Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vermeidung von Interessenkollisionen

Rz. 369 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraus.[1364] Der Mandant, welcher dem Anwalt die Schließung eines Anwaltsvertrages anträgt, darf von...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / c) Verletzung einer nicht leistungsbezogenen Neben-(Schutz-)pflicht

Rz. 11 Hier lassen sich folgende Beispiele nennen: Beispiele Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater erfüllt seine vertragliche Hauptpflicht zur Rechtsbetreuung seines Mandanten einwandfrei, hält seine Kanzleiräume aber in schlechtem Zustand. Als der Mandant dort zu einer Besprechung erscheint, kommt er auf brüchigem Boden oder Unrat zu Fall und bricht sich ein Bein. Ein Rechtsber...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / 1.1

Abgedruckt sind die aktuell gültigen Bedingungen der Allianz Versicherungs AG.mehr

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§ 6 Mitverschulden / I. Grundsätze der Anrechnung eines Mitverschuldens

Rz. 17 Die Verantwortungsbereiche zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind bei der Mitverschuldenshaftung vielfach nicht leicht voneinander abzugrenzen. Vorrang hat die überlegene Sachkunde des als Fachmann beauftragten Geschäftsbesorgers.[73] Die Anrechnung eines schadensursächlichen Mitverschuldens des Mandanten selbst oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllung...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / 1. Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens

Rz. 6 Der Verhandelnde (Vertreter, Vermittler, Sachwalter) – dies kann auch ein Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder eine Gesellschaft dieser Berufskreise sein – kann selbst für eine vorvertragliche Pflichtverletzung haften, wenn er – über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus – in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und der Verhandl...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 4 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BBR-W)

A. Besondere Bedingungen 1. Mitversicherung Mitversichert ist ein gemäß § 121 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) bestellter Vertreter während der Dauer eines Berufsverbotes und ein Praxisabwickler gemäß § 55 c WPO. Mitversicherung besteht in dem Umfang nicht, in dem der Mitversicherte durch eine eigene Versicherung Deckung erhält. 2. Höchstbetrag der Versicherungsleistung § 3 III Nr...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 1.1 Allgemeine Versicherungsbedingungen

A. Der Versicherungsschutz (§§ 1 – 4) § 1 Gegenstand des Versicherungsschutzes, Vermögensschaden, Versicherungsnehmer I. Versicherungsschutz für berufliche Tätigkeit, Vermögensschadenbegriff 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit von ihm se...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / II. Mehrfachberufler

Rz. 137 Abgrenzungsfragen stellen sich bei Mehrfachberuflern, wenn also diejenige Tätigkeit, die Gegenstand des einem Rechtsanwalt erteilten Auftrags ist, auch aufgrund eines anderen Berufs, dem der Auftragnehmer angehört, v.a. als Notar oder als Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer, erledigt werden kann. Wenn ein Rechtsanwalt in mehr als einem Staat zugelassen ist, ist ...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / B. Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern

I. Der Versicherungsschutz umfasst die Erledigung der beruflichen Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers gemäß § 2, § 43 a Abs. 4 Nr. 8, § 129 WPO, und zwar 1. die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere solcher von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Er...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / B. Der Versicherungsfall (§§ 5 und 6)

§ 5 Versicherungsfall, Obliegenheiten im Versicherungsfall, Zahlung des Versicherers I. Versicherungsfall Versicherungsfall ist der Verstoß, der Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte. II. Obliegenheiten im Versicherungsfall 1. Anzeigepflichten 1.1 Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer (vgl. § 11) spätestens innerhalb einer Woche anzuzeige...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Sicherster und gefahrlosester Weg

Rz. 114 Gibt es mehrere rechtlich gangbare Wege zu dem erstrebten Ziel, so hat der Rechtsanwalt oder Steuerberater – vorausschauend ("ex ante") – den "sichersten und gefahrlosesten Weg" zu empfehlen, d.h. diejenige Maßnahme vorzuschlagen, mit der das Ziel voraussichtlich mit größter Sicherheit erreicht werden kann.[561] Rz. 115 Besondere Bedeutung hat der Grundsatz im Verjähr...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Klärung des Sachverhalts

