2024]; Kirsch, Rechnungslegung, § 5 PublG Rz. 108 [7/2022]). Für die Bewertung latenter Steuern b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trennungsunterhalt / 5.1 Begrenztes Realsplitting

Wer an den getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen gemäß § 10 Abs. 1a Satz Nr. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen (begrenztes Realsplitting). Falls der Unterhaltszahler noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Ehepartner übernimmt, entweder an den Ehepartner unmittelba...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Betriebliche Schulden

Rz. 239 [Autor/Zitation] In der Bilanz einer Personenhandelsgesellschaft dürfen nur Verpflichtungen gegen die Gesellschaft ausgewiesen werden (IDW RS FAB 7 Rz. 23). Rz. 240 [Autor/Zitation] Persönliche Schulden eines Gesellschafters dürfen nicht in den JA aufgenommen werden. Dies gilt selbst dann, wenn das Darlehen vom Gesellschafter zur Finanzierung einer Einlage in die Gesell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Rechtsfolgen

Rn. 18 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 28 EStG enthält eine zwingende Regelung der Zurechnung aller Einkünfte, die in das Gesamtgut fallen, als Einkünfte des überlebenden Ehegatten. Eine Vermeidung der Zurechnung nach § 28 EStG ist nur durch eine abweichende Vereinbarung aller Beteiligten möglich (s Rn 8). Rn. 19 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Materiell folgt aus der gesetzlichen Fi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.2 Ausschluss der Änderung der Steueranmeldung, Abs. 2 S. 3

Rz. 29 § 50c Abs. 2 S. 3 EStG enthält eine besondere Bestimmung, die eine Änderung der Steueranmeldung aufgrund der Freistellungsbescheinigung ausschließt. Liegt im Zeitpunkt der Zahlung der Vergütung noch keine Freistellungsbescheinigung vor, darf der Steuerabzug nach § 50c Abs. 1 S. 1 EStG nicht unterbleiben, auch wenn der Ermäßigungsanspruch eindeutig besteht. Die später ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.2 Zuweisungsschlüssel

Rz. 121 Da an einer Personengesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind, bedarf es eines Aufteilungsschlüssels, wie der potenzielle Anrechnungsbetrag auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Würde eine solche Zuweisung in das Belieben der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter gestellt, wären hiermit nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die...mehr

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Kindesunterhalt / 2.2 Das Einkommen des selbstständig Tätigen

Die Einkommensermittlung bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, wenn Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vorhanden sind. Bei derartigen Einkünften ist der Gewinn gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG im Wege der Bilanzierung oder durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Für die Einkommensermittlung sollten jedenfalls folgende Unterlagen herangezogen werden: Ei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 24 Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4

1 Verrentung Rz. 1 § 24 ErbStG gilt für Familienstiftungen und Familienvereine und gewährt für die Zahlung der Ersatzerbschaftsteuer mit der Möglichkeit der Verrentung eine Zahlungserleichterung. Die nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG [1] im Turnus von 30 Jahren anfallende Ersatzerbschaftsteuer i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG [2] kann nach § 24 S. 1 ErbStG auf Antrag des Steuerpflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kautionen / 4.2 Bürgschaft für Steuerschulden eines anderen

Gem. § 48 AO können Dritte sich auch für Leistungen aus dem Steuerschuldverhältnis[1] eines anderen gegenüber der Finanzbehörde vertraglich verpflichten. Die Ansprüche aus derartigen Verträgen wie z. B. einer Bürgschaft sind privat-rechtlicher und nicht öffentlich-rechtlicher Natur und können daher nur gem. § 192 AO nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts durchgesetzt ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Verrentung

Rz. 1 § 24 ErbStG gilt für Familienstiftungen und Familienvereine und gewährt für die Zahlung der Ersatzerbschaftsteuer mit der Möglichkeit der Verrentung eine Zahlungserleichterung. Die nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG [1] im Turnus von 30 Jahren anfallende Ersatzerbschaftsteuer i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG [2] kann nach § 24 S. 1 ErbStG auf Antrag des Steuerpflichtigen in 30...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG a. F.

