Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerermäßigung

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Verteilung des Gewerbesteuermessbetrags und der zu zahlenden Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf den persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel

Leitsatz Im Streitfall will der Kläger eine andere Aufteilung als die Aufteilung nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel für einen persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA, weil er der Meinung ist, eine Aufteilung nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel sei sinnwidrig, da gerade bei einer KGaA die Gewinnbeteiligung der persönlich haftenden Gesellschafte...mehr

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Höchstbetragsberechnung und Günstigerprüfung bei der Einzelveranlagung von Ehegatten

Leitsatz Beantragen Ehegatten die Einzelveranlagung und den hälftigen Abzug von Sonderausgaben nach § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG, so sind die von beiden Ehegatten getragenen Vorsorgeaufwendungen zusammenzurechnen und hälftig zu verteilen. Erst danach ist getrennt für jeden Ehegatten die Höchstbetragsberechnung und Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG durchzuführen. Normenkett...mehr

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Verzinsung von Stromsteuererstattungsansprüchen nach Unionsrecht

Leitsatz Ist ein Anspruch auf Erstattung zu Unrecht festgesetzter Stromsteuer nach Unionsrecht zu verzinsen, wenn der niedrigeren Festsetzung der Stromsteuer die fakultative Steuerermäßigung nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. a RL 2003/96 zugrunde lag und die zu hohe Steuerfestsetzung ausschließlich auf einem Fehler bei der Anwendung der nationalen Vorschrift, die zur Umsetzung des...mehr

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Belgien / b) Steuerermäßigung für Erben und Vermächtnisnehmer in gerader Linie und für gesetzlich Zusammenwohnende, die von der Steuerbefreiung ausgeschlossen sind

Rz. 229 Gehört zu den Nachlassgütern wenigstens ein Eigentumsanteil der Immobilie, in welcher der Erblasser seinen Hauptwohnsitz während der letzten fünf Jahre vor seinem Tode hatte,[164] und erwirbt ein Verwandter oder Vermächtnisnehmer in gerader Linie oder ein gesetzlich zusammenwohnender Partner, der von der unter Rdn 228 erwähnten Steuerbefreiung ausgeschlossen war, die...mehr

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Belgien / 3. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 209 Art. 2.7.3.2.12 des Codex sieht einen Steuerfreibetrag für behinderte Erben und Vermächtnisnehmer vor. Unbebauter, in Naturschutzgebieten belegener Grundbesitz ist unter den in Art. 2.7.6.0.2. des Codex festgelegten Bedingungen von der Erbschaftsteuer befreit. Für Wald ist in Art. 2.7.6.0.3. des Codex eine Steuerbefreiung vorgesehen. Für Erbschaften, die nach dem 23.1....mehr

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Belgien / 6. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 226 Für den Erwerb durch Ehegatten, gesetzlich zusammenwohnende Partner und Verwandte in gerader Linie besteht – insofern sie in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Erben den Nachlass erhalten – ein Steuerfreibetrag von 15.000 EUR. Bei Kindern des Erblassers, die noch nicht 21 Jahre alt sind, wird dieser Freibetrag um 2.500 EUR für jedes volle Jahr bis zum Erreichen des 21...mehr

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Belgien / 6. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 188 Für den Erwerb durch Ehegatten, Verwandte in gerader Linie und gesetzlich Zusammenwohnenden ist die erste Tarifstufe steuerfrei. Der Freibetrag entspricht also 12.500 EUR. Wenn der Nettowert, den einer dieser Erben erwirbt, den Betrag von 125.000 EUR nicht überschreitet, beläuft sich der Basisfreibetrag auf 25.000 EUR für den jeweiligen Erben. Bei Kindern des Erblass...mehr

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Belgien / 8. Begünstigung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen

Rz. 231 In der Region Brüssel-Hauptstadt ist eine Tarifermäßigung für Betriebsvermögen, die zum Nachlass gehören, vorgesehen (Art. 482 ErbStGB BH). Diese Tarifermäßigung gilt zugunsten des überlebenden Ehegatten, der Erben in gerader Linie und der Person, die mit dem Erblasser gesetzlich zusammenwohnte, unter der Voraussetzung, dassmehr

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Portugal1 In der 1. und 2. ... / VI. Abwicklung der Stempelsteuer

Rz. 221 Steuerschuldner ist im Erbfall der Erbwalter (cabeça-de-casal). Wer diese Funktion ausübt, ist in den Art. 2080 ff. CC geregelt. Grundsätzlich ist der Erbwalter der überlebende Ehegatte, soweit dieser nicht rechtlich vom Erblasser getrennt gelebt hat (siehe Rdn 124 f.). Rz. 222 Die Entrichtung der Steuer erfolgt im Falle der unentgeltlichen Übertragung von Gütern an d...mehr