Rz. 34 Um die übernommene Rechtsbetreuung (Rechtsberatung und/oder -vertretung) fehlerfrei vornehmen zu können, hat der Rechtsberater (Rechtsanwalt, Rechtsbeistand, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zunächst den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen.[208] Nur dann hat er eine zuverlässige Grundlage für sein weiteres Vorgehen.[209] Diese Grundpflicht des Rechtsberaters steht...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / D. Auskunft bei vertraglicher Anlageberatung oder -vermittlung

Rz. 23 Eine hohe Gefahr, aus einem stillschweigend abgeschlossenen Vertrag wegen fehlerhafter Auskunft in Anspruch genommen zu werden, droht einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer dann, wenn er – häufig im Zusammenhang mit Steuerberatung – als Anlageberater oder -vermittler tätig wird. Es kann sich dann um einen – auch "stillschweigend" geschlossenen – selb...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 11 Form der Willenserklärungen gegenüber dem Versicherer

Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen auch dann in Text- oder Schriftform erfolgen, wenn eine solche Form weder im Gesetz noch im Versicherungsvertrag vorgesehen ist, und an die Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin gerichtet werden.mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 1.2 Versicherungsschutz für gesellschaftsrechtliche akzessorische Haftung

A. Gegenstand des Versicherungsschutzes In Ergänzung von Teil 1.1 § 1 I bietet der Versicherer Versicherungsschutz für 1. die Partnerschaftsgesellschaft oder die Sozietät, in der der Versicherungsnehmer als Partner oder Sozius tätig ist, 2. den Versicherungsnehmer für Verstöße 2.1 die vor seinem Eintritt in die Partnerschaftsgesellschaft oder Sozietät begangen wurden, entspreche...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / III. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 51 Hat ein Treuhandkommanditist seine vorvertragliche Aufklärungspflicht schuldhaft verletzt, ist für einen Schadensersatzanspruch des Anlageinteressenten als künftigem Treugeber zu prüfen, wie dieser sich verhalten hätte, wenn er pflichtgemäß unterrichtet worden wäre.[160] Wurden wesentliche, für einen Anleger bedeutsame Umstände falsch oder unvollständig dargestellt, b...mehr

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§ 6 Mitverschulden / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 254 BGB hat der Geschädigte ein Mitverschulden bei der Entstehung oder Entwicklung seines Schadens zu verantworten, das ihm selbst vorzuwerfen oder – in entsprechender Anwendung des § 278 BGB (vgl. § 254 Abs. 2 Satz 2 BGB) – wegen eines schuldhaften Schadensbeitrags seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (vgl. § 2 Rdn 408 ff.) zuzurechnen ist; di...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / B. Zurechnung

In der Person eines Sozius oder Partners in einer Partnerschaftsgesellschaft gegebene Umstände, die den Versicherungsschutz beeinflussen, gehen zu Lasten aller Sozien und der Sozietät bzw. aller Partner in einer Partnerschaftsgesellschaft und der Partnerschaftsgesellschaft.mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / A. Einleitung

Rz. 1 Wenn von Anwaltshaftung die Rede ist, geht es um die Voraussetzungen, unter denen ein Rechtsanwalt ggü. seinem Auftraggeber oder anderen Personen zum Schadensersatz verpflichtet ist.[1] Ein kodifiziertes Recht der Anwaltshaftung gibt es nicht, abgesehen von vereinzelten gesetzlichen Regelungen wie § 44 Satz 2 BRAO oder § 52 BRAO. Grundlegende Bedeutung kommt deshalb de...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 2 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für Rechtsanwälte und Patentanwälte (BBR-RA)

A. Besondere Bedingungen 1. Jahreshöchstleistung Ist eine höhere als die gesetzliche Mindestversicherungssumme vereinbart, beträgt die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Jahreshöchstleistung) vorbehaltlich abweichender Vereinbarung das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme; die Jahreshöchstleistung beträgt jedoch mind...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / C. Vertragliche Auskunft gegenüber Dritten ("Nichtmandanten")

Rz. 4 Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder deren Gesellschaften können Dritten, die keine Mandanten des Rechtsberaters sind und aus dessen Vertrag mit dem Auftraggeber kein Recht herleiten können, auf vertraglicher Grundlage haften, wenn solche Dritte im Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit einer tatsächlich fehlerhaften Auskunft geschädigt werde...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Vereinbarte Zusatzvergütung

Rz. 461 Eine höhere als die gesetzliche Vergütung kann sich ergeben aus der Vereinbarung Rz. 462 Die Frage, ob eine Vergütungsabrede, nach der jede angefangene Viertelstunde mit einem Viertel des vereinbarten Stundensatzes abzu...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 1. Anwendungsbereich

