Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

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Mit kleinen Schritten gewoh... / Zusammenfassung

Ohne eingefahrene Prozesse keine funktionierende Kanzlei – und mit ihnen keine Veränderung. Ein Dilemma für viele Steuerberater. Den Partnern dieser mittelständischen Kanzlei gelang es, alte Denkmuster abzulegen und die Tür zur Veränderung aufzustoßen. Ein Vorgeschmack war alles, was dazu nötig war.mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 4. Durchführung der Beratungshilfe

Rz. 124 Von der Entscheidung über die Gewährung der Beratungshilfe, die im Regelfall wie zuvor dargelegt durch das jeweilige Amtsgericht erfolgt, ist die tatsächliche Durchführung der Beratungshilfe zu unterscheiden. Die Durchführung der Beratungshilfe obliegt gem. § 3 Abs. 1 BerHG den Beratungspersonen. Neben Anwälten dürfen auch Rentenberater, Steuerberater, Wirtschaftsprü...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / a) Allgemeines

Rz. 591 Ein breites Feld, das oft sträflich nachlässig bearbeitet wird, ist der Verdienstausfallschaden (vgl. auch Anlage 12, siehe § 14 Rdn 16). Selbst für erfahrene Schadensspezialisten ist die Errechnung gar nicht so leicht. Man sollte sich dazu also Zeit nehmen und sich immer wieder fallbezogen mit der Spezialliteratur befassen. Rz. 592 Oftmals ist es unerlässlich, ein au...mehr

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Customer Experience: Kunden... / Warum Customer Experience in der Steuerkanzlei vorteilhaft ist

Im Zuge von Digitalisierung und veränderten Mandantenanforderungen ist ein Neudenken von Prozessen auch in der Steuerkanzlei notwendig. Denn mit weniger Buchhaltungs- und mehr Beratungsleistungen ändert sich das Verhältnis zwischen Mandant und Steuerberater. Für die Mandantengewinnung und langfristige -bindung liefert die Customer Experience einen wichtigen Vorteil gegenüber ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / VI. Rechtsmittel in Auskunftsverfahren

Die Weiterungen der Auskunftspflichten haben zu einem Anstieg der gerichtlichen Verfahren geführt – und entsprechend wird gestritten um deren Fortsetzung in der Rechtsmittelinstanz. Und hier war die Zulässigkeit der Beschwerde immer wieder Thema unter dem Aspekt des von § 61 Abs. 1 FamFG geforderten Beschwerdewerts in Höhe von 600 EUR. Inzwischen sind die Maßstäbe und Kriter...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / cc) Fiktive Gewinnermittlung

Rz. 693 In den meisten Fällen muss der Gewinnausfall fiktiv berechnet oder gar geschätzt werden (hierzu OLG Oldenburg zfs 1993, 263; OLG Köln zfs 1993, 261). Rz. 694 Bei selbstständig Tätigen bedarf es zur Beantwortung der Frage, ob und in welcher Höhe diese einen Verdienstausfall erlitten haben, der Prüfung, wie sich das Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / E. Fragen und Antworten

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / c) Angemessenheit des Sachverständigenhonorars

Rz. 14 Hinsichtlich der Angemessenheit der Sachverständigengebühren besteht Streit. Eine allgemeingültige Gebührenordnung für Sachverständige gibt es nicht. Soweit die Kosten nach dem BVSK-Gebührenrahmen (BVSK = Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.) abgerechnet werden, dürfte es keine Probleme geben (AG Dortmund ...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / 10. Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 459 Wenn der Geschädigte gem. § 15 UStG vorsteuerabzugsberechtigt ist, ist er verpflichtet, den Schädiger in Höhe der Mehrwertsteuer zu entlasten und netto abzurechnen. Das gilt für alle Schadenspositionen, auch für die Anwaltskosten. Ein Nachteil entsteht dem Geschädigten dadurch nicht, da er in Höhe der Mehrwertsteuer seine eigene Steuerlast gegenüber dem Finanzamt dur...mehr

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Honorargestaltung für Steuerberater 12/2019

Zusammenfassung Überblick Wenn es zu Streitigkeiten mit dem Mandanten kommt, sollten Sie individuell entscheiden, ob Sie die für Sie zuständige Steuerberaterkammer als Vermittlungsführerin in Anspruch nehmen möchten. Was es hierbei zu beachten gilt, schildert Frau Geismann in ihrem Beitrag. 1 Steuerberaterkammer: Beschwerde- und Vermittlungsverfahren bei Honorarstreitigkeiten D...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Steuerberaterkammer: Beschwerde- und Vermittlungsverfahren bei Honorarstreitigkeiten