Rz. 36 § 28 Abs. 3 ErbStG a. F. gilt für Erwerbe, für die die Steuer vor dem 1.1.2025 entstanden ist. Nach der bis 30.6.2016 geltenden Rechtslage erfasst die Vorschrift den Erwerb begünstigten Vermögens i. S. d. § 13c Abs. 3 ErbStG a. F. bzw. nach der ab 1.7.2016 geltenden Rechtslage begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13d Abs. 3 ErbStG, d. h. bebaute Grundstücke oder Grundstüc...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Besteuerung des Vorerbfalls

Rz. 37 Tritt die Nacherbfolge nicht erst mit dem Tod des Vorerben ein, gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter Anfall, was vor dem Hintergrund des § 5 Abs. 2 BewG an sich eine Berichtigung der Steuerfestsetzung gegenüber dem Vorerben zur Folge hätte. An der Besteuerung des Vorerbfalls ändert sich jedoch durch den vorzeitigen Eintritt der Nacherbfolge im Nachhinein nicht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Fälligkeit

Rz. 5 Da § 24 ErbStG keine Regelung zur Fälligkeit der einzelnen Jahresbeträge enthält, gelten die allgemeinen Grundsätze nach § 220 AO: Die 1. Jahresleistung wird unter Beachtung des § 220 Abs. 2 AO mit Entstehung der Steuerschuld fällig, die folgenden Jahresleistungen jeweils am 1. Januar eines Jahres.[1] Rz. 6-9 einstweilen freimehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 2.2 Umsatzsteuerliche Behandlung einer Forderung

Bei der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Ausführung der entsprechenden (Teil-)Leistung bzw. mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem diese tatsächlich ausgeführt wurde.[1] Praxis-Beispiel Umsatzsteuer entsteht bei Lieferung Ein Unternehmer liefert seinem Kunden am 20.12. eine Frankiermaschine. Die Rechnung vom 9.1. lautet über 10.000 EUR zzgl. 1.900 EU...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Ersatzerbschaftsteuer i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (§ 28 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 30 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegen Familienstiftungen und Familienvereine in Zeitabständen von 30 Jahren seit dem Zeitpunkt des ersten Übergangs von Vermögen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG einer sog. Ersatzerbschaftsteuer.[1] Über die Verweisung von § 28 Abs. 2 ErbStG auf § 28 Abs. 1 ErbStG besteht unter den dort genannten Voraussetzungen ebenfalls ein Anspruch au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kautionen / 2 Mietkaution und Verzinsung

Meist wird mit dem Mieter die Zahlung einer Mietkaution vereinbart. Der Vermieter von Wohnraum ist gesetzlich verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen bei einer Bank zum üblichen Zinssatz für 3-monatige Spareinlagen anzulegen.[1] Alternativ kann der Mieter selbst ein Kautionskonto mit höherer Verzinsung anlegen und es dann an den Vermieter verpfänden. Bei g...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Exkurs: Erlass aus Billigkeitsgründen nach §§ 163, 227 AO

Rz. 50 Durch § 28 ErbStG sind im Hinblick auf eine verwirklichte Erbschaft- oder Schenkungsteuer die allgemeinen abgaberechtlichen Billigkeitsmaßnahmen in Form einer abweichenden Festsetzung der Steuer aus Billigkeitsgründen i. S. d. § 163 AO bzw. eines Erlasses i. S. d. § 227 AO nicht ausgeschlossen.[1] Nach § 163 S. 1 AO können Steuern niedriger festgesetzt werden, wenn di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.2 Behandlung von Steuererstattungen und Steuerschulden

7.2.1 Ausgleich bei positiven Einkünften Rz. 146 Positive Einkünfte aus einer Steuererstattung sind im Innenverhältnis nach § 426 BGB auszugleichen. Der Ausgleich zu gleichen Teilen scheitert jedoch in der Regel am Vorliegen einer anderweitigen Bestimmung. Diese kann in einer ausdrücklichen oder stillschweigend geschlossenen Vereinbarung bestehen. Sie kann sich aber auch insb...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.2.2 Maßstab für einen Ausgleich

Rz. 148 Die Höhe dieses Aufwendungsersatzes wird nach einer Entscheidung des BGH[1], mit der er seine vorherige Rechtsprechung[2] aufgegeben hat, nunmehr wie folgt ermittelt: Die Steuerschuld wird nach dem Verhältnis der Steuerbeträge, die bei getrennter Veranlagung (ab Veranlagungsjahr 2013: Einzelveranlagung) anfielen, aufgeteilt. Zur Ermittlung des Ausgleichs wird also ein...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.2.4 Ausgleich bei negativen Einkünften

