Fachbeiträge & Kommentare zu Steuern

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Anordnung durch das FA (§ 16 Abs. 4 UStG)

Rz. 18 Nach § 16 Abs. 4 UStG kann das FA einen kürzeren Besteuerungszeitraum als das Kj. bestimmen, wenn der Eingang der Steuer gefährdet erscheint oder wenn der Unternehmer damit einverstanden ist. Dass in § 16 Abs. 4 auch Abs. 3 UStG erwähnt ist, lässt den Schluss zu, dass das FA sowohl den vollen Besteuerungszeitraum (Kj.) als auch den schon nach § 16 Abs. 3 UStG verkürzten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.3 Inrechnungstellung der Vorsteuer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen

Rz. 65 Der Vorsteuerbetrag muss dem Unternehmer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen berechnet worden sein. Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass grundsätzlich nur für steuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen[1] Rechnungen mit Steuerausweis gem. § 14 Abs. 4 UStG erteilt werden. Nach dem Sinn und Zweck des § 15 UStG berechtigen nur Steuerbeträ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Abzug der Umsatzsteuer

Rz. 40 In den Nrn. 1 bis 5 des § 15 Abs. 1 UStG sind die sachlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug geregelt. Abgesehen von den Einschränkungen des Vorsteuerabzugs nach Abs. 2 und Abs. 3 der Vorschrift kann der Unternehmer, der die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: die ihm von anderen Unternehmern gesondert in Rechnung geste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Wirkung der Voranmeldung

Rz. 37 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG ist der Unternehmer verpflichtet, die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer, d. h. die USt-Vorauszahlung, selbst zu berechnen (Rz. 8). Eine Steueranmeldung steht nach § 168 AO einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Die Festsetzung einer USt-Vorauszahlung ist stets eine Steuerfestsetzung unter dem V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Vorsteuerabzug für nichtunternehmerische Fahrzeuglieferer (§ 15 Abs. 4a UStG)

Rz. 432 Der zum 1.1.1993 neu in § 15 UStG eingefügte Abs. 4a[1] ermöglicht den nichtunternehmerischen Fahrzeuglieferern, deren Lieferungen von Neufahrzeugen unter § 2a UStG fallen[2], einen nachträglichen Vorsteuerabzug zur Vermeidung einer doppelten Belastung des gelieferten Fahrzeugs mit deutscher Steuer aus der Lieferung an den Fahrzeuglieferer und mit ausländischer Erwer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Der gesonderte Ausweis der USt in der Rechnung

Rz. 42 Um den ordnungsgemäßen Abzug zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber in § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG angeordnet, dass ein Unternehmer, der Umsätze an einen anderen Unternehmer ausführt, verpflichtet ist, Rechnungen innerhalb von sechs Monaten auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist. Die mit dem offenen Steuerausweis ausgestattete Rechnung des Leistenden ist ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Verfahren

Rz. 48 Zuständige Zolldienststelle ist die erste oder letzte an der Zollstraße gelegene Zollstelle (Eingangs-, Ausgangszollstelle). Sie handelt hierbei für das FA, in dessen Bezirk der Beförderer die Grenze zum Drittlandsgebiet überschreitet (zuständiges FA § 16 Abs. 5 S. 2 u. 3 UStG). Verwaltungsakte der zuständigen Zolldienststelle sind also Verwaltungsakte des zuständigen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Sonderfall: Verkürzter Besteuerungszeitraum bei dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18i UStG (§ 16 Abs. 1c UStG)

Rz. 36a Die im Drittland ansässige Unternehmer, die von diesem Verfahren Gebrauch machen, können sich beim BZSt im Inland für Zwecke aller ihrer unter § 18i UStG zu subsumierenden sonstigen Leistungen, die sie im Gemeinschaftsgebiet erbringen, erfassen lassen. Dann regelt § 16 Abs. 1c S. 2 UStG, dass bei der Berechnung der Steuer von der Summe dieser sonstigen Leistungen an ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Sonderfall: Verkürzter Besteuerungszeitraum bei dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18k UStG (§ 16 Abs. 1e UStG)

Rz. 36c Sofern sich Unternehmer bzw. deren Vertreter, die von diesem Verfahren Gebrauch machen, beim BZSt im Inland für Zwecke aller ihrer unter § 18j UStG zu subsumierenden Leistungen, die sie im Gemeinschaftsgebiet erbringen, erfassen lassen, ist bei der Berechnung der Steuer von der Summe der Fernverkäufe nach § 3 Abs. 3a S. 2 UStG und § 3c Abs. 2 und 3 UStG, die im Gemei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die Voranmeldung als Vorauszahlung