Die Beziehung zwischen Steuerberater und Mandant birgt auch Konfliktpotenzial. Dabei geht es oft um die vermeintlich unzureichend erbrachten Leistungen des Steuerberaters, die Herausgabe von Unterlagen oder man streitet sich über die Höhe der Gebührenrechnung. Trotz bester Kenntnis der StBVV, der Abrechnungsmodalitäten und einer akkurat erstellten Rechnung, lässt sich ein Ko...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Wenn es zu Streitigkeiten mit dem Mandanten kommt, sollten Sie individuell entscheiden, ob Sie die für Sie zuständige Steuerberaterkammer als Vermittlungsführerin in Anspruch nehmen möchten. Was es hierbei zu beachten gilt, schildert Frau Geismann in ihrem Beitrag.mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: Umsatzsteuerbeträge im Kostenfestsetzungsverfahren

Das Gericht trifft im Urteil bzw. Gerichtsbescheid oder – wenn das Verfahren in anderer Weise beendet wird – durch Beschluss eine Entscheidung über die Kostenlast (sog. Kostengrundentscheidung), mithin darüber, welcher der Beteiligten die Kosten des gerichtlichen Verfahrens (ganz oder teilweise) zu tragen hat. Diese Entscheidung umfasst auch den Anspruch des ganz oder zum Te...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls

Seit dem 1.10.2019 kann das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls (www.zoll.de) genutzt werden. Der Steuerberater kann im Portal seine Mandanten vertreten. Hierzu muss der Mandant in seinem Geschäftskundenportal eine Berechtigung für seinen steuerlichen Berater einrichten. Ziel dieses Portals ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen und effizienten Zugang z...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebühren: Verfahrensgebühr im zweiten Rechtszug bei kontinuierlicher Mandatierung anrechnen

Nach erfolgreicher Revision vor dem BFH kommt es häufig zur Zurückverweisung der Sache an das FG. Nach Abschluss des zweiten Rechtszugs stellt sich für den Prozessbevollmächtigten im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens die Frage, wie der erste und der zweite Rechtszug vor dem FG gebührenrechtlich zu behandeln sind. In Verfahren vor den Finanzgerichten entsteht gem. Nr. 32...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 54 In der KapESt-Bescheinigung ist nicht nur der Name des Gläubigers der Kapitalerträge anzugeben, sondern auch dessen genaue, tatsächliche Anschrift mit Straße, Hausnummer und Wohnort. Rz. 55 Weicht die in der Steuerbescheinigung angegebene Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge von derjenigen ab, unter der er bei dem für ihn zuständigen FA geführt wird, so wird die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Insolvenzverwalter

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Der InsVerw erzielt idR Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 3 EStG. Seine vermögensverwaltende Tätigkeit ist ein eigenständiger Beruf; sie gehört weder zu den sog Katalogberufen noch übt er einen ähnlichen Beruf aus (BFH 157, 148 = BStBl 1989 II, 729; BFH 197, 442 = BStBl 2002 II, 202). Dies gilt auch dann, wenn er vorgebild...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 4. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Rz. 86 Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüfer ist die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker in aller Regel standesrechtlich unproblematisch und zählt auch zum typischen Berufsbild der angesprochenen Personen.[68] Auch bei ihnen ist wie bei den Rechtsanwälten und Notaren die Übernahme der Vollhaftung im Rahmen der Fortführung eines einzelkaufmännis...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / B. Die Pflichten des Rechtsanwaltes/Steuerberaters

Rz. 15 Grundsätzlich ist der Rechtsanwalt bei der Erstellung und Beratung einer Verfügung von Todes wegen verpflichtet, den Mandanten durch eine umfassende Klärung und Aufklärung vor Schädigungen zu schützen.[23] Übernimmt der Anwalt den Auftrag, die Verfügung von Todes wegen zu formulieren, so muss er dies eindeutig und zweifelsfrei tun. Wie auch den Notar, trifft den Anwal...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / D. Beschränkung der Haftung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet bei anwaltlicher oder steuerberatender Beratung