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Malta / F. Erbschaftsteuer

Rz. 20 Die Erbschaftsteuer ist auf Malta am 25.11.1992 abgeschafft worden. Rz. 21 Im Rahmen der Erbfolge wird daher allenfalls für bestimmte Gegenstände eine Stempelsteuer (Duty on Documents and Transfer)[6] erhoben. Dies betrifft insbesondere in Malta belegenen Grundbesitz sowie Geschäftsanteile an einer in Malta gegründeten Limited Liability Company. Rz. 22 Der Steuersatz be...mehr

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Belgien / 8. Besteuerung des Familienwohnsitzes

Rz. 199 Falls der Nachlass wenigstens einen Eigentumsanteil an der Immobilie umfasst, in welcher der Erblasser während wenigstens fünf Jahren vor seinem Tode seinen Hauptwohnsitz hatte,[156] werden für den Erwerb dieser Rechte in gerader Linie gem. Art. 60terErbStGB W die folgenden Erbschaftsteuertarife auf den Nettowert des Eigentumsanteils, welcher dem Erblasser gehörte, a...mehr

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Belgien / VII. Sondertarife, die in den drei Regionen anwendbar sind

Rz. 236 In den drei Regionen sind Steuerermäßigungen vorgesehen für den Fall des mehrfachen Übergangs innerhalb eines Jahres nach Erbfall, für Vermächtnisse an den belgischen Staat, Provinzen, Gemeinden, öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht usw.mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Allgemeine Merkmale

Rz. 138 Die Inheritance Tax (IHT), die einheitlich für das gesamte Vereinigte Königreich gilt, ist in erster Linie als Steuer auf den gesamten Nachlass konzipiert und unterscheidet sich damit von der deutschen Regelung, den Zufluss beim jeweils Begünstigten zu erfassen (Nachlasssteuer).[154] Allerdings kennt auch England neben Steuerermäßigungen für einzelne Vermögensteile p...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.5.2 Besondere KSt-Tarife; Steuerermäßigungen für bestimmte Einkünfte

Tz. 184 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 In bestimmten Fällen gilt ein vom Regelsatz des § 23 Abs 1 KStG abweichender KSt-Tarif (dazu s § 23 KStG Tz 12; zum dort erwähnten § 34c Abs 5 EStG s Tz 179). Ein solcher war vor VZ 2014 für Zwecke der Höchstbetragsberechnung nicht zu berücksichtigen , soweit seine Rechtsgrundlage außerhalb des § 23 KStG lag. In der Höchstbetragsberechnung wa...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Vorrang anderer Steuerermäßigungen

Rz. 19 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Andere Steuerermäßigungen, zB die Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien (§ 34g EStG; > Parteibeiträge) und die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG), werden vor der Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG von der tariflichen ESt abgezogen (§ 35a Abs 1, 2 Satz 1, 3 Satz 1 EStG, siehe dort jeweils Wortlaut ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Steuerermäßigung für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG)

I. Überblick über die steuerliche Begünstigung Rz. 5 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Ausgaben für eine Hilfe im Privathaushalt (Haushaltshilfe) gehören grundsätzlich zu den durch den > Grundfreibetrag abgegoltenen, nicht weiter abziehbaren Aufwendungen für die private Lebenshaltung (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG; > Lebensführung). Sie sind selbst dann keine WK, wenn wegen der Erwerbstätig...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Mehrfache Inanspruchnahme

Rz. 54 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Der Stpfl kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG für die unterschiedlichen begünstigten Tätigkeiten grundsätzlich nebeneinander in Anspruch nehmen. Sind ihm im VZ für eine haushaltsnahe geringfügige Beschäftigung (§ 35a Abs 1 EStG; > Rz 26 ff), für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, das keine geringfügige Tätigkeit ist, (§ 35a A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Antrag

Rz. 58 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Der Stpfl muss die Ermäßigung seiner ESt bei seinem FA beantragen (§ 35a Abs 1 und Abs 2 Satz 1 EStG und § 35a Abs 3 Satz1 EStG für > Handwerkerleistungen); von Amts wegen darf das FA die Aufwendungen nicht berücksichtigen (> Antragsgebundene staatliche Leistungen). Der Stpfl kann die Steuerermäßigung bei seiner Veranlagung zur ESt beantrage...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Haushaltsnahe gewerbliche Dienstleistungen