Rz. 18 § 18 Abs. 1 S. 1 UStG bezeichnet im Klammerzusatz die für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnende Steuer als Vorauszahlung. Im Gegensatz z. B. zur ESt, für die Vorauszahlungen nach Maßgabe der Vorjahressteuerlast in festen Beträgen erhoben wird, stellen die sog. Vorauszahlungen im Rahmen des umsatzsteuerlichen Voranmeldungsverfahrens variable Beträge dar, die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Geltung der Einschränkungen des Vorsteuerabzugs gem. § 18 Abs. 9 UStG im Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 15 Abs. 4b UStG)

Rz. 438 Im Zusammenhang mit der Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b UStG durch das StÄndG 2001 wurde der Abs. 4b in § 15 UStG eingefügt; es gab vorher keine vergleichbare Vorschrift. Danach gelten die in § 18 Abs. 9 S. 4 und 5 UStG geltenden Ausschlüsse des Vorsteuerabzugs für Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind – s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Abzug der Vorsteuerbeträge (§ 16 Abs. 2 UStG)

Rz. 31 Von der nach § 16 Abs. 1 UStG so bezeichneten "Steuer" sind die in den Besteuerungszeitraum fallenden nach § 15 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträge abzusetzen. Dabei handelt es sich um die im Besteuerungszeitraum entstandenen Vorsteuerbeträge. Das bedeutet, dass alle Voraussetzungen des grundsätzlich nach Sollgrundsätzen erfolgenden Vorsteuerabzugs (Ausführung der Umsät...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Sonderfall: Verkürzter Besteuerungszeitraum bei dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG (§ 16 Abs. 1d UStG)

Rz. 36b Sofern sich Unternehmer, die von diesem Verfahren Gebrauch machen, beim BZSt im Inland für Zwecke aller ihrer unter § 18j UStG zu subsumierenden Leistungen, die sie im Gemeinschaftsgebiet erbringen, erfassen lassen, ist bei der Berechnung der Steuer von der Summe der Lieferungen nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG innerhalb eines Mitgliedstaates und der innergemeinschaftliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht auch, wen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen

Rz. 329 Gestützt auf § 15 Abs. 5 UStG ist in § 40 UStDV der Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen geregelt. Diese Ermächtigungsvorschrift bietet die Möglichkeit, in Härtefällen die dem Leistungsempfänger zustehende Berechtigung zum Vorsteuerabzug[1] auf einen anderen zu übertragen, wenn dieser andere ein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung anstelle des Leist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Ausnahmen vom Vorsteuerabzugsverbot des § 15 Abs. 2 UStG gem. § 15 Abs. 3 UStG

Rz. 385 Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug tritt gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG nicht ein, wenn die erworbenen oder eingeführten Gegenstände sowie die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen der Ausführung von Umsätzen dienen, die nach § 4 Nr. 1 bis 7, § 25 Abs. 2 oder § 26 Abs. 5 UStG steuerfrei sind. Diese Umsätze werden also durch die Steuerbefreiung i. V. m. de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 Entrichtung der sog. Vorauszahlung

Rz. 47 Der Unternehmer hat gleichzeitig mit der Übermittlung der Voranmeldung eine Vorauszahlung (zum Begriff der Vorauszahlung Rz. 18) zu entrichten, die dem in der Voranmeldung von ihm selbst berechneten Steuerbetrag entspricht, die nach § 18 Abs. 1 S. 3 UStG am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig ist. Dabei ist anzumerken, dass zudem die Nicht- oder nich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Existenz der Vorschrift des § 16 UStG ist m. E. heute eher verwirrend (zum ursprünglichen Sinn Rz. 4), weil sie untrennbar mit § 18 UStG und anderen Vorschriften verbunden ist und die Aussagen des § 16 UStG besser in § 18 UStG (oder natürlich umgekehrt) hätten integriert werden können. So aber springt der Anwender bei Recherche zum Besteuerungsverfahren ständig zwi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen

Rz. 321 Die Vereinfachung der Ausstellung von Rechnungen über Kleinbeträge war schon bei Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 ein allgemeines Anliegen der Wirtschaft. Insbesondere war dort eine Sonderregelung erforderlich, wo ein einfaches Berechnungsverfahren mit Kassenzetteln, Fahrscheinen und ähnlichen Belegen gebräuchlich und allgemein üblich ist. Aufgrund der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Bedeutung der Vorschrift im sog. Mehrwertsteuersystem

