Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Behandlung passiver Steuerlatenzüberhänge als Steuerrückstellungen

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 bedeutet allerdings nicht, dass sich kleine KapGes. und KapCoGes. überhaupt nicht mit dem Thema "Latente Steuern" zu befassen brauchen. Vielmehr haben sie zumindest zu prüfen, ob passive latente Steuern, auch wenn sie nicht den Sonderstatus des Bilanzpostens nach § 266 Abs. 3 E. besitzen, inhaltlich als Verbind...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Inhalt einer verkürzten Bilanz

Tz. 18 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Adressaten eines Zwischenberichts sollen einer verkürzten Bilanz (condensed statement of financial position) während des Geschäftsjahres komprimierte Informationen entnehmen können, die die Vermögenslage, die Finanzstruktur sowie die Fähigkeit des Unternehmens betreffen, sich an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Dies geht bereits au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Entnahmen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Vor Inkrafttreten des MoPeG beschränkte § 122 Abs. 1 HGB aF das Entnahmerecht eines persönlich haftenden Gesellschafters auf 4 % seines für das letzte GJ festgestellten Kapitalanteils bzw. seines diesen Betrag übersteigenden Gewinnanteils, soweit dies nicht zum offenbaren Schaden der Gesellschaft gereicht. Die wenig praxistaugliche und meist durch gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG

Rn. 303 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Von der Regelung des § 22 Nr 1a EStG sind zunächst die in § 10 Abs 1a Nr 1 EStG genannten Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden unbeschränkt estpf Ehegatten/Lebenspartner bis zu einer Höhe von EUR 13 805 pro Kj erfasst, sofern der Unterhaltsleistende die Behandlung dieser Leistungen als Sonderausgaben mit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zeitliche Differenzen

Rz. 29 [Autor/Zitation] Zu den Grundvoraussetzungen für die Bilanzierung latenter Steuern nach § 274 gehört, dass sich Abweichungen in den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen in späteren GJ voraussichtlich steuerwirksam abbauen. Im Hinblick auf den zeitlichen Ausgleich werden deshalb folgende Arten von Differenzen unterschieden: Rz. 30 [Autor/Zitation] Zeitlich unb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Steuerrückstellungen (B.2.)

Rz. 366 [Autor/Zitation] Die Steuerrückstellungen umfassen alle ungewissen Verbindlichkeiten aus Steuern. Dies gilt nicht nur für die Fälle, in denen die Gesellschaft selbst Steuerschuldnerin ist, sondern auch für sog. Haftungsschulden (§ 37 Abs. 1, §§ 69 ff. AO). Daher sind unter den Steuerrückstellungen auch ungewisse Lohnsteuerhaftungsschulden auszuweisen (Reiner in MünchK...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 76 [Autor/Zitation] § 264c Abs. 3 Satz 1 besagt, dass zwischen der Sphäre der Gesellschaft und der Sphäre ihrer Gesellschafter strikt zu trennen ist, und bekräftigt damit die Grundsätze zur personellen Zurechnung von VG und Schulden (vgl. § 246 Rz. 129 ff., 304 ff.). Entsprechendes gilt für die mit den VG bzw. Schulden verbundenen Erträge und Aufwendungen. Zwar nennt die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Ziel der Bilanzierung von latenten Steuern nach dem Regelungskonzept des § 274 ist die Verbesserung der Darstellung der Vermögenslage im JA. Die sich aufgrund von steuerlichen Regelungen ergebende tatsächliche Steuerlast spiegelt sich unmittelbar in den bilanziellen Schuld- und Vermögensposten (Steuerrückstellungen, Steuerforderungen) der bilanzierenden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ff) Haftung für fremde Verbindlichkeiten

Rz. 94 [Autor/Zitation] Weiterhin sind Haftungsverhältnisse anzugeben, die nicht bereits unter § 251 fallen (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Verpflichtungen, die aus der Haftung oder Mithaftung für fremde Verbindlichkeiten erwachsen können, können ebenfalls nach Nr. 3a angabepflichtig sein, wenn das Haftungsschuldverhältnis nicht bereits in der Bilanz oder al...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Anhang

Rz. 81 [Autor/Zitation] In seiner früheren Fassung sah § 274 eine eigenständige Angabepflicht vor. Diese ist durch das BilMoG durch eine gesonderte Angabepflicht nach § 285 Nr. 29 ersetzt worden. Nach dieser ist im Anhang zu erläutern, auf welchen Differenzen oder Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist. Diese Angab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben nach HGB und EGHGB