Rz. 13 Wegen einer Schlechterfüllung der hauptsächlichen Vertragspflichten eines Rechtsberaters – der für die Rechtsberaterhaftung typischen Leistungsstörung – kommt ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz anstelle des Anspruchs auf die geschuldete fehlerfreie Vertragsleistung in Betracht, sofern über die Merkmale des § 280 Abs. 1 BGB hinaus auch die in § 281 BGB n...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / a) Allgemeines

Rz. 50 Das Ergebnis der Pflichtprüfung (§§ 316 ff. HGB) einer Bilanz (§ 242 Abs. 1 HGB) oder eines Jahresabschlusses (§ 242 Abs. 3 HGB) ist vom Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer oder einer Gesellschaft dieser Berufskreise als Abschlussprüfer (§ 319 Abs. 1 Satz 1, 2 HGB) i.R.d. "Prüfungsauftrags" (vgl. § 318 Abs. 1, 6 HGB) in einem "Bestätigungsvermerk" (§ 322 HGB...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / XI. Verwirkung der Honorarforderung

Rz. 530 Der Begriff der "Verwirkung" betrifft im Regelfall eine gegen den allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßende späte Rechtsausübung.[2030] Er wird aber auch für einen – ebenfalls auf diesen Grundsatz gestützten – Rechtsverlust wegen pflichtwidrigen Verhaltens verwendet.[2031] Dies gilt insb. für die Vorschrift des § 654 BGB, nach welcher d...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / VI. Mitverschulden

Rz. 51 Die Voraussetzungen des – von Amts wegen zu prüfenden[160] – Einwands des schadensursächlichen Mitverschuldens (§ 254 BGB) sind vom Schädiger zu beweisen [161] (vgl. § 6 Rdn 34). Rz. 52 Dieser Einwand eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers ist ggü. einem Mandanten regelmäßig dann unbegründet, wenn die Verhütung des entstandenen Schadens nach dem Ver...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / II. Verschulden

Rz. 36 Steht die Verletzung der Auskunftspflicht eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers fest, so ist von einem Verschulden (§ 276 BGB) des Rechtsberaters auszugehen, sodass dieser sich zu entlasten hat (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).[113] Eine formularmäßige Haftungsfreistellung, die sich auf die vertragliche Hauptpflicht zur richtigen und vollständigen Auskun...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / VIII. Pfändung der Gebührenforderung

Rz. 518 Aus der Vorschrift des § 49b Abs. 4 Satz 2 BRAO, die die Abtretung einer anwaltlichen Gebührenforderung an einen Dritten, der nicht als Rechtsanwalt zugelassen ist, grds. für unzulässig erklärt, wird von einer Mindermeinung im Schrifttum abgeleitet, die anwaltliche Gebührenforderung sei infolgedessen gem. § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar, soweit nicht die in § 49b Abs. 4 ...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / VI. Berufs- und Expertenhaftung

Rz. 128 Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat die berufsmäßige Haftung ggü. Nichtmandanten ("Berufs-, Dritthaftung") – u.a. von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – für fehlerhafte Gutachten, Auskünfte, Berichte, Bilanzen, Testate, Prospekte und Zeugnisse beträchtlich ausgedehnt über den Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (vgl. § 10 Rdn 1 ff.), den –...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / d) Verschulden vor oder bei Vertragsschluss

Rz. 12 Ein Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB kann sich auch ergeben wegen eines Verschuldens vor oder bei Vertragsschluss ("culpa in contrahendo"), also wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung in einem Schuldverhältnis der Vertragsverhandlungen (§ 311 Abs. 2 BGB).[14] Beispiele Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater will ein Mandatsangebot, z.B. zur Erhebung einer K...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / V. Auskunftsvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 22 Die Rechtsprechung hat auch einem Auskunftsvertrag, den ein mit besonderer Sachkunde ausgestatteter Geber einer Auskunft – etwa ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – mit deren Empfänger schließt, Schutzwirkung zugunsten eines Dritten beigemessen, wenn der Auskunftgeber erkennbar auch die Interessen eines Dritten – bspw. eines Kreditgebers, Anlegers ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Keine Eindringlichkeit

