Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerermäßigung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.1 Ermittlungsschema

Rz. 34 Für die Ermittlung der Steuerermäßigung sind zwei Schritte erforderlich: Zunächst ist die ESt zu ermitteln, die auf die begünstigten Einkünfte entfällt ("anteilige ESt", Rz. 35). Dieser Betrag wird dann um einen bestimmten Prozentsatz ermäßigt ("Ermäßigungsprozentsatz", Rz. 38), woraus sich der tatsächliche Betrag der Steuerermäßigung ergibt. Dabei kann sich die ESt m...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2.2 Erwerb von Todes wegen

Rz. 26 Die Steuerermäßigung kommt nur in Betracht, wenn die Doppelbelastung mit ErbSt durch den Erwerb von Todes wegen entstanden ist.[1] Resultiert sie aus anderen erbschaftsteuerlichen Tatbeständen, ist die Steuerermäßigung nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 35b S. 1 EStG nicht anwendbar.[2] Die damit einhergehende Ungleichbehandlung wird aber als verfassungsgemäß eing...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Eine Steuerermäßigung zur Verhinderung einer Doppelbelastung mit ESt und ErbSt kennt das EStG bereits seit dem Jahr 1925.[1] Die heutige Fassung von § 35b EStG wurde durch das ErbStRG v. 24.12.2008 [2] eingefügt. Sie geht inhaltlich auf den für 1975 bis 1998 relevanten § 35 EStG i. d. F. des EStRG v. 5.8.1974[3] zurück, der durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.2 Anteilige Einkommensteuer

Rz. 35 Berechnungsweise: Für die Ermittlung der anteiligen ESt ist zuerst der Anteil der begünstigten Einkünfte zu ermitteln (Rz. 36) und danach mit einer gekürzten Größe der tariflichen ESt zu multiplizieren (Rz. 37). Rz. 36 Anteil begünstigter Einkünfte: Die begünstigten Einkünfte (Rz. 16ff.) sind per einfach...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3 Zeitlich

Rz. 30 Die ErbSt-Belastung muss innerhalb der letzten fünf Vz stattgefunden haben ("im Vz oder in den vorangegangenen vier Vz"). Hierbei ist die Entstehung der ErbSt maßgeblich, unabhängig davon, wann sie festgesetzt wird.[1] Die ErbSt entsteht bei Erwerben von Todes wegen stichtagsbezogen mit dem Tode des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Je nach Zeitpunkt der Erbfalls ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Grundsätzlich können Steuerschulden des Erblassers beim Erben als Nachlassverbindlichkeit in Abzug gebracht werden,[1] sodass es beim Erben zu keiner Doppelbelastung kommt. Im erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb (§ 10 ErbStG) können aber Vermögensgegenstände enthalten, die beim Erben erst durch spätere Realisationsvorgänge eine ESt auslösen. Hierfür sieht § 35b EStG eine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2.1 Steuerpflichtiger Erwerb

Rz. 17 Die den einkommensteuerpflichtigen Einkünfte (Rz. 15) zugrundeliegenden Vermögensgegenstände müssen im erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb i. S. d. § 10 ErbStG, also der Bereicherung des Erwerbers enthalten gewesen sein. Hier werden auch die Wertverhältnisse der Vermögensgegenstände berücksichtigt oder Steuerbefreiungen abgezogen. Dabei sind nicht nur sachliche, sondern...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.2 Sachlich

Rz. 13 § 35b EStG kommt als Tarifvorschrift bei der Berechnung der ESt-Schuld zur Anwendung. Voraussetzung sind Einkünfte, die bereits der ErbSt (Rz. 16ff.) unterlegen haben ("begünstigte Einkünfte").mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3 Voraussetzungen: Doppelbelastung

3.1 Belastung mit Einkommensteuer Rz. 15 Für die einkommensteuerliche Belastung stellt § 35b S. 1 EStG auf eine Berücksichtigung der Einkünfte bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 4 EStG) ab. Es darf sich nicht um eine ESt-Schuld des Erblassers handeln.[1] Steuerfreie Einkünfte (z. B. durch § 3 EStG, ein DBA oder spezielle Freibeträge) sind nicht im Einkommen enthalten,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.3 Zeitlich