Rz. 54 [Autor/Zitation] Folgende Pflichtangaben sind, sofern berichtspflichtige Sachverhalte vorliegen, in jedem JA zu machen:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XVII. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Abs. 2 Nr. 13)

Rz. 172 [Autor/Zitation] Unter dem Posten Nr. 13 sind alle Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen auszuweisen, gleichgültig, ob sie auf lang-, mittel- oder kurzfristige Verbindlichkeiten entfallen. Saldierungen mit Zinserträgen sind nicht zulässig (vgl. im Einzelnen hierzu Rz. 159 ff.). Zinszuschüsse der öffentlichen Hand können bei periodengerechter Vereinnahmung direkt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 9. Sonstige Verbindlichkeiten (C.8.)

Rz. 412 [Autor/Zitation] Die "sonstigen Verbindlichkeiten" (C.8.) erfassen als Sammel- und Auffangposten alle Schulden der Gesellschaft, die keinem anderen Posten der Verbindlichkeiten zugeordnet werden können (vgl. Reiner in MünchKomm. HGB5, § 266 Rz. 122; Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.14, § 266 HGB Rz. 246). Rz. 413 [Autor/Zitation] Im Einzelnen gehören hierzu: Steuersch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 426 [Autor/Zitation] Nr. 30 dient der Ergänzung und Erweiterung von Nr. 29, um quantitative Angaben zu den latenten Steuersalden und ihren Bewegungen im GJ (vgl. Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 66). Der Zweck der Berichtspflicht entspricht deshalb demjenigen von Nr. 29. Rz. 427 [Autor/Zitation] Die Angabepflicht wurde durch das BilRUG eingeführt und dient der Umsetzun...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Steuerliche Risiken

Tz. 20 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Steuerliche Risiken für den Vereinsvorstand birgt insbesondere die sog. Vertreterhaftung. Die steuerliche Haftung des Vereinsvorstands ist im Rahmen der Vertreterhaftung nach den §§ 34 und 69 AO (Anhang 1b) geregelt. Während § 34 AO (Anhang 1b) die steuerlichen Pflichten eines gesetzlichen Vertreters definiert, regelt § 69 AO (Anhang 1b) die...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Saldierung von Posten

Tz. 50 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Da das Rahmenkonzept den Bereich der Verrechnung von Posten nicht behandelt, wurde hierzu in IAS 1 eine allgemein gültige Regelung verankert. IAS 1 geht dabei unter dem Gesichtspunkt der Entscheidungsnützlichkeit (decision usefulness) davon aus, dass aus Adressatensicht der gesonderte Ausweis von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] Rechtssystematisch ist § 274 in den Abschnitt "Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften" eingestellt, so dass die Vorschrift grds. nur von Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a gleichgestellten Personengesellschaften anzuwenden ist. Für Unternehmen, die dem PublG unterfallen, bestimmt § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG die sinngemäße Anwendung der V...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Auszuweisende Posten

Tz. 110 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In IAS 1.54 werden die in der Bilanz aufzunehmenden Posten dargestellt (bezüglich weiterer Aufgliederungsmöglichkeiten bzw. -pflichten nach IAS 1.55f. vgl. Tz. 88). Diese Posten sind, soweit einschlägig, unabhängig davon, nach welcher Gliederungsart die Bilanz aufgestellt wird (vgl. Tz. 89ff.), in der Bilanz zu zeigen, soweit sie nicht unwes...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Kurz- und langfristige Schulden

Tz. 102 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Eine Schuld ist nach IAS 1.69 dann als kurzfristig zu klassifizieren, wenn die Erfüllung innerhalb des gewöhnlichen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird (zum Begriff Geschäftszyklus vgl. Tz. 90f.); die Schuld primär zu Handelszwecken gehalten wird; die Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag zu erfül...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.2 Verpflichtete Person

Rz. 21 In erster Linie greift die Anlaufhemmung für diejenigen Fälle ein, in denen der Stpfl. selbst zur Abgabe der Erklärung, der Steueranmeldung oder zur Erstattung der Anzeige verpflichtet ist, es also um die Abgabenverpflichtung desjenigen geht, der die Erklärung usw. abzugeben hat. Die Anlaufhemmung tritt nur gegenüber derjenigen Person ein, die gesetzlich verpflichtet ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.1 Wirkung des Ablaufs der Festsetzungsfrist