Rz. 152 Grundsätzlich gilt, dass bei negativen Einkünften beider Ehegatten überhaupt keine Steuerschuld anfällt. Schwierigkeiten entstehen jedoch dann, wenn der eine Ehegatte negative Einkünfte und der andere positive Einkünfte zu verzeichnen hat. Es ist festzuhalten, dass der Ehegatte, der die negativen Einkünfte hat, keinen Anspruch auf Ausgleich der Erstattung geltend mach...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.3 Pflichten bei der Mitwirkung zur Zusammenveranlagung

Rz. 156 Da die Eheleute in dem Jahr, in welchem sie sich getrennt haben, grundsätzlich noch die gemeinsame Veranlagung wählen können, und auch oftmals noch nicht die Steuererklärung für das Vorjahr abgegeben haben, stellt sich die Frage nach den Mitwirkungspflichten der Ehegatten zur gemeinsamen Veranlagung. Aus dem Wesen der Ehe ergibt sich für beide Ehegatten grundsätzlich ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.2.3 Steuerausgleich und Unterhalt

Rz. 151 Die Ehegatten sollten vor der Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs aus einer Steuererstattung bzw. -nachforderung immer bedenken, dass sich diese auch in der Berechnung von Unterhaltsansprüchen niederschlagen kann und sich damit eine weitergehende Auseinandersetzung über Ausgleichsansprüche erübrigt bzw. sogar ausscheidet. Erst wenn klar ist, dass Unterhaltsanspr...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.2.1 Ausgleich bei positiven Einkünften

Rz. 146 Positive Einkünfte aus einer Steuererstattung sind im Innenverhältnis nach § 426 BGB auszugleichen. Der Ausgleich zu gleichen Teilen scheitert jedoch in der Regel am Vorliegen einer anderweitigen Bestimmung. Diese kann in einer ausdrücklichen oder stillschweigend geschlossenen Vereinbarung bestehen. Sie kann sich aber auch insbesondere durch ständige Übung während de...mehr

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Reihengeschäfte - auf den T... / 2.3 Lösung

U 1 (Schneider aus Dresden) ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist, er wird im Rahmen seines Unternehmens tätig. Er führt Lieferungen nach § 3 Abs. 1 UStG aus, da er dem Abnehmer (Zwingli) Verfügungsmacht an den Gegenständen verschafft; da es sich bei der Lieferung von 100 Waschmaschinen nicht um "eine...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.2 Wer den Antrag stellen muss

Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen der oder die vertretungsberechtigten Geschäftsführer stellen. Es ist zu empfehlen, dass alle Geschäftsführer gemeinsam den Antrag stellen. Sie können den Insolvenzantrag mithilfe eines Finanz- und Liquiditätsplans glaubhaft machen. Die Pflicht, den Antrag auf Insolvenz zu stellen, trifft alle Geschäftsführer, unabhängig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1 Wann der Geschäftsführer den Antrag stellen muss

Bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bzw. der Kenntnis davon muss der GmbH-Geschäftsführer "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen (8 Wochen nur in der Zeit vom 9.11.2022 bis 31.12.2023) nach Eintritt der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.[1] Es bes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.5 Fristgerechte Erfüllung

Rz. 372 Die Straffreiheit aufgrund der Selbstanzeigeerklärung tritt mit der fristgerechten Erfüllung der Nachentrichtungspflicht ein, wenn kein Ausschlussgrund nach § 371 Abs. 2 AO vorliegt. Eine fristgerechte Erfüllung liegt nur dann vor, wenn der aus der Tat verkürzte Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und der diesbezügliche Zinsanspruch gem. §§ 235, 233a AO innerhalb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2.4.1 Selbstanzeigender als Steuerschuldner

Rz. 317 Zweifelsfrei ist derjenige Tatbeteiligte nachentrichtungspflichtig, der zu eigenem unmittelbarem steuerlichen Vorteil hinterzogen hat, durch die Tat also seine eigene Steuerschuld gemindert hat.[1] Hier ist der Tatbeteiligte selbst Steuerrechtssubjekt in dem durch die Tat betroffenen Steuerpflichtverhältnis.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.3.1 Abhängigkeit der Nachentrichtungspflicht vom Bestehen des steuerlichen Anspruchs

Rz. 333 Der Wortlaut des § 371 Abs. 1 AO knüpft die Begründung der Nachentrichtungspflicht nur an den Eintritt des Taterfolgs. Strafrechtlich ist dies insofern konsequent, als der nachträgliche Wegfall des Taterfolgs den Strafanspruch nicht berührt. Die Nachentrichtungspflicht nach § 371 Abs. 3 AO ist aber keine zusätzliche strafrechtliche Sanktion. § 371 AO bezweckt nur den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2.4.2 Dritter als Steuerschuldner