Rz. 14 § 35b EStG war erstmals für den Vz 2009 anzuwenden, wenn der Erbfall nach dem 31.12.2008 eingetreten ist.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt Rz. 1 § 35b EStG reduziert auf Antrag (Rz. 33) die tarifliche ESt (Rz. 35ff.), falls Einkünfte zuvor bereits mit ErbSt belastet wurden (Rz. 16ff.). Hierfür nennt Satz 1 die Tatbestandsvoraussetzungen (Rz. 15ff.) und Rechtsfolgen (Rz. 34ff.), Satz 2 konkretisiert, wie der für die Ermäßigung maßgebliche Prozentsatz zu ermitteln ist (Rz. 38ff.). Rz. 2 Systematisch hand...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2 Belastung mit Erbschaftsteuer

3.2.1 Persönlich Rz. 16 Die Doppelbelastung mit ESt und ErbSt muss sich nicht bei demselben Stpfl. vollziehen (z. B. beim erneuten Erwerb von Todes wegen). Es ist tatbestandlich und nach der überwiegenden Auffassung im Schrifttum keine Personenidentität erforderlich.[1] 3.2.2 Sachlich 3.2.2.1 Steuerpflichtiger Erwerb Rz. 17 Die den einkommensteuerpflichtigen Einkünfte (Rz. 15) z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2 Sachlich

3.2.2.1 Steuerpflichtiger Erwerb Rz. 17 Die den einkommensteuerpflichtigen Einkünfte (Rz. 15) zugrundeliegenden Vermögensgegenstände müssen im erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb i. S. d. § 10 ErbStG, also der Bereicherung des Erwerbers enthalten gewesen sein. Hier werden auch die Wertverhältnisse der Vermögensgegenstände berücksichtigt oder Steuerbefreiungen abgezogen. Dabei s...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2 Anwendungsbereich

2.1 Persönlich Rz. 12 § 35b EStG kommt ausschließlich bei natürlichen Personen zur Anwendung. Das formuliert die Vorschrift zwar nicht ausdrücklich, als Bestandteil der einkommensteuerlichen Tarifvorschriften kann sie bei Körperschaften aber nicht zur Anwendung gelangen.[1] 2.2 Sachlich Rz. 13 § 35b EStG kommt als Tarifvorschrift bei der Berechnung der ESt-Schuld zur Anwendung....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.2.1 Ermäßigungsprozentsatz

Rz. 38 Berechnungsweise: Für die Ermittlung des Prozentsatzes ist die ErbSt (Rz. 39) durch eine modifizierte Größe des erbschaftsteuerpflichtigen Erwerbs (Rz. 40) zu teilen und anschließend mit 100 zu multiplizieren. Rz. 39 ErbSt: § 35b S. 2 EStG stellt auf die festgesetzte ErbSt laut Steuerbescheid ab. Es geht nur um d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.1 Persönlich

Rz. 16 Die Doppelbelastung mit ESt und ErbSt muss sich nicht bei demselben Stpfl. vollziehen (z. B. beim erneuten Erwerb von Todes wegen). Es ist tatbestandlich und nach der überwiegenden Auffassung im Schrifttum keine Personenidentität erforderlich.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.1 Belastung mit Einkommensteuer

Rz. 15 Für die einkommensteuerliche Belastung stellt § 35b S. 1 EStG auf eine Berücksichtigung der Einkünfte bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 4 EStG) ab. Es darf sich nicht um eine ESt-Schuld des Erblassers handeln.[1] Steuerfreie Einkünfte (z. B. durch § 3 EStG, ein DBA oder spezielle Freibeträge) sind nicht im Einkommen enthalten, für sie kann sich daher auch kei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Persönlich

Rz. 12 § 35b EStG kommt ausschließlich bei natürlichen Personen zur Anwendung. Das formuliert die Vorschrift zwar nicht ausdrücklich, als Bestandteil der einkommensteuerlichen Tarifvorschriften kann sie bei Körperschaften aber nicht zur Anwendung gelangen.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5 Berechnungsbeispiele

Rz. 44 Das folgende Beispiel (mit hypothetischen Zahlen) veranschaulicht das Berechnungsschema. Es wird davon ausgegangen, dass der gesamte erbschaftsteuerpflichtige Erwerb begünstigt ist (z. B. für die Übertragung von Anteilen i. S. d. § 17 EStG).mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 35b EStG reduziert auf Antrag (Rz. 33) die tarifliche ESt (Rz. 35ff.), falls Einkünfte zuvor bereits mit ErbSt belastet wurden (Rz. 16ff.). Hierfür nennt Satz 1 die Tatbestandsvoraussetzungen (Rz. 15ff.) und Rechtsfolgen (Rz. 34ff.), Satz 2 konkretisiert, wie der für die Ermäßigung maßgebliche Prozentsatz zu ermitteln ist (Rz. 38ff.). Rz. 2 Systematisch handelt es sic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2.3 Belastung mit Erbschaftsteuer