Rz. 66 Nach § 47 AO hat der Ablauf der Festsetzungsfrist zur Folge, dass alle betroffenen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen, also sowohl die Steueransprüche als auch Steuererstattungs- und Vergütungsansprüche sowie Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen, soweit sie der Festsetzungsverjährung unterliegen (Rz. 10). Nach Ablauf der Festsetzungsfrist sind dan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.2 Durchbrechung der Festsetzungsfrist

Rz. 77 In einzelnen gesetzlich normierten Ausnahmefällen kann auch die Festsetzungsfrist durchbrochen werden. Solche Fälle können sich etwa im Rahmen des § 174 AO ergeben.[1] Keinen Fall der Durchbrechung der Festsetzungsfrist stellen jedoch die Fälle der Nachversteuerung dar, z. B. § 61 Abs. 3 AO § 30 EStDV. In diesen Fällen beginnt die Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.6 Persönlicher Regelungsbereich

Rz. 46 Die Verlängerung der Festsetzungsfrist tritt bei den Personen ein, die Steuerschuldner derjenigen Steuer sind, hinsichtlich derer Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung begangen wurde. Dabei ist es unbeachtlich, wer die Steuerhinterziehung begangen hat oder ob dem Stpfl. die Steuerhinterziehung bekannt war. Es kommt nur darauf an, dass es sich objekt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.3 Einzelne Verpflichtungen zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige

Rz. 25 Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht nach § 25 Abs. 3 EStG für die ESt, § 31 KStG i. V. m. § 25 Abs. 3 S. 1 EStG für die KSt, § 14a GewStG für die GewSt, § 28 BewG für die Bewertung und § 18 Abs. 3 UStG für die USt. Für die ErbSt besteht nach § 31 ErbStG eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn das FA dazu auffordert. Über die Verweis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.4 Steuerverkürzung durch für den Stpfl. tätige Personen

Rz. 37a Die Verlängerung der Festsetzungsfrist setzt nicht voraus, dass der Stpfl. selbst die Steuerstraftat bzw. Steuerverkürzung begangen hat. Maßgebend ist nur, dass dieser Steueranspruch verkürzt worden ist und darin eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung liegt. Der Charakter als hinterzogene oder leichtfertig verkürzte Steuer haftet der Steuerschul...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.3 Steuerverkürzung durch den Stpfl.

Rz. 31a Die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung kann begangen sein vom Stpfl. selbst (Rz. 32) oder einer Person, für die er die Verantwortung trägt (Rz. 37a); in beiden Fällen besteht für den Stpfl. keine Exkulpationsmöglichkeit; durch einen Dritten, für den der Stpfl. keine Verantwortung trägt; hier kann der Stpfl. sich exkulpieren (Rz. 41ff.). Rz. 32 Die V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 3 Zurechnung von Vorauszahlungen nach der Trennung von Ehegatten

Haben sich Ehegatten getrennt, kommt es oft zu einem Streit darüber, wem die während des Bestehens der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft geleisteten Vorauszahlungen zuzurechnen sind bzw. wem Erstattungen zustehen. In diesem Fall sind 2 Gestaltungsvarianten zu unterscheiden. Der Ehegatte, der die Vorauszahlungen entrichtet hat, hat das Finanzamt gebeten, die Voraus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 2 Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer

Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag und ggf. auf die Kirchensteuer, soweit der Steuerzahler oder sein Ehegatte einer hebeberechtigten Kirche angehören, werden grundsätzlich zusammen mit den Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt. Formal handelt es sich um jeweils gesondert anfechtbare Bescheide. Bemessungsgrundlage für diese sog. Zuschlagsteuern ist die für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 1.1 Bemessung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer werden grundsätzlich nach der Jahressteuer bemessen, die bei der letzten Veranlagung festgesetzt worden ist.[1] Hat das Finanzamt Anhaltspunkte für ein in dem betreffenden Jahr höheres Einkommen, kann bzw. muss es die Vorauszahlungen der höheren Einkommensteuer anpassen, die für das laufende Jahr voraussichtlich anfallen wird. Gründe hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe der Einkommensteuer und folglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer lassen sich erst nach Ablauf eines Jahres berechnen. Trotzdem sind bereits im Laufe des Jahres Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Steuerschuld zu leisten. Damit sichert sich der Fiskus ein stetigeres Steueraufkommen und vermeidet die sonst drohenden Zinsverluste. Schließli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 1 Vorauszahlungen zur Einkommensteuer