Rz. 40 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Eine Ermäßigung seiner ESt kann der Stpfl auch bei der Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen erlangen, die von einem gewerblichen Unternehmen erbracht werden (§ 35a Abs 2 Satz 1 Alt 2 und Satz 2 EStG). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung setzt eine Nachweismöglichkeit voraus. Zu ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Höchstbeträge

Rz. 47 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Je nach Art der haushaltsnahen Aufwendungen (> Rz 44) gelten für die Steuerermäßigung bei einem einheitlichen Prozentsatz von 20 % unterschiedliche Höchstbeträge:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Vorrang der Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen

Rz. 18 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Soweit Aufwendungen als > Sonderausgaben – zB Erhaltungsmaßnahmen nach § 34f EStG – oder als > Außergewöhnliche Belastungen – zB Pflege- und Betreuungskosten (> Rz 23, 41/2) als > Krankheitskosten – berücksichtigt worden sind, erhält der Stpfl keine Steuerermäßigung (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). Dies gilt für haushaltsnahe Beschäftigungsverhält...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Vorrang der Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG kann der Stpfl nur beanspruchen, soweit es sich bei den Aufwendungen nicht um BA/WK handelt (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). § 35a EStG kommt deshalb zB nicht in Betracht für die Reinigung der (Zweit-)Wohnung bei einer > Doppelte Haushaltsführung . Dies gilt sowohl bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Anspruchsvoraussetzungen von § 35a EStG

Rz. 20 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Steuerermäßigung kommt für eine natürliche Person mit > Unbeschränkte Steuerpflicht in Betracht, die im > Inland oder EU/EWR-Ausland (> Rz 25/2) einen eigenen Haushalt hat; bei > Beschränkte Steuerpflicht ist § 35a EStG seit dem VZ 2009 nicht mehr anwendbar; (§ 50 Abs 1 Satz 3 aE EStG; Rechtsentwicklung > Rz 12). Auch für den Mieter eine...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Beschäftigungsverhältnisse, die keine geringfügige Beschäftigung sind

Rz. 30 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG kommt außerdem für Beschäftigungsverhältnisse in Betracht, die keine geringfügige Beschäftigung iSv § 8a iVm § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV sind (§ 35a Abs 2 Satz 1 Alt 1 EStG; > Rz 26). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Unter diese Regelung fallen auch kurzzeitig geringfügige Beschäftigungsverhältnisse...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 26 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Steuerermäßigung erhält der Stpfl ua für Aufwendungen aus der Beschäftigung einer Haushaltshilfe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8a iVm § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV (§ 35a Abs 1 EStG). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Über die mögliche Begünstigung einer konkreten geringfügigen Beschäftigung ist aufgrund des Verweis...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nachweis der Aufwendungen

Rz. 59 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Seit dem VZ 2008 müssen die Rechnung und der Zahlungsnachweis dem FA nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden (vgl § 35a Abs 5 Satz 3; > Rz 12). Die in > Rz 60ff genannten Nachweise muss der Stpfl aber weiterhin vorhalten; sie sind dem FA auf Anforderung vorzulegen. Bei einem Haushalt im EU/EWR-Ausland (> Rz 25/2) beste...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Aufwendungen

Rz. 44 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Bei der Beschäftigung von ArbN (> Rz 21 ff) sind Aufwendungen die Ausgaben für den > Arbeitslohn (das > Arbeitsentgelt) in Form von Geld. Hinzu kommen die Lohnzusatzkosten, zB Pflichtbeiträge des ArbG zur SozVers, pauschale Steuerabzüge nach § 40a EStG (> Rz 27 ff, 30 ff). In die Begünstigung einbezogen sind aber auch Sachleistungen wie frei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Überblick über die steuerliche Begünstigung

Rz. 5 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Ausgaben für eine Hilfe im Privathaushalt (Haushaltshilfe) gehören grundsätzlich zu den durch den > Grundfreibetrag abgegoltenen, nicht weiter abziehbaren Aufwendungen für die private Lebenshaltung (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG; > Lebensführung). Sie sind selbst dann keine WK, wenn wegen der Erwerbstätigkeit des Stpfl und/oder seines Ehegatten eine ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Haushaltsnahe Tätigkeiten