Rz. 27 Für den erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb muss es zu einer Festsetzung von ErbSt gekommen sein, damit § 35b EStG anwendbar ist. Anderweitige Voraussetzungen enthält die Vorschrift nicht (z. B. die Bestandskraft des ErbSt-Bescheids oder eine tatsächlich Zahlung der ErbSt). Auch hier gilt: Falls frühere, aber nicht von § 35b EStG begünstigte Erwerbe nach § 14 ErbStG hin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Ab VZ 2013 individuelle Zuordnung

Rn. 66a Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach § 26a Abs 2 S 1 EStG nF werden SA, ag Belastungen und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Dies entspricht dem Grundsatz der Individualbesteuerung (vgl BT-Drucks 17/6146, 18). Die Vorschrift gilt nicht für die Zurechnung des SA-Pauschbetrags nach § 10c E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 52 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 26a Abs 2 S 1 EStG wurde durch das 2. FamFördG v 16.08.2001, BGBl I 2001 2074 neu gefasst. Bei den Änderungen in Abs 2 S 1 handelt es sich um bloße redaktionelle Folgeänderungen aufgrund des Wegfalls hauswirtschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse nach § 10 Abs 1 Nr 8 EStG und der wieder eingeführten Kinderbetreuungskosten in § 33c EStG aF...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Parteispenden

Rn. 93 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Ab VZ 1984 ermäßigt sich die tarifliche ESt nach § 34g EStG um jeweils 50 % der Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen, höchstens um jeweils 825 EUR. Bei der Einzelveranlagung (bis VZ 2012 der getrennten Veranlagung) steht die Tarifermäßigung nur dem Ehegatten zu, der die Ausgaben dieser A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Praktische Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Für den Normalfall bildet die Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) keine echte Gestaltungsalternative iRd Ehegattenbesteuerung. Im Vergleich zur Zusammenveranlagung nach § 26b EStG wird die Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) nämlich nur ausnahmsweise zu einer niedrigeren Gesamtsteuerschuld für beide Ehegatt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Wahlrecht u Splittingverfahren

Rn. 3 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Für die Zukunft (ab VZ 1958) beseitigte der Gesetzgeber mit dem StÄndG 1958, BGBl I 1958, 473 den vom BVerfG beanstandeten Zustand durch Einführung eines gleichrangigen Wahlrechts der Ehegatten zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a EStG) und Zusammenveranlagung (§ 26b EStG). Der Progressionsnachteil im Falle der Zusammenveranlagung wurde dadurc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beschränkung der Erklärungspflicht

Rn. 30 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Steuererklärungspflicht ist in § 56 EStDV auf die Fälle beschränkt worden, in denen für den abgelaufenen VZ eine Veranlagung zur ESt durchzuführen ist, dh, in denen der StPfl zu veranlagende Einkünfte, für die also die ESt nicht durch Steuerabzug abgegolten ist, in maßgeblicher Höhe bezogen hat. § 56 S 1 EStDV schreibt danach die Abgabe ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.6 Steuerermäßigung nach § 35a EStG – haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2 S. 1 )

Rz. 41 Ab Vz 2013 wird die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nach § 26a Abs. 2 S. 1 EStG demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat (Rz. 35). Auf (übereinstimmenden) Antrag der Ehegatten werden sie jeweils zur Hälfte abgezogen. Ehegatten können die Höchstbeträge nach § 35a Abs. 1 und 3 EStG nur einmal ausschöpfen.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde als Folge der Splittingentscheidung[1] durch das StÄndG 1957 v. 26.7.1957.[2] eingeführt. Bis zum StRefG 1990 v. 25.7.1988[3] wurden nicht nur außergewöhnliche Belastungen, sondern auch Sonderausgaben bei der getrennten Veranlagung bei den Ehegatten als Veranlagungsgemeinschaft je zur Hälfte abgezogen, wenn sie nicht gemeinsam eine andere als die h...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.1 Allgemeines

Rz. 21 Dem Grundsatz der Individualbesteuerung (Rz. 1) würde es entsprechen, bei der Einzelveranlagung auch bei den persönlichen Abzügen (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) wie bei unverheirateten Personen ausschließlich darauf abzustellen, wer die jeweiligen Ausgaben geleistet hat. Auf eine solche Regelung wurde zunächst wegen möglicher praktischer Schwierigkeite...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 3 Individuelle Zurechnung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 9 § 26a Abs. 1 S. 1 EStG bringt zum Ausdruck, dass auch bei der Einzelveranlagung der Grundsatz der Individualbesteuerung gilt.[1] Die Vorschrift ist wenig glücklich gefasst. Zum einen drückt sie etwas Selbstverständliches aus, nämlich den Grundsatz der persönlichen Einkünftezurechnung nach § 2 Abs. 1 EStG. ESt-Subjekt ist nach § 1 EStG die natürliche Person. Daran änder...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.4 Verteilungs-Wahlrecht