Rz. 318 Zweifelhaft ist dagegen die Nachentrichtungspflicht, wenn sich die jeweilige Steuerhinterziehung in einem Steuerpflichtverhältnis[1] auswirkt, an dem der Tatbeteiligte nicht Beteiligter i. S. v. § 78 AO ist, er also auch nicht Steuerschuldner des hinterzogenen Betrags ist, sondern nur als Haftungsschuldner nach §§ 70, 71 AO in Betracht kommt. Ausgehend vom Wortlaut d...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 470 Verbindlichkeiten aus Steuern

Hierunter sind sämtliche Steuerschulden des Unternehmens (z. B. Körperschaftsteuer) sowie einbehaltene und noch abzuführende Steuern (z. B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) zu erfassen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grenzüberschreitende Leistu... / 1 Problematik

Damit in Deutschland Umsatzsteuer entstehen kann, muss eine Lieferung oder sonstige Leistung steuerbar und steuerpflichtig ausgeführt werden. Im Mittelpunkt gerade bei der Bestimmung der Steuerbarkeit von sonstigen Leistungen[1] steht die zutreffende Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung.[2] Aber auch in den Fällen, in denen sich der Ort einer Leistung nicht im Inland be...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.3 Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland

Übt der Influencer seine Tätigkeit als Einzelunternehmer oder im Rahmen einer Personengesellschaft (bspw. zusammen mit weiteren Influencern) aus und gibt er seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf gilt Folgendes: Es kann entweder in Bezug auf Einzelwirtschaftsgüter zur Entstrickung des Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG oder zur fiktiven Betriebs...mehr

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Grenzüberschreitende Leistu... / 3.3 Lösung

G ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört sein Großhandel. G bezieht für sein Unternehmen mit der Softwarewartung eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG, die von einem Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt wird. Der Ort der sonstigen Leistung be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsort bei Messen, Au... / 4.3 Lösung

T ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Er führt gegenüber seinen Kunden Leistungen gegen Entgelt aus. Die Leistung gegenüber Ö ist eine Werkleistung, da T dabei nur Nebensachen oder Zutaten verwendet. Die für den Messestand notwendigen Bauteile werden vom Auftraggeber beigestellt. Damit liegt eine s...mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 3.3 Lösung

L ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Es handelt sich bei der von L ausgeführten Leistung um eine Werkleistung, da er fremde Stoffe bearbeitet, selbst aber nur Nebensachen oder Zutaten verwendet.[1] Es handelt sich damit um eine sonstige Leistung, deren Ausführungsort zu prüfen ist. Bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen muss geprüft werden, ob diese Leistun...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.3 Haftung nach § 13c UStG

Letztlich ist in Fällen der Forderungsabtretung stets eine mögliche Haftung nach § 13c UStG zu berücksichtigen. Danach besteht eine verschuldensunabhängige Haftung des Abtretungsempfängers für die in der abgetretenen Forderung enthaltene Umsatzsteuer, wenn dieser die Forderung vereinnahmt und der Abtretende die Umsatzsteuerschuld bei Fälligkeit nicht entrichtet hat. Hintergr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Keine Steuerbefreiung für Steuer gem. § 14c UStG

Rz. 85 Die Steuerbefreiung gilt nicht für die gem. § 14c UStG geschuldete Steuer wegen unzulässigem oder unzutreffendem Steuerausweis in einer von dem Kleinunternehmer ausgegebenen Rechnung. Die Steuerschuld gem. § 14c UStG beruht nicht auf einem Umsatz, sondern auf dem Verstoß gegen das sich aus § 14 Abs. 4 UStG ergebende Verbot, für einen steuerfreien Umsatz einen Steuerbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 § 19a Abs. 1 UStG – Besonderes Meldeverfahren

Rz. 12 § 19 Abs. 1 UStG macht die freiwillige Inanspruchnahme der Steuerbefreiung in einem anderen EU-Mitgliedstaat für im Inland ansässige Kleinunternehmer davon abhängig, dass sie an dem besonderen Meldeverfahren teilnehmen. Dafür erteilt das gem. § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 41a FVG zuständige BZSt eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer (KU-IdNr.). Die Teilnahme an dem besond...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Aufzeichnungspflichten