Rz. 96 Für diese Rechtsberatung (-belehrung, -aufklärung) ist nach ständiger Rechtsprechung keine besondere Nachdrücklichkeit oder Eindringlichkeit erforderlich.[482] Diese Aussage darf aber nicht dahin missverstanden werden, dass etwa ein beiläufiger Hinweis oder eine Formulierung ausreiche, welche die Erwartungshaltung des Mandanten schont.[483] Vielmehr ist dem Mandanten ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 7. Ultimo-Regelung

Rz. 59 Nach § 199 Abs. 1 Hs. 1 BGB wird – entsprechend § 201 BGB a.F. – die regelmäßige Verjährungsfrist erst mit dem Schluss des Jahres in Lauf gesetzt, in dem die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns (§ 199 Abs. 1 Nr. 1, 2 BGB) erfüllt sind (sog. Ultimo- oder Silvester-Verjährung). War dies z.B. im Laufe des Jahres 2015 der Fall, so begann die ...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / bb) Steuerliche Beratung

Rz. 30 Besonders bei steuerlicher Fehlberatung ist es häufig nicht gerechtfertigt, mittels des Anscheinsbeweises anzunehmen, dass die Pflichtverletzung für den behaupteten Schaden ursächlich war, weil dem Mandanten bei sachgerechtem Handeln des Beraters mehrere Handlungsalternativen zur Verfügung standen. Der Umstand, dass der Steuerberater den Verkauf eines Grundstücks fehl...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 2 Vorwärts- und Rückwärtsversicherung

I. Vorwärtsversicherung Die Vorwärtsversicherung umfasst die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an (§ 3) bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße. II. Rückwärtsversicherung 1. Versicherungsumfang Die Rückwärtsversicherung bietet Versicherungsschutz für in der Vergangenheit vorgekommene Verstöße. Bei Antragstellung ist die zu versichernde Zeit nach Anfang...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 4. Bedeutung für die Praxis

Rz. 12 Die alte Sonderverjährung (§§ 51b, 59m Abs. 2 BRAO a.F., §§ 45b, 52m Abs. 2 PatAnwO a.F., §§ 68, 72 Abs. 2 StBerG a.F.) hatte für die Vertragshaftung der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und die Gesellschaften dieser Berufskreise wegen des kenntnisunabhängigen Beginns der Verjährungsfrist von drei Jahren, die unter engen Voraussetzungen durch eine Sekundärh...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Wirtschaftliche Erwägungen

Rz. 321 Grds. ist ein Rechtsanwalt nicht verpflichtet, die wirtschaftlichen Belange seines Auftraggebers wahrzunehmen, soweit diese nicht auf der Hand liegen (vgl. Rdn 107–112). Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht keine Pflicht, sich in die Rolle des Unternehmers zu versetzen, wirtschaftliche Analysen und Prognosen zu erstellen und dem Mandanten auf unternehmerisch...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / I. Die Regelung des § 52 BRAO

Rz. 480 § 52 BRAO hat einen berufsrechtlichen und einen zivilrechtlichen Gehalt.[1111] Im Folgenden werden nur die zivilrechtlichen Fragen, d.h. die Haftung des Rechtsanwalts ggü. seinem Auftraggeber und die Möglichkeiten einer vertraglichen Haftungsbeschränkung, näher untersucht. § 52 BRAO entspricht inhaltlich weitgehend § 67a StBerG sowie § 54a WPO . Allerdings können Steu...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / C. Andere vertragliche Verpflichtungen zugunsten Dritter

Rz. 32 Zugunsten eines Dritten kann sich der Rechtsanwalt ggü. seinem Auftraggeber auch verpflichten, eine anwaltsuntypische (-fremde) Leistung ohne nennenswertem Rechtsbeistand zu erbringen, je nach Vertragsgestaltung etwa als Makler, Anlageberater oder -vermittler, Vermögensverwalter oder Treuhänder (vgl. § 1 Rdn 135 ff.); dies gilt entsprechend für berufsuntypische Steuer...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 4 Ausschlüsse

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche 1. mit Auslandsbezug, entsprechend den Regelungen in den Besonderen Bedingungen (Teil 2 BBR-RA, Teil 3 BBR-S und Teil 4 BBR-W); 2. soweit sie aufgrund Vertrages oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen; 3. wegen Schäden durch Veruntreuung entsprechend den Regelungen in den...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Vertretung, Vollmacht