Rz. 35 Seit Vz 2013 sind die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nach § 26a Abs. 2 S. 1 EStG grundsätzlich, d. h., wenn keine übereinstimmende hälftige Aufteilung nach § 26a Abs. 2 S. 2 EStG beantragt wird, dem Ehegatten zuzurechnen, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Wirtschaftlich getragen hat ein Ehegatte d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum ermäßigten Steuersatz bei Zweckbetrieben

Leitsatz Die Umsätze, die ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Wohlfahrtswesens aus Gastronomieleistungen und der Zurverfügungstellung einer öffentlichen Toilette erzielt, sind selbst dann nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG ermäßigt zu besteuern, wenn diese Leistungen der Verwirklichung satzungsmäßiger Zwecke gedient haben. Normenkette § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.5 Aufrechnungsverbote

Rz. 34 Das Aufrechnungsverbot des § 393 BGB, wonach sich der Schädiger von einer Forderung aus unerlaubter Handlung nicht durch Aufrechnung befreien darf, gilt grundsätzlich auch im Rahmen des § 226 AO. So darf sich die öffentliche Hand z. B. nicht von einem Anspruch nach dem Bundesentschädigungsgesetz durch Aufrechnung mit Steueransprüchen befreien.[1] Prozessuale Kosteners...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: statische Berechnungen einer anderen Firma als Teil der Handwerkerleistungen für den Austausch von Dachstützen

Leitsatz Sollen die schadhaften Holzpfosten, die das Dach des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses stützen, durch Stahlstützen ersetzt werden und verlangt die beauftragte Firma eine statische Berechnung der einzusetzenden Stahlpfosten, so gehören die Aufwendungen für die von einer anderen Firma erstellten statischen Berechnungen zu den Handwerkerleistungen für den Austaus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Sonderausgabenabzug für den Arbeitnehmer-Beitrag

Rz. 37 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Aufwendungen für eine Basisversorgung im Krankheitsfall (> Rz 39) gehören zu den Aufwendungen der privaten Lebensvorsorge; sie sind deshalb keine WK (BFH 188, 388 = BStBl 2000 II, 408). Beiträge zu Krankenversicherungen sind aber als SA abziehbar (§ 10 Abs 1 Nr 3 bzw 3a EStG; > Sonderausgaben Rz 26 ff [36]). Das gilt allerdings nur für den a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

Rz. 3 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Krankheitskosten, die der Stpfl für sich aufwendet und die nicht beruflich veranlasst sind (> Rz 1), werden dem Grunde nach stets nach § 33 EStG berücksichtigt, soweit der Stpfl sie selbst trägt und nicht von anderer Seite Ersatz erhält. Leistungen von dritter Seite (Krankenkasse, Beihilfe) sind auch dann bei der Ermittlung der Höhe der AgB a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zusammenschluss zweier Sportvereine zu einer Spielgemeinschaft

Tz. 18 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Vielfach schließen sich Sportabteilungen zweier gemeinnützigen Zwecken dienenden Sportvereine, z. B. im Bereich des Handball- und Fußballsports, zu einer Spielgemeinschaft zusammen. Ziel dieses Zusammenschlusses ist die gemeinsame Durchführung und das erfolgreiche Betreiben der betreffenden Sportart. Sehr oft sind für die Gründung einer Spie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Freistellungsbescheid

Tz. 6 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine ohne bzw. ohne nennenswerten steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Einnahmen ≤ 35 000 EUR) müssen regelmäßig alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Bei dem dreijährigen Turnus handelt es sich um eine Sollvorschrift (AEAO zu § 59 AO TZ 7, Anhang 2), welcher ggf. auch verkürzt werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhöhte Abschreibungen / 2 Rechtsnatur und ­Wirkung

AfA dienen grundsätzlich dazu, die steuerlichen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts auf die Gesamtdauer seiner Nutzung oder Verwendung zu verteilen. Durch erhöhte Absetzungen wird zumindest ein Teil des zu verteilenden Abschreibungsvolumens in einen kürzeren Abschreibungszeitraum, den Begünstigungszeitraum[1], vorverlagert. Dadurch entstehen für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.3.5 Verwandtschaftsverhältnis (Zeile 15)