Rz. 21 Gerade im Bereich der Gestaltung letztwilliger Verfügungen besteht im Hinblick auf die oftmals komplizierten steuerlichen Fragen das Bedürfnis einer Haftungsbeschränkung. So können grundsätzlich neben den Haftungsbeschränkungen auf die Versicherungssumme[32] zwar keine zusätzlichen Haftungsausschlüsse getroffen werden, der Anwalt hat aber die Möglichkeit, die Haftung ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / I. Allgemeines

Rz. 98 Soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, kann der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amtes gemäß § 2221 BGB eine "angemessene Vergütung"[76] verlangen. Diese darf er gemäß § 181 Hs. 2 BGB ohne Verstoß gegen das Selbstkontrahierungsverbot selbst (ohne Mitwirkung der Erben) aus dem Nachlass entnehmen.[77] Fällig ist die Testamentsvollstreckervergütun...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Durch einen Dritten

Rz. 62 Die Bestimmung des Testamentsvollstreckers kann der Erblasser auch einem Dritten überlassen. Dieser Dritte hat dann nach dem Tode des Erblassers den Testamentsvollstrecker auszuwählen, wobei er – wenn nicht vom Erblasser abweichend geregelt – auch sich selbst zum Testamentsvollstrecker bestimmen kann, soweit er nicht aus in seiner Person liegenden Gründen, z.B. als Al...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Claus-Peter Bienert Richter am LSG, Potsdam Dr. Claus-Henrik Horn Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Düsseldorf Andreas Janßen, LL.M Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Braunschweig Jaane Kind Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Mannheim Dr. Klaus Koch Notar a.D., Lebach Walter Krug Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., Dozent an der Deutschen Richteraka...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / III. Haftungsvereinbarung zwischen Erben und Testamentsvollstrecker

Rz. 126 Möglich und aus der Sicht des Testamentsvollstreckers unbedingt zu empfehlen ist aber eine entsprechende Vereinbarung zwischen ihm und den Erben bzw. den Vermächtnisnehmern. Eine Möglichkeit, diese zum Abschluss einer solchen Vereinbarung mit dem Testamentsvollstrecker zu zwingen, besteht indes weder für ihn selbst noch für den Erblasser. Alle hierauf gerichteten Erb...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / Literaturtipps

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 5. Kreditinstitute

Rz. 88 Da im Rahmen der Testamentsvollstreckung unter anderem auch die Rechtsverhältnisse am Nachlass, d.h. die Rechtsverhältnisse der Erben untereinander sowie die Rechtsverhältnisse zwischen den Erben und den Nachlassgläubigern zu regulieren sind, stellt die Testamentsvollstreckung in aller Regel mehr als eine Tätigkeit rein wirtschaftlicher Art dar. Es handelt sich meist u...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / c) Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Rz. 156 Durch das Handelsrechtsreformgesetz vom 22. Juni, das am 1.7.1998 in Kraft getreten ist, wurden unter anderem die §§ 131 und 177 HGB geändert. Nunmehr bildet der Tod eines Gesellschafters einer oHG grundsätzlich keinen Grund mehr für deren Auflösung. Eine Kommanditgesellschaft wird nun beim Tod eines Kommanditisten – vorbehaltlich anderer vertraglicher Regelungen – m...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bestreiten des Zugangs von Steuerbescheiden

Leitsatz Bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen innerhalb eines längeren Zeitraums nach Absendung des Steuerbescheids können im Wege einer freien Beweiswürdigung dahingehend gewürdigt werden, dass von einem Zugang des Steuerbescheids auszugehen ist. Sachverhalt Das Finanzamt schätzte die Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensteuer 2011, da der steuerlich vertrete...mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / C. Mitwirkungsverbote für den Notar

Rz. 3 Für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen verweist § 27 BeurkG auf allgemeine Vorschriften, die Mitwirkungsverbote enthalten. So ist gemäß § 7 BeurkG die Beurkundung von Willenserklärungen insoweit unwirksam, als sie dem Notar, seinem jetzigen oder früheren Ehegatten oder Lebenspartner oder einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert...mehr

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Digitale Signatur / 3.2 Fernsignatur

Für Anwender gibt es mit der Fernsignatur jetzt eine zusätzliche Alternative zum Erstellen einer qualifizierten elektronischen Signatur. Dabei wird die Authentifizierung an die Trustcenter, die in der Verordnung jetzt qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter heißen, ausgelagert. Abb. 5: Die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter sind an diesem Logo zu erkennen. Um ein Dokumen...mehr