Rz. 215 Eine von einem vollmachtlosen Rechtsanwalt eingereichte Klage ist als unzulässig abzuweisen. Ein ohne Vollmacht eingelegtes Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen. Allgemein ist eine ohne Vollmacht vorgenommene Prozesshandlung unzulässig.[873] Die prozessrechtliche Bevollmächtigung kann nur durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden, die zu den Geric...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Steuerfragen

Rz. 29 Tatfrage des Einzelfalls ist es auch, ob das anwaltliche Mandat sich auf Steuerfragen erstreckt.[195] Der Rechtsanwalt ist der berufene Berater und Vertreter auch im Steuerrecht (vgl. § 3 BRAO). Andererseits pflegen Mandanten zwischen einer anwaltlichen Beratung im Steuerrecht und auf anderen Rechtsgebieten zu unterscheiden. Dieser Erfahrungssatz gilt aber nicht, wenn...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / III. Die einzelnen Grundpflichten

Rz. 33 Eine Vertragspflicht, deren Verletzung in einem Regressfall geltend gemacht wird, muss auf eine der vier Grundpflichten des Rechtsberaters zurückzuführen sein.[207] 1. Klärung des Sachverhalts Rz. 34 Um die übernommene Rechtsbetreuung (Rechtsberatung und/oder -vertretung) fehlerfrei vornehmen zu können, hat der Rechtsberater (Rechtsanwalt, Rechtsbeistand, Steuerberater,...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Beweissicherung

Rz. 51 Bei der Feststellung des Sachverhalts müssen auch die zur Verfügung stehenden Beweismittel aufgeklärt und gesichert werden. Das gilt z.B. für Zustellungsunterlagen, die Zusammenstellung der vorhandenen Urkunden, die Feststellung möglicher Zeugen mit ladungsfähiger Anschrift, die Vorlage oder Herbeischaffung von Bildern oder erstellter Gutachten. Es kann geboten sein, ...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 10 Verjährung, zuständiges Gericht, anwendbares Recht

I. Verjährung Die Verjährung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. II. Zuständiges Gericht 1. Klagen gegen den Versicherer 1.1 Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können gegen den Versicherer bei dem für seinen Geschäftssitz oder für den Geschäftssitz seiner vertragsführenden Niederlassung örtlich zuständi...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Neue Risiko-Schaden-Formel

Rz. 22 Seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 2.7.1992[34] bestimmt der BGH mit einer neuen Formel den Zeitpunkt der Schadensentstehung in den Verjährungsregelungen für Regressansprüche gegen Rechtsanwälte nach § 51b BRAO a.F. [35] und gegen Steuerberater nach § 68 StBerG a.F. [36] Diese Abgrenzung lässt eine bloße Vermögensgefährdung infolge der Pflichtverletzung des Bera...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 11 a Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers, Rechtsfolgen von Anzeigepflichtverletzungen

I. Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind,...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Steuerliche Gestaltung und Kostenschaden

Rz. 31 Wird im Zusammenhang mit einer fehlerhaften steuerlichen Gestaltung ein neuer Berater tätig, der den Mandanten auf die fehlerhafte Beratung hinweist und zu Maßnahmen rät, um deren Folgen zu beseitigen, ist der Schaden bereits entstanden mit Zahlung der Gebühren an diesen neuen Berater, wenn die Kosten der Folgenbeseitigung als Schaden geltend gemacht werden. Wird darü...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Vertragsinhalt

Rz. 56 Der Vertragsinhalt richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien.[163] Für den Umfang des Mandats kommt es maßgebend auf den dem Rechtsanwalt erkennbar gewordenen Willen des Mandanten an. Aus dem Umfang einer gleichzeitig erteilten (Prozess-)Vollmacht lassen sich keine Rückschlüsse auf den Inhalt des Mandats ziehen. Zwar werden sich der Inhalt des Auftrags und der ...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 13 Mitarbeiter

I. Mitarbeiter als Risikoerweiterung Die Beschäftigung eines zuschlagspflichtigen Mitarbeiters, der nicht Sozius im Sinne des § 1 II ist, gilt als Erweiterung des versicherten Risikos nach § 11 b I Ziffer 2. II. Folgen der Nichtanzeige Wird trotz Aufforderung die Beschäftigung eines Mitarbeiters nicht angezeigt, so verringert sich dem Versicherungsnehmer gegenüber die Leistung ...mehr