Rz. 22 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Als "haushaltsnah" begünstigt sind alle Tätigkeiten, die bei einer geordneten Führung des Privathaushalts anfallen; sie müssen in einem Haushalt erbracht werden. Begünstigt sind besonders hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die typischerweise von Raumpflegekräften (Aufwartefrau bzw -mann/Putzhilfe/Zugehfrau bzw -mann), Haushälter(innen), Wirtsc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Für ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis, das in einem inländischen Haushalt des Stpfl ausgeübt wird, kann eine Ermäßigung der ESt nach § 35a EStG beantragt werden. Die Steuerermäßigung kommt für Aufwendungen in Betracht, die keine BA/WK sind und die nicht bereits als SA oder > Außergewöhnliche Belastung Rz 75ff berücksichtigt werden. ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Für den SA-Abzug von Aufwendungen für versicherungspflichtige hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse war mit dem StRefG 1990 § 10 Abs 1 Nr 8 EStG eingeführt worden. Es sollten zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen sowie Familien mit Kindern oder Pflegebedürftigen entlastet werden. Sodann hatte das JStG 1997 das "Dienstmädchenprivileg"...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Hinweise zum Beschäftigungsverhältnis

Rz. 35 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs 1, 2 Satz 1 Alt 1 EStG setzt ein Beschäftigungsverhältnis zum Stpfl voraus. Damit übernimmt das Steuerrecht ein Merkmal aus der SozVers: Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, besonders in einem Arbeitsverhältnis (§ 7 Abs 1 SGB IV; ergänzend > Sozialversicherung Rz 5 ff). Ob auch ein lohnsteuerrec...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Gesetzeskonkurrenzen (Nachrangigkeit des § 35a EStG)

1. Vorrang der Betriebsausgaben oder Werbungskosten Rz. 15 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG kann der Stpfl nur beanspruchen, soweit es sich bei den Aufwendungen nicht um BA/WK handelt (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). § 35a EStG kommt deshalb zB nicht in Betracht für die Reinigung der (Zweit-)Wohnung bei einer > Doppelte Haushaltsführung . Dies gilt so...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Begünstigte Aufwendungen

1. Aufwendungen Rz. 44 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Bei der Beschäftigung von ArbN (> Rz 21 ff) sind Aufwendungen die Ausgaben für den > Arbeitslohn (das > Arbeitsentgelt) in Form von Geld. Hinzu kommen die Lohnzusatzkosten, zB Pflichtbeiträge des ArbG zur SozVers, pauschale Steuerabzüge nach § 40a EStG (> Rz 27 ff, 30 ff). In die Begünstigung einbezogen sind aber auch Sachleis...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Verfahren

1. Antrag Rz. 58 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Der Stpfl muss die Ermäßigung seiner ESt bei seinem FA beantragen (§ 35a Abs 1 und Abs 2 Satz 1 EStG und § 35a Abs 3 Satz1 EStG für > Handwerkerleistungen); von Amts wegen darf das FA die Aufwendungen nicht berücksichtigen (> Antragsgebundene staatliche Leistungen). Der Stpfl kann die Steuerermäßigung bei seiner Veranlagung zur ESt ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hochschulstudium

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Zur steuermindernden Berücksichtigung von Aufwendungen der Eltern für studierende Kinder > Ausbildung. Unterhalten die Eltern ein in Ausbildung befindliches Kind, für die keiner einen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge (mehr) hat, können sie eine Steuerermäßigung nach § 33a EStG erhalten (> Unterhaltsleistungen Rz 50 ff). Rz. 2 Sta...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 21 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Als Anlass für die Aufwendungen (> Rz 44) kommt ua ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis in Betracht (§ 35a Abs 1, 2 Satz 1 Alt 1 EStG). Der Begriff des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses ist gesetzlich nicht näher definiert. Es muss zwischen dem Stpfl (> Arbeitgeber; siehe auch > Rz 4) und einer anderen Person (Haushaltshilfe ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haushaltsführung

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die lebensnotwendigen Aufwendungen des Stpfl für den Haushalt werden steuerlich grundsätzlich mit dem > Grundfreibetrag Rz 1 abgegolten; darüber hinausgehende Aufwendungen sind grundsätzlich nicht abziehbar (vgl § 12 Nr 1 Satz 1 EStG; > Lebensführung Rz 1). Ausnahmen gelten, wenn aus beruflicher Veranlassung am Beschäftigungsort in einer Zweitwohnu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hausaufgabenhilfe

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Vergütungen für Personen, die Hausaufgabenhilfe leisten, unterliegen idR nicht dem LSt-Abzug. Es handelt sich nicht um > Arbeitslohn, sondern um Einnahmen aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG; > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 12), ggf um Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 26 EStG kann bei N...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Erfüllt bei einer WEG der Verwalter sämtliche die Gemeinschaft betreffenden Arbeitgeberpflichten (Zusammenstellung der für den LSt-Abzug maßgebenden Lohnteile, Abgabe der > Lohnsteuer-Anmeldung und > Abführung der Lohnsteuer), so ist das für den Verwalter zuständige FA zugleich > Betriebsstätten-Finanzamt für die WEG (FinVerw, DStR 1988, 787;...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Erlass (§ 227 AO)