In Zeile 15 ist das Verwandtschaftsverhältnis des Erwerbers zum Schenker anzugeben. Die Eintragung ist wie folgt vorzunehmen: "Der Erwerber ist … des Schenkers", z. B.: Sohn oder Tochter; Kind des Sohnes/Kind der Tochter; Sohn des Bruders; Bruder des Vaters oder der Mutter; Schwester des Vaters oder der Mutter; Tochter des Bruders der Mutter. Vom Verwandtschaftsverhältnis zum Schen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Entwurf eines Steuerreformgesetzes 1990 v. 19.4.1988 (BT-Drucks. 11/2157)

Artikel 1 Änderungen des Einkommensteuergesetzes [...] 66. Nach § 50c wird folgender § 50d eingefügt: „§ 50d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen (1) Können Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug auf Grund des § 50a unterliegen, nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht oder nur nach einem niedrigeren Steuersat...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltsnahe Dienstleistungen durch Kinder zugunsten der Eltern

Leitsatz Reinigt ein Kind wöchentlich die Wohnung eines Elternteils, ist es ihm bei notwendigen Einkäufen behilflich und erstattet der Elternteil dem Kind lediglich die dabei angefallenen Fahrtkosten, so kann der Elternteil für die Fahrtkostenerstattungen nicht die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG) in Anspruch nehmen. Sachverhalt Die verw...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 6 Inhalt der Erklärung

Rz. 76 Die Angaben in der Erklärung müssen wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden; dies hat der Stpfl. zu versichern (§ 150 Abs. 2 AO). Die Versicherung hat allerdings nicht die strafrechtlichen Folgen einer falschen eidesstattlichen Versicherung (§ 156 StGB), während andererseits auch ohne die Unterzeichnung der Versicherung eine Steuerhinterziehung (...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Begünstigung des Betriebsvermögens bei mittelbarer Schenkung

Leitsatz 1. Bei der Zusammenrechnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG sind Vorerwerbe dem letzten Erwerb ohne Bindung an eine dafür bereits ergangene Steuerfestsetzung mit den materiell-rechtlich zutreffenden Werten hinzuzurechnen. Eine bei der Besteuerung des Vorerwerbs zu Unrecht abgezogene sachliche Steuerbefreiung ist nicht zu berücksichtigen. 2. Die Steuervergünstigungen d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

Kommentar Das BMF äußert sich zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG. Anlass dafür sind Änderungen im Bereich der Anrechnung der Gewerbesteuer aus mehrstöckigen Personengesellschaften. Nachfolgend werden die inhaltlichen Änderungen aufgeführt: Betriebsbezogenheit In Rn. 9 wird ausdrücklich die sog. betriebsbezogene Ermittlung mit aufgenommen, welc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 35b Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

Schrifttum: Huber/Reimer, Mängel bei der Abstimmung von Erbschaftsteuer und Ertragsteuern, DStR 2007, 2042; Crezelius, Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht im Rechtssystem, ZEV 2009, 1; Lüdicke/Fürwentsches, Das neue Erbschaftsteuerrecht, DB 2009, 12; Hechtner, Neuregelung des § 35b EStG durch das ErbStRG – Ermittlung der Steuerermäßigung und ökonomische Belastungsanalys...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand der Ermäßigung

Rn. 42 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Gegenstand der Ermäßigung ist die um sonstige Steuerermäßigungen gekürzte tarifliche ESt, die auf diese Einkünfte entfällt. Ausgangspunkt der ESt-Ermäßigung ist die tarifliche ESt. Sie errechnet sich durch die Anwendung der ESt-Tarifformel (§ 32a Abs 1, 5 EStG) auf das zvE. Sich durch Sonderberechnungen nach §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b, 34c Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kritische Würdigung

Rn. 7 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Bedeutung der Norm hat im Vergleich zu § 35 EStG aF zugenommen. Denn mit dem seit 2009 anzuwendenden ErbSt-Recht verfolgt der Gesetzgeber ein Hochsteuerkonzept, das im Bereich vererbter stiller Reserven ohne § 35b EStG die Gefahr von Doppelbesteuerungen mit einer höheren Insgesamtsteuerbelastung in sich trägt. So führt die Bewertung aller ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erbschaftsteuer

Rn. 25 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Einkünfte müssen der ErbSt unterlegen haben. Zweifelhaft ist, ob auch ausländische ErbSt zu berücksichtigen ist. Der BFH BStBl II 1975, 110 hat dies für die Vorläufernorm des § 16 Abs 5 EStG aF bejaht, weil die Regelung Züge eines echten Härteausgleichs trage. Dem haben sich für die Geltung des § 35 EStG aF zahlreiche Stimmen in der Liter...mehr