Rz. 107 Eine in § 19 Abs. 1 UStG nicht angesprochene Folge der Anwendung dieser Vorschrift betrifft die Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG. Der auf der Ermächtigung in § 22 Abs. 6 UStG beruhende § 65 UStDV sieht[1] für die von § 19 Abs. 1 UStG betroffenen Kleinunternehmer erhebliche Vereinfachungen bei den Aufzeichnungspflichten vor. Anstelle der i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Besonderheiten bei Rechnungen von Kleinunternehmern

Rz. 94 Eine Konsequenz der Steuerbefreiung der Umsätze der Kleinunternehmer bei ihren Umsätzen im europäischen Binnenmarkt liegt darin, dass für sie gem. § 19 Abs. 1 S. 3 UStG die Verpflichtung zur Angabe der USt-IdNr. in Rechnungen gem. § 14a Abs. 1, 3 und 7 UStG nicht gilt. § 14a Abs. 2 UStG verlangt die Angaben der USt-IdNr. des leistenden Unternehmers und der des Leistun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Steuerbefreiung gem. § 19 Abs. 1 S. 1 UStG

Rz. 27 Gem. § 19 Abs. 1 UStG sind Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG eines im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete ansässigen Unternehmers steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG im vorangegangenen Kj. 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 100.000 EUR nicht überschreitet. Rz. 28 Bei den Umsätzen gem. § 1 Abs. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Der Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nach § 19 Abs. 3 UStG

Rz. 120 Ähnlich der schon in § 19 Abs. 4 UStG 1967/73 den betroffenen Unternehmern gegebenen Möglichkeit zum Verzicht auf die Sonderregelung für Kleinunternehmer hat der Gesetzgeber in § 19 Abs. 2 UStG seit dem 1.1.1980 den unter § 19 Abs. 1 UStG fallenden Unternehmern das Recht eingeräumt, auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG, damals also auf die Nichterhebung der USt, zu...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Praktische Bedeutung von Bedingung, Befristung oder ähnlichen Gestaltungselementen in zivilrechtlichen Verträgen

Nicht nur in schwierigen Vertragsverhandlungen, bei denen eine Einigung der Parteien zunächst undenkbar scheint, kann mit Hilfe der durch das die Zivilrecht bereitgehaltenen Gestaltungsmöglichkeiten, wie die Vereinbarung einer Bedingung, einer Befristung oder eines Rücktrittsrechts eine Lösung erreicht werden. Auch bei alltäglichen Verträgen wird von diesen Gestaltungsmöglic...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.1 Aufschiebende Bedingung

Bei der aufschiebenden Bedingung wird die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts bzw. die Wirksamkeit einer Willenserklärung von dem Eintritt eines zukünftigen ungewissen Ereignisses abhängig gemacht. Gegenstand einer Bedingung kann ein zukünftiges Ereignis jeder Art sein. Vereinbart werden können auch Handlungen Dritter. Als Bedingung vereinbart werden können beispielsweise das ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung einer ausländisc... / 3.2 Steuer- und beitragsrechtliche Behandlung

Steuerrechtlich wird die ausländische Kapitalgesellschaft aufgrund der inländischen Betriebsstätte dem inländischen Steuerrecht unterworfen. Zum Begriff der Betriebsstätte, der sehr weit gezogen wird, siehe § 12 AO. Auch die Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden gem. § 69 AO kommt ohne weiteres zur Anwendung. Gleiches gilt für die Verantwortlichkeit gegenüber den S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.33 Steuern

Rz. 160 Ansprüche eines Ehegatten auf Steuererstattung unterliegen regelmäßig dem Zugewinnausgleich. Dabei kommt es nicht darauf an, wann die Steuererklärung abgegeben wurde oder wann der Steuerbescheid erlassen wurde. Vielmehr kommt es darauf an, wann die Forderung entstanden ist. Auch bei Steuerschulden kommt es auf den Zeitpunkt der Entstehung an. Dabei ist zu beachten, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vor-GmbH / 3 Haftung in der Vor-GmbH

Die Vor-GmbH haftet selbst mit dem vollen Gesellschaftsvermögen, soweit sie eigenständig Verbindlichkeiten eingegangen ist bzw. von der Vorgründungsgesellschaft übernommen hat. Das gilt auch für deliktische Handlungen ihrer Organe, z. B. des Geschäftsführers (Haftung für Steuerschulden, für Hinterziehungszinsen etc.). Daneben besteht die sog. Handelndenhaftung (§ 11 Abs. 2 Gm...mehr