Rz. 1a Die USt ist eine Anmeldesteuer i. S. v. § 150 Abs. 1 S. 3 AO. Die Besonderheit der Anmeldesteuern besteht darin, dass der Steuerpflichtige die Steuer selbst berechnet. Der Steuerpflichtige hat demnach über die Steuerbarkeit, ggf. die Steuerfreiheit, die Steuerpflicht, die Einordnung nach Steuersätzen, die Fragen der Bemessungsgrundlagen, der Entstehung der Steuer sowie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Sonderfall: Steuerberechnung bei Einortregistrierung (§ 16 Abs. 1a, 1b UStG)

Rz. 36 Macht ein Drittlandsunternehmer, der als Steuerschuldner ausschließlich elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet nach § 3a Abs. 5 UStG erbringt und in keinem anderen Mitgliedstaat umsatzsteuerlich erfasst ist, gem. § 18 Abs. 4c UStG von seinem Wahlrecht der Einortregistrierung in Deutschland Gebrauch, so ist bei der Berechnung der Steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 Ursprünglich fand sich der Regelungsinhalt in § 11 UStG 1951 (Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung). Schon damals war der maßgebliche Zeitraum, für den die Steuer zu berechnen und zu erklären war, das Kj. Mit der Einführung der nichtkumulativen Allphasen-Steuer zum 1.1.1968 wurde die Vorschrift zu § 16 UStG und um Regelungen über die Absetzung der Vorsteuerbeträg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Unternehmereigenschaft

Rz. 24 Nach dem Einleitungssatz von § 15 Abs. 1 UStG kann der Unternehmer Vorsteuern abziehen. Die erste materielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist somit die Unternehmereigenschaft dessen, der den Vorsteuerabzug geltend machen möchte. Wer Unternehmer ist, bestimmt die Legaldefinition des § 2 UStG; der dortige Unternehmerbegriff ist selbstverständlich auch maßgebend ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG)

Rz. 53 § 16 Abs. 5a UStG beinhaltet ein Verfahren für die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge durch bestimmte Personen, die keine Unternehmer sind, ein (sog. Fahrzeugeinzelbesteuerung). Betroffen sind im Ergebnis nur Privatpersonen, nichtunternehmerisch tätige Personenvereinigungen und Unternehmer, die das Fahrzeug nicht für ihr Unternehmen erwerb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Anstelle des Kj. als Regelbesteuerungszeitraum kommt ein verkürzter Besteuerungszeitraum in folgenden Fällen in Betracht: kraft Gesetzes, wenn ein Drittlandsunternehmer elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer in der EU erbringt und vom Wahlrecht der Einortregistrierung (One-Stop-Shop) gem. § 18 Abs. 4c UStG (§ 18 Abs. 4a-7 UStG Rz. 8ff.) Gebrauch macht (§ 16 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Das Ausfüllen des Steuererklärungsvordrucks

Rz. 67 Der Unternehmer hat die Steuer für den Besteuerungszeitraum selbst zu berechnen. Dabei ist der jeweils zutreffende Vordruck zu verwenden (Rz. 62). Als wichtige Ausfüllhilfe hat sich – auch bei Übermittlung auf elektronischem Weg – die Anleitung des BMF (offizielle Vordruckbezeichnung "USt 2E"; zu beziehen in allen Personenfinanzämtern) erwiesen. Dabei gilt es zu beach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Vorsteuerabzug bei Auslagerungen

Rz. 295 Seit dem 1.1.2004 (Rz. 16) gibt § 15 Abs. 1 Nr. 5 UStG das Recht zum Vorsteuerabzug hinsichtlich der Steuer, die gem. § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG bei der Auslagerung gem. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 UStG entsteht. Rz. 296 Weil § 15 Abs. 1 Nr. 5 UStG nur anordnet, dass die gem. § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG geschuldete Steuer als Vorsteuer abziehbar ist, bedarf es keiner Rech...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Abzug der Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 256 Allgemeines Mit dem Inkrafttreten des UStG 1967 trat die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an die Stelle der vorher geltenden Umsatzausgleichssteuer. Gegenstand der Besteuerung war bis Ende 1992 die Einfuhr von Waren in das Zollgebiet. seit dem 1.1.1993 die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet[1] in das Inland. Seit dem 1.1.2004 ist die Einfuhr von Gegenständen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 2 Das vorherrschende Verfahren bei der Umsatzbesteuerung ist seit jeher das Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren.[1] Es wird als Abschnittsbesteuerung durchgeführt. Danach hat der Unternehmer grundsätzlich nach Ablauf eines jeden Voranmeldungszeitraums (= Kalendermonat oder -vierteljahr) eine Voranmeldung abzugeben und gleichzeitig die entsprechende Vorauszahlung z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.7 Vorsteuerabzug aus Zahlungen vor Ausführung des Umsatzes