Rz. 13 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Sind Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (zB ESt, LSt, KiSt, SolZ) bereits festgesetzt, dürfen sie ganz oder teilweise erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Das Gleiche gilt sinngemäß für die Erstattung bereits entrichteter Beträge oder deren Anrechnung (§ 227 AO). Es handelt sich um eine Bil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Steuerermäßigung (§ 34g S 2 EStG)

Rn. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 34g EStG ist eine Steuerermäßigung, die ausgehend von der tariflichen ESt (§ 32a Abs 1 u 5 EStG) bei der Ermittlung der festzusetzenden ESt in Abzug gebracht wird. Die Rangfolge der einzelnen Steuerermäßigungen ergibt sich aus § 34g S 1 EStG. Danach sind vorrangig die sonstigen Steuerermäßigungen von der tariflichen ESt abzuziehen, während ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Voraussetzungen für die Steuerermäßigung (§ 34g S 1 EStG)

A. Zuwendungen Rn. 11 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Der Oberbegriff "Zuwendung" wurde durch Art 4 des Achten G zur Änderung des ParteienG (BStBl I 2002, 666) anstelle der bisherigen Begriffe "Mitgliedsbeiträge und Spenden" eingeführt. Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung, vgl auch § 48 Abs 3 EStDV aF. Mitgliedsbeiträge sind regelmäßige Geldleistungen, die aufgrund satzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 34g Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen

Schrifttum: Lang, Steuermindernde Parteienfinanzierung, StuW 1984, 15; Schleder, Steuerabzug für Beiträge u Spenden an unabhängige Wählervereinigungen, DB 1988, 2019; Korn, KÖSDI 1989, 7824; Schleder, Fünftes Gesetz zur Änderung des ParteienG und anderer Gesetze – Steuerliche Regelungen, DB 1989, 293; Thiel/Eversberg, Das VereinsförderungsG u seine Auswirkungen auf das Gemeinnütz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nichtteilnahme an der jeweils nächsten Wahl (§ 34g S 1 Nr 2 S 2–4 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Folgen der Nichtteilnahme an der nächsten Wahl sind in § 34g S 1 Nr 2 S 2–4 EStG geregelt. S 2 bestimmt, dass in diesem Fall die Steuerermäßigung nur für die bis zum Wahltag geleisteten Beiträge und Spenden gewährt wird. Entscheidend ist der Abfluss iSd § 11 Abs 2 EStG beim Zuwendungsgeber. Die Ermäßigung wird nach § 34g S 1 Nr 2 S 3 EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Vereine ohne Parteicharakter

Rn. 13 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Vereine ohne Parteicharakter werden auch "unabhängige Wählervereinigungen" oder "Rathausparteien" genannt. Die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung im Einzelnen: Vereine: Maßgebend ist der Vereinsbegriff des BGB (§§ 21–79 BGB). Deshalb sind – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Zuwendungen sowohl an rechtsfähige (= eingetragen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 10 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 BA/WK: Nach § 4 Abs 6 EStG und § 9 Abs 5 EStG sind Aufwendungen zur Förderung staatspolitischer Zwecke weder BA noch WK s § 10b Rn 219 (Pust). SA: Nach § 10b Abs 2 EStG sind Zuwendungen an politische Parteien iSd § 2 ParteienG bis zur Höhe von EUR 1 650 und im Falle der Zusammenveranlagung bis zu EUR 3 300 als SA insoweit abzugsfähig, als die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zuwendungsempfänger

1. Politische Parteien Rn. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Politische Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einkommensermittlung

Rn. 34 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Das (gemeinsame) Einkommen beider Ehegatten wird durch Abzug der SA und ag Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt. Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Verlustabzug: Der Abzug negativer Einkünfte nach § 10d Abs 1 EStG ist vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor SA, ag Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen, vgl au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfahrensfragen

Rn. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Wurden die Zuwendungen von PersGes/Gemeinschaften geleistet, so war die Entscheidung über die Abzugsfähigkeit bis einschließlich VZ 1994 im Veranlagungsverfahren der Beteiligten zu treffen, vgl BFH v 08.08.1990, BStBl II 1991, 70. Mit Erweiterung des Anwendungsbereiches des § 180 AO durch das StMBG v 21.12.1993 (BStBl I 1994, 50) ist mE die E...mehr