Das Finanzamt darf vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer festsetzen, wenn sich für das laufende Jahr voraussichtlich eine Abschlusszahlung von mindestens 400 EUR errechnet und für den einzelnen Vorauszahlungstermin mindestens 100 EUR zu zahlen sind.[1] Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer, die sich nach Anrechnung von St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.33 Steuern

Rz. 161 Ansprüche eines Ehegatten auf Steuererstattung unterliegen regelmäßig dem Zugewinnausgleich. Dabei kommt es nicht darauf an, wann die Steuererklärung abgegeben wurde oder wann der Steuerbescheid erlassen wurde. Vielmehr kommt es darauf an, wann die Forderung entstanden ist. Auch bei Steuerschulden kommt es auf den Zeitpunkt der Entstehung an. Dabei ist zu beachten, d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche Betriebss... / 1. FG Münster

Entscheidung: Mit Urt. v. 29.10.2024 (FG Münster v. 29.10.2024 – 15 K 399/23 U) entschied das FG Münster, dass § 13b Abs. 7 S. 1 UStG, entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung in Abschn. 13b.11 Abs. 2 S. 2 UStAE, insofern richtlinienkonform auszulegen ist, als dass eine durch einen ausländischen Unternehmer im Inland vermietete Immobilie nicht als feste Niederlassung (um...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche Betriebss... / III. Auffassung der deutschen Finanzverwaltung

Reverse-Charge-Verfahren: Trotz dieser Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Titanium wurde Abschn. 13b.11 Abs. 2 Satz 2 UStAE bisher nicht geändert. Danach sind Unternehmer, die ein im Inland gelegenes Grundstück besitzen und steuerpflichtig vermieten, "insoweit" als im Inland ansässig zu behandeln. Vorsteuervergütungsverfahren: Nach Abschn. 18.10 Abs. 1 Satz 4 UStAE gilt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer bei Swap-Trans... / b) Risikobetrachtung

Irrtum hinsichtlich Umsatzsteuerpflicht: Vor der näheren Auseinandersetzung mit der denkbaren umsatzsteuerlichen Würdigung bietet es sich an, zunächst auf Risiken einzugehen. Diese bestehen insbesondere bei einem Irrtum über die finale Umsatzsteuerpflicht. Die folgenden Beispiele sollen dies verdeutlichen. Beispiel 1a: Irrtum bei einem Rohstoff-Swap, Einordnung als nicht ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.8 Haftung des Steuerberaters nach der Abgabenordnung

Wer kraft Gesetzes für eine fremde Steuerschuld einzustehen hat, ist nach § 191 Abs. 1 AO Haftungsschuldner und kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Finanzamts mittels Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Haftungsschuld setzt grundsätzlich eine originäre Steuerschuld voraus. Die Haftungsmöglichkeit bezweckt, die Befriedigung des Steueranspruchs auf weitere Pers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 8 Schadensersatz und Verjährung

Die Verjährung ist in § 194 BGB geregelt. Verjährung bezeichnet im Zivilrecht das Recht des Schuldners, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Die Verjährung vernichtet nicht den Anspruch, sondern räumt dem Steuerberater nach § 214 BGB lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht ein. Verjährungsregelungen sollen zur Wahrung des Rechtsfriedens dienen. Für die Verjährung vo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Restschuldbefreiung gemäß § 301 InsO sowie zur beschränkten Nachhaftung des Schuldners für Umsatzsteuerschulden nach Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 211 InsO

Leitsatz 1. Masseverbindlichkeiten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung nach § 301 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO). 2. Eine Steuer wird auch dann ohne rechtlichen Grund gezahlt, wenn sie unter Protest beglichen wird und ihrer Geltendmachung eine dauerhafte Einrede entgegensteht (Fortführung des Urteils des Bundesfinanzhofs – BFH vom 10.11.2015 – VII R 35/13, BFHE 252, 201, BStBl II 2016, 372). 3. Beruhen Umsatzsteuerschulden als Masseverbindlichkeiten allein auf Handlungen des Insolvenzve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stolperfalle Reverse Charge – Steuerschuld oder nicht?