Rz. 251 Seit dem 1.1.1980 bietet § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG die Möglichkeit zum Abzug der Vorsteuern, die aus An- oder Vorauszahlungen stammen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Rechnung mit gesondertem Ausweis der USt vorliegt und dass die Zahlung geleistet worden ist. Im Gegensatz zum in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG geregelten (Normal-)Fall des Sollprinzips, dass der Vorsteuerabzug...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Regelmäßiger Besteuerungszeitraum (§ 16 Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 6 Der Besteuerungszeitraum ist bei der Abschnittsbesteuerung (Rz. 2) das Kj. (§ 16 Abs. 1 S. 2 UStG). Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer für Ertragsteuerzwecke seinen Gewinn nach einem vom Kj. abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist dem Umsatzsteuerrecht im Gegensatz zu § 4a Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG fremd. Rz. 7 Der Besteuerungsz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 58 Ebenso wie der Unternehmer seine im Inland steuerbaren Leistungen in fremder Währung abrechnen kann, kann er eine Leistung beziehen, für die ihm in der Rechnung sowohl das Entgelt wie auch der Steuerbetrag in fremder Währung berechnet werden. Steuer und Vorsteuer sind in diesen Fällen gem. § 16 Abs. 6 in Euro umzurechnen. Auch aus einer in ausländischer Sprache und mi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2.1 Geschuldete Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 264 Der Unternehmer kann gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG i. d. F. ab dem 30.6.2013 (Rz. 20) die geschuldete EUSt für eingeführte Gegenstände als Vorsteuer abziehen. Bis zum Urteil des EUGH v. 29.3.2012[1] herrschte in Deutschland die Praxis, gestützt auf den Wortlaut des § 15 Abs. Nr. 4 UStG vor dem 30.6.2013, dass nur die entrichtete EUSt abziehbar sei – obschon Art. 17 Abs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Ertragsteuerliche Auswirkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 443 Mit der Einführung der MwSt zum 1.1.1968 hat sich auch eine Reihe von ertragsteuerlichen (und ehemals vermögensteuerlichen) Problemen ergeben, die gesetzlich geregelt werden müssen. Neben der Klärung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter[1], der Regelung über die Behandlung der USt beim Eigenverbrauch (bis Ende März 1999), ab 1.4.1999 bei den den entgeltl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Grenzen der Sollbesteuerung

Rz. 35a Das Wesen der Sollbesteuerung bzw. der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten gem. § 16 Abs. 1 S. 1 UStG führt in Fällen, in denen die Gegenleistung nicht unmittelbar erfolgt, zu einer Vorfinanzierung der Steuer. Im Fall der nicht sofortigen Bezahlung (Forderung) muss die Umsatzsteuer bereits an das Finanzamt abgeführt werden, obwohl sie vom Leistungsempfänger noch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Kurze Übersicht für die Praxis

Rz. 12 Nachstehend erfolgt eine kurze Übersicht bezüglich des Voranmeldungsverfahrens für die häufigsten Praxisfälle: Gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 UStG hat der Unternehmer bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz auf elektronischem Weg zu übermitteln. Eine Schonfrist für die Übermittlung nach dem 10. Tag gibt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 46 Einzelner Umsatz ist die einzelne Fahrt, die – gleich aus welcher Richtung – zur Überquerung der Drittlandsgrenze führt (§ 18 Abs. 5 UStG). Die Steuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Kraftomnibus aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt (§ 13 Abs. 1 Nr. 1c UStG). Sie wird gem. § 10 Abs. 6 UStG nach einem Durchschnittsbeförderungsentgelt je Personenkilomete...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Übermittlungsfrist, Dauerfristverlängerung

Rz. 45 Die Voranmeldung muss binnen 10 Tagen nach Ablauf des Voranmeldungzeitraums an das FA übermittelt werden.[1] Letzter Übermittlungstag ist also der 10. und falls dieser ein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, der nächste Werktag.[2] Im Einzelfall kann die Frist nach § 109 Abs. 1 AO verlängert werden und von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Das Ausfüllen des Voranmeldungsvordrucks

