Rz. 12

§ 35b EStG kommt ausschließlich bei natürlichen Personen zur Anwendung. Das formuliert die Vorschrift zwar nicht ausdrücklich, aber als Bestandteil der einkommensteuerlichen Tarifvorschriften kann sie bei Körperschaften nicht zur Anwendung gelangen.[1]

[1] Verfassungsrechtliche Bedenken bei Zimmermann, in Lademann, EStG, § 35b EStG Rz. 18 m. w. N.

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