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Zur Angemessenheit von GmbH-Geschäftsführervergütungen

Zusammenfassung Die Vergütung eines GmbH-Geschäftsführers ist angemessen, wenn sie das mittlere Einkommen vergleichbarer Geschäftsführer um maximal 20 % übersteigt. Die Höhe des mittleren Einkommens kann aus geeigneten Studien entnommen werden. Wird die so berechnete angemessene Vergütung von der konkret vereinbarten Vergütungsabrede um mehr als weitere 50 % überschritten, i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.3.3 Prüfung bei Stellen i. S. v. § 28p Abs. 6 SGB IV

Rz. 21 Der Satz 6 des § 98 Abs. 1 ist durch das 4. Euro-Einführungsgesetz mit Wirkung zum 1.1.2001 eingeführt worden. Er ermöglicht den prüfenden Versicherungsträgern, auch bei den externen Stellen zu prüfen, deren sich Arbeitgeber zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedienen. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Rechenzentren, Steuerberater, Buchstellen, Buchhaltungshelfer etc. S...mehr

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Honorargestaltung für Steuerberater 11/2019

Zusammenfassung Überblick Laut STAX-Erhebung 2018 wird die StBVV nach wie vor bei fast drei Viertel aller steuerberatenden Tätigkeiten als beliebtes Abrechnungsinstrument eingesetzt. So z. B., wenn anhand der Kriterien des § 11 StBVV ein Toleranzzuschlag bis zu 20 % oberhalb der Mittelgebühr schlüssig begründet wird. Herr Berners bespricht in diesem Zusammenhang ein aktuelles...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Brennen einer CD-ROM mit Buchhaltungs- und Lohndaten abrechnen?

Frage: Mein gekündigter Mandant möchte seine Buchhaltungs- und Lohndaten haben. Er möchte, dass ich die Fibu-Daten von Addison auf Datev ­umwandle und ihm dann für jedes Jahr eine eigene CD-ROM brenne und ihm diese kostenlos überlasse. Ich bin der Meinung, dass ich das Umwandeln der Daten aus meinem System auf seines und das Brennen auf CD-ROM abrechnen kann, mit 50 EUR für ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Gebührenbestimmung: Wieder einmal Toleranzgrenze von 20 %

Die Entscheidung des OVG Bautzen (Urteil v. 20.11.2018, 5 E 18/18) für den anwaltlichen Honorarbereich gibt Anlass, die Rechtslage – ausgehend von der Rechtsansicht des BGH – zu betrachten und die Folgen für die Toleranzgrenze des Steuerberaters aufzuzeigen. Nach VV-Nr. 2300 RVG gibt es einen vorgeschriebenen Gebührenrahmen von 0,5-2,5 für die Geschäftsgebühr. Die Regelgebühr...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gebührenrecht: Tatsächlich nur eine Gebühr bei mehreren Einspruchsverfahren?

In der Praxis kommt es häufig vor, dass mehrere Einsprüche gleichzeitig einzulegen sind. Nicht nur, weil ein Steuerbescheid aus mehreren Verwaltungsakten besteht, sondern weil es vielfach Fälle gibt, in denen unter demselben Datum mehrere Steuerbescheide für den Mandanten ergehen. Ein Beispiel dafür sind Änderungsbescheide nach Abschluss einer Betriebsprüfung. An dieser Stel...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Laut STAX-Erhebung 2018 wird die StBVV nach wie vor bei fast drei Viertel aller steuerberatenden Tätigkeiten als beliebtes Abrechnungsinstrument eingesetzt. So z. B., wenn anhand der Kriterien des § 11 StBVV ein Toleranzzuschlag bis zu 20 % oberhalb der Mittelgebühr schlüssig begründet wird. Herr Berners bespricht in diesem Zusammenhang ein aktuelles Urteil des OVG...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebührenrecht: Eine abgeschlossene Pauschalvergütung ändern

Das OLG Schleswig-Holstein befasste sich in einem Urteil v. 11.1.2019 (Az. 17 U 21/18) mit der Frage, in wieweit es für einen Steuerberater möglich ist, eine mit dem Mandanten vereinbarte Pauschalvergütung im Nachhinein an einen gestiegenen Buchführungsaufwand anzupassen. Ende 2012 übernahm eine Steuerberatungsgesellschaft (Klägerin) für eine Mandantin (Beklagte) die laufende...mehr