Zusammenfassung Steuerfallen ergeben sich im Umsatzsteuerrecht nicht nur bei Ausgangsleistungen. Auch wenn ein Unternehmer Leistungen von anderen Unternehmern in Anspruch nimmt, muss er auf eine zutreffende umsatzsteuerrechtliche Beurteilung achten. In vielen Fällen ist Steuerschuldner für eine in Deutschland ausgeführte steuerpflichtige Leistung nicht der leistende Unternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stolperfalle Reverse Charge... / 1 Problematik

Wird in Deutschland eine steuerbare und steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt, wird dafür Umsatzsteuer geschuldet. In diesen Fällen muss geprüft werden, wer der Steuerschuldner für die entstehende Umsatzsteuer ist. Die Festlegung des zutreffenden Steuerschuldners hat auch Einfluss auf die Inhalte der Abrechnung, den Zeitpunkt der Steuerentstehung, die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stolperfalle Reverse Charge... / 5 Fall: Der Vermieter

5.1 Sachverhalt Vermieter V aus Verden ist Eigentümer eines sowohl für steuerpflichtige Gewerbevermietung – jährliche Mieteinnahmen ca. 50.000 EUR – als auch für steuerfreie Wohnraumvermietung genutzten Gebäudes. Aus architektonischen Gründen ist das Dach mit Kupfer gedeckt. Da das Gebäude 1920 errichtet wurde, beschließt V im Frühjahr 2025, das Dach neu decken zu lassen. Das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stolperfalle Reverse Charge... / 5.2 Fragestellung

V und D möchten wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen sich für sie aus dem genannten Sachverhalt ergeben. Variante: Welche umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen würden sich für D ergeben, wenn es sich bei dem Gebäude des V um dessen einziges Gebäude handeln würde, ausschließlich an Wohnungsmieter vermietet werden würde und D das erworbene Kupfer an den Recyclingspezial...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stolperfalle Reverse Charge... / 6 Fall: Der Rechtsanwalt

6.1 Sachverhalt R ist selbstständiger Rechtsanwalt in Regensburg. Zum Geburtstag seines Sohns hat er sich etwas Besonderes ausgedacht: Er möchte seinem Sohn eine Zusammenstellung aller bisher veröffentlichten Songs seiner amerikanischen Lieblingsband schenken. Da in Deutschland nur ein Teil der Lieder auf CD erschienen ist, recherchiert er im Internet und findet das Angebot e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stolperfalle Reverse Charge... / 2 Fall: Der Bauunternehmer

2.1 Sachverhalt Bauunternehmer B aus Bautzen führt regelmäßig in Deutschland Rohbau- und Putzarbeiten aus. Teilweise lässt er die Arbeiten – insbesondere kleinere Aufträge – auch durch von ihm beauftragte Subunternehmer ausführen. Von seinem zuständigen Finanzamt hat B im Oktober 2024 die Bescheinigung "USt 1 TG" erhalten. Im Mai 2025 bekommt er den Auftrag, bei der Renovierun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stolperfalle Reverse Charge... / 6.2 Fragestellung

Da R als Rechtsanwalt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen möchte, bittet er um Mitteilung, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen sich für ihn aus dem genannten Sachverhalt ergeben.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stolperfalle Reverse Charge... / 2.2 Fragestellung

B möchte wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen sich für ihn aus den genannten Sachverhalten ergeben. Alle notwendigen Nachweise werden von B gegenüber seinen Auftragnehmern geführt.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stolperfalle Reverse Charge... / 4 Fall: Die Hausverwaltung

4.1 Sachverhalt Einzelunternehmer H betreibt in Hannover eine gutgehende Hausverwaltung. Er hat sich darauf spezialisiert, Eigentümern von Mietwohnhäusern eine umfassende Betreuung der Miethäuser anzubieten. Dazu gehört die Hausverwaltung sowie die Übernahme von Hausmeisterdiensten und Gebäudereinigungsleistungen. Außerdem bietet er seit 2024 auch den Winterdienst gegenüber s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stolperfalle Reverse Charge... / 4.2 Fragestellung

H möchte wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen sich für ihn aus den genannten Sachverhalten ergeben.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stolperfalle Reverse Charge... / 3 Fall: Der Bauträger

3.1 Sachverhalt Bauträger B hat in der Vergangenheit erfolgreich auf ihm gehörenden Grundstücken Eigentumswohnungen errichtet und diese dann an meist private Kaufinteressenten veräußert. Da er im Laufe der Jahre eine Vielzahl verlässlicher Bauhandwerker kennen gelernt hatte und die am Markt verfügbaren unbebauten Grundstücke auch immer weniger werden, hat er sich im Sommer 20...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stolperfalle Reverse Charge... / 3.2 Fragestellung

B möchte wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen sich für ihn aus den genannten Sachverhalten ergeben.mehr