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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 2.2.4.3 Nichtunternehmer

Michael Brochhaus
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Rz. 65

Stand: 06/03 – 07/2025

Beispiele für Rechnungen von Nichtunternehmern liegen nach der Rechtsprechung des BFH z. B. in folgenden Fällen vor:

  • BFH vom 05.08.1988, Az: X R 66/82, BStBl II 1988, 1019 – Händigt ein Nichtunternehmer einem Unternehmer (Käufer eines Pkw) ein blanko unterschriebenes Papier zum Ausfüllen als Kaufvertrag aus, ohne dabei ausdrücklich den gesonderten Steuerausweis zu untersagen, und weist der Käufer die USt gesondert aus, schuldet der Verkäufer (Nichtunternehmer) die gesondert ausgewiesene Steuer (zur Abgrenzung vgl. BFH vom 30.03.2006, Az: V R 46/03, DStR 2006, 1084).
  • BFH vom 09.09.1993, Az: V R 45/91, BStBl II 1994, 131 – ein Rentner (Nichtunternehmer), der Leistungen abrechnet, die nicht er, sondern sein Schwiegersohn erbracht hat, schuldet die gesondert ausgewiesene Steuer nach § 14 Abs. 3 UStG a. F. (§ 14c Abs. 2 UStG).
  • BFH vom 04.05.1995, Az: V R 83/93, BFH/NV 1996, 190 – Abrechnung unter dem Namen eines anderen.
  • BFH vom 13.09.1984, Az: V B 53/83, BStBl II 1985, 20 – hat ein Nichtunternehmer über seine Leistung abgerechnet, schuldet er die gesondert ausgewiesene USt auch dann, wenn im Abrechnungsverkehr zwischen Unternehmern die Leistung aufgrund einer Gutschrift abzurechnen gewesen wäre.
  • Ein neues Problem ist i.Z.m. einer Rechnungsstellung durch einen Nichtunternehmer durch das Urteil des FG München vom 17.06.2009, Az: 3 K 223/06, EFG 2010, 911 aufgetreten. Nach Auffassung des FG München ist auch die Abrechnung innerhalb des Organkreises ein Fall des § 14c Abs. 2 UStG (entgegen Abschn. 14.1. Abs. 4 UStAE). Gegen das Urteil ist die Revision unter dem Az: V R 7/10 anhängig (vgl. nachstehend). Die gegenteilige Auffassung hat das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 25.11.2009, Az: 1 K 250/06, EFG 2010, 1012 vertreten. Abrechnungspapiere innerhal...

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