Rz. 35 Der Unternehmer hat die Steuer für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnen. Dabei ist der jeweils zutreffende Vordruck zu verwenden (Rz. 28). Als wichtige Ausfüllhilfe – auch für das Ausfüllen der auf elektronischem Wege zu übermittelnden Vordrucke – hat sich die Anleitung des BMF lt. Vordruck USt 1E bewährt. Rz. 36 einstweilen freimehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 USt als Anmeldesteuer i. S. d. AO

Rz. 8 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG hat der Unternehmer eine Voranmeldung und nach § 18 Abs. 3 S. 1 UStG Klammerzusatz eine Steueranmeldung abzugeben. Sowohl die Voranmeldung als auch die Steueranmeldung, die im allgemeinen Sprachgebrauch als "Jahreserklärung" bezeichnet wird, sind Anmeldungen i. S. d. § 150 Abs. 1 S. 3 AO, weil das UStG den Unternehmer verpflichtet, die Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Abschnittsbesteuerung statt Beförderungseinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5b UStG)

Rz. 56 Mit § 16 Abs. 5b UStG wird der Bestimmung des § 10 Abs. 6 S. 4 UStG Rechnung getragen, nach der das Durchschnittsbeförderungsentgelt (Rz. 46) nicht zu einer Steuer führen darf, die wesentlich von dem Betrag abweicht, der sich ohne Anwendung des Durchschnittsbeförderungsentgelts ergeben würde. Die Regelung bestimmt daher, dass die Beförderungseinzelbesteuerung (§ 16 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Jüngere gesetzgeberische Entwicklung des § 15 UStG

Rz. 13 Obschon seit der Einführung des Mehrwertsteuersystems der Vorsteuerabzug bisher grundsätzlich unangetastet blieb, hat die gesetzliche Regelung des Vorsteuerabzugs laufend teilweise einschneidende Änderungen erfahren. Maßgeblich dafür sind nicht nur die Änderungen der unionsrechtlichen Richtlinienvorgaben, sondern gelegentlich auch Urteile des EuGH, aus denen sich unio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Die Zurechnung von Vorumsätzen bei der Einfuhr und dem innergemeinschaftlichen Erwerb

Rz. 384 Nach § 15 Abs. 2 S. 2 UStG sind Gegenstände, die der Unternehmer zur Ausführung einer Einfuhr oder eines innergemeinschaftlichen Erwerbs verwendet, oder sonstige Leistungen, die er dafür in Anspruch nimmt, den Umsätzen zuzurechnen, für die der eingeführte oder innergemeinschaftlich erworbene Gegenstand verwendet wird. Die mit einer Einfuhr oder einem innergemeinschaf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 37 Nach § 16 Abs. 5 UStG werden Personenbeförderungsleistungen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, im Wege der Einzelbesteuerung (sog. Beförderungseinzelbesteuerung) an der Grenze zum Drittlandsgebiet (z. B. Schweiz) durch die Zolldienststelle erfasst. Das Wesen der Einzelbesteuerung besteht darin, dass die Steuer – ähnlich de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Unionsrecht

Rz. 9 § 4 Nr. 5 UStG beruht auf Art. 153, Art. 370 i. V. m. Anh. X Teil A Nr. 4 und Art. 371 i. V. m. Anh. X Teil B Nr. 10 MwStSystRL. Rz. 10 Nach Art. 153 MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen von in fremdem Namen und für fremde Rechnung handelnden Vermittlern, wenn sie die in den Kapiteln 6, 7 und 8 MwStSystRL genannten Umsätze oder Umsätze außerhalb der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2.3 Besonderheiten bei Werkleistungen und Werklieferungen

Rz. 281 Abschn. 15.8 Abs. 8 UStAE [1] gibt eine Vereinfachungsregelung bei Werkleistungen und Werklieferungen mit ausländischen Auftraggebern. Praxis-Beispiel Überlässt ein ausländischer Auftraggeber einem inländischen Unternehmer einen Gegenstand zur Ausführung einer Werkleistung (z. B. Lohnveredelung), oder stellt der ausländische Auftraggeber einem inländischen Unternehmer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung / 1 Schriftliche Prüfungsanordnung

Die Lohnsteuer-Außenprüfung muss schriftlich oder elektronisch angeordnet werden.[1] Hierzu übersendet das Betriebsstättenfinanzamt dem Arbeitgeber eine Prüfungsanordnung. Inhalt der Prüfungsanordnung In der Prüfungsanordnung sind der Prüfungszeitraum (i. d. R. die letzten 3 Jahre) und der Umfang der Prüfung (die zu prüfenden Steuern) genannt. Außerdem sind dem Arbeitgeber zus...mehr