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§ 8 Sachschaden / 2. Konkreter Nutzungsausfallschaden

Rz. 345 Immer dann, wenn das Unfallfahrzeug unmittelbar zur Einnahmeerzielung dient und durch den unfallbedingten Ausfall in Höhe der nicht erzielten Einnahmen ein belegbarer Schaden entstanden ist, ist der Geschädigte gehalten, den entstandenen Schaden konkret zu beziffern.[447] Denn der BGH hat sich bei seiner Rechtsprechung zur Nutzungsausfallentschädigung vom privat genu...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / II. Informationspflichten gegenüber dem Mandanten nach Art. 13 DSGVO

Rz. 44 Zu den wesentlichen Neuerungen der DSGVO gehört auch, dass derjenige, welcher – wie hier der Rechtsanwalt im Rahmen eines anvertrauten Mandats – personenbezogene Daten verarbeitet, die betroffene Person nach den Art. 13, 14 DSGVO über eine Vielzahl an wichtigen Gesichtspunkten und die ihnen zustehenden Rechten informieren muss. Zu unterscheiden sind diese Informationsp...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / II. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Frankreich

Rz. 59 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eines Schadensersatzanspruchs nach französischem Schadensersatzrecht bei einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Hier ist zu differenzieren: Bei der Verletzung einer Person besteht eine Art kausale Gefährdungshaftung von Fahrer und dem Halter als Obhutsinhaber gegenüber geschädigten nicht moto...mehr

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§ 23 Fahrlässige Tötung (§ ... / B. Muster

Rz. 3 Muster 23.1: Verteidigung bei fahrlässiger Tötung Muster 23.1: Verteidigung bei fahrlässiger Tötung In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ darf ich mich bei Ihnen für die gewährte Akteneinsicht bedanken. Ich habe die Angelegenheit mit meinem Mandanten besprochen. Zur Sache erfolgt die nachstehende Einlassung: Mein Mandant...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / II. Selbstständige

Rz. 110 Die Berechnung des Verdienstausfallschadens ist bei Selbstständigen wesentlich komplizierter und aufwendiger. Eine Lohnfortzahlung findet nicht statt. Der Verdienstausfallschaden besteht aus den Einbußen, die der selbstständig Tätige während seines unfallbedingten Arbeitsausfalls konkret erlitten hat. Die Schadensbezifferung setzt entweder den Nachweis konkret entgan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.2.2 Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 45b Seit dem 1.7.1995 können Freiberufler nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz v. 25.7.1994, BGBl I 1994, 1744 sich in der Form einer Partnerschaftsgesellschaft organisieren. Diese Gesellschaft ist keine juristische Person, hat jedoch – ähnlich wie die Personenhandelsgesellschaften OHG und KG – eine Teilrechtsfähigkeit.[1] Für die Verbindlichkeiten der Partnerschaf...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 3 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für Steuerberater (BBR-S)

A. Besondere Bedingungen 1. Mitversicherung a) Mitversichert sind allgemeine Vertreter (§ 69 StBerG), Praxisabwickler (§ 70 StBerG) oder Praxistreuhänder (§ 71 StBerG) für die Dauer ihrer Bestellung sowie Vertreter (§ 145 StBerG) während der Dauer eines Berufs- oder Vertretungsverbots. Diese Mitversicherung besteht in dem Umfang nicht, in dem die Mitversicherten durch eine eig...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 7. Mandatsübernahme von anderem Anwalt oder Steuerberater

Rz. 405 Übernimmt ein Anwalt oder Steuerberater wirksam Mandate von einem anderen Anwalt oder Steuerberater, ist er verpflichtet, den übernommenen Bestand einschließlich der Akten innerhalb angemessener Frist daraufhin zu überprüfen, ob Handlungsbedarf besteht und ob die Mandanten vollständig und richtig vom Stand laufender (Einspruchs-, Rechtsmittel-)Verfahren unterrichtet ...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / 1 Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für – Rechtsanwälte und Patentanwälte – Steuerberater – Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (AVB-RSW)

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Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für – Rechtsanwälte und Patentanwälte – Steuerberater – Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (AVB-RSW)

1 Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für – Rechtsanwälte und Patentanwälte – Steuerberater – Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (AVB-